Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 27.05.2021, um 19:00 Uhr, in der Mehrweckhalle Wissenbach

 

Sitzungsverlauf

 

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Otto Hermann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 29 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 17.05.2021 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

 

 

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

 

 

 

  • Ausschüsse:

Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung, dass sich alle drei Ausschüsse konstituiert haben und die erforderlichen Wahlen erfolgt sind.

  • Kündigungsschutz Mandatsträger:

Der Vorsitzende informiert darüber, dass es in Hessen gemäß § 35 a HGO einen besonderen Kündigungsschutz für Mandatsträger gibt. Er empfiehlt allen Körperschaftsmitgliedern, ihrem Arbeitgeber anzuzeigen, dass eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde Eschenburg gegeben ist.

  • Seniorenarbeit:

Der Vorsitzende bittet den Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses, das Thema Seniorenarbeit in den nächsten Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses weiter zu beraten.

  • Ortsbeiräte:

Der Vorsitzende kündigt an, die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu besprechen.

  • Ratsinformationssystem:

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass Schulungen für das Ratsinformationssystem in der 24. und 25. KW erfolgen werden. Die entsprechenden Informationen erfolgen durch die Verwaltung.

  • Bürgerversammlung:

Der Vorsitzende bittet die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand und die Ortsbeiräte um Vorschläge für eine Bürgerversammlung.

 

 

3.

Gemeindevorstand und Verbände

 

 

 

3.1

Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

 

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Original-Protokoll beigefügt.

 

Im Anschluss daran informiert Bürgermeister Konrad die Gemeindevertretung über die z. Z. geltenden Corona-Regeln.

 

 

 

3.2

Fragen und Anregungen

 

 

Es werden einige Fragen gestellt und beantwortet.

 

 

 

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

 

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 18.05.2021, der Bau- und Umweltausschuss am 19.05.2021 und der Haupt- und Finanzausschuss am 20.05.2021 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es wurden hierzu keine Fragen gestellt.

 

 

 

5.

Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte

 

 

 

Es liegen keine besonderen Vorschläge vor.

 

 

 

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse gem. § 62 HGO

 

 

 

Auf Vorschlag der CDU- SPD- und FWG-Fraktion wurde in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021 beschlossen, die Ausschüsse im Benennungsverfahren zu besetzen. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Berechnung nach „Hare-Niemeyer“):

 

Demnach entfielen folgende Sitze auf die Fraktionen.

 

CDU 4, SPD 2, FWG 1

 

In der Zwischenzeit ist ein Mitglied der CDU-Fraktion zur SPD-Fraktion gewechselt, so dass das Stärkeverhältnis neu zu berechnen ist und die sich daraus ergebenden Änderungen zu berücksichtigen sind. § 62 Abs. 2 Satz 5 HGO.

 

Nach der neuen Berechnung ergibt sich folgende Sitzverteilung.

 

CDU 3, SPD 3, FWG 1

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Sitzverteilung in den Ausschüssen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

7.

Freistellung von Kita-Gebühren wegen der Einschränkung des Betreuungsangebotes während der Corona Pandemie – Satzungsänderung

 

 

Der Gemeindevorstand hat am 25.01.2021 zu den Einschränkungen der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten den folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde auf die Gebühren

während des zweiten Lockdowns verzichtet, wenn Kinder die Einrichtung nicht besucht haben, um

der Bitte der Landesregierung nachzukommen, die Betreuungsangebote nicht mehr zu nutzen.

 

Eine anteilige Gebührenreduzierung soll erfolgen, wenn die Betreuungszeiten pandemiebedingt

eingeschränkt werden mussten.

 

Damit auf die Kita-Gebühren verzichtet werden kann, ist eine entsprechende Regelung in der Gebührensatzung für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.08.2021 erforderlich.

 

Eine Erstattung für den Dezember sollte nicht erfolgen. Die Einschränkungen sind zwar zum 16.12.2020 erfolgt, allerdings wären die Kindertagesstätten ohnehin in der zweiten Dezemberhälfte an den meisten Tagen geschlossen gewesen (Feiertage und Weihnachtsferien).

 

Von Seiten des Landes sind finanzielle Hilfen für die Monate Januar und Februar vorgesehen, die aber noch nicht beziffert sind. Für die folgenden Monate gibt es noch keine Zusagen des Landes.

 

Die Gebührenausfälle für den jetzigen Zeitraum können nicht beziffert werden, weil die Einschränkungen nicht durchgängig gegolten haben.

 

Im § 3 Abs. 8 ist noch eine weitere Regelung enthalten, die es dem Gemeindevorstand ermöglicht, auf Reduzierungen der Betreuungszeit zu reagieren. Auf Anregung des Kultur- und Sozialausschusses wird diese Regelung in einem neuen Absatz 9 aufgenommen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

8.

Weiterentwicklung Netzwerk Jugend

 

 

 

Unser „Netzwerk Jugend“ wurde in den letzten Jahren zunehmend mit Projekten betraut, die mit der eigentlichen Zielsetzung nicht mehr viel zu tun haben. So nahm die Koordination der Schulbetreuung mittlerweile mit 16 Standorten einen großen Umfang ein. Auf Initiative der Gölkel-Stiftung (www.goelkel-stiftung.de), die das „Netzwerk Jugend“ stets mit unbürokratischer Hilfe und nachhaltiger Förderung unterstützt hat, ist über die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit gesprochen worden. Weiterhin ist es Wille der Stiftung, dass ihre Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

 

Wie im Kultur- und Sozialausschuss bereits vorgetragen, wollen die beiden Gemeinden und der Hauptsponsor eine Weiterentwicklung gestalten, demnach wir den Träger für das „Netzwerk Jugend“ wechseln und die Arbeit wieder auf unser ursprüngliches Ziel ausrichten.

 

Zur Kooperation mit den Kommunen tragen die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal mit einem jährlichen Anteil von je 16.000 € bei. Ab dem 2023 soll aufgrund üblicher Entgeltsteigerungen eine jährliche Dynamik in Höhe von 2 % vereinbart werden, sieht der Vertrag vor.

 

Hierzu wird von Seiten der CDU-Fraktion folgender Änderungsantrag gestellt:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V. unter Verwendung folgender Formulierungsalternative: Nach spätestens 2 Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Finanzierung neu geprüft und vereinbart (§ 5 Satz 5 der Vereinbarung). Auf die Vereinbarung einer dynamischen Entgeltsteigerung um 2 % pro Jahr ab 2023 wird verzichtet.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V. unter Verwendung folgender Formulierungsalternative: Nach spätestens 2 Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Finanzierung neu geprüft und vereinbart (§ 5 Satz 5 der Vereinbarung). Auf die Vereinbarung einer dynamischen Entgeltsteigerung um 2 % pro Jahr ab 2023 wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

9.

Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil

 

 

Mit dieser Vorlage erfolgt eine Information zum Sachstand bei der Planungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten durch Hessen Mobil.

 

Die im Betreff genannte Maßnahme steht im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“, so dass das Land die Planung beginnen könnte.

 

Da jedoch beim Land die notwendigen Personalressourcen nicht vorhanden sind, sämtliche Maßnahmen zu planen, hat das Land für 10 ausgewählte Projekte den Kommunen angeboten, dass diese die Planung selbst übernehmen. Eine dafür abzuschließende Vereinbarung hatte man den Kommunen zugesandt und am 21.01.2021 in einer Videokonferenz mit den beteiligten Kommunen (Dietzhölztal, Eschenburg, Dillenburg) detailliert besprochen.

 

Abteilungs- und Dezernatsleiter von Hessen Mobil erläuterten in dieser Besprechung, welche Schritte notwendig sind, um das Baurecht zu schaffen.

Laut Vereinbarung müssen die Kommunen die für die Planung notwendigen Fachbüros über entsprechende VgV-Verfahren (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, geregelt im Bundesgesetzblatt) auswählen und beauftragen. Hier wird von 7 verschiedenen Fachplanungsbüros ausgegangen, die alle zu bearbeitenden Planungsschritte abdecken und erbringen müssen.

 

Notwendige Arbeiten wie Koordination, Gesprächsführung, Konzeptbesprechungen usw. laufen über die Kommunen, ebenso die mit einer Vergabe zusammenhängenden Risiken und sämtliche mit der Abrechnung der Fachbüros zusammenhängenden Aufgaben wie Rechnungsprüfung, Leistungserfassung, Anweisungen, Kostenkontrolle usw. Diese Aufgaben werden im Normalfall von Hessen Mobil übernommen – oder an Projektplanungsbüros vergeben.

Unerwähnt bleiben soll hierbei nicht, dass aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Schwellenwertes das Vergabeverfahren europaweit vorzunehmen ist. Man geht nach Literaturangaben von einem Aufwand für diese Verwaltungsleistung in Höhe von rd. 25% des Honorars der Büros für die sogenannten Bauherrenaufgaben aus.

 

Auf Grundlage verschiedener Abstimmungsgespräche, unter anderem mit der Planungsabteilung von Hessen Mobil, ist davon auszugehen bzw. wurde bestätigt, dass der Verwaltungsaufwand durchaus diese Größenordnung erreichen kann und die Erfahrung in Sachen Planung von Ortsumgehungen nicht vorhanden ist.

In den Gesprächen wurde ausgesagt, dass mindestens eine Person, eher 1,5 Personen benötigt werden.

 

Gemäß Verwaltungsvereinbarung würde man uns neben einem Ansprechpartner (wie hoch der Anteil seiner Stelle für uns zur Verfügung steht, ist nicht bekannt) 10% der Kosten, die für externe Büros entstehen, als Verwaltungsaufwand erstatten. Aber auch durch diese (weitere) Schnittstelle wird der Koordinationsaufwand nochmals erhöht.

 

Alternativ stellt man den Kommunen frei, einen Projektsteuerer zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden zusätzlich von Hessen Mobil übernommen. Im Gegenzug würden wir dann als Verwaltungsaufwand nur noch 10% der Kosten der Projektsteuerung erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde in einer leicht geänderten 2. Version der Verwaltungsvereinbarung, die uns am 01.02.2021 erreichte, vorgesehen.

 

Als Zwischenfazit bleibt festzustellen, dass bei Abschluss dieser Vereinbarung Vorteile entstehen, die wie folgt aussehen:

 

–           Planungsbeginn bzw. Vorbereitung dazu kann vorgezogen werden.

 

Aber auch die Nachteile und Unwägbarkeiten sollen aufgezählt werden:

 

–           Land überträgt die Planung mit der Begründung des fehlenden Personals. Kommunen müssten, da auch hier das Personal nicht zur Verfügung steht, Personal aufstocken, da der Erstattungsbetrag alleine nicht ausreicht.

 

–           Rechtliche Risiken, da alle Verträge über die Kommunen abzuschließen sind.

 

–           Fehlende Erfahrung in kommunalen Bauämtern bei der Schaffung von Planungsrecht für Ortsumgehungen.

 

–           Hoher zusätzlicher Aufwand durch Abstimmungsbedarf Kommunen-Hessen Mobil.

 

–           Für die Planung wird der Verwaltung der Kommunen später noch ein Ansprechpartner von Hessen Mobil genannt, der trotz Wunsch der Kommunen jedoch nicht in Dillenburg, sondern in Kassel sitzt. Dies führt nach unserer Ansicht zu zusätzlichem Aufwand, weil viele Dinge dort abzustimmen, zu erfragen oder auch mitzuteilen sind.

 

–           Abstimmung und vertragliche Regelungen zur Kostenaufteilung der beteiligten Kommunen untereinander offen und noch zu klären.

 

–           Zwar bestünde die Möglichkeit, dass die jeweiligen städtischen bzw. gemeindlichen Gremien bei jedem Planungsschritt zeitnah informiert und Beschlüsse zu jedem Detail erwirkt werden können. Nur bei der erwartbaren differenzierten Interessenlage zwischen Befürwortern und Gegnern einer Ortsumgehung, Naturschützern und Grundstückseigentümern u.v.a.m. sind frühzeitige und fortlaufend währende politische Auseinandersetzungen zu befürchten.

 

–           Fehlende Erfahrung mit Ausschreibungen solch komplexer Vergaben in Sachen Planungsleistung im Bereich überörtlichen Straßenbaus mit den daraus folgenden Risiken in der Vollständigkeit der Ausschreibungen, was wiederum zu Nachträgen führen kann.

 

Nach Aussage der Vertreter von Hessen Mobil haben bisher schon 3 Kommunen den Abschluss einer Vereinbarung abgelehnt, vermutlich wegen der Nachteile. Nicht zuletzt daher wird vorgeschlagen, vor Abschluss einer Vereinbarung von Hessen Mobil den Zeitpunkt des Einstieges für die Planung durch das Land zu erfragen, um den (zeitlichen) Vorteil gegenüber der Variante „Planung durch die Kommunen“ zu erfahren und das Risiko einem vorzeitigen Planungsbeginn gegenüberzustellen.

 

Ebenfalls muss die Frage geklärt werden, ob dann der Zeitvorteil bei einer Baurechtschaffung durch die Kommunen auch eine vorzeitige Ausführung des Bauprojekts zur Folge hat. Denkbar wäre ja auch, dass das Land die Ausführung der einzelnen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) priorisieren muss und die Ortsumgehung wieder hintenansteht, so dass kein zeitlicher Vorteil durch das aufwändigere Verfahren mit der Planungsvereinbarung entsteht.

 

Ein Verkehrsplaner, der derzeit für die Stadt Dillenburg das Verkehrsgutachten bearbeitet, erwähnte in diesem Zusammenhang, dass es leider viele schlechte Beispiele von Projekten gibt, die entweder unter einer großen zeitlichen Verzögerung stehen (z.B. der Abriss der abgängigen Hochstraße der B 49 um Wetzlar) oder ganz zum Erliegen gekommen sind (Umgehungsstraßenplanung Rüdesheim). Gründe für ein Scheitern sind die unterschiedlichen Meinungen der verschiedensten Interessen(gruppen), sowie daraus folgend unglückliches Agieren der Verantwortlichen, beides hängt zusammen und man muss aufpassen, dass dies nicht im vorliegenden Fall passiert, gerade wenn eine überregionale Planung des Bundes direkt vor Ort betreut werden soll.

 

In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Land (Bund) und den Gemeinden sollte klar definiert sein, wer für welche Aufgaben und Tätigkeiten zuständig sein soll. Er rät dazu, dass Regeln in der Planungsvereinbarung aufzunehmen sind, wer schlussendlich bezahlt, sofern der Umgehungsstraßenbau – aus welchen Gründen auch immer – scheitert.

 

Vor Abschluss der Planungsvereinbarung wird daher empfohlen, die offenen Fragestellungen gemäß Beschlussempfehlung mit Hessen Mobil abzustimmen, bei Bedarf die Vereinbarung anzupassen und erneut zur Zustimmung vorzulegen.

 

Derzeit erarbeiten die kommunalen Bauabteilungen einen möglichst für alle Beteiligten gleichermaßen tragfähigen Kostenteilungsschlüssel zur Aufteilung der bei den Kommunen entstehenden und verbleibenden Kosten. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit eine weitere Verwaltungsvorlage, die neben der Herleitung eines Schlüssels auch grobe Angaben der Kosten –soweit überhaupt schon seriös bezifferbar- enthält.

Der Aufwand, der mit „Bauherrenaufgaben“ bezeichnet wird, hängt z. B. auch davon ab, mit welchem Stundenanteil der Ansprechpartner von Hessen Mobil entlastend einkalkuliert werden kann. Aber auch die Kostenfaktoren „Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Anliegerinformation“ sind zu berücksichtigen, auch wenn diese nur sehr schwer prognostizierbar sind auch weil die Dauer der Planungsphase unbekannt ist.

 

Eine grobe Aufteilung könnte etwa so aussehen:

 

Kostenanteil Dillenburg:    60 %

Kostenanteil Eschenburg: 30 %

Kostenanteil Dietzhölztal:  10 %

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Entwurf der Planungsvereinbarung zur Kenntnis. Vor Abschluss der Vereinbarung sind folgende Fragen mit Hessen Mobil zu klären, die gemeinsam mit den beteiligten Kommunen Dillenburg, Dietzhölztal und Eschenburg abgestimmt wurden:

 

  • Steht der Ansprechpartner von Hessen Mobil mit einer Vollzeitstelle den Kommunen für das Projekt zur Verfügung?

 

  • Besteht die Möglichkeit, neben der Vergabe der Projektsteuerung den Kommunen eine Halbtags – besser Vollzeitstelle zur Begleitung des Projektes zu finanzieren?

 

  • Führt eine Planung und Baurechtschaffung durch die Kommune zu einer vorzeitigen Ausführung?

 

  • Wann würde das Land mit der Planung beginnen, falls es nicht zu einer Planungsvereinbarung kommt?

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarkommunen einen Kostenteilungsschlüssel für die Kostenaufteilung der bei den Kommunen verbleibenden Kosten zu ermitteln und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Anträge der Fraktionen

 

10.

Prüfung Parkplätze für LKW
(Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2021)

 

 

Der Antrag lautet:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, ob bzw. wo geeignete Flächen zur Verfügung stehen, auf denen sich ein Parkplatz für Lastkraftwagen und ggfs. zusätzlich auch für Wohnmobile einrichten ließe und wie viele LKW-Parkplätze dort zu realisieren wären. Konkret soll ein Standort im Gewerbegebiet Heerfeld geprüft werden. Sofern ein Halteplatz dort nicht zu realisieren sein sollte, wird um Alternativvorschläge gebeten. Außerdem soll ermittelt werden, welche Kosten mit einem solchen Parkplatz verbunden wären, welche zusätzlichen Kosten anfallen würden, wenn mobile Toilettenanlagen aufgestellt würden und inwiefern sich diese Kosten durch Benutzungsgebühren decken ließen.“

 

Zu diesem Antrag wird ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion gestellt. Dieser lautet:

„Das Problem muss grundsätzlich angepackt werden. Parkplatzlösungen müssen von Maut-Einnehmern erbracht werden, auch an Bundesstraßen. Unter diesem Gesichtspunkt möchten wir den Antrag der CDU gerne erweitern und den Gemeindevorstand beauftragen, eine entsprechende Anfrage an Land und Bund zu richten. Auf die vorhandenen örtlichen Probleme muss hingewiesen sowie auf eine zeitnahe Lösung gedrängt werden.“

 

Beschluss:

 

Dem Antrag der CDU einschließlich des Änderungsantrages der SPD stimmt die Gemeindevertretung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Ende der Sitzung: 19:50 Uhr

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführer
Hans-Otto Hermann Rainer Deutsch