Autorarchive: klankmedia

Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.06.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.06.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 5 anwesenden Mitgliedern (ab Top 2 = 6 Mitglieder) fest. Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

 

Punkt 2:      Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB) von Seiten des Landes noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher bekannten Informationen haben sich nicht ergeben. Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 % ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen. Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

In der anschließenden Diskussion wird von Seiten des Ausschusses angeregt, dass bei der Anpassung der Gebührensatzung ab dem 01.08.2019 das Ziel, dass die Eltern 20 % der Gebühren (einschl. des Landeszuschusses zur Gebührenfreistellung) übernehmen, weiter verfolgt wird. Insbesondere im Bereich der U3-Betreuung wird Handlungsbedarf gesehen. Dazu wurde dem Ausschuss eine Aufstellung der Kosten pro Kita-Platz zur Kenntnis gegeben, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung zu beschließen. Weiter wird dem Protokoll eine Berechnung der Kosten pro Kita-Platz beigefügt.

 

 

Punkt 3:      Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

 

Das Gesetz zum Entschuldungsprogramm für die Gemeinden (Hessenkasse), die seit Jahren dauerhaft mit einem hohen Kassenkreditbestand zu kämpfen haben, ist beschlossen.

 

Das Programm soll es den Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglichen, ihre Kassenkredite der Hessenkasse in voller Höhe in der Zeit vom 16.07.2018 – 17.12.2018 zu übertragen.

 

Die Höhe der Kassenkredite, die von der Hessenkasse übernommen werden, wurden uns in einem Gespräch zwischen der Gemeinde und Vertretern des  Finanz- und Innenministeriums und der Wirtschaftsbank mitgeteilt.

 

Die Gemeinde wird von der „Hessenkasse“ anstatt der bisher zugesagten 6,1 Mio. Euro nur noch 5,875 Mio. Euro (- 225.000 €) erhalten. Der Grund ist der geänderte Haushalt 2018 und der geringere Fehlbedarf im Finanzhaushalt.

 

Daher ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die Änderung zur Kenntnis nimmt und bestätigt, dass sie an ihrem Beschluss zur Teilnahme an der Hessenkasse festhält.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der  Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Die Gemeinde beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSEgesetzes anzunehmen.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

  • Die Gemeinde verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSEgesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.

 

  • Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

 

Punkt 4:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Prüfung der Jahresrechnungen 2009 und 2010 läuft
  • Antrag auf Zuweisung aus Landesausgleichsstock
  • Beiträge stärken Ertragsseite nachhaltig durch Sonderposten-Auflösung (jährlich rd. 280 T€ Straßenbau, rd. 90 T€ Wasser, rd. 75 T€ Abwasser)
  • Brief aller 23 Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis ans Land
  • Mitgliedsanteile an Volksbank Herborn-Eschenburg
  • Fusion zur VR Bank Lahn-Dill beschlossen
  • Sparkasse bietet Stiftergemeinschaft als „Dach“
  • Ausschreibung für Gas-Einkauf mit Dillenburg und Zweckverband
  • EKM gGmbH bewilligt 6.292 € für LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
  • Besetzung der Stelle im Fachbereich 2 mit Aufgaben bei Standesamt, Rentensachen, Senioren und Vereine zum 01.07.2018
  • Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte/r 2019

 

Fragen:

 

Von Seiten des Ausschusses wird beantragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Ausschussmitgliedern eine Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung über die Arbeiten des Bauhofes zur Verfügung zu stellen.

 

 

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

 

 

 

gez. Dr. Cyris                                                        gez. Deutsch

stv. Ausschussvorsitzender                               Schriftführer

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 06.06.2018 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest

 

Top 2: Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)

 

Die zukünftigen Eigentümer des Anwesens Hosbachstraße 13 planen auf der Garage des Anwesens einen Anbau an das Haus vorzunehmen. Dieser Anbau ist genehmigungsfähig wenn die  Wahrung der baurechtlichen Abstandsflächen gewährleistet ist. Da es sich bei der Garage um eine Grenzbebauung handelt und eine Garage mit Aufstockung direkt auf der Grenze baurechtlich nicht zulässig ist wird der Antrag auf Erwerb der Wegefläche Nr. 59 gestellt.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen öffentlichen Feldweg der im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesen wurde. Vor dem Verkauf ist ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

 

Der Feldweg erschließt lediglich die Gartenflächen der Wohnhausgrundstücke Hosbachstraße 13 und 15. Ein Verkauf unter Berücksichtigung der Belange des Grundstücksnachbarn Hosbachstraße 15 kann durchgeführt werden. Die Belange des Nachbarn werden durch die Eintragung eines Gang- und Fahrrechtes als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gewahrt. Der Eigentümer des Wohnhauses Hosbachstraße 15 wurde angehört und hat keine Einwände.

 

Die in der Wegefläche verlaufende Wasserleitung wird durch die Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch rechtlich abgesichert.

 

Der Ortsbeirat Eibelshausen wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Einziehung und dem Verkauf der Fläche.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig ein Einziehungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz über dem Wirtschaftsweg in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 mit einer Größe von 59 m² durchzuführen mit dem Ziel, diese Fläche zu veräußern

 

Top 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Hosbachstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Hosbachstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Top 4: Produktbericht 321 – Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen

 

Dem Ausschuss wurde der Bericht bereits mit der Einladung übersandt. Fragen und Anregungen wurden von Harald Hermann beantwortet.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Eschenburg auf LED ist abgeschlossen.

 

Nach Mitteilung von Hessen Mobil am 06.06.2018 wird sich die Baumaßnahme in der Schelde-Lahn-Straße verzögern. Eine Ausschreibung erfolgt erst im Herbst 2018, Baubeginn Anfang 2019.

Dadurch verschiebt sich auch der Ausbau der Gemeindestraße „Industriestraße“ bis 2019.

 

Top 5: Mitteilungen und Fragen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

  • Für Kommunen und ihre Bürger ist die Beitrags-Finanzierung der beste Weg
  • Änderung der Wertstoffhof-Öffnungszeiten (Sommerhalbjahr 1. April bis 31. Oktober samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr sowie mittwochs von 17:00 bis 19:00 Uhr, Winterhalbjahr – 1. November bis 31. März samstags von 09:00 bis 11:30 Uhr)
  • Stellungnahme zum neuen Regionalplan Mittelhessen
  • Gemeinsame Anstöße zu Hochwasserschutz-Zweckverband
  • Stadion-Sanierung am Holderberg gemeinsam angehen
  • Verkauf Baugrundstück Steimelstraße 24
  • Grundhafte Erneuerung der Kirchstraße für Anlieger günstiger
  • Anliegerversammlungen Breslauer Straße und Bergstraße (2. BA)
  • Ausbau „Obere Aue“ wie Anliegern vorgestellt
  • Ablösung von zwei Stellplätzen für Bauvorhaben in Wissenbach
  • Offenlegung und Erörterungstermin BImSchG-Verfahren
  • Verkauf zweier Bauplätze am Eckeweg
  • Kauf zweier Pkw für Gemeinde und Gemeindewerke
  • Leasing von Hybrid-Pkw (1 Jahr) und Elektro-Auto (3 Jahre)

Eschenburg, den 07.06.2018

 

 

gez.                                                                               gez.

Vorsitzender                                                                                   Schriftführer

Reiner Schwehn                                                               Daniel Becker

Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Niederschrift über die 10. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2:           Netzwerk Jugend – Jahresbericht 2017

                        (Zu diesem TOP ist Frau Karin Ziegler eingeladen.)

                       

                        Ein Bericht wurde dem Kultur- und Sozialausschuss vorab per E-Mail zugeleitet und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt. Frau Ziegler stellt einen neuen Bericht mit gleicher Aussage vor. Dieser Bericht wird allen Ausschussmitgliedern noch zugestellt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Ausschuss werden einige Fragen gestellt und von Frau Ziegler beantwortet.

 

Wenn für den Jahresbericht 2018 Schwerpunkt-Themen gewünscht sind, sollen diese vorab Frau Ziegler gemeldet werden.

 

TOP 3:          Förderung des Ehrenamtes

 

Bürgermeister Konrad informiert darüber, dass mehrfach in der Wochenzeitung ein Artikel über die Förderung des Ehrenamtes erschienen ist. In diesem Artikel wurden die ehrenamtlich Tätigen in Eschenburg aufgefordert, Anregungen, Vorschläge und Ideen, die der Förderung des Ehrenamtes helfen können, abzugeben. Auf diesen Artikel hin gab es drei Rückmeldungen.

 

Dr. Paul Cyris hat den Workshop „Aktuelle Entwicklungen und Themen der kommunalen Engagementförderung“ besucht und darüber eine Zusammenfassung geschrieben. Diese Zusammenfassung wird allen ausgehändigt und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass Vereine wichtig für das Gemeindeleben sind, aber sich das Engagement zurzeit im Wandel befindet.

 

Aus dem Ausschuss wurde angeregt, einen Referenten zum Thema „Datenschutz“ für die Vereine einzuladen. Im weiteren Verlauf wurde vereinbart, den Lahn-Dill-Kreis mit der Bitte anzuschreiben, die Info-Veranstaltung „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO)“ auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten. Der Termin sollte nach den Sommerferien stattfinden.

 

Des Weiteren soll der Lahn-Dill-Kreis gebeten werden, solche Veranstaltungen in Zukunft auch im nördlichen Lahn-Dill-Kreis anzubieten.

 

 

TOP 4:           Gebührensatzung zur Kindergartensatzung

 

Rainer Deutsch informiert anhand der Vorlage über die notwendigen Änderungen in der Gebührensatzung:

 

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung vom 15.02.2018 eine geänderte Gebührensatzung, in der die Gebührenfreistellung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr, für eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) geregelt ist, zum 01.08.2018 beschlossen.

 

Die Satzung wurde bisher noch nicht veröffentlicht, weil die Änderung des Gesetzes (HKJGB), von Seiten des Landes, noch nicht beschlossen wurde. Das Gesetz ist mittlerweile beschlossen. Wesentliche Änderungen, gegenüber den bisher bekannten Informationen, haben sich nicht ergeben.                                             …

Einzig die Erhöhung der Erstattungsbeträge des Landes für die Gebührenfreistellung ab 2020 um jährlich 2 %, ist zusätzlich in das Gesetz aufgenommen worden.

 

Mit Schreiben vom 30.04.2018 hat uns das Hessische Sozialministerium über die Gesetzänderung und die Vorgaben zur Beantragung der Zuschüsse und das weitere Vorgehen informiert. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass unsere Satzung aus folgendem Grund so nicht bestehen bleiben kann und mit Änderungen nochmals beschlossen werden muss.

 

Die Satzung muss die Höhe der Gebühren erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. Eine Gebühr für genau sechs Stunden muss nicht festgelegt sein, aber die Ermittlung von zeitanteiligen Gebühren muss nachvollziehbar sein. Eine Satzung, die nur Gebühren regelt, die oberhalb von sechs Stunden täglich erhoben werden, genügt dem nicht.

 

In unserer Satzung hatten wir für 30 Stunden eine Gebühr von Null Euro festgesetzt und lediglich für die Zeit über 30 Stunden eine Gebühr ausgewiesen.

 

Dies bedeutet, wir müssen eine Gebühr für 30 Stunden in die Satzung aufnehmen und dann in der Satzung regeln, dass wir auf diese Gebühr verzichten.

 

Die Neuregelung sieht als eine Voraussetzung der Landesförderung der Beitragsfreistellung vor, dass für Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, nur der diesem Zeitanteil entsprechende Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden darf. Mit der Formulierung stellt der Gesetzgeber ausdrücklich klar, dass eine überproportionale Beitragsbelastung der über sechs Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten nicht als förderkonform im Sinne von § 32c HKJGB anzusehen ist. Ausgehend von dieser Gesetzesformulierung sind für die Ermittlung des maximal zulässigen Beitrags pro Betreuungsstunde für Betreuungszeiten oberhalb von sechs Stunden die jeweilige Gebührensatzung oder die vertraglich erhobenen Gebühren zugrunde zu legen. Ein Zusammenhang mit der Förderpauschale der Landesförderung besteht nicht.

 

Somit sollte eine Gebühr von 200 € für das 30 Stundenmodul (anlog der Gebühr für die Betreuung der U3 Kinder) festgesetzt werden. Dies hat für die Eltern aber keine Auswirkung, weil auf diese Gebühren im § 2 Absatz 8 der Satzung wieder verzichtet wird.

Es folgt eine angeregte Diskussion, in der es u. a. auch um die Gestaltung der Module in den einzelnen Kindertageseinrichtungen, 30 Stundenmodul in einem Block am Vormittag oder geteilt in eine Vor- und Nachmittagsbetreuung, geht.

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber lässt die anwesenden Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses abstimmen. Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt einstimmig die beiliegende Gebührensatzung als Empfehlung für die Gemeindevertretung

 

 

TOP 5:           Mittleilungen und Anfragen

                       

                        Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Bildungsbericht Lahn-Dill-Kreis am 28.08.2018 im Ausschuss
  • Ferienpass mit 63 Aktionen, darunter 6 Fahrten

(Anmeldeschluss 10.06.2018)

  • Sommerferien-Öffnungszeit im Schwimmbad (Do + Fr ab 10 Uhr)
  • Ausschreibung Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“
  • Experten-Lob bei jährlicher Überprüfung der 22 Kinderspielplätze
  • Dekanatsträgerschaft für alle sechs ev. Kitas in Eschenburg geplant
  • Betriebserlaubnis für Kita Wissenbach mit 80 Plätzen unbestritten
  • Seniorenfahrt am 25.09.2018 nach Fritzlar
  • Bürgerfrühstück mit Landfrauen am 29.09.2018 im Eibelshausen
  • Fotowettbewerb bis 30.09.2018

(E-Mail an buergermeister@eschenburg.de)

  • „Willkommen!“ am 13.10.2018, 16 Uhr im und am Rathaus

Es werden Anfragen aufgenommen und beantwortet:

 

  • Mähen an Kinderspielplätzen (Manderbach)
  • Personelle Verstärkung beim Ferienpass (Haas)

 

Ende der Sitzung: 20:17 Uhr

 

 

(Bieber)                                                                                (Tödter)

Vorsitzender                                                                       Schriftführerin

Sitzung der Gemeindevertretung

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 14. Juni 2018, um 19.00 Uhr,

im Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 16. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht Ältestenrat
3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände
4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Anträge des Gemeindevorstandes

5. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
6. Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstück 59 (Hosbachstraße 13)
7. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Hosbachstraße“
8. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
9.Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“

gez. Hans-Otto Hermann
Vorsitzender

Haupt- und Finanzausschuss tagt am 07.06.2018

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Zu der am Donnerstag, den 07. Juni 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 17. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
3. Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“
4. Fragen und Mitteilungengez. Dietrich(Vorsitzender)

Bau- und Umweltausschuss tagt am 06.06.2018

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Zu der am Mittwoch, den 06. Juni 2018, um 19.00 Uhr, stattfindenden 15. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Einziehung und Verkauf der Wegefläche in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 27, Flurstck 59 (Hosbachstrae 13)
3. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss Hosbachstraße
4. Produktbericht 321 Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen
5. Mitteilungen und Anfragengez. Schwehn(Vorsitzender)

Kultur- und Sozialausschuss tagt am 05.06.2018

Logo Eschenburg ... echte Perspektiven

Zu der am Dienstag, den 05. Juni 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 10. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Netzwerk Jugend Jahresbericht 2017 (Zu diesem TOP ist Karin Ziegler eingeladen.)
3. Förderung des Ehrenamtes
4. Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
5. Mitteilungen und Anfragen gez. Bieber (Vorsitzender)

Schwimmbäder wechseln sich an den Feiertagen ab

Freizeitbad
Abwechslung: Himmelfahrt und Fronleichnam hat „Aquarena“ in Dillenburg geöffnet. Pfingstsonntag und Pfingstmontag ist das Freizeitbad „Panoramablick“ dran.

An den kommenden Feiertagen wechseln sich die beiden Schwimmbäder „Aquarena“ in Dillenburg und „Panoramablick“ in Eschenburg ab. „Urlaub das ganze Jahr!“ ist die Devise. An Himmelfahrt (10. Mai) hat „Aquarena“ von 10 bis 18 Uhr geöffnet. An Pfingsten (20. und 21. Mai) ist „Panoramablick“ von 7 bis 17 Uhr dran. Fronleichnam (31. Mai) übernimmt wieder Dillenburg von 10 bis 18 Uhr.
Für den 3. Oktober kann man sich das Freizeitbad „Panoramablick“ wieder im Kalender anstreichen. Neben der Öffnung von 11 bis 17 Uhr sind wieder Technik-Touren geplant: Beim bundesweiten „Türöffnertag“ der „Sendung mit der Maus“ werden eben Türen geöffnet, die sonst das Jahr über verschlossen sind. Mehr Informationen unter www.freizeitbad-panoramablick.de und www.aquarena.org im Internet.

 

Konzert hilft dem Schüleraustausch mit Becov

Partnerschaft mit Petschau

Der Tag ist ungünstig, weil an einem langen Wochenende viele gerne verreisen. Der Tag ist günstig, weil am Samstag (12. Mai) Besuch aus der tschechischen Stadt Becov nad Teplou an die Dietzhölze kommt. Der Samstag vor dem Frühjahrsmarkt hat schon länger seinen festen Platz im Veranstaltungskalender des Kulturkreises Eschenburg-Dietzhölztal. Diesmal serviert der KKED „Chor & Literatur“ mit einigen Überraschungen. Und das Konzert soll einem guten Zweck dienen.
Was vor vier Jahren mit Klassikern im Lied und Passagen aus Roderich Feldes Buch „Das Verschwinden der Harmonie“ begann, geht als bunte Mischung weiter. Vom Kunstlied bis zum Poetry Slam spannt sich diesmal der Bogen. Zeitlose Kunstlieder möchten Lena Eberhorn-Stenger (Gesang) und Ehemann Lothar Stenger (Klavier) aus Herborn zu Gehör bringen. Als aufstrebendes Poetry-Slam-Talent ausgezeichnet, hat Alina Pfeifer ein Heimspiel in Eibelshausen. Eine neue Heimat für Chöre, die sich mittlerweile aufgelöst haben, ist der MGV „Liederkranz“ Steinbrücken geworden. Jüngst hat er sein 150-jähriges Bestehen mit einem großen Jubiläum gefeiert, nun will der gemischte Chor um Dirigent Manfred Henne Lust zum Mitsingen machen. Mit einem Harfenspiel von Barbara Sobolewski wird der Abend ausklingen.
Dazwischen wird es Überraschungen aus Becov nad Teplou geben. Das frühere Petschau ist die Heimatstadt des früheren Eschenburger Bürgermeisters Walter Jank. Auf seine Initiative hin entstand ein Schüleraustausch zwischen der Holderbergschule hier und der Musikschule dort. Seit einem ersten Besuch hier haben sich die Schulen jedes Jahr gegenseitig besucht. Die Musik half dabei, einige Sprachbarrieren zu überwinden. 2005 reisten die Holderbergschüler das erste Mal in das Städtchen zwischen Karlsbad und Marienbad und durften sogar im Schloss spielen. Unter dem Motto „So klingt Europa“ hat der KKED einige Gastspiele präsentiert und unterstützt. In diesem Jahr ist eigentlich für September der nächste Gegenbesuch der Tschechen geplant, aber die Finanzierung für die Reise steht noch nicht. Der Kulturkreis will helfen und stiftet den Erlös des Konzertes dem Schüleraustausch.
Das Konzert „Chor & Literatur“ beginnt am Samstag (12. Mai) um 19 Uhr im Bürgerhaus in Eibelshausen (Jahnstraße 3). Der Eintritt für Erwachsene kostet 5 €, Kinder und Jugendliche sind frei. Die Partnerschaft zwischen Eschenburg und Becov nad Teplou soll am Samstag zuvor im Rahmen des traditionellen Seniorennachmittages geschlossen werden, der um 14:30 Uhr im Bürgerhaus beginnt.

Europa wächst am besten mit Musik

„Was heißt denn ‚brätti‘?“, wollten die Mädels der Holderberschule von mir wissen. Sie verstanden vom Englisch des tschechischen Jungen nicht jedes Wort. Bei Blättern durch das imaginäre Wörterbuch fiel es mir dann irgendwann ein: „Pretty! Das war ein Kompliment…“. Das war 2005 bei einem Besuch in Marienbad an der singenden Fontäne. Ein Ausflug bei ersten Besuch in Becov nad Teplou. Der Schüleraustausch zwischen der Holderbergschule in Eschenburg (auch mit Schülern aus Dietzhölztal!) und der Musikschule im frühere Petschau ist seitdem groß geworden wie die Teilnehmer von damals. Bei anderen Programmen gibt es je einen Besuch hier und dort, man schreibt sich vielleicht nochmal. Und das war‘s dann.
Hier hat sich eine richtige Freundschaft entwickelt. Unser früherer Bürgermeister Walter Jank ist dort geboren worden, als es noch Petschau hieß. 1996 knüpfte er bei einem Besuch in seiner Geburtsstadt den ersten Kontakt. Über die Schulen, durch engagierte Lehrer, kam es 2004 zu einem ersten Besuch von Jugendlichen in Eschenburg. Bei Musik, Ausflügen und Begegnungen sind die Schülerinnen und Schüler mit viel Neugier und ohne Vorurteile aufeinander zugegangen. Wer diesen Austausch erlebt, der sieht schnell: So wächst Europa!
Am Samstag wird die beschlossene Partnerschaft zwischen Eschenburg und Becov nad Teplou mit einer Urkunde besiegelt. „Ziel ist es, den Austausch der Jugend zu sichern und die Begegnung zwischen unseren Kommunen auszuweiten. Zur Aussöhnung nach einer gemeinsamen Geschichte und im Blick auf eine gemeinsame Zukunft in Europa, wollen wir Vertrauen bauen für ein gutes Miteinander“, so steht es in der zweisprachigen Urkunde. Musik ist eine gemeinsame Sprache, in der sich selbst Misstöne auflösen und Harmonie entsteht. Das ist eine gute Grundlage, meint

Ihr Bürgermeister

Götz Konrad