Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Mittwoch, den 05.12.2018, um 18.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 21.11.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Der Tagesordnungspunkt 7 „Holzvermarktung Mittelhessen GmbH“ wurde durch den Gemeindevorstand zurückgezogen. Die Nummerierung der Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende heißt Geraldine Int-Veen als neues Mitglied der Gemeindevertretung recht herzlich willkommen.

 

Aus der Sitzung des Ältestenrats vom 03.12.2018 informiert er, dass der Sitzungskalender für das Jahr 2019 in der nächsten Woche an die Körperschaftsmitglieder verteilt wird.

Der Ältestenrat hat darüber hinaus beschlossen, dass der Bauhof ab dem Jahr 2019 steuerungsrelevantes Produkt wird. Dafür wird der Produktbericht Friedhof und Bestattungswesen als steuerungsrelevantes Produkt abgesetzt. Über das steuerungsrelevante Produkt Forstwirtschaft, für das lediglich bei Bedarf berichtet wurde, wird ab 2019 wieder ein Bericht pro Jahr abgegeben.

 

In 2019 ist ein Besuch von Körperschaftsmitgliedern in unserer Partnergemeinde Petschau geplant. Im Frühjahr 2019 besucht die Holderbergschule die Gemeinde Petschau. Hier stehen im Bus noch Plätze zur Verfügung. Interessenten sollen sich bei der Gemeindeverwaltung melden, wenn sie an dieser Fahrt teilnehmen möchten. Eine Fahrt der Körperschaftsmitglieder ist für den Herbst 2019 geplant.

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Bürgermeister Konrad geht insbesondere auf die Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock für die Gemeinde Eschenburg ein. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss für die Rechnungsfehlbeträge für die Jahre 2009 – 2011 in Höhe von 1.084.700 €. Diese Zuweisung wird nicht direkt an die Gemeinde Eschenburg gezahlt, sondern mit den Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde gegenüber der Hessenkasse, beginnend ab dem Jahr 2019, verrechnet. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinde erst ab dem Jahr 2023 Tilgungen an die Hessenkasse leisten muss. Der Bescheid wird dem Protokoll der Körperschaftsmitglieder als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus informiert Bürgermeister Konrad die Gemeindevertretung, dass der Gemeindevorstand am 03.12.2018 den Jahresabschluss 2017 festgestellt hat. Die Bilanzsumme beträgt 49.225.633,35 €. Der Jahresüberschuss beträgt 1.544.835,33 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt zum 31.12.2017 3.470.879,51 €. Die Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung und Finanzrechnung werden dem Protokoll der Körperschaftsmitglieder ebenfalls beigefügt.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es wird eine Frage bezüglich der Zuschüsse für die ehrenamtliche Arbeit an die Feuerwehren gestellt und beantwortet.

 

Punkt 5:      Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ (Nachfolger für Manfred Brunhofer)

 

Manfred Brunhofer (CDU) hat mit Schreiben vom 22.10.2018 sein Mandat in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ niedergelegt.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

Heinz Rieß

vorgeschlagen.

Herr Rieß ist zur Zeit stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung.

Daher wird als neues stellvertretendes Mitglied von der CDU-Fraktion

Werner Brietzke

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Heinz Rieß zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ und Werner Brietzke zum stellvertretenden Mitglied des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“.

 

Punkt 6:     Stiftung für Eschenburg

 

Die Sparkasse Dillenburg bietet an, unter dem Dach der von ihr gegründeten Bürgerstiftung ohne größeren Aufwand eigene Vor-Ort-Stiftungen zu gründen und zu begleiten. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Dillenburg an, ab einem Startkapital von 10.000 € zusätzlich ein Dotationskapital von 5.000 € und eine Spende in gleicher Höhe zu geben. Somit kann die Stiftung, die sich sonst eigentlich von den Erträgen ihres Kapitals speist, schon im ersten Jahr über Mittel verfügen.

 

Bei der Suche nach einem Stiftungs-Startkapital kam der Gemeindevorstand auf die Heinzel-Schenkung aus dem Jahr 1985. Dr. Albert Heinzel hat der Gemeinde ein Sparbuch geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Das Sparbuch war mit 20.000 DM ausgestattet, was heute gerundet 10.225 € ausmacht.

 

Über dieses Angebot der Sparkasse und die Möglichkeit, ein Startkapital aufzubringen, sind die Gemeindevertretung am 14.06.2018 und der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018 vom Gemeindevorstand informiert worden.

Das weitere Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht geprüft worden mit der Empfehlung, dass die Gemeindevertretung die Errichtung einer Stiftung gem. §§ 115 und 116 HGO beschließen kann.

 

Der Stiftungszweck (§ 2) ist bewusst als Rahmen weit gefasst, damit hier Zustiftungen, die das Kapital erhöhen, und Spenden auch gemäß Abgabenordnung als mildtätige und gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigend quittiert werden können. Innerhalb dieses Rahmens kann die Stiftung über die Erträge und Spenden verfügen.

Der Stiftungsrat (§ 8) ist mit bis zu acht Personen besetzt, von denen der Bürgermeister und ein Vertreter der Sparkasse (als Schriftführer, ohne Stimmrecht) gesetzt sind. Darüber hinaus werden vom Gemeindevorstand sechs weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen, wobei möglichst aus jedem Eschenburger Ortsteil ein Mitglied dem Stiftungsrat angehören soll.

Der Stiftungsrat selbst bestimmt per Wahl aus seiner Mitte heraus den Vorsitz und die Stellvertretung.

 

Auf Empfehlung des Kultur- und Sozialausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Errichtung der „Stiftung für Eschenburg“ gemäß der dem Originalprotokoll beigefügten Vereinbarung. Als Startkapital der Gemeinde wird die Heinzel-Schenkung in Höhe von 10.225 € verwendet.

 

Punkt 7:     Holderbergsrain, OT Eibelshausen

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen soll erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt werden.

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

Dazu ist die dem Originalprotokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Holderbergsrain“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

 

  1. die dem Originalprotokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Holderbergsrain“ im Ortsteil Eibelshausen und
  2. die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Baumaßnahme entsprechend vorzunehmen und Erschließungsbeiträge aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben.

 

b) Abweichungssatzung

 

Die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ wurde im Jahr 2017 erstmals endgültig hergestellt.

Der Endausbau „Holderbergsrain“ Flur 10, Flurstück 103 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die folgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Holderbergsrain“ in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 10, Flurstück 103

 

  § 1

 

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Holderbergsrain“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

 

§ 2

 

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

Punkt 8:      Feuerwehrgebührensatzung – Neufassung

 

Die Feuerwehrgebührensatzung wurde anhand der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu gefasst. Wir weichen im § 2 Abs. 2 von der Mustersatzung ab, weil die Mustersatzung die Änderungen des § 61 Abs. 3 HBKG noch nicht enthalten hat. Diese Änderungen wurden in unsere Satzung aufgenommen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die dem Originalprotokoll beigefügte Feuerwehrgebührensatzung.

 

Punkt 9:      Friedhofsgebührensatzung – Neufassung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2019 geändert. Die Gebührensätze wurden für 2019 neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe zu gewährleisten.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die  Gemeindevertretung einstimmig die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.

 

Punkt 10:   Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Eschenburg

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Gemeindewerke Eschenburg wurden der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Kenntnis gegeben.

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers (JPLH Treuhand AG, Biedenkopf) erteilt.

Die Betriebskommission hat am 20.11.2018, der Gemeindevorstand am 26.11.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2018 dem Jahresabschluss zugestimmt.

 

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem Jahresgewinn von 53.636,55 € festgestellt.
  2. Die Betriebsleitung wird entlastet.
  3. Der Jahresgewinn wird in eine Rücklage eingestellt.

 

Punkt 11:   Wirtschaftsplan 2019 der Gemeindewerke Eschenburg

 

Der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 mit der Einladung zugeleitet.

 

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2019 wird nachstehend festgesetzt.

 

Ergebnishaushalt
Erträge -3.009.800
Aufwendungen 2.903.180
Jahresergebnis (positiv) -106.620
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.686.800
Auszahlungen -2.282.180
Zahlungsmittelüberschuss 404.620
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 858.000
Auszahlungen -1.478.000
Zahlungsmittelfehlbedarf -620.000
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -96.000
Saldo -96.000
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-311.380

 

Kreditaufnahme

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

Punkt 12:   Haushalt 2019

 

a) Investitionsprogramm 2019 – 2022

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen dem vorliegenden Investitions-programm zu.

 

b) Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

 

Die Gemeindevertretung stimmt mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung dem Haushaltssicherungskonzept 2019, das dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt ist und die vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen enthält, zu.

 

c) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 empfohlen.

 

Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegenden Haushaltssatzung eingearbeitet.

 

(a)     Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)     Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)     Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)     Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)     Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)      Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)     In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)     Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)      Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)      Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)     Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)      Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Die Gemeindevertretung stimmt mit 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen der nachstehenden Haushaltssatzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Haushaltssatzung

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom  28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 05.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.103.750 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  17.103.750 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 70.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR
mit einem Saldo von  -70.000 EUR
Mit einem Überschuss von -70.000 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  

373.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 768.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.261.500 EUR
mit einem Saldo von  -493.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                       

-120.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 355.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             400 H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan

 

 

 

 

Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2018 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2019.