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Niederschrift über die 18. öff. Sitzung der Gemeindevertretung 08.11.18

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 08.11.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder sowie den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27 anwesenden Gemeindevertretern fest (ab TOP 5 = 26 Gemeindevertreter).

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 25.10.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass seit der letzten Sitzung keine Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat. Er gibt einen Rückblick auf die Bürgerversammlung zum Thema „Gesundheitsversorgung in Eschenburg“.
Des Weiteren gibt er den Anwesenden eine Einladung der IHK zu einem Konzert bekannt. Die erforderliche Anmeldung ist an das Vorzimmer des Bürgermeisters zu richten.
Weiterhin informiert er darüber, dass in 2019 eine Fahrt der Körperschaftsmitglieder nach Petschau geplant ist.

Punkt 3: Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

Punkt 4: Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 31.10.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 01.11.2018 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

Punkt 5: Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert die Körperschafts- mitglieder darüber, dass der Beigeordnete Manfred Brunhofer sein Amt im Gemeindevorstand niedergelegt hat. Er dankt Herrn Brunhofer im Namen aller Körperschaftsmitglieder für seine mehr als 30-jährige Tätigkeit für die Gemeinde Eschenburg und wünscht ihm und seiner Familie alles erdenklich Gute.

Die Wahl der Beigeordneten erfolgte am 21.04.2016 mittels einer gemeinsamen Kandidatenliste aller drei Fraktionen. Dabei wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion die Reihenfolge der Nachrücker bestimmt, die dann von den Unterzeichnern des Wahlvorschlages geändert wird.

Herr Brunhofer war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein/e Kandidat/in der CDU in den Gemeindevorstand nach. Die nächste Nachrückerin von Seiten der CDU-Fraktion ist Uta Kasper-Saßmannshausen. Eine Änderung der Liste erfolgt nicht.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Uta Kasper-Saßmannshausen als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Beigeordneten Manfred Brunhofer zur neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die neue Beigeordnete mit Handschlag und führt sie nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.
Die Aushändigung der Urkunde wird von Frau Kasper-Saßmannshausen schriftlich bestätigt.

Als Nachrücker für die ausgeschiedene Gemeindevertreterin Uta Kasper-Saßmannshausen wird Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die/den nächste/n Bewerber/in der Liste der CDU in die Gemeindevertretung berufen.

Punkt 6: Verkaufsangebot Bombergstraße 2, OT Wissenbach

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Anwesens Bombergstraße 2 bieten dieses der Gemeinde Eschenburg zum Kauf an. Das Kaufangebot wurde näher geprüft, da eventuell durch die Niederlegung der Gebäude in der Bombergstraße 2 ggf. Parkplatzflächen für die Mehrzweckhalle geschaffen werden könnten.

Es fand eine ortsgerichtliche Schätzung des Anwesens statt. Der Wert des Anwesens entspricht in etwa einem Bauplatzwert im Neubaugebiet „Dombachseite Nr. 2“. Die Erbengemeinschaft ist bereit, hier ein entsprechendes kostenneutrales Tauschgeschäft abzuschließen. Zusätzlich wären aber seitens der Gemeinde die Vertragsnebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer usw. zu zahlen.

Das Anwesen Bombergstraße 2 wurde am 01.10.2018 zusammen mit dem Ortsbeirat besichtigt. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erwerb (Tausch) der Grundstücke aus, sofern die dafür entstehenden Gesamtkosten (Abrisskosten sowie weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Statik der umliegenden Gebäude usw.) eine Summe von 35.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Ortsbeirat hatte allerdings seit der Ortsbesichtigung Kenntnis davon, dass die Kostenkalkulation der Verwaltung diese Summe übersteigt.
Somit lehnt der Ortsbeirat den Erwerb / Tausch des Grundstückes ab.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates und des Bau- und Umweltausschusses lehnt die Gemeindevertretung einstimmig den Tausch/Erwerb aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.

Punkt 7: Wasserversorgungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2019 in der Wasserversorgungs-satzung neu festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, die §§ 25 und 27 (3) entsprechend zu ändern.

§ 25 Grundgebühr

Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
§ 25 erhält dann folgende Fassung:

Die Grundgebühr für die nachfolgenden Zählergrößen beträgt monatlich für einen Wasserzähler

4,17 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 2,5 m³
7,22 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 6 m³
8,10 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 10 m³
12,44 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 16 m³
16,36 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 80
23,24 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 100

jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 27 – Verbrauchsgebühr

Die textlichen Festsetzungen der Abs. 1 und 2 bleiben unverändert.

In Abs. 3 ist lediglich die Gebührenhöhe zu ändern, so dass der § 27 (3) folgende Fassung erhält:

Die Gebühr beträgt pro m³ 1,85 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer = pro m³ 1,98 € brutto.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 8: Entwässerungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 in der Entwässerungssatzung festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, den § 24 (1) sowie den § 26 (1) und (2) entsprechend zu ändern.

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) – (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.

§ 26 – Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen, Hinzu kommt, dass eine redaktionelle Änderung der Formel in Abs. (2) erforderlich ist, so dass es dann heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR.

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der
Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben – bei vorhandenen Teilströmen in diesen – ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel:

Festgestellter CSB
0,5 x __________________ +0,5
600
vervielfacht werden.

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 9: Einbringung Haushalt 2019

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.117.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.107.500 EUR

mit einem Saldo von -10.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 70.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR

mit einem Saldo von -70.000 EUR

Mit einem Überschuss von -80.000 EUR

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
383.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 768.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.260.500 EUR

mit einem Saldo von -492.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro

mit einem Saldo von 0 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
-109.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 305.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungs- konzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Anschüsse.

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

gez. Hermann gez. Deutsch
Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung

Rede zum Haushaltsentwurf 2019 – Bürgermeister Götz Konrad

Haushalt 2019

Bürgermeister Götz Konrad hat in der Sitzung der Eschenburger Gemeindevertretung den Entwurf des Haushaltsplanes 2019, den der Gemeindevorstand aufgestellt hat, in die Beratung eingebracht. Hierzu sein Redebeitrag:

Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie gut, dass wir auf die einzige Anregung in der letzten Haushalts-Debatte nicht eingegangen sind. Hätten wir die Steuererträge über den Prognose-Horizont hinaus hoch gesetzt, wären wir tief gefallen. Wie schwierig das auch in guten Jahren ist, haben wir beim jüngsten Quartalsbericht aufzuzeigen versucht: Erstes Halbjahr Steuereinnahmen im satten Plus, Rückzahlungen im zweiten Halbjahr. Das bringt vor allem Probleme bei der weiteren Planung, deshalb schicke ich dies dem Haushalt 2019 voraus.

Bei diesem Verschiebebahnhof namens „Kommunaler Finanzausgleich“ werden die Steuereinnahmen zur Ermittlung der Finanzkraft herangezogen, gemäß dieser Berechnung auch eingezogen und dann ausgleichend wieder verteilt. Die Starken geben den Schwachen. Ist eigentlich gut. Nur wird dabei mit Zahlen aus den Vorjahren gearbeitet: Fürs Planjahr werden die Steuerzahlen aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres und die aus dem zweiten Halbjahr des Vor-Vor-Jahres berechnet. Hat für uns zur Folge, dass die Steuerrückzahlungen aus dem zweiten Halbjahr 2018 erst für den Haushalt 2020 Erleichterung bringen.

Für den Haushalt 2019, den der Gemeindevorstand am 29.10.2018 im Entwurf festgestellt hat, kamen mit Datum 31.10. vom Land neue Plandaten für den KFA. Demnach werden wir 21.000 € weniger bekommen an Zuweisung, müssen aber andererseits auch 11.000 € weniger zahlen an Kreis- und Schulumlage. Das bedeutet, wir bringen einen Haushalt mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 10.000 € ein, wissen aber schon jetzt, dass der Überschuss auf null Euro schmilzt – und danach hoffen wir darauf und arbeiten dafür, dass es eine schwarze Null bleibt.

Damit wäre dann der Haushalt 2019 bei 17,1 Millionen Euro an Aufwendungen und Erträgen im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen.

Das außerordentliche Ergebnis weist Erträge von 70.000 € aus, die vor allem den Verkauf von Grundstücken und Immobilien beinhalten. Bevor wir an diesem einen Punkt die ganze Haushaltsberatung aufhängen und den Blick fürs Ganze verlieren, sei an dieser Stelle zum Alten Rathaus Neues gesagt.

Wie bei der Vorstellung der Bauprogramme in beiden Ausschüsse verdeutlicht: Die schon einmal eingeplanten Einnahmen wurden vor einem Jahr aus dem Haushalt abgesetzt. „In 2018 soll dem Ortsbeirat Wissenbach die Möglichkeit gegeben werden, ein Konzept für das alte Rathaus vorzulegen“, so steht es im Protokoll-Buch des Haupt- und Finanzausschusses. „Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Verkauf des Gebäudes in 2019 angestrebt“, wurde am 07.12.2017 beschlossen vom HFA.

Zwischenzeitlich hat der Ortsbeirat Wissenbach vorgeschlagen, das Gebäude nicht zu verkaufen, sondern abzureißen und den gewonnen Platz für die Feste des Dorfes zu nutzen. Die Garage (Baujahr 1952), die heute Tische und Bänke der Vereinsgemeinschaft beheimatet, soll zum Versorgungsgebäude für die Veranstaltungen mitsamt Toiletten ausgebaut werden. Das ist noch kein Konzept, aber ein Vorschlag.

Nun müssen wir bedenken, dass für den Abriss des Gebäudes und das sichere Herstellen des Platzes, wie auch für den Neubau eines Versorgungsgebäudes doppelt so hohe Kosten entstehen als uns ein Verkauf einbringt. Für diesen Haushalt würde dies bedeuten: Es fehlen nicht nur die geplanten Einnahmen aus dem Verkauf, sondern es müssen im Aufwand und auf der Investitionsseite wesentlich höhere Summen aufgebracht werden. Selbst bei einer Verteilung der Investitionen auf mehrere Haushaltsjahre sehen wir dazu keine Möglichkeit.

In den nächsten zwölf Jahren wird es schwer werden – und streng geregelt. So lange läuft nämlich bei uns die Hessenkasse, über die wir zunächst 5,875 Mio. € an Kassenkrediten abgenommen bekommen. Aber wir müssen jedes Jahr in diesen zwölf Jahren einen Eigenanteil aufbringen von 25 € pro Einwohner. Das sind laut Bescheid des Finanzministeriums 252.775 €, wobei wir zugleich rd. 67.000 € an Zinsen auf die Kassenkredite einsparen. Und darum geht es uns doch allen hoffentlich.

„Hoffen auf Hessen“ ist das tragende Prinzip für diesen Haushalt 2019. Denn wir müssen am Anfang dieser zwölf Jahren Hessenkasse schon zum ersten Mal den „Joker“ ziehen, den wir noch gar nicht in der Hand haben. Unser Antrag auf Leistungen aus dem Landesausgleichsstock ist noch nicht bewilligt.

Zwar befürwortet der Kreis, dass wir 1,264 Mio. € Zuweisung erhalten bzw. in fünf Jahresraten auf den Eigenanteil zur Hessenkasse verrechnet bekommen, aber das ist noch nicht entschieden.

Diese Hilfe für unverschuldet in Not geratene Kommunen und unser Antrag sind älter als die Hessenkasse, weshalb der Antrag auch bearbeitet wird. Die Not, die viele vor zehn Jahren nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ereilte, setzt sich im Eschenburger Etat über die nächsten anderthalb Jahre fort, wenn unser größter Gewerbesteuerzahler sein Werk in Wissenbach schließt und seine Standorte bündelt.

Erfreulich ist, wenn in der Zwischenzeit durch allein vier neue Gewerbeansiedlungen in Eschenburg rund 200 Arbeitsplätze entstehen. Das wird die zwölf Jahre Hessenkasse auch leichter machen, aber wir müssen bei allem Optimismus den Aufwand im Zaum halten.

Deshalb bitte ich auch bei diesem Haushalt daran zu denken: Jede Veränderung, die das Ergebnis verschlechtert, muss von uns ausgeglichen werden. Deshalb dürfen wir uns auch nicht entfernen von der Ideallinie der kommunalen Finanzen, die im § 93 der Hessischen Gemeindeordnung die Einnahmegrundsätze darstellt:

  1. Beiträge,
  2. Gebühren (am besten Kosten deckend),
  3. erst an der Steuerschraube drehen
  4. und letztens, wenn sonst nichts mehr hilft, liebe Gemeinde, darfst Du einen Kredit aufnehmen.

 

Kredite wollen wir abbauen. Selbst wenn die Zinsen niedrig sind, ist geliehenes Geld teures Geld. Deshalb auf Platz 4.

 

Steuern sind nicht nur so etwas wie „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“, weil es auf den Zeitraum der Zahlung ankommt (erstes Halbjahr oder zweites), sondern auch bei den Kommunen zu wenig bleibt: Bei der Grundsteuer ist es die Hälfte, bei der Gewerbesteuer ein Drittel, wenn es gut läuft. Den Rest teilen sich ohne weiteres Zutun Kreis, Land und Bund. Finde den Fehler…. Im Wort Steuer steckt ja schon teuer drin. Von der Steuer bleibt uns als Kommune nur Unsicherheit.

Auf Platz 2 Gebühren. Wir dürfen keine Gewinne erzielen, aber wir müssen auf unsere Kosten kommen. Wasser, Abwasser, sogar die Friedhofsgebühren auf Kostendeckung, das ist für uns in Eschenburg glücklicherweise mittlerweile selbstverständlich.

Bei den neuen Wassergebühren haben wir es eben gesehen, dass das Thema in Ausschuss und Vertretung keine Debatte mehr hergibt. Mit 1,85 € netto für den Kubikmeter Trinkwasser liegen wir nicht nur im aktuellen Vergleich gut und für die Zukunft prima in der Prognose, sondern auch im Rückblick geradezu genial: Wir hätten nämlich stattdessen 2,40 € in 2019, 2,45 € in 2020 und ab 2021 auf lange Zeit 2,47 € zu zahlen gehabt, wären die Investitionen wie sonst so gerne „auf Pump“ finanziert worden.

Mit unserem Bauprogrammen und den Beiträgen finanzieren wir die Wasserversorgung konjunkturstabil und generationengerecht.

Ertragswirksame Sonderpostenauflösung ist für viele erst ein spannendes Thema, wenn es ans Bezahlen geht. Aber das wollen wir mit den Beiträgen ja vermeiden. Hätten wir die Beiträge nicht als Basis der Finanzierung, wäre die Gebühr nicht nur auf bei 2,47 € gestiegen, sondern wir müssten in den nächsten 25 Jahren immer wieder nachlegen: Abschreibungen sind der Knackpunkt für die Kommunen, denn sie stellen nur den Wertverlust nach Investitionen dar, der wieder erwirtschaftet werden muss. Im Ergebnis des Haushalts zu finden als schweres Gewicht auf der Seite „Aufwand“.

Würden Straßenbeiträge andere Namen haben wie Direktzuweisung, Bürgerkredit oder Echtzeit-Finanzierung, wäre mancher der Entrüstungsstürme schnell beruhigt. Das Geld aus den eingenommenen Straßenbeiträgen wird freilich zunächst dazu verwendet, die Bauunternehmen zu bezahlen. Danach wird aber mit diesem Geld gearbeitet. Über 20 Jahre, aber ungeschmälert, werfen wir dieses Geld in die Waagschale auf der Seite „Ertrag“.

Allein für unseren Straßenbau, der zum größten Teil über die Beiträge der Anlieger finanziert wird, macht diese so genannte Sonderpostenauflösung im Jahr rd. 280.000 € aus als Gegengewicht zur Abschreibung. Hätten wir die Straßen aus Steuermitteln oder auf Pump finanziert, müssten wir allein dafür die Grundsteuer um 90 Prozentpunkte anheben.

Beim Wasser haben wir derzeit rd. 90.000 € jährlich aus den Beiträgen, die über 25 Jahre auf der Ertragsseite verbucht werden können. Bei den Ergänzungsbeiträgen fürs Abwasser, die rechnerisch sogar über 50 Jahre den Ertrag bilden, stehen derzeit rd. 75.000 € im Jahr.

In Summe 445.000 € also, die wir jedes Jahr nicht über Steuern oder Gebühren finanzieren müssen, nur weil wir mit Beiträgen belastbar und in Echtzeit finanzieren. Merke: Beiträge freuen nicht jeden, aber sie helfen allen.

Ein beredt Beispiel dafür, dass sich Steuergeschenke nicht lohnen, können wir an diesem Haushalt ablesen: Auf 1,845 Millionen Euro steigt der Zuschuss aller Eschenburger für die sieben Kindergärten. So steht es im Haushalt auf Seite 33. Zuschuss.

Seit August zahlt das Land einen Pauschalpreis von 135,60 € pro Platz und Monat, wenn für Kinder über 3 Jahren die Kita von Gebühren frei bleibt. Zumindest in 30 Stunden pro Woche. Statt Freude macht sich aber leider Frust breit. Nicht wenige Eltern meinen nun, dass sie für die Kinder unter 3 Jahren zu viel bezahlen müssten. Dabei hat sich mit 200 € für das mittlere Modul am Geld eigentlich gar nichts geändert. Weil das Land von 30 Stunden ausgeht, ist das mittlere Modul angepasst worden (von 32,5 Stunden auf 30) und das Mini-Modul mit den 25 Stunden ist weggefallen.

Die Kostensteigerung kommt: Weil beim Ganztagsplatz Ü3 nun nur noch die Zeit über die 30 Stunden hinaus zu zahlen ist, geht der Trend zum Ganztagesplatz. Weil das Personal gewissermaßen ans Kind gebunden ist und nicht verschoben werden kann, steigt der Personalbedarf und damit die Kosten. Wollten wir über Jahre in kleinen Schritten den Beitrag der Eltern an der Kita-Finanzierung auf 20 % bringen, wird jetzt jedes Jahr bei diesem größten Zuschuss-Posten zur Lotterie…Verlässliche Finanzierung sieht anders aus, liebes Land und lieber Bund.

Wenn die Eltern 200 € monatlich für den U3-Platz zahlen und das Land für den Ü3-Platz 135,60 € erstattet, bitte daran denken, dass wir als Kommune dann immer noch mehr als 400 € pro Platz oben drauflegen müssen. Auf diese Finanzierungs-Lücke kommt man, wenn man den gesamten Zuschussbedarf durch die Anzahl der Plätze (derzeit 365) teilt.

Um die Zahl der Plätze zu halten, müssen wir investieren. Mit 225.000 € grob geschätzten Kosten ist der An- und Umbau der Kita Meisennest in Wissenbach nicht nur das zentrale Projekt im Bereich Kindertagesbetreuung, sondern auch die größte Einzelinvestition. Eingeplant sind für das Projekt 135 T€ an Zuschüssen. Es darf gerne mehr werden, denn wir haben auch hier „Hoffnung auf Hessen“ – nämlich darauf, dass unsere Kinder dem Land mehr Wert sind als Wirtschaftswege durch Feld und Wald.

Insgesamt sind die Investitionen auf den Seiten 36 bis 46 im Haushalt ausführlich und anschaulich beschrieben. In der vergangenen Woche sind alle Punkte bereits in den beiden Ausschüssen in öffentlicher Sitzung vorgestellt worden in Form der Bauprogramme. Überhaupt ist das Zahlenwerk mit mehr als 40 Seiten Vorbericht mehr als gut erklärt.

Wenn jetzt noch dieser Haushalt als PDF im Internet unter www.eschenburg.de weltweit lesbar zur Verfügung steht, dürfte hier über Transparenz niemand meckern.

Trotz aller Transparenz wird gerne gemeckert. In den so genannten sozialen Medien vor allem wird mit der Wahrheit wenig sozial umgegangen. Einer meint, seine Empfindung teilen zu müssen, man müsse für den Kita-Platz mehr bezahlen, andere wissen schon ganz genau, dass das unverschämt viel ist. Keine drei Kommentare später ist die Erklärung gefunden: „Wir sind pleite wegen dem Schwimmbad.

Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auf der erwähnten Seite 33.

Zuschuss Kindergärten: 1.845.000 Mio. €

Zuschuss Hallenbad: 460.500 €

Ja, aber beim Schwimmbad kommen doch auch noch der Anteil für die Investitionen drauf…

Richtig. Aber das sind 56.000 €, die das Schwimmbad-Ergebnis weiter zu verbessern helfen.

Denn auch diese Zuweisungen werden, wie die Beiträge der Bürger, über 20 Jahre in die Waagschale geworfen als Gegengewicht zur Abschreibung.

Und selbst wenn wir die Umlage und den Investitionszuschuss zusammenrechnen, haben wir für das Freizeitbad „Panoramablick“ schon lange nicht mehr so wenig bezahlt. Besser noch: Zum ersten Mal in 50 Jahren Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ bekommen wir Geld zurück. Der Verband ist am 15.11.1969 gegründet worden in der damaligen Mittelpunkt- und Realschule Eibelshausen. In der ersten Satzung stand noch: „Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“

Die neue Satzung ab 2017 regelt nicht nur, wie wir die Pflichten und Lasten teilen, sondern auch etwaige Überschüsse. Und weil wir 2017 gut gearbeitet haben, wird das positive Ergebnis – das sind etwa 100 T€ zusammen – nach der Feststellung des Abschlusses ausgezahlt. Dietzhölztal und Eschenburg werden also in dem gewiss nicht leichten Jahr 2019 dann vom Schwimmbad Unterstützung in Form einer Rückzahlung aus dem Vorvorjahr erhalten.

Das ist neu und steigert bei mir die Freude auf 2023. Das ist nämlich das Jahr, in dem der Schwimmbad-Zweckverband schuldenfrei sein wird.

Wo wir früher (noch ohne die Abschreibung) einen Schuldendienst von einer Viertelmillion Euro zu stemmen hatten, stehen derzeit noch 146 T€ Tilgung und 25 T€ Zinsen im Plan des Freizeitbads. Im Jahr 2023, wenn das Freizeitbad „Panoramablick“ 50. Geburtstag feiern kann, fällt auch diese Last endlich ab.

Wenn dann die gute Arbeit und die tagtägliche Leistung der Mannschaft für Sicherheit, Sauberkeit und Sparsamkeit anerkannt werden, können wir das Freizeitbad „Panoramablick“ für beide Gemeinden gestalten zu einer gemeinsamen Anlaufstelle für Gesundheit und für Tourismus.

Das Jahr 2023 hat auch für das Abwasser etwas Anziehendes. Bis dahin, so besagt die aktuelle Pegelmessung und Erfahrung aus zehn Jahren Klärschlammvererdung, reichen unsere drei Beete aus, um auf natürlichen Weg den Schlamm zu entwässern und für alle künftigen Verwendungen zu lagern.

Auch für die bald vorgeschriebene Phosphor-Rückgewinnung wird es dann bessere Möglichkeiten geben als heute, jedenfalls brauchen wir keine Preise unter Zeitdruck akzeptieren oder in Panik-Käufe verfallen.

Der Abwasserverband ist als erster Partner dabei, schon jetzt für das kommende Bauprogramm 2021 bis 2026 zu forschen. Ziel ist es, möglichst viele der nötigen Investitionen in diesen Zeitraum hinein zu planen, damit das Bauprogramm wieder über Zuweisungen der Mitgliedskommunen aufgebracht werden kann. Und wir Eschenburger werden dann auch bei der Beitragsfinanzierung eines Bauprogrammes über sechs Jahre die großen Brocken in kleinen Happen kauen und verdauen.

 

Unter dem Stichwort „Abwasser 4.0“ stellen wir uns nicht nur den kommenden Herausforderungen an den praktischen Umweltschutz, sondern wollen vor allem den gemeinsamen Wirtschaftsstandort Eschenburg und Dietzhölztal stärken.

Das ist übrigens interkommunale Zusammenarbeit seit mehr als 50 Jahren – und uns fällt immer was Neues ein: Im Haushalt des Abwasserverbandes eingeplant ist z. B. ein Sinkkastenreinigungsgerät (20.000 €), das wie schon Kehrmaschine und Kanalkataster durch den Verband angeschafft werden soll. Die beiden Gemeinden können das hilfreiche Gerät dann günstig einsetzen. Auch dieser Verband ist ein Dienstleister für die Kommunen.

 

Warum erzähle ich aus den Haushalten unserer Verbände? Wir müssen das Ganze in den Blick bekommen.

 

„Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Wirt nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.“

 

Ich schweife nicht ab, sondern zitiere Goethe. Damit haben wir uns übrigens auch auf die doppelte Buchführung in Konten eingeschworen.

Das Ganze im Blick – das können wir nach einer Dekade Doppik auch schon praktizieren, zumindest im Denken. Denn darum geht es doch, nicht nur den „Haushalt zu verabschieden“, wie man auch sagt.

 

Freilich gilt den Kassenkrediten mit diesem Haushaltsplan 2019 unser „Aufnimmerwiedersehen!“ – gelingen wird das nur bei einer (weiterhin) vorausschauenden Planung, die der Erkenntnis folgt: Die Entscheidungen, die wir heute treffen, gehen unsere Kinder schon mehr an als uns.

 

Wenn wir heute also über Nachhaltigkeit reden – ich mag eigentlich den Begriff Bürger-Bilanz mehr, denn wir wollen das für das Gemeinwesen wichtige Vermögen nicht verzehren -, dann dürfen wir nicht nur mit den bisherigen Phrasen daherkommen,

 

  • dass nicht mehr abgeholzt wird als nachwächst,
  • jede Generation erwirtschaftet, was sie selbst auch verbraucht,
  • der Haushalt keine Nettoneuverschuldung aufweist,
  • aus dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen die Zinsen und Tilgung mitsamt Eigenanteil an der Hessenkasse aufgebracht werden

Sondern dann müssen wir auch selbst leben:

Nachhaltigkeit heißt: Unsere Kinder sollen ihre eigene Zukunft haben dürfen.

Diesen Haushalt hat der Gemeindevorstand per Beschluss am 29.10.2018 im Entwurf festgestellt. Er wird somit heute in die Beratung eingebracht und soll am 05.12.2018 von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

Die Ortsbeiräte, die zu diesem Entwurf des Haushaltsplanes zu hören sind, sollen sich mit ihrer Stellungnahme bis zum 26.11.2018 beim Gemeindevorstand melden. Das ist die letzte Sitzung des Gemeindevorstands vor der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, der diesen Etat berät und abschließend eine Empfehlung ausspricht.

Das Bauprogramm für die Zukunft ist wichtiger als die Wunschliste der Gegenwart. Das bitte ich alle bei aller Beratung zu beherzigen.

Schließen will und muss ich mit einem Dank: Dieser Haushalt 2019 wird, wie alle Zahlenwerke unserer Verbände und Werke, nur gute Zukunft, wenn wir auch kluge Entscheidungen treffen.

Auch bei diesem Haushalt wird sich zeigen, dass das alles nur möglich wird, weil bei uns tüchtige und gescheite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die klugen Entscheidungen der Gremien umsetzen.

Schon deshalb danke ich für alles Mitdenken und Mitlenken.

Geben wir unseren Kindern ihre eigene Zukunft!

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 08.11.2018

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Bericht des Gemeindevorstands
zur Sitzung der
Gemeindevertretung
am 08.11.2018

Gesamt-Gemeinde:

1. Besuch aus Becov nad Teplou: Nach dem Besuch von 22 jungen Tschechen plant die Holderbergschule fürs nächste Jahr vom 30. April bis 5. Mai einen Besuch in Becov nad Teplou. Um die beschlossene Kommunen-Partnerschaft aufzubauen, sind im Bus noch voraussichtlich acht Plätze frei für Vertreter aus Eschenburg. Wer Interesse daran hat, meldet sich bitte umgehend im Rathaus.

2. Gesunder Start: Mit einem Dutzend Dienstleister aus Eschenburg hat unser „Gesundheits-Treff“ einen guten Start genommen. Zuvor zeigte die Diskussion zwischen Experten auf dem Podium und interessierten Zuhörern der Bürgerversammlung, dass die Gemeinde Eschenburg „attraktiv für junge Ärzte“ ist (O-Ton Kassenärztliche Vereinigung).

3. Eschenburgs schönste Seiten: 172 Fotos sind von 39 Personen eingesandt worden zu unserem Fotowettbewerb. Als Sieger wurden Sascha Hermann, Heidi Fries und Norbert Sosna gekürt. Eine Auswahl von 30 Fotos hängt derzeit im Rathaus. 13 Aufnahmen zieren unseren Fotokalender 2019, der in den nächsten Wochen im Rathaus erhältlich ist. Alles Fotos werden für die Zukunft die Internetseiten und andere Veröffentlichungen der Gemeinde bereichern. Vielen Dank allen Teilnehmern.

4. Bauhof-Team wieder komplett: Die Schlosser-Stelle konnte zum Monatsanfang besetzt werden. Vielen Dank an den Haupt- und Finanzausschuss, der dafür die Stellenbesetzungssperre aufgehoben hat.

5. Ausbildung 2019: Im Rathaus wird im nächsten Sommer ein junger Mann aus Eibelshausen die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beginnen. Ebenfalls aus Eibelshausen kommt der nächste Auszubildende für den Beruf des Forstwirts. Im Freizeitbad lernt dann eine junge Auszubildende den Beruf der Fachangestellten für Bäderbetriebe. Und für die Kläranlage läuft gerade die Bewerberauswahl für die Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik.

6. Gemeinde hilft Grundschulen: Für die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen gibt die Kommune so viel wie der Kreis. Zusammen 12.728 € erhalten die Grundschulen in Eibelshausen, Eiershausen, Hirzenhain, Simmersbach und Wissenbach. Das liegt über dem Haushaltsansatz (11.000 €) aber noch unter dem Deckel des Haushaltssicherungskonzeptes (15.000 €).

7. Förderung für Vereine: Mehr als 12.000 € erhalten auch die Vereine und Kirchen für Jugendarbeit (6.945 €), Fahrten, Lager und Freizeiten (3.068 €) sowie Kulturarbeit und gemeinnützige Dienste (2.400 €).

8. „Stiftung für Eschenburg“: Die Nachfrage bei den Ortsbeiräten hat bislang noch keine konkreten Vorschläge ergeben, aber wir suchen weiter Personen für die „Stiftung für Eschenburg“. Hierfür sind „Kümmerer“ gesucht. Unter dem „Dach“ der Stiftergemeinschaft, die bereits von der Sparkasse Dillenburg gegründet worden ist, kann diese „Stiftung für Eschenburg“ ganz einfach gestartet werden. Als Start-Kapital möchten wir die Heinzel-Schenkung verwenden: Im Jahr 1986 hat Dr. Albert Heinzel der Gemeinde ein Sparbuch mit 20.000 Mark geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Mit den 10.225 € kann die „Stiftung für Eschenburg“ begonnen werden, die sich um Soziales, Spiel und Sport, Gesundheit und Wohlergehen in der Gemeinde kümmern soll. Die Sparkasse will mit 5.000 € das Stiftungskapital erhöhen und mit weiteren 5.000 € Spende erste Erträge schaffen. Der Gemeindevorstand hat den Wunsch, dass aus jedem Ortsteil ein solcher Macher dabei ist, dem das Miteinander in der ganzen Gemeinde am Herzen liegt.

9. Fest umgestalten: Der Kultur- und Sozialausschuss soll sich mit einer Neukonzeption des Neubürgerfestes befassen, damit sich auch Alteingesessene angesprochen fühlen dürfen und die Vereine mehr mitmachen. „Wir Eschenburger“ ist dafür der Arbeitstitel. Der Samstagnachmittag vorm Herbstmarkt kann bleiben, ein jährlicher Wechsel mit dem Dankeschön-Abend (Sportlerehrung, Ehrenamtspreis) wäre ein denkbarer Turnus.

10. Feuerwehr zieht Bilanz: Mit 192 Einsatzkräften, 116 Jugendlichen und 20 Mädchen und Jungen bei den „Mini-Löschern“ ist die Feuerwehr in Eschenburg gut aufgestellt, hat der Bericht von Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer im Haupt- und Finanzausschuss gezeigt. Das komplette Jahr lässt diese Einrichtung der Gemeinde Eschenburg am 01.12.2018 bei ihrer Jahreshauptversammlung Revue passieren. Das Jahrestreffen, zu dem auch Entscheider aus den Gremien eingeladen sind, beginnt um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus aufm Roth.

11. Kahlschlag des Ministeriums: Der Rückzug von Hessen Forst aus der Holzvermarktung ist zwar aus Angst vor dem Kartellrecht ansatzweise verständlich, wird aber von den Kommunen als „Kahlschlag“ des Umweltministeriums empfunden. Zwar darf das Forstamt noch Lieferverträge abarbeiten, die in diesem Jahr geschlossen sind, aber schon einem Sturm in der Silvesternacht sind wir hilflos ausgeliefert. Anders als in NRW gibt es in dieser ohnehin schwierigen Phase, in der nach Sturm und Hitze 2018 der Borkenkäfer im Schadholz wütet, keine Übergangshilfen. Die Kommunen im Lahn-Dill-Kreis wollen nun eine gemeinsame Holzvermarktungs-Organisation gründen. Mit unseren 957 Hektar und rund 6.200 Festmeter Holz im Jahreseinschlag werden wir nicht alleine auftreten können.

12. Brennholzpreise 2019: Bis zum 21.12.2018 muss Brennholz aus dem Gemeindewald im Rathaus bestellt werden. Die Preise sind 80 € je Raummeter beim Scheitholz (maximale Bestellmenge pro Haushalt 15 Raummeter) sowie 60 € für Rotbuche, 45 € für Eiche, Ahorn und Esche und 30 € für Nadelholz beim langen Brennholz gerückt am Weg (Industrieholz). Bestellungen müssen zwischen 5 und 15 Festmeter liegen. Für den Schlagraum soll das Mindestgebot bei 20 bis 30 € pro Raummeter liegen. Der Mindestpreis von 20 € wird festgesetzt, wenn es sich überwiegend um Nadelholz handelt.

13. Bücherei wird IMeNS: Die Bibliothek im Rathaus wird dem Informations- und Mediennetzwerk der Medienzentren und Schulen (IMeNS) beitreten. Dadurch steigern der Zugriff auf E-Books, die Zusammenarbeit mit Schulbüchereien und die leichtere „Onleihe“ nochmals die Benutzerfreundlichkeit.

14. Kassenkredit reduziert: Im September sind von unseren insgesamt 9,5 Mio. Kassenkredit bereits 2 Mio. € aus eigener Kraft zurückgezahlt worden. Von den 3,5 Mio. €, die wir noch bei der Volksbank Herborn-Eschenburg aufgenommen hatten, wurden zwei Millionen an die neue VR Bank Lahn-Dill zurückgezahlt.

15. Regionalplan noch ohne Ortskenntnis: Wie im Bauausschuss vorgestellt, ist das Kartenmaterial des Regierungspräsidiums zweifelhaft. Wo uns vermeintliche Baulücken gezeigt werden sollten, finden wir die Zufahrt zum Lebensmittelmarkt, die Baustelle des Altenheims, den Solarpark und manch anderen abwegigen Vorschlag. Wir arbeiten in unserer Stellungnahme auch deshalb darauf hin, dass nicht vorschnell Siedlungserweiterungsflächen aus dem Plan genommen werden. Unsere Demografie ist zudem deutlich besser als es in den gängigen Prognosen wie z. B. von Bertelsmann (16 Prozent weniger Einwohner bis 2030) ausgesagt wird. Stabile und steigende Einwohnerzahlen unterstreichen die Bedeutung von Bauflächen-Entwicklung. In der Nachverdichtung, Innenentwicklung und Revitalisierung sind über die Bauprogramme und Beitragsfinanzierung die nötigen Impulse gesetzt. Zudem ist von den Kommunen in Hessen zu bemängeln, dass die übergeordnete Landesentwicklungsplanung keine inhaltlichen Aussagen (z. B. über zentralörtliche Funktionen und Ziele) beinhaltet.

16. Hochwasserschutz gemeinsam: Die Städte und Gemeinden an Dill und Nebenflüssen reden erstmals gemeinsam über Hochwasserschutz. Auch Dietzhölztal und Haiger sind nun dabei. Mit einem Zweckverband sollen nun die bisherigen Planungen und Aktivitäten gebündelt und aufeinander abgestimmt werden. Zudem saß die IKZ-Förderung des Landes mit am Verhandlungstisch, denn die Kooperation soll als Interkommunale Zusammenarbeit gestaltet werden, um alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

17. Hochwasserschutz praktisch: Für erste eigene Vorhaben werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen. Bei einer vereinfachten Umlegung werden Uferrandstreifen der Dietzhölze in den Gemarkungen Eibelshausen und Wissenbach in einigen Teilen dafür nutzbar gemacht.

Behandlung gefasster Beschlüsse / Erledigte Anträge

• Entschärfung der Gefahrensituation Rother Straße – Schlossbergstraße: Die Gemeindevertretung hatte am 26.09.2018 diesen Prüfauftrag beschlossen, der an den Regionalen Verkehrsdienst der Polizei und den Lahn-Dill-Kreis als zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet worden ist. Erste Ergebnisse heute unter „Roth“.

Eibelshausen:

1. Der Wirtschaftsweg zwischen Eibelshausen und Eiershausen ist im Oktober für rd. 150.000 Euro grundhaft erneuert worden. Vom Amt für Bodenmanagement (AfB) in Marburg wurde die Auszahlung eines Landeszuschusses in Höhe von 81.102,68 € beantragt.

2. Für den Sonderposten-Markt in der Friedrichstraße verkauft die Gemeinde ein Grundstück gegenüber, damit der Markt seine Parkplätze dort anlegen kann.

3. Die Grundschule hat vor der verbotenen Einfahrt zur Straße am Holderberg einen Bereich für das „Eltern-Taxi“ ausgewiesen. Das heißt, dass dort das Bringen und Abholen für den Schulweg per Auto stattfinden soll. Andere Besucher können den Parkplatz weiter vorne nutzen. Die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr dient der Sicherheit an der Grundschule und an der Holderbergschule, wofür Eltern Verständnis haben werden.

Hirzenhain:

1. Für die 750-Jahre-Feier wirbt ein Foto-Kalender, in dem Termine angestrichen sind: 14.09.2019 Kiesturnier auf dem Flugplatz, 15.09.2019 Wanderung zur Schutzhütte und Jubiläumsfeier 25 Jahre Schutzhütte, 20.09.2019 Festkommers, 21.09.2019 Festabend mit Musik im Festzelt, 22.09.2019 Festzug und Finale.

2. Für das Wochenendgebiet „Johannesheeg“ muss der Bebauungsplan überarbeitet werden, sollen die Gebäude heutigen Ansprüchen genügen. Wie die Bauaufsicht des Kreises bemängelt, sind hier etwa 80 Prozent anders gebaut als eigentlich genehmigt. Die Aktualisierung des Bebauungsplanes ist von den Grundstückseigentümern zu bezahlen.

3. Die Probleme mit dem Schulbus von Eibelshausen nach Hirzenhain am Nachmittag stecken im System (die Kapazitäten liegen bei 20 Klassen zeitgleich, aber es gibt derzeit rund 40 Klassen). Holderbergschule und VLDW arbeiten dran.

Wissenbach:

1. Das nächtliche Tempo-Limit wird auf die komplette Ortsdurchfahrt ausgedehnt, hat die Verkehrsbehörde des Lahn-Dill-Kreises angeordnet. Sobald die Schilder stehen, gibt auf der Bezirksstraße von Haus Nummer 1 bis 47 zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Grund ist der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, für den an der Ortsdurchfahrt in Wissenbach Überschreitungen der Richtwerte festgestellt worden waren: Bei Tempo 50 war es tagsüber an 16 Gebäuden zu laut, nachts sogar an 41 Stellen. Bei Tempo 30 werden Richtwerte nur noch an 15 Häusern überschritten.

2. Ein Löschfahrzeug LF 10 wird für Wissenbach aus der Landesbeschaffung kommen. Das ist der günstigste Weg, aber auch hier sind nach dem Förderbescheid des Landes etwa 15 Monate Lieferzeit zu berücksichtigen. Für den Gerätewagen Logistik, der die Gefahrgut-Ausrüstung für Eschenburg aufnimmt, sind wir bei der Prioritätenliste des Kreises auf Platz 5. Zeit und Geld sollte auch hier eine Beschaffung des Landes sparen helfen können.

3. Der Lidl-Markt erfüllt viele Wünsche. Wie schon bei der Bauleitplanung von Ortsbeirat und Anwohnern gefordert, ist die Zufahrt vom Buchenweg mit Pollern abgesperrt als Rettungszufahrt ausgestaltet. Vom Wohngebiet kommen nun nur noch Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg zum Lebensmittelmarkt. Zur Eröffnung hat Lidl 500 € für die örtliche Kita gespendet.

Simmersbach:

1. Eine gemeinsame Kindertagespflege für die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal soll im leerstehenden Pfarrhaus eingerichtet werden. Das hat ein Planungsgespräch der Kommunen mit dem Kreis ergeben. Dort können zwei Tagespflegepersonen jeweils fünf Plätze für die Kinderbetreuung anbieten. Hierfür werden neue Tagesmütter und -Väter gesucht, die im Februar die Fortbildung beginnen möchten. Es können aber auch bewährte Tagespflegepersonen dort tätig werden.

2. Unsere gemeinsame Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH soll den Windpark Galgenberg übernehmen, hat die Gesellschafterversammlung beschlossen. Für die Gemeinde Eschenburg ändert sich nichts an den Modalitäten: Der Gestattungsvertrag wird erst unterzeichnet, wenn die Gutachten für Schall und Schatten vorliegen und die beiden Windräder Aussicht auf Genehmigung haben.

3. Für den Volkstrauertag halten wir die zentrale Gedenkveranstaltung in Simmersbach um 14 Uhr, weil dort nach dem Denkmal-Diebstahl die neuen Platten die Namen der Opfer beider Weltkriege wieder vor Augen führen. Auch in Eibelshausen wurden die gestohlenen Bronze-Platten durch einen Verbundstoff ersetzt. Danke an alle Spender, die 2.335 € für die Gedenkstätte in Eibelshausen und 1.230 € für Simmersbach zusammengelegt haben.

Eiershausen:

1. Nach dem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz hat der Bau der Kunststoff-Oberflächenveredelung im Gewerbegebiet „Heerfeld“ endlich beginnen können.
2. Parkverstöße am Dorfgemeinschaftshaus, die die Einsatzbereitschaft und Ausfahrt der Feuerwehr behindern, sind anzuzeigen. Ein aussagekräftiges Foto hilft, diese schweren Parkverstöße zu verfolgen und zu ahnden. In den Abendstunden und am Wochenende ist die Polizei zuständig.

3. Der neuen Friedhofswärterin wurde während der Probezeit gekündigt. Die Vorgängerin stand zum Glück als Nachfolgerin wieder zur Verfügung.

Roth

1. Unter den 288 Fahrzeugen in drei Morgenstunden waren lediglich acht Verstöße festzustellen. Das hat eine Messung des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei ergeben. Das schnellste Auto war mit 72 „Sachen“ auf der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) unterwegs.

2. Seit 25 Jahren ist Ewald Lauber als Schöffe im Ortsgericht IV (Roth/Simmersbach) tätig. Für diesen treuen Dienst sagen das Amtsgericht und die Gemeinde herzlichen Dank.

Gemeindewerke:

1. Größte Wasser-Sparer: Jeder Eschenburger zapft pro Tag 93 Liter Trinkwasser. Damit ist Eschenburg die sparsamste Gemeinde unter den 101 Kommunen im Regierungsbezirk Gießen, besagt die Statistik des RP. Insgesamt lag der Durchschnitt für 2017 bei 115 Litern pro Person und Tag.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

1. Pumpstation vorm Finale: Noch in diesem Jahr soll die Pumpstation in Betrieb gehen. Die Pumpentechnik ist eingebaut und getestet. Nun muss noch der Regenüberlauf angepasst werden.

2. Haushalt im Plan: Mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.859.650 € liegen wir im Rahmen der Vorjahre. Im Haushalt ist eine Investition über 20.000 € für ein Sinkkastenreinigungsgerät vorgesehen. Wie schon bei Kehrmaschine und Kanalkataster möchte der Verband das hilfreiche Gerät anschaffen und den Mitgliedsgemeinden zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen.

3. Aufholen bei Abschlüssen: Der Vorstand hat weitere drei Jahresabschlüsse festgestellt. 2012 schließt mit 75.847 € Überschuss ab (Bilanzsumme: rd. 14,2 Mio. €). Aus 2013 bleibt ein Plus von 90.916 € (Bilanzsumme 13,7 Mio. €). Und aus 2014 blieben 109.049 € übrig (Bilanzsumme: 13,5 Mio. €).

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

1. Bistro wieder geöffnet Die Eheleute Nadler haben am 20. Oktober das Bistro im Bad wieder eröffnet. Die Zeiten und Angebote finden sich unter www.freizeitbad-panoramablick.de/gastronomie im Internet.

2. Antrag für SWIM: Mit unserem Antrags-Paket über 476.000 € für das Schwimmbad-Investitions- und Sanierungsprogramm (SWIM) des Landes liegen wir auf der Prioritätenliste des Kreises für 2019 auf dem letzten von vier Plätzen hinter Dillenburg (3,35 Mio. € geschätzte Gesamtkosten), Solms (3,4 Mio. €) und Ehringshausen (1,019 Mio. €). Wer 2019 einen Zuschuss bekommt, will das Land im Januar bekanntgeben.

3. Erste Rückzahlung: Der Haushalt 2019 ist mit einem Volumen von 1,121 Mio. € in die Beratung eingebracht. Die Verbandsversammlung berät am 13.11.2018 darüber (19:30 Uhr, Rathaus Eschenburg). Aus dem Jahresabschluss 2017 wird 2019 eine Rückzahlung in Höhe von insgesamt 100.000 € erwartet, was den beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal in einem schweren Haushaltsjahr helfen wird. Bei der Gründung vor 50 Jahren (15.11.1969 in der Mittelpunktschule) stand noch in der Satzung: „Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“

4. Poollifter fürs Freizeitbad: Um Menschen mit Behinderungen ins Bad heben zu können, möchte der Förderverein einen Poollifter anschaffen. Dafür wurden bei der Fachmesse „Interbad“ in Stuttgart passende Geräte angeschaut.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2018 um 19:00 Uhr

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Zu der am Donnerstag, den 29. November 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 22. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gemeindewerke Jahresabschluss 2017
3. Gemeindewerke Wirtschaftsplan 2019
4. Friedhofsgebührensatzung
5. Feuerwehrgebührensatzung
6. Bericht Produkt 002 Wirtschaftsförderung
7. Haushalt und HSK 2019
8. Fragen und Mitteilungen

gez. Dietrich
(Vorsitzender)

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2018 um 19:00 Uhr

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Zu der am Donnerstag, den 22. November 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 21. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Produktbericht 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
3. Stiftung für Eschenburg
4. Haushalt und HSK 2019
5. Fragen und Mitteilungen

gez. Dietrich
(Vorsitzender)

Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 01.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

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Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 01.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.
Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Punkt 2: Bericht aus dem Produkt 214 – Brand- und Katastrophenschutz

Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer gibt den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses den Bericht aus dem Produkt 214 zur Kenntnis. Er geht in seinem Bericht insbesondere auf den Mitgliederstand der Feuerwehren in Eschenburg ein, auf die geleisteten Einsätze 2018 sowie auf die Kostenerstattungen für Einsätze der Feuerwehr, insbesondere auf die Notwendigkeit der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung.

Des Weiteren informiert er die Ausschussmitglieder über den Stand der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung. Die Anschaffungskosten für den Gerätewagen der Feuerwehr Wissenbach war ursprünglich mit 100.000 € geschätzt. Nach den vorliegenden Kostenermittlungen wird das Fahrzeug ca. 150.000 € kosten. Außerdem gibt er einen Ausblick über die anstehende Revision in 2019 durch die Unfallkasse Hessen.

Der vollständige Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3: Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2019 in der Wasserversorgungs-satzung neu festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, die §§ 25 und 27 (3) entsprechend zu ändern.

§ 25 Grundgebühr

Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
§ 25 erhält dann folgende Fassung:

Die Grundgebühr für die nachfolgenden Zählergrößen beträgt monatlich für einen Wasserzähler

4,17 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 2,5 m³
7,22 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 6 m³
8,10 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 10 m³
12,44 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 16 m³
16,36 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 80
23,24 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 100

jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 27 – Verbrauchsgebühr

Die textlichen Festsetzungen der Abs. 1 und 2 bleiben unverändert.

In Abs. 3 ist lediglich die Gebührenhöhe zu ändern, so dass der § 27 (3) folgende Fassung erhält:

Die Gebühr beträgt pro m³ 1,85 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer = pro m³ 1,98 € brutto.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ist die Kalkulation der Wassergebühren mit dem Protokoll zuzuleiten.

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 4: Neufassung der Entwässerungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 in der Entwässerungssatzung festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, den § 24 (1) sowie den § 26 (1) und (2) entsprechend zu ändern.

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) – (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.

§ 26 – Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen, Hinzu kommt, dass eine redaktionelle Änderung der Formel in Abs. (2) erforderlich ist, so dass es dann heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR.

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der
Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben – bei vorhandenen Teilströmen in diesen – ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel:

Festgestellter CSB
0,5 x __________________ +0,5
600
vervielfacht werden.

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Die Kalkulation der Gebühren ist den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zuzuleiten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 5: Bauprogramm Haushalt 2019

Von Seiten der Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss das Bauprogramm des Haushaltes 2019 erläutert. Das vollständige Bauprogramm ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 6: Bericht aus dem Produkt 132 – Allgemeine Finanzwirtschaft

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Zwischenbericht zum Produkt 132 für den Zeitraum 01.01. – 30.09.2018 zur Kenntnis gegeben.
Der vollständige Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3: Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass die zentrale Veranstaltung der Gemeinde Eschenburg zum Volkstrauertag am 18.11.2018 um 14.00 Uhr in Simmersbach stattfinden wird.

Ende der Sitzung: 21.25 Uhr

gez. Dietrich gez. Deutsch
Ausschussvorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 31.10.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

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Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 31.10.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.22 Uhr

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der I. Beigeordnete Joachim Kreft vertritt Bürgermeister Konrad.

TOP 2: Verkaufsangebot Bombergstraße 2, Ortsteil Wissenbach

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Anwesens Bombergstraße 2 bieten dieses der Gemeinde Eschenburg zum Kauf an. Das Kaufangebot wurde näher geprüft da eventuell durch die Niederlegung der Gebäude in der Bombergstraße 2 ggf. Parkplatzflächen für die Mehrzweckhalle geschaffen werden könnten.

Es fand eine ortsgerichtliche Schätzung des Anwesens statt. Der Wert des Anwesens entspricht in etwa einem Bauplatzwert im Neubaugebiet „Dombachseite Nr. 2“. Die Erbengemeinschaft ist bereit, hier ein entsprechendes kostenneutrales Tauschgeschäft abzuschließen. Zusätzlich wären aber seitens der Gemeinde die Vertragsnebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer usw. zu zahlen.

Das Anwesen Bombergstraße 2 wurde am 01.10.2018 zusammen mit dem Ortsbeirat besichtigt. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erwerb (Tausch) der Grundstücke aus, sofern die dafür entstehenden Gesamtkosten (Abrisskosten sowie weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Statik der umliegenden Gebäude usw.) eine Summe von 35.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Ortsbeirat hatte allerdings seit der Ortsbesichtigung Kenntnis davon, dass die Kostenkalkulation der Verwaltung diese Summe übersteigt.

Somit lehnt der Ortsbeirat den Erwerb / Tausch des Grundstückes ab.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Tausch/Erwerb aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzulehnen. Insbesondere weil durch die gemeinsame Wand mit dem Nachbaranwesen die anfallenden Kosten in keiner Weise kalkulierbar sind.

TOP 3: Vorstellung der Bauprogramme für den Haushalt 2019

Die Bauprogramme und die Planung der Verwaltung werden den anwesenden Körperschaftsmitgliedern von Reiner Müller vorgestellt und erläutert.

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses fragt an, ob für den Friedhof Eibelshausen ein Tonträger zum Abspielen von CDs und Ähnlichem angeschafft werden kann.

Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Gemeinde bereits ein solches Gerät hat und bei Bedarf am jeweiligen Friedhof aufbaut werden kann. In den meisten Fällen haben die Bestatter sogar ein entsprechendes Gerät dabei.

Der I. Beigeordnete, Joachim Kreft, gibt folgende Anmerkungen zum Punkt „Altes Rathaus Wissenbach“

• Der Gemeindevorstand hat das Gebäude besichtigt.
• Die Kosten für einen Abbruch und Herstellung der Fläche wurden ermittelt.
• Es wird ein Erlös von 70.000 Euro beim Verkauf erwartet.
• Weiterhin ist zu beachten, dass die Kosten für Abbruch, Herstellung der Fläche usw. im Haushalt 2019 auch zur Verfügung stehen müssen.

Die Aufstellung des Bauprogrammes wird dem Protokoll beigefügt.

TOP 4: Informationen zum Regionalplan Mittelhessen

Die Regionalversammlung Mittelhessen hat gemäß § 6 Absatz 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) den Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplanes gefasst und die Obere Landesplanungsbehörde, RP Gießen, als Geschäftsstelle der Regionalversammlung beauftragt, mit den vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung zu beginnen.

Die Gemeinde Eschenburg wurde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben und entsprechende Fragebögen zu beantworten. Dabei wurde das Ingenieurbüro Zillinger beauftragt, beratend tätig zu werden. Die Frist zur Abgabe der Unterlagen am 31.10.2018 hat die Gemeinde Eschenburg eingehalten.
In der Stellungnahme sind die umfangreichen Punkte detailliert beantwortet worden. Ein Auszug wird den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses zum Protokoll beigefügt.

Der Fachbereichsleiter der Bauverwaltung, Reiner Müller, erläutert anhand des Kartenmaterials einige Punkte aus dem Regionalplan.

TOP 5: Mitteilungen und Fragen

Der Erste Beigeordnete Joachim Kreft informiert zu folgenden Themen:
• Baubeginn im Heerfeld für Kunststoff-Galvanik, Fa. Reich
• Eröffnung Supermarkt in Wissenbach
• Interesse an Hochwasserschutz-Zweckverband, GVO bekundet grundsätzliches Interesse bei den Nachbar Kommunen
• Wirtschaftsweg fertiggestellt, Eibelshausen bis Eiershausen
• Bebauungsplan fürs Wochenendgebiet Hirzenhain, in Prüfung
• Gespräche übers Holderbergstadion
Eschenburg, den 01.11.2018

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Vorsitzender Schriftführer
Reiner Schwehn Daniel Becker

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 15.11.18, um 19:00 Uhr

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Haupt- und Finanzausschuss

Zu der am Donnerstag, den 15. November 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 20. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Haushalt und HSK 2019
3. Fragen und Mitteilungen

gez. Dietrich
(Vorsitzender)

Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag den 08.11.18 um 19:00 Uhr

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Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 8. November 2018, um 19.00 Uhr,

im Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 18. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

5. Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

Anträge des Gemeindevorstandes

6. Verkaufsangebot Bombergstraße 2, OT Wissenbach

7. Wasserversorgungssatzung

8. Entwässerungssatzung

9. Einbringung Haushalt 2019

Mit freundlichen Grüßen

(Hans-Otto Hermann)
Vorsitzender