Bürgerhäuser
Die Gemeinde Eschenburg bietet in allen Ortsteilen Einrichtungen – von Dorfgemeinschaftshäusern bis zur großen Mehrzweckhalle in Wissenbach sowie einen Mehrzwecksaal im ehemaligen Jugendzentrum – für Bürger, Vereine und Gäste zum Mieten an.
Welches Haus wann belegt ist, sehen Sie im DGH-Reservierungs-System der Gemeinde Eschenburg. Dort können Sie auch gleich eine erste Reservierungsanfrage ins Rathaus schicken.
Für die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten (Bürgerhäuser, Mehrzweckhalle,
Dienstleistungszentrum, Freizeitanlagen) für Einzelveranstaltungen ist gemäß der
gültigen Nutzungsordnung grundsätzlich ein schriftlicher Nutzungsantrag an die
Gemeinde Eschenburg zu stellen.
Dieser ist aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag
digital über die Webseite hochzuladen unter:
https://www.gemeindeeschenburg.de/formulare/
und dann per E-Mail einzureichen, eine Einreichung in
Papierform ist selbstverständlich auch möglich.
Danach erhalten die Mieter eine verbindliche Auskunft.
Angaben im Veranstaltungskalender, die bei den Jahresterminabsprachen der Vereine
in den Ortsteilen gemeinsam intern abgestimmt werden und in einem DGH stattfinden
sollen, bedeuten deshalb nicht, dass damit die Räumlichkeit reserviert ist.
Die Verwaltung empfiehlt hierfür eine vorherige Abklärung des geplanten Termins mit der
zuständigen Sachbearbeiterin im Rathaus, Frau Roth, Tel. 02774-915-105, Mail:
k.roth@eschenburg.de
Für öffentliche Wahltermine, auch kurzzeitig erforderliche, hat die Nutzung von
gemeindlichen Räumen für die Gemeinde Eschenburg grundsätzlich Vorrang.
Hierfür werden alle Einrichtungen zur Durchführung der Wahlen benötigt.
Über das Online-Reservierungsportal ist es auch möglich, unverbindliche
Terminanfragen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Portal soll hilfreich
sein für passende Terminfindungen, stellt aber keine verbindliche Buchung dar. Jede
eingereichte Anfrage wird per Mail beantwortet.
Formulare zur Anmietung und Kostenübersicht |
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Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen |
Benutzungs- und Hausordnung |
Antrag auf Anmietung öffentlicher Einrichtungen |
Die nachfolgenden Nummern gehören zu den Telefonen in den einzelnen Gemeinde-Einrichtungen, sind aber keinesfalls Kontakt-Möglichkeiten für Vermietungen.
Einrichtung | Telefon |
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BGH Eibelshausen | 02774 / 7 13 61 |
DGH Simmersbach | 02774 / 23 60 |
MZH Wissenbach | 02774 / 12 26 |
DGH Hirzenhain | 02770 / 5 08 |
DGH Eiershausen | 02774 / 16 76 |
DGH Roth | 02774 / 5 12 32 |