KFZ-Zulassung in der Gemeinde Eschenburg

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der KFZ-Zulassung:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 7:30 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Annahmeschluss donnerstags 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten!
Sachbearbeiterin: Frau Schindler
Zimmer_Nr. 1.05
Tel.: 02774/915-226
E-Mail: e.schindler@eschenburg.de

 

Im Rathaus können viele KFZ-Zulassungsvorgänge schnell und einfach erledigt werden, sofern für das Fahrzeug
die „Zulassungsbescheinigungen“ ZuB I (Fahrzeugschein) und ZuB II (Fahrzeugbrief) vorhanden sind.

 

Mögliche Vorgänge im Rathaus:

  • Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen (auch Elektrofahrzeuge)
  • Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen (auch Wunsch- und Saisonkennzeichen)
  • Wiederzulassung auf den gleichen Halter (mit und ohne Umkennzeichnung)
  • Halterwechsel innerhalb und von außerhalb des Lahn-Dill-Kreises
  • Änderung von Fahrzeugpapieren bei Adress- oder Namensänderung
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (innerhalb und außerhalb des Lahn-Dill-Kreises)

Nicht mögliche Vorgänge (Nur Zulassungsstelle LDK):

  • Erstmalige Zulassung von Importfahrzeugen, Quads, tlw. auch Wohnmobilen
  • Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen
  • Wenn eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein sollte
  • Eintragung von technischen Änderungen, z. B. Reifengröße, Schadstoffklasse
  • Zuteilung von Oldtimer-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und roten Kennzeichen
  • Zuteilung von „kleinen“ zweistelligen Kennzeichen (z. B. LDK-X 1)

Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Herborn-Burg des Lahn-Dill-Kreis können hier oder
unter der Nummer: 06441 407-2529 vereinbart werden.

 

Mitzubringen sind:

 

AußerbetriebsetzungZuB I und Kennzeichen
NeuzulassungZuB II, eVb-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis
WiederzulassungZuB I, eVb-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis, Kennzeichen, HU-Bescheinigung
UmmeldungZuB I und II, eVb-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis, Kennzeichen, HU-Bescheinigung
Änderung HalterdatenZuB I, Ausweis, ZuB II (Bei Namensänderung)

Der zukünftige Halter muss ein SEPA-Mandat für den Zoll (KFZ-Steuer) abgeben.
Ohne dieses SEPA-Mandat kann keine Zulassung erfolgen.

Eine Zulassung für Dritte ist mit einer Vollmacht möglich.
Formulare dafür liegen bei uns vor oder können hier heruntergeladen werden.

Bei Zulassung auf grüne Kennzeichen (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder Zugmaschinen) ist ein
spezieller Antrag für den Zoll, ein SEPA-Mandat und ein Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich.
Die Entscheidung darüber, ob ein Fahrzeug steuerbefreit bzw. –begünstigt ist trifft das Zollamt.

 

Kennzeichen:

Das Prägen von Kennzeichen ist an folgenden Orten möglich:

Postfiliale Eibelshausen
Laaspher Straße 18
35713 Eschenburg


Online KFZ-Zulassung

Zusammen mit der AusweisApp2 und dem Online-Portal der Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreis können Zulassungsvorgänge auch ganz bequem und ohne Wartezeit online beantragt werden.

Informationen zur AusweisApp2 finden Sie hier.
Informationen zum Ablauf der Online-Zulassung finden Sie hier.
Das Online-Portal des LDK finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Zulassungsstelle nicht für das Portal zuständig ist!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

KFZ-Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreis
Standort Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2529
E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de