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Niederschrift über die 11. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses, 28. August 2018

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Niederschrift über die 11. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 28. August 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

TOP 2:           Vorstellung kommunaler Bildungsdaten durch das Team der Bildungslandschaft des Lahn-Dill-Kreises

                       

                        Der vollständige Bildungsbericht wurde dem Kultur- und Sozialausschuss vorab per E-Mail zugeleitet, außerdem händigte Frau Brinkmann jedem Ausschussmitglied vor Beginn der Sitzung eine Kopie aus.

 

Frau Brinkmann stellte die Daten für die Gemeinde Eschenburg anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Diese Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Ausschuss werden einige Fragen gestellt und von Frau Brinkmann beantwortet.

 

 

TOP 3:          Informationen

 

  1. a) Kinder-Tagespflege

 

                               Bürgermeister Konrad berichtet über ein Gespräch vom 19.06.2018 zu diesem Thema. Der Gesprächsvermerk und Informationen zur Tagespflege wurden jedem Ausschussmitglied mit der Einladung übersandt.

 

  1. b) Ausbau Kita-Wissenbach

 

                               Hierzu wurde dem Ausschuss eine Entwurfsskizze zum Anbau der Kita Wissenbach zur Kenntnis gegeben. Diese Skizze wurde ebenfalls mit der Einladung allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

  1. c) Investitionen Kindertagesstätten

 

                               Auch dieser Vermerk wurde dem Ausschuss mit der Einladung übersendet.

Bürgermeister Konrad betont hier noch einmal, dass der Anbau an die Kita Wissenbach im Haushaltsjahr 2019 Vorrang hat.

 

  1. d) Stiftung für Eschenburg und Heinzel-Schenkung

 

                               Dem Ausschuss wurde auch  hierzu ein Vermerk mit der Einladung übersandt.

Bürgermeister Konrad teilt weiter mit, dass der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 27.08.2018 beraten hat und der Gemeindevertretung empfehlen wird, am 08.11.2018 die Gründung der Stiftung zu beschließen und die Übertragung der Mittel aus der Heinzel-Schenkung als Startkapital zu verwenden.

Für den Stiftungsrat werden sechs „Kümmerer“ gesucht, idealerweise aus jedem Ortsteil eine Person, die neben dem Bürgermeister über die nachhaltige Verwendung der Erträge für die ganze Gemeinde entscheiden.

Anschließend beantwortet er noch einige Fragen der Ausschuss-mitglieder.

 

Die Vermerke zu den einzelnen Punkten sind dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

TOP 4:           Mittleilungen und Anfragen

                       

                        Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber gibt eine Informations-broschüre der Holderbergschule zur Kenntnis, in der u. a. die Kurse und Busfahrpläne veröffentlicht wurden. Einige Kurse enden um 16.00 Uhr. Die Busse in die Eschenburger Ortsteile fahren um 16.15 Uhr vom Marktplatz ab. Lediglich der Bus nach Hirzenhain fährt bereits um 15.45 Uhr, so dass die Kinder aus Hirzenhain an diesen Kursen nicht teilnehmen können.

Bürgermeister Konrad sagt zu, zu diesem Thema nähere Informationen einzuholen und eine Lösung anzustreben.

 

                        Anschließend gibt Bürgermeister Konrad Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Besuch aus Becov nad Teplou vom 16. bis 21.10.2018
  • Gemeinsames Konzert am 20.10.2018 um 19 Uhr, kath. Kirche Eibelshausen
  • Bürgerversammlung mit „1. Gesundheitstreff“ am 20.09.2018, 19 Uhr, Bürgerhaus Eibelshausen (Jahnstraße 3)
  • Frist für Fotowettbewerb endet am 15.09.2018
  • Gemeinsamer Termin mit Vereinen am Holderbergstadion
  • Verkauf des Altenheims an zwei Volksbanken

(Nähere Informationen zum Altenheim sind im Internet zu finden unter www.kursana.de/eschenburg)

  • Kita Simmersbach hat keinen Platz für eine dritte Gruppe
  • Kita-App mit allem Eschenburger Kitas
  • Fusion von drei Gesangvereinen
  • Burgen-Buch mit „Hessenwald“ (Roth)
  • Holderbergschule wird erste Naturparkschule
  • Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta (wird dem Ausschuss als Datei zur Verfügung gestellt)
  • Bis 05.09. noch anmelden für Seniorenfahrt am 25.09.2018
  • Konzept Bücherei bei nächster Sitzung

Folgende Anfrage wird aufgenommen und beantwortet:

 

  • Jugendtaxi (Kasper-Saßmannshausen)

 

 

 

 

(Bieber)                                                                                (Busch)

Vorsitzender                                                                       Schriftführerin

Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.08.2018

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Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 30.08.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

 

Punkt 2:      Kosten- und Leistungsrechnung Bauhof – Aufhebung Stellen-besetzungssperre Bauhof

 

  1. a) Kosten- und Leistungsrechnung Bauhof

 

Dem Ausschuss werden die Aufgabenbereiche des Bauhofes von Seiten der Verwaltung erläutert, darüber hinaus die Aufgaben, die von der Gemeinde an Firmen vergeben sind sowie Aufgabenbereiche, die in der Vergangenheit von privaten Firmen erledigt wurden, aber aus unterschiedlichsten Gründen wieder durch die Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden.

 

Diese Aufstellung wird dem Original-Protokoll beigefügt und den Ausschussmitgliedern zugeleitet.

 

Im Anschluss daran wird dem Ausschuss der Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Auswertung der Kostenstellen nach Kostenträgern für das Jahr 2017 des Bauhofes zur Kenntnis gegeben.

Diese Aufstellung wird Protokoll der Ausschussmitglieder beigefügt.

 

  1. b) Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Bauhof

 

Bürgermeister Konrad erläutert dem Ausschuss nochmals die Notwendigkeit der Aufhebung der Stellenbesetzungssperre. Darüber hinaus informiert der Leiter des Bauhofes, Reiner Müller, dass ohne die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre die Aufgaben des Winterdientes nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus ist der Bauhof z. Z. schon nicht in der Lage, jährlich sämtliche Tätigkeiten zu erledigen.

Nach eingehender Beratung hebt der Haupt- und Finanzausschuss die Stellenbesetzungssperre für eine Stelle auf dem Bauhof einstimmig auf.

 

Punkt 3:      Hundesteuersatzung – Neufassung zum 01.01.2019

 

Die Hundesteuersatzung soll auf Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 23.07.2018 neu gefasst werden.

 

Folgende Änderungen werden von Seiten des Gemeindevorstandes vorgeschlagen:

 

  1. Höhere Besteuerung gefährlicher Hunde (Kampfhunde)

 

Eine erstmalige Einführung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde. Eschenburg ist diesbezüglich eine der wenigen Gemeinden, die hiervon noch keinen Gebrauch gemacht hat.

 

Da es auch in unserer Gemeinde Probleme mit sog. Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden gibt, wäre eine höhere Steuer ein Mittel, die Haltung dieser Hunde einzudämmen. Eine solche Steuer wird nicht nur für Hunde erhoben, die einer bestimmten Rasse angehöhren, sondern auch für alle anderen Hunde, die auffällig im Sinne der Hundeverordnung geworden sind. Es wird eine Steuer von 300 € vorgeschlagen.

 

 

 

Steuersätze von Nachbargemeinden für gefährliche Hunde:

 

Kommune Steuersatz
Dillenburg 700 €
Dietzhölztal 0 €
Breitscheid 300 €
Ehringshausen 500 €
Angelburg 300 €

 

  1. Änderungen bei den Steuerbefreiungs- bzw.

-ermäßigungstatbeständen

 

Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

 

Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung bei einem Erwerb eines Hundes aus dem Tierheim für das laufende und das folgende Jahr mit dem Ziel in die Satzung aufgenommen wurde, das Tierheim Dillenburg zu entlasten. In den letzten Jahren sind aber einige Vereine entstanden, die sich dem Tierschutz verpflichten und im Wesentlichen Hunde aus dem Ausland holen. Auch der Erwerb dieser Hunde ist, wie oben beschrieben, steuerbefreit.

 

Aus einer Anlage ergibt sich, wie viele Hunde aus dem Tierheim Dillenburg stammen und die Anzahl der Hunde, die von sonstigen Tierschutzvereinen nach Deutschland importiert wurden.

 

Die Gemeinde unterstützt das Tierheim Dillenburg, wie alle anderen Städte und Gemeinden auch, mit jährlich 0,60 € pro Einwohner.

 

Dies war nicht das genannte Ziel, als die Hundesteuersatzung mit diesem Befreiungstatbestand versehen wurde. Daher empfiehlt der Gemeindevorstand, den entsprechenden Tatbestand aus der Satzung zu streichen.

 

Therapiehunde

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt die Aufnahme eines Steuerermäßigungs-tatbestandes für „Therapiehunde“ in der Satzung. Für Therapiehunde, die eine entsprechende Ausbildung haben, soll die Steuer um 50 % ermäßigt werden.

 

Wachhunde (§ 7 der Hundesteuersatzung)

 

Wir haben hier zwei Tatbestände in der Satzung verankert.

 

  • Einmal für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen und
  • von Hunden zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m von der Ortslage entfernt sind.

 

Lt. HSGB ist es nur möglich, eine der beiden Regelungen in die Satzung aufzunehmen. Daher sollten wir die Regelung zur Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Anwesen streichen. Diese Gebäude werden automatisch mit der Regelung zur Bewachung von Gebäuden mit einer Entfernung von 100 m zum nächsten bewohnten Gebäude umfasst.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt, beide Befreiungstatbestände aus der Satzung zu streichen.

 

Zusammenfassung

 

  1. Einführung einer sogenannten Kampfhundesteuer
  2. Abschaffung der zeitlichen Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim
  3. Steuerermäßigung für Therapiehunde
  4. Abschaffung der Steuerermäßigung für Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen und Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten Gebäude entfernt liegen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

Punkt 4:      Jahresabschlüsse

 

  1. 2009

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2009:

 

Das Haushaltsjahr 2009 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.394.879,57 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt zum 31.12. 898.485,01 €. Darin sind Kassenkredite von 3.000.000 € enthalten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 41.126,41 € verschlechtert.

 

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Planungskosten für den Bebauungsplan „Heerfeld“ aus dem Anlagevermögen in den Aufwand umgebucht werden musste.

 

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweise behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2009 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.394.879,57 € aus.
  2. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt 485,01€.
  3. Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.
  4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  5. Das Jahresergebnis 2008 und 2009 tlw. wird aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 926.898,42 € ausgeglichen.

Fehlbetrag 2008 =  693.439,81 €.

Ergebnisrücklage für Ausgleich 2009 233.458,61 €.

 

  1. 2010

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2010:

 

Das Haushaltsjahr 2010 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.976.538,36 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungsmittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt nunmehr 65.555,61 €.

 

Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.298,71 € verbessert.

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweisen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2010 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.976.538,36 € aus.
  2. Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungs-mittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt 65.555,61 € zum Bilanzstichtag.
  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.
  4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. 2011

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2011:

 

Das Haushaltsjahr 2011 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.377.470,13 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.

 

Der Bestand an Kassenkrediten hat sich in 2011 auf 8 Mio. € erhöht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.693,83 € geändert.

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweisen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2011 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.377.470,13 €

aus.

  1. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.
  2. Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.
  3. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad macht dem Ausschuss folgende Mitteilungen:

 

  • Breitband-Erweiterungsprojekt ab Januar in Eschenburg.
  • Gemeinsame Ausplanung FTTH als nächstes Ziel.
  • Internet-Portal endlich-energie.de neu gestaltet.
  • Ausschreibung zur 9. Energie-Messe am 9. + 10.11.2019.
  • Auszeichnung der Firma Kettenbach als „TOP 100 Innovator“.
  • Einladung von RP Dr. Ullrich zum Verein MitteHessen.
  • Besuch aus Becov nad Teplou vom 16. bis 21.10.2018.
  • Bürgerversammlung mit „1. Gesundheitstreff“ am 20.09.2018, 19 Uhr, BGH.
  • Frist für Fotowettbewerb verkürzt auf 15.09.2018.
  • Rathaus-Azubi für 2019 ausgewählt unter 23 Bewerbern.
  • Investitions-Wünsche der Kitas angemeldet.
  • Kita Wissenbach wird Schwerpunkt 2019.
  • Hessen-Kasse übernimmt 5,875 Mio. € der Kassenkredite.

Eschenburg tilgt bis zwölf Jahre lang jeweils 25 € pro Einwohner.

  • Kreis befürwortet 1,2 Mio. € aus Landesausgleichstock.
  • Steuereinnahmen trotz Rückzahlung bei der Gewerbesteuer im Plan.
  • Kassenprüfung 2017 korrekt.
  • Waldbrand-Gefahrenstufe und Grillverbot aufgehoben.
  • Keine Ausnahmen vom Feuerwerk-Verbot.
  • Brennholz-Preise 2019 festgelegt.
  • 249 € Förderung für Wirtschaftsweg Eibelshausen-Eiershausen.
  • LIDL-Eröffnung am 27.09.2018.
  • Tempo 30 nachts in Wissenbach ist Lärmaktionsplan des Landes

B 253 ist etwas anderes als die Ortsdurchfahrten von Eiershausen und Roth.

  • Trinkwasser-Gebühr 2019 und 2020 kalkuliert mit 1,85 € netto.

Ohne Bauprogramm und Beiträge wären wir bei 2,40 € Wassergebühr.

  • Abwassergebühr 2019 und 2020 berechnet mit 2,47 € je m3 Frischwasser (zuletzt 2,51 €) und 0,52 € je m2 Versiegelungsfläche (bisher 0,51 €).
  • 000 € Zuschuss der EKM für Freizeitbad
  • Meilenstein-Modernisierung im „Panoramablick“ günstiger als geplant.
  • Antrag für Zuschuss-Programm „SWIM“
  • Rothaarsteig ernährt 866 Menschen und löst jährlich 49 Mio. € Umsatz aus.

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer

Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.08.2018

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Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 29.08.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

Beginn: 19.02 Uhr                                                                         Ende: 19.45 Uhr

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Der Gemeindevorstand beantragt, die Dringlichkeitsvorlage „Stellungnahme zur Errichtung einer Hochfrequenzanlage (LTE) auf dem bestehenden Mobilfunkmast in Simmersbach“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung, beantragt von den Vertretern der CDU. Bei der anschließenden Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung erhält der Punkt mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit, wird aber später dennoch behandelt.

 

TOP 2: Feldwegesatzung der Gemeinde Eschenburg

 

Die Vorlage „Feld- und Waldwegesatzung der Gemeinde Eschenburg“ und der Satzungsentwurf liegt den Ausschussmitgliedern vor. Nach einer Aussprache stellt der Ausschuss fest, dass Anlieger die Feld- und Waldwege nutzen dürfen.

 

Bürgermeister Konrad teilt mit, dass neben der eigentlichen grundliegenden Regelungen über die Nutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege die Einführung einer solchen Satzung auch den Vorteil hat, Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Wirtschaftswegen zu erhalten. So wurde der Gemeinde Eschenburg eine Förderung des Wirtschaftsweges Eibelshausen-Eiershausen in Höhe von etwa 150.000 EUR durch das Amt für Bodenmanagement in Aussicht gestellt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Feld- und Waldwegesatzung der Gemeinde Eschenburg in vorgelegter Form zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vorlage „Stellungnahme zur Errichtung einer Hochfrequenzanlage (LTE) auf dem bestehenden Mobilfunkmast in Simmersbach“, die in der nächsten  Gemeindevertretersitzung auf der Tagesordnung steht, zur Kenntnis und regt an, dass der Ortsbeirat Simmersbach bis dahin in dieser Angelegenheit angehört werden sollte.

 

 

TOP 3: Mitteilungen und Fragen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

  • Breitband-Erweiterungsprojekt ab Januar in Eschenburg
  • Gemeinsame Ausplanung FFTH nächstes Ziel
  • Internet-Portal endlich-energie.de neu gestaltet
  • Ausschreibung zur 9. Energie-Messe am 9. + 10.11.2019
  • Stromtankstelle am Marktplatz bleibt geschlossen bis bezahlbar
  • Ortstermin mit Vereinen im Holderbergstadion
  • Vereinfachte Umlegung am Ufer der Dietzhölze für Renaturierung
  • Regionalplan Mittelhessen ist zu überarbeiten
  • Baulücken, Leerstände und Einwohnerzahlen besser als Prognose
  • Verkauf von Bauplätzen im Dombach (513 m2) und Bingenacker (624 m2)
  • Weiterverkauf der Teilfläche an der Mehrzweckhalle
  • Erschließungsbeiträge abgerechnet für Hosbachstraße (0,89 € pro m2)
  • Trinkwasser-Gebühr 2019 und 2020 kalkuliert mit 1,85 € netto.
  • Ohne Bauprogramm und Beiträge wären wir bei 2,40 € Wassergebühr
  • Abwassergebühr 2019 und 2020 berechnet mit 2,47 € je Kubikmeter Frischwasser (zuletzt 2,51 €) und 0,52 € je Quadratmeter versiegelter Fläche (bisher 0,51 €).
  • Schreiben des Bundes zur Ortsumgehung
  • Grillverbot gilt, so lange Waldbrand-Gefahrenstufe besteht
  • Am Holderberg, Schutzhütte Hirzenhain und Alter Wissenbacher Sportplatz ist Feuerwerk unerwünscht
  • Deshalb auch keine Ausnahmen vom Feuerwerk-Verbot außerhalb Silvester
  • Keine Vermietung des „Alten Wissenbacher Sportplatzes“ für Abi-Feiern
  • Zuschuss für „Aktion saubere Landschaft“ jeweils 75 €
  • Lidl-Eröffnung am 27.09.2018 geplant
  • Aufzug im DGH Simmersbach teuer
  • BImSchG-Verfahren für Firma Reich Coatex
  • 000 € Zuschuss der EM für Freizeitbad-Fassade
  • Meilenstein-Modernisierung im „Panoramablick“ im Maß
  • Förderverein übernahm fast 10.000 €
  • Antrag für Programm „SWIM“

 

 

Vorsitzender                                                                          Schriftführer

Reiner Schwehn                                                                   Thomas Treupel

 

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung, 6.09.2018, um 19.00 Uhr

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Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 6. September 2018, um 19.00 Uhr,

im Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 17. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Anträge des Gemeindevorstandes

5. Jahresabschluss der Gemeinde
a) 2009
b) 2010
c) 2011

6. Hundesteuersatzung

7. Feld- und Waldwegesatzung

8. Errichtung einer Hochfrequenzanlage (LTE) auf dem bestehenden Mobilfunkmast in der Gemarkung Simmersbach, Am Sportplatz

Anträge der Fraktionen

9. Anleinpflicht für Hunde
(Antrag der FWG-Fraktion vom 14.06.2018)

10. Entschärfung der Gefahrensituation Rother Straße – Schloßbergstraße auf dem Roth, durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und evtl. Beschränkungen
(Antrag der CDU- Fraktion vom 22.08.2018)

(Hans-Otto Hermann)
Vorsitzender

Niederschrift (Beschlussprotokoll) – 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, den 14.06.2018

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Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 14.06.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-Mitglieder.

 

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 23 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 01.06.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.

 

Zur Tagesordnung liegt ein Dringlichkeitsantrag der FWG-Fraktion vor. Auf die Tagesordnung soll folgender Punkt aufgenommen werden:

„Anleinpflicht von Hunden“.

 

Die Gemeindevertretung stimmt mit 17 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen für die Änderung der Tagesordnung. Die erforderliche Mehrheit zur Änderung der Tagesordnung sind 21 Stimmen (2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung). Daher wird die Tagesordnung nicht um den beantragten Punkt erweitert. Dieser Punkt wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.

 

Gegen die weitere Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Von Seiten des Vorsitzenden werden keine Mitteilungen gegeben.

Er berichtet aus der Sitzung des Ältestenrates vom 28.05.2018 zu folgenden Themen:

 

  • Partnerschaft mit der Gemeinde Petschau
  • Bürgerversammlung am 20.09.2018
  • Rederecht von Mitgliedern des Gemeindevorstandes in den gemeindlichen Gremien
  • Anhörung der Ortsbeiräte in Bauleitplanverfahren

Zur Partnerschaft mit der Gemeinde Petschau ist ein Gegenbesuch von unserer Seite in 2019 geplant. Daher werden die Fraktionen gebeten, bis zum 01.11.2018 die Anzahl der Personen zu melden, die daran teilnehmen möchten.

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht von Bürgermeister Konrad über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Im Anschluss daran werden noch einige Fragen zum Bericht beantwortet.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 05.06.2018, der Bau- und Umweltausschuss am 06.06.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 07.06.2018 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

Punkt 5:     Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

 

Für die Jahre 2019 – 2023 müssen neue Schöffen für den Bereich des Amtsgerichts Dillenburg und des Landgerichts Limburg vorgeschlagen werden.

 

Die Gemeinde Eschenburg muss mindestens 9 Schöffen benennen.

 

Die Fraktionen wurden am 06.04.2018 aufgefordert, bis 30.05.2018 geeignete Personen zu benennen. Außerdem wurde in der Wochenzeitung die Ausschreibung einige Male veröffentlicht.

Bis 08.06.2018 haben sich 21 Personen beworben.

 

Die Gemeindevertretung benennt einstimmig folgende Personen, die für den Bereich des Amtsgerichts Dillenburg und des Landgerichts Limburg von der Gemeinde Eschenburg als Schöffen vorgeschlagen werden:

 

  1. Arhelger, Klaus, Simmersbach
  2. Bieber, Thomas, Hirzenhain
  3. Burbach, Julia, Eiershausen
  4. Groot Bramel, Matthias, Eiershausen
  5. Groot Bramel, Regina Maria, Eiershausen
  6. Hamacher, Rainer, Eibelshausen
  7. Heinz, Ulrich, Eibelshausen
  8. Heinzel, Horst, Eibelshausen
  9. Hermann, Doris, Eiershausen
  10. Karle, Gerhard, Roth
  11. Klingelhöfer, Bernd, Eibelshausen
  12. Koch, Marianne, Eibelshausen
  13. Konrad, Christiane, Eibelshausen
  14. Krüll, Jürgen, Wissenbach
  15. Kunz, Beate, Eibelshausen
  16. Peter, Bernd, Eibelshausen
  17. Reeh, Ina, Wissenbach
  18. Rödel, Brigitte, Eibelshausen
  19. Roth, Kerstin, Simmersbach
  20. Rupenthal, Brigitte, Hirzenhain/Bhf.
  21. Schäfer, Bodo, Eibelshausen

 

Punkt 6:      Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)

 

Bei dem Grundstück Flur 27, Flurstück 59 handelt es sich um einen öffentlichen Feldweg, der im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesen wurde. Vor dem Verkauf ist ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

 

Der Feldweg erschließt lediglich die Gartenflächen der Wohnhausgrundstücke Hosbachstraße 13 und 15. Ein Verkauf unter Berücksichtigung der Belange des Grundstücksnachbarn Hosbachstraße 15 kann durchgeführt werden. Die Belange des Nachbarn werden durch die Eintragung eines Gang- und Fahrrechtes als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gewahrt. Der Eigentümer des Wohnhauses Hosbachstraße 15 wurde angehört und hat keine Einwände.

 

Die in der Wegefläche verlaufende Wasserleitung wird durch die Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch rechtlich abgesichert.

 

Der Ortsbeirat Eibelshausen wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Einziehung und den Verkauf der Fläche.

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Gemeindevorstand und des Bau- und Umweltausschuss  einstimmig, ein Einziehungsverfahren mit einer Einziehungssatzung nach dem Flurbereinigungsgesetz über dem Wirtschaftsweg in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 mit einer Größe von 59 m² durchzuführen mit dem Ziel, diese Fläche zu veräußern. Es wird folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung zur Einziehung des Wirtschaftsweges in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) in der derzeit geltenden Fassung mit ihren Änderungen und des § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14.07.1953 (BGBl. I S. 591) in der derzeit geltenden Fassung mit seinen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die

 

Satzung

 

über die Einziehung des Wirtschaftsweges in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59. Die genaue Lage der Einziehungsfläche ist auf der beigefügten Flurkarte ersichtlich. Diese Flurkarte ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

 

  • 1

 

Die Wegefläche wird eingezogen, weil ein öffentliches Verkehrsbedürfnis nicht besteht. Die landeskulturellen Belange werden gewahrt.

 

Darüber hinaus wird die Zweckbestimmung öffentlicher Wirtschaftsweg zum Zwecke des Verkaufes aufgehoben.

 

  • 2

 

Diese Satzung tritt nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Punkt 7:      Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“

 

Die Gemeindestraße „Hosbachstraße“ im Ortsteil Eibelshausen wurde im Jahr 2017 endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke sollen erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die dem Originalprotokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Hosbachstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

 

  1. die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Hosbachstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und
  2. die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage.

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Erschließungsbeiträge aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben.

 

Punkt 8:      Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB) von Seiten des Landes noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher bekannten Informationen haben sich nicht ergeben. Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 % ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen.

 

Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

In der Festsetzung der Gebührenhöhe für 30 Stunden sind wir aber jetzt nicht mehr frei. Wir hatten uns für eine Gebühr von 80 € für weitere 12,5 Stunden entschieden, die Eltern buchen können, um ihr Kind 42,5 Stunden betreuen zu lassen.

 

Die Neuregelung sieht als eine Voraussetzung der Landesförderung der Beitragsfreistellung vor, dass für Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden darf. Mit der Formulierung stellt der Gesetzgeber ausdrücklich klar, dass eine überproportionale Beitragsbelastung der über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten nicht als förderkonform im Sinne von § 32c HKJGB anzusehen ist. Ausgehend von dieser Gesetzesformulierung sind für die Ermittlung des maximal zulässigen Beitrags pro Betreuungsstunde für Betreuungszeiten oberhalb von sechs Stunden die jeweilige Gebührensatzung oder die vertraglich erhobenen Gebühren zugrunde zu legen. Ein Zusammenhang mit der Förderpauschale der Landesförderung besteht nicht.

 

Somit sollte eine Gebühr von 200 € für das 30 Stundenmodul festgesetzt werden. Dies hat für die Eltern aber keine Auswirkung, weil auf diese Gebühren im § 2 Absatz 8 der Satzung wieder verzichtet wird.

 

Von Seiten der Gemeindevertretung wird empfohlen zukünftig die Gebührensatzung in einer gemeinsamen Sitzung des Kultur- und Sozialausschuss und des Haupt- und Finanzausschuss zu beraten und ggf. Mitglieder der Steuerungsrunde für die Kindergärten zu beteiligen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Kultur- und Sozialausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die dem Originalprotokoll  beigefügte Gebührensatzung.

 

Punkt 9:      Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“    

 

Das Gesetz zum Entschuldungsprogramm für die Gemeinde (Hessenkasse), die seit Jahren dauerhaft mit einem hohen Kassenkreditbestand zu kämpfen haben ist beschlossen.

 

Das Programm soll es den Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglichen, ihre Kassenkredite der Hessenkasse in voller Höhe in der Zeit vom 16.07.2018 – 17.12.2018 zu übertragen.

 

Die Höhe der Kassenkredite, die von der Hessenkasse übernommen werden, wurden uns in einem Gespräch zwischen der Gemeinde, Vertretern des  Finanz- und Innenministerium und der Wirtschaftsbank mitgeteilt.

 

Die Gemeinde wird von der „Hessenkasse“ anstatt der bisher zugesagten 6,1 Mio. Euro nur noch 5,875 Mio. Euro (- 225.000 €) erhalten. Der Grund ist der geänderte Haushalt 2018 und der geringere Fehlbedarf im Finanzhaushalt.

 

Daher ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die Änderung zur Kenntnis nimmt und bestätigt, dass sie an ihrem Beschluss zur Teilnahme an der Hessenkasse festhält.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung einstimmig (23 Ja-Stimmen) den folgenden Beschluss:

 

  • Die Gemeinde beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSEgesetzes anzunehmen.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSEgesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

 

 

Ende der Sitzung: 19.40 Uhr

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung

 

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06.2018

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Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06.2018

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Prüfung läuft: Im Auftrag des Kreises prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödel & Partner aus Köln derzeit die Jahresabschlüsse 2009 und 2010, womöglich auch 2011. Diese Firma hat auch bereits 2008 geprüft.

 

  1. Konsolidierungs-Kurs nach Krise komplettieren: Weil wir einen Antrag auf Zuwendung aus dem Landesausgleichsstock für unverschuldete Fehlbeträge gestellt haben, bevor das Land die „Hessenkasse“ beschlossen hat, soll Eschenburg weitere Hilfen erhalten. Das sagt der Kreis in seiner Stellungnahme aus, die eine Hilfe in Höhe von 1,264 Mio. € vorschlägt. Da von der „Hessenkasse“ 5,875 Mio. € unserer derzeit noch 9,5 Mio. € Kassenkredit übernommen werden, soll diese weitere Hilfe den Konsolidierungs-Kurs nach der Krise komplettieren: Die Zuweisung wird als Eigenbeitrag zur „Hessenkasse“ die Gemeinde um fünf Jahresraten entlasten.

 

  1. Brand-Brief der Bürgermeister: Mit einem Weihnachtsmann, der vor der Bescherung die Geschenke in den Kinderzimmern einsammelt, sind die Geber-Qualitäten des Landes verglichen worden. Mit etlichen Belegen und Beispielen von der Basis schrieben sich alle 23 Rathaus-Chefs aus dem Lahn-Dill-Kreis in einem gemeinsamen Brief an die Landesregierung und Landtags-Fraktionen ihren Frust von der Seele. Bislang sind nur Eingangsbestätigungen und ausweichende Interview-Aussagen zurückgekommen.

 

  1. Beiträge und Bauprogramme: Eine Erhebung des Kreises zeigt, dass in allen Kommunen des Kreises Straßenbeiträge gehoben werden. Einzig die längere Laufzeit und die niedrigeren Zinsen für Ratenzahlung erscheinen bei der jüngsten Gesetzesnovelle als Fortschritt, bedenkt man die nachhaltige Wirkung jedweder Beiträge für die Ergebnisrechnung. Für Kommunen stellen die Abschreibungen auf Investitionen Aufwand dar, der erwirtschaftet werden muss. Die Beiträge werden über 20 Jahre anteilig Jahr für Jahr auf der Ertragsseite in die Waagschale In Eschenburg macht diese Sonderpostenauflösung nach mehr als 50 Straßenbaustellen rd. 280.000 € aus, die ohne Beitragsfinanzierung auf anderen Wegen Jahr für Jahr beschafft werden müssten. Dafür müsste die Grundsteuer allein um 90 Prozentpunkte angehoben werden, um die finanziellen Folgen auszugleichen. Beim Wasser haben wir derzeit rd. 90.000 € aus den Beiträgen, die über 25 Jahre auf der Ertragsseite verbucht werden können. Bei den Ergänzungsbeiträgen für das Abwasser, die rechnerisch sogar über 50 Jahre den Ertrag bilden, stehen derzeit rd. 75.000 €.

 

  1. Beteiligung an Banken-Bündelung: Die Gemeinde besaß bislang drei Geschäftsanteile der Volksbank Herborn-Eschenburg. Vor der nun beschlossenen Fusion mit der Volksbank Dill und der VR Bank Biedenkopf-Gladenbach zur neuen VR Bank Lahn-Dill hat auch die Gemeinde das Angebot angenommen und weitere fünf Anteile zum Preis von 100 € erworben.
  2. Sparkasse bietet Stiftergemeinschaft: Als „Dach“ und Dienstleister für kleine Stiftungen hat die Sparkasse Dillenburg eine Stiftergemeinschaft gegründet. Darunter können Privatpersonen wie Kommunen für eigene Zwecke Stiftungen ab 15.000 € Stiftungskapital gründen. Die Sparkasse will mit 5.000 € das Stiftungskapital erhöhen und mit weiteren 5.000 € Spende erste Erträge schaffen.

 

  1. Noch mehr „schnelles Internet“: Das Erweiterungsprojekt im gemeinsamen Breitbandausbau Lahn-Dill ist gestartet, um die letzten „Lücken“ zu schließen, wo die Versorgung unter 30 Mbit/s liegt. Neben diesen unterversorgten Gebieten werden rd. 260 Gewerbebetriebe direkt mit Glasfaser ans Gebäude erschlossen. Eschenburg liegt im Ausbaugebiet 4. Hier ist der Baubeginn für September geplant. Mehr unter ww.lahn-dill-breitband.de im Internet.

 

  1. Fuhrpark verstärkt: Die geländegängigen Autos von Bauamt und Gemeindewerke sind nach 10 Jahren ersetzt worden. Unter 15 Angeboten gab das Autohaus Grau (Eschenburg) mit einem Brutto-Preis von 23.342 € (19.615 € netto) das wirtschaftlichste Angebot ab. Als Poolfahrzeuge günstig geleast werden konnten ein Hybrid-Pkw (1 Jahr) und ein Elektro-Auto (3 Jahre). Für den Stromer haben wir einen Förderantrag bei der EKM gGmbH gestellt.

 

  1. Änderung der Wertstoffhof-Öffnungszeiten: Vom 1. April bis 31. Oktober sind Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr und Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Vom 1. November bis 31. März ist nur am Samstag von 09:00 bis 11:30 Uhr auf.
  2. Stadion-Sanierung am Holderberg gemeinsam angehen: Wie das Holderbergstadion selbst fit für die Zukunft gemacht werden kann, soll eine Besprechung mit allen Nutzern klären. Dass die Gemeinde hier nur vermitteln kann, ist in unserem Schreiben klar gemacht worden. Das Ergebnis des Haushalts hat bis 2021 schon genug Aufwand mit der Abschreibung, und Investitions-Zuschüsse hat die Kommune seither auch nicht mehr geleistet. Der Lahn-Dill-Kreis hat in einem ersten Schreiben lediglich eine leichte Erhöhung seiner Beteiligung an den Unterhaltungskosten in Aussicht gestellt, will sich aber an Investitionen nicht beteiligen können. Diese Position wird zu überdenken sein, zumal die Rundbahn sehr stark vom Schulsport genutzt wird.

 

  1. Experten-Lob für Spielplätze: Der Sachverständige, der im Mai jeden Jahres unsere 22 Kinderspielplätze untersucht, bescheinigt einen sehr guten Allgemeinzustand, „wie wir ihn bei unseren mittlerweile bundesweiten Inspektionen äußerst selten vorfinden. Hier wurde sehr gute Arbeit geleistet.“ Gutachter TecSon aus Steffenberg weiter: „Regelmäßige Wartung und Pflege sind deutlich erkennbar und zeigen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Sicherheit auf Spiel- und Sportplätzen. So war auch der Großteil der von uns entdeckten, sehr geringen Mängel, bereits zur Reparatur vorgesehen.“

 

  1. Gemeinsam Kindergärten tragen: Das evangelische Dekanat an der Dill ist unserem Wunsch gefolgt und hat die so genannte Gemeindeübergreifende Trägerschaft für Kindergärten beschlossen. Somit können einzelne Kirchengemeinden an der Kooperation von mehr als 30 Kitas profitieren und der Trägerschaft durch das Dekanat beitreten, was auch Leitungen und Kirchenvorstände von Bürokratie entlasten soll. In Eschenburg wollen alle sechs Kitas mitmachen, darunter auch im Ortsteil Simmersbach, der eigentlich einem anderen Dekanat angehört.
  2. Volles Ferienprogramm: Mit 63 Aktionen, darunter sechs Fahrten, ist der 33. Ferienpass wieder voll mit vielen Aktionen und Attraktionen für den Sommer. Es sind 239 Anmeldungen sind eingegangen. Freie Plätze sind über die Seite (https://eschenburg.ferienprogramm-online.de) im Internet zu finden. Mit dem Ferienpass können die Kinder aus Eschenburg und Dietzhölztal Mittwoch bis Freitag gratis ins Freizeitbad „Panoramablick“.

 

  1. Internetseite neu gestaltet: Die Werbeagentur Klank Media hat unsere Internetseite komplett neu und handhabbar gestaltet. Unter eschenburg.de werden sich damit schrittweise auch weitere Informationen einbinden lassen. Wenn das Ratsinformationssystem angeschafft ist, soll auch der Sitzungsdienst digital laufen und für Mandatsträger wie für Bürger schnell Auskunft geben über den Geschäftsgang der Gremien.

 

  1. Bürgerversammlung zu Gesundheits-Themen: Für den 20. September plant der Ältestenrat eine Bürgerversammlung zum Thema Arztversorgung (19 Uhr, Bürgerhaus Eibelshausen). Daraus könnte eine kleine Gesundheitsmesse werden, wenn sich Anbieter und Dienstleister aus der Gemeinde dabei einbringen.

 

  1. Seniorenfahrt nach Fritzlar: Den Termin 25. September sollten sich Eschenburger Senioren notieren, die Ausschreibung zur Anmeldung wird nach den Ferien in der Wochenzeitung veröffentlicht. Gegen 10 Uhr werden die Teilnehmer in allen Ortsteilen mit dem Bus abgeholt. In Fritzlar locken Dom und Altstadt zur Besichtigung. Danach geht es zum Ferienwohnpark „Silbersee“ ins Rotkäppchenland. Auskünfte gibt der Seniorenbeirat, der das Programm plant.
  2. Bürgerfrühstück mit Landfrauen: Die Landfrauen Eibelshausen wollen am 29.09.2018 ab 9 Uhr im Bürgerhaus eine Premiere proben, wie sie in Merkenbach fester Termin ist: Ein Bürgerfrühstück soll Eschenburger zusammenbringen.

 

  1. Fotowettbewerb und -Kalender: Motive und Szenen aus Eschenburg werden gesucht, um daraus einen Foto-Kalender für das nächste Jahr und auch die neue Eschenburger Internetseite sowie weitere Werbematerialien erstellen zu können. Einsendeschluss ist der 30.09.2018. Der Gewinner erhält einen neuen Gutschein über 100 € für das Freizeitbad „Panoramablick“. Der Zweitplatzierte bekommt ein Ticket über 50 Euro. Und der Drittplatzierte kann für 25 Euro baden gehen. Einsendung an buergermeister@eschenburg.de ausschließlich digital.

 

  1. „Willkommen!“ am 13.10.2018: Der Samstag vor dem Herbstmarkt soll nun der Tag für das Neubürgerfest der Gemeinde Eschenburg sein. Um 16 Uhr geht es im und am Rathaus los. Zugesagt haben bereits die Landfrauen Eibelshausen fürs Rathaus-Café und die beiden CVJM Wissenbach und Im Dienste der Sicherheit stellen sich die Feuerwehr und die Brandschutzerziehung vor. Weitere Vereine und Themen können gerne vorgestellt werden. Spannend wird die Vorstellung der Bilder und Sieger unseres Fotowettbewerbs.

 

  1. Gemeinsame Anstöße zum Hochwasserschutz: Um bestehende Initiativen zu bündeln und eine gemeinsame Betrachtungs- und Vorgehensweise zu entwickeln, haben die Anrainer von Dietzhölze und oberer Dill erstmals vollzählig ein Gespräch geführt. Nun sollen die Fördermöglichkeiten für interkommunale Zusammenarbeit und einen Hochwasserschutz-Zweckverband geprüft werden.

 

  1. Vertretung fürs Standesamt: Für die Elternzeit-Vertretung im Bereich Standesamt, Rentenberatung, Seniorenarbeit und Vereinsförderung wird am 1. Juli ein Mitarbeiter im Rathaus beginnen, der bei der Gemeinde auch gelernt hat.

 

  1. Ausbildung 2019: Im Jahr 2019 soll wieder eine Ausbildungsstelle für Verwaltungsfachangestellte angeboten werden. Die Ausschreibung erfolgt demnächst weltweit über unsere Internet-Adresse (eschenburg.de).
  2. Heizung, Lüftung und Klima: Für insgesamt rd. 39.000 € hat die Firma Klima-Bau Volk (Wetzlar) den Auftrag erhalten für folgende Projekte: Austausch Heizungsanlage Friedhofshalle Eibelshausen, Austausch Elektroventilator-Heizer Friedhofshalle Roth, Einbau von Fensterlüfter KITA Regenbogen Eibelshausen, Kühlung Rathaus (Trauzimmer, Sitzungszimmer, Büro Bürgermeister, Vorzimmer).

 

  1. Umrüstung der LED-Beleuchtung: Die letzten der insgesamt 1.464 Straßenlampen werden noch mit eigenem Personal umgerüstet, aber die Förderung aus KIP-Mitteln (rd. 28.600 €) und Zuschuss der EKM (6.292 €) sind bei dem insgesamt mit rd. 42.000 € teuren Projekt gut angelegt.

 

  1. Partnerschaft mit Becov nad Teplou: Mit der Unterzeichnung der Urkunde ist die Partnerschaft mit Petschau vollzogen, wie die Gemeindevertretung am 21.09.2017 beschlossen hat. Für den Schüleraustausch werden noch Sponsoren und Gasteltern gesucht, wenn die Tschechen vom 16. bis 21.10.2018 wieder Eschenburg besuchen. Unser Ältestenrat plant für 2019 einen Besuch des Städtchens. Informationen (auch auf Deutsch) unter becov.cz im Internet.

 

 

Eibelshausen:

 

  1. Die Unfallgefahr auf der B 253 bei Eibelshausen-Süd ist durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und –kontrollen gesenkt worden. Wie die Gemeindevertretung am 06.10.2016 beschlossen hat, sind die zuständigen Behörden tätig geworden. In Fahrtrichtung Wissenbach ist die Geschwindigkeit auf Tempo 70 reduziert worden. Im Kreuzungsbereich wurde der Bewuchs entfernt. Die jüngste Unfallpunktbesprechung ergab nur noch die Möglichkeit, die Linksabbiegespur zu verlängern und die Geschwindigkeitskontrollen zu verstärken. Bleibt die Kreuzung „Unfallpunkt“, erwägen die Behörden eine Ampel.

 

  1. Das 650 m2 große Baugrundstück Steimelstraße 26 kann im Wohnbaugebiet „Dombachseite Nr. 2“ verkauft werden.

 

  1. Grundhafte Erneuerung der Kirchstraße wird günstiger. Die Spitzabrechnung des Projekts ergab einen Straßenbeitrag von 7,72 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche. In der Anliegerversammlung waren 7,80 € an Hand des Ausschreibungsergebnisses genannt worden.

 

  1. Mitte Juni (25. KW) sollen die voraussichtlich zehn Wochen dauernden Bauarbeiten in der Breslauer Straße beginnen. Die Firma Oppermann (Dietzhölztal) hat zum Preis von 152.154 € den Auftrag für die Erneuerung von Wasserleitungen und Kanal sowie die grundhafte Erneuerung der Straße erhalten. Wie der Anliegerversammlung mitgeteilt, sind später als Straßenbeitrag 8,10 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche zu zahlen.

 

  1. 13,90 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche wird der Straßenbau im einseitigen Abschnitt der Bergstraße kosten, was in zwei Raten 2019 und 2020 zu begleichen ist. Mit rd. 176.000 € hatte die Firma Hönig & Müller (Sinn) das günstigste Angebot für Tief- und Leitungsbau sowie die Straßensanierung, die Mitte Juli (29. KW) beginnen soll. Für eine Umleitung wird gesorgt.

 

  1. Vom bis 12.08.2018 feiern die Lederhosenfreunde ihr 25-jähriges Bestehen auf der Osterwiese.

 

  1. Die Alternativen-Prüfung zur Bushaltestelle am Marktplatz hat rd. 5.600 € gekostet.

 

  1. Im Wirtschaftsweg im Schossseifen sind Schlaglöcher ausgebessert worden. Die Durchfahrt auf diesem Wirtschaftsweg bleibt indes grundsätzlich verboten.

 

 

Hirzenhain:

 

  1. Wegen Verzögerungen beim Neubau der Landesstraße zwischen Nanzenbach und Dillenburg wird auch die Baustelle an der ehemaligen „Bahnschlucht“ später begonnen. Wie Hessen Mobil mitteilt, sollen die Bauarbeiten im Herbst ausgeschrieben und vergeben werden. Um eine „Winterbaustelle“ zu vermeiden, soll mit der Ausführung bis ins Frühjahr 2019 gewartet werden. Für die Zwischenzeit wird der alte Teil der Industriestraße noch etwas unterhalten werden müssen, wenn die Baustelle bei Nanzenbach beendet und die Verfüllung der Bahnschlucht noch nicht begonnen ist.

 

  1. Wie in der Anliegerversammlung vorgestellt, wird die Straße „Obere Aue“ erstmalig hergestellt (Endausbau). Die Anwohner sind mit voraussichtlich 8,05 € zu beteiligen. Die beauftragte Firma Oppermann (Dietzhölztal) wird Mitte August (33. KW) beginnen und nach Plan acht Wochen benötigen.

 

  1. Ein Anlieger der Bahnhofstraße hat drei Bäume gefällt, die der Gemeinde gehören. Den Schaden in Höhe von 6.000 € wird er ersetzen. Ebenso sind sämtliche Nacharbeiten in eigener Regie zu erledigen. Eine Neubepflanzung ist erst beim Ausbau der Straße (evtl. 2020) sinnvoll.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Die Betriebserlaubnis für die ev. Kita „Meisennest“ umfasst bis zu 80 Plätze in den vier Gruppen. Das wurde in einem gemeinsamen Planungsgespräch mit Kita-Träger, Fachberatung der Kirche und Fachdienst des Kreises klargestellt. Etwaige Wünsche für das „Raumprogramm“ sind nach unseren Regeln für Bauprogramm und Haushalt zu erkennen und zu benennen.

 

  1. Aus Gründen des Lärmschutzes haben Land und Landkreis für einen Teil der Ortsdurchfahrt in Wissenbach (B 253) „Tempo 30“ in den Nachtstunden angeordnet. Sobald die Schilder stehen, gilt das Tempo-Limit zeitlich zwischen 22 und 6 Uhr und räumlich zwischen den Einmündungen der Straßen „Bahnfurt“ (Kirche) und „Zum alten Friedhof“ (Wurstbude). Diese Aktion ist vorerst befristet für ein Jahr bis zum 31.05.2019.
  2. Für ein Bauvorhaben in der Bezirksstraße konnten zwei Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück dargestellt werden, sondern nur im öffentlichen Verkehrsraum. Dafür sind 6.720 € Euro Ablöse zu zahlen.

 

  1. Am bestehenden Maststandort ist eine Hochfrequenzanlage mit dem Funksystem LTE geplant.

 

Simmersbach:

 

  1. Die Schmierereien am Gebäude der Kita sind behoben, stellen aber einen unerhörten Fall von Sachbeschädigung dar. So geht man nicht mit gemeinsamen Einrichtungen um, die größtenteils mit unser aller Steuergeld bezahlt werden.

 

  1. Die Abrechnung der Raiffeisenstraße wird mit einem Straßenbeitrag von 8,35 € pro Quadratmeter Veranlagungsfläche günstiger als vorher angenommen.

 

 

Eiershausen:

 

  1. Das Genehmigungsverfahren für die geplante Galvanik im Gewerbegebiet „Heerfeld“ kommt auf die Zielgerade. Zum Schluss des BImSchG-Verfahrens gibt es eine letzte Offenlage der Antragsunterlagen, wie der RP bekannt machen wird.

 

  1. Die Planung für eine Engstelle an der Ortsdurchfahrt der L 3043, wie sie bei der Dorferneuerung für Eiershausen erstellt worden ist, wird von Hessen Mobil bei erster Durchsicht als positiv bewertet. Dennoch bleibt der Gehwegausbau Gemeindesache, da „Planungsbearbeitung in der Zuständigkeit von Hessen Mobil und die Finanzierung aus dem Landesstraßenbauhaushalt (…) nicht möglich“ erscheint. Nun, wie wir seit Jahrzehnten sagen: Die Straße müsste eher gemacht werden, wir bieten nur an, gemeinsame Sache zu machen.
  2. Eine neue Friedhofswärterin (Mini-Job) konnte gefunden werden.

 

  1. Der Eiershäuser Berg scheint so ideal wie der Hirzenhainer Hang. Am Skilift soll im Rahmen eines größeren Projektes versucht werden, Arnica anzupflanzen.

 

  1. Ebenso gleichsam interessant sind in Eiershausen wie in Hirzenhain alte Streuobst-Bestände, die ein Forschungs-Projekt der Uni Gießen näher betrachtet. Dabei sollen auch Empfehlungen für Erhaltung und Gestaltung gegeben werden.

 

 

Roth

 

  1. Zum Verkauf zweier Bauplätze am Eckeweg an ein Paar hat der Gemeindevorstand die Zustimmung gegeben. Nach dem Verkauf der zusammengerechnet 1.035 m2 stehen der HLG noch zwei Bauplätze von anfänglich 21 zur Verfügung.

 

  1. Nach anfänglichen Terminproblemen ist nun die Montage des neuen Stabgitterzaunes am Friedhof abgeschlossen. Insgesamt wurden 150 m Zaun verbaut, wobei die 3 bestehenden Toranlagen in die neuen Zaunelemente integriert wurden.

Gemeindewerke:

 

  1. Wo kommt unser Trinkwasser her? Mit dem Ferienpass sind Kinder am 19. Juli mit den Gemeindewerken Eschenburg auf Tour. Treffpunkt ist um 11 Uhr der Spielplatz zwischen Rathaus und Bürgerhaus. Bei einer kleinen Wanderung zum Hochbehälter Arthel erfahren die Teilnehmer, wie viel Aufwand betrieben wird, damit das Wasser aus dem Hahn kommt. Die Besichtigung des Hochbehälters ist ein Höhepunkt, den auch Erwachsene sehen sollten. Eltern und Verwandte der Kinder sind herzlich, auch ohne Anmeldung, zu dieser Technik-Tour eingeladen.

 

  1. Investition in Wasserqualität: Mit dem Bauabschnitt einer Entsäuerungsanlage im Hochbehälter Simmersbach hat die Betriebskommission die Firma Fluidtec (Kempenich) beauftragt zum Angebotspreis von 32.028 €.

 

  1. Bauprogramme im Plan: Die Investitionen und Instandhaltungen der Infrastruktur für Wasser und Abwasser sind mit dem Ist im Plan, hat sich die Betriebskommission vergewissert. Für die nächsten Bauprogramme in den Jahren 2021 bis 2026 werden derzeit die anstehenden Straßen mit dem notwendigen Leitungsbau abgeglichen und in eine Reihenfolge gebracht.

 

  1. Eschenburg-APP geplant: Die Seite gemeindewerke-eschenburg.de musste wie alle anderen Internet-Angebote auch, getreu den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung aktualisiert werden. Im Etat war ohnehin eine Neugestaltung, die auch über Smartphone und Tablet besser lesbar ist. Im Zuge der Neugestaltungen durch die beauftragte Werbe-Agentur Klank Media kam die Idee auf, eine App programmieren zu lassen, die als wegweisendes Werkzeug auf alle unsere Angebote zugreift und auf Neues aufmerksam macht. Um gemeinsame Sache bittet die Betriebskommission nun Gemeinde und Verbände.

 

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Wo geht unser Abwasser hin? Die Ferienpass-Kinder sind am 5. Juli um 11 Uhr auf der Kläranlage zu Besuch und erkunden, was wir dort alles klären können. Eltern sind herzlich eingeladen auch ohne Anmeldung teilzunehmen.

 

  1. Technik-Tour für Besucher: Für interessierte Bürger soll am 05.09.2018 eine Technik-Tour an der Kläranlage in Eibelshausen angeboten werden. Hier wird die naturnahe Reinigung der Abwässer verständlich erklärt. Besonderheiten wie die Klärschlammvererdung und die Microgasturbine, die aus Klärgas Strom und Prozesswärme produziert, sind freilich ebenfalls zu sehen. Start ist um 17 Uhr.

 

  1. Umbau für Rittal: Für die Einleitung ist die Belüftungs- und Onlinemesstechnik im Belebungsbecken 1 verbaut und betriebsbereit. Im Belebungsbecken 2 werden für weitere Kapazitäts-Steigerungen neue Rührwerke und Belüftungstechnik sowie neue Gebläse voraussichtlich Ende September verbaut.

 

  1. Studie für „Abwasser 4.0“: Damit die Kläranlage Eibelshausen auch für die Zukunft gerüstet ist und dem gemeinsamen Industrie-Standort in Eschenburg und Dietzhölztal gerecht wird, hat der Vorstand als überplanmäßige Ausgabe ein Gutachten bei der Firma Unger Ingenieure zum Netto-Pauschalhonorar von 15.750 € in Auftrag gegeben. Die Verbandsversammlung ist darüber informiert worden.
  2. Klärschlammvererdung bis 2023: Während andere Abwasserverbände und Kommunen nicht mehr wissen, wohin sie ihren Klärschlamm bringen können, ist die Anlage in Eibelshausen stolz auf ihren technischen Vorsprung mit der Klärschlammvererdungsanlage. Die drei Beete werden noch bis 2023 den Klärschlamm aufnehmen können, hat die Hersteller-Firma EKO Plant jüngst bestätigt. Für die erste Leerung der Beete hat der Abwasserverband Rückstellungen gebildet.

 

  1. Gemeinsam Straßenentwässerung sauber halten: Weil das Gerät in Dillenburg mittlerweile ausgelastet ist und nicht so leicht nach Eschenburg verliehen wird, planen wir für 2019 die Anschaffung eines Sinkkastenreinigers über den Verband. In Dietzhölztal wird diese gemeinsame Anschaffung begrüßt, werden die Körbe an den Straßeneinläufen derzeit noch in harter Handarbeit geleert.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Neuer Versammlungs-Vorsitz: Die Verbandsversammlung hat Gerd Müller als ihren neuen Vorsitzenden gewählt. Er tritt die Nachfolge von Simon Braun an, der seinen Sitz abgegeben hatte. Zum neuen ersten Stellvertreter des Versammlungs-Vorsitzenden wurde Christian Schüler gewählt; zweiter „Vize“ ist Leo Müller.

 

  1. Parkplätze fertig: Die alten Parkplätze sind bereits der Baugrube für das Altenheim gewichen, die Besucher des Bades können nun vor dem Schwimmbad und hinter dem Schwimmbad auf der gleichen Seite der Straße „Am Honigbaum“ parken. Auch die neuen Parkplätze eingangs der Straße auf der anderen Seite können von Schwimmbad-Besuchern (und auch von Wohnmobilen) genutzt werden.

 

  1. In den Sommerferien länger auf: In den sechs Wochen Sommerferien verlängern sich die Öffnungszeit im Schwimmbad. Am Donnerstag und Freitag kann es bereits um 10 Uhr losgehen, weil ja kein Schulschwimmen ist.
  2. Technik-Touren: Nach einer Ferienpass-Führung durchs Freizeitbad steht am Oktober wieder der „Türöffnertag“ auf dem Programm, den die „Sendung mit der Maus“ bundesweit veranstaltet. Denn neben der Öffnung von 11 bis 17 Uhr sind wieder Technik-Touren vorgesehen, die klein und groß erklären, wie so ein Schwimmbad funktioniert.

 

  1. Partner: In der Schwimmhalle hängen drei neue Werbebanner unserer Partner Klank Media, AP Werbung und Kursana. Unter kursana.de/eschenburg findet man heute schon im Internet, was draußen vor den Türen des Schwimmbades gebaut wird. Noch ist Platz für zwei weitere Banner. Für die Werbung im Format 2 mal 1 Meter zahlen Kunden 500 € Miete an den Zweckverband. Weitere Auskünfte gibt die Verwaltung, Telefon 02774/915-261. Mehr dazu im Internet unter www.freizeitbad-panoramablick.de/ihrnameunserbad im Internet.

Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.06.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

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Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.06.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 5 anwesenden Mitgliedern (ab Top 2 = 6 Mitglieder) fest. Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

 

Punkt 2:      Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB) von Seiten des Landes noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher bekannten Informationen haben sich nicht ergeben. Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 % ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen. Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

In der anschließenden Diskussion wird von Seiten des Ausschusses angeregt, dass bei der Anpassung der Gebührensatzung ab dem 01.08.2019 das Ziel, dass die Eltern 20 % der Gebühren (einschl. des Landeszuschusses zur Gebührenfreistellung) übernehmen, weiter verfolgt wird. Insbesondere im Bereich der U3-Betreuung wird Handlungsbedarf gesehen. Dazu wurde dem Ausschuss eine Aufstellung der Kosten pro Kita-Platz zur Kenntnis gegeben, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung zu beschließen. Weiter wird dem Protokoll eine Berechnung der Kosten pro Kita-Platz beigefügt.

 

 

Punkt 3:      Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

 

Das Gesetz zum Entschuldungsprogramm für die Gemeinden (Hessenkasse), die seit Jahren dauerhaft mit einem hohen Kassenkreditbestand zu kämpfen haben, ist beschlossen.

 

Das Programm soll es den Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglichen, ihre Kassenkredite der Hessenkasse in voller Höhe in der Zeit vom 16.07.2018 – 17.12.2018 zu übertragen.

 

Die Höhe der Kassenkredite, die von der Hessenkasse übernommen werden, wurden uns in einem Gespräch zwischen der Gemeinde und Vertretern des  Finanz- und Innenministeriums und der Wirtschaftsbank mitgeteilt.

 

Die Gemeinde wird von der „Hessenkasse“ anstatt der bisher zugesagten 6,1 Mio. Euro nur noch 5,875 Mio. Euro (- 225.000 €) erhalten. Der Grund ist der geänderte Haushalt 2018 und der geringere Fehlbedarf im Finanzhaushalt.

 

Daher ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die Änderung zur Kenntnis nimmt und bestätigt, dass sie an ihrem Beschluss zur Teilnahme an der Hessenkasse festhält.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der  Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Die Gemeinde beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSEgesetzes anzunehmen.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSEgesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

 

Punkt 4:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Prüfung der Jahresrechnungen 2009 und 2010 läuft
  • Antrag auf Zuweisung aus Landesausgleichsstock
  • Beiträge stärken Ertragsseite nachhaltig durch Sonderposten-Auflösung (jährlich rd. 280 T€ Straßenbau, rd. 90 T€ Wasser, rd. 75 T€ Abwasser)
  • Brief aller 23 Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis ans Land
  • Mitgliedsanteile an Volksbank Herborn-Eschenburg
  • Fusion zur VR Bank Lahn-Dill beschlossen
  • Sparkasse bietet Stiftergemeinschaft als „Dach“
  • Ausschreibung für Gas-Einkauf mit Dillenburg und Zweckverband
  • EKM gGmbH bewilligt 6.292 € für LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
  • Besetzung der Stelle im Fachbereich 2 mit Aufgaben bei Standesamt, Rentensachen, Senioren und Vereine zum 01.07.2018
  • Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte/r 2019

 

Fragen:

 

Von Seiten des Ausschusses wird beantragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Ausschussmitgliedern eine Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung über die Arbeiten des Bauhofes zur Verfügung zu stellen.

 

 

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

 

 

 

gez. Dr. Cyris                                                        gez. Deutsch

stv. Ausschussvorsitzender                               Schriftführer

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

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Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest

 

Top 2: Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)

 

Die zukünftigen Eigentümer des Anwesens Hosbachstraße 13 planen auf der Garage des Anwesens einen Anbau an das Haus vorzunehmen. Dieser Anbau ist genehmigungsfähig wenn die  Wahrung der baurechtlichen Abstandsflächen gewährleistet ist. Da es sich bei der Garage um eine Grenzbebauung handelt und eine Garage mit Aufstockung direkt auf der Grenze baurechtlich nicht zulässig ist wird der Antrag auf Erwerb der Wegefläche Nr. 59 gestellt.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen öffentlichen Feldweg der im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesen wurde. Vor dem Verkauf ist ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

 

Der Feldweg erschließt lediglich die Gartenflächen der Wohnhausgrundstücke Hosbachstraße 13 und 15. Ein Verkauf unter Berücksichtigung der Belange des Grundstücksnachbarn Hosbachstraße 15 kann durchgeführt werden. Die Belange des Nachbarn werden durch die Eintragung eines Gang- und Fahrrechtes als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gewahrt. Der Eigentümer des Wohnhauses Hosbachstraße 15 wurde angehört und hat keine Einwände.

 

Die in der Wegefläche verlaufende Wasserleitung wird durch die Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch rechtlich abgesichert.

 

Der Ortsbeirat Eibelshausen wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Einziehung und dem Verkauf der Fläche.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz über dem Wirtschaftsweg in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 mit einer Größe von 59 m² durchzuführen mit dem Ziel, diese Fläche zu veräußern

 

Top 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Hosbachstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Hosbachstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Top 4: Produktbericht 321 – Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen

 

Dem Ausschuss wurde der Bericht bereits mit der Einladung übersandt. Fragen und Anregungen wurden von Harald Hermann beantwortet.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Eschenburg auf LED ist abgeschlossen.

 

Nach Mitteilung von Hessen Mobil am 06.06.2018 wird sich die Baumaßnahme in der Schelde-Lahn-Straße verzögern. Eine Ausschreibung erfolgt erst im Herbst 2018, Baubeginn Anfang 2019.

Dadurch verschiebt sich auch der Ausbau der Gemeindestraße „Industriestraße“ bis 2019.

 

Top 5: Mitteilungen und Fragen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

  • Für Kommunen und ihre Bürger ist die Beitrags-Finanzierung der beste Weg
  • Änderung der Wertstoffhof-Öffnungszeiten (Sommerhalbjahr 1. April bis 31. Oktober samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr sowie mittwochs von 17:00 bis 19:00 Uhr, Winterhalbjahr – 1. November bis 31. März samstags von 09:00 bis 11:30 Uhr)
  • Stellungnahme zum neuen Regionalplan Mittelhessen
  • Gemeinsame Anstöße zu Hochwasserschutz-Zweckverband
  • Stadion-Sanierung am Holderberg gemeinsam angehen
  • Verkauf Baugrundstück Steimelstraße 24
  • Grundhafte Erneuerung der Kirchstraße für Anlieger günstiger
  • Anliegerversammlungen Breslauer Straße und Bergstraße (2. BA)
  • Ausbau „Obere Aue“ wie Anliegern vorgestellt
  • Ablösung von zwei Stellplätzen für Bauvorhaben in Wissenbach
  • Offenlegung und Erörterungstermin BImSchG-Verfahren
  • Verkauf zweier Bauplätze am Eckeweg
  • Kauf zweier Pkw für Gemeinde und Gemeindewerke
  • Leasing von Hybrid-Pkw (1 Jahr) und Elektro-Auto (3 Jahre)

Eschenburg, den 07.06.2018

 

 

gez.                                                                               gez.

Vorsitzender                                                                                   Schriftführer

Reiner Schwehn                                                               Daniel Becker

Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

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Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2:           Netzwerk Jugend – Jahresbericht 2017

                        (Zu diesem TOP ist Frau Karin Ziegler eingeladen.)

                       

                        Ein Bericht wurde dem Kultur- und Sozialausschuss vorab per E-Mail zugeleitet und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt. Frau Ziegler stellt einen neuen Bericht mit gleicher Aussage vor. Dieser Bericht wird allen Ausschussmitgliedern noch zugestellt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Ausschuss werden einige Fragen gestellt und von Frau Ziegler beantwortet.

 

Wenn für den Jahresbericht 2018 Schwerpunkt-Themen gewünscht sind, sollen diese vorab Frau Ziegler gemeldet werden.

 

TOP 3:          Förderung des Ehrenamtes

 

Bürgermeister Konrad informiert darüber, dass mehrfach in der Wochenzeitung ein Artikel über die Förderung des Ehrenamtes erschienen ist. In diesem Artikel wurden die ehrenamtlich Tätigen in Eschenburg aufgefordert, Anregungen, Vorschläge und Ideen, die der Förderung des Ehrenamtes helfen können, abzugeben. Auf diesen Artikel hin gab es drei Rückmeldungen.

 

Dr. Paul Cyris hat den Workshop „Aktuelle Entwicklungen und Themen der kommunalen Engagementförderung“ besucht und darüber eine Zusammenfassung geschrieben. Diese Zusammenfassung wird allen ausgehändigt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass Vereine wichtig für das Gemeindeleben sind, aber sich das Engagement zurzeit im Wandel befindet.

 

Aus dem Ausschuss wurde angeregt, einen Referenten zum Thema „Datenschutz“ für die Vereine einzuladen. Im weiteren Verlauf wurde vereinbart, den Lahn-Dill-Kreis mit der Bitte anzuschreiben, die Info-Veranstaltung „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO)“ auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten. Der Termin sollte nach den Sommerferien stattfinden.

 

Des Weiteren soll der Lahn-Dill-Kreis gebeten werden, solche Veranstaltungen in Zukunft auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten.

 

 

TOP 4:           Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Rainer Deutsch informiert anhand der Vorlage über die notwendigen Änderungen in der Gebührensatzung:

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr, für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB), von Seiten des Landes, noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen, gegenüber den bisher bekannten Informationen, haben sich nicht ergeben.                                             …

Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 %, ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen.

 

Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

Die Neuregelung sieht als eine Voraussetzung der Landesförderung der Beitragsfreistellung vor, dass für Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden darf. Mit der Formulierung stellt der Gesetzgeber ausdrücklich klar, dass eine überproportionale Beitragsbelastung der über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten nicht als förderkonform im Sinne von § 32c HKJGB anzusehen ist. Ausgehend von dieser Gesetzesformulierung sind für die Ermittlung des maximal zulässigen Beitrags pro Betreuungsstunde für Betreuungszeiten oberhalb von sechs Stunden die jeweilige Gebührensatzung oder die vertraglich erhobenen Gebühren zugrunde zu legen. Ein Zusammenhang mit der Förderpauschale der Landesförderung besteht nicht.

 

Somit sollte eine Gebühr von 200 € für das 30 Stundenmodul (anlog der Gebühr für die Betreuung der U3 Kinder) festgesetzt werden. Dies hat für die Eltern aber keine Auswirkung, weil auf diese Gebühren im § 2 Absatz 8 der Satzung wieder verzichtet wird.

Es folgt eine angeregte Diskussion, in der es u. a. auch um die Gestaltung der Module in den einzelnen Kindertageseinrichtungen, 30 Stundenmodul in einem Block am Vormittag oder geteilt in eine Vor- und Nachmittagsbetreuung, geht.

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber lässt die anwesenden Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses abstimmen. Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt einstimmig die beiliegende Gebührensatzung als Empfehlung für die Gemeindevertretung

 

 

TOP 5:           Mittleilungen und Anfragen

                       

                        Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Bildungsbericht Lahn-Dill-Kreis am 28.08.2018 im Ausschuss
  • Ferienpass mit 63 Aktionen, darunter 6 Fahrten

(Anmeldeschluss 10.06.2018)

  • Sommerferien-Öffnungszeit im Schwimmbad (Do + Fr ab 10 Uhr)
  • Ausschreibung Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“
  • Experten-Lob bei jährlicher Überprüfung der 22 Kinderspielplätze
  • Dekanatsträgerschaft für alle sechs ev. Kitas in Eschenburg geplant
  • Betriebserlaubnis für Kita Wissenbach mit 80 Plätzen unbestritten
  • Seniorenfahrt am 25.09.2018 nach Fritzlar
  • Bürgerfrühstück mit Landfrauen am 29.09.2018 im Eibelshausen
  • Fotowettbewerb bis 30.09.2018

(E-Mail an buergermeister@eschenburg.de)

  • „Willkommen!“ am 13.10.2018, 16 Uhr im und am Rathaus

Es werden Anfragen aufgenommen und beantwortet:

 

  • Mähen an Kinderspielplätzen (Manderbach)
  • Personelle Verstärkung beim Ferienpass (Haas)

 

Ende der Sitzung: 20:17 Uhr

 

 

(Bieber)                                                                                (Tödter)

Vorsitzender                                                                       Schriftführerin

Sitzung der Gemeindevertretung

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Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 19.00 Uhr,

im Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 16. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht Ältestenrat
3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände
4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Anträge des Gemeindevorstandes

5. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
6. Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)
7. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“
8. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
9.Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

gez. Hans-Otto Hermann
Vorsitzender