Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

-> „Aktuelle Bebauungspläne“

Bekanntmachung

auf der gemeindlichen Homepage der Gemeinde Eschenburg

Leben & Wohnen – Bauleitplanung

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Bebauungsplan „Im Seifen“, 1. Änderung

 

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.11.2022 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ beschlossen. Planziel ist die Reaktivierung des Standortes für den Einzelhandel durch die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 BauNVO. Für das Vorhaben wird zudem ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Mittelhessen erforderlich. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mitsamt Begründung und den integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist

vom 11.12.2023 bis einschließlich 20.01.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eschenburg unter dem Link https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abgerufen werden.

 

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an info@eschenburg.de oder info@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Termine können auch für außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

 

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung.

 

Die Gemeinde Eschenburg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

 

Übersichtskarte 1: Lage im Gemeindegebiet

 

Übersichtskarte 2: Geltungsbereich

 

Dokumente:

231207 1 V_BP_Neubau_Nahversorgung-Plankarte – Stand 25.10.23

231207 2 V_TF_Im Seifen 1. Änderung – Stand 25.10.23

231207 3 V_BG_Im Seifen 1. Änderung – Stand 25.10.23

231207 4 Auswirkungsanalyse GMA – Stand 14.07.23

231207 Amtl. Bekanntmachung Mitteilungsblatt und Homepage frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit BPlan Im Seifen, 1. Änd

 

Eschenburg, 07.12.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister


Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Ziele und Zwecke
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB         

 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Die Flächen liegen in der Gemarkung Eibelshausen im Gewerbegebiet, Flur 12, und werden wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden: Straße „Im Heerfeld“
  • Im Osten: Straße „Zum Rommelsberg“
  • Im Süden: bebaute Grundstücke (Zum Rommelsberg Nr. 6, Im Krieacker Nr. 1) und, dahinter Straße „Unter dem Rommelsberg“
  • Im Westen: Straße „Im Krieacker“

 Allgemeine Ziele und Zwecke

Die Flächen des Bebauungsplanes liegen innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1979 rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Simmersbach Nr. 2“, der daher durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krieacker“ teilweise geändert wird.

Die Änderung ist vorgesehen, da die Produktionsstätten der ansässigen Firma in Richtung Norden, daher in Richtung der Straße „Im Heerfeld“, erweitert werden sollen. Die Produktion ist wegen der beengten Verhältnisse zurzeit nicht optimal möglich.

Durch die Erweiterung werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten, sodass die Änderung des Bebauungsplanes zur Behebung der beengten Verhältnisse erforderlich ist.

In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrfach Befreiungen erteilt. Die Befreiungen betreffen im Wesentlichen die Firsthöhen und die Baugrenzen.

Die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe soll daher nicht übernommen werden. Die Baugrenzen werden angepasst.

Auch die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden vollständig überarbeitet.

Der Bebauungsplan „Im Krieacker“, daher die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, schafft daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen u.a. für die Optimierung des Betriebsablaufes.

Er dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich.

Der Geltungsbereich umfasst die bebauten Grundstücksflächen der Firma sowie unbebaute Flächen, die für die Erweiterung ebenfalls genutzt werden sollen.


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanungen werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit

vom 04.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023

während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung bis mindestens 19.01.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Sie stehen auch über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Bei den Unterlagen handelt es sich um die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, den Umweltbericht und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung einschließlich Plan.

Der Umweltbericht wurde nach dem Beschluss, der in der Gemeindevertretung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde, erstellt. Er liegt dennoch zur weiteren Information vor allem bezüglich der Umweltbelange als Vorabzug bei.

Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.

 

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.

 Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

 

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Termine können für außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Während des o.g. Zeitraumes (04.12.2023 bis 22.12.2023) hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung  beeinflussen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis zum 19.01.2023 abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

 

Dokumente:

  1. 231130 Bekanntmachung Homepage Aufstellungsbeschluss und Beteiligung Öffentlichkeit BPlan Im Krieacker Eibelshausen
  2. 231130 1 Planzeichnung BPlan Im Krieacker – Stand 12.10.2023
  3. 231130 2 TF Planzeichnung BPlan Im Krieacker – Stand 24.10.2023
  4. 231130 3 Begründung BPlan Im Krieacker – Stand 25.10.2023
  5. 231130 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung BPlan Krieacker
  6. 231130 5 Eingriffs- und Ausgleichsplan BPlan Im Krieacker
  7. 231130 6 Umweltbericht BPlan Im Krieacker

Eschenburg, 30.11.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister


Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

(ehemals Bebauungsplan „Neubau Kindertagesstätte“)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die ursprüngliche Planung „Bau einer Kindertagesstätte“ wurde aufgegeben. Stattdessen soll ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Der Name der Bauleitplanung wurde daher von „Neubau Kindertagesstätte“ in „Feuerwehrgerätehaus“ geändert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde im April 2020 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit erforderlich, in die Bauleitplanung aufgenommen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung. Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristischen Kartierungen und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Termine können für außerhalb dieser Zeiten ausnahmsweise ebenfalls vereinbart werden. Aus jetziger Sicht gibt es grundsätzlich keinen wichtigen Grund den Bauleitplan länger als einen Monat auszulegen. Ungeachtet dessen wurde die Dauer der Veröffentlichungsfrist etwas länger gewählt.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis 12.01.2024 abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht bis 12.01.2024 abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:

Der Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage Eiershausen im Flur 1. Direkt östlich grenzen die Flächen der vorhandenen Kindertagesstätte an.

Der südlich der Gewässerparzelle vorhandene Feldweg wurde auf einem rd. 500 m langen Abschnitt beginnend am Gewerbegebiet im Westen bis zum Geltungsbereich des geplanten Feuerwehrgerätehauses als Erschließungsstraße in den Geltungsbereich aufgenommen und in Richtung Süden verbreitert. Südwestlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Westlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Freizeithütte mit Grünfläche. Dahinter sind ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Norden ist ein Spielplatz vorhanden. Die dahinter liegenden Grundstücke sind bebaut (Schwarzbachstraße 2). Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Ortsteil Eiershausen ist aufgrund der Überprüfung des heutigen Feuerwehrgerätehauses durch den technischen Prüfdienst erforderlich.

Folgende wesentlichen Mängel wurden durch den technischen Prüfdienst mit meist unverzüglichem Handlungsbedarf aufgezeigt:

  • Die Anzahl der Stellplätze ist nicht ausreichend.
  • Die Torausfahrt des Gerätehauses ist für die vorhandenen Fahrzeuge nicht ausreichend groß
  • Eine räumliche Trennung der Umkleide zur Halle ist nicht vorhanden
  • Geschlechtsgetrennte Umkleidemöglichkeiten gibt es nicht
  • Eine Abgasabsauganlage und eine Notstromeinspeisung sind nicht vorhanden
  • In der Fahrzeughalle werden die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen von mindestens 0,5 m nicht eingehalten.
  • Die Kellerräume, die von der Jugendfeuerwehr genutzt werden, sind feucht und ohne Lüftung. Die Hygiene dieser Räume ist daher nicht ausreichend.

Wegen dieser erheblichen Mängel, die teilweise am heutigen Standort nicht beseitigt werden können, hat sich die Gemeinde für den Neubau im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschlossen.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Im Januar 2021 wurden eine Biotoptypenkartierung, eine faunistisch-floristische Kartierung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Insgesamt wurde der Geltungsbereich an sechs unterschiedlichen Begehungstagen auf Biotoptypen und Flora, Vögel, Reptilien, Tagfalter, Widderchen und Heuschrecken abgesucht. Für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde die Artengruppe Vögel vertieft untersucht.

Fauna und Flora sind deutlich verarmt und die Lebensraumfunktion der Biotoptypen ist mit Ausnahme der Ufersäume entlang des Schwarzebachs erheblich eingeschränkt.

Bei den Flächen des Geltungsbereiches handelt es sich hauptsächlich um Intensivrasen, Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigungen sowie versiegelte Flächen. Auch artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetationen wurden kartiert. Insgesamt wird der Geltungsbereich mit einer mittleren Wertstufe belegt.

Die Vegetation des Plangebietes weist keine gefährdeten Pflanzengesellschaften auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung bereits stark verarmt. Die Ufer des Schwarzebachs sind teilweise bewachsen. Bestandsgefährdete Arten der Roten Listen oder nach Bundesartenschutzgesetz geschützte Arten wurden nicht nachgewiesen.

Im Rahmen der Untersuchungen konnten im Planungsraum insgesamt 14 Vogelarten nachgewiesen werden. Während der Begehungen wurden im Geltungsbereich z. T. gefährdete und auf der Vorwarnliste stehende Brutvögel in günstigem, ungünstigem und schlechtem Erhaltungszustand beobachtet.

Der stark bedrohte Gartenrotschwanz trat lediglich als Nahrungsgast auf, weswegen er als nicht unmittelbar vom Vorhaben bedroht anzusehen ist. Auch der gefährdete Bluthänfling sowie die auf der Vorwarnliste der gefährdeten Brutvögel Hessens stehenden Klappergrasmücken und Trauerschnäpper brüteten randständig innerhalb der artspezifischen Wirkzone. Diese befindet sich jedoch nicht im direkten Eingriffsbereich.

Da die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Vogelarten nicht in dem direkten Eingriffsbereich liegen, ist eine direkte Betroffenheit ausgeschlossen. Auch die innerhalb der Wirkzone des Vorhabens gelegenen Fortpflanzungs- und Ruhezonen relevanter Arten sind nicht unmittelbar betroffen. Direkte Eingriffe werden durch entsprechende Vorgaben in dem Bebauungsplan vermieden.

Die beobachteten Reviervogelarten sind vornehmlich weit verbreitete Vogelarten mit nur geringem Gefährdungspotential. Zur Untersuchung der Tagfalter wurde das Gelände im Zusammenhang mit den anderen Begehungen untersucht. Dabei konnten im Planungsraum vereinzelt sehr häufig auftretende Tagfalterarten nachgewiesen werden. Keine der genannten Arten gilt in Deutschland oder Hessen als gefährdet.

Die Flächen des Plangebietes sind für Reptilien und Amphibien als ungeeignet einzustufen.

Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus der Beteiligung der Behörden vor:

  1. Für die geplante Einleitung von Niederschlagswasser in den Schwarzbach ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  2. Der Geltungsbereich liegt teilweise im Bereich der Altablagerung „Festplatz“ (AFD-Nr. 532.009.020-000.014).

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine stillgelegte Deponie für Erdaushub und Bauschutt. Durch die geänderten Nutzungsabsichten bedarf es jedoch weiterer Untersuchungen des Bodens.

Bei Bodenaushubarbeiten sollte auf Bodenveränderungen hinsichtlich Farbe und Geruch geachtet werden.

  1. Aufgrund der topographischen Lage der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen kann es zu Bodenerosionen und somit zu schädlichen Bodenveränderungen kommen.
  2. Von den Kindern können störende Geräuschpegel ausgehen.
  3. Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von vier erloschenen Bergwerksfeldern, in denen Bergbau betrieben und das Rohstoffvorkommen nachgewiesen wurde. Die bergbaulichen Arbeiten liegen außerhalb des Geltungsbereiches. Dennoch ist bei Baumaßnahmen auf Spuren alten Bergbaues zu achten, gegebenen Falles sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
  4. Die Ausweisung einer Kompensationsfläche ist erforderlich.
  5. Der Gewässerrandstreifen ist zu beachten.

 

Zu 1.:
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen.

Zu 2.:
Gemäß Abstimmung mit dem Regierungspräsidium ist die Untersuchung vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen. Diese Abstimmung erfolgte allerdings zu einem Zeitpunkt, als noch eine Kindertagesstätte am Standort geplant war. Für den Feuerwehrgerätestandort besteht ein geringeres Schutzbedürfnis.

Die Planung wurde um entsprechende Hinweise ergänzt.

Zu 3.:
Von einer etwaigen Bodenerosion, ausgehend von den landwirtschaftlichen Flächen, kann nur die Erschließungsstraße betroffen sein. Die übrigen Flächen des Geltungsbereiches werden durch ein Gewässer getrennt und liegen daher außerhalb eines Gefährdungsbereiches.

Zu 4.:
Eine Kindertagesstätte ist nicht mehr vorgesehen.

Zu 5.:
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung aufgenommen.

Zu 6.:
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt. Das Defizit soll durch eine Maßnahme, die bereits realisiert ist, daher eine Maßnahme aus dem Ökopunktekonto, ausgeglichen werden.

Zu 7.:
Der Gewässerrandstreifen ist im Bebauungsplan nachrichtlich eingetragen. Auch wird er teilweise als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Dokumente:

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 1 B-Plan Feuerwehrgerätehaus Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 2 TF B-Plan Feuerwehr Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 3 BG B-Plan Feuerwehr Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4 Umweltbericht B-Plan Feuerwehr Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4.1 Gutachten B.-Plan Kita Eiershausen Fauna-Flora_ASB

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4.1.1 Eiershausen Kita Bestands- und Konfliktplan

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4.1.2 Eiershausen Kita Bestandsbewertung

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4.2 Eingriffs- u. Ausgleichsplan Feuerwehrgerätehaus Eiershausen

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 4.2.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Feuerwehrgerätehaus Eiershausen

231109 BPlan FFW Eiershausen ÖA 5 umweltbezogene Stellungnahmen Bebauungsplan Feuerwehrgerätehaus

231109 Veröffentlichung Homepage BPlan FFW Eiershausen Öffentliche Auslegung

Eschenburg, 09.11.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad, Bürgermeister


Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

(ehemals Flächennutzungsplan-Änderung „Neubau Kindertagesstätte“)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat v. g. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die ursprüngliche Planung „Bau einer Kindertagesstätte“ wurde aufgegeben. Stattdessen soll ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Der Name der Bauleitplanung wurde daher von „Neubau Kindertagesstätte“ in „Feuerwehrgerätehaus“ geändert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde im April 2020 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit erforderlich, in die Bauleitplanung aufgenommen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung. Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt: Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung, Begründung, Umweltbericht der Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplanes und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Aus jetziger Sicht gibt es grundsätzlich keinen wichtigen Grund den Bauleitplan länger als einen Monat auszulegen. Ungeachtet dessen wurde die Dauer der Veröffentlichungsfrist etwas länger gewählt.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis 12.01.2024 abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht bis 12.01.2024 abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:

Der Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage Eiershausen im Flur 1. Direkt östlich grenzen die Flächen der vorhandenen Kindertagesstätte an. Südwestlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Westlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Freizeithütte mit Grünfläche. Dahinter sind ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Norden ist ein Spielplatz vorhanden. Die dahinter liegenden Grundstücke sind bebaut (Schwarzbachstraße 2). Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Ortsteil Eiershausen ist aufgrund der Überprüfung des heutigen Feuerwehrgerätehauses durch den technischen Prüfdienst erforderlich. Folgende wesentlichen Mängel wurden durch den technischen Prüfdienst mit meist unverzüglichem Handlungsbedarf aufgezeigt:

  • Die Anzahl der Stellplätze ist nicht ausreichend.
  • Die Torausfahrt des Gerätehauses ist für die vorhandenen Fahrzeuge nicht ausreichend groß
  • Eine räumliche Trennung der Umkleide zur Halle ist nicht vorhanden
  • Geschlechtsgetrennte Umkleidemöglichkeiten gibt es nicht
  • Eine Abgasabsauganlage und eine Notstromeinspeisung sind nicht vorhanden
  • In der Fahrzeughalle werden die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen von mindestens 0,5 m nicht eingehalten.
  • Die Kellerräume, die von der Jugendfeuerwehr genutzt werden, sind feucht und ohne Lüftung. Die Hygiene dieser Räume ist daher nicht ausreichend.

Wegen dieser erheblichen Mängel, die teilweise am heutigen Standort nicht beseitigt werden können, hat sich die Gemeinde für den Neubau im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschlossen.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Im Januar 2021 wurden eine Biotoptypenkartierung, eine faunistisch-floristische Kartierung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Insgesamt wurde der Geltungsbereich an sechs unterschiedlichen Begehungstagen auf Biotoptypen und Flora, Vögel, Reptilien, Tagfalter, Widderchen und Heuschrecken abgesucht. Für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde die Artengruppe Vögel vertieft untersucht.

Fauna und Flora sind deutlich verarmt und die Lebensraumfunktion der Biotoptypen ist mit Ausnahme der Ufersäume entlang des Schwarzebachs erheblich eingeschränkt.

Bei den Flächen des Geltungsbereiches handelt es sich hauptsächlich um Intensivrasen, Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigungen sowie versiegelte Flächen. Auch artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetationen wurden kartiert. Insgesamt wird der Geltungsbereich mit einer mittleren Wertstufe belegt.

Die Vegetation des Plangebietes weist keine gefährdeten Pflanzengesellschaften auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung bereits stark verarmt. Die Ufer des Schwarzebachs sind teilweise bewachsen. Bestandsgefährdete Arten der Roten Listen oder nach Bundesartenschutzgesetz geschützte Arten wurden nicht nachgewiesen.

Im Rahmen der Untersuchungen konnten im Planungsraum insgesamt 14 Vogelarten nachgewiesen werden. Während der Begehungen wurden im Geltungsbereich z. T. gefährdete und auf der Vorwarnliste stehende Brutvögel in günstigem, ungünstigem und schlechtem Erhaltungszustand beobachtet. Der stark bedrohte Gartenrotschwanz trat lediglich als Nahrungsgast auf, weswegen er als nicht unmittelbar vom Vorhaben bedroht anzusehen ist. Auch der gefährdete Bluthänfling sowie die auf der Vorwarnliste der gefährdeten Brutvögel Hessens stehenden Klappergrasmücken und Trauerschnäpper brüteten randständig innerhalb der artspezifischen Wirkzone. Diese befindet sich jedoch nicht im direkten Eingriffsbereich. Da die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Vogelarten nicht in dem direkten Eingriffsbereich liegen, ist eine direkte Betroffenheit ausgeschlossen. Auch die innerhalb der Wirkzone des Vorhabens gelegenen Fortpflanzungs- und Ruhezonen relevanter Arten sind nicht unmittelbar betroffen. Direkte Eingriffe werden durch entsprechende Vorgaben in dem Bebauungsplan vermieden. Die beobachteten Reviervogelarten sind vornehmlich weit verbreitete Vogelarten mit nur geringem Gefährdungspotential.

Zur Untersuchung der Tagfalter wurde das Gelände im Zusammenhang mit den anderen Begehungen untersucht. Dabei konnten im Planungsraum vereinzelt sehr häufig auftretende Tagfalterarten nachgewiesen werden. Keine der genannten Arten gilt in Deutschland oder Hessen als gefährdet. Die Flächen des Plangebietes sind für Reptilien und Amphibien als ungeeignet einzustufen.

Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus der Beteiligung der Behörden vor:

  1. Für die geplante Einleitung von Niederschlagswasser in den Schwarzbach ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  2. Der Geltungsbereich liegt teilweise im Bereich der Altablagerung „Festplatz“ (AFD-Nr. 532.009.020-000.014).

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine stillgelegte Deponie für Erdaushub und Bauschutt. Durch die geänderten Nutzungsabsichten bedarf es jedoch weiterer Untersuchungen des Bodens. Bei Bodenaushubarbeiten sollte auf Bodenveränderungen hinsichtlich Farbe und Geruch geachtet werden.

  1. Aufgrund der topographischen Lage der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen kann es zu Bodenerosionen und somit zu schädlichen Bodenveränderungen kommen.
  2. Von den Kindern können störende Geräuschpegel ausgehen.
  3. Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von vier erloschenen Bergwerksfeldern, in denen Bergbau betrieben und das Rohstoffvorkommen nachgewiesen wurde. Die bergbaulichen Arbeiten liegen außerhalb des Geltungsbereiches. Dennoch ist bei Baumaßnahmen auf Spuren alten Bergbaues zu achten, gegebenen Falles sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

Zu 1.:
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen.

Zu 2.:
Gemäß Abstimmung mit dem Regierungspräsidium ist die Untersuchung vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen. Diese Abstimmung erfolgte allerdings zu einem Zeitpunkt, als noch eine Kindertagesstätte am Standort geplant war. Für den Feuerwehrgerätestandort besteht ein geringeres Schutzbedürfnis.

Die Planung wurde um entsprechende Hinweise ergänzt.

Zu 3.:
Von einer etwaigen Bodenerosion, ausgehend von den landwirtschaftlichen Flächen, kann nur die Erschließungsstraße betroffen sein. Die übrigen Flächen des Geltungsbereiches werden durch ein Gewässer getrennt und liegen daher außerhalb eines Gefährdungsbereiches.

Zu 4.:
Eine Kindertagesstätte ist nicht mehr vorgesehen.

Zu 5.:
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Dokumente:

231109 FNP Änderung FFW Eiershausen ÖA 1 F-Plan Feuerwehrgerätehaus Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 FNP Änderung FFW Eiershausen ÖA 2 BG F-Plan-Änderung Feuerwehr Eiershausen – Stand 15.06.23

231109 FNP Änderung FFW Eiershausen ÖA 3 Umweltbericht F-Plan-Änderung Feuerwehr – Stand 15.06.23

231109 FNP Änderung FFW Eiershausen ÖA 3a Umweltbericht B-Plan Feuerwehr – Stand 15.06.23

231109 FNP Änderung FFW Eiershausen OÄ 4 umweltbezogene Stellungnahmen F-Plan-Änderung Feuerwehrgerätehaus

231109 Veröffentlichung Homepage FNP Änderung FFW Eiershausen Öffentliche Auslegung

Eschenburg, 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister


Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB        

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Roth. Südlich grenzen hinter der öffentlichen Straße bebaute Wohnbaugrundstücke (Stietestraße Nummern 12 und 13 sowie Sonnenstraße 9 und 10) an. Am östlichen Geltungsbereichsrand verläuft der Achenbacher Weg. Sowohl in Richtung Nordwesten als auch Nordosten grenzen landwirtschaftliche Flächen an.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Durch Aufstellung dieses Bebauungsplanes können insgesamt 5 Baugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanungen werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschl. 15.12.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies sind:

  • Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung

Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.

 Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr 

Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Während des o.g. Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung  beeinflussen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Dokumente:

231109 1 B-Plan Stietefeld_Sonnenstraße – Stand 21.08.23

231109 2 TF BPlan StietefeldSonnenstraße – Stand 29.08.23

231109 3 Begründung BPlan Stietefeld Sonnenstraße – Stand 21.09.23

231109 Bekanntmachung Homepage Aufstellungsbeschluss und Beteiligung Öffentlichkeit BPlan Stietefeld Sonnenstraße Roth

Eschenburg, 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister

 


Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg in der Gemarkung Eibelshausen

  • Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“ und
  • Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung der o.g. Pläne beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich. Sie sind bei beiden Projekten identisch.

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Eibelshausen. Südlich grenzen ein bebautes Wohngrundstück (Berliner Straße Nummer 35) sowie ein kleiner Abschnitt der Berliner Straße sowie der Königsberger Straße an.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können insgesamt 4 Baugrundstücke ausgewiesen werden. Im Bebauungsplan ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Fläche sowie als Wegeparzelle dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der Bebauungsplan aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung einer Wohnbaufläche.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanungen werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschl. 15.12.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies sind:

  • Flächennutzungsplanänderung: Planzeichnung und Begründung
  • Bebauungsplan: Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestands- und Konfliktplan, Bewertungsplan sowie Anhang 1 (Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten)

Auch diese Bekanntmachung kann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 öffentlich ausgelegt.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) während der Öffnungszeiten möglich.  

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr 

Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Während des o.g. Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung  beeinflussen. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eschenburg oder zur Niederschrift. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Dokumente:

231109 1 B-Plan Berliner Str._Königsberger Str – Stand 21.08.23

231109 2 TF BPlan Berliner Straße Königsberger Straße – Stand 29.08.23

231109 3 Begründung BPlan Berliner Straße Königsberger Straße – Stand 21.09.23

231109 4 Gutachten BPlan Berliner Straße – Stand März 23

231109 4.1 Bestandsplan Berliner Straße

231109 4.2 Bewertungsplan Berliner Straße

231109 4.3 ASB Berliner Straße Anhang1 Tabelle häufiger Vögel

231109 Begründung FPlanÄnderung Berliner Straße Königsberger Straße – Stand 08.08.23

231109 Bekanntmachung Homepage Aufstellungsbeschluss und Beteiligung Öffentlichkeit FPlanÄnderung und BPlan Berliner Königsberger Straße

231109 F-Plan Berliner Str._Königsberger Str – Stand 08.08.23

Eschenburg, 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg

gez. Konrad, Bürgermeister


Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen vom 06.10.2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat aufgrund der Eigentümerverhandlungen in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.09.2023 gem. § 2 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.10.2022 zum Bebauungsplan „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“, OT Eiershausen)

Eschenburg, den 12.10.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad,
Bürgermeister


Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

 

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt. Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184). Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden.

Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.

Da es sich bei der Photovoltaikanlage um keine Baumaßnahme handelt, die gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zulässig ist, muss ein Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan schafft daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen. Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eschenburg, den 23.03.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad,
Bürgermeister


Flächennutzungsplan-Änderung „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Flächennutzungsplan-Änderung „Photovoltaikanlage Schiebelacker“, Gemarkung Roth

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen südlich der Kreisstraße K32. Der östliche Geltungsbereichsrand liegt im Mittel rd. 220 m von der Bundesstraße B253 entfernt. Die südliche Grenze bildet ein landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 184). Der westliche Geltungsbereichsrand grenzt zu etwa 50 % an einen weiteren landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 103) sowie an das Flurstück 176, welches mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle bebaut ist, an.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Auf der Fläche soll eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Agri-PV-Anlagen zeichnen sich durch die Doppelnutzung „Landwirtschaft/PV-Anlage“ aus, da sie entweder in Senkrechtaufstellung oder mit einem hohen Abstand zur Geländeoberfläche errichtet werden. Die vorgesehene Anlage ist in Senkrechtaufstellung vorgesehen und schränkt die seit vielen Jahren vorhandene Nutzung „Freiland-Hühneranlage“ nicht ein, welche auch weiter betrieben werden soll.

Da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und als Ausgleichsfläche dargestellt ist, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung einer Photovoltaikanlage bearbeitet werden. Aus dieser Flächennutzungsplan-Änderung kann dann der ebenfalls erforderliche Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ entwickelt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 während der Öffnungszeiten im Raum E.05 des Rathauses, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 02774-915108) im Allgemeinen während der Öffnungszeiten möglich.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können auch mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen. Die eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eschenburg, den 23.03.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad,
Bürgermeister


Neugestaltung der Nahversorgung – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Seifen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung der Nahversorgung in Form eines Lebensmittelvollsortimenters (rd. 1.600 qm Verkaufsfläche), eines Lebensmitteldiscounters (rd. 1.100 qm Verkaufsfläche) und eines Drogeriemarktes (rd. 800 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich jedoch noch Änderungen ergeben (z.B. durch Ausgleichsflächen und Abstimmungen mit dem RP Gießen, etc.).

Räumlicher Geltungsbereich (vorläufig, Änderung im Planungsprozess sind möglich)

genordet, ohne Maßstab

Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen beauftragt.
Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro wird beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Änderung Bebauungsplan Im Seifen Homepage

Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss Änderung BPlan Im Seifen, Wissenbach

Eschenburg, den 18.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.11.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Hirzenhain-Ort nach § 13 a BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, OT Hirzenhain-Ort)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf dem Löhchen Homepage

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf dem Löhchen Liegenschaftsauszug

Eschenburg, den 18.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stietefeld“, OT Roth)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss Stietefeld

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Stietefeld OT Roth Liegenschaftsauszug

Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“, OT Eiershausen)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss Auf den Zäun
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Auf den Zäun OT Eiershausen Liegenschaftsauzug

Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Hager“, OT Wissenbach)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan In der Hager, OT Wissenbach 3 Liegenschaftsauszug

Veröffentlichung Homepage Aufstellungsbeschluss In der Hager

Eschenburg, den 07.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad
Bürgermeister


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.


(Abb.: 220722_Aufstellungsbeschluss)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

 


Die bereits gültigen Bebauungspläne der Gemeinde Eschenburg können Sie hier einsehen.