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Niederschrift über die 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2018

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Mittwoch, den 05.12.2018, um 18.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 21.11.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Der Tagesordnungspunkt 7 „Holzvermarktung Mittelhessen GmbH“ wurde durch den Gemeindevorstand zurückgezogen. Die Nummerierung der Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende heißt Geraldine Int-Veen als neues Mitglied der Gemeindevertretung recht herzlich willkommen.

 

Aus der Sitzung des Ältestenrats vom 03.12.2018 informiert er, dass der Sitzungskalender für das Jahr 2019 in der nächsten Woche an die Körperschaftsmitglieder verteilt wird.

Der Ältestenrat hat darüber hinaus beschlossen, dass der Bauhof ab dem Jahr 2019 steuerungsrelevantes Produkt wird. Dafür wird der Produktbericht Friedhof und Bestattungswesen als steuerungsrelevantes Produkt abgesetzt. Über das steuerungsrelevante Produkt Forstwirtschaft, für das lediglich bei Bedarf berichtet wurde, wird ab 2019 wieder ein Bericht pro Jahr abgegeben.

 

In 2019 ist ein Besuch von Körperschaftsmitgliedern in unserer Partnergemeinde Petschau geplant. Im Frühjahr 2019 besucht die Holderbergschule die Gemeinde Petschau. Hier stehen im Bus noch Plätze zur Verfügung. Interessenten sollen sich bei der Gemeindeverwaltung melden, wenn sie an dieser Fahrt teilnehmen möchten. Eine Fahrt der Körperschaftsmitglieder ist für den Herbst 2019 geplant.

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Bürgermeister Konrad geht insbesondere auf die Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock für die Gemeinde Eschenburg ein. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss für die Rechnungsfehlbeträge für die Jahre 2009 – 2011 in Höhe von 1.084.700 €. Diese Zuweisung wird nicht direkt an die Gemeinde Eschenburg gezahlt, sondern mit den Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde gegenüber der Hessenkasse, beginnend ab dem Jahr 2019, verrechnet. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinde erst ab dem Jahr 2023 Tilgungen an die Hessenkasse leisten muss. Der Bescheid wird dem Protokoll der Körperschaftsmitglieder als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus informiert Bürgermeister Konrad die Gemeindevertretung, dass der Gemeindevorstand am 03.12.2018 den Jahresabschluss 2017 festgestellt hat. Die Bilanzsumme beträgt 49.225.633,35 €. Der Jahresüberschuss beträgt 1.544.835,33 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt zum 31.12.2017 3.470.879,51 €. Die Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung und Finanzrechnung werden dem Protokoll der Körperschaftsmitglieder ebenfalls beigefügt.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es wird eine Frage bezüglich der Zuschüsse für die ehrenamtliche Arbeit an die Feuerwehren gestellt und beantwortet.

 

Punkt 5:      Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ (Nachfolger für Manfred Brunhofer)

 

Manfred Brunhofer (CDU) hat mit Schreiben vom 22.10.2018 sein Mandat in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ niedergelegt.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

Heinz Rieß

vorgeschlagen.

Herr Rieß ist zur Zeit stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung.

Daher wird als neues stellvertretendes Mitglied von der CDU-Fraktion

Werner Brietzke

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Heinz Rieß zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ und Werner Brietzke zum stellvertretenden Mitglied des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“.

 

Punkt 6:     Stiftung für Eschenburg

 

Die Sparkasse Dillenburg bietet an, unter dem Dach der von ihr gegründeten Bürgerstiftung ohne größeren Aufwand eigene Vor-Ort-Stiftungen zu gründen und zu begleiten. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Dillenburg an, ab einem Startkapital von 10.000 € zusätzlich ein Dotationskapital von 5.000 € und eine Spende in gleicher Höhe zu geben. Somit kann die Stiftung, die sich sonst eigentlich von den Erträgen ihres Kapitals speist, schon im ersten Jahr über Mittel verfügen.

 

Bei der Suche nach einem Stiftungs-Startkapital kam der Gemeindevorstand auf die Heinzel-Schenkung aus dem Jahr 1985. Dr. Albert Heinzel hat der Gemeinde ein Sparbuch geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Das Sparbuch war mit 20.000 DM ausgestattet, was heute gerundet 10.225 € ausmacht.

 

Über dieses Angebot der Sparkasse und die Möglichkeit, ein Startkapital aufzubringen, sind die Gemeindevertretung am 14.06.2018 und der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018 vom Gemeindevorstand informiert worden.

Das weitere Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht geprüft worden mit der Empfehlung, dass die Gemeindevertretung die Errichtung einer Stiftung gem. §§ 115 und 116 HGO beschließen kann.

 

Der Stiftungszweck (§ 2) ist bewusst als Rahmen weit gefasst, damit hier Zustiftungen, die das Kapital erhöhen, und Spenden auch gemäß Abgabenordnung als mildtätige und gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigend quittiert werden können. Innerhalb dieses Rahmens kann die Stiftung über die Erträge und Spenden verfügen.

Der Stiftungsrat (§ 8) ist mit bis zu acht Personen besetzt, von denen der Bürgermeister und ein Vertreter der Sparkasse (als Schriftführer, ohne Stimmrecht) gesetzt sind. Darüber hinaus werden vom Gemeindevorstand sechs weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen, wobei möglichst aus jedem Eschenburger Ortsteil ein Mitglied dem Stiftungsrat angehören soll.

Der Stiftungsrat selbst bestimmt per Wahl aus seiner Mitte heraus den Vorsitz und die Stellvertretung.

 

Auf Empfehlung des Kultur- und Sozialausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Errichtung der „Stiftung für Eschenburg“ gemäß der dem Originalprotokoll beigefügten Vereinbarung. Als Startkapital der Gemeinde wird die Heinzel-Schenkung in Höhe von 10.225 € verwendet.

 

Punkt 7:     Holderbergsrain, OT Eibelshausen

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen soll erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt werden.

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

Dazu ist die dem Originalprotokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Holderbergsrain“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

 

  1. die dem Originalprotokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen und
  2. die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Baumaßnahme entsprechend vorzunehmen und Erschließungsbeiträge aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben.

 

b) Abweichungssatzung

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ wurde im Jahr 2017 erstmals endgültig hergestellt.

Der Endausbau „Holderbergsrain“ Flur 10, Flurstück 103 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die folgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 10, Flurstück 103

 

  § 1

 

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Holderbergsrain“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

 

§ 2

 

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

Punkt 8:      Feuerwehrgebührensatzung – Neufassung

 

Die Feuerwehrgebührensatzung wurde anhand der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu gefasst. Wir weichen im § 2 Abs. 2 von der Mustersatzung ab, weil die Mustersatzung die Änderungen des § 61 Abs. 3 HBKG noch nicht enthalten hat. Diese Änderungen wurden in unsere Satzung aufgenommen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die dem Originalprotokoll beigefügte Feuerwehrgebührensatzung.

 

Punkt 9:      Friedhofsgebührensatzung – Neufassung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2019 geändert. Die Gebührensätze wurden für 2019 neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe zu gewährleisten.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die  Gemeindevertretung einstimmig die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.

 

Punkt 10:   Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Eschenburg

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Gemeindewerke Eschenburg wurden der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Kenntnis gegeben.

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers (JPLH Treuhand AG, Biedenkopf) erteilt.

Die Betriebskommission hat am 20.11.2018, der Gemeindevorstand am 26.11.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2018 dem Jahresabschluss zugestimmt.

 

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem Jahresgewinn von 53.636,55 € festgestellt.
  2. Die Betriebsleitung wird entlastet.
  3. Der Jahresgewinn wird in eine Rücklage eingestellt.

 

Punkt 11:   Wirtschaftsplan 2019 der Gemeindewerke Eschenburg

 

Der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 mit der Einladung zugeleitet.

 

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2019 wird nachstehend festgesetzt.

 

Ergebnishaushalt
Erträge -3.009.800
Aufwendungen 2.903.180
Jahresergebnis (positiv) -106.620
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.686.800
Auszahlungen -2.282.180
Zahlungsmittelüberschuss 404.620
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 858.000
Auszahlungen -1.478.000
Zahlungsmittelfehlbedarf -620.000
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -96.000
Saldo -96.000
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-311.380

 

Kreditaufnahme

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

Punkt 12:   Haushalt 2019

 

a) Investitionsprogramm 2019 – 2022

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen dem vorliegenden Investitions-programm zu.

 

b) Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

 

Die Gemeindevertretung stimmt mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung dem Haushaltssicherungskonzept 2019, das dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt ist und die vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen enthält, zu.

 

c) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 empfohlen.

 

Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegenden Haushaltssatzung eingearbeitet.

 

(a)     Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)     Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)     Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)     Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)     Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)      Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)     In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)     Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)      Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)      Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)     Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)      Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Die Gemeindevertretung stimmt mit 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen der nachstehenden Haushaltssatzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Haushaltssatzung

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom  28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 05.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.103.750 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  17.103.750 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 70.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR
mit einem Saldo von  -70.000 EUR
Mit einem Überschuss von -70.000 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  

373.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 768.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.261.500 EUR
mit einem Saldo von  -493.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                       

-120.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 355.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             400 H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan

 

 

 

 

Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2018 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2019.

 

Bericht des Gemeindevorstandes zur Gemeindevertretersitzung am 05.12.2018

Bericht des Gemeindevorstandes

zur Sitzung der

Gemeindevertretung

am 05.12.2018

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Hessen hilft mit „LASt“: Landesausgleichstock (kurz: LASt) heißt der Vorgänger der Hessenkasse, mit dem das Land unverschuldet in Not geratene Kommunen unter die Arme gegriffen hat. Da unser Hilfegesuch für die Jahre 2009 bis 2011 älter war als das Hessenkassengesetz, wurde der Antrag noch nach alter Vorschrift bearbeitet – und die Hilfe wird kombiniert: Eine Zuweisung in Höhe von 1.087.700 € wird vom Landesausgleichsstock an die Hessenkasse gezahlt und nimmt uns über 4,3 Jahre den Eigenanteil an der Entschuldung. Das heißt, wir müssen die nächsten vier Jahre die 252.775 € jährlichen Eigenanteil nicht bringen. Und im Jahr 2023 sind von uns noch 176.175 € zu zahlen. Angesichts der Verschärfungen im Haushaltsrecht (Liquiditätspuffer, Tilgungsbeiträge aus dem Zahlungsmittelfluss, etc.) ist das kein Freibrief für neue Schulden, sondern Verpflichtung auf dem gemeinsamen Weg. Der vollständige Erlass vom 26.11.2018 wird der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs. 3 HGO vollständig bekannt gegeben.

 

  1. Jahresabschluss 2017 positiv: Mit einer Bilanzsumme von 225.633,35 € und einem Jahresüberschuss von 1.544.835,33 € hat der Gemeindevorstand den Jahresabschluss 2017 festgestellt. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt zum 31.12.2017 3.470.879,51 €. Damit haben wir auch die letzte Auflage erbracht, die nach dem verschärften Haushaltsrecht für eine Genehmigung des Haushalts 2019 ausstand. Der Überschuss war mit 725.000 € geplant, das Ergebnis übertraf dieses Plus also um mehr als 766.000 €. Weil das Jahr so gut abschließt, haben wir darin Mehraufwendungen in Höhe 54.748 € gepackt und damit die Kunstrasenplätze in Simmersbach und Eibelshausen sowie die Tartanbahn außerplanmäßig in voller Höhe bis auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben. Das darf vor den nächsten zwölf Jahren unter der Regie der Hessenkasse, selbst bei der Hilfe aus dem Landesausgleichsstock, nicht als Einladung verstanden werden, vorschnell neue Investitionen zu tätigen und sich an der Aufwandseite auf lange Zeit zu binden. Das Ergebnis 2017 wird hiermit der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben, ehe es zur Prüfung an die Kommunalaufsicht geht.

 

  1. Keine Fortschritte für das Holderbergstadion: Nach einigen Gesprächen zum Ausloten aller Möglichkeiten, den Kunststoffbelag auf der Laufbahn und den Kunstrasen des Fußballplatzes im Stadion Eibelshausen baldmöglichst zu erneuern, melden Vertreter der drei nutzenden Vereine nun, dass sie eine Sanierung des Stadions nicht durch die Übernahme des Stadions mittels eines langfristigen Pachtvertrages unterstützen können. „Die Vereine empfehlen der Gemeinde, die Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln zu eruieren“, heißt einer der wenigen Vorschläge. Den sprichwörtlichen Ball kann die Gemeinde nicht annehmen. Bislang wurde immer von Experten dargelegt, dass Vereine mehr Fördermittel erhalten als Kommunen. Und die uns bekannten EU-Töpfe sind nicht für Sportstätten bekannt. Das wird im neuen Jahr weiter zu prüfen sein.

 

             4. Förderung für Vereine: Mit drei Nachzüglern erhöht sich die Förderung auf insgesamt 13.213 € für          Jugendarbeit (7.535 €), Fahrten, Lager und Freizeiten (3.278 €) sowie Kulturarbeit und gemeinnützige Dienste (2.400 €). Für die Jugendarbeit müssen künftig Anträge bis 31. Oktober des Jahres vorliegen.

 

  1. Holzvermarktung gemeinsam angehen: Auch wenn das Umweltministerium nun doch etwas mehr helfen will beim Aufbau einer eigenständigen Holzvermarktung, merken die Kommunen davon nicht wirklich viel. Zur Gründung einer gemeinsamen Holzvermarktung Mittelhessen GmbH müssen noch verschiedene Angebote eingeholt werden können, soll die Gründungs-Förderung des Landes greifen. Deshalb ist der Punkt heute auch von unserer Tagesordnung genommen worden. Die Arbeitsgruppe der Bürgermeisterkreisversammlung um Frank Inderthal (Solms) wird einen gemeinsamen Beschlussvorschlag ausarbeiten, den wir im neuen Jahr annehmen können.

 

  1. Brennholzpreise 2019: Bis zum 21.12.2018 muss Brennholz aus dem Gemeindewald im Rathaus bestellt werden. Die Preise sind 80 € je Raummeter beim Scheitholz (maximale Bestellmenge pro Haushalt 15 Raummeter) sowie 60 € für Rotbuche, 45 € für Eiche, Ahorn und Esche und 30 € für Nadelholz beim langen Brennholz gerückt am Weg (Industrieholz). Bestellungen müssen zwischen 5 und 15 Festmeter liegen. Für den Schlagraum soll das Mindestgebot bei 20 bis 30 € pro Raummeter liegen. Der Mindestpreis von 20 € wird festgesetzt, wenn es sich überwiegend um Nadelholz handelt.

 

  1. EKM fördert Elektro-Auto: Unsere gemeinnützige GmbH Energieeffizienz kommunal mitgestalten (ekm-energie.de) fördert das Elektro-Auto vom Typ Renault ZOE, das uns die Autohäuser Schüler und Wahl mit Kommunen-Rabatt zur Verfügung gestellt haben, mit monatlich 250 € über drei Jahre.

 

  1. „Zukunftswerkstatt Energie“ zur Energie-Messe: Mit einem Video-Wettbewerb sollen sich Jugendliche bereits im Vorfeld zur Energie-Messe einbringen können. Das Thema Ausbildung wird bei der „kleinen Schau der großen Möglichkeiten“ am 9. und 10. November 2019 in der Wissenbacher Mehrzweckhalle im Mittelpunkt stehen. Zur 9. Energie-Messe finden sich unter endlich-energie.de alle weiteren Informationen im Netz. Aussteller können sich dort auch schon anmelden.

 

  1. Zusammenarbeit mit Holderbergschule: Für Veranstaltungen wollen wir uns Räumlichkeiten ohne Rechnungen gegenseitig zur Verfügung stellen. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, z. B. Autorenlesungen, Konzerte, etc.

 

  1. Förderung für Sozialarbeit an Schulen: Neben der Holderbergschule unterstützt die Gemeinde Eschenburg auch die Angebote in der Budenbergschule und in der Kirchbergschule. Hierfür sind 50 € jährlich für jeden Schüler aus Eschenburg vorgesehen. Derzeit gehen 15 Schüler aus Eschenburg an die Budenbergschule, aber keine an die Kirchbergschule.

 

  1. Bürgerfrühstück in Eibelshausen: Nach gelungener Premiere laden die Landfrauen Eibelshausen auch 2019 wieder zum Bürgerfrühstück ein. Die Termine sind 23. März und 28. September. Los geht es jeweils um 9 Uhr im Bürgerhaus, Jahnstraße 3.
  2. Hohe Eigenleistungen des Bauamtes: Das Team vom Bauamt spart der Gemeinde jährlich mehr als 290.000 €, haben wir für die Ausschreibungen und Vergaben des Jahres 2017 ermittelt. Für das Geld hätten externe Planer bezahlt werden müssen, hätten wir nicht Experten in den eigenen Reihen.

 

  1. Kein Sonderkonto für Seniorenarbeit: Der Gemeindevorstand hat einen Wunsch des Seniorenbeirats ablehnen müssen, ein eigenes Konto einzurichten und etwaige „Reste“ aus dem insgesamt mit 8.500 € dotierten Budget zu überweisen. Mit dem Geld wird jedes Jahr ein Seniorennachmittag veranstaltet und eine Fahrt, wobei die Teilnehmer einen eigenen Beitrag zuzahlen. Günstiger darf es nach gültigem Haushaltsrecht immer werden; das hilft sogar, die Schulden der Vergangenheit zu tilgen.

 

  1. Fotokalender erschienen: Eine Auswahl von 13 Aufnahmen unseres Fotowettbewerbs ist als Kalender zum Preis von 10 € im Rathaus erhältlich. 172 Fotos waren von 39 Personen eingesandt worden zu unserem Fotowettbewerb. Als Sieger wurden Sascha Hermann, Heidi Fries und Norbert Sosna gekürt. Eine Auswahl von 30 Fotos hängt derzeit im Rathaus.

 

 

Behandlung gefasster Beschlüsse / Erledigte Anträge

 

  • Bald Bus bis Berufsbildungszentrum Breidenbach: Ab 8. Dezember soll das Berufsbildungszentrum in Breidenbach über die Buslinien 301 und 491 so angeschlossen werden, dass auch Auszubildende aus Eschenburg und Dietzhölztal dort teilnehmen können. Was unsere Gemeindevertretung am 29.06.2017 als Prüfauftrag beschlossen hatte, wurde durch das Engagement der IHK, unserer Betriebe und der beiden Verkehrsgesellschaften ermöglicht.

 

  • Anleinpflicht für Hunde prüfen: Den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06.2018 (TOP 9) haben Verwaltung und Vorstand geprüft. Dass in den Gesetzen schon sehr viele Möglichkeiten und Zwangsmittel bis zur Leinenpflicht zur Verfügung stehen, wenn Hunde auffällig werden, hat bereits der Bericht im Haupt- und Finanzausschuss anklingen lassen. Wenn die Gemeinde darüber hinaus noch um mehr Rücksichtnahme insbesondere in der Brut- und Setzzeit werben möchte, ist dies über die Gefahrenabwehrverordnung möglich. Eine Vorlage dazu folgt für die nächste Beratungsfolge.

 

Eibelshausen:

 

  1. Die restlichen Räume im Obergeschoss der alten Schuhfabrik wird auch der St. Elisabeth-Verein mieten, der auf der Etage bereits das „Netzwerk Jugend“ und die vielen Schulkooperationen betreibt. Die Schulsammlung des Regionalmuseums wird in Wissenbach untergebracht.

 

  1. Punktlandung bei der Erschließungsabrechnung der Straße Holderbergsrain: Die erstmalige Herstellung hat im vergangenen Jahr 64.084,10 € gekostet, von 65.000 € waren wir bislang ausgegangen. Die Anlieger haben demnach 3,51 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche zu zahlen.

 

  1. Dem Wunsch des Ortsbeirates nach einer Musikanlage in der Friedhofshalle kommen wir nicht nach, denn es gibt eine mobile Anlage für alle Ortsteile.

Hirzenhain:

 

  1. Für den Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage und Scheune zur Autowerkstatt in der Hirzenhainer Straße hat der Gemeindevorstand dem Kreis geraten, Auflagen für die Arbeitszeiten zu machen. Wir sind der Meinung, dass Arbeitszeiten von 8 bis 20 Uhr werktags und von 8 bis 14 Uhr am Samstag ausreichend sind.

 

  1. Mit der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill sind Segelflieger und Skiclub daran, den Baumstreifen am Lift auszulichten. Bei dieser Gelegenheit sollen auch die dürren Fichtenbäume an der Schutzhütte am Segelfliegerhang gefällt werden. Der Gemeindevorstand hat die Fällung auf dem Gemeindegrundstück genehmigt, sofern der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen, auch nicht bei einer eventuellen Beschädigung des Zaunes.

 

  1. Der Kreis schließt Flüchtlingsunterkünfte, die nicht mehr von ihm benötigt werden.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Der REWE-Konzern will seine Filiale im Wissenbacher Gewerbegebiet stärken und hat dabei den gesamten Gebäudekomplex im Blick. Der Gebäudeeigentümer ist dafür nun zu überzeugen.

 

  1. Am 17. Dezember will die Bäckerei Eckhardt (Hatzfeld) in der Bezirksstraße 18 eine Bäckerei mit Café und WLAN eröffnen. Die Sparkasse ist in ihrer früheren Filiale rund um die Uhr weiter mit einem Geldautomaten präsent.

 

  1. Nachdem das nächtliche Tempo-Limit zwischen 22 und 6 Uhr auf die komplette Ortsdurchfahrt ausgedehnt worden ist, hat die Landespolizeiakademie auch die Tempomessung für die Kontrolle genehmigt. Innerhalb der Lärmaktionsplanung des Landes war aufgefallen, dass in Wissenbach bei Tempo 50 nachts an 41 Stellen die Richtwerte überschritten werden. Bei Tempo 30 ist es demnach an 15 Häusern zu laut.

 

  1. In die Wohnung im Backes wird die Schulsammlung des Regionalmuseums einziehen. Damit wird dem leerstehenden Teil des Gebäudes eine neue Nutzung gegeben, die sogar historischen Hintergrund hat.

 

 

Simmersbach:

 

  1. Kirchenvorstand und Kommunen haben grundsätzlich beschlossen, eine Kindertagespflege im Pfarrhaus einzurichten. Für Eschenburg und Dietzhölztal könnten dort in der ersten Etage zwei Tagespflegepersonen jeweils fünf Plätze für die Kinderbetreuung anbieten. Hierfür werden neue Tagesmütter und -Väter gesucht, die im Februar die Fortbildung beginnen möchten. Es können aber auch bewährte Tagespflegepersonen dort tätig werden.

 

  1. Störungen im Digitalfunk sind zu melden, hat der Wehrführerausschuss erläutert. Die Formulare sind auszufüllen und auf dem Dienstweg an die Landesbetriebsstelle zu richten. Nur so können Lücken im Netz gefunden und behoben werden.

 

  1. Den Wunsch des Ortsbeirates nach einem Wind- und Wetterschutz an der Friedhofshalle wird der Vorstand ebenso ablehnen wie schon anderswo. Zu diesem Aufwand, der dann auch noch in die Friedhofsgebühren einzurechnen ist, passt der Nutzen nur schwerlich.

 

  1. Der Kreis hat der Gemeinde Eschenburg 45.720 Ökopunkte abziehen müssen, weil eine Maßnahme auf einem privaten Grundstück zwischenzeitlich durch eine Aufschüttung beseitigt worden ist. Künftig wird der Gemeindevorstand nur noch Projekte auf Gemeindegrundstücken angehen, deren Wert sich auch sichern lässt. Der „Kontostand“ beträgt nun 401.082 Ökopunkte.

 

 

Eiershausen:

 

  1. Im Bereich von Grundschule und Kindergarten darf die Gemeinde nun doch Tempo 30 beschildern, haben sich die übergeordneten Behörden nun doch geeinigt.

 

  1. Für die Ortsdurchfahrt im oberen Teil des Dorfes ist nun die Sanierung der Landesstraße L 3043 dringend nötig. Dabei kann nach unseren Planungen, die schon während der Dorferneuerung erstellt worden sind, eine Engstelle helfen. Ein Abriss der Scheunen, wie offenbar bei einem Ortstermin von anderen angesprochen, kann hier niemand wollen.

 

  1. Nachdem der Stromanschluss für das Mühlchen verlegt worden ist, wird die Hausinstallation vom Bauhof und mit Bordmitteln vorgenommen werden.

 

Roth

 

  1. Zur Verbesserung des Mobilfunknetzes suchen Telekom und Vodafone einen Standort aufm Roth. Da Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk Sache der Gemeindevertretung sind, hat der Gemeindevorstand bislang nur zur Vorbereitung einer Entscheidung beschlossen, dass sich beide Anbieter auf einen gemeinsamen Mast einigen müssen und ein Gemeindegrundstück in gebührendem Abstand zum Dorf angeboten werden sollte. Zudem soll vor einem Beschluss der Vertretung der Bauausschuss aufm Roth tagen.

 

  1. Das alte Backhaus in der Lindenstraße 9 wird nun komplett vermietet an einen ortsansässigen Unternehmer, der auch die Untervermietungen im Einvernehmen mit der Gemeinde handelt.

 

 

Gemeindewerke:

 

  1. Mannschaft komplettieren: Nachdem uns ein Kollege wegen Berufswechsels verlassen hat, suchen wir für eine Fachkraft für Wasserversorgungstechnik. Die Ausschreibung (gemeindewerke-eschenburg.de/stellenausschreibung) läuft bis 28.12.2018.

 

  1. Verbände gefragt für Bauprogramme 2021-2026: Der Abwasserverband Perfgebiet/Bad Laasphe hat im Protokollbuch notiert, dass wir eine Investitionsvorschau bis zum Jahr 2026 brauchen für die Berechnung unseres Bauprogrammes. Beim Wasserbeschaffungsverband ist unsere Anfrage noch auf Missverständnis gestoßen. Es wird darum weiter zu erläutern sein, dass Investitionen als direkte Zuweisungen für alle Beteiligten besser planbar und besser bezahlbar sind.

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Haushalt beschlossen: Mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.859.650 € hat die Verbandsversammlung den Haushalt 2019 beschlossen. Darin enthalten sind 20.000 € für ein Sinkkastenreinigungsgerät, das wie bereits Kehrmaschine und Kanalkataster vom Verband beschafft und dann den Mitgliedsgemeinden günstig zur Verfügung gestellt werden soll.

 

  1. Gutachter soll Flächen bewerten: Weil einige Grundstücksnachbarn nicht mit dem Angebot des Verbandes einverstanden waren, sollen nun alle für eine mögliche Erweiterung der Kläranlage bedeutsamen Grundstücke vom Gutachterausschuss bewertet werden.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Mehrheit für Haushalt, aber keinen Beschluss: Die Verbandsversammlung hat am 13.11.2018 den Haushalt 2019 mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen zwar in der vorgelegten Form beschlossen – aber es fehlt die Zweidrittelmehrheit der satzungsmäßigen Mitglieder. Das heißt, es müssen acht der elf Mitglieder mit „Ja“ stimmen. Weil der Vorstand keinen Anhaltspunkt für Änderungen am Zahlenwerk hat, ist der Etat weiterhin von der Verbandsversammlung zu beschließen. Solange Stillstand im Gremium herrscht, geht es aber im Freizeitbad ungehindert weiter: Solange der neue Haushalt nicht beschlossen ist, geht der Betrieb im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiter.

 

  1. 25.000 € vom Förderverein: Mit dem Poollifter wird der Förderverein in diesem Jahr rund 25.000 € dem Bad zur Verfügung gestellt haben. In dem Paket steckt auch noch eine LED-Beleuchtung für die Duschen, die sich in der Beschaffung befindet.

 

  1. Öffnungszeiten im Bistro: Die Eheleute Nadler haben das Bistro im Bad geöffnet Dienstag 13:30-21:30, Mittwoch 13:30-17:30, Donnerstag und Freitag 13:30-21:30, Samstag und Sonntag 10:30-17:30 Uhr. Weitere Angebote auf Nachfrage.
  1. Feiertagsöffnung: Wie in den Vorjahren wechseln sich die Nachbarn mit der Öffnung an Feiertagen ab. Pfingsten (9. + 10. Juni) und am 3. Oktober ist „Panoramablick“ von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Himmelfahrt (30. Mai) und Fronleichnam (20. Juni) übernimmt „Aquarena“ und hat von 11 bis 18 Uhr auf.

Niederschrift über die 22. Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 29.11.2018

Niederschrift über die 22. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 29.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

                           

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Gemeindewerke Jahresabschluss 2017

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Gemeindewerke Eschenburg wurde dem Haupt- und Finanzausschuss mit der Einladung zur Kenntnis gegeben.

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers (JPLH Treuhand AG, Biedenkopf) erteilt.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 20.11.2018 und der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 26.11.2018 dem Jahresabschluss zugestimmt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem Jahresgewinn von 53.636,55 € festgestellt.

2. Die Betriebsleitung wird entlastet.

3. Der Jahresgewinn wird in eine Rücklage eingestellt.

 

Punkt 3:      Gemeindewerke Wirtschaftsplan 2019

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 mit der Einladung zugeleitet.

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2019 wird nachstehend festgesetzt.

 

Ergebnishaushalt
  Erträge -3.009.800
Aufwendungen 2.903.180
Jahresergebnis (positiv) -106.620
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.686.800
Auszahlungen -2.282.180
Zahlungsmittelüberschuss 404.620
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 858.000
Auszahlungen -1.478.000
Zahlungsmittelfehlbedarf -620.000
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -96.000
Saldo -96.000
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-311.380

 

Kreditaufnahme

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

Punkt 4:      Friedhofsgebührensatzung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2019 geändert. Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zu beschließen.

 

Punkt 5:      Feuerwehrgebührensatzung

 

Die Feuerwehrgebührensatzung wurde anhand der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu gefasst. Wir weichen im § 2 Abs. 2 von der Mustersatzung ab, weil die Mustersatzung die Änderungen des § 61 Abs. 3 HBKG noch nicht enthalten hat. Diese Änderungen wurden aufgenommen.

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Kalkulation von Seiten der Verwaltung erläutert. Neben der Gebührensatzung wird dem Ausschuss eine Aufstellung der Kosten für die Fehlalarme von Brandmeldeanlagen zur Kenntnis gegeben.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Originalprotokoll beigefügte  Feuerwehrgebührensatzung zu beschließen.

 

Punkt 6:      Bericht Produkt 002 Wirtschaftsförderung

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht zum Produkt 002 Wirtschaftsförderung zur Kenntnis gegeben.

Der vollständige Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 7:      Haushalt und HSK 2019

 

Der Haushalt 2019 wird von Seiten des Ausschusses eingehend besprochen, insbesondere die von Seiten des Ortsbeirates Simmersbach vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Baumaßnahmen für den Friedhof in Simmersbach. Hierzu wird festgestellt, dass der Ortsbeirat Simmersbach trotz seiner Bedenken dem Haushalt 2019 zugestimmt hat.

Des Weiteren wird der Haupt- und Finanzausschuss darüber informiert, dass der Kultur- und Sozialausschuss die Notwendigkeit der An- und Umbaumaßnahmen für die Kita in Wissenbach bejaht hat.

Weiterhin soll bei der Organisation der Energiemesse für das Jahr 2021 eine Kostendeckung einschl. der Kosten der internen Kosten angestrebt werden. Über die Energiemesse des Jahres 2019 ist der Haupt- und Finanzausschuss einschl. der Abrechnung zu informieren.

Der Gemeindevorstand informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass er die Ortsbeiräte auffordern wird, Anregungen für Investitionen bis zum 01.07. des Vorjahres für das darauffolgende Haushaltsjahr bei der Verwaltung anzumelden, damit die entsprechenden Planungen einschl. der Kostenermittlungen rechtzeitig vorgenommen werden können.

 

Im Anschluss daran empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung der Gemeindevertretung, den Haushalt und das HSK 2019 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

(a)  Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)  Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)   Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)  Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)  Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)   Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)  In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)  Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)    Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)    Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)   Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)    Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

 

Die Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat folgende Anregungen zu unserem Haushalt gegeben, die ebenfalls aufzunehmen wären:

 

  1. Anregungen der Kommunalaufsicht:

 

1.1 Die Kommunalaufsicht regt an, dass die Gemeinde im Haushalt sogenannte Erheblichkeitsgrenzen definiert. Diese finden sich in den § 98 HGO (Nachtragshaushalt), § 100 HGO (über- und außerplanmäßige Ausgaben) und im § 12 GemHVO (Folgekostenberechnung und Planungsunterlagen).

Die Festlegung sollte im § 8 der Haushaltssatzung (dieser wäre neu einzufügen) oder im Vorbericht erfolgen.

Vorschlag wäre, im Haushalt 2019 die Erheblichkeitsgrenzen im Vorbericht darzustellen und ab dem Jahr 2020 in die Satzung zu übernehmen, wenn sich die festgelegten Grenzen im Haushaltsvollzug bewähren.

Für den § 98 wäre eine Erheblichkeitsgrenze für den Absatz 2 Nr. 3 und Nr. 4 zu definieren.

Bei der Nr. 3 geht es darum, dass ein Nachtrag aufgestellt  werden muss, wenn für ein Budget erhebliche Mehraufwendungen zu leisten sind.

Diese Grenze sollte mit 5 % angegeben werden aber mindestens 25.000 € betragen. Die Untergrenze sollte deshalb gezogen werden, weil das Budget Personalrat nur einen geringen Umfang hat und 5 % schnell erreicht sind mit der Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Die Grenze sollte ebenfalls nicht greifen, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge gedeckt sind. (z. B. durch Zuschüsse oder ein größerer Versicherungsfall, oder Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage).

 

Budget 0 286.180 € Davon 5 % 14.309 €
Budget 1 3.537.420 € Davon 5 % 176.871 €
Budget 2 589.900 € Davon 5 % 29.495 €
Budget 3 3.416.055 € Davon 5 % 170.802 €
Budget 4 1.040.945 € Davon 5 % 52.047 €
Budget 5 2.500 € Davon 5 % 125 €
Budget 9 8.040.000 € Davon 5 % 402.000 €

 

Bei der Nr. 4 geht es um Investitionen und Investitionsförderungen. Diese sollten auf 50.000 € festgelegt werden.

Für den § 100 wäre die Erheblichkeitsgrenze zu bilden, ab wann die Gemeindevertretung über die über- oder außerplanmäßige Ausgabe entscheiden sollte.

Vorschlag wären hier 25.000 €. Mit Ausnahme von gesetzlichen oder vertraglichen  Verpflichtungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Gewerbesteuer- verzinsung).

Für den § 12 GemHVO sollte die Erheblichkeitsgrenze bei 50.000 € festgelegt werden. (Berechnung von Folgekosten, Vorlage von Plänen und Bauzeitenplänen). Wird schon durch die Verwaltung praktiziert.

 

1.2 Die Notwendigkeit zur Bildung einer Liquiditätsreserve sollte  in den Vorbericht und das HSK integriert werden.

 

1.3 Auf die Notwendigkeit zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses wird im Vorbericht schon unter Punkt 3.3.4. hingewiesen.

 

1.4 § 4 Haushaltssatzung

 

Das Wort Kassenkredit ist durch das Liquiditätskredit zu ersetzen.

 

 

Sollte bis zur Beschlussfassung des Haushaltes am 05.12.2018 der Antrag auf Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock noch nicht bewilligt sein, soll der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht werden, damit der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit ausreichend ist, um die ordentliche Tilgung und den Anteil der Gemeinde Eschenburg zur Hessenkasse finanzieren zu können. Der Ansatz aus Einnahmen der Gewerbesteuer ist für das Haushaltsjahr 2019 zurückhaltend geplant, so dass eine entsprechende Anpassung erfolgen kann.

 

Punkt 8:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad hat für den Haupt- und Finanzausschuss Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • gemeinsam Holvermarktung Mittelhessen GmbH angehen
  • Tempo 30 bei Grundschule und Kita in Eiershausen
  • Störungen im Digitalfunk sind zu melden

 

Es gibt eine Anregung:

  • Mehr Zeit für die Haushaltsberatung (Gerd Müller)

 

Niederschrift über die 18. Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses 28.11.2018

Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 28.11.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

TOP 2: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Holderbergsrain“

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen soll erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Holderbergsrain“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

TOP 3:           Erlass einer Abweichungssatzung „Holderbergsrain“

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ wurde im Jahr 2017 erstmals endgültig hergestellt.

Der Endausbau „Holderbergsrain“ Flur 10, Flurstück 103 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Abweichungssatzung „Holderbergsrain“ zu beschließen.

 

TOP 4:           Haushalt 2019 – Bauprogramm Fachbereich 3

 

Seitens der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses gibt es keine weiteren Fragen zum Haushalt 2019 bzw. dem Bauprogramm des Fachbereiches 3.

Den Mitgliedern des Ausschusses sind die Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, bei 6 ja Stimmen und 1 Enthaltung den vorgelegten Haushalt 2019 und das Bauprogramm 2019 zu beschließen.

 

TOP 5: Informationen der Gemeindewerke:

 

  1. Investitionen/Bauprojekte
  2. Wirtschaftsplan 2019

 

Betriebsleiter Reiner Müller informiert den Ausschuss über die anstehenden Projekte und den Wirtschaftsplan 2019.

 

TOP 6: Bericht zum Produkt 314 Planung und Entwicklung

 

Aus dem Produkt 314 „Planen und Entwickeln“ hat es anstelle eines Jahresberichtes in der Ausschusssitzung vom 31.10.2018 eine umfassende Erläuterung zum Regionalplan Mittelhessen gegeben, was ein Jahrzehnt Bestand haben soll. Damit ist der Ausschuss im Sinne des beschlossenen Berichtswesens informiert.

 

Fragen zur Bauleitplanung werden im Rathaus weiter gerne bearbeitet, wobei für eine ergiebige Erstinformation sämtliche Bebauungspläne der Gemeinde Eschenburg über unsere Internetseite (www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung) weltweit lesbar sind.

 

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Konrad gibt dem Bau- und Umweltausschuss Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • EKM fördert unser Elektro-Auto mit 250 € monatlich über drei Jahre
  • Bauamt spart der Gemeinde 290.000 € im Jahr 2017 bei Planungskosten
  • Endausbau der Straße „Holderbergsrain“ mit 3,51 € pro Quadratmeter
  • Wildschweinschäden in Hausgärten nicht ersatzpflichtig
  • mobile Musikanlage für alle Friedhöfe
  • Entbuschung am Segelfliegerhang
  • Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill für Kreis, Kommunen und Verbände
  • REWE will Standort in Wissenbach verbessern
  • Unitymedia behebt Störung nach Zerstörung
  • Verbände gefragt für die Bauprogramme 2021-2026
  • Abzüge bei Ökopunkte-Konto
  • Gemeinsamer Mobilfunk-Standort aufm Roth gesucht (Telekom, Vodafone)

Es werden Anfragen gestellt zu den Themen:

  • Holzvermarktung (Schwehn)
  • Betroffene Fläche beim Ökopunkte-Abzug (Brietzke)

 

 

 

 

 

Niederschrift über die 12. Sitzung des Kultur- u. Sozialausschusses am 27.11.2018

Niederschrift über die 12. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 27. November 2018, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Frau Geraldine Int-Veen, die für Uta Kasper-Saßmannshausen in den Kultur- und Sozialausschuss nachgerückt ist.

 

TOP 2:           Wahl einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden

 

Da Frau Kasper-Saßmannshausen aus dem Ausschuss ausgeschieden ist, müssen neue stellv. Ausschussvorsitzende benannt werden. Einstimmig wurden gewählt als:

 

  1. stellv. Vorsitzende: Leo Müller
  2. stellv. Vorsitzende: Dirk Haas

                       

TOP 3:           Stiftung für Eschenburg

 

Die Sparkasse Dillenburg bietet an, unter dem Dach der von ihr gegründeten Stiftergemeinschaft ohne größeren Aufwand eigene Vor-Ort-Stiftungen zu gründen und zu begleiten. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Dillenburg an, ab einem Startkapital von 10.000 € zusätzlich ein Dotationskapital von 5.000 € und eine Spende in gleicher Höhe zu geben.

 

Somit kann die Stiftung, die sich sonst eigentlich von den Erträgen ihres Kapitals speist, schon im ersten Jahr über Mittel verfügen.

 

Bei der Suche nach einem Stiftungs-Startkapital kam der Gemeindevorstand auf die Heinzel-Schenkung aus dem Jahr 1985. Dr. Albert Heinzel hat dem Gemeindevorstand ein Sparbuch geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Das Sparbuch war mit 20.000 DM ausgestattet, was heute gerundet 10.225 € ausmacht.

 

Über dieses Angebot der Sparkasse und die Möglichkeit, ein Startkapital aufzubringen, sind die Gemeindevertretung am 14.06.2018 und der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018 vom Gemeindevorstand informiert worden.

 

Das weitere Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht geprüft worden mit der Empfehlung, dass die Gemeindevertretung die Errichtung einer Stiftung gem. §§ 115 und 116 HGO beschließen kann.

 

Mit Carl-Philipp Flick von der Sparkasse ist die Satzung ausgearbeitet worden, die im Entwurf auch abgestimmt worden ist mit der Deutschen Stiftungstreuhand (Fürth), die Träger der Stiftergemeinschaft und Partner der Sparkasse sein wird. Aktuell stehen hier nur noch redaktionelle Aktualisierungen aufgrund des neuen  Datenschutzrechts an.

 

Der Stiftungszweck (§ 2) ist bewusst als Rahmen weit gefasst, damit hier Zustiftungen, die das Kapital erhöhen, und Spenden auch gemäß Abgabenordnung als mildtätige und gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigend quittiert werden können. Innerhalb dieses Rahmens kann über die Erträge und Spenden verfügt werden, wobei die Schenkung von Dr. Heinzel leiten soll: Sozialen Zwecken, für die es sonst eher wenige Mittel oder gar keine Unterstützung gibt, soll die „Stiftung für Eschenburg“ dienen.

 

Gedacht wurde vom Gemeindevorstand auch an die Infrastruktur unseres Gemeinwesens, als gezielte Unterstützung für Spiel- und Sportplätze, Schwimmbad und ähnlichen Einrichtungen.

 

Der Stiftungsrat (§ 8) ist mit bis zu acht Personen besetzt, von denen der Bürgermeister und ein Vertreter der Sparkasse (als Schriftführer, ohne Stimmrecht) gesetzt sind. Darüber hinaus können vom Gemeindevorstand bis zu sechs weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen werden, wobei möglichst aus jedem Eschenburger Ortsteil ein Mitglied dem Stiftungsrat angehören soll.

 

Wie von der Sparkasse betont, werden hierfür vor allem „Kümmerer“ und kreative Köpfe gesucht, die sich für das Gemeinwesen einsetzen. Da der Gemeindevorstand die Gemeinde nach außen vertritt, obliegt ihm die Bestellung auf vier Jahre wie auch etwaige Nachbestellungen.

 

Der Stiftungsrat selbst bestimmt per Wahl aus seiner Mitte heraus den Vorsitz und die Stellvertretung.

 

 

Nach der Beratung und Beschlussfassung in Ausschüssen und Vertretung kann die Vereinbarung unterzeichnet werden. Danach folgen die eigentliche Errichtung mit Einzahlen des Startkapitals, Ausstellen der Urkunde, Zuwendungsbescheinigung und Fördermittelauszahlung der Sparkasse.

 

Nachdem einige Fragen beantwortet werden, beschließt der Kultur- und Sozialausschuss einstimmig und empfiehlt, der Errichtung der „Stiftung für Eschenburg“ gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen. Als Startkapital der Gemeinde wird die Heinzel-Schenkung in Höhe von 10.225 € verwendet.

 

TOP 4:           Bericht aus dem Produkt 121 – Jugendarbeit (Ferienpass)

 

Da Frau Hinze-Hellebrand verhindert ist, berichtet Bürgermeister Konrad dem Ausschuss über den Ferienpass 2018. Der Kurzbericht sowie eine Kostenaufstellung liegen dem Original-Protokoll als Anlagen bei.

 

Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal stärker bei den Busfahrten zusammen arbeiten sollten. Zur Problematik „Schwimmbadkarte für Kinder unter 7 Jahren und Nichtschwimmer“ wird sich die Gemeinde bis zum Ferienpass 2019 durch den GVV beraten lassen. Hier müssen sich Gemeinde und Zweckverband einig sein.

 

TOP 5:           Neugestaltung Neubürger-Fest

 

Hierzu liegt dem Ausschuss ein ausführlicher Vermerk vor, in dem der Vorstand den Kultur- und Sozialausschuss bittet, das Konzept zu überdenken. Hierbei sollte bedacht werden:

 

  • Namensänderung der Veranstaltung, damit sich nicht nur Neubürger, sondern auch Alteingesessene angesprochen fühlen;
  • Organisator/Veranstalter nicht Gemeinde, sondern Vereine (einzeln oder gemeinsam), aber unter Mithilfe der Gemeinde;
  • Bücherei sollte geöffnet werden;
  • Film- oder Bildervorführung über Eschenburg im oberen Sitzungszimmer prüfen;
  • Samstag vor Herbstmarkt als Termin beibehalten, aber Zeitraum von 15 – 17:30 Uhr festlegen.
  • Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem Dankeschön-Abend und der Sportlerehrung stattfinden lassen.
  • Verzicht auf Würstchen und Getränke evtl. nur Kaffee und Kuchen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss wird sich in seiner ersten Sitzung in 2019 mit diesem Thema beschäftigen und das Konzept für das Bürgerfest überdenken.

 

 TOP 6:           Busverbindung Holderbergschule am Nachmittag

 

In der Ausschuss-Sitzung am 28.08.2018 war die Frage aufgekommen, warum der Busfahrplan und das Nachmittagsprogramm der Holderbergschule nicht aufeinander abgestimmt sind. Einige Kurse enden um 16:00 Uhr. Die Busse in die Eschenburger Ortsteile fahren um 16:15 Uhr vom Marktplatz aus ab. Lediglich der Bus nach Hirzenhain fährt bereits um 15:45 Uhr, so dass die Kinder aus Hirzenhain nur bedingt an diesen Kursen teilnehmen können.

 

Die Holderbergschule, der Kreis als Schulträger und die Verkehrs­gesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH sind nun daran, eine Lösung zu finden. Zum neuen Schuljahr hin sollen die gewünschten Änderungen in eine Neukonzeption für den Bereich Dillenburg/Eschenburg/Dietzhölztal einfließen, berichtet Bürgermeister Konrad aus Kontakten zu den zuständigen Stellen.

 

TOP 7:           Haushalt 2019

 

Bürgermeister Konrad und Rainer Deutsch stellen anhand einer Entwurfsskizze den An- bzw. Umbau der Kita Wissenbach vor. Diese Skizze und die Kostenermittlung sind dem Original-Protokoll als Anlagen beigefügt. Nur unter der Bedingung, dass An- und Umbau zeitnah stattfinden, hat der Lahn-Dill-Kreis seinerzeit die Erhöhung von 65 auf 80 Plätze genehmigt. Hier geht es darum, den Bestand an 80 Plätzen abzusichern und zehn weitere zu schaffen.

 

Am 06.12.2018 findet ein Gespräch mit Vertretern des Lahn-Dill-Kreises statt, in dem etwaige Fördermöglichkeiten geklärt werden sollen. Bürgermeister Konrad betont noch einmal, dass der Ausbau der Kita Wissenbach im Haushaltsjahr 2019 Vorrang hat.

 

Ob Kosten für eine neue Küche entstehen, wird bis zur nächsten Sitzung geklärt.

 

Im Ausschuss werden noch einige Fragen beantwortet. Daraufhin beschließt der Kultur- und Sozialausschuss einstimmig den Entwurf des Haushalts 2019 und empfiehlt ihn der Gemeindevertretung zur Annahme.

 

TOP 8:           Mitteilungen und Anfragen

 

Bürgermeister Konrad gibt dem Kultur- und Sozialausschuss Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Gemeinsame Kindertagespflege im alten Pfarrhaus Simmersbach geplant
  • Neuer Kurs für neue Kindertagespflegepersonen ab Februar
  • EKHN sieht von Darmstadt aus „gravierende Mängel“ in Kitas
  • Zusammenarbeit mit Holderbergschule bei Nutzung von Räumen
  • Förderung der Sozialarbeit an Schulen
  • Dienstleistungszentrum-OG komplett für Netzwerk Jugend und St. Elisabeth-Verein
  • Schul-Sammlung des Regionalmuseums zieht in die Wohnung überm Backes Wissenbach
  • Bald Bus bis Berufsbildungszentrum Breidenbach
  • Bürgerfrühstück mit Landfrauen – zweimal 2019 nach gelungener Premiere
  • Kein Sonderkonto für Seniorenfahrt wg. übermäßiger Kosten
  • Daumen-Drücken für Tina Hermann!!!

 

Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2018

Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 22.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Produktbericht 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Der Bericht wird dem Ausschuss durch Thomas Stoll und Sascha Nickel erläutert. Schwerpunkt des Berichtes sind die Aufgaben des Ordnungs-amtes im Zusammenhang mit dem Tier- und Seuchenschutz und ordnungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung. Insbesondere wird in dem Bericht auf die ordnungsrechtlichen Vorkehrungen zur Schweinepest und zur Vogelgrippe eingegangen sowie zu einer Fischseuche, die Anfang des Jahres den Lahn-Dill-Kreis, aber auch die Gemeinde Eschenburg, insbesondere die Angelgewässer in Eibelshausen betroffen  hat. Im Sommer diesen Jahres sind verstärkt Anfragen zum Thema Wespen und Hornissen beim Ordnungsamt eingegangen. Die Trockenheit hat auch die Ratten- und Mäusepopulation begünstigt.

 

Ein weiteres Thema war die Fundtierversorgung. Hier hat die Gemeinde zusammen mit anderen Gemeinden schon seit einigen Jahren einen Kooperationsvertrag mit dem Tierheim Dillenburg geschlossen. Außerdem wurde zur Hundehaltung, insbesondere zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden berichtet sowie zum Antrag der Gemeindevertretung über eine Anleinpflicht für Hunde vom 06.09.2018.

Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Im Anschluss an diesen Bericht werden weitere Fragen der Ausschuss-mitglieder behandelt, insbesondere zur Parksituation in Wissenbach im Bereich der Klinik und der Forsthausstraße, im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Simmersbach inkl. Lärmbelästigung und dem Abbrennen von Feuerwerken. Der Ausschuss regt einen verstärkten Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und zu Lärmbelästigungen bei Feierlichkeiten an, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden.

 

Darüber hinaus wurde die Frage  zur Schrottsammlung durch Firmen gestellt und die Möglichkeit beraten, die Ordnungspolizei durch private Dienstleister zu unterstützen. Außerdem soll der Einsatz von geringfügig Beschäftigten geprüft werden.

 

Der Ausschuss wünscht für den nächsten Bericht, dass die Parksituation in Eschenburg und die Tempo-Messungen in Eschenburg thematisiert werden sollen, inkl. der entsprechenden Fallzahlen.

 

Punkt 3:      Stiftung für Eschenburg

 

Die Sparkasse Dillenburg bietet an, unter dem Dach der von ihr gegründeten Bürgerstiftung ohne größeren Aufwand eigene Vor-Ort-Stiftungen zu gründen und zu begleiten. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Dillenburg an, ab einem Startkapital von 10.000 € zusätzlich ein Dotationskapital von 5.000 € und eine Spende in gleicher Höhe zu geben. Somit kann die Stiftung, die sich sonst eigentlich von den Erträgen ihres Kapitals speist, schon im ersten Jahr über Mittel verfügen.

 

Bei der Suche nach einem Stiftungs-Startkapital kam der Gemeindevorstand auf die Heinzel-Schenkung aus dem Jahr 1985. Dr. Albert Heinzel hat dem Gemeindevorstand ein Sparbuch geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Das Sparbuch war mit 20.000 DM ausgestattet, was heute gerundet 10.225 € ausmacht.

 

Über dieses Angebot der Sparkasse und die Möglichkeit, ein Startkapital aufzubringen, sind die Gemeindevertretung am 14.06.2018 und der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018 vom Gemeindevorstand informiert worden.

Das weitere Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht geprüft worden mit der Empfehlung, dass die Gemeindevertretung die Errichtung einer Stiftung gem. §§ 115 und 116 HGO beschließen kann.

Mit den Beratern der Sparkasse ist die Satzung ausgearbeitet worden, die im Entwurf auch mit der Deutschen Stiftungstreuhand (Fürth) abgestimmt worden ist, die Träger der Stiftergemeinschaft und Partner der Sparkasse sein wird. Aktuell stehen hier nur noch redaktionelle Aktualisierungen aufgrund des neuen  Datenschutzrechts an.

Der Stiftungszweck (§ 2) ist bewusst als Rahmen weit gefasst, damit hier Zustiftungen, die das Kapital erhöhen, und Spenden auch gemäß Abgabenordnung als mildtätige und gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigend quittiert werden können. Innerhalb dieses Rahmens kann über die Erträge und Spenden verfügt werden.

Gedacht wurde vom Gemeindevorstand auch an die Infrastruktur unseres Gemeinwesens, als gezielte Unterstützung für Spiel- und Sportplätze, Schwimmbad und ähnlichen Einrichtungen.

 

Der Stiftungsrat (§ 8) ist mit bis zu acht Personen besetzt, von denen der Bürgermeister und ein Vertreter der Sparkasse (als Schriftführer, ohne Stimmrecht) gesetzt sind. Darüber hinaus können vom Gemeindevorstand bis zu sechs weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen werden, wobei möglichst aus jedem Eschenburger Ortsteil ein Mitglied dem Stiftungsrat angehören soll.

Wie von der Sparkasse betont, werden hierfür vor allem „Kümmerer“ und kreative Köpfe gesucht, die sich für das Gemeinwesen einsetzen. Da der Gemeindevorstand die Gemeinde nach außen vertritt, obliegt ihm die Bestellung auf vier Jahre wie auch etwaige Nachbestellungen.

Der Stiftungsrat selbst bestimmt per Wahl aus seiner Mitte heraus den Vorsitz und die Stellvertretung.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, der Errichtung der „Stiftung für Eschenburg“ gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen. Als Startkapital der Gemeinde wird die Heinzel-Schenkung in Höhe von 10.225 € verwendet.

 

Punkt 4:      Haushalt und HSK 2019

 

a) Wald- und Forstwirtschaft

 

Herr Arnold und Herr Prahl von Hessenforst informieren den Ausschuss, dass ab dem 01.01.2019 die Forstämter grundsätzlich die Holzvermarktung nicht mehr für die Gemeinden und private Waldbesitzer ab einer bestimmten Größe (ca. 100 Hektar Waldbesitz) übernehmen dürfen. Lediglich für das Kalamitätsholz (windwurf- und borkenkäfergeschädigtes Holz) sind Ausnahmen in Aussicht gestellt worden. Für einzelne Forstämter, in denen die Waldflächen von Körperschaften weniger als 25 % betragen, ist eine Holzvermarktung bis zum 31.12.2020 möglich.

Die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises planen, die Holzvermarktung ab dem Jahr 2019 über eine noch zu gründende GmbH „Holzvermarktung Mittelhessen“ vorzunehmen. Der Rückzug von Hessenforst aus Holzvermarktung hat kartellrechtliche Gründe. Im Falle eines Verfahrens der Kartellbehörden könnten  Schadensersatzforderungen in Höhe von 10 € pro Festmeter und Jahr auf die Kommunen und Hessenforst zukommen.

 

Des Weiteren informieren sie über die aktuelle Situation bezüglich der Holzvermarktung. Gegenwärtig bestehen keine Schwierigkeiten, Laubholz zu vermarkten. Allerdings bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Vermarktung von Fichtenholz. Hintergrund ist, dass durch den Sturm Friederike rund 3 Mio. Festmeter allein in Hessen angefallen sind.      Weiterhin müssen erhebliche Mengen Fichtenholz durch die Trockenheit und den Borkenkäferbefall aufgearbeitet werden sowie rund 15 Mio. Festmeter aus den Unwettern in Norditalien und Österreich. Diese Mengen können nur mit erheblichen Preisabschlägen verkauft werden, so dass mit erheblichen Erlöseinbußen zu rechnen ist. Die Aufwendungen für die Aufarbeitung des Holzes bleiben hingegen bestehen und werden in den nächsten Jahren durch Kosten für die Wiederbewaldung und Pflege steigen. Wie hoch die Schäden für Eschenburg allein durch die Trockenheit und den Borkenkäferbefall sein werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

 

Die Gefahr durch den Borkenkäfer ist noch nicht gebannt. Wir müssen davon ausgehen, dass weitere Folgeschäden in den nächsten zwei bis drei Jahren durch einen weiteren Borkenkäferbefall drohen werden. Dadurch entstehen weitere Kosten durch die Aufarbeitung des Holzes und durch den eventuell notwendigen Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Rahmen von Polterbegiftung.

 

Im Frühjahr  des kommenden Jahres wird die hauptsächliche Aufgabe darin bestehen, befallene Bäume zu identifizieren und schnellstmöglich zu fällen und aufzuarbeiten. Hier wird nur ein kurzes Zeitfenster von maximal 6 – 8 Wochen zur Verfügung stehen, in der diese Arbeiten erledigt werden müssen. Weil dieses Problem bundesweit auftritt, werden kaum freie Kapazitäten durch private Dienstleister vorhanden sein und es ist mit steigenden Preisen für den Unternehmereinsatz zu rechnen. Die eigenen Mitarbeiter werden nicht in der Lage sein, die gesamten anfallenden Arbeiten zu erledigen.

Zur Zeit wird versucht, private Dienstleister vertraglich zu binden.

Hessenforst plant, zur Identifizierung von mit Borkenkäfern befallenen Bäumen freiwillige Helfer zu gewinnen und diese zu schulen.

 

b) Haushalt und HSK 2019

 

Der Ausschuss wird dahingehend informiert, dass die Verwaltung zur Zeit noch nicht absehen kann, ob und in welcher Höhe die Gemeinde Mittel aus dem Landesausgleichsstock erhalten wird. Aus diesem Grund kann eine Beschlussfassung über den Haushalt und das HSK zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Von Seiten des Ausschusses werden keine Einwände zum Stellenplan und für das HSK 2019 geäußert.

 

Zum Haushalt 2019 sollen folgende Änderungen eingearbeitet werden:

 

(a)   Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)   Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)   Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)   Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)   Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)    Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)   In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)  Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)    Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)    Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)   Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)    Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

(m)  Der Ausschuss bittet den Gemeindevorstand aus den Mitteln zur Unterstützung des Ehrenamtes 750 € für die Feuerwehren bereitzustellen.

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

– Schiedsmann gesucht

– gemeinsame Kindertagespflege in Simmersbach

– neuer Kurs Kindertagespflege ab Februar

– EKM-Förderung für Elektroauto

– Bus zum Berufsbildungszentrum Breidenbach

– Holzvermarktung Mittelhessen GmbH

 

Ende der Sitzung: 22.15 Uhr

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer

 

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2018

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Mittwoch, den 5. Dezember 2018, um 18.00 Uhr,  

 

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 19. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

Tagesordnung:

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.    Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

3.    Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

4.    Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

5.    Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ (Nachfolger

für Manfred Brunhofer)

Anträge des Gemeindevorstandes

6.    Stiftung für Eschenburg

7.    Holzvermarktung Mittelhessen GmbH

8.    Holderbergsrain, OT Eibelshausen

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

b) Abweichungssatzung

9.    Feuerwehrgebührensatzung – Neufassung

10.  Friedhofsgebührensatzung – Neufassung

11.  Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Eschenburg

12.  Wirtschaftsplan 2019 der Gemeindewerke Eschenburg

13.  Haushalt 2019

a) Investitionsprogramm 2019 – 2022

b) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2019

c) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 15.11.2018

Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 15.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.  Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Haushalt und HSK 2019

 

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder, dass von Seiten der FWG-Fraktion folgender Antrag zum Haushalt gestellt wurde:

„Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

In den Haushalt 2019 sind 5.000 bis 10.000 € Planungskosten für einen „Eschenburgsturm“ aufzunehmen, um die Idee für das Projekt voranzu-treiben. Ganz nach der Devise „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt“ sollten wir mit den Planungskosten in Vorlage treten. Diese Kosten könnte man dann bei einer späteren Realisierung des Projektes mit den möglichen Spenden bzw. Fördergeldern verrechnen.“

Über diesen Antrag wird bei der endgültigen Beschlussfassung des Ausschusses über den Haushalt 2019 entschieden.

 

Im Anschluss daran werden die Ausschussmitglieder über die Neuregelungen des Haushaltsrechtes für das Jahr 2019 informiert. Das Haushaltsrecht hat sich mit dem Gesetz zur Hessenkasse geändert. Insbesondere wurden die Regelungen zum Haushaltsausgleich und der damit verbundenen Notwendigkeit, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, verschärft. Des Weiteren muss der Zahlungsmittel-überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zukünftig mindestens so hoch sein, dass die ordentliche Tilgung und der Beitrag zur Hessenkasse gedeckt sind.

Weiterhin werden die Gemeinden verpflichtet, eine Liquiditätsrücklage in Höhe von 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Durchschnitts der letzten drei Haushaltsjahre zu bilden.

Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde mit der Haushaltsgenehmigung 2018 gefordert, dass die Gemeinde darlegt, wie die Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen werden.

Von Seiten der Verwaltung wird dem Ausschuss dargelegt, dass zum 31.12.2018 keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr vorhanden sind. Dies wird auch im Haushaltssicherungskonzept 2019 entsprechend dargestellt.

Der Vortrag zur Änderung des Haushaltsrechtes und des Abbaus der Fehlbeträge aus Vorjahren wird den Ausschussmitgliedern zugeleitet.

 

Im Anschluss daran wird der Ausschuss über die Änderungen des Stellenplanes und das Ergebnis der Stellenbewertung informiert. Auch dieser Bericht wird den Ausschussmitgliedern zugeleitet.

 

Von Seiten der Verwaltung werden dem Ausschuss die Haushaltssatzung sowie der Vorbericht erläutert. Zur Beratung des Budgets der Kindertagesstätten bittet der Ausschuss darum, die Geburtenzahlen der letzten Jahre, die für die Bedarfsberechnung der Kindergartenplätze herangezogen werden, zur Kenntnis zu geben.

 

Über die vorgesehenen Baumaßnahmen und Investitionen wurde der Ausschuss in der letzten Sitzung am 01.11.2018 informiert. Weitere Investitionen, die nicht Teil des Bauprogrammes der Gemeinde Eschenburg sind, werden in der Sitzung erläutert.

 

Von Seiten des Ausschusses werden Fragen zur Bereitstellung von Mitteln für das Ehrenamt gestellt. Entsprechende Mittel wurden auch schon in den Haushalt 2018 aufgenommen und sind auch im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

Eine weitere Diskussion wurde über die Erhöhung der Einlage der Gemeinde Eschenburg bei der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH geführt sowie über den geplanten Verkauf des Gebäudes der Gaststätte „Zur Linde“, OT Roth und über den Verkauf des alten Rathauses im OT Wissenbach.

 

Des Weiteren wird der Ausschuss darüber informiert, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses von Seiten des Forstamtes Informationen zur Waldbewirtschaftung, insbesondere zu den Schäden im Gemeindewald aufgrund des trockenen Sommers und des Borkenkäferbefalls, gegeben werden.

 

Der Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept 2019 werden in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2018 weiter beraten.

 

Punkt 3:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Haushalt Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ beschlossen
  • Haushalt Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal nicht beschlossen (Mehrheit hat zugestimmt, aber die erforderliche Mindeststimmenzahl von 2/3 der Mitglieder der Verbandsversammlung wurde nicht erreicht.)
  • Vermietung Dienstleistungszentrum
  • Positive Stellungnahme zu Tempomessung in Wissenbach

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                          Schriftführer

 

Einladung zur Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses am 28.11.18

Bau- und Umweltausschuss

Zu der am Mittwoch, den 28. November 2018, um 19.00 Uhr, stattfindenden 18. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1. Eröffnung und Begrüßung, Mitteilung des Vorsitzenden

2. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Holderbergsrain“

3. Erlass einer Abweichungssatzung „Holderbergsrain“

4. Haushalt 2019 – Bauprogramm Fachbereich 3

5. Informationen der Gemeindewerke:

a) Investitionen/Bauprojekte
b) Wirtschaftsplan 2019

6. Bericht zum Produkt 314 Planung und Entwicklung

7. Mitteilungen und Anfragen

Schwehn
(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Kultur- u. Sozialausschusses am 27.11.18

Kultur- und Sozialausschuss

Zu der am Dienstag, den 27. November 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 12. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Wahl einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden

3. Stiftung für Eschenburg

4. Bericht aus dem Produkt 121 – Jugendarbeit (Ferienpass)

5. Neugestaltung Neubürger-Fest

6. Busverbindung Holderbergschule am Nachmittag

7. Haushalt 2019

8. Mitteilungen und Anfragen

gez. Bieber
(Vorsitzender)