Niederschrift über die 1. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Dienstag, den 18.05.2021, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

2.

Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden

 

 

Vorgeschlagen wird Jan Knöbel.

 

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Knöbel nimmt die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

3.

Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

  1. stellvertretende Vorsitzende:

Vorgeschlagen wird Rabea Krämer-Bender

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Benjamin Welsch

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Rabea Krämer-Bender und Benjamin Welsch nehmen die Wahl an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen

 

 

Für das Amt der Schriftführerin des Kultur- und Sozialausschusses wird Carina Hinze-Hellebrand vorgeschlagen und für das Amt der stellvertretenden Schriftführerinnen Kerstin Tödter und Tanja Busch.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesen Vorschlägen durch Handaufheben zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Weiterentwicklung Netzwerk Jugend

 

 

Das „Netzwerk Jugend“ wurde in den letzten Jahren zunehmend mit Projekten betraut, die mit der eigentlichen Zielsetzung nicht mehr viel zu tun haben. So nahm die Koordination der Schulbetreuung mittlerweile mit 16 Standorten einen großen Umfang ein. Auf Initiative der Gölkel-Stiftung (www.goelkel-stiftung.de), die das „Netzwerk Jugend“ stets mit unbürokratischer Hilfe und nachhaltiger Förderung unterstützt hat, ist über die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit gesprochen worden. Weiterhin ist es Wille der Stiftung, dass ihre Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

 

Wie im Kultur- und Sozialausschuss bereits vorgetragen, wollen die beiden Gemeinden und der Hauptsponsor eine Weiterentwicklung gestalten, demnach wir den Träger für das „Netzwerk Jugend“ wechseln und die Arbeit wieder auf unser ursprüngliches Ziel ausrichten. Diese Vorgehensweise empfiehlt der Gemeindevorstand, nachdem Karin Ziegler und Dietmar Weber am 25.01.2021 ihr Konzept vorgestellt haben. Diese Vorgehensweise ist am 02.02.2021 mit dem Ältestenrat besprochen worden. Die formellen Beschlüsse sind nun zu fassen.

 

In Dietzhölztal hat die Gemeindevertretung am 01.03.2021 bereits beschlossen. Der Lahn-Dill-Kreis, der in der ursprünglichen Vereinbarung als Vertragspartner firmierte, als er noch mehr Geld jährlich einbrachte, hat gegen eine Auflösung der alten Vereinbarung nichts einzuwenden. Mit dem St. Elisabeth-Verein ist eine Auflösung zum 30.04.2021 geklärt worden. Mit der Gemeinde Eschenburg wird noch über eine Anpassung oder Auflösung des Mietvertrages verhandelt, denn die Räume im Obergeschoss des Dienstleistungszentrums, Simmersbacher Straße 17, werden nicht mehr in dem Umfang benötigt. Als Nachmieter empfiehlt sich die Diakoniestation, die dadurch aktuelle Raumnot (Unterbringung der Demenzgruppe) beheben kann und für den Bau der Tagespflege weitere Entwicklungsmöglichkeiten nutzen kann.

Das „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ hat sein Büro ins ehemalige Pfarramt der katholischen Kirche in die Baumgartenstraße 7 nach Eibelshausen verlagert. Vor dem Hintergrund einer weiteren Finanzierungszusage der Gölkel-Stiftung wurde die Arbeit somit auf eigene Beine gestellt. Zur Kooperation mit den Kommunen tragen die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal mit einem jährlichen Anteil von je 16.000 € bei.

Ab dem 2023 soll aufgrund üblicher Entgeltsteigerungen eine jährliche Dynamik in Höhe von 2 % vereinbart werden, sieht der Vertrag vor.

 

(Der Vertrag sowie das Konzept wurde den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung per E-Mail übersandt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.)

 

Es werden weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

  1. die Kooperations- und Leistungsvereinbarung mit dem St. Elisabeth-Verein e. V. (Marburg) einvernehmlich zum 30.04.2021 aufzulösen,
  2. die Vereinbarung zur Kooperation für „Netzwerk Jugend Eschenburg + Dietzhölztal“ abzuschließen mit dem Verein „Das Projekt – soziale Arbeit Eschenburg und Dietzhölztal e.V.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

6.

Jahresbericht Kindertagesstätten (Produkt 123)

 

 

Der schriftliche Bericht ist den Mitgliedern des Ausschusses vorab zugegangen. Er fasst das Corona-Jahr 2020 zusammen, das trotz der Einschränkungen wichtig war, wie Bürgermeister Konrad erläutert. Umbau und Erweiterung der Kita „Meisennest“ in Wissenbach konnten vollendet werden bis auf die noch ausstehende Frage, wie der Kreis mit Fördermitteln die Finanzierung flankieren kann. Die dritte Gruppe in Eiershausen und die Waldgruppe in Simmersbach waren ein wichtiger Schritt. Die Tagespflegepersonen und die Zahl der Betreuungsplätze dort hat sich weiter positiv entwickelt, fügt Konrad an.

 

Der Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

7.

Bedarfsplanung der Gemeinde Eschenburg für Kinderbetreuungsplätze

 

 

Die Bedarfsplanung, die den Mitgliedern vorliegt und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt ist, umfasst den Zeitraum 2020 bis 2023. Durch die Einschränkungen der Pandemie haben Einrichtungen und Verwaltung Bedarf und Belegung noch einmal aktualisiert und mit der Fachberatung des Kreises besprochen. Es gibt mehr freie Plätze als Plätze auf den Wartelisten. Freie Plätze zeigt die „Kita-Ampel“ (www.kita-eschenburg.de/kitas) an. Der aktuelle Abgleich zeige, dass für den Standort Eiershausen kein zweiter Container gebraucht werde. Wenn die Miete für den einen Container auslaufe, zeige sich weiterhin der Bedarf für einen Kita-Neubau, befürworte weiterhin der Kreis. Um dafür die Grundlagen weiter zu ermitteln, sollen Belegung und Bedarf im Herbst dieses Jahres mit Ausblick auf Sommer 2022 nochmals aktualisiert betrachtet werden.

Für den Neubau einer Kita in Eiershausen wird zwar der Bebauungsplan abgeschlossen, mit dem Wegfall des Baugebietes „Nussbaum“ verliere dieser Standort aber an Reiz, erläutert Bürgermeister Konrad die aktuelle Entwicklung.

Nun hingegen kommen die Pläne in den Blick, im Rahmen der „Neuen Mitte“ in Eibelshausen und der neuen Nutzung des „Nassauer Hofs“ daneben räumlich getrennt, aber funktional ergänzbar eine neue Kita bauen zu lassen. Das Investoren-Modell ist nicht förderfähig, hat ein erstes Fachgespräch zwischen Planern und Fachberatung des Kreises ergeben. Die Rahmenbedingungen an Planung und Raumprogramm werden nun weiter abzustecken sein, bis die Gremien dem Vorhaben zustimmen können.

 

 

8.

Kita-Gebühren während Corona

 

 

Der Gemeindevorstand hat am 25.01.2021 zu den Einschränkungen der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten den folgenden Beschluss gefasst.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde auf die Gebühren

während des zweiten Lockdowns verzichtet, wenn Kinder die Einrichtung nicht besucht haben, um

der Bitte der Landesregierung nachzukommen, die Betreuungsangebote nicht mehr zu nutzen.

 

Eine anteilige Gebührenreduzierung soll erfolgen, wenn die Betreuungszeiten pandemiebedingt

eingeschränkt werden mussten.

 

Damit auf die Kita-Gebühren verzichtet werden kann, ist eine entsprechende Regelung in der Gebührensatzung erforderlich.

 

Eine geänderte Satzung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Im § 3 der Gebührensatzung ist der Absatz 8 eingefügt, der die Regelungen zum Gebührenverzicht während der Schließung beinhaltet.

 

Im Gegensatz zu den Kita-Schließungen im Frühjahr 2020 stellt sich die Situation seit dem

16.12.2020 (Beginn der Einschränkungen der Betreuung) anders dar. Es wurde kein Betretungsverbot der Kindertagesstätten ausgesprochen, sondern eine Empfehlung, die Kinder nicht mehr betreuen zu lassen, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.

 

 

Daher sind einheitliche Regelungen nicht einfach in der Satzung umzusetzen, weil die Nutzung der Kita sehr individuell gewesen ist. Teilweise sind Kinder nicht mehr in der Kita gewesen, teilweise hat es eine tageweise Nutzung gegeben bis hin zur vollständigen Nutzung des Betreuungsangebotes. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die Gebühr für jeden Tag der tatsächlichen Nutzung erhoben wird, wobei die Gebühr nicht höher sein darf als die Monatsgebühr nach § 2 der Satzung.

 

Zur Vereinfachung der Abrechnung ist im § 3 Abs. 8 eine Tabelle eingefügt worden, mit der der Tagessatz für die tatsächliche Betreuung festgelegt wird. Die Festlegung des Tagessatzes ist folgendermaßen berechnet: Monatsgebühr geteilt durch 20 Tage. Wir haben aus folgendem Grund durch 20 Tage geteilt:

 

01.01.2021 – 31.08.2020 sind 166 Betreuungstage geteilt durch 8 Monat ergibt rund 20 Betreuungstage pro Monat.

 

Eine Erstattung für den Dezember sollte nicht erfolgen. Die Einschränkungen sind zwar zum 16.12.2020 erfolgt, allerdings wären die Kindertagesstätten ohnehin in der zweiten Dezemberhälfte an den meisten Tagen geschlossen gewesen (Feiertage und Weihnachtsferien).

 

Der 31.07.2021 wurde in die Satzung genommen, damit wir eine Satzungsregelung haben für den Fall, dass die Einschränkungen noch länger dauern und wir aufgrund der Corona-Pandemie keine dritte Satzungsänderung mehr vornehmen müssen.

 

Von Seiten des Landes sind finanzielle Hilfen für die Monate Januar und Februar vorgesehen, die aber noch nicht beziffert sind. Für die folgenden Monate gibt es noch keine Zusagen des Landes.

 

Für die Schließung im Frühjahr 2020 hat die Gemeinde rd. 42.000 € erhalten. Dies entspricht in etwa 50 % der Gebührenausfälle, die wir in diesem Zeitraum hatten.

 

Die Gebührenausfälle für den jetzigen Zeitraum können nicht beziffert werden, weil die Einschränkungen nicht durchgängig gegolten haben.

 

Im § 3 Abs. 8 ist noch eine weitere Regelung enthalten, die es dem Gemeindevorstand ermöglicht, auf Reduzierungen der Betreuungszeit grundsätzlich bei höherer Gewalt zu reagieren. Konkret ist diese Regelung notwendig, weil in der Kath. Kita Regenbogen aufgrund der hohen Hygieneanforderungen für eine Übergangszeit Erzieher für Desinfektionsaufgaben eingesetzt werden mussten, bis eine zusätzliche Reinigungskraft eingestellt werden konnte. Dies betrifft im Wesentlichen den Herbst 2020.

 

Als Anregung aus dem Ausschuss soll im § 3 Gebührenentwicklung der letzte Absatz (Wenn es aufgrund höherer Gewalt…) als Absatz 9 in die Satzung aufgenommen werden.

 

Empfehlung:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

9.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

Bürgermeister Konrad gab Mitteilungen zu folgenden Punkten:

  • Zusammensetzung der Kita-Ausschüsse
  • Vorstellung möglicher Partner zum Thema Gesundheits-Versorgung
  • Arzt-Ehepaar sucht Wochenendhaus in Hirzenhain und bietet Rat an
  • Ideen für Seniorenwohnpark
  • Ferien-Aktion „Ich bin eine Leseratte“ in der Gemeinde-Mediothek
  • Planung des ersten interkommunalen Ferienprogrammes
  • „Europawoche“ an Holderbergschule und Musikschule Becov nad Teplou
  • Fortsetzung des Förderprogrammes „Sport und Flüchtlinge“

 

Ende der Sitzung: 20:20 Uhr

 

Ausschussvorsitzender Schriftführerin
Jan Knöbel Carina Hinze-Hellebrand