Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Eschenburg Dietzhöztal

Vorarbeiten nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

B253 Ortsumgehung Frohnhausen-Wissenbach

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben wird von Hessen Mobil in Kooperation mit der Oranienstadt Dillenburg und den Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal durchgeführt.
Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten B253 Ortsumgehung Frohnhausen – Wissenbach folgende Arbeiten und Untersuchungen
im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
durchgeführt werden.

Floristische und faunistische Kartierungen

Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage dargestellt ist. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.
Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens noch rechtzeitig geltend gemacht werden.
Die betroffenen Grundstücke (Übersichtskarte und Flurstücksbestandsliste) sind im Internet unter https://www.eschenburg.de eingestellt.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden auch durch Beauftragte der Gemeinde Eschenburg durchgeführt.
Trotz der gesetzlichen Duldungspflicht bemühen wir uns stets um eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen Pächtern und Eigentümern. Entstehende Vermögensnachteile, die sich leider nicht immer vermeiden lassen, werden angemessen entschädigt. Auf Antrag kann die Höhe der Entschädigung vom Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Duldungsverfügung gemäß § 16a FStrG kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Hessen Mobil, Dezernat 04, Dostojewskistraße 4-6, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611 366-0 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Eschenburg, im Dezember 2024
Konrad, Bürgermeister

Dokumente:

Frohnhausen-Wissenbach Flurstücksliste
Frohnhausen-Wisssenbach_Übersichtsplan