Kategoriearchive: Politik und Gremien

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

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Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest

 

Top 2: Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)

 

Die zukünftigen Eigentümer des Anwesens Hosbachstraße 13 planen auf der Garage des Anwesens einen Anbau an das Haus vorzunehmen. Dieser Anbau ist genehmigungsfähig wenn die  Wahrung der baurechtlichen Abstandsflächen gewährleistet ist. Da es sich bei der Garage um eine Grenzbebauung handelt und eine Garage mit Aufstockung direkt auf der Grenze baurechtlich nicht zulässig ist wird der Antrag auf Erwerb der Wegefläche Nr. 59 gestellt.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen öffentlichen Feldweg der im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesen wurde. Vor dem Verkauf ist ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

 

Der Feldweg erschließt lediglich die Gartenflächen der Wohnhausgrundstücke Hosbachstraße 13 und 15. Ein Verkauf unter Berücksichtigung der Belange des Grundstücksnachbarn Hosbachstraße 15 kann durchgeführt werden. Die Belange des Nachbarn werden durch die Eintragung eines Gang- und Fahrrechtes als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gewahrt. Der Eigentümer des Wohnhauses Hosbachstraße 15 wurde angehört und hat keine Einwände.

 

Die in der Wegefläche verlaufende Wasserleitung wird durch die Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch rechtlich abgesichert.

 

Der Ortsbeirat Eibelshausen wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Einziehung und dem Verkauf der Fläche.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz über dem Wirtschaftsweg in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 mit einer Größe von 59 m² durchzuführen mit dem Ziel, diese Fläche zu veräußern

 

Top 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Hosbachstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Hosbachstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Top 4: Produktbericht 321 – Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen

 

Dem Ausschuss wurde der Bericht bereits mit der Einladung übersandt. Fragen und Anregungen wurden von Harald Hermann beantwortet.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Eschenburg auf LED ist abgeschlossen.

 

Nach Mitteilung von Hessen Mobil am 06.06.2018 wird sich die Baumaßnahme in der Schelde-Lahn-Straße verzögern. Eine Ausschreibung erfolgt erst im Herbst 2018, Baubeginn Anfang 2019.

Dadurch verschiebt sich auch der Ausbau der Gemeindestraße „Industriestraße“ bis 2019.

 

Top 5: Mitteilungen und Fragen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

  • Für Kommunen und ihre Bürger ist die Beitrags-Finanzierung der beste Weg
  • Änderung der Wertstoffhof-Öffnungszeiten (Sommerhalbjahr 1. April bis 31. Oktober samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr sowie mittwochs von 17:00 bis 19:00 Uhr, Winterhalbjahr – 1. November bis 31. März samstags von 09:00 bis 11:30 Uhr)
  • Stellungnahme zum neuen Regionalplan Mittelhessen
  • Gemeinsame Anstöße zu Hochwasserschutz-Zweckverband
  • Stadion-Sanierung am Holderberg gemeinsam angehen
  • Verkauf Baugrundstück Steimelstraße 24
  • Grundhafte Erneuerung der Kirchstraße für Anlieger günstiger
  • Anliegerversammlungen Breslauer Straße und Bergstraße (2. BA)
  • Ausbau „Obere Aue“ wie Anliegern vorgestellt
  • Ablösung von zwei Stellplätzen für Bauvorhaben in Wissenbach
  • Offenlegung und Erörterungstermin BImSchG-Verfahren
  • Verkauf zweier Bauplätze am Eckeweg
  • Kauf zweier Pkw für Gemeinde und Gemeindewerke
  • Leasing von Hybrid-Pkw (1 Jahr) und Elektro-Auto (3 Jahre)

Eschenburg, den 07.06.2018

 

 

gez.                                                                               gez.

Vorsitzender                                                                                   Schriftführer

Reiner Schwehn                                                               Daniel Becker

Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

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Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2:           Netzwerk Jugend – Jahresbericht 2017

                        (Zu diesem TOP ist Frau Karin Ziegler eingeladen.)

                       

                        Ein Bericht wurde dem Kultur- und Sozialausschuss vorab per E-Mail zugeleitet und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt. Frau Ziegler stellt einen neuen Bericht mit gleicher Aussage vor. Dieser Bericht wird allen Ausschussmitgliedern noch zugestellt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Ausschuss werden einige Fragen gestellt und von Frau Ziegler beantwortet.

 

Wenn für den Jahresbericht 2018 Schwerpunkt-Themen gewünscht sind, sollen diese vorab Frau Ziegler gemeldet werden.

 

TOP 3:          Förderung des Ehrenamtes

 

Bürgermeister Konrad informiert darüber, dass mehrfach in der Wochenzeitung ein Artikel über die Förderung des Ehrenamtes erschienen ist. In diesem Artikel wurden die ehrenamtlich Tätigen in Eschenburg aufgefordert, Anregungen, Vorschläge und Ideen, die der Förderung des Ehrenamtes helfen können, abzugeben. Auf diesen Artikel hin gab es drei Rückmeldungen.

 

Dr. Paul Cyris hat den Workshop „Aktuelle Entwicklungen und Themen der kommunalen Engagementförderung“ besucht und darüber eine Zusammenfassung geschrieben. Diese Zusammenfassung wird allen ausgehändigt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass Vereine wichtig für das Gemeindeleben sind, aber sich das Engagement zurzeit im Wandel befindet.

 

Aus dem Ausschuss wurde angeregt, einen Referenten zum Thema „Datenschutz“ für die Vereine einzuladen. Im weiteren Verlauf wurde vereinbart, den Lahn-Dill-Kreis mit der Bitte anzuschreiben, die Info-Veranstaltung „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO)“ auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten. Der Termin sollte nach den Sommerferien stattfinden.

 

Des Weiteren soll der Lahn-Dill-Kreis gebeten werden, solche Veranstaltungen in Zukunft auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten.

 

 

TOP 4:           Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Rainer Deutsch informiert anhand der Vorlage über die notwendigen Änderungen in der Gebührensatzung:

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr, für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB), von Seiten des Landes, noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen, gegenüber den bisher bekannten Informationen, haben sich nicht ergeben.                                             …

Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 %, ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen.

 

Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

Die Neuregelung sieht als eine Voraussetzung der Landesförderung der Beitragsfreistellung vor, dass für Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden darf. Mit der Formulierung stellt der Gesetzgeber ausdrücklich klar, dass eine überproportionale Beitragsbelastung der über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten nicht als förderkonform im Sinne von § 32c HKJGB anzusehen ist. Ausgehend von dieser Gesetzesformulierung sind für die Ermittlung des maximal zulässigen Beitrags pro Betreuungsstunde für Betreuungszeiten oberhalb von sechs Stunden die jeweilige Gebührensatzung oder die vertraglich erhobenen Gebühren zugrunde zu legen. Ein Zusammenhang mit der Förderpauschale der Landesförderung besteht nicht.

 

Somit sollte eine Gebühr von 200 € für das 30 Stundenmodul (anlog der Gebühr für die Betreuung der U3 Kinder) festgesetzt werden. Dies hat für die Eltern aber keine Auswirkung, weil auf diese Gebühren im § 2 Absatz 8 der Satzung wieder verzichtet wird.

Es folgt eine angeregte Diskussion, in der es u. a. auch um die Gestaltung der Module in den einzelnen Kindertageseinrichtungen, 30 Stundenmodul in einem Block am Vormittag oder geteilt in eine Vor- und Nachmittagsbetreuung, geht.

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber lässt die anwesenden Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses abstimmen. Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt einstimmig die beiliegende Gebührensatzung als Empfehlung für die Gemeindevertretung

 

 

TOP 5:           Mittleilungen und Anfragen

                       

                        Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Bildungsbericht Lahn-Dill-Kreis am 28.08.2018 im Ausschuss
  • Ferienpass mit 63 Aktionen, darunter 6 Fahrten

(Anmeldeschluss 10.06.2018)

  • Sommerferien-Öffnungszeit im Schwimmbad (Do + Fr ab 10 Uhr)
  • Ausschreibung Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“
  • Experten-Lob bei jährlicher Überprüfung der 22 Kinderspielplätze
  • Dekanatsträgerschaft für alle sechs ev. Kitas in Eschenburg geplant
  • Betriebserlaubnis für Kita Wissenbach mit 80 Plätzen unbestritten
  • Seniorenfahrt am 25.09.2018 nach Fritzlar
  • Bürgerfrühstück mit Landfrauen am 29.09.2018 im Eibelshausen
  • Fotowettbewerb bis 30.09.2018

(E-Mail an buergermeister@eschenburg.de)

  • „Willkommen!“ am 13.10.2018, 16 Uhr im und am Rathaus

Es werden Anfragen aufgenommen und beantwortet:

 

  • Mähen an Kinderspielplätzen (Manderbach)
  • Personelle Verstärkung beim Ferienpass (Haas)

 

Ende der Sitzung: 20:17 Uhr

 

 

(Bieber)                                                                                (Tödter)

Vorsitzender                                                                       Schriftführerin

Sitzung der Gemeindevertretung

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Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 19.00 Uhr,

im Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 16. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht Ältestenrat
3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände
4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Anträge des Gemeindevorstandes

5. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
6. Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)
7. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“
8. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
9.Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

gez. Hans-Otto Hermann
Vorsitzender

Haupt- und Finanzausschuss tagt am 07.06.2018

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Zu der am Donnerstag, den 07. Juni 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 17. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
3. Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“
4. Fragen und Mitteilungengez. Dietrich(Vorsitzender)

Bau- und Umweltausschuss tagt am 06.06.2018

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Zu der am Mittwoch, den 06. Juni 2018, um 19.00 Uhr, stattfindenden 15. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstck 59 (Hosbachstrae 13)
3. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss Hosbachstraße
4. Produktbericht 321 Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen
5. Mitteilungen und Anfragengez. Schwehn(Vorsitzender)

Kultur- und Sozialausschuss tagt am 05.06.2018

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Zu der am Dienstag, den 05. Juni 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 10. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Netzwerk Jugend Jahresbericht 2017 (Zu diesem TOP ist Karin Ziegler eingeladen.)
3. Förderung des Ehrenamtes
4. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
5. Mitteilungen und Anfragen gez. Bieber (Vorsitzender)

Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss vom 19.04.2018

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Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 19.04.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

Punkt 1:    Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird einstimmig wie folgt geändert:
TOP 3 – Personalentwicklung – Vorstellung wird zu TOP 5, die Nummerierung der anderen Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dass für den Tagesordnungspunkt 5 – Personalentwicklung – die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Punkt 2:    Beförsterung Gemeindewald – Informationen durch das Forstamt Herborn; Forstamtsleiter Arnold und Förster Prahl

Forstamtsleiter Arnold und Förster Prahl gehen in ihrem Vortrag auf die neue Kostenordnung für die Beförsterung sowie auf die Änderungen in der Holzvermarktung für Forstbetriebe Größe 100 ha aufgrund eines Kartellrechtsverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg ein, welches auch Auswirkungen auf die Holzvermarktung im Land Hessen haben wird. Des Weiteren geben sie eine Übersicht über den Forstbetrieb, der eine Betriebsfläche von 1.061,1 ha umfasst. Davon sind 956,8 ha in der regelmäßigen Bewirtschaftung. Die Arbeit wird durch eigenes Personal bzw. durch externe Dienstleister erledigt. Weiterhin geben sie eine Übersicht über den Holzbestand am Beispiel der Holzart Fichte.

Ein weiterer Informationspunkt sind die Betriebsergebnisse der letzten Jahre. Das Betriebsergebnis wird im Wesentlichen dadurch belastet, dass die großen Waldflächen der Gemeinde sich noch in einem relativ frühen Stadium des Aufwuchses befinden und somit hohe Kosten für den Waldschutz und die Bestandspflege anfallen. Die Betriebsergebnisse wurden auch durch die schweren Schäden des Sturms „Kyrill“ vor 11 Jahren belastet, die in den folgenden Jahren hohe Aufwendungen für die Aufforstung nötig gemacht haben. Bis heute müssen wir durch eine Verminderung des Holzeinschlages versuchen, den Verlust an Holz auszugleichen, um die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft zu gewährleisten. Dies führt im Gegenzug zu Ertragsausfällen.
Es wurde aber die Gelegenheit genutzt, Baumarten anzupflanzen, die für den Klimawandel, nach heutigem Kenntnisstand, besser geeignet sind.

Im Anschluss an ihren Vortrag werden einige Fragen der Ausschuss-mitglieder beantwortet. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3:    Genehmigung Haushalt 2018

Der Haupt- und Finanzausschuss wird dahingehend informiert, dass die Haushaltsgenehmigung 2018 am 29.03.2018 eingegangen ist und mittlerweile veröffentlicht wurde. Das Genehmigungsschreiben inkl. der Haushaltsbegleitverfügung wurde allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.

Im Anschluss daran wird der Haupt- und Finanzausschuss über folgende Punkte informiert:

a)    Prüfungsanmeldung für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010
sowie ggf. 2011

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass das Amt für Revision und Vergabe uns mitgeteilt hat, dass die Jahresabschlüsse 2009  und 2010, ggf. auch 2011, ab dem 07.05.2018 geprüft werden. Die Prüfung wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödel & Partner in Köln durchgeführt. Diese haben auch schon die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde geprüft.
Die Prüfung der Jahre 2009 – 2010 ist erforderlich, um die Mittel aus dem Landesausgleichsstock zu erhalten. Die geprüften Jahresabschlüsse müssen bis zum 31.07.2018 der Aufsichtsbehörde vorliegen. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, in der zweiten Julihälfte eine außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung einzuberufen, damit über die geprüften Jahresabschlüsse entschieden werden kann.

b)    Landesausgleichsstock (Stellungnahme des Kreises zu
unserem Antrag)

Bürgermeister Konrad gibt die Stellungnahme des Lahn-Dill-Kreises zu unserem Antrag auf eine Zuwendung aus dem Landesausgleichsstock zur Kenntnis. Der Lahn-Dill-Kreis befürwortet eine Zuweisung in Höhe von 1.264.000 €. Dies würde in Form einer Zuweisung zur Erbringung des Eigenbeitrages zur Hessenkasse im Umfang von 5 Jahresraten bedeuten. Ob diese Summe auch bewilligt wird, kann zur Zeit nicht abgeschätzt werden.

Punkt 4:    Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass die Regionalverwaltung der Gemeinde mitgeteilt hat, dass die Jahresabschlüsse 2017 für die Kindergärten aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik nicht bis zum 30.04.2018 vorliegen werden. Aus diesem Grund verzögert sich auch die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde.

Ausschussmitglied Dr. Cyris informiert den Ausschuss, dass er an einer Veranstaltung zur Ehrenamtsarbeit teilnehmen wird. Über diese Veranstaltung wird er im Kultur- und Sozialausschuss berichten.

Punkt 5:    Personalentwicklung – Vorstellung

Dem Ausschuss wird eine Präsentation zur Personalentwicklung der nächsten 5 Jahre zur Kenntnis gegeben. Diese Präsentation ist dem Protokoll der Ausschussmitglieder als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Stelle im Fachbereich 2 – Jugend, Kultur, Vereine, Standesamt, Rente – die zur Nachbesetzung im Rahmen einer Mutterschutzvertretung ansteht, durch den Gemeindevorstand unbefristet besetzt werden darf.