Niederschrift über die 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Mittwoch, den 19.05.2021

 

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Otto Hermann begrüßt alle Anwesenden. Es gibt keine Einwände gegen Ladung und Tagesordnung.

 

 

2.

Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden

 

 

Es wird um Vorschläge gebeten zur Wahl des Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses.

Vorgeschlagen wird Hartwig Bieber (FWG).

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Bieber nimmt die Wahl an.

Um 19:02 Uhr übernimmt der neue Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses die Sitzungsleitung. Er wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Gremien und der Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

3.

Wahl von 2 stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

 

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Werner Brietzke

 

  1. stellvertretender Vorsitzender:

Vorgeschlagen wird Maximilian Karp

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesem Vorschlag durch Handaufheben zugestimmt. Herr Brietzke und Herr Karp nehmen die Wahl an. Die Stellvertretung soll in dieser Reihenfolge erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Wahl eines/einer Schriftführers/Schriftführerin und der Stellvertreter*innen

 

 

Für das Amt des Schriftführers des Bau- und Umweltausschusses wird Daniel Becker vorgeschlagen und für das Amt der stellvertretenden Schriftführer Thomas Treupel und Harald Hermann.

 

Beschluss:

 

Da niemand widerspricht, wird diesen Vorschlägen durch Handaufheben zugestimmt. Die Vertretung erfolgt in dieser Reihenfolge.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Sachstand Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Nussbaum“, OT Eiershausen

 

 

Bürgermeister Götz Konrad schickt den Punkten 5 und 6 voraus, dass das Neubaugebiet „Nussbaum“ in Eiershausen nicht kommen wird. Nachdem Ingenieur Immo Zillinger die Gründe hierfür erläutert, wird die Gemeinde eine neue Bauland-Strategie brauchen, was heute unter Punkt 8 Thema sein wird.

Das Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet „Nussbaum“ in Eiershausen muss aufgrund des Artenschutz-Gutachtens eingestellt werden. Dazu erläutert Herr Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger die Gründe aus dem Gutachten. Insbesondere geht es hierbei um schützenwerte Vogelarten (z.B. Feldlerche und Stieglitz) sowie Schmetterlinge. Das Baurecht gibt vor, dass eine Planung an diesem Standort nicht genehmigungsfähig ist, solange die Gemeinde Alternativen für ein Neubaugebiet hat.

 

Das Gutachten wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

6.

Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau KITA“, OT Eiershausen

 

 

Ohne Neubaugebiet ist ein Kita-Neubau an dieser Stelle nicht so attraktiv, hatte Bürgermeister Konrad gesagt. Der Gemeindevorstand empfiehlt, aber zumindest den Bebauungsplan bis zum Ende zu führen. Zum Bebauungsplan erläutert Herr Zillinger, dass keine negativen Stellungnahmen eingegangen sind. Vor einem Baubeginn würde lediglich eine Untersuchung auf Altlasten (ehemalige Erddeponie) gefordert. Als nächster Schritt im Bebauungsplan-Verfahren erfolgt die öffentliche Auslegung mit anschließendem Satzungsbeschluss.

 

 

7.

Sachstand Bebauungsplanverfahren „Neubau Feuerwehrgerätehaus“, OT Simmersbach

 

 

Wie dem Ältestenrat Anfang Februar in einer Videokonferenz erklärt worden ist, ist der Standort Simmersbach der einzige, für den derzeit ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden kann, schickt Bürgermeister Konrad voraus. Diese Bauleitplanung war deshalb auch unverzüglich zu beginnen, obwohl die Gemeinde-Gremien noch gar nicht darüber beraten und beschlossen haben, wann und wie die drei von der Revision verworfenen bisherigen Feuerwehrgerätehäuser Roth, Simmersbach und Eiershausen ersetzt werden können. Bei der Bauleitplanung für einen Neubau zwischen Simmersbacher Dorfweiher und Bundesstraße sei auch noch nicht festzulegen, welche Feuerwehr-Einheiten dort später einziehen sollen; nur kann beim Land als erstes für einen Ersatzneubau für Simmersbach der Förderantrag gestellt werden, weil das so im aktuellen Bedarfs- und Entwicklungsplan stehe. Den weiteren Beschlüssen der Gemeindevertretung und des Haupt- und Finanzausschusses, wo das Arbeitsergebnis der Kommission „Zukunft der Feuerwehr“ derzeit liege, werde mit dem B-Plan nicht vorgegriffen, unterstrich Bürgermeister Konrad.

 

Zum Bebauungsplanverfahren informierte Ingenieur Zillinger den Ausschuss, dass hierfür eine Vorprüfung vorgenommen wurde und ein Biologe die Flächen untersucht. Als problematisch erscheint deshalb die derzeit favorisierte Zufahrt, weil sie durch ein Feuchtgebiet führt.

 

Der Ausschuss regt an:

  • Möglichkeit der Zufahrt prüfen
  • Befragung des örtlichen Landwirtes
  • nochmalige Prüfung des Alternativgrundstücks neben der Grundschule, das sich bislang als zu klein erwiesen hat.

 

 

8.

Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke

 

 

Wie geht es weiter ohne Neubaugebiet „Nussbaum“, hat der Gemeindevorstand beraten und am 22.03.2021 als Vorschlag für eine neue Bauland-Strategie beschlossen, berichtet Bürgermeister Konrad, bevor Bauingenieur Reiner Müller die Vorschläge zur Vorgehensweise erläutert. War auf eine Anfrage an die Gemeindevertretung noch von 29 Baugrundstücken in Gemeindehand die Rede, so konnte zwischenzeitlich der Verkauf von fünf weiteren Bauplätzen beschlossen werden. Wie die Vorlage der Verwaltung nun zeigt, hat die Gemeinde Eschenburg aktuell 24 freie Bauplätze, davon sind derzeit 8 reserviert. 11 Bauplätze in Eibelshausen, 11 in Hirzenhain-Bahnhof und 2 in Simmersbach.

Auch eine Novelle des Baurechts (Baulandmobilisierungsgesetz, Vereinfachte Verfahren nach § 13 b BauGB) begünstige die Bauland-Strategie, in einem ersten Schritt durch Lückenschlüsse und Abrundungen in allen Ortsteilen Bauplätze zu schaffen, erläuterte Bauamtsleiter Müller. Mit dem Bauausschuss und allen Ortsbeiräten sollen, möglichst in einer gemeinsamen Sitzung, die Möglichkeiten ausgelotet werden.

 

Wichtig bei der Sammlung von Ideen ist es, so Ingenieur Müller, dass nicht an beliebigen Standorten Baugebiete entstehen können, sondern die Vorgaben des Regionalplans und Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind, wo gesetzliche Vorgaben und auch örtliche Vorstellungen z. B. über die Erweiterungsflächen bereits eingeflossen sind.

Das Ganze im Blick müssen die Gemeindegremien haben, wenn ein zentrales Neubaugebiet angegangen werden soll. Für ein großes Baugebiet kann man etwa sechs Jahre Planungszeit rechnen, erläuterte Müller.

 

 

9.

Ortsumgehung Frohnhausen/Wissenbach – Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil

 

 

Mit dieser Vorlage erfolgt eine Information zum Sachstand bei der Planungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten durch Hessen Mobil.

 

Die im Betreff genannte Maßnahme steht im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“, so dass das Land die Planung beginnen könnte.

 

Da jedoch beim Land die notwendigen Personalressourcen nicht vorhanden sind, sämtliche Maßnahmen zu planen, hat das Land für 10 ausgewählte Projekte den Kommunen angeboten, dass diese die Planung selbst übernehmen. Eine dafür abzuschließende Vereinbarung hatte man den Kommunen zugesandt und am 21.01.2021 in einer Videokonferenz mit den beteiligten Kommunen (Dietzhölztal, Eschenburg, Dillenburg) detailliert besprochen.

 

Abteilungs- und Dezernatsleiter von Hessen Mobil erläuterten in dieser Besprechung, welche Schritte notwendig sind, um das Baurecht zu schaffen.

Laut Vereinbarung müssen die Kommunen die für die Planung notwendigen Fachbüros über entsprechende VgV-Verfahren (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, geregelt im Bundesgesetzblatt) auswählen und beauftragen. Hier wird von 7 verschiedenen Fachplanungsbüros ausgegangen, die alle zu bearbeitenden Planungsschritte abdecken und erbringen müssen.

 

Notwendige Arbeiten wie Koordination, Gesprächsführung, Konzeptbesprechungen usw. laufen über die Kommunen, ebenso die mit einer Vergabe zusammenhängenden Risiken und sämtliche mit der Abrechnung der Fachbüros zusammenhängenden Aufgaben wie Rechnungsprüfung, Leistungserfassung, Anweisungen, Kostenkontrolle usw. Diese Aufgaben werden im Normalfall von Hessen Mobil übernommen,- oder an Projektplanungsbüros vergeben.

Unerwähnt bleiben soll hierbei nicht, dass aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Schwellenwertes das Vergabeverfahren europaweit vorzunehmen ist. Man geht nach Literaturangaben von einem Aufwand für diese Verwaltungsleistung in Höhe von rd. 25% des Honorars der Büros für die sogenannten Bauherrenaufgaben aus.

 

Auf Grundlage verschiedener Abstimmungsgespräche, unter anderem mit der Planungsabteilung von Hessen Mobil, ist davon auszugehen bzw. wurde bestätigt, dass der Verwaltungsaufwand durchaus diese Größenordnung erreichen kann und die Erfahrung in Sachen Planung von Ortsumgehungen nicht vorhanden ist.

In den Gesprächen wurde ausgesagt, dass mindestens eine Person, eher 1,5 Personen benötigt werden.

 

Gemäß Verwaltungsvereinbarung würde man uns neben einem Ansprechpartner (wie hoch der Anteil seiner Stelle für uns zur Verfügung steht, ist nicht bekannt) 10% der Kosten, die für externe Büros entstehen, als Verwaltungsaufwand erstatten. Aber auch durch diese (weitere) Schnittstelle wird der Koordinationsaufwand nochmals erhöht.

 

Alternativ stellt man den Kommunen frei, einen Projektsteuerer zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden zusätzlich von Hessen Mobil übernommen. Im Gegenzug würden wir dann als Verwaltungsaufwand nur noch 10% der Kosten der Projektsteuerung erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde in einer leicht geänderten 2. Version der Verwaltungsvereinbarung, die uns am 01.02.2021 erreichte, vorgesehen.

 

Als Zwischenfazit bleibt festzustellen, dass bei Abschluss dieser Vereinbarung Vorteile entstehen, die wie folgt aussehen:

 

–           Planungsbeginn bzw. Vorbereitung dazu kann vorgezogen werden.

 

Aber auch die Nachteile und Unwägbarkeiten sollen aufgezählt werden:

 

–           Land überträgt die Planung mit der Begründung des fehlenden Personals. Kommunen müssten, da auch hier das Personal nicht zur Verfügung steht, Personal aufstocken, da der Erstattungsbetrag alleine nicht ausreicht.

 

–           Rechtliche Risiken, da alle Verträge über die Kommunen abzuschließen sind.

 

–           Fehlende Erfahrung in kommunalen Bauämtern bei der Schaffung von Planungsrecht für Ortsumgehungen.

 

–           Hoher zusätzlicher Aufwand durch Abstimmungsbedarf Kommunen-Hessen Mobil.

 

–           Für die Planung wird der Verwaltung der Kommunen später noch ein Ansprechpartner von Hessen Mobil genannt, der trotz Wunsch der Kommunen jedoch nicht in Dillenburg, sondern in Kassel sitzt. Dies führt nach unserer Ansicht zu zusätzlichem Aufwand, weil viele Dinge dort abzustimmen, zu erfragen oder auch mitzuteilen sind.

 

–           Abstimmung und vertragliche Regelungen zur Kostenaufteilung der beteiligten Kommunen untereinander offen und noch zu klären.

 

–           Zwar bestünde die Möglichkeit, dass die jeweiligen städtischen bzw. gemeindlichen Gremien bei jedem Planungsschritt zeitnah informiert und Beschlüsse zu jedem Detail erwirkt werden können. Nur bei der erwartbaren differenzierten Interessenlage zwischen Befürwortern und Gegnern einer Ortsumgehung, Naturschützern und Grundstückseigentümern u.v.a.m. sind frühzeitige und fortlaufend währende politische Auseinandersetzungen zu befürchten.

 

–           Fehlende Erfahrung mit Ausschreibungen solch komplexer Vergaben in Sachen Planungsleistung im Bereich überörtlichen Straßenbaus mit den daraus folgenden Risiken in der Vollständigkeit der Ausschreibungen, was wiederum zu Nachträgen führen kann.

 

Nach Aussage der Vertreter von Hessen Mobil haben bisher schon 3 Kommunen den Abschluss einer Vereinbarung abgelehnt, vermutlich wegen der Nachteile. Nicht zuletzt daher wird vorgeschlagen, vor Abschluss einer Vereinbarung von Hessen Mobil den Zeitpunkt des Einstieges für die Planung durch das Land zu erfragen, um den (zeitlichen) Vorteil gegenüber der Variante „Planung durch die Kommunen“ zu erfahren und das Risiko einem vorzeitigen Planungsbeginn gegenüberzustellen.

 

Ebenfalls muss die Frage geklärt werden, ob dann der Zeitvorteil bei einer Baurechtschaffung durch die Kommunen auch eine vorzeitige Ausführung des Bauprojekts zur Folge hat. Denkbar wäre ja auch, dass das Land die Ausführung der einzelnen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) priorisieren muss und die Ortsumgehung wieder hintenansteht, so dass kein zeitlicher Vorteil durch das aufwändigere Verfahren mit der Planungsvereinbarung entsteht.

 

Ein Verkehrsplaner, der derzeit für die Stadt Dillenburg das Verkehrsgutachten bearbeitet, erwähnte in diesem Zusammenhang, dass es leider viele schlechte Beispiele von Projekten gibt, die entweder unter einer großen zeitlichen Verzögerung stehen (z.B. der Abriss der abgängigen Hochstraße der B 49 um Wetzlar) oder ganz zum Erliegen gekommen sind (Umgehungsstraßenplanung Rüdesheim). Gründe für ein Scheitern sind die unterschiedlichen Meinungen der verschiedensten Interessen(gruppen), sowie daraus folgend unglückliches Agieren der Verantwortlichen, beides hängt zusammen und man muss aufpassen, dass dies nicht im vorliegenden Fall passiert, gerade wenn eine überregionale Planung des Bundes direkt vor Ort betreut werden soll.

 

In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Land (Bund) und den Gemeinden sollte klar definiert sein, wer für welche Aufgaben und Tätigkeiten zuständig sein soll. Er rät dazu, dass Regeln in der Planungsvereinbarung aufzunehmen sind, wer schlussendlich bezahlt, sofern der Umgehungsstraßenbau – aus welchen Gründen auch immer – scheitert.

 

Vor Abschluss der Planungsvereinbarung wird daher empfohlen, die offenen Fragestellungen gemäß Beschlussempfehlung mit Hessen Mobil abzustimmen, bei Bedarf die Vereinbarung anzupassen und erneut zur Zustimmung vorzulegen.

 

Derzeit erarbeiten die kommunalen Bauabteilungen einen möglichst für alle Beteiligten gleichermaßen tragfähigen Kostenteilungsschlüssel zur Aufteilung der bei den Kommunen entstehenden und verbleibenden Kosten. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit eine weitere Verwaltungsvorlage, die neben der Herleitung eines Schlüssels auch grobe Angaben der Kosten –soweit überhaupt schon seriös bezifferbar- enthält.

 

Der Aufwand, der mit „Bauherrenaufgaben“ bezeichnet wird, hängt z. B. auch davon ab, mit welchem Stundenanteil der Ansprechpartner von Hessen Mobil entlastend einkalkuliert werden kann. Aber auch die Kostenfaktoren „Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Anliegerinformation“ sind zu berücksichtigen, auch wenn diese nur sehr schwer prognostizierbar sind auch weil die Dauer der Planungsphase unbekannt ist.

 

Eine grobe Aufteilung könnte etwa so aussehen:

 

Kostenanteil Dillenburg:    60 %

Kostenanteil Eschenburg: 30 %

Kostenanteil Dietzhölztal:  10 %

 

Finanzielle Auswirkungen

Kann noch nicht genau ermessen werden.

 

Nachhaltigkeit

Kann noch nicht genau ermessen werden.

 

 

Empfehlung:

  1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf der Planungsvereinbarung zur Kenntnis.

Der Gemeindevertretung wird der unter 2. folgende Beschlussvorschlag empfohlen.

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den beigefügten Entwurf der Planungsvereinbarung zur

Kenntnis. Vor Abschluss der Vereinbarung sind folgende Fragen mit Hessen Mobil zu klären, die

gemeinsam mit den beteiligten Kommunen Dillenburg, Dietzhölztal und Eschenburg abgestimmt

wurden:

 

  • Steht der Ansprechpartner von Hessen Mobil mit einer Vollzeitstelle den Kommunen für das Projekt zur Verfügung?

 

  • Besteht die Möglichkeit, neben der Vergabe der Projektsteuerung den Kommunen eine Halbtags – besser Vollzeitstelle zur Begleitung des Projektes zu finanzieren?

 

  • Führt eine Planung und Baurechtschaffung durch die Kommune zu einer vorzeitigen Ausführung?

 

  • Wann würde das Land mit der Planung beginnen, falls es nicht zu einer Planungsvereinbarung kommt?

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarkommunen einen Kostenteilungsschlüssel für die Kostenaufteilung der bei den Kommunen verbleibenden Kosten zu ermitteln und zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

10.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

Bürgermeister Konrad gibt abschließend einige Mitteilung zu folgenden Themen

  • Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ rechtskräftig
  • Bauantrag für Anglerhütte ist gestellt
  • Jagdpachtvertrag von Landwirt beklagt, von Aufsichtsbehörden bestätigt
  • 102.380 € Zuschuss aus der Bundeswaldprämie zur Wiederaufforstung
  • Ersatz für Seilwinde und Personalwagen der Waldarbeiter
  • Hessen Mobil repariert Hauptstraße (L 3043) stellenweise
  • Belegung Wiesengrabfeld wird mit Ortsbeirat geklärt
  • Wassergebundene Decke als Zwischenschritt für Wirtschaftswege
  • Aussteller anmelden für Energie-Messe (www.endlich-energie.de)

 

Ende der Sitzung: 21:05 Uhr

 

Ausschussvorsitzender Schriftführer
Hartwig Bieber Daniel Becker

 

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