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Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.06.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 5 anwesenden Mitgliedern (ab Top 2 = 6 Mitglieder) fest. Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

 

Punkt 2:      Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB) von Seiten des Landes noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher bekannten Informationen haben sich nicht ergeben. Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 % ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen. Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

In der anschließenden Diskussion wird von Seiten des Ausschusses angeregt, dass bei der Anpassung der Gebührensatzung ab dem 01.08.2019 das Ziel, dass die Eltern 20 % der Gebühren (einschl. des Landeszuschusses zur Gebührenfreistellung) übernehmen, weiter verfolgt wird. Insbesondere im Bereich der U3-Betreuung wird Handlungsbedarf gesehen. Dazu wurde dem Ausschuss eine Aufstellung der Kosten pro Kita-Platz zur Kenntnis gegeben, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung zu beschließen. Weiter wird dem Protokoll eine Berechnung der Kosten pro Kita-Platz beigefügt.

 

 

Punkt 3:      Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

 

Das Gesetz zum Entschuldungsprogramm für die Gemeinden (Hessenkasse), die seit Jahren dauerhaft mit einem hohen Kassenkreditbestand zu kämpfen haben, ist beschlossen.

 

Das Programm soll es den Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglichen, ihre Kassenkredite der Hessenkasse in voller Höhe in der Zeit vom 16.07.2018 – 17.12.2018 zu übertragen.

 

Die Höhe der Kassenkredite, die von der Hessenkasse übernommen werden, wurden uns in einem Gespräch zwischen der Gemeinde und Vertretern des  Finanz- und Innenministeriums und der Wirtschaftsbank mitgeteilt.

 

Die Gemeinde wird von der „Hessenkasse“ anstatt der bisher zugesagten 6,1 Mio. Euro nur noch 5,875 Mio. Euro (- 225.000 €) erhalten. Der Grund ist der geänderte Haushalt 2018 und der geringere Fehlbedarf im Finanzhaushalt.

 

Daher ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die Änderung zur Kenntnis nimmt und bestätigt, dass sie an ihrem Beschluss zur Teilnahme an der Hessenkasse festhält.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der  Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Die Gemeinde beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSEgesetzes anzunehmen.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSEgesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

 

Punkt 4:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Prüfung der Jahresrechnungen 2009 und 2010 läuft
  • Antrag auf Zuweisung aus Landesausgleichsstock
  • Beiträge stärken Ertragsseite nachhaltig durch Sonderposten-Auflösung (jährlich rd. 280 T€ Straßenbau, rd. 90 T€ Wasser, rd. 75 T€ Abwasser)
  • Brief aller 23 Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis ans Land
  • Mitgliedsanteile an Volksbank Herborn-Eschenburg
  • Fusion zur VR Bank Lahn-Dill beschlossen
  • Sparkasse bietet Stiftergemeinschaft als „Dach“
  • Ausschreibung für Gas-Einkauf mit Dillenburg und Zweckverband
  • EKM gGmbH bewilligt 6.292 € für LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
  • Besetzung der Stelle im Fachbereich 2 mit Aufgaben bei Standesamt, Rentensachen, Senioren und Vereine zum 01.07.2018
  • Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte/r 2019

 

Fragen:

 

Von Seiten des Ausschusses wird beantragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Ausschussmitgliedern eine Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung über die Arbeiten des Bauhofes zur Verfügung zu stellen.

 

 

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

 

 

 

gez. Dr. Cyris                                                        gez. Deutsch

stv. Ausschussvorsitzender                               Schriftführer