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Einkaufen in Eschenburg ist und bleibt ein Erlebnis

Treffpunkt der Generationen: Beim „Made“ in Eibelshausen tummeln sich Jung und Alt zwischen Marktplatz und Rathaus, wie hier auf dem Foto aus 2008 erkennbar ist.

Am kommenden Wochenende ist in Eibelshausen Frühjahrsmarkt. Der Markt ist in der Gemeinde Eschenburg seit 1781 Tradition und Triebfeder der Innovation. „Hier ist’s schöner als am Amazonas“, wirbt Bürgermeister Götz Konrad.
Am Marktplatz geht es für die Kleinsten schon am Samstag (12. Mai) los, wo Autoskooter, Karussells und Fahrgeschäfte zu familienfreundlichen Preisen ihre ersten Runden drehen. Eine Stippvisite am Samstag lässt sich womöglich verbinden mit dem Seniorennachmittag der Gemeinde Eschenburg, der im Bürgerhaus (Jahnstraße 3) ab 14:30 Uhr mit Überraschungen aufwartet. An gleicher Stelle veranstaltet der Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal ab 19 Uhr seine zweite Auflage von „Chor & Literatur“.
Mithilfe der Gewerbegemeinschaft Eschenburg & Dietzhölztal (GED) wird der Sonntag (13. Mai) zum Einkaufs-Erlebnis. In den Straßen zwischen Kirche und Rathaus bauen rund 80 „fliegende Händler“ ihre Stände und Buden auf. Nach dem Gottesdienst geht es dann los mit dem „Made“, wie die Eibelshäuser sagen. In der Zeit von 13 bis 18 Uhr ist zudem am Sonntag „verkaufsoffen“. Etliche Geschäfte in der Gemeinde – vom Bekleidungsgeschäft am Platz bis zum Wohncentrum in Wissenbach – haben dann geöffnet.

 

Bummel über den Rummel: Am Marktplatz sind wieder Autoskooter, Karussells und Fahrgeschäfte zuhause und locken ebenso mit neuen Attraktionen wie die fliegenden Händler und Ladenbesitzer.

Ein Modehaus mit Feinkost und feinen Geistern wird in Wiesbaden als „Erlebnis-Einkaufen“ gefeiert – und gibt es in Eibelshausen schon seit Jahrzehnten. Bezaubernde Brautkleider, coole Küchengeräte, wegweisende Werkzeuge, fuchsige Landmaschinen, Möbel mit Menschlichkeit, Nähmaschinen auf Zack, Optik mit Durchblick, zuverlässige Schuhe, vielseitige Sportausrüstung, Farben und Deko aller Art… Lässt sich am Sonntag verbinden mit einem Familien-Bummel über den Rummel.
Man trifft erfreut Menschen, die man lange nicht gesehen hat – das ist eine Erfahrung, die viele Markt-Gäste von ihrem Besuch in Eibelshausen bestätigen können. „Einkaufen ist ein Erlebnis – und soll es in Eschenburg auch bleiben“, sagt Bürgermeister Götz Konrad.
Info: Die Gemeinde Eschenburg als Veranstalter des Marktes ist unter www.eschenburg.de im Internet zu finden, die Gewerbegemeinschaft ist unter www.ged-verein.de/home zuhause.
Tradition hat Innovation: 1781 wurden die Marktrechte für Eibelshausen neu verliehen – und danach nicht wieder aufgegeben. Am Sonntag (13. Mai) ist von 13 bis 18 Uhr „verkaufsoffen“ in Läden und im Wohncentrum.

Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss vom 19.04.2018

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Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 19.04.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

Punkt 1:    Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird einstimmig wie folgt geändert:
TOP 3 – Personalentwicklung – Vorstellung wird zu TOP 5, die Nummerierung der anderen Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dass für den Tagesordnungspunkt 5 – Personalentwicklung – die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Punkt 2:    Beförsterung Gemeindewald – Informationen durch das Forstamt Herborn; Forstamtsleiter Arnold und Förster Prahl

Forstamtsleiter Arnold und Förster Prahl gehen in ihrem Vortrag auf die neue Kostenordnung für die Beförsterung sowie auf die Änderungen in der Holzvermarktung für Forstbetriebe Größe 100 ha aufgrund eines Kartellrechtsverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg ein, welches auch Auswirkungen auf die Holzvermarktung im Land Hessen haben wird. Des Weiteren geben sie eine Übersicht über den Forstbetrieb, der eine Betriebsfläche von 1.061,1 ha umfasst. Davon sind 956,8 ha in der regelmäßigen Bewirtschaftung. Die Arbeit wird durch eigenes Personal bzw. durch externe Dienstleister erledigt. Weiterhin geben sie eine Übersicht über den Holzbestand am Beispiel der Holzart Fichte.

Ein weiterer Informationspunkt sind die Betriebsergebnisse der letzten Jahre. Das Betriebsergebnis wird im Wesentlichen dadurch belastet, dass die großen Waldflächen der Gemeinde sich noch in einem relativ frühen Stadium des Aufwuchses befinden und somit hohe Kosten für den Waldschutz und die Bestandspflege anfallen. Die Betriebsergebnisse wurden auch durch die schweren Schäden des Sturms „Kyrill“ vor 11 Jahren belastet, die in den folgenden Jahren hohe Aufwendungen für die Aufforstung nötig gemacht haben. Bis heute müssen wir durch eine Verminderung des Holzeinschlages versuchen, den Verlust an Holz auszugleichen, um die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft zu gewährleisten. Dies führt im Gegenzug zu Ertragsausfällen.
Es wurde aber die Gelegenheit genutzt, Baumarten anzupflanzen, die für den Klimawandel, nach heutigem Kenntnisstand, besser geeignet sind.

Im Anschluss an ihren Vortrag werden einige Fragen der Ausschuss-mitglieder beantwortet. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3:    Genehmigung Haushalt 2018

Der Haupt- und Finanzausschuss wird dahingehend informiert, dass die Haushaltsgenehmigung 2018 am 29.03.2018 eingegangen ist und mittlerweile veröffentlicht wurde. Das Genehmigungsschreiben inkl. der Haushaltsbegleitverfügung wurde allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.

Im Anschluss daran wird der Haupt- und Finanzausschuss über folgende Punkte informiert:

a)    Prüfungsanmeldung für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010
sowie ggf. 2011

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass das Amt für Revision und Vergabe uns mitgeteilt hat, dass die Jahresabschlüsse 2009  und 2010, ggf. auch 2011, ab dem 07.05.2018 geprüft werden. Die Prüfung wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödel & Partner in Köln durchgeführt. Diese haben auch schon die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde geprüft.
Die Prüfung der Jahre 2009 – 2010 ist erforderlich, um die Mittel aus dem Landesausgleichsstock zu erhalten. Die geprüften Jahresabschlüsse müssen bis zum 31.07.2018 der Aufsichtsbehörde vorliegen. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, in der zweiten Julihälfte eine außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung einzuberufen, damit über die geprüften Jahresabschlüsse entschieden werden kann.

b)    Landesausgleichsstock (Stellungnahme des Kreises zu
unserem Antrag)

Bürgermeister Konrad gibt die Stellungnahme des Lahn-Dill-Kreises zu unserem Antrag auf eine Zuwendung aus dem Landesausgleichsstock zur Kenntnis. Der Lahn-Dill-Kreis befürwortet eine Zuweisung in Höhe von 1.264.000 €. Dies würde in Form einer Zuweisung zur Erbringung des Eigenbeitrages zur Hessenkasse im Umfang von 5 Jahresraten bedeuten. Ob diese Summe auch bewilligt wird, kann zur Zeit nicht abgeschätzt werden.

Punkt 4:    Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass die Regionalverwaltung der Gemeinde mitgeteilt hat, dass die Jahresabschlüsse 2017 für die Kindergärten aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik nicht bis zum 30.04.2018 vorliegen werden. Aus diesem Grund verzögert sich auch die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde.

Ausschussmitglied Dr. Cyris informiert den Ausschuss, dass er an einer Veranstaltung zur Ehrenamtsarbeit teilnehmen wird. Über diese Veranstaltung wird er im Kultur- und Sozialausschuss berichten.

Punkt 5:    Personalentwicklung – Vorstellung

Dem Ausschuss wird eine Präsentation zur Personalentwicklung der nächsten 5 Jahre zur Kenntnis gegeben. Diese Präsentation ist dem Protokoll der Ausschussmitglieder als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Stelle im Fachbereich 2 – Jugend, Kultur, Vereine, Standesamt, Rente – die zur Nachbesetzung im Rahmen einer Mutterschutzvertretung ansteht, durch den Gemeindevorstand unbefristet besetzt werden darf.