Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 11.04.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 28.03.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Antrag gestellt, die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu nehmen.

Der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu. Somit wird dieser Punkt als TOP 6 behandelt.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über die letzte Sitzung des Ältestenrates. In dieser Sitzung wurde über die Sanierung des Holderbergstadions, die Partnerschaft mit Petschau sowie über Regularien zum Ablauf der Gemeindevertretersitzungen gesprochen.

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Insbesondere weist Bürgermeister Konrad auf den Termin der Vereine mit dem Sportcoach für das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ am 09.05.2019 hin sowie auf die Umsetzung der Baumaßnahmen von Hessen Mobil in der Gemeinde.

 

Im Anschluss daran wird zum Bericht eine Frage gestellt zum Thema „Eschenburg blüht und glüht – Neugestaltung des Made“.

 

Unabhängig zum Bericht wird eine Frage zur noch nicht erfolgten Veröffentlichung des Protokolls des Ortsbeirates Wissenbach vom 25.02.2019 gestellt.

 

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 03.04.2019 und der Haupt- und Finanzausschuss am 04.04.2019 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

 

Punkt 5:      Standortsuche der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Firma Vodafone GmbH in der Gemarkung Roth

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Firma Vodafone GmbH – vertreten durch die Firma eubanet GmbH – haben die Gemeinde Eschenburg gemäß § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über die geplante Errichtung einer Mobilfunkstation in der Gemarkung Roth informiert.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH gibt keinen Suchkreisradius vor, da die örtliche Topographie und Bebauung maßgeblichen Einfluss auf die spätere Standortauswahl haben. Die Deutsche Telekom Technik GmbH bittet um Standortvorschläge in der Nähe des Suchkreismittelpunktes, die durch die Firma ergebnisoffen auf ihre Eignung geprüft werden.

 

Ebenfalls zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur sucht die Firma Vodafone einen geeigneten Standort für eine Mobilfunkstation in der Gemarkung Roth. Die benötigte Grundfläche beträgt 10 x 10 Meter. Der Mast wird eine ungefähre Höhe von 20 Meter – je nach Standort – haben.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Grundstücksangelegenheiten, die im Zusammenhang mit Mobilfunk stehen, in jeden Fall der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gemeindevorstand möchte verhindern, dass ein Funkmast auf einem Privatgrundstück innerhalb der Ortslage oder in der Nähe der Ortslage errichtet wird und empfiehlt daher den Firmen, ein Angebot für einen gemeinsamen Standort zu unterbreiten.

Über dieses Thema wurde auf einer Bürgerversammlung am 28.03.2019 im OT Roth informiert.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist darauf hin, dass der Verwaltung ein Schreiben und eine Unterschriftenliste von Rother Bürgern vorliegen. Das Schreiben und die Unterschriftenliste wurde allen Körperschaftsmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.

 

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:

 

Der erste Standortvorschlag soll weiterhin die Hörler Seite sein. Als Alternative wird der alte Festplatz vorgeschlagen. Es soll nur ein Mobilfunkmast für beide Anbieter genehmigt werden.

 

 

Punkt 6:      Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg – Anleinpflicht für Hunde

 

Die Gemeindevertretung hat am 06.09.2018 (Punkt 9) beschlossen:

 

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über eine Anleinpflicht für Hunde zu beraten und in der Satzung zu verankern, wie es bereits in anderen Bundesländern wie z. B. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich geregelt ist. Möglich wäre auch eine Anleinpflicht zumindest in der Brut- und Setzzeit vom 15.03. bis 15.07. eines jeweiligen Jahres, wie bereits in Südhessen umgesetzt (ebenfalls in Bremen und Niedersachsen).“

 

Die Gemeinde kann in der Eschenburger Gefahrenabwehrverordnung Flächen nennen, wo Leinenzwang bestehen soll.

 

Zum Beispiel:

 

  1. während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und/oder auf Wiesen
  2. innerhalb bebauter Ortslagen
  3. generell im Wald
  4. oder auch einfach alles lassen wie es ist und auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinweisen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 04.04.2019 dafür ausgesprochen, die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg im § 3 (Tiere) den Absatz 1 zu ergänzen.

 

  • Die Eigentümer, Halter oder die Begleitpersonen von Hunden und anderen Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere sich nicht ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen. Sie haben die Tiere von Kinderspielplätzen oder Spielanlagen, Friedhöfen und Anpflanzungen fern zu halten. Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg im § 3 (Tiere) den Absatz 1 um den folgenden Satz zu ergänzen: „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.“ Die Gefahrenabwehrverordnung ist neu zu fassen.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wird angeregt, auf den Hundesteuer-bescheiden auf diese Regelung hinzuweisen.