Kategoriearchive: Bürgerinformationen

Leitungsbaumaßnahme der EAM Netz GmbH im Ortsteil Eibelshausen

Ab der 14. KW 2022 (Anfang April) finden im Ortsteil Eibelshausen umfangreiche Verkabelungsmaßnahmen der EAM Netz GmbH, Dillenburg statt.

Folgende Bereiche sind hiervon betroffen:

Bauabschnitt Bereich
1. An der Bahn (ab Haus-Nr. 4 – Haus-Nr. 12)
2. Habachstraße (von Abzweig Stengershof bis Abzweig Eiershäuser Straße)
3. Eiershäuser Straße (von Abzweig Nassauer Straße bis Abzweig Marktplatz)
4. Marktplatz (von Abzweig Eiershäuser Straße bis Seniorenwohnanlage)
5. Kirchstraße (von Backhausbrücke bis Kirche)
6. Dammstraße (von Haus-Nr. 8 bis Hauptstraße)
7. Hauptstraße (von Abzweig Dammstraße bis Abzweig Bergstraße)
8. Bergstraße (von Abzweig Hauptstraße bis Abzweig Rehgartenstraße)
9. Rehgartenstraße (komplett Länge von Abzweig Bergstraße bis Hosbachstraße)

Wir bitten die Anlieger und die Einwohner um Verständnis.

Bauausführende Firma wird die Firma H. Müller & Sohn GmbH, 35649 Bischoffen sein.

Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen ist die das Bauamt der Gemeinde Eschenburg.

Energieberater gesucht für Eschenburgs „E-Team“

Energieberater gesucht für Eschenburgs E-Team

Zusammen mit der Landesenergieagentur Hessen (www.lea-hessen.de) möchte die Gemeinde Eschenburg 2022 nach Ostern die Kampagne „Aufsuchende Energieberatung“ starten. Nach den Erfahrungen der „Energiekarawane“, die „Wege aus der Sanierungswüste“ aufzeigen, sollen für Wohngebäude in Eschenburg Erstberatungen kostenlos angeboten werden, damit die Eigentümer ihren eigenen Weg zum Energiesparen und Sanieren finden können.

Bezahlt wird die Erstberatung von der Landesenergieagentur. „Auch wenn das Honorar nicht fürstlich ist, ist hier Dabeisein alles: Wir suchen für Eschenburg das ‚E-Team’“, sagt Bürgermeister Götz Konrad. Energieberater für Wohngebäude, die einen ganzheitlichen Blick auf und in ein Haus haben, können sich bis 15. Februar melden unter energie@eschenburg.de per E-Mail.

Es können sich auch Experten von außerhalb melden fürs „E-Team“. Wem aktuell Fortbildungspunkte fehlen, kann hierbei eine Kommunikationsschulung erhalten, die alle Energieberater für Eschenburg auf eine fundierte Herangehensweise trimmt.

Mehr Informationen unter www.endlich-energie.de im Internet.

Lesestart 1-2-3 Gemeindemediothek Eschenburg ist dabei

Lesestart 1 – 2 – 3,  drei Meilensteine für das Lesen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Die Initiative möchte Eltern zum Vorlesen und mehr Kinder zum Lesen motivieren.

Lesestart begleitet Kinder in den entscheidenden frühen Lebensjahren bis zum Eintritt in die Schule.

Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes wurden Lesestart-Sets von den Kinderarztpraxen verteilt.  Das dritte Set für das 3. Lebensjahr erhalten Eltern kostenlos in der Bücherei vor Ort. Zu dem Set gehört ein Bilderbuch, Infos für die Eltern mit Alltagstipps zum Vorlesen und Erzählen.

Dienstagnachmittags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr können diese Sets in der Gemeindemediothek abgeholt werden.

Corona-Impfung ohne Termin donnerstags in der Praxis Schwehn und Sommer

Wir bieten ab Februar 2022 ohne vorherige Terminvereinbarung Corona-Impfungen an.

Möglich sind Erst-, Zweit-und Booster-Impfungen.

Verimpft wird der Impfstoff von Moderna für alle über dem 30. Lebensjahr.

Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff von Biontech (je nach Verfügbarkeit)

(in diesem Fall bitte vorherige Rücksprache).

Impfwillige, die bereits einen Termin in unserer Praxis zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart haben, können die Impfung natürlich auf die angebotenen Termine vorziehen.

Mitzubringen sind:

  • Impfausweis und die Krankenversichertenkarte
  • Anamnesebogen und Einwilligungserklärung ->

Download

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

 

 

Termine:   

 jeweils immer Donnerstags:

 vormittags 8.00-12.00 und

nachmittags 15.00-18.00 Uhr

 

 

Weitere Informationen und Kontakt

Allgemeinarztpraxis Schwehn und Sommer

35713 Eschenburg-Eibelshausen

Tel. 02774-91083

E-Mail: post@gp-schwehn-sommer.de

Impfaktion Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer

Corona-Impfung ohne Termin

Die Allgemeinärztliche Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer in Eibelshausen bietet im Januar Corona-Schutzimpfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an.  Möglich sind Erst-, Zweit-und Booster-Impfungen.  Verimpft wird der Impfstoff von Moderna für alle über dem 30. Lebensjahr.

Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff von Biontech (je nach Verfügbarkeit). In diesem Fall bitten wir um vorherige Rücksprache.

Impfwillige, die bereits einen Termin in unserer Praxis zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart haben, können die Impfungen natürlich auf die angebotenen Termine vorziehen.

Mitzubringen sind:

Termine:  jeweils immer von 15.00 bis 18.00 Uhr

  • Montag, den 10.01.
  • Freitag, den 14.01.
  • Montag, den 17.01.
  • Freitag, den 21.01.
  • Montag, den 24.01.
  • Freitag, den 28.01.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer
Berliner Straße 1
35713 Eschenburg
Tel.: 02774-91083
E-Mail: post@gp-schwehn-sommer.de

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Eschenburg ... echte Perspektiven!

Auf der Straße Platz lassen für den Winterdienst

Winterdienst
So sieht’s aus: Unsere Kollegen vom Bauhof kommen an vielen Stellen einfach nicht weiter, weil Autos an der Straße geparkt sind. Das ist manchmal nach Straßenverkehrsordnung gerade noch so richtig, aber für den Winterdienst hinderlich. Bitte auf den Straßen genügend Platz lassen, damit auch geräumt werden kann.

In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge so abgestellt haben, dass es dem Winterdienst der Gemeinde Eschenburg nicht möglich war, seinen Räum- und Streudienst ordnungsgemäß zu verrichten.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken ist unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286).

Bitte beachten Sie vorangegangene Hinweise um auch in Ihrem eigenen Interesse Müllfahrzeugen, Räumfahrzeugen des Winterdienstes und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt zu ermöglichen.

Bei Nichtbeachtung wird zukünftig kein Winterdienst im betroffenen Straßenabschnitt ausgeführt werden.


Winterdienst der Kommune

Was im Blickwinkel vieler Bürger als Winterdienst der Kommune versteht, geht eigentlich über die Pflicht weit hinaus: Auf den rund 100 Kilometer Gemeinde-Straßen räumt das Bauhof-Team mit einem Lkw, zwei Traktoren und zwei Unimog. Nach dem Hessischen Straßengesetz (§10 HStrG Absatz 4) hat die Gemeinde innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.  Das heißt, eine Gemeinde muss demnach eigentlich nur an (für die Allgemeinheit) bedeutsamem oder gefährlichen Stellen Winterdienst leisten.

In der Pflicht hingegegen ist die Gemeinde, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Das sind z. B. öffentliche Straßenüberquerungen und Gehwege an den Bushaltestellen. Das ist nicht überall und rund um die Uhr zu leisten, weshalb die Gemeinde Eschenburg einen ausgeklügelten Räum- und Streuplan für ihre sechs Ortsteile hat.


Schneeräumungs- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen

  • Fußweg von Hauptstraße 10 bis Rehgartenstraße
  • Fußweg von Rehgartenstraße bis Baumgartenstraße (Alter Friedhof)
  • Fußweg von Baumgartenstraße 30 bis Hohe Straße 29
  • Fußweg von Baumgartenstraße 8 bis Hohe Straße 9
  • Fußweg von Berliner Straße bis Königsberger Straße
  • Wegeverbindung von der Straße „An der Bahn 4“ bis Simmersbacher Straße 20
  • Wegeverbindung von der Straße „An der Bahn 6“ bis Simmersbacher Straße 26
  • Fußweg von  Heinrich-Heine-Straße 1 bis Straße „Auf der Rütsche 30“
  • Fußweg von  Hosbachstraße 18 bis Obere Hosbachstraße 15
  • Fußweg von  Lessingstraße 12 bis Straße „Am Honigbaum 2“
  • Fußweg von  Eiershäuser Straße 25 und der Verlängerung der Straße „Stengershof“

OT Hirzenhain-Ort

  • Fußwegverlängerung der Straße „An der Schule“ durchgehend bis zur Rehgasse
  • Fußweg von  Hofstraße bis Rehgasse
  • Fußweg von  Poststraße 6 bis Johannesgasse15
  • Fußweg von  Poststraße 12 bis Johannesgasse 15
  • Fußweg von  Bachstraße 12 bis Faulchenstraße  17
  • Fußweg von  Hirzenhainer Straße 5 bis Straße „Am Köppel 13“
  • Fußweg von Straße „Am Köppel 12“ bis Faulchenstraße 43 – Tina-Hermann-Pfad
  • Fußweg von Hirzenhainer Straße bis Straße „Am Kindergarten“ (bei  den Kleingärten)
  • Fußweg von  Hirzenhainer Straße 34 bis Rehgasse 3

OT Hirzenhain-Bahnhof

  • Das steile Straßenstück von Bahnhofstraße bis Sammetwiesenstraße
  • die Verbindungsstraße von Habichtstraße bis Bahnhofstraße in Höhe der Katholischen Kirche

OT Eiershausen

  • Fußweg „Aufm Hof“ zur Gasse
  • Fußweg Gasse bis Friedhof
  • Fußweg Gasse bis Grainhof
  • Fußweg von der Straße „Auf’m Hof“ bis Friedhof
  • Fußweg von der Schwarzbachstraße bis Sonnenhang
  • Fußweg von Mühlenweg bis Teichstraße
  • Fußweg „Aufm Hof“ – Dorfstraße Bushaltestelle)
  • Fußweg „Aufm Hof“ – Gissestraße
  • Fußweg Schwarzbachstraße – Gartenstraße

OT Simmersbach

  • Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße
  • Fußweg (Postweg) von Biedenkopfer Straße bis Hornbergstraße
  • Fußweg von der Winkelstraße bis Feldstraße

OT Roth

  • Fußweg von Turmstraße 8 bis Wiesenstraße 7
  • Fußweg von Achenbacher Weg 3 bis „An den Gärten 8“

OT Wissenbach

  • Fußweg von Forsthausstraße 32 bis „An der Hardt 4“
  • Wegverbindung von Bezirksstraße bis Ahornweg
  • Fußweg von Bezirksstraße 17 bis Birkenweg 4

 

 

Trauer um Manfred Dobener

Nachruf

Wir trauern um den ehemaligen Bürgermeister von Wissenbach und um unseren Mitarbeiter und Kollegen

Manfred Dobener

aus Wissenbach, der am 18. Dezember 2021 im Alter von 87 Jahren verstorben ist.

Herr Dobener war vom 01.10.1961 bis zum 30.09.1971 Bürgermeister von Wissenbach und vom 01.10.1971 bis zum 30.04.1972 staatsbeauftragter I. Beigeordneter der Gemeinde Eschenburg.

Ab dem 01.05.1972 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 01.10.1996 war er bei der   Gemeindeverwaltung als Leiter des Hauptamtes beschäftigt.

Während dieser Zeit hat er sich durch seinen Fleiß, seine Zuverlässigkeit und seine Hilfsbereitschaft die  Wertschätzung vieler erworben.

Wir danken ihm für seinen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde und werden ihn und seine freundliche Art in guter Erinnerung behalten.

Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

10 Jahre Selbsthilfegruppe Burn-Out in Wissenbach

Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.

10 Jahre Selbsthilfegruppe Burn-Out in Wissenbach

Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.
Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.

Im Jahr 2011 gab es in Herborn einen Vortrag zum Thema Burn-Out, der große Resonanz verzeichnete und in Eschenburg nachhaltige Wirkung hatte: Auf Initiative des damaligen Klinik-Chefs Dr. Thomas Klein wurde eine Selbsthilfegruppe in Wissenbach gegründet. Nun konnte die SHG zehn Jahre ihres Bestehens feiern – auch wenn der Rahmen unter Corona-Bedingungen klein war, wird der Erfahrungsaustausch auch künftig wichtiges Thema bleiben.

Dr. Klein begleitete als Mentor die Gründung der SHG und hielt laufend mit der Gemeinschaft Kontakt. Aktuell sind die Teilnehmer, der nun seit 10 Jahren bestehenden SHG, 70 Prozent Menschen der ersten Stunde. Im „Sängerheim“, den Räumlichkeiten des Gesangvereins in der Mehrzweckhalle, finden 14-tägig mittwochs die Treffen von 18.30 Uhr bis ca. 20 Uhr statt. In der regionalen Presse werden wöchentlich unter der Rubrik Selbsthilfegruppen diese Kontaktdaten kommuniziert.

Die Abende haben keinen festen organisatorischen Rahmen.
Im Vordergrund steht der ehrliche und offene Austausch in der Gemeinschaft, um so jedem einzelnen Betroffenen die Chance zu geben, seinen eigenen Weg aus bzw. mit der Krankheit zu bewältigen. Im Austausch werden Erfahrungen über Medikation, Literatur und persönliche Erfahrungen weitergegeben. „Man kann sagen, dass hier mehr als Kontakte und Freundschaften entstanden sind. Ein gewisser Humor wird auch gepflegt“, sagt Dieter Meuser, der die Kontakte hält und sich um die Gruppe kümmert.

In jedem Jahr wird ein fachkundiger Referent zum Thema „Burn-Out“ zum Vortrag eingeladen. Jedes neue Gesicht ist herzlich willkommen in der Runde.

Das zehnjährige Bestehen der Selbsthilfegruppe wurde am 1. Dezember in der „Bauernstube“ gefeiert. Bürgermeister Götz Konrad gratulierte danach mit einem Schwimmbad-Gutschein und wünschte der Runde für die Zukunft alles Gute.

Kontakt: Dieter Meuser, (0151) 57485737