Niederschrift über die 22. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 29.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

                           

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Gemeindewerke Jahresabschluss 2017

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Gemeindewerke Eschenburg wurde dem Haupt- und Finanzausschuss mit der Einladung zur Kenntnis gegeben.

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers (JPLH Treuhand AG, Biedenkopf) erteilt.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 20.11.2018 und der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 26.11.2018 dem Jahresabschluss zugestimmt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem Jahresgewinn von 53.636,55 € festgestellt.

2. Die Betriebsleitung wird entlastet.

3. Der Jahresgewinn wird in eine Rücklage eingestellt.

 

Punkt 3:      Gemeindewerke Wirtschaftsplan 2019

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 mit der Einladung zugeleitet.

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2019 wird nachstehend festgesetzt.

 

Ergebnishaushalt
  Erträge -3.009.800
Aufwendungen 2.903.180
Jahresergebnis (positiv) -106.620
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.686.800
Auszahlungen -2.282.180
Zahlungsmittelüberschuss 404.620
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 858.000
Auszahlungen -1.478.000
Zahlungsmittelfehlbedarf -620.000
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -96.000
Saldo -96.000
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-311.380

 

Kreditaufnahme

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

Punkt 4:      Friedhofsgebührensatzung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2019 geändert. Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zu beschließen.

 

Punkt 5:      Feuerwehrgebührensatzung

 

Die Feuerwehrgebührensatzung wurde anhand der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes neu gefasst. Wir weichen im § 2 Abs. 2 von der Mustersatzung ab, weil die Mustersatzung die Änderungen des § 61 Abs. 3 HBKG noch nicht enthalten hat. Diese Änderungen wurden aufgenommen.

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Kalkulation von Seiten der Verwaltung erläutert. Neben der Gebührensatzung wird dem Ausschuss eine Aufstellung der Kosten für die Fehlalarme von Brandmeldeanlagen zur Kenntnis gegeben.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Originalprotokoll beigefügte  Feuerwehrgebührensatzung zu beschließen.

 

Punkt 6:      Bericht Produkt 002 Wirtschaftsförderung

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht zum Produkt 002 Wirtschaftsförderung zur Kenntnis gegeben.

Der vollständige Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 7:      Haushalt und HSK 2019

 

Der Haushalt 2019 wird von Seiten des Ausschusses eingehend besprochen, insbesondere die von Seiten des Ortsbeirates Simmersbach vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Baumaßnahmen für den Friedhof in Simmersbach. Hierzu wird festgestellt, dass der Ortsbeirat Simmersbach trotz seiner Bedenken dem Haushalt 2019 zugestimmt hat.

Des Weiteren wird der Haupt- und Finanzausschuss darüber informiert, dass der Kultur- und Sozialausschuss die Notwendigkeit der An- und Umbaumaßnahmen für die Kita in Wissenbach bejaht hat.

Weiterhin soll bei der Organisation der Energiemesse für das Jahr 2021 eine Kostendeckung einschl. der Kosten der internen Kosten angestrebt werden. Über die Energiemesse des Jahres 2019 ist der Haupt- und Finanzausschuss einschl. der Abrechnung zu informieren.

Der Gemeindevorstand informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass er die Ortsbeiräte auffordern wird, Anregungen für Investitionen bis zum 01.07. des Vorjahres für das darauffolgende Haushaltsjahr bei der Verwaltung anzumelden, damit die entsprechenden Planungen einschl. der Kostenermittlungen rechtzeitig vorgenommen werden können.

 

Im Anschluss daran empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung der Gemeindevertretung, den Haushalt und das HSK 2019 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

(a)  Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)  Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)   Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)  Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)  Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)   Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)  In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)  Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)    Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)    Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)   Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)    Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

 

Die Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat folgende Anregungen zu unserem Haushalt gegeben, die ebenfalls aufzunehmen wären:

 

  1. Anregungen der Kommunalaufsicht:

 

1.1 Die Kommunalaufsicht regt an, dass die Gemeinde im Haushalt sogenannte Erheblichkeitsgrenzen definiert. Diese finden sich in den § 98 HGO (Nachtragshaushalt), § 100 HGO (über- und außerplanmäßige Ausgaben) und im § 12 GemHVO (Folgekostenberechnung und Planungsunterlagen).

Die Festlegung sollte im § 8 der Haushaltssatzung (dieser wäre neu einzufügen) oder im Vorbericht erfolgen.

Vorschlag wäre, im Haushalt 2019 die Erheblichkeitsgrenzen im Vorbericht darzustellen und ab dem Jahr 2020 in die Satzung zu übernehmen, wenn sich die festgelegten Grenzen im Haushaltsvollzug bewähren.

Für den § 98 wäre eine Erheblichkeitsgrenze für den Absatz 2 Nr. 3 und Nr. 4 zu definieren.

Bei der Nr. 3 geht es darum, dass ein Nachtrag aufgestellt  werden muss, wenn für ein Budget erhebliche Mehraufwendungen zu leisten sind.

Diese Grenze sollte mit 5 % angegeben werden aber mindestens 25.000 € betragen. Die Untergrenze sollte deshalb gezogen werden, weil das Budget Personalrat nur einen geringen Umfang hat und 5 % schnell erreicht sind mit der Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Die Grenze sollte ebenfalls nicht greifen, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge gedeckt sind. (z. B. durch Zuschüsse oder ein größerer Versicherungsfall, oder Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage).

 

Budget 0 286.180 € Davon 5 % 14.309 €
Budget 1 3.537.420 € Davon 5 % 176.871 €
Budget 2 589.900 € Davon 5 % 29.495 €
Budget 3 3.416.055 € Davon 5 % 170.802 €
Budget 4 1.040.945 € Davon 5 % 52.047 €
Budget 5 2.500 € Davon 5 % 125 €
Budget 9 8.040.000 € Davon 5 % 402.000 €

 

Bei der Nr. 4 geht es um Investitionen und Investitionsförderungen. Diese sollten auf 50.000 € festgelegt werden.

Für den § 100 wäre die Erheblichkeitsgrenze zu bilden, ab wann die Gemeindevertretung über die über- oder außerplanmäßige Ausgabe entscheiden sollte.

Vorschlag wären hier 25.000 €. Mit Ausnahme von gesetzlichen oder vertraglichen  Verpflichtungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Gewerbesteuer- verzinsung).

Für den § 12 GemHVO sollte die Erheblichkeitsgrenze bei 50.000 € festgelegt werden. (Berechnung von Folgekosten, Vorlage von Plänen und Bauzeitenplänen). Wird schon durch die Verwaltung praktiziert.

 

1.2 Die Notwendigkeit zur Bildung einer Liquiditätsreserve sollte  in den Vorbericht und das HSK integriert werden.

 

1.3 Auf die Notwendigkeit zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses wird im Vorbericht schon unter Punkt 3.3.4. hingewiesen.

 

1.4 § 4 Haushaltssatzung

 

Das Wort Kassenkredit ist durch das Liquiditätskredit zu ersetzen.

 

 

Sollte bis zur Beschlussfassung des Haushaltes am 05.12.2018 der Antrag auf Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock noch nicht bewilligt sein, soll der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht werden, damit der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit ausreichend ist, um die ordentliche Tilgung und den Anteil der Gemeinde Eschenburg zur Hessenkasse finanzieren zu können. Der Ansatz aus Einnahmen der Gewerbesteuer ist für das Haushaltsjahr 2019 zurückhaltend geplant, so dass eine entsprechende Anpassung erfolgen kann.

 

Punkt 8:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad hat für den Haupt- und Finanzausschuss Mitteilungen zu folgenden Themen:

  • gemeinsam Holvermarktung Mittelhessen GmbH angehen
  • Tempo 30 bei Grundschule und Kita in Eiershausen
  • Störungen im Digitalfunk sind zu melden

 

Es gibt eine Anregung:

  • Mehr Zeit für die Haushaltsberatung (Gerd Müller)