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Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 30.08.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

 

Punkt 2:      Kosten- und Leistungsrechnung Bauhof – Aufhebung Stellen-besetzungssperre Bauhof

 

  1. a) Kosten- und Leistungsrechnung Bauhof

 

Dem Ausschuss werden die Aufgabenbereiche des Bauhofes von Seiten der Verwaltung erläutert, darüber hinaus die Aufgaben, die von der Gemeinde an Firmen vergeben sind sowie Aufgabenbereiche, die in der Vergangenheit von privaten Firmen erledigt wurden, aber aus unterschiedlichsten Gründen wieder durch die Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden.

 

Diese Aufstellung wird dem Original-Protokoll beigefügt und den Ausschussmitgliedern zugeleitet.

 

Im Anschluss daran wird dem Ausschuss der Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Auswertung der Kostenstellen nach Kostenträgern für das Jahr 2017 des Bauhofes zur Kenntnis gegeben.

Diese Aufstellung wird Protokoll der Ausschussmitglieder beigefügt.

 

  1. b) Aufhebung der Stellenbesetzungssperre Bauhof

 

Bürgermeister Konrad erläutert dem Ausschuss nochmals die Notwendigkeit der Aufhebung der Stellenbesetzungssperre. Darüber hinaus informiert der Leiter des Bauhofes, Reiner Müller, dass ohne die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre die Aufgaben des Winterdientes nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus ist der Bauhof z. Z. schon nicht in der Lage, jährlich sämtliche Tätigkeiten zu erledigen.

Nach eingehender Beratung hebt der Haupt- und Finanzausschuss die Stellenbesetzungssperre für eine Stelle auf dem Bauhof einstimmig auf.

 

Punkt 3:      Hundesteuersatzung – Neufassung zum 01.01.2019

 

Die Hundesteuersatzung soll auf Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 23.07.2018 neu gefasst werden.

 

Folgende Änderungen werden von Seiten des Gemeindevorstandes vorgeschlagen:

 

  1. Höhere Besteuerung gefährlicher Hunde (Kampfhunde)

 

Eine erstmalige Einführung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde. Eschenburg ist diesbezüglich eine der wenigen Gemeinden, die hiervon noch keinen Gebrauch gemacht hat.

 

Da es auch in unserer Gemeinde Probleme mit sog. Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden gibt, wäre eine höhere Steuer ein Mittel, die Haltung dieser Hunde einzudämmen. Eine solche Steuer wird nicht nur für Hunde erhoben, die einer bestimmten Rasse angehöhren, sondern auch für alle anderen Hunde, die auffällig im Sinne der Hundeverordnung geworden sind. Es wird eine Steuer von 300 € vorgeschlagen.

 

 

 

Steuersätze von Nachbargemeinden für gefährliche Hunde:

 

Kommune Steuersatz
Dillenburg 700 €
Dietzhölztal 0 €
Breitscheid 300 €
Ehringshausen 500 €
Angelburg 300 €

 

  1. Änderungen bei den Steuerbefreiungs- bzw.

-ermäßigungstatbeständen

 

Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

 

Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung bei einem Erwerb eines Hundes aus dem Tierheim für das laufende und das folgende Jahr mit dem Ziel in die Satzung aufgenommen wurde, das Tierheim Dillenburg zu entlasten. In den letzten Jahren sind aber einige Vereine entstanden, die sich dem Tierschutz verpflichten und im Wesentlichen Hunde aus dem Ausland holen. Auch der Erwerb dieser Hunde ist, wie oben beschrieben, steuerbefreit.

 

Aus einer Anlage ergibt sich, wie viele Hunde aus dem Tierheim Dillenburg stammen und die Anzahl der Hunde, die von sonstigen Tierschutzvereinen nach Deutschland importiert wurden.

 

Die Gemeinde unterstützt das Tierheim Dillenburg, wie alle anderen Städte und Gemeinden auch, mit jährlich 0,60 € pro Einwohner.

 

Dies war nicht das genannte Ziel, als die Hundesteuersatzung mit diesem Befreiungstatbestand versehen wurde. Daher empfiehlt der Gemeindevorstand, den entsprechenden Tatbestand aus der Satzung zu streichen.

 

Therapiehunde

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt die Aufnahme eines Steuerermäßigungs-tatbestandes für „Therapiehunde“ in der Satzung. Für Therapiehunde, die eine entsprechende Ausbildung haben, soll die Steuer um 50 % ermäßigt werden.

 

Wachhunde (§ 7 der Hundesteuersatzung)

 

Wir haben hier zwei Tatbestände in der Satzung verankert.

 

  • Einmal für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen und
  • von Hunden zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m von der Ortslage entfernt sind.

 

Lt. HSGB ist es nur möglich, eine der beiden Regelungen in die Satzung aufzunehmen. Daher sollten wir die Regelung zur Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Anwesen streichen. Diese Gebäude werden automatisch mit der Regelung zur Bewachung von Gebäuden mit einer Entfernung von 100 m zum nächsten bewohnten Gebäude umfasst.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt, beide Befreiungstatbestände aus der Satzung zu streichen.

 

Zusammenfassung

 

  1. Einführung einer sogenannten Kampfhundesteuer
  2. Abschaffung der zeitlichen Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim
  3. Steuerermäßigung für Therapiehunde
  4. Abschaffung der Steuerermäßigung für Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen und Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten Gebäude entfernt liegen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die dem Original-Protokoll beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

Punkt 4:      Jahresabschlüsse

 

  1. 2009

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2009:

 

Das Haushaltsjahr 2009 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.394.879,57 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt zum 31.12. 898.485,01 €. Darin sind Kassenkredite von 3.000.000 € enthalten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 41.126,41 € verschlechtert.

 

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Planungskosten für den Bebauungsplan „Heerfeld“ aus dem Anlagevermögen in den Aufwand umgebucht werden musste.

 

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweise behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2009 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.394.879,57 € aus.
  2. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt 485,01€.
  3. Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.
  4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  5. Das Jahresergebnis 2008 und 2009 tlw. wird aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 926.898,42 € ausgeglichen.

Fehlbetrag 2008 =  693.439,81 €.

Ergebnisrücklage für Ausgleich 2009 233.458,61 €.

 

  1. 2010

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2010:

 

Das Haushaltsjahr 2010 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.976.538,36 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungsmittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt nunmehr 65.555,61 €.

 

Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.298,71 € verbessert.

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweisen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2010 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.976.538,36 € aus.
  2. Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungs-mittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt 65.555,61 € zum Bilanzstichtag.
  3. Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.
  4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. 2011

 

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

 

Jahresabschluss 2011:

 

Das Haushaltsjahr 2011 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.377.470,13 € abgeschlossen.

 

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.

 

Der Bestand an Kassenkrediten hat sich in 2011 auf 8 Mio. € erhöht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.693,83 € geändert.

 

Prüfungsvermerk:

 

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

 

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen teilweisen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt aber ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss  der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2011 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

 

  1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.377.470,13 €

aus.

  1. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.
  2. Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.
  3. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad macht dem Ausschuss folgende Mitteilungen:

 

  • Breitband-Erweiterungsprojekt ab Januar in Eschenburg.
  • Gemeinsame Ausplanung FTTH als nächstes Ziel.
  • Internet-Portal endlich-energie.de neu gestaltet.
  • Ausschreibung zur 9. Energie-Messe am 9. + 10.11.2019.
  • Auszeichnung der Firma Kettenbach als „TOP 100 Innovator“.
  • Einladung von RP Dr. Ullrich zum Verein MitteHessen.
  • Besuch aus Becov nad Teplou vom 16. bis 21.10.2018.
  • Bürgerversammlung mit „1. Gesundheitstreff“ am 20.09.2018, 19 Uhr, BGH.
  • Frist für Fotowettbewerb verkürzt auf 15.09.2018.
  • Rathaus-Azubi für 2019 ausgewählt unter 23 Bewerbern.
  • Investitions-Wünsche der Kitas angemeldet.
  • Kita Wissenbach wird Schwerpunkt 2019.
  • Hessen-Kasse übernimmt 5,875 Mio. € der Kassenkredite.

Eschenburg tilgt bis zwölf Jahre lang jeweils 25 € pro Einwohner.

  • Kreis befürwortet 1,2 Mio. € aus Landesausgleichstock.
  • Steuereinnahmen trotz Rückzahlung bei der Gewerbesteuer im Plan.
  • Kassenprüfung 2017 korrekt.
  • Waldbrand-Gefahrenstufe und Grillverbot aufgehoben.
  • Keine Ausnahmen vom Feuerwerk-Verbot.
  • Brennholz-Preise 2019 festgelegt.
  • 249 € Förderung für Wirtschaftsweg Eibelshausen-Eiershausen.
  • LIDL-Eröffnung am 27.09.2018.
  • Tempo 30 nachts in Wissenbach ist Lärmaktionsplan des Landes

B 253 ist etwas anderes als die Ortsdurchfahrten von Eiershausen und Roth.

  • Trinkwasser-Gebühr 2019 und 2020 kalkuliert mit 1,85 € netto.

Ohne Bauprogramm und Beiträge wären wir bei 2,40 € Wassergebühr.

  • Abwassergebühr 2019 und 2020 berechnet mit 2,47 € je m3 Frischwasser (zuletzt 2,51 €) und 0,52 € je m2 Versiegelungsfläche (bisher 0,51 €).
  • 000 € Zuschuss der EKM für Freizeitbad
  • Meilenstein-Modernisierung im „Panoramablick“ günstiger als geplant.
  • Antrag für Zuschuss-Programm „SWIM“
  • Rothaarsteig ernährt 866 Menschen und löst jährlich 49 Mio. € Umsatz aus.

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer