Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt. Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184). Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.
Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.
Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss ein Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan schafft daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen. Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Eschenburg, den 23.03.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad,
Bürgermeister
Flächennutzungsplan-Änderung „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt. Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184). Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden. Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.
Da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und als Ausgleichsfläche dargestellt ist, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung einer Photovoltaikanlage bearbeitet werden. Aus dieser Flächennutzungsplan-Änderung kann dann der ebenfalls erforderliche Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ entwickelt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen. Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Eschenburg, den 23.03.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad,
Bürgermeister
Neugestaltung der Nahversorgung – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der Nahversorgung in Form eines Lebensmittelvollsortimenters (rd. 1.600 qm Verkaufsfläche), eines Lebensmitteldiscounters (rd. 1.100 qm Verkaufsfläche) und eines Drogeriemarktes (rd. 800 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich jedoch noch Änderungen ergeben (z.B. durch Ausgleichsflächen und Abstimmungen mit dem RP Gießen, etc.).
Räumlicher Geltungsbereich (vorläufig, Änderung im Planungsprozess sind möglich)

Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen beauftragt.
Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Änderung Bebauungsplan Im Seifen Homepage
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss Änderung BPlan Im Seifen, Wissenbach
Eschenburg, den 18.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort nach § 13 a BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf dem Löhchen Homepage
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf dem Löhchen Liegenschaftsauszug
Eschenburg, den 18.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss Stietefeld
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Stietefeld OT Roth Liegenschaftsauszug
Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss Auf den Zäun
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf den Zäun OT Eiershausen Liegenschaftsauzug
Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan In der Hager, OT Wissenbach 3 Liegenschaftsauszug
Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss In der Hager
Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
(Abb.: 220722_Aufstellungsbeschluss)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
1. Teil-Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Gleichen Nr. 4“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
hier:
a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 17.03.2022 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Eschenburg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg eingesehen und heruntergeladen werden.
- b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
Konrad, Bürgermeister
Teil-Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Gleichen Nr. 4“,
Gemarkung Hirzenhain-Bahnhof
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Ziele und Zwecke
- Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die oben genannte Änderung des seit 1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.
Die Flächen liegen in der Gemarkung Hirzenhain-Bahnhof und grenzen an folgende Nutzungen an:
Im Norden: Kleinfeldsportplatz bzw. Grundstück Habichtstraße Nr. 12
Im Osten: Baugrundstücke Bussardstraße Nrn. 20 und 21
Im Süden: Ausgleichsflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes auf den Gleichen“
Im Westen: Baugrundstück Bussardstraße Nr. 6 bzw. Fußweg zum Kleinfeldsportplatz
Allgemeine Ziele und Zwecke
Obwohl der Bebauungsplan bereits seit 1999 rechtskräftig ist, konnten für die Grundstücke des Geltungsbereiches nur wenige Bauinteressenten gewonnen werden.
Dies liegt offensichtlich im Wesentlichen an der maximal zulässigen Grundstücksgröße, die im rechtskräftigen Bebauungsplan mit 450 m² festgesetzt ist.
Diese Festsetzung soll daher im Rahmen der Änderung gestrichen werden.
Darüber hinaus werden die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, soweit sie innerhalb des Geltungsbereiches liegen, dem heutigen Standard angepasst.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021
während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg,
im Raum E.12 öffentlich ausgelegt.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00-15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00-15.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Wenn wegen der Coronapandemie Zutrittsbeschränkungen erforderlich sind, wird dies öffentlich bekannt gemacht. Bei Zutrittsbeschränkungen können Termine zur Einsichtnahme telefonisch (Tel.-Nr.: 02774/915-106 oder Tel.- Nr.: 02774/915-104) vereinbart werden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
Konrad, Bürgermeister
1 Zeichnung BPlanÄnderung Auf dem Gleichen
2 Festsetzungen BplanÄnderung Auf den Gleichen
3 Anlage BG (TF rechtskräftiger BPlan)
4 Begründung BPlan 1. Teil-Änderung Auf den Gleichen Satzung
5 Teil-Änderung B-Plan Auf dem Gleichen Satzung
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 die Auf-hebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzen-hain-Bahnhof, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Hirzenhain-Bahnhof der Gemeinde Eschenburg, im südlichen Teil des Diabas-Tagebaus gelegen, befindet sich der Geltungsbereich der Neuaufstel-lung des Bebauungsplanes in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 12, Flurstück 20 und Flur 13, Flurstück 28 sowie mit der Zuwegung in Teilen auf den Flurstücken 15 und 19 der Flur 12 in der Gemarkung Hirzenhain. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,69 ha auf. Nordöstlich des Plangebietes schließen sich die Flächen des aktiven Diabas-Tagebaus Hirzenhain an.
Darüber hinaus wird der ursprüngliche Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee (rechtskräftig mit Bekanntmachung vom 17.11.2017) aufgehoben. Es handelt sich hierbei um den ursprüngli-chen Ersatzstandort in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 12, Flurstück 18. Für diesen aufzuhe-benden Teil wird ein eigenständiger Geltungsbereich abgegrenzt und entsprechend bezeichnet.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Bauverwaltung (nach vorheriger Terminabsprache) von jedermann eingesehen wer-den. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
„ Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 25.01.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eschenburg für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof der Gemeinde Eschenburg, im südlichen Teil des Diabas-Tagebaus gelegen, befindet sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hirzenhain die Flur 12, Flurstück 20 und Flur 13, Flurstück 28 sowie für die Erschließung Teile der Flurstücke 15 und 19 der Flur 12 in der Gemarkung Hirzenhain.
Die Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“ (rechtskräftig seit 2017) bewirkt den eigenständigen Geltungsbereich auf Flur 12, Flurstück 18. Diese Fläche wird wieder in ihren Grundzustand vor der Planung versetzt und ist ebenfalls Teil dieser Flächennutzungsplanänderung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Bauverwaltung , Zimmer 1.04 Herr Becker, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
– eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
– eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
– nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.“
Eschenburg, den 08.02.2021
gez.
Konrad
Bürgermeister
Die Unterlagen (als PDF-Datei): Genehmigungskarte RP mit Bestätigung durch RP
Flächennutzungsplanänderung „Vereinsheim am Diabassee“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof der Gemeinde Eschenburg, im südlichen Teil des Diabas-Tagebaus gelegen, befindet sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hirzenhain die Flur 12, Flurstück 20 und Flur 13, Flurstück 28 sowie für die Erschließung Teile der Flurstücke 15 und 19 der Flur 12 in der Gemarkung Hirzenhain.
Die Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“ (rechtskräftig seit 2017) bewirkt den eigenständigen Geltungsbereich auf Flur 12, Flurstück 18. Diese Fläche wird wieder in ihren Grundzustand vor der Planung versetzt und ist ebenfalls Teil dieser Flächennutzungsplanänderung.
Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 13.07.2020 bis 14.08.2020 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Bauverwaltung Zimmer E. 12 während der Dienststunden (montags von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 15:30 Uhr und freitags von 08:30 – 12:00 Uhr) aus und kann von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gemeinde-eschenburg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen > Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Fachplanungen in Form der Bestandskarte zum parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren;
- Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung – wurde zum parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren erstellt und ist diesen Unterlagen beigefügt;
- Pflanzen: Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Fläche der Neuaufstellung keine Bedeutung für die Pflanzenwelt besitzt. Der Geltungsbereich der Aufhebung besitzt aufgrund kleinerer Waldbereiche eine hohe Bedeutung.
- Tiere und biologische Vielfalt: Der Planungsraum der Neuaufstellung übernimmt für die Tierwelt aufgrund fehlender Habitatstrukturen keine Bedeutung. Der Geltungsbereich der Aufhebung besitzt dagegen aufgrund nachgewiesener Reptilienvorkommen eine hohe Bedeutung.
- Boden und Wasser: Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass keine natürlichen Bodenfunktionen erfüllt werden und keine herausragend schutzwürdigen Böden innerhalb des Plangebiets anstehen. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung als auch der Aufhebung übernehmen eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Wasser.
- Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass aufgrund eines fehlenden Ortsbezuges den Flächen des Plangebietes insgesamt für Klima und Luft nur eine geringe Bedeutung zukommt.
- Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass dem Landschaftsbild im Plangebiet nur eine geringe Rolle zukommt.
- Schutzgut Mensch: Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf.Kultur- und Sachgüter: Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. h) Fläche: Die Bedeutung der Fläche im Plangebiet ist als gering einzustufen, da es sich um anthropogen überprägte Flächen handelt.
- naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themenkomplexen:
- Anregung, dass Stacheldraht aus den zulässigen Einfriedungen herauszunehmen ist.
- Hinweis, dass der Geltungsbereich im Gebiet von zwei bestätigten Bergwerksfeldern (eins bestätigt, eins erloschen) liegt, in denen Erz nachgewiesen wurde.
- Hinweis, dass nach der Rohstoffsicherungskarte des HLNUG ein Teil des Geltungsbereiches von einem Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Lagerstätten (Metapikrit) überdeckt wird.
- Hinweis, dass für die Herstellung des Gewässers eine erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss konzentriert werden soll.
- Hinweis, dass mit der Festsetzung eines Sondergebietes Vereinsheim und einer Wasserfläche Flächen überplant werden, die zur Wiederaufforstung im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens für den Diabastagebau Hirzenhain vorgesehen waren.
- Hinweis, dass der forstrechtliche Ausgleich für die dann nicht mehr umsetzbare Rekultivierungsplanung im Bereich des Diabastagebaus Hirzenhain im Zuge des bergrechtlichen Planfeststellungverfahrens erfolgt.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Eschenburg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Gemeinde Eschenburg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Die Unterlagen (als PDF-Dateien):
Aufhebung / Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 dem Entwurf der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Hirzenhain-Bahnhof der Gemeinde Eschenburg, im südlichen Teil des Diabas-Tagebaus gelegen, befindet sich der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 12, Flurstück 20 und Flur 13, Flurstück 28 sowie mit der Zuwegung in Teilen auf den Flurstücken 15 und 19 der Flur 12 in der Gemarkung Hirzenhain. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,69 ha auf. Nordöstlich des Plangebietes schließen sich die Flächen des aktiven Diabas-Tagebaus Hirzenhain an.
Darüber hinaus wird der ursprüngliche Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee (rechtskräftig mit Bekanntmachung vom 17.11.2017) aufgehoben. Es handelt sich hierbei um den ursprünglichen Ersatzstandort in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 12, Flurstück 18. Für diesen aufzuhebenden Teil wird ein eigenständiger Geltungsbereich abgegrenzt und entsprechend bezeichnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 13.07.2020 bis 14.08.2020 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Bauabteilung, Zimmer E. 12 während der Dienststunden (montags von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 15:30 Uhr und freitags von 08:30 – 12:00 Uhr) aus und kann von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gemeinde-eschenburg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen > Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Fachplanungen in Form der Bestandskarte;
- Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
- Pflanzen: Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Fläche der Neuaufstellung keine Bedeutung für die Pflanzenwelt besitzt. Der Geltungsbereich der Aufhebung besitzt aufgrund kleinerer Waldbereiche eine hohe Bedeutung.
- Tiere und biologische Vielfalt: Der Planungsraum der Neuaufstellung übernimmt für die Tierwelt aufgrund fehlender Habitatstrukturen keine Bedeutung. Der Geltungsbereich der Aufhebung besitzt dagegen aufgrund nachgewiesener Reptilienvorkommen eine hohe Bedeutung.
- Boden und Wasser: Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass keine natürlichen Bodenfunktionen erfüllt werden und keine herausragend schutzwürdigen Böden innerhalb des Plangebiets anstehen. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung als auch der Aufhebung übernehmen eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Wasser.
- Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass aufgrund eines fehlenden Ortsbezuges den Flächen des Plangebietes insgesamt für Klima und Luft nur eine geringe Bedeutung zukommt.
- Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass dem Landschaftsbild im Plangebiet nur eine geringe Rolle zukommt.
- Schutzgut Mensch: Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf.
- Kultur- und Sachgüter: Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
- Fläche: Die Bedeutung der Fläche im Plangebiet ist als geringeinzustufen, da es sich um anthropogen überprägte Flächen handelt.
- naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themenkomplexen:
- Anregung, dass Stacheldraht aus den zulässigen Einfriedungen herauszunehmen ist.
- Hinweis, dass der Geltungsbereich im Gebiet von zwei bestätigten Bergwerksfeldern (eins bestätigt, eins erloschen) liegt, in denen Erz nachgewiesen wurde.
- Hinweis, dass nach der Rohstoffsicherungskarte des HLNUG ein Teil des Geltungsbereiches von einem Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Lagerstätten (Metapikrit) überdeckt wird.
- Hinweis, dass für die Herstellung des Gewässers eine erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss konzentriert werden soll.
- Hinweis, dass mit der Festsetzung eines Sondergebietes Vereinsheim und einer Wasserfläche Flächen überplant werden, die zur Wiederaufforstung im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens für den Diabastagebau Hirzenhain vorgesehen waren.
- Hinweis, dass der forstrechtliche Ausgleich für die dann nicht mehr umsetzbare Rekultivierungsplanung im Bereich des Diabastagebaus Hirzenhain im Zuge des bergrechtlichen Planfeststellungverfahrens erfolgt.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanaufstellung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Eschenburg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Gemeinde Eschenburg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Die Unterlagen (als PDF-Dateien):
Die bereits gültigen Bebauungspläne der Gemeinde Eschenburg können Sie hier einsehen.