Autorarchive: Tanja Busch

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 27.05.2021

Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 27.05.2021, um 19:00 Uhr, in der Mehrweckhalle Wissenbach

 

Sitzungsverlauf

 

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Otto Hermann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 29 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 17.05.2021 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

 

 

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

 

 

 

  • Ausschüsse:

Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung, dass sich alle drei Ausschüsse konstituiert haben und die erforderlichen Wahlen erfolgt sind.

  • Kündigungsschutz Mandatsträger:

Der Vorsitzende informiert darüber, dass es in Hessen gemäß § 35 a HGO einen besonderen Kündigungsschutz für Mandatsträger gibt. Er empfiehlt allen Körperschaftsmitgliedern, ihrem Arbeitgeber anzuzeigen, dass eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde Eschenburg gegeben ist.

  • Seniorenarbeit:

Der Vorsitzende bittet den Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses, das Thema Seniorenarbeit in den nächsten Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses weiter zu beraten.

  • Ortsbeiräte:

Der Vorsitzende kündigt an, die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu besprechen.

  • Ratsinformationssystem:

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass Schulungen für das Ratsinformationssystem in der 24. und 25. KW erfolgen werden. Die entsprechenden Informationen erfolgen durch die Verwaltung.

  • Bürgerversammlung:

Der Vorsitzende bittet die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand und die Ortsbeiräte um Vorschläge für eine Bürgerversammlung.

 

 

3.

Gemeindevorstand und Verbände

 

 

 

3.1

Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

 

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Original-Protokoll beigefügt.

 

Im Anschluss daran informiert Bürgermeister Konrad die Gemeindevertretung über die z. Z. geltenden Corona-Regeln.

 

 

 

3.2

Fragen und Anregungen

 

 

Es werden einige Fragen gestellt und beantwortet.

 

 

 

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

 

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 18.05.2021, der Bau- und Umweltausschuss am 19.05.2021 und der Haupt- und Finanzausschuss am 20.05.2021 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es wurden hierzu keine Fragen gestellt.

 

 

 

5.

Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte

 

 

 

Es liegen keine besonderen Vorschläge vor.

 

 

 

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse gem. § 62 HGO

 

 

 

Auf Vorschlag der CDU- SPD- und FWG-Fraktion wurde in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021 beschlossen, die Ausschüsse im Benennungsverfahren zu besetzen. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Berechnung nach „Hare-Niemeyer“):

 

Demnach entfielen folgende Sitze auf die Fraktionen.

 

CDU 4, SPD 2, FWG 1

 

In der Zwischenzeit ist ein Mitglied der CDU-Fraktion zur SPD-Fraktion gewechselt, so dass das Stärkeverhältnis neu zu berechnen ist und die sich daraus ergebenden Änderungen zu berücksichtigen sind. § 62 Abs. 2 Satz 5 HGO.

 

Nach der neuen Berechnung ergibt sich folgende Sitzverteilung.

 

CDU 3, SPD 3, FWG 1

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Sitzverteilung in den Ausschüssen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

7.

Freistellung von Kita-Gebühren wegen der Einschränkung des Betreuungsangebotes während der Corona Pandemie – Satzungsänderung

 

 

Der Gemeindevorstand hat am 25.01.2021 zu den Einschränkungen der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten den folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde auf die Gebühren

während des zweiten Lockdowns verzichtet, wenn Kinder die Einrichtung nicht besucht haben, um

der Bitte der Landesregierung nachzukommen, die Betreuungsangebote nicht mehr zu nutzen.

 

Eine anteilige Gebührenreduzierung soll erfolgen, wenn die Betreuungszeiten pandemiebedingt

eingeschränkt werden mussten.

 

Damit auf die Kita-Gebühren verzichtet werden kann, ist eine entsprechende Regelung in der Gebührensatzung für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.08.2021 erforderlich.

 

Eine Erstattung für den Dezember sollte nicht erfolgen. Die Einschränkungen sind zwar zum 16.12.2020 erfolgt, allerdings wären die Kindertagesstätten ohnehin in der zweiten Dezemberhälfte an den meisten Tagen geschlossen gewesen (Feiertage und Weihnachtsferien).

 

Von Seiten des Landes sind finanzielle Hilfen für die Monate Januar und Februar vorgesehen, die aber noch nicht beziffert sind. Für die folgenden Monate gibt es noch keine Zusagen des Landes.

 

Die Gebührenausfälle für den jetzigen Zeitraum können nicht beziffert werden, weil die Einschränkungen nicht durchgängig gegolten haben.

 

Im § 3 Abs. 8 ist noch eine weitere Regelung enthalten, die es dem Gemeindevorstand ermöglicht, auf Reduzierungen der Betreuungszeit zu reagieren. Auf Anregung des Kultur- und Sozialausschusses wird diese Regelung in einem neuen Absatz 9 aufgenommen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

8.

Weiterentwicklung Netzwerk Jugend

 

 

 

Unser „Netzwerk Jugend“ wurde in den letzten Jahren zunehmend mit Projekten betraut, die mit der eigentlichen Zielsetzung nicht mehr viel zu tun haben. So nahm die Koordination der Schulbetreuung mittlerweile mit 16 Standorten einen großen Umfang ein. Auf Initiative der Gölkel-Stiftung (www.goelkel-stiftung.de), die das „Netzwerk Jugend“ stets mit unbürokratischer Hilfe und nachhaltiger Förderung unterstützt hat, ist über die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit gesprochen worden. Weiterhin ist es Wille der Stiftung, dass ihre Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

 

Wie im Kultur- und Sozialausschuss bereits vorgetragen, wollen die beiden Gemeinden und der Hauptsponsor eine Weiterentwicklung gestalten, demnach wir den Träger für das „Netzwerk Jugend“ wechseln und die Arbeit wieder auf unser ursprüngliches Ziel ausrichten.

 

Zur Kooperation mit den Kommunen tragen die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal mit einem jährlichen Anteil von je 16.000 € bei. Ab dem 2023 soll aufgrund üblicher Entgeltsteigerungen eine jährliche Dynamik in Höhe von 2 % vereinbart werden, sieht der Vertrag vor.

 

Hierzu wird von Seiten der CDU-Fraktion folgender Änderungsantrag gestellt:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V. unter Verwendung folgender Formulierungsalternative: Nach spätestens 2 Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Finanzierung neu geprüft und vereinbart (§ 5 Satz 5 der Vereinbarung). Auf die Vereinbarung einer dynamischen Entgeltsteigerung um 2 % pro Jahr ab 2023 wird verzichtet.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V. unter Verwendung folgender Formulierungsalternative: Nach spätestens 2 Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Finanzierung neu geprüft und vereinbart (§ 5 Satz 5 der Vereinbarung). Auf die Vereinbarung einer dynamischen Entgeltsteigerung um 2 % pro Jahr ab 2023 wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

9.

Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil

 

 

Mit dieser Vorlage erfolgt eine Information zum Sachstand bei der Planungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten durch Hessen Mobil.

 

Die im Betreff genannte Maßnahme steht im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“, so dass das Land die Planung beginnen könnte.

 

Da jedoch beim Land die notwendigen Personalressourcen nicht vorhanden sind, sämtliche Maßnahmen zu planen, hat das Land für 10 ausgewählte Projekte den Kommunen angeboten, dass diese die Planung selbst übernehmen. Eine dafür abzuschließende Vereinbarung hatte man den Kommunen zugesandt und am 21.01.2021 in einer Videokonferenz mit den beteiligten Kommunen (Dietzhölztal, Eschenburg, Dillenburg) detailliert besprochen.

 

Abteilungs- und Dezernatsleiter von Hessen Mobil erläuterten in dieser Besprechung, welche Schritte notwendig sind, um das Baurecht zu schaffen.

Laut Vereinbarung müssen die Kommunen die für die Planung notwendigen Fachbüros über entsprechende VgV-Verfahren (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, geregelt im Bundesgesetzblatt) auswählen und beauftragen. Hier wird von 7 verschiedenen Fachplanungsbüros ausgegangen, die alle zu bearbeitenden Planungsschritte abdecken und erbringen müssen.

 

Notwendige Arbeiten wie Koordination, Gesprächsführung, Konzeptbesprechungen usw. laufen über die Kommunen, ebenso die mit einer Vergabe zusammenhängenden Risiken und sämtliche mit der Abrechnung der Fachbüros zusammenhängenden Aufgaben wie Rechnungsprüfung, Leistungserfassung, Anweisungen, Kostenkontrolle usw. Diese Aufgaben werden im Normalfall von Hessen Mobil übernommen – oder an Projektplanungsbüros vergeben.

Unerwähnt bleiben soll hierbei nicht, dass aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Schwellenwertes das Vergabeverfahren europaweit vorzunehmen ist. Man geht nach Literaturangaben von einem Aufwand für diese Verwaltungsleistung in Höhe von rd. 25% des Honorars der Büros für die sogenannten Bauherrenaufgaben aus.

 

Auf Grundlage verschiedener Abstimmungsgespräche, unter anderem mit der Planungsabteilung von Hessen Mobil, ist davon auszugehen bzw. wurde bestätigt, dass der Verwaltungsaufwand durchaus diese Größenordnung erreichen kann und die Erfahrung in Sachen Planung von Ortsumgehungen nicht vorhanden ist.

In den Gesprächen wurde ausgesagt, dass mindestens eine Person, eher 1,5 Personen benötigt werden.

 

Gemäß Verwaltungsvereinbarung würde man uns neben einem Ansprechpartner (wie hoch der Anteil seiner Stelle für uns zur Verfügung steht, ist nicht bekannt) 10% der Kosten, die für externe Büros entstehen, als Verwaltungsaufwand erstatten. Aber auch durch diese (weitere) Schnittstelle wird der Koordinationsaufwand nochmals erhöht.

 

Alternativ stellt man den Kommunen frei, einen Projektsteuerer zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden zusätzlich von Hessen Mobil übernommen. Im Gegenzug würden wir dann als Verwaltungsaufwand nur noch 10% der Kosten der Projektsteuerung erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde in einer leicht geänderten 2. Version der Verwaltungsvereinbarung, die uns am 01.02.2021 erreichte, vorgesehen.

 

Als Zwischenfazit bleibt festzustellen, dass bei Abschluss dieser Vereinbarung Vorteile entstehen, die wie folgt aussehen:

 

–           Planungsbeginn bzw. Vorbereitung dazu kann vorgezogen werden.

 

Aber auch die Nachteile und Unwägbarkeiten sollen aufgezählt werden:

 

–           Land überträgt die Planung mit der Begründung des fehlenden Personals. Kommunen müssten, da auch hier das Personal nicht zur Verfügung steht, Personal aufstocken, da der Erstattungsbetrag alleine nicht ausreicht.

 

–           Rechtliche Risiken, da alle Verträge über die Kommunen abzuschließen sind.

 

–           Fehlende Erfahrung in kommunalen Bauämtern bei der Schaffung von Planungsrecht für Ortsumgehungen.

 

–           Hoher zusätzlicher Aufwand durch Abstimmungsbedarf Kommunen-Hessen Mobil.

 

–           Für die Planung wird der Verwaltung der Kommunen später noch ein Ansprechpartner von Hessen Mobil genannt, der trotz Wunsch der Kommunen jedoch nicht in Dillenburg, sondern in Kassel sitzt. Dies führt nach unserer Ansicht zu zusätzlichem Aufwand, weil viele Dinge dort abzustimmen, zu erfragen oder auch mitzuteilen sind.

 

–           Abstimmung und vertragliche Regelungen zur Kostenaufteilung der beteiligten Kommunen untereinander offen und noch zu klären.

 

–           Zwar bestünde die Möglichkeit, dass die jeweiligen städtischen bzw. gemeindlichen Gremien bei jedem Planungsschritt zeitnah informiert und Beschlüsse zu jedem Detail erwirkt werden können. Nur bei der erwartbaren differenzierten Interessenlage zwischen Befürwortern und Gegnern einer Ortsumgehung, Naturschützern und Grundstückseigentümern u.v.a.m. sind frühzeitige und fortlaufend währende politische Auseinandersetzungen zu befürchten.

 

–           Fehlende Erfahrung mit Ausschreibungen solch komplexer Vergaben in Sachen Planungsleistung im Bereich überörtlichen Straßenbaus mit den daraus folgenden Risiken in der Vollständigkeit der Ausschreibungen, was wiederum zu Nachträgen führen kann.

 

Nach Aussage der Vertreter von Hessen Mobil haben bisher schon 3 Kommunen den Abschluss einer Vereinbarung abgelehnt, vermutlich wegen der Nachteile. Nicht zuletzt daher wird vorgeschlagen, vor Abschluss einer Vereinbarung von Hessen Mobil den Zeitpunkt des Einstieges für die Planung durch das Land zu erfragen, um den (zeitlichen) Vorteil gegenüber der Variante „Planung durch die Kommunen“ zu erfahren und das Risiko einem vorzeitigen Planungsbeginn gegenüberzustellen.

 

Ebenfalls muss die Frage geklärt werden, ob dann der Zeitvorteil bei einer Baurechtschaffung durch die Kommunen auch eine vorzeitige Ausführung des Bauprojekts zur Folge hat. Denkbar wäre ja auch, dass das Land die Ausführung der einzelnen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) priorisieren muss und die Ortsumgehung wieder hintenansteht, so dass kein zeitlicher Vorteil durch das aufwändigere Verfahren mit der Planungsvereinbarung entsteht.

 

Ein Verkehrsplaner, der derzeit für die Stadt Dillenburg das Verkehrsgutachten bearbeitet, erwähnte in diesem Zusammenhang, dass es leider viele schlechte Beispiele von Projekten gibt, die entweder unter einer großen zeitlichen Verzögerung stehen (z.B. der Abriss der abgängigen Hochstraße der B 49 um Wetzlar) oder ganz zum Erliegen gekommen sind (Umgehungsstraßenplanung Rüdesheim). Gründe für ein Scheitern sind die unterschiedlichen Meinungen der verschiedensten Interessen(gruppen), sowie daraus folgend unglückliches Agieren der Verantwortlichen, beides hängt zusammen und man muss aufpassen, dass dies nicht im vorliegenden Fall passiert, gerade wenn eine überregionale Planung des Bundes direkt vor Ort betreut werden soll.

 

In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Land (Bund) und den Gemeinden sollte klar definiert sein, wer für welche Aufgaben und Tätigkeiten zuständig sein soll. Er rät dazu, dass Regeln in der Planungsvereinbarung aufzunehmen sind, wer schlussendlich bezahlt, sofern der Umgehungsstraßenbau – aus welchen Gründen auch immer – scheitert.

 

Vor Abschluss der Planungsvereinbarung wird daher empfohlen, die offenen Fragestellungen gemäß Beschlussempfehlung mit Hessen Mobil abzustimmen, bei Bedarf die Vereinbarung anzupassen und erneut zur Zustimmung vorzulegen.

 

Derzeit erarbeiten die kommunalen Bauabteilungen einen möglichst für alle Beteiligten gleichermaßen tragfähigen Kostenteilungsschlüssel zur Aufteilung der bei den Kommunen entstehenden und verbleibenden Kosten. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit eine weitere Verwaltungsvorlage, die neben der Herleitung eines Schlüssels auch grobe Angaben der Kosten –soweit überhaupt schon seriös bezifferbar- enthält.

Der Aufwand, der mit „Bauherrenaufgaben“ bezeichnet wird, hängt z. B. auch davon ab, mit welchem Stundenanteil der Ansprechpartner von Hessen Mobil entlastend einkalkuliert werden kann. Aber auch die Kostenfaktoren „Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Anliegerinformation“ sind zu berücksichtigen, auch wenn diese nur sehr schwer prognostizierbar sind auch weil die Dauer der Planungsphase unbekannt ist.

 

Eine grobe Aufteilung könnte etwa so aussehen:

 

Kostenanteil Dillenburg:    60 %

Kostenanteil Eschenburg: 30 %

Kostenanteil Dietzhölztal:  10 %

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Entwurf der Planungsvereinbarung zur Kenntnis. Vor Abschluss der Vereinbarung sind folgende Fragen mit Hessen Mobil zu klären, die gemeinsam mit den beteiligten Kommunen Dillenburg, Dietzhölztal und Eschenburg abgestimmt wurden:

 

  • Steht der Ansprechpartner von Hessen Mobil mit einer Vollzeitstelle den Kommunen für das Projekt zur Verfügung?

 

  • Besteht die Möglichkeit, neben der Vergabe der Projektsteuerung den Kommunen eine Halbtags – besser Vollzeitstelle zur Begleitung des Projektes zu finanzieren?

 

  • Führt eine Planung und Baurechtschaffung durch die Kommune zu einer vorzeitigen Ausführung?

 

  • Wann würde das Land mit der Planung beginnen, falls es nicht zu einer Planungsvereinbarung kommt?

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarkommunen einen Kostenteilungsschlüssel für die Kostenaufteilung der bei den Kommunen verbleibenden Kosten zu ermitteln und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Anträge der Fraktionen

 

10.

Prüfung Parkplätze für LKW
(Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2021)

 

 

Der Antrag lautet:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, ob bzw. wo geeignete Flächen zur Verfügung stehen, auf denen sich ein Parkplatz für Lastkraftwagen und ggfs. zusätzlich auch für Wohnmobile einrichten ließe und wie viele LKW-Parkplätze dort zu realisieren wären. Konkret soll ein Standort im Gewerbegebiet Heerfeld geprüft werden. Sofern ein Halteplatz dort nicht zu realisieren sein sollte, wird um Alternativvorschläge gebeten. Außerdem soll ermittelt werden, welche Kosten mit einem solchen Parkplatz verbunden wären, welche zusätzlichen Kosten anfallen würden, wenn mobile Toilettenanlagen aufgestellt würden und inwiefern sich diese Kosten durch Benutzungsgebühren decken ließen.“

 

Zu diesem Antrag wird ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion gestellt. Dieser lautet:

„Das Problem muss grundsätzlich angepackt werden. Parkplatzlösungen müssen von Maut-Einnehmern erbracht werden, auch an Bundesstraßen. Unter diesem Gesichtspunkt möchten wir den Antrag der CDU gerne erweitern und den Gemeindevorstand beauftragen, eine entsprechende Anfrage an Land und Bund zu richten. Auf die vorhandenen örtlichen Probleme muss hingewiesen sowie auf eine zeitnahe Lösung gedrängt werden.“

 

Beschluss:

 

Dem Antrag der CDU einschließlich des Änderungsantrages der SPD stimmt die Gemeindevertretung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Ende der Sitzung: 19:50 Uhr

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführer
Hans-Otto Hermann Rainer Deutsch

 

 

 

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 27.05.2021

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Corona: Nach Verlassen der Notbremse zu Pfingsten ist der Lahn-Dill-Kreis in der Stufe 1 des Lockerungs-Stufenplans des Landes. Stufe 1 heißt zunächst: Die Inzidenz muss stabil unterhalb der 100 bleiben. Wird diese Marke an drei Tagen hintereinander überschritten, greift wieder die Notbremse. Bleiben die Corona-Zahlen (täglich unter https://corona.lahn-dill-kreis.de zu finden) zwei Wochen lang stabil unter der Hunderter-Marke, kann „Stufe 2“ erreicht werden. Wenn der Kreis die Stufe 2 erreicht, dürfen Schwimmbäder wieder öffnen, Vermietungen von Dorfgemeinschaftshäusern, Festplätzen und Schutzhütten werden denkbar. Für private Treffen bedeutet die Stufe 2, dass sich maximal 10 Personen treffen können. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und nachweisbar Genesene nicht mitgezählt. Das müssen auch alle „Veranstalter“ beachten, weshalb deren Verantwortung für Hygieneregeln steigt, wenn die Inzidenz sinkt. Damit Vereine, Veranstalter und Familien wieder planen können, bieten wir unter eschenburg.de/corona unsere Corona-Checkliste aktualisiert zum Ausarbeiten, Ausfüllen und Anklicken an. Hygiene-Konzept, Abstands-Regelung und Teilnehmer-Listen (mit Namen und Telefonnummern) werden weiterhin in einem Konzept abgefragt, ehe das Dorfgemeinschaftshaus vermietet werden kann. Auch die Betreiber der Schutzhütten werden ähnliche Vorkehrungen verlangen, sind auch dort Räume und Engstellen, wo es Gedränge zu vermeiden gilt. Wichtiger Begleiter bleibt unsere Corona-Teststation in der Mehrzweckhalle. Die Bürgertests können über www.holderberg-apotheke.de gebucht werden. Das Ergebnis geht per E-Mail aufs Handy und kann sogar in die Corona-Warn-App übernommen werden als anerkannter Negativtest-Nachweis.

 

  1. Zulassung und Rathaus direkt und schnell: Die Kfz-Zulassung ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht Öffnungszeiten entscheidend sind, sondern Abläufe und Arbeitsfluss. Die Öffnungszeiten können variieren je nach Andrang, meist sind sie eher vereinbarte „Abholzeiten“. Im vergangenen Jahr hat allein die Kfz-Zulassung – trotz Corona – mit insgesamt 2.544 Vorgängen das Niveau von 2017 erreicht. In den beiden Jahren vor Corona haben wir in Eschenburg 2.026 und 2.068 Vorgänge in der Zulassungsstelle abgearbeitet. Bei jedem Anliegen empfiehlt sich erst ein Anruf im Rathaus über die Zentrale (02774/9150) oder außerhalb der Dienstzeiten eine E-Mail an buergermeister@eschenburg.de. Der Besuch im Rathaus nach vorheriger Vereinbarung ist schneller und sicherer.

 

  1. Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten: Auch 2022 soll im Rathaus eine neue Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte beginnen. Die Ausschreibung wird im Juni und Juli in der Wochenzeitung und auf der Homepage veröffentlicht. Mehr Informationen zum Beruf der Verwaltungsfachangestellten auch unter gemeinde-eschenburg.de/ausbildung/ im Internet.
  2. Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten: Wie die Hessische Gemeindeordnung und auch unsere Geschäftsordnung regeln, sind die Ortsbeiräte ein Hilfsorgan der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, wobei der Weg immer über den Gemeindevorstand geht. Für kurze Wege und eine verlässliche Kooperation hat der Gemeindevorstand wieder Ansprechpartner benannt: Jacob Manderbach (Eibelshausen), Hugo Wege und Jürgen Krüll (Wissenbach), Collin Wilczek (Hirzenhain), Ulrich Heinz (Eiershausen) und Dirk Haas (Simmersbach, Roth). Da die Zuständigkeit der Ortsbeiräte ihre Grenzen hat, wo es um die Gemeinde als das Ganze geht, wollen wir das Miteinander gemeinsam angehen: Mit den Ortsvorstehern und Schriftführern sollen in einem ersten Termin Arbeitsteilung und Abläufe besprochen werden. Die im Bauausschuss vorgestellte Bauland-Strategie wird in einem Treffen aller Ortsbeiräte erörtert, damit weitere Ortskenntnis und Ideen eingebracht werden können. Nachdem auch aufm Roth wieder ein Ortsbeirat gewählt werden konnte, soll „nach Corona“ auch eine Zusammenkunft aller Ortsbeiräte geplant werden, vielleicht als „Baustein“ fürs Jubiläum „50 Jahre Eschenburg“.

 

  1. Perspektive für Kita-Neubau: Auch wenn keine Kita in Eiershausen gebaut wird, besteht bleibender Bedarf. Wie im Kultur- und Sozialausschuss ausgeführt, konnte zwar die dritte Gruppe in Eiershausen Entlastung bringen und die Waldgruppe in Simmersbach ein neues Angebot bilden. Der Bedarf ist aktuell somit gedeckt, zeigt nicht nur die Abfrage, sondern auch die „Ampel“ (kita-eschenburg.de/kitas). Nach Einschätzung der Fachberatung des Kreises soll aber weiterhin eine neue Einrichtung geplant werden, die den Bedarf langfristig abdeckt und die Möglichkeiten der U3-Betreuung ausbaut. Eine neue Option kann sich in Eibelshausen ergeben, wenn private Investoren für eine „Neue Mitte“ im Kern eine Kita planen und der Gemeinde anbieten. Die Rahmenbedingungen für einen Bau wurden in einer ersten Videokonferenz mit dem Kreis erörtert.

 

  1. Ideen für Seniorenpark: Barrierefreies Wohnen mit Begleitung und Betreuung in der Nähe – das sind die Vorstellungen, mit denen private Investoren im Rathaus auf großes Interesse stoßen. Bei solchen Ideen helfen wir gerne, daraus Projekte zu formen. Ansprechbar dafür ist immer unter buergermeister@eschenburg.de unsere „Sprechstunde digital“.

 

  1. Gesundheitsversorgung bleibt Thema: Mit der Idee für ein Ärztezentrum am Marktplatz hat sich die Gemeinde Eschenburg seit 2013 befasst und dank der Initiative der beiden Ärztinnen dort ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wie die Gesundheitsversorgung mit Ärzten, Pflegeangeboten und medizinischen Dienstleistern zukunftsfähig ausgebaut werden kann, sammelt der Gemeindevorstand seitdem unentwegt. Denkanstöße werden immer wieder gerne an den Kultur- und Sozialausschuss weitergegeben.

 

  1. „Ich bin eine Leseratte“ in den Ferien: Für Kinder der 3. bis 6. Klassen starten wir in den Sommerferien das Freizeit-Leseprojekt zusammen mit der Hessischen Leseförderung und der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen Thüringen. Pro Landkreis wird eine Bibliothek gefördert, die während der Sommerferien geöffnet hat. Wir sind mit unserer Gemeindemediothek für dieses Projekt ausgewählt worden und binden die „Leseratten“ in den diesjährigen Ferienpass mit ein. Die teilnehmenden Kinder können Buchgutscheine gewinnen und es gibt, falls es möglich ist, ein Abschlussfest.

 

  1. Gemeinsames Ferienprogramm planen: Wegen Corona kann man noch gar nichts sicher planen, ehe die Schutzimpfung nicht durch ist. Die Sommerferien stehen dennoch im Kalender (19. Juli bis 29. August). Für ein Ferienpass-Programm braucht es gute Ideen, die sich nötigenfalls auch „kontaktfrei“ umsetzen lassen. Basteln mit Material zum Abholen, das digitale Dorfspiel, ein kleiner Wettbewerb…Wir suchen gute Vorschläge, die wir gerne über unsere Internetseite https://eschenburg.ferienprogramm-online.de später präsentieren. Es wird der erste „interkommunale Ferienpass“, denn Dietzhölztal und Eschenburg arbeiten auch auf diesem Gebiet zusammen. Ideen von Eschenburger Seite kann man mit Carina Hinze-Hellebrand, Telefon (02774) 915-212, E-Mail: c.hinze-hellebrand@eschenburg.de besprechen. In Dietzhölztal ist Steffi Becker, Telefon (02774) 80734, E-Mail becker@dietzhoelztal.de, Ansprechpartnerin.

 

  1. Gemeinsames Konzert „virtuell“: Weil der Besuch aus unserer Partnerstadt Becov nad Teplou in der Europawoche Anfang Mai nicht kommen konnte und der Austausch ausfallen musste wie vieles andere, gab es ein „Digitales Austauschkonzert“, das auch das Europanetzwerk des Landes Hessen (europanetzwerk.hessen.de) begeisterte. Das auch „virtuell“ wohlklingende Miteinander ist mittlerweile über „Youtube“ weltweit zu hören und zeigt wohlklingend: So wächst Europa im wahren Wortsinn.

 

  1. Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ nutzen: Als „Sport-Coach“ steht Dr. Paul Cyris weiter zur Verfügung, somit konnten wir den Antrag für das Programm stellen, an dem wir seit 2016 teilnehmen. In den Gemeinschaftsunterkünften sind 47 Flüchtlinge untergebracht. Der mögliche Zuschuss beträgt 6.000 € und ist beantragt, womit die Integration über den Sport gefördert wird.

 

  1. Jagdpachterlös verteilt: Im Umlauf hat der Jagdvorstand beschlossen, 36.000 € Jagdpachterlös für das Pachtjahr 2020/2021 zu verteilen. Die Gemeinde Eschenburg erhält 31.673 €, die in Forstwirtschaft und Wegebau gut zu gebrauchen sind. Der Hauberg Eibelshausen bekommt 3.255 € und die Interessentenwaldgemeinschaft 1.071 €.

 

  1. Jagdpachtvertrag ohne Zweifel: Sowohl die Obere Jagdbehörde beim RP als auch der Lahn-Dill-Kreis als Untere Jagdbehörde haben nichts an den Jagdpacht-Verträgen zu beanstanden. Somit sind die Verträge zwischen der Jagdgenossenschaft und den Pächtern Grundlage für die Bejagung. Ein Landwirt hat in einer Klage wegen Wildschadens Zweifel auch an dem Jagdpachtvertrag geäußert. Dem ist das Amtsgericht in einem ersten Hinweisbeschluss nicht gefolgt. Wichtig für die Jagdgenossenschaft, deren größtes „Mitglied“ die Gemeinde Eschenburg ist: Solange keine Mängel an den Verträgen gerichtlich festgestellt werden, können die Pächter ihrer Jagdpflicht nachkommen und Wildschäden verhindern.

 

  1. Zuschuss für Wiederaufforstung: Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat im vergangenen Jahr 500 Mio. € für die Waldbesitzer zur Verfügung gestellt, die eine nachhaltige und zertifizierte Waldwirtschaft betreiben. Die Gemeinde hat am 09.12.2020 einen entsprechenden Antrag gestellt, der am 07.05.2021 positiv beschieden wurde: Wir erhalten 102.380 € als Zuschuss. Die Prämie wird gezahlt für den Erhalt des Waldes und einer weiterhin nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

 

  1. Winde und Wagen für den Wald: Die nach „Kyrill“ angeschaffte Seilwinde unserer Waldarbeiter ist irreparabel defekt. Ein Reparaturversuch des Bauhofes ist gescheitert. Weil die Seilwinde für die Sicherung bei Baumfällarbeiten unerlässlich ist, muss eine neue Winde erworben werden. Zudem wird ein neuer Personalwagen, wie im Haushalt geplant, angeschafft. Die fehlenden Mittel sind im Nachtragshaushalt 2021 bereitzustellen.

 

  1. Bauen am Bauhof: Die Fassadenarbeiten an der Bauhof-Halle in Eibelshausen sind abgeschlossen. Die Bauhof-Garage in Hirzenhain hat eine neue Dachdeckung bekommen.

 

  1. Bis Mitte Juli Hunde an die Leine: Aus Rücksicht vor der „Kinderstube“ der Natur gilt in Eschenburg Anleinpflicht für Hunde. Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen“, heißt in der Gefahrenabwehrverordnung.

 

  1. Bank mit besten Aussichten: Rücksichtnahme ist derzeit auch wichtig beim Betreten des Waldes. Damit nach Trockenheit und Käferkatastrophe wieder Wald wachsen kann, braucht das Wild Ruhe. Spaziergänger sollten unbedingt auf den Wegen bleiben und sich selbst „natürlich“ verhalten. Ruheplätze mit Ausblick sucht die Aktion „Bank mit besten Aussichten“, für die unsere „Stiftung für Eschenburg“ Vorschläge für Standorte und weitere Sponsoren sammelt. Wenn sich weitere Spender finden, lassen sich womöglich weitere Bänke aufstellen. Mehr Informationen unter eschenburg.de/bankmitbestenaussichten im Internet.

 

  1. Aussteller und Referenten anmelden für 10. Energie-Messe: Am 6. und 7. November soll die zehnte Auflage unserer „kleinen Messe der großen Möglichkeiten“ steigen. Die Beratungs-Börse soll am liebsten wieder in der Mehrzweckhalle stattfinden. Sollte das Corona noch erschweren und verwehren, wäre auch eine digitale Lösung machbar. In jedem Fall soll wieder neben Sanieren und Sparen das Thema „Berufe mit Energie“ Schwerpunkt sein. Mehr Informationen sowie das Anmeldeformular für Aussteller und Referenten gibt es unter endlich-energie.de im Internet.

 

  1. Ideen für die Zukunft: Durch „freiwilligen Zusammenschluss“ von Eibelshausen, Eiershausen und Wissenbach ist am 1. Oktober 1971 die Gemeinde Eschenburg entstanden, kann auch heute noch unser Ehrenbürgermeister Otto F. Schlemper bezeugen. Weil sich das Miteinander schnell bewährte, kamen 1974 Hirzenhain, Simmersbach und Roth hinzu. Für ein Jubiläum „50 Jahre Gemeinde Eschenburg“ hat der Gemeindevorstand bislang einen Zeitraum benannt vom „Geburtstag“ am 1. Oktober bis zum 11. Oktober, wenn traditionsgemäß Marktmontag ist. Was wie gefeiert werden kann, ist noch zu beraten. Einstweilen sind wir dankbar für Anregungen und Angebote unter der Adresse zukunft@eschenburg.de per E-Mail. Ein Eschenburg-Puzzle, einige Standort-Vorschläge für einen Eschenburg-Turm und die Bereitschaft eines beliebten Bäckers aus Eschenburg mit Backstube auf dem Westerwald, bei einem „Wecken-Workshop“ mitzumachen und das Handwerk weiterzugeben sind erste Rückmeldungen.

 

Eibelshausen:

 

  1. In der Straße Bingenacker konnten die Bauplätze mit den Hausnummern 7 und 11 verkauft werden. Danach gibt es im Neubaugebiet „Dombachseite“ noch eine Handvoll Bauplätze.

 

  1. Als „Neue Mitte“ können die Ideen zur Innenentwicklung, wie sie Wolfgang Kunz eingebracht hat, nun in Verbindung mit dem „Nassauer Hof“ angegangen werden. Abgetrennt vom alten Gasthaus, wo eine zentrale Begegnungsstätte in dem Ortsbild prägenden Gebäude entstehen könnte, könne im Bereich des alten Kinos eine Kita gebaut werden. Die vorgetragenen Pläne haben die Unterstützung des Gemeindevorstands; die weitere Zusammenarbeit soll nun entwickelt werden.

 

  1. Die Kosten für die Sicherung und Sanierung des Ölschadens im Bereich Eiershäuser Straße / Am Baldusacker sind auf Seiten der Gemeinde Eschenburg bereits auf rd. 146.000 € gestiegen und werden geltend gemacht. Noch immer hat sich der Lahn-Dill-Kreis als zuständige Behörde für den Bodenschutz nicht geäußert, obwohl nach Einschätzung der Experten der Ölschaden auf einen Ölunfall in den 90er Jahren zurückzuführen ist, dessen Behebung vom Kreis überwacht worden war.

 

  1. Die Sanierung des Damms am Lohmühlenweiher ist abgeschlossen.

 

  1. Die Renaturierung der Dietzhölze ist vom Regierungspräsidium als erstes Projekt der „Hundert wilden Bäche“ abgenommen worden.

 

 

 

Hirzenhain:

 

  1. Der Bauplatz Bussardstraße 13 konnte verkauft werden.

 

  1. Der Segelfliegerclub „Hi-Hai“ rüstet sich für sein großes Jubiläum. 2023 besteht er seit 100 Jahren. Die alte Flughalle am Nord-West-Hang soll dafür herausgeputzt werden. Für die Erneuerung der Verkleidung wird ein Förderantrag gestellt, bei der auch eine Beteiligung der Gemeinde erbeten wird. Seit 2003 haben wir keine solche Förderung mehr gewährt. Bei diesem Projekt ist es schwer, mit Mann, Maschine und Material zu helfen. Haushaltsmittel wären einzuplanen.

 

  1. Der Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ ist rechtskräftig. Für die Anglerhütte ist der Bauantrag gestellt. Für die Erweiterung des Steinbruchs steht noch die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans aus.

 

  1. Hessen Mobil will die L3043 zwischen Hirzenhain und Hirzenhain-Bahnhof für rd. 760.000 € grundhaft erneuern. Das sind 1,7 Kilometer Landstraße am Flugplatz. Unter Vollsperrung soll ab Beginn der Sommerferien 45 Tage in drei Abschnitten gearbeitet werden, teilt der Landesbetrieb mit.

 

  1. 000 € hat der Kreis eingeplant für die Sanierung der K 30 in der Ortsdurchfahrt. Das Projekt soll in diesem Jahr ausgeschrieben und 2022 umgesetzt werden.

 

Wissenbach:

 

  1. Der REWE-Markt wird zum 31.12.2021 schließen, teilt die REWE Markt GmbH mit Schreiben vom 28.04.2021 schriftlich mit. Im Mai 2019 hatten wir als Gemeinde sowohl Vertreter der Eigentümer als auch des Supermarkt-Konzerns unterstützt, ihre Umbaupläne mit dem Regierungspräsidium in Gießen zu besprechen. Kommune und Genehmigungsbehörde signalisierten ihre Unterstützung, auch die Verkaufsfläche an dieser Stelle zu vergrößern, um den Standort zeitgemäß zu stärken.

 

 

Simmersbach:

 

  1. Um einen Förderantrag für einen Feuerwehrgerätehaus-Neubau stellen zu können, laufen die Vorarbeiten weiter, wie im Februar im Ältestenrat besprochen und im Bauausschuss erläutert. Auch wenn die Revision die Standorte Roth, Simmersbach und Eiershausen in der Reihenfolge der Dringlichkeit verworfen hat, hat der Standort zwischen Dorfweiher und Bundesstraße noch die besten Aussichten für eine Förderung. Grund dafür ist, dass ein Ersatz für Simmersbach im beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde ganz oben steht. Das Ingenieur-Büro Zillinger (Gießen) ist mit dem Bebauungsplan-Verfahren beauftragt worden.

 

  1. Die Bauarbeiten Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Feldstraße werden kommende Woche beginnen und etwa drei Monate lang dauern.

 

 

Eiershausen:

 

  1. Wie im Bauausschuss geklärt, wird der Bebauungsplan für Baugebiet „Am Nussbaum“ nicht aufgestellt werden können. Für eine Kita soll zumindest die Bauleitplanung vollendet werden, auch wenn an diesem Standort derzeit keine Kita gebaut wird.

 

  1. In Kürze starten die Umbauarbeiten am DGH. Eine neue Eingangstür, Rampe und ein Treppenlift dienen der Barrierefreiheit, ein neuer Fassadenanstrich der Optik.

 

  1. In der Teichstraße kann ein Grundstück als Bauplatz verkauft werden.

 

  1. Die weitere Belegung des Wiesengrabfelds wird mit dem Ortsbeirat abgestimmt.

 

 

Roth:

 

  1. Für den Windpark Galgenberg, dessen zwei Standorte auf Grundstücken in den Gemarkungen Roth und Simmersbach geplant werden, möchte die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH vor dem Genehmigungs-Antrag die Planung, die Zusammenarbeit in der interkommunalen „Firma“ und Möglichkeiten der Bürger-Beteiligung vorstellen in einer Sitzung mit allen Ortsbeiräten.

 

  1. In unserem kleinsten Ortsteil konnte nach einer Wahlzeit Vakanz wieder ein Ortsbeirat gewählt werden, der in seiner ersten Sitzung Lena Herr zur Ortsvorsteherin kürte.

 

  1. Eine Frage des Vorvorgängers im Ortsbeirat kann der „alte“ Bauausschuss beantworten, der in seiner Sitzung am 28.10.2020 im Produkt-Bericht die Situation der Wegeunterhaltung geschildert bekommen hat mitsamt einem Vorschlag zur Vorgehensweise. Bei den asphaltierten Wirtschaftswegen sind vor allem auf dem Roth der Achenbacher Weg (bis zum Abzweig nach Achenbach, Länge ca. 800 m) und die Verlängerung der Talstraße in Richtung B253 (Länge ca. 1.600 m) sowie der Weg zwischen Eiershausen und Wissenbach (etwa 2,7 Kilometer lang) betroffen. Für die drei Wege klärt das Amt für Bodenmanagement Fördermöglichkeiten. Um kurzfristig eine Verbesserung, gerade für den Achenbacher Weg herbeizuführen, könnte der noch vorhandene Asphaltbelag gefräst werden und mit neuem Mineralgemisch vermischt und verdichtet werden. Auf diesem Unterbau lässt sich später aufbauen. Eine solche wassergebundene Decke kann aber auch genügen, wie der Weg zum Wissenbacher Forsthaus beweist. Während ein neuer Asphaltaufbau für den Achenbacher Weg mindestens 100.000 € kosten würde, käme eine wassergebundene Decke mit 30.000 € hin. Obwohl im Bauausschuss vorgetragen, ist im Haushalt kein Ansatz eingeplant worden.

 

 

Gemeindewerke

 

  1. Mit den Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserkammern im Hochbehälter „Kurzbeul“ in Hirzenhain ist im April begonnen worden.

 

  1. Der Kanal- und Trinkwasserleitungsbau „Am Nussbaum“ wurde Mitte April begonnen und läuft gut.

 

  1. Mitte Juni sollen auch die Trinkwasserleitungsarbeiten im Hüttenfeld im OT Eibelshausen beginnen.

 

 

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Weiterer Vorschlag zur Interkommunalen Zusammenarbeit: Gemeinsam schaffen, was einer alleine nicht oder nur schlecht erreichen kann – das ist der Grundgedanke der vielbeschworenen IKZ und bereits seit 1964 tragendes Prinzip in unserem AV OD. Das Thema „Prüfung Kanaltechnik und Elektrik“, das beide Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal noch gar nicht angehen konnten, möchten wir gemeinsam angehen. Überwachung der Regenentlastungsbauwerke und -rückhaltebecken sowie der Elektrotechnik ist in Gemeindehand gesetzlich vorgeschrieben, „nebenher“ nicht zu leisten und in der Fremdvergabe teuer. Deshalb wollen wir aus dem Abwasserverband heraus eine günstige Lösung durch interkommunale Zusammenarbeit schaffen und ab 2022 eine Elektriker-Stelle für diese Aufgaben einsetzen dürfen. Die Grundlagenermittlung dazu werden wir bei der konstituierenden Sitzung der Verbandversammlung am 13.07.2021 vorstellen, die um 18 Uhr im Rudolf-Loh-Center in Rittershausen stattfinden soll.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Startklar: Wenn der Lahn-Dill-Kreis „Stufe 2“ der Lockerungen ausrufen kann, ist auch das Freizeitbad „Panoramablick“ dran. Ein Neustart ohne längere Vorlaufzeit ist nur möglich, weil das Schwimmbad-Team den Spagat zwischen „Sparflamme“ und „Stand-By“ geschafft hat. Die erstmals mögliche Kurzarbeit konnte für die turnusmäßigen Arbeiten in der Technik unterbrochen werden, musste aber immer gut geplant und mit dem Arbeitsamt penibel abgerechnet werden.

 

  1. Corona-Hilfe vom Land: Weil das Kurzarbeitergeld bei den Hilfen des Landes angerechnet wird, gibt es keine „Novemberhilfe“. Aber aus der „Dezemberhilfe“ sind 15.145,21 € bewilligt worden.

 

  1. Bewährte Corona-Regeln: Beim Neustart halten wir uns an bewährte Regeln, mit denen bereits im vergangenen Jahr das Schwimmbad gemeinsam zu einem sicheren Ort gemacht werden konnte. „Eine Pool-Nudel Abstand zu Lande, zu Wasser und in der Luft“, lautet weiterhin die goldene Regel. Abstand halten und Gedränge vermeiden sollte jeder Besucher aus eigenem Interesse. Die Rahmenbedingungen sind wie im Vorjahr:
  • 1 Stunde Badezeit
  • Maskenpflicht bis in die Umkleide und auf dem Rückweg
  • „Einbahnstraßen“ auf den Wegen
  • „Kreisverkehr“ im Schwimmerbecken
  • Föhnen nur mit Maske

Info: Ob und wie das Schwimmbad starten kann, ist im Internet unter der Adresse www.freizeitbad-panoramablick.de/corona zu finden. Fragen können auch an die Adresse freizeitbad@eschenburg.de per E-Mail gesandt werden. Nach der Rückkehr aus der Kurzarbeit ist das Team im Bad unter 02774 71140 telefonisch zu erreichen.

 

  1. Start für die Schwimmbad-Gremien: Nach der Kommunalwahl werden sich Verbandsversammlung und Vorstand am 14. Juli neu formieren. Bei der konstituierenden Sitzung im Rudolf-Loh-Center werden wir uns auch darüber verständigen, wie nach Corona die eigene Satzung anzuwenden ist. Gemäß § 6 der Satzung entscheidet die Verbandsversammlung „über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes“. Dazu zählen nach diesem Regelwerk die Wahl der Vorsitzenden der Versammlung, Änderungen der Satzung, allgemeine Grundsätze zur Führung der Verbandsgeschäfte, Festsetzung der Entgelte (Eintrittsgelder), Verbandsumlage, Haushalt und Vermögen. Damit nach Corona der Betrieb reibungslos wieder und auch auf ändernde Bedingungen rascher reagieren kann, sind Entscheidungen in Vorstand und Freizeitbad zu treffen.

 

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.05.2021

Niederschrift über die 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Mittwoch, den 19.05.2021

 

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Otto Hermann begrüßt alle Anwesenden. Es gibt keine Einwände gegen Ladung und Tagesordnung.

 

 

2.

Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden

 

 

Es wird um Vorschläge gebeten zur Wahl des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses.

Vorgeschlagen wird Hartwig Bieber (FWG).

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Bieber nimmt die Wahl an.

Um 19:02 Uhr übernimmt der neue Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses die Sitzungsleitung. Er wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Gremien und der Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

3.

Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Werner Brietzke

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Maximilian Karp

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Brietzke und Herr Karp nehmen die Wahl an. Die Stellvertretung soll in dieser Reihenfolge erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen

 

 

Für das Amt des Schriftführers des Bau- und Umweltausschusses wird Daniel Becker vorgeschlagen und für das Amt der stellvertretenden Schriftführer Thomas Treupel und Harald Hermann.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesen Vorschlägen durch Handaufheben zugestimmt. Die Vertretung erfolgt in dieser Reihenfolge.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Sachstand Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Nussbaum“, OT Eiershausen

 

 

Bürgermeister Götz Konrad schickt den Punkten 5 und 6 voraus, dass das Neubaugebiet „Nussbaum“ in Eiershausen nicht kommen wird. Nachdem Ingenieur Immo Zillinger die Gründe hierfür erläutert, wird die Gemeinde eine neue Bauland-Strategie brauchen, was heute unter Punkt 8 Thema sein wird.

Das Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet „Nussbaum“ in Eiershausen muss aufgrund des Artenschutz-Gutachtens eingestellt werden. Dazu erläutert Herr Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger die Gründe aus dem Gutachten. Insbesondere geht es hierbei um schützenwerte Vogelarten (z.B. Feldlerche und Stieglitz) sowie Schmetterlinge. Das Baurecht gibt vor, dass eine Planung an diesem Standort nicht genehmigungsfähig ist, solange die Gemeinde Alternativen für ein Neubaugebiet hat.

 

Das Gutachten wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

6.

Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau KITA“, OT Eiershausen

 

 

Ohne Neubaugebiet ist ein Kita-Neubau an dieser Stelle nicht so attraktiv, hatte Bürgermeister Konrad gesagt. Der Gemeindevorstand empfiehlt, aber zumindest den Bebauungsplan bis zum Ende zu führen. Zum Bebauungsplan erläutert Herr Zillinger, dass keine negativen Stellungnahmen eingegangen sind. Vor einem Baubeginn würde lediglich eine Untersuchung auf Altlasten (ehemalige Erddeponie) gefordert. Als nächster Schritt im Bebauungsplan-Verfahren erfolgt die öffentliche Auslegung mit anschließendem Satzungsbeschluss.

 

 

7.

Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau Feuerwehrgerätehaus“, OT Simmersbach

 

 

Wie dem Ältestenrat Anfang Februar in einer Videokonferenz erklärt worden ist, ist der Standort Simmersbach der einzige, für den derzeit ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden kann, schickt Bürgermeister Konrad voraus. Diese Bauleitplanung war deshalb auch unverzüglich zu beginnen, obwohl die Gemeinde-Gremien noch gar nicht darüber beraten und beschlossen haben, wann und wie die drei von der Revision verworfenen bisherigen Feuerwehrgerätehäuser Roth, Simmersbach und Eiershausen ersetzt werden können. Bei der Bauleitplanung für einen Neubau zwischen Simmersbacher Dorfweiher und Bundesstraße sei auch noch nicht festzulegen, welche Feuerwehr-Einheiten dort später einziehen sollen; nur kann beim Land als erstes für einen Ersatzneubau für Simmersbach der Förderantrag gestellt werden, weil das so im aktuellen Bedarfs- und Entwicklungsplan stehe. Den weiteren Beschlüssen der Gemeindevertretung und des Haupt- und Finanzausschusses, wo das Arbeitsergebnis der Kommission „Zukunft der Feuerwehr“ derzeit liege, werde mit dem B-Plan nicht vorgegriffen, unterstrich Bürgermeister Konrad.

 

Zum Bebauungsplanverfahren informierte Ingenieur Zillinger den Ausschuss, dass hierfür eine Vorprüfung vorgenommen wurde und ein Biologe die Flächen untersucht. Als problematisch erscheint deshalb die derzeit favorisierte Zufahrt, weil sie durch ein Feuchtgebiet führt.

 

Der Ausschuss regt an:

  • Möglichkeit der Zufahrt prüfen
  • Befragung des örtlichen Landwirtes
  • nochmalige Prüfung des Alternativgrundstücks neben der Grundschule, das sich bislang als zu klein erwiesen hat.

 

 

8.

Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke

 

 

Wie geht es weiter ohne Neubaugebiet „Nussbaum“, hat der Gemeindevorstand beraten und am 22.03.2021 als Vorschlag für eine neue Bauland-Strategie beschlossen, berichtet Bürgermeister Konrad, bevor Bauingenieur Reiner Müller die Vorschläge zur Vorgehensweise erläutert. War auf eine Anfrage an die Gemeindevertretung noch von 29 Baugrundstücken in Gemeindehand die Rede, so konnte zwischenzeitlich der Verkauf von fünf weiteren Bauplätzen beschlossen werden. Wie die Vorlage der Verwaltung nun zeigt, hat die Gemeinde Eschenburg aktuell 24 freie Bauplätze, davon sind derzeit 8 reserviert. 11 Bauplätze in Eibelshausen, 11 in Hirzenhain-Bahnhof und 2 in Simmersbach.

Auch eine Novelle des Baurechts (Baulandmobilisierungsgesetz, Vereinfachte Verfahren nach § 13 b BauGB) begünstige die Bauland-Strategie, in einem ersten Schritt durch Lückenschlüsse und Abrundungen in allen Ortsteilen Bauplätze zu schaffen, erläuterte Bauamtsleiter Müller. Mit dem Bauausschuss und allen Ortsbeiräten sollen, möglichst in einer gemeinsamen Sitzung, die Möglichkeiten ausgelotet werden.

 

Wichtig bei der Sammlung von Ideen ist es, so Ingenieur Müller, dass nicht an beliebigen Standorten Baugebiete entstehen können, sondern die Vorgaben des Regionalplans und Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind, wo gesetzliche Vorgaben und auch örtliche Vorstellungen z. B. über die Erweiterungsflächen bereits eingeflossen sind.

Das Ganze im Blick müssen die Gemeindegremien haben, wenn ein zentrales Neubaugebiet angegangen werden soll. Für ein großes Baugebiet kann man etwa sechs Jahre Planungszeit rechnen, erläuterte Müller.

 

 

9.

Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil

 

 

Mit dieser Vorlage erfolgt eine Information zum Sachstand bei der Planungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten durch Hessen Mobil.

 

Die im Betreff genannte Maßnahme steht im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“, so dass das Land die Planung beginnen könnte.

 

Da jedoch beim Land die notwendigen Personalressourcen nicht vorhanden sind, sämtliche Maßnahmen zu planen, hat das Land für 10 ausgewählte Projekte den Kommunen angeboten, dass diese die Planung selbst übernehmen. Eine dafür abzuschließende Vereinbarung hatte man den Kommunen zugesandt und am 21.01.2021 in einer Videokonferenz mit den beteiligten Kommunen (Dietzhölztal, Eschenburg, Dillenburg) detailliert besprochen.

 

Abteilungs- und Dezernatsleiter von Hessen Mobil erläuterten in dieser Besprechung, welche Schritte notwendig sind, um das Baurecht zu schaffen.

Laut Vereinbarung müssen die Kommunen die für die Planung notwendigen Fachbüros über entsprechende VgV-Verfahren (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, geregelt im Bundesgesetzblatt) auswählen und beauftragen. Hier wird von 7 verschiedenen Fachplanungsbüros ausgegangen, die alle zu bearbeitenden Planungsschritte abdecken und erbringen müssen.

 

Notwendige Arbeiten wie Koordination, Gesprächsführung, Konzeptbesprechungen usw. laufen über die Kommunen, ebenso die mit einer Vergabe zusammenhängenden Risiken und sämtliche mit der Abrechnung der Fachbüros zusammenhängenden Aufgaben wie Rechnungsprüfung, Leistungserfassung, Anweisungen, Kostenkontrolle usw. Diese Aufgaben werden im Normalfall von Hessen Mobil übernommen,- oder an Projektplanungsbüros vergeben.

Unerwähnt bleiben soll hierbei nicht, dass aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Schwellenwertes das Vergabeverfahren europaweit vorzunehmen ist. Man geht nach Literaturangaben von einem Aufwand für diese Verwaltungsleistung in Höhe von rd. 25% des Honorars der Büros für die sogenannten Bauherrenaufgaben aus.

 

Auf Grundlage verschiedener Abstimmungsgespräche, unter anderem mit der Planungsabteilung von Hessen Mobil, ist davon auszugehen bzw. wurde bestätigt, dass der Verwaltungsaufwand durchaus diese Größenordnung erreichen kann und die Erfahrung in Sachen Planung von Ortsumgehungen nicht vorhanden ist.

In den Gesprächen wurde ausgesagt, dass mindestens eine Person, eher 1,5 Personen benötigt werden.

 

Gemäß Verwaltungsvereinbarung würde man uns neben einem Ansprechpartner (wie hoch der Anteil seiner Stelle für uns zur Verfügung steht, ist nicht bekannt) 10% der Kosten, die für externe Büros entstehen, als Verwaltungsaufwand erstatten. Aber auch durch diese (weitere) Schnittstelle wird der Koordinationsaufwand nochmals erhöht.

 

Alternativ stellt man den Kommunen frei, einen Projektsteuerer zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden zusätzlich von Hessen Mobil übernommen. Im Gegenzug würden wir dann als Verwaltungsaufwand nur noch 10% der Kosten der Projektsteuerung erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde in einer leicht geänderten 2. Version der Verwaltungsvereinbarung, die uns am 01.02.2021 erreichte, vorgesehen.

 

Als Zwischenfazit bleibt festzustellen, dass bei Abschluss dieser Vereinbarung Vorteile entstehen, die wie folgt aussehen:

 

–           Planungsbeginn bzw. Vorbereitung dazu kann vorgezogen werden.

 

Aber auch die Nachteile und Unwägbarkeiten sollen aufgezählt werden:

 

–           Land überträgt die Planung mit der Begründung des fehlenden Personals. Kommunen müssten, da auch hier das Personal nicht zur Verfügung steht, Personal aufstocken, da der Erstattungsbetrag alleine nicht ausreicht.

 

–           Rechtliche Risiken, da alle Verträge über die Kommunen abzuschließen sind.

 

–           Fehlende Erfahrung in kommunalen Bauämtern bei der Schaffung von Planungsrecht für Ortsumgehungen.

 

–           Hoher zusätzlicher Aufwand durch Abstimmungsbedarf Kommunen-Hessen Mobil.

 

–           Für die Planung wird der Verwaltung der Kommunen später noch ein Ansprechpartner von Hessen Mobil genannt, der trotz Wunsch der Kommunen jedoch nicht in Dillenburg, sondern in Kassel sitzt. Dies führt nach unserer Ansicht zu zusätzlichem Aufwand, weil viele Dinge dort abzustimmen, zu erfragen oder auch mitzuteilen sind.

 

–           Abstimmung und vertragliche Regelungen zur Kostenaufteilung der beteiligten Kommunen untereinander offen und noch zu klären.

 

–           Zwar bestünde die Möglichkeit, dass die jeweiligen städtischen bzw. gemeindlichen Gremien bei jedem Planungsschritt zeitnah informiert und Beschlüsse zu jedem Detail erwirkt werden können. Nur bei der erwartbaren differenzierten Interessenlage zwischen Befürwortern und Gegnern einer Ortsumgehung, Naturschützern und Grundstückseigentümern u.v.a.m. sind frühzeitige und fortlaufend währende politische Auseinandersetzungen zu befürchten.

 

–           Fehlende Erfahrung mit Ausschreibungen solch komplexer Vergaben in Sachen Planungsleistung im Bereich überörtlichen Straßenbaus mit den daraus folgenden Risiken in der Vollständigkeit der Ausschreibungen, was wiederum zu Nachträgen führen kann.

 

Nach Aussage der Vertreter von Hessen Mobil haben bisher schon 3 Kommunen den Abschluss einer Vereinbarung abgelehnt, vermutlich wegen der Nachteile. Nicht zuletzt daher wird vorgeschlagen, vor Abschluss einer Vereinbarung von Hessen Mobil den Zeitpunkt des Einstieges für die Planung durch das Land zu erfragen, um den (zeitlichen) Vorteil gegenüber der Variante „Planung durch die Kommunen“ zu erfahren und das Risiko einem vorzeitigen Planungsbeginn gegenüberzustellen.

 

Ebenfalls muss die Frage geklärt werden, ob dann der Zeitvorteil bei einer Baurechtschaffung durch die Kommunen auch eine vorzeitige Ausführung des Bauprojekts zur Folge hat. Denkbar wäre ja auch, dass das Land die Ausführung der einzelnen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) priorisieren muss und die Ortsumgehung wieder hintenansteht, so dass kein zeitlicher Vorteil durch das aufwändigere Verfahren mit der Planungsvereinbarung entsteht.

 

Ein Verkehrsplaner, der derzeit für die Stadt Dillenburg das Verkehrsgutachten bearbeitet, erwähnte in diesem Zusammenhang, dass es leider viele schlechte Beispiele von Projekten gibt, die entweder unter einer großen zeitlichen Verzögerung stehen (z.B. der Abriss der abgängigen Hochstraße der B 49 um Wetzlar) oder ganz zum Erliegen gekommen sind (Umgehungsstraßenplanung Rüdesheim). Gründe für ein Scheitern sind die unterschiedlichen Meinungen der verschiedensten Interessen(gruppen), sowie daraus folgend unglückliches Agieren der Verantwortlichen, beides hängt zusammen und man muss aufpassen, dass dies nicht im vorliegenden Fall passiert, gerade wenn eine überregionale Planung des Bundes direkt vor Ort betreut werden soll.

 

In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Land (Bund) und den Gemeinden sollte klar definiert sein, wer für welche Aufgaben und Tätigkeiten zuständig sein soll. Er rät dazu, dass Regeln in der Planungsvereinbarung aufzunehmen sind, wer schlussendlich bezahlt, sofern der Umgehungsstraßenbau – aus welchen Gründen auch immer – scheitert.

 

Vor Abschluss der Planungsvereinbarung wird daher empfohlen, die offenen Fragestellungen gemäß Beschlussempfehlung mit Hessen Mobil abzustimmen, bei Bedarf die Vereinbarung anzupassen und erneut zur Zustimmung vorzulegen.

 

Derzeit erarbeiten die kommunalen Bauabteilungen einen möglichst für alle Beteiligten gleichermaßen tragfähigen Kostenteilungsschlüssel zur Aufteilung der bei den Kommunen entstehenden und verbleibenden Kosten. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit eine weitere Verwaltungsvorlage, die neben der Herleitung eines Schlüssels auch grobe Angaben der Kosten –soweit überhaupt schon seriös bezifferbar- enthält.

 

Der Aufwand, der mit „Bauherrenaufgaben“ bezeichnet wird, hängt z. B. auch davon ab, mit welchem Stundenanteil der Ansprechpartner von Hessen Mobil entlastend einkalkuliert werden kann. Aber auch die Kostenfaktoren „Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Anliegerinformation“ sind zu berücksichtigen, auch wenn diese nur sehr schwer prognostizierbar sind auch weil die Dauer der Planungsphase unbekannt ist.

 

Eine grobe Aufteilung könnte etwa so aussehen:

 

Kostenanteil Dillenburg:    60 %

Kostenanteil Eschenburg: 30 %

Kostenanteil Dietzhölztal:  10 %

 

Finanzielle Auswirkungen

Kann noch nicht genau ermessen werden.

 

Nachhaltigkeit

Kann noch nicht genau ermessen werden.

 

 

Empfehlung:

  1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf der Planungsvereinbarung zur Kenntnis.

Der Gemeindevertretung wird der unter 2. folgende Beschlussvorschlag empfohlen.

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Entwurf der Planungsvereinbarung zur

Kenntnis. Vor Abschluss der Vereinbarung sind folgende Fragen mit Hessen Mobil zu klären, die

gemeinsam mit den beteiligten Kommunen Dillenburg, Dietzhölztal und Eschenburg abgestimmt

wurden:

 

  • Steht der Ansprechpartner von Hessen Mobil mit einer Vollzeitstelle den Kommunen für das Projekt zur Verfügung?

 

  • Besteht die Möglichkeit, neben der Vergabe der Projektsteuerung den Kommunen eine Halbtags – besser Vollzeitstelle zur Begleitung des Projektes zu finanzieren?

 

  • Führt eine Planung und Baurechtschaffung durch die Kommune zu einer vorzeitigen Ausführung?

 

  • Wann würde das Land mit der Planung beginnen, falls es nicht zu einer Planungsvereinbarung kommt?

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarkommunen einen Kostenteilungsschlüssel für die Kostenaufteilung der bei den Kommunen verbleibenden Kosten zu ermitteln und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

10.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

Bürgermeister Konrad gibt abschließend einige Mitteilung zu folgenden Themen

  • Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ rechtskräftig
  • Bauantrag für Anglerhütte ist gestellt
  • Jagdpachtvertrag von Landwirt beklagt, von Aufsichtsbehörden bestätigt
  • 102.380 € Zuschuss aus der Bundeswaldprämie zur Wiederaufforstung
  • Ersatz für Seilwinde und Personalwagen der Waldarbeiter
  • Hessen Mobil repariert Hauptstraße (L 3043) stellenweise
  • Belegung Wiesengrabfeld wird mit Ortsbeirat geklärt
  • Wassergebundene Decke als Zwischenschritt für Wirtschaftswege
  • Aussteller anmelden für Energie-Messe (www.endlich-energie.de)

 

Ende der Sitzung: 21:05 Uhr

 

Ausschussvorsitzender Schriftführer
Hartwig Bieber Daniel Becker

 

<<NK09>> <<StandardEnde>>

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2021

Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 20.05.2021, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

2.

Wahl eines Ausschussvorsitzenden

 

 

Für die Wahl des Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses wird Rolf Dietrich vorgeschlagen.

 

Beschluss:

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Dietrich nimmt die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

3.

Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Hans-Jürgen Müller

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Gerd Müller

 

Beschluss:

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Beide nehmen die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen

 

 

Für das Amt des Schriftführers des Haupt- und Finanzausschusses wird Rainer Deutsch vorgeschlagen und für das Amt der stellvertretenden Schriftführer Sascha Nickel und Timo Gäßner.

 

Beschluss:

Da niemand widerspricht, wird diesen Vorschlägen durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Kita-Gebühren während Corona

 

 

Der Gemeindevorstand hat am 25.01.2021 zu den Einschränkungen der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten, den folgenden Beschluss gefasst.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde auf die Gebühren

während des zweiten Lockdowns verzichtet, wenn Kinder die Einrichtung nicht besucht haben, um

der Bitte der Landesregierung nachzukommen, die Betreuungsangebote nicht mehr zu nutzen.

 

Eine anteilige Gebührenreduzierung soll erfolgen, wenn die Betreuungszeiten pandemiebedingt

eingeschränkt werden mussten.

 

Damit auf die Kita-Gebühren verzichtet werden kann, ist eine entsprechende Regelung in der Gebührensatzung für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.08.2021 erforderlich.

 

Eine Erstattung für den Dezember wird nicht erfolgen. Die Einschränkungen sind zwar zum 16.12.2020 erfolgt, allerdings wären die Kindertagesstätten ohnehin in der zweiten Dezemberhälfte an den meisten Tagen geschlossen gewesen (Feiertage und Weihnachtsferien).

 

Von Seiten des Landes sind finanzielle Hilfen für die Monate Januar und Februar vorgesehen, die aber noch nicht beziffert sind. Für die folgenden Monate gibt es noch keine Zusagen des Landes.

 

Die Gebührenausfälle für den jetzigen Zeitraum können nicht beziffert werden, weil die Einschränkungen nicht durchgängig gegolten haben.

 

Im § 3 Abs. 8 ist noch eine weitere Regelung enthalten, die es dem Gemeindevorstand ermöglicht, auf Reduzierungen der Betreuungszeit grundsätzlich bei höherer Gewalt zu reagieren.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

6.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

Bürgermeister Konrad hat Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • Nach Notbremse beginnt die Öffnung mit „Stufe 1“ am Sonntag
  • Schwimmbad-Start wird ab 6. Juni geplant
  • Bauleitplanung für Feuerwehr-Standort Simmersbach
  • Über Ersatz für Roth, Simmersbach und Eiershausen berät der HFA
  • 102.380 € Zuschuss aus der Bundeswaldprämie zur Wiederaufforstung
  • Ersatz für Seilwinde und Personalwagen der Waldarbeiter beschaffen
  • Für Energie-Messe (www.endlich-energie.de) anmelden
  • Erstes interkommunales Ferienprogrammes in Planung
  • „Europawoche“ an Holderbergschule und Musikschule Becov nad Teplou
  • Fortsetzung des Förderprogrammes „Sport und Flüchtlinge“

Es werden folgende Anfragen gestellt:

  • Zuschuss Bundeswaldprämie, Verwendung für Waldwegebau
  • Sanierungsarbeiten Hauptstraße
  • Sachstand Steinbruch Hirzenhain/Bhf.

 

Im Anschluss daran wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

 

Nichtöffentliche Sitzung:

 

1.

Personalentwicklung

 

 

1.1

Vorstellung Personal-Konzept Bauamt (FB 3) und Bauhof

 

 

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurde das Personalkonzept des FB 3 vor der Sitzung zugeleitet und in der Sitzung durch Reiner Müller und Harald Hermann erläutert.

 

 

1.2

Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Bauamt

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Beschlussfassung zurück.

 

 

1.3

Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Gebäudewirtschaft

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Beschlussfassung zurück.

 

 

1.4

Vorstellung Personal-Konzept Bürgeramt (FB 2)

 

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird das Personalkonzept Bürgeramt vorgestellt. Dieses ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

 

1.5

Aufhebung der Stellenbesetzungssperre zur Elternzeitvertretung für den Bereich Standesamt, Vereine, Kultur, Tourismus etc.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Beschlussfassung zurück.

 

Ende der Sitzung: 20:55 Uhr

 

Ausschussvorsitzender Schriftführer
Rolf Dietrich Rainer Deutsch

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 18.05.2021

Niederschrift über die 1. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Dienstag, den 18.05.2021, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

2.

Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden

 

 

Vorgeschlagen wird Jan Knöbel.

 

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Knöbel nimmt die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

3.

Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

  1. stellvertretende Vorsitzende:

Vorgeschlagen wird Rabea Krämer-Bender

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Benjamin Welsch

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Rabea Krämer-Bender und Benjamin Welsch nehmen die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen

 

 

Für das Amt der Schriftführerin des Kultur- und Sozialausschusses wird Carina Hinze-Hellebrand vorgeschlagen und für das Amt der stellvertretenden Schriftführerinnen Kerstin Tödter und Tanja Busch.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesen Vorschlägen durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Weiterentwicklung Netzwerk Jugend

 

 

Das „Netzwerk Jugend“ wurde in den letzten Jahren zunehmend mit Projekten betraut, die mit der eigentlichen Zielsetzung nicht mehr viel zu tun haben. So nahm die Koordination der Schulbetreuung mittlerweile mit 16 Standorten einen großen Umfang ein. Auf Initiative der Gölkel-Stiftung (www.goelkel-stiftung.de), die das „Netzwerk Jugend“ stets mit unbürokratischer Hilfe und nachhaltiger Förderung unterstützt hat, ist über die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit gesprochen worden. Weiterhin ist es Wille der Stiftung, dass ihre Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

 

Wie im Kultur- und Sozialausschuss bereits vorgetragen, wollen die beiden Gemeinden und der Hauptsponsor eine Weiterentwicklung gestalten, demnach wir den Träger für das „Netzwerk Jugend“ wechseln und die Arbeit wieder auf unser ursprüngliches Ziel ausrichten. Diese Vorgehensweise empfiehlt der Gemeindevorstand, nachdem Karin Ziegler und Dietmar Weber am 25.01.2021 ihr Konzept vorgestellt haben. Diese Vorgehensweise ist am 02.02.2021 mit dem Ältestenrat besprochen worden. Die formellen Beschlüsse sind nun zu fassen.

 

In Dietzhölztal hat die Gemeindevertretung am 01.03.2021 bereits beschlossen. Der Lahn-Dill-Kreis, der in der ursprünglichen Vereinbarung als Vertragspartner firmierte, als er noch mehr Geld jährlich einbrachte, hat gegen eine Auflösung der alten Vereinbarung nichts einzuwenden. Mit dem St. Elisabeth-Verein ist eine Auflösung zum 30.04.2021 geklärt worden. Mit der Gemeinde Eschenburg wird noch über eine Anpassung oder Auflösung des Mietvertrages verhandelt, denn die Räume im Obergeschoss des Dienstleistungszentrums, Simmersbacher Straße 17, werden nicht mehr in dem Umfang benötigt. Als Nachmieter empfiehlt sich die Diakoniestation, die dadurch aktuelle Raumnot (Unterbringung der Demenzgruppe) beheben kann und für den Bau der Tagespflege weitere Entwicklungsmöglichkeiten nutzen kann.

Das „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ hat sein Büro ins ehemalige Pfarramt der katholischen Kirche in die Baumgartenstraße 7 nach Eibelshausen verlagert. Vor dem Hintergrund einer weiteren Finanzierungszusage der Gölkel-Stiftung wurde die Arbeit somit auf eigene Beine gestellt. Zur Kooperation mit den Kommunen tragen die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal mit einem jährlichen Anteil von je 16.000 € bei.

Ab dem 2023 soll aufgrund üblicher Entgeltsteigerungen eine jährliche Dynamik in Höhe von 2 % vereinbart werden, sieht der Vertrag vor.

 

(Der Vertrag sowie das Konzept wurde den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung per E-Mail übersandt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.)

 

Es werden weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

6.

Jahresbericht Kindertagesstätten (Produkt 123)

 

 

Der schriftliche Bericht ist den Mitgliedern des Ausschusses vorab zugegangen. Er fasst das Corona-Jahr 2020 zusammen, das trotz der Einschränkungen wichtig war, wie Bürgermeister Konrad erläutert. Umbau und Erweiterung der Kita „Meisennest“ in Wissenbach konnten vollendet werden bis auf die noch ausstehende Frage, wie der Kreis mit Fördermitteln die Finanzierung flankieren kann. Die dritte Gruppe in Eiershausen und die Waldgruppe in Simmersbach waren ein wichtiger Schritt. Die Tagespflegepersonen und die Zahl der Betreuungsplätze dort hat sich weiter positiv entwickelt, fügt Konrad an.

 

Der Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

7.

Bedarfsplanung der Gemeinde Eschenburg für Kinderbetreuungsplätze

 

 

Die Bedarfsplanung, die den Mitgliedern vorliegt und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt ist, umfasst den Zeitraum 2020 bis 2023. Durch die Einschränkungen der Pandemie haben Einrichtungen und Verwaltung Bedarf und Belegung noch einmal aktualisiert und mit der Fachberatung des Kreises besprochen. Es gibt mehr freie Plätze als Plätze auf den Wartelisten. Freie Plätze zeigt die „Kita-Ampel“ (www.kita-eschenburg.de/kitas) an. Der aktuelle Abgleich zeige, dass für den Standort Eiershausen kein zweiter Container gebraucht werde. Wenn die Miete für den einen Container auslaufe, zeige sich weiterhin der Bedarf für einen Kita-Neubau, befürworte weiterhin der Kreis. Um dafür die Grundlagen weiter zu ermitteln, sollen Belegung und Bedarf im Herbst dieses Jahres mit Ausblick auf Sommer 2022 nochmals aktualisiert betrachtet werden.

Für den Neubau einer Kita in Eiershausen wird zwar der Bebauungsplan abgeschlossen, mit dem Wegfall des Baugebietes „Nussbaum“ verliere dieser Standort aber an Reiz, erläutert Bürgermeister Konrad die aktuelle Entwicklung.

Nun hingegen kommen die Pläne in den Blick, im Rahmen der „Neuen Mitte“ in Eibelshausen und der neuen Nutzung des „Nassauer Hofs“ daneben räumlich getrennt, aber funktional ergänzbar eine neue Kita bauen zu lassen. Das Investoren-Modell ist nicht förderfähig, hat ein erstes Fachgespräch zwischen Planern und Fachberatung des Kreises ergeben. Die Rahmenbedingungen an Planung und Raumprogramm werden nun weiter abzustecken sein, bis die Gremien dem Vorhaben zustimmen können.

 

 

8.

Kita-Gebühren während Corona

 

 

Der Gemeindevorstand hat am 25.01.2021 zu den Einschränkungen der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten den folgenden Beschluss gefasst.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde auf die Gebühren

während des zweiten Lockdowns verzichtet, wenn Kinder die Einrichtung nicht besucht haben, um

der Bitte der Landesregierung nachzukommen, die Betreuungsangebote nicht mehr zu nutzen.

 

Eine anteilige Gebührenreduzierung soll erfolgen, wenn die Betreuungszeiten pandemiebedingt

eingeschränkt werden mussten.

 

Damit auf die Kita-Gebühren verzichtet werden kann, ist eine entsprechende Regelung in der Gebührensatzung erforderlich.

 

Eine geänderte Satzung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Im § 3 der Gebührensatzung ist der Absatz 8 eingefügt, der die Regelungen zum Gebührenverzicht während der Schließung beinhaltet.

 

Im Gegensatz zu den Kita-Schließungen im Frühjahr 2020 stellt sich die Situation seit dem

16.12.2020 (Beginn der Einschränkungen der Betreuung) anders dar. Es wurde kein Betretungsverbot der Kindertagesstätten ausgesprochen, sondern eine Empfehlung, die Kinder nicht mehr betreuen zu lassen, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.

 

 

Daher sind einheitliche Regelungen nicht einfach in der Satzung umzusetzen, weil die Nutzung der Kita sehr individuell gewesen ist. Teilweise sind Kinder nicht mehr in der Kita gewesen, teilweise hat es eine tageweise Nutzung gegeben bis hin zur vollständigen Nutzung des Betreuungsangebotes. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die Gebühr für jeden Tag der tatsächlichen Nutzung erhoben wird, wobei die Gebühr nicht höher sein darf als die Monatsgebühr nach § 2 der Satzung.

 

Zur Vereinfachung der Abrechnung ist im § 3 Abs. 8 eine Tabelle eingefügt worden, mit der der Tagessatz für die tatsächliche Betreuung festgelegt wird. Die Festlegung des Tagessatzes ist folgendermaßen berechnet: Monatsgebühr geteilt durch 20 Tage. Wir haben aus folgendem Grund durch 20 Tage geteilt:

 

01.01.2021 – 31.08.2020 sind 166 Betreuungstage geteilt durch 8 Monat ergibt rund 20 Betreuungstage pro Monat.

 

Eine Erstattung für den Dezember sollte nicht erfolgen. Die Einschränkungen sind zwar zum 16.12.2020 erfolgt, allerdings wären die Kindertagesstätten ohnehin in der zweiten Dezemberhälfte an den meisten Tagen geschlossen gewesen (Feiertage und Weihnachtsferien).

 

Der 31.07.2021 wurde in die Satzung genommen, damit wir eine Satzungsregelung haben für den Fall, dass die Einschränkungen noch länger dauern und wir aufgrund der Corona-Pandemie keine dritte Satzungsänderung mehr vornehmen müssen.

 

Von Seiten des Landes sind finanzielle Hilfen für die Monate Januar und Februar vorgesehen, die aber noch nicht beziffert sind. Für die folgenden Monate gibt es noch keine Zusagen des Landes.

 

Für die Schließung im Frühjahr 2020 hat die Gemeinde rd. 42.000 € erhalten. Dies entspricht in etwa 50 % der Gebührenausfälle, die wir in diesem Zeitraum hatten.

 

Die Gebührenausfälle für den jetzigen Zeitraum können nicht beziffert werden, weil die Einschränkungen nicht durchgängig gegolten haben.

 

Im § 3 Abs. 8 ist noch eine weitere Regelung enthalten, die es dem Gemeindevorstand ermöglicht, auf Reduzierungen der Betreuungszeit grundsätzlich bei höherer Gewalt zu reagieren. Konkret ist diese Regelung notwendig, weil in der Kath. Kita Regenbogen aufgrund der hohen Hygieneanforderungen für eine Übergangszeit Erzieher für Desinfektionsaufgaben eingesetzt werden mussten, bis eine zusätzliche Reinigungskraft eingestellt werden konnte. Dies betrifft im Wesentlichen den Herbst 2020.

 

Als Anregung aus dem Ausschuss soll im § 3 Gebührenentwicklung der letzte Absatz (Wenn es aufgrund höherer Gewalt…) als Absatz 9 in die Satzung aufgenommen werden.

 

Empfehlung:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

9.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

Bürgermeister Konrad gab Mitteilungen zu folgenden Punkten:

  • Zusammensetzung der Kita-Ausschüsse
  • Vorstellung möglicher Partner zum Thema Gesundheits-Versorgung
  • Arzt-Ehepaar sucht Wochenendhaus in Hirzenhain und bietet Rat an
  • Ideen für Seniorenwohnpark
  • Ferien-Aktion „Ich bin eine Leseratte“ in der Gemeinde-Mediothek
  • Planung des ersten interkommunalen Ferienprogrammes
  • „Europawoche“ an Holderbergschule und Musikschule Becov nad Teplou
  • Fortsetzung des Förderprogrammes „Sport und Flüchtlinge“

 

Ende der Sitzung: 20:20 Uhr

 

Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Jan Knöbel Carina Hinze-Hellebrand

 

 

Sitzung der Gemeindevertretung am 27.05.2021

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

 

Donnerstag, den 27.05.2021, um 19:00 Uhr,  

 

 

in der   Mehrzweckhalle Wissenbach, stattfindenden 2. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung ein.

 

 

Tagesordnung:    

 

 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des Vorsitzenden
3. Gemeindevorstand und Verbände
3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände
3.2 Fragen und Anregungen
4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse
5. Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte
6. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse gem. § 62 HGO
Vorlagen des Gemeindevorstandes
7. Freistellung von Kita-Gebühren wegen der Einschränkung des Betreuungsangebotes während der Corona Pandemie – Satzungsänderung
8. Weiterentwicklung Netzwerk Jugend
9. Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil
Anträge der Fraktionen
10. Prüfung Parkplätze für LKW
(Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2021)

 

 

Hans-Otto Hermann

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2021

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

 

Zu der am Donnerstag, den 20.05.2021, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen stattfindenden 1. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl eines Ausschussvorsitzenden
3. Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen
5. Kita-Gebühren während Corona
6. Mitteilungen und Anfragen
 

nichtöffentliche Sitzung

1. Personalentwicklung
1.1 Vorstellung Personal-Konzept Bauamt (FB 3) und Bauhof
1.2 Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Bauamt
1.3 Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Gebäudewirtschaft
1.4 Vorstellung Personal-Konzept Bürgeramt (FB 2)
1.5 Aufhebung der Stellenbesetzungssperre zur Elternzeitvertretung für den Bereich Standesamt, Vereine, Kultur, Tourismus etc.

 

 

Hans-Otto Hermann

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.05.2021

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

 

Zu der am Mittwoch, den 19.05.2021, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen stattfindenden 1. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden
3. Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen
5. Sachstand Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Nussbaum“, OT Eiershausen
6. Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau KITA“, OT Eiershausen
7. Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau Feuerwehrgerätehaus“, OT Simmersbach
8. Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke
9. Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil

 

 

Hans-Otto Hermann

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 18.05.2021

Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses

 

Zu der am Dienstag, den 18.05.2021, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen stattfindenden 1. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden
3. Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
4. Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen
5. Weiterentwicklung Netzwerk Jugend
6. Jahresbericht Kindertagesstätten (Produkt 123)
7. Bedarfsplanung der Gemeinde Eschenburg für Kinderbetreuungsplätze
8. Kita-Gebühren während Corona
9. Mitteilungen und Anfragen

 

 

Hans-Otto Hermann

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021

Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 29.04.2021, um 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Wissenbach

 

 

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Bürgermeister Konrad eröffnet die Sitzung und begrüßt die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 14.04.2021 und wurde termingerecht zugestellt und in der Wochenzeitung der Gemeinde Eschenburg veröffentlicht.

Gegen die Tagesordnung und die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.

Bürgermeister Konrad stellt die Beschlussfähigkeit mit 28 Gemeindevertretern fest.

 

 

2.

Feststellung des Altersvorsitzenden und Übergabe des Vorsitzes

 

 

Ältestes Mitglied der Gemeindevertretung ist Walter Jank aus Hirzenhain.

Bürgermeister Konrad übergibt den Vorsitz an den Altersvorsitzenden.

 

 

3.

Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

 

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird Herr Hans-Otto Hermann gemeinsam zur Wahl als Vorsitzender der Gemeindevertretung vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Herr Hermann nimmt die Wahl an und übernimmt den Vorsitz.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl der 3 stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung sowie Beschluss über die Reihenfolge der Vertretung (gem. § 57 HGO)

 

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind 3 Stellvertreter für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu wählen.

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für diese Wahl eingebracht:

 

1.)        Dr. CYRIS, Paul-Heinz                      SPD

2.)        MÜLLER, Leo                                     CDU

3.)        STÜCHER, Rainer                             FWG

 

 

Die Stellvertretung soll in dieser Reihenfolge stattfinden.

 

Als Ersatzkandidaten werden vorgeschlagen:

 

  1. Knöbel, Jan SPD
  2. Cyris, Marion SPD
  3. Eckert, Kai SPD
  4. Karp, Maximilian SPD
  5. Müller, Hans-Jürgen SPD
  6. Scheffel, Patrick SPD
  7. Schneider, Armin SPD
  8. Dietrich, Rolf CDU
  9. Müller, Gerd CDU
  10. Arhelger, Klaus CDU
  11. Brietzke, Werner CDU
  12. Grebe, Daniel CDU
  13. Hofmann, Marko CDU
  14. Jank, Walter CDU
  15. Krämer-Bender, Rabea CDU
  16. Neitz, Markus CDU
  17. Reeh, Hans-Jürgen CDU
  18. Welsch, Benjamin CDU
  19. Werner, Jakob FWG
  20. Bieber, Hartwig FWG

 

Bei den Nachrückern sind sich die Fraktionen dahingehend einig, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion dann auch die Reihenfolge der Nachrücker verändern kann. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Wahl des Schriftführers und seiner Vertreter gem. § 61 HGO

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird gemeinsam vorgeschlagen:

 

a) Schriftführer: Deutsch, Rainer

 

b) Stellvertreter: Schwehn, Benjamin

Nickel, Sascha

Busch, Tanja

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

6.

Bericht des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

 

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunal- wahl vom 14.03.2021 gem. § 26 KWG
a) Gemeindevertretung
b) Ortsbeiräte

 

 

Die Ergebnisse wurden am 23.03.2021 durch den Gemeindewahlausschuss einstimmig festgestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 27.03.2021 sind während der Einspruchsfrist (2 Wochen) keine Einsprüche eingegangen.

 

Beschluss:

 

a) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für die Gemeindevertretung vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

b) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Eibelshausen vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

c) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Wissenbach vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

d) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Hirzenhain vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

e) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Eiershausen vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

f) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Simmersbach vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest.

 

g) Die Gemeindevertretung stellt die Gültigkeit der Kommunalwahl für den Ortsbeirat Roth vom 14.03.2021 gemäß § 26 KWG fest

 

Abstimmungsergebnis:

 

Es wird über die Punkte a – g einzeln mit dem folgenden Ergebnis abgestimmt: 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en).

 

 

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse gem. § 62 HGO

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender Vorschlag für die Bildung und Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung Eschenburg eingebracht:

 

a) Der Ältestenrat, bestehend aus den/der Fraktionsvorsitzenden von der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, bleibt bestehen.

 

b) Zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung werden folgende drei Ausschüsse gebildet:

 

Haupt- und Finanzausschuss

Bau- und Umweltausschuss

Kultur- und Sozialausschuss

 

Der Kultur- und Sozialausschuss nimmt auch die Aufgabengebiete Jugend, Freizeit und Sport wahr.

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg soll bezüglich der Ausschussbildung nicht geändert werden.

 

c) Die Zahl der Ausschussmitglieder wird vorerst auf 7 festgesetzt, wobei sich die Fraktionen über die Besetzung wie folgt einig sind:

 

CDU 4 , SPD 2 , FWG 1

 

d) Die Mitglieder der Ausschüsse werden nicht durch Wahlen, sondern im Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO durch die jeweilige Fraktion bestimmt.

 

Benennung der Ausschussmitglieder

 

Gemäß § 62 Abs. 2 HGO werden die Ausschussmitglieder durch die jeweilige Fraktion benannt. Die Zahl der Ausschussmitglieder liegt bei insgesamt 7, die sich wie folgt auf die Fraktionen aufteilen:

 

CDU:   4

SPD:   2

FWG:  1

 

Folgende Ausschussmitglieder werden von den Fraktionen benannt:

 

  1. Haupt- und Finanzausschuss

 

CDU                                           SPD                                           FWG

1. Dietrich, Rolf           1. Müller, Hans-Jürgen                 1. Stücher, Rainer

2. Müller, Gerd            2. Knöbel, Jan

3. Neitz, Markus

4. Arhelger, Klaus

 

  1. Bau- und Umweltausschuss

 

CDU                                           SPD                                           FWG

1. Brietzke, Werner       1. Schneider, Armin                  1. Bieber, Hartwig

2. Grebe, Daniel            2. Karp, Maximilian

3. Müller, Gerd

4. Dietrich, Rolf

 

  1. Kultur- und Sozialausschuss

 

CDU                                           SPD                                           FWG

1. Krämer-Bender, Rabea     1. Knöbel, Jan                        1. Steinle, Lothar

2. Klein, Klaus                      2. Schwehn, Katrin

3. Welsch, Benjamin

4. Grebe, Daniel

 

Beschluss:

 

Diesem Vorschlag stimmt die Gemeindevertretung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

9.

Wahl und Amtseinführung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Beigeordnete) gem. §§ 39 a und 55 HGO

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl der 7 ehrenamtlichen Beigeordneten eingebracht:

 

lfd.      Name                                                                         Fraktion

Nr.

  1. Krüll, Jürgen (1. Beigeordneter) CDU
  2. Wege, Hugo CDU
  3. Wilczek, Collin CDU
  4. Haas, Dirk CDU
  5. Heinz, Ulrich SPD
  6. Manderbach, Jacob SPD
  7. Schwehn, Reiner FWG

 

Bei den Nachrückern sind sich die Fraktionen dahingehend einig, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion dann auch die Reihenfolge der Nachrücker verändern kann.

 

Als Nachrücker werden vorgeschlagen:

 

lfd.      Name,   Fraktion

Nr.

  1. Reeh, Hans-Jürgen CDU
  2. Klein, Klaus CDU
  3. Hofmann, Marko CDU
  4. Jank, Walter CDU
  5. Müller, Leo CDU
  6. Brietzke, Werner CDU
  7. Arhelger, Klaus CDU
  8. Dietrich, Rolf CDU
  9. Welsch, Benjamin CDU
  10. Krämer-Bender, Rabea CDU
  11. Grebe, Daniel CDU
  12. Müller, Gerd CDU
  13. Hermann, Hans-Otto CDU
  14. Neitz, Markus CDU
  15. Dr. Cyris, Paul SPD
  1. Cyris, Marion SPD
  2. Eckert, Kai SPD
  3. Karp, Maximilian SPD
  4. Kaczmarek-Jaich, Silke SPD
  5. Knöbel, Jan SPD
  6. Müller, Hans-Jürgen SPD
  7. Scheffel, Patrick SPD
  8. Schneider, Armin SPD
  9. Schwehn, Katrin SPD
  10. Stücher, Rainer FWG
  11. Bieber, Hartwig FWG
  12. Steinle, Jannis FWG
  13. Werner, Jakob FWG
  14. Steinle, Lothar FWG
  15. Hanke, Sandra FWG
  16. Deis, Benjamin FWG
  17. Ritter, Andreas FWG
  18. Koch, Tobias FWG
  19. Grimm, Thorsten FWG
  20. Bieber, Ann-Kristin FWG
  21. Koch, Christa FWG
  22. Hanke, Pascal FWG

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hermann, verpflichtet die ehrenamtlichen Beigeordneten auf ihre gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten. Anschließend nimmt Herr Hermann die Vereidigung des Gemeindevorstandes vor. Alle 7 Beigeordneten schwören die ihnen vorgelesene Eidesformel.

 

Danach händigt Bürgermeister Konrad den Beigeordneten ihre Ernennungsurkunden aus.

 

Nach der Einführung und Vereidigung der Gemeindevorstandsmitglieder stellt der Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Konrad, das Ausscheiden von Jürgen Krüll, Collin Wilczek, Ulrich Heinz und Jacob Manderbach aus der Gemeindevertretung fest.

 

Gleichzeitig werden schriftlich folgende Nachrücker berufen:

 

von der CDU:

Hermann, Peter

Klein, Klaus

 

von der SPD:

Kaczmarek-Jaich, Silke

Schwehn, Katrin

 

Alle vier Berufenen sind anwesend und nehmen ihre Plätze als Gemeindevertreter ein. Durch ihre Wahl in den Gemeindevorstand scheiden Collin Wilczek und Jacob Manderbach ebenfalls aus dem Ortsbeirat Eibelshausen aus. Als Nachrücker werden Benjamin Welsch und Jürgen Erner in den Ortsbeirat Eibelshausen berufen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

10.

Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder für die Betriebskommission der „Gemeindewerke Eschenburg“

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion – wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl der 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder für die Betriebskommission der Gemeindewerke eingebracht:

 

Mitglied:                                               stellv. Mitglied:

 

  1. Dietrich, Rolf CDU               1. Grebe, Daniel                  CDU
  2. Neitz, Markus CDU              2. Welsch, Benjamin          CDU
  3. Klein, Klaus CDU                 3. Arhelger, Klaus               CDU
  4. Scheffel, Patrick SPD          4. Karp, Maximilian             SPD
  5. Dr. Cyris, Paul SPD              5. Müller, Hans-Jürgen      SPD
  6. Steinle, Lothar FWG            6. Stücher, Rainer               FWG

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

11.

Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl der 7 Mitglieder und 7 stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ eingebracht:

 

Mitglied:                                                     stellv. Mitglied:

 

  1. Brietzke, Werner CDU                 1. Haas, Dirk    CDU
  2. Grebe, Daniel CDU                     2. Dietrich, Rolf   CDU
  3. Klein, Klaus CDU                        3. Hermann, Peter  CDU
  4. Welsch, Benjamin CDU               4. Wege, Hugo CDU
  5. Müller, Hans-Jürgen SPD            5. Knöbel, Jan  SPD
  6. Schneider, Armin SPD                 6. Eckert, Kai  SPD
  7. Steinle, Jannis FWG                    7. Werner, Jakob  FWG

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

12.

Wahl der Mitglieder und der stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Pergebiet/Bad Laasphe“

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl der 2 Mitglieder und 2 stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Perfgebiet/Bad Laasphe“ eingebracht:

Mitglied:                                               stellv. Mitglied:

 

  1. Jank, Walter CDU                  1. Klein, Klaus  CDU
  2. Karp, Maximilian SPD          2. Scheffel, Patrick  SPD

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

13.

Wahl eines Mitgliedes und eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes „Wasserwerke Dillkreis Süd“

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl des Mitgliedes und des stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes „Wasserwerke Dillkreis Süd“ eingebracht:

 

Mitglied:                                               stellv. Mitglied:

 

  1. Dr. Cyris, Paul SPD               1. Kaczmarek-Jaich, Silke  SPD

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

14.

Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder für die Verbandsver-sammlung des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl der 7 Mitglieder und 7 stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ eingebracht:

 

Mitglied:                                                          stellv. Mitglied:

 

  1. Müller, Gerd  CDU                            1. Müller, Leo  CDU
  2. Neitz, Markus CDU                           2. Wege, Hugo  CDU
  3. Arhelger, Klaus CDU                         3. Grebe, Daniel   CDU
  4. Welsch, Benjamin CDU                     4. Wilczek, Collin   CDU
  5. Müller, Hans-Jürgen SPD                 5. Knöbel, Jan   SPD
  6. Schwehn, Katrin SPD                       6. Cyris, Marion   SPD
  7. Steinle, Jannis FWG                          7. Bieber, Hartwig  FWG

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

15.

Wahl eines Mitgliedes und eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dillenburg

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl des Mitgliedes und des stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dillenburg eingebracht:

 

Mitglied:                                              stellv. Mitglied:

 

  1. Krüll, Jürgen CDU                 1. Heinz, Ulrich SPD

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

16.

Wahl eines Mitgliedes und eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des KIV Gießen

 

 

Seitens der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion folgender gemeinsamer Vorschlag für die Wahl des Mitgliedes und des stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des KIV Gießen eingebracht:

 

Mitglied:                                                         stellv. Mitglied:

 

  1. Bürgermeister Konrad, Götz           1. Deutsch, Rainer

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

17.

Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.01.2021
„Bebauung der durch die Gemeinde Eschenburg verkauften Baugrundstücke“

 

 

Die Anfrage lautet:

 

„Die Baugrundstücke, die von der Gemeinde Eschenburg verkauft werden, müssen nach spätestens 2 Jahren bebaut werden.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

− Ob und wie kontrolliert die Gemeindeverwaltung diese Vorgabe?

− Wie viele Baugrundstücke sind in den letzten 5 Jahren verkauft worden?

− Wie viele Baugrundstücke aus dem obigen Zeitraum, die vor mehr als einem Jahr verkauft wurden, sind noch nicht bebaut und aus welchem Verkaufsjahr stammen die nicht bebauten Grundstücke?“

 

Die Anfrage wurde im Vorfeld schriftlich beantwortet und den Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Sie ist als Anlage dem Original-Protokoll beigefügt.

 

Ende der Sitzung: 19:55 Uhr

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführer
Hans-Otto Hermann Rainer Deutsch