Wenn sich ein ein Haushaltsplan wesentlich verändert, wird ein Nachtragshaushalt beraten und beschlossen. Für 2023 ist das aktualisierte Zahlenwerk in die Beratung eingebracht und wird am 23.11.2023 im Haupt- und Finanzausschuss beraten und am 14.12.2023 in der Gemeindevertretung beschlossen. Zur Einbringung hat Bürgermeister Götz Konrad folgende Erläuterungen gegeben:

Wie sich der Haushalt 2023 im Vollzug verändert, hat Rainer Deutsch im Haupt- und Finanzausschuss bereits berichtet. Dieser Bericht ist eine gute Vorbereitung, den Nachtrag zu beraten, den wir heute einbringen.

Hatten wir vor einem Jahr mit einem Überschuss von 130.000 € im Ergebnis gerechnet, so sind es nun stolze 1.315.000 €. Wie man in der Satzung sehen kann, haben sich die Erträge um 127.500 € verringert und um über 1,3 Mio. erhöht. Insgesamt 22.180.000 € Erträge – im Ergebnis wohlgemerkt.

Die Aufwendungen steigen unterm dicken Strich um 65.000 € auf nunmehr 20.865.000 €

Als „freie Spitze“ des fließen aus dem Ergebnis 1.445.000 € an „echtem Geld“ in den Finanzhaushalt. Geplant hatten wir 690.000 €.

Mit dem Geld können wir 2.44 Mio. € investieren, wobei die Zuschüsse und Beiträge mit knapp 790.000 € ausreichen.

Bei der Tilgung liegen wir noch bei 435.500 € und können uns 1.000.000 € Kreditaufnahme noch leisten.

Der Finanzhaushalt weist einen Überschuss von 360.000 € aus.

Erstattungen und Auflösung von Rückstellungen prägen diesen Nachtragshaushalt. Bei den Personalkosten kommt in diesem Jahr nur die Einmalzahlungen, die stärkere Steigung fällt ins Jahr 2024.

Bei der Kita Simmersbach, für die wir das Gebäude in Erbbaupacht übernehmen, können wir die Investitionen unserer Sanierung nun doch aktivieren. Auch dieses Beispiel klingt zunächst wie eine redaktionelle Änderung, und doch sammeln wir unsere Kräfte vor einem schwierigen Jahr 2024.

Der Haushalt 2023 soll auch im Nachtrag zeigen: Wir sind auf einem guten Kurs – und so werden wir auch die unruhigen Untiefen des kommenden Jahres schaffen.

Der Gemeindevorstand hat diesen Nachtrag für 2023 am 13.11.2023 als Entwurf beschlossen und empfiehlt ihn der Beratung und Beschlussfassung.


Der Haushalts-Plan der Gemeinde Eschenburg, der am 15.12.2022 von der Gemeindevertretung mit dieser Vorlage beschlossen worden ist, hat am 02.01.2023 die Genehmigung der Aufsicht erhalten.

Den kompletten Entwurf des Haushalts 2023 hat Bürgermeister Götz Konrad am 17.11.2022 den in die Beratung der Gremien eingebracht. Konrad erläuterte in seiner Einbringungsrede, warum mit dem Haushalt 2023 „zielorientierte Zusammenarbeit wichtig sei:

„2022 habe ich an dieser Stelle gesagt, dass wir jeden Euro fünfmal herumdrehen, weil uns an der Gewerbesteuer nur ein Fünftel bleibt.

Für 2023 möchte ich das dazu passende Werkzeug werben, nämlich die Waage. Für uns Kommunen ist nämlich die Zukunft eine Frage der Wage. Diese Waage muss man immer wieder Haushalts-Jahr für Haushalts-Jahr messen und wiegen. Die Frage der Haushalts-Waage ist nämlich immer: Wieviel Aufwand können wir ertragen?

Auch wenn wir demnächst über die Frage zu entscheiden haben, weiter auf ein Gesamtabschluss (§ 112 b HGO) – eine kommunale Konzernbilanz – zu verzichten, bis die Abschlüsse gleichauf sind, haben wir in Eschenburg den Blick aufs große Ganze.

Der Haushalt ist im Kern vorgestellt, die wichtigsten Bauprogramme sind bereits in zwei Ausschüssen erläutert worden. Zur weiteren Beratung und Beschlussfassung sind Termine gesetzt. Deshalb will ich anhand weniger Beispiele zeigen, dass wir innerhalb unseres „kommunalen Konzerns“ sehr wohl eine Gesamtschau haben und darauf achten. Zudem haben wir in der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Werke und Verbänden etwas geschaffen, was aus der Krux der Kommunalfinanzen eine Chance werden lässt.

Beispiel Babybecken: Ein Ersatz für das Kinderplanschbecken im Schwimmbad hatten wir weder einen Plan noch im Bauprogramm. Deshalb haben wir aus der Not eine Tugend gemacht. Für diese neue Attraktion sammeln wir zusammen mit dem Förderverein Spenden, „Benefiz fürs Babybecken“. Hierbei kann man sagen, dass jeder Euro Spende dem gesamten Schwimmbad hilft in den kommenden 25 Jahren. Warum ist das?

Ein neues Babybecken wird über 25 Jahre abgeschrieben. Das heißt in jedem der nächsten 25 Jahre wird ein Betrag von 6000 € auf der Seite Aufwand in die Waagschale gelegt.

Wie können wir den Aufwand ertragen?
Entweder wir erhöhen die Umlage um 6000 € – Wir haben schon über weniger gestritten.

Oder wir erhöhen den Eintritt um 0,10 € – auch hier haben wir schon über weniger gestritten.
Die Aktion „Benefiz fürs Babybecken“ macht es uns möglich, dass wir gar nicht streiten müssen. Jede Spende wird ebenfalls auf 25 Jahre aufgeteilt und auf die Waage gelegt, auf der anderen Seite in die Waagschale für „Ertrag“.

Spenden, Zuschüsse, aber auch die Zuweisung der beiden Gemeinden an die Verbände werden nämlich als so genannte Sonderposten gesammelt und als „Gegengewicht“ zur Abschreibung in die Waage gelegt. Jahr für Jahr.

Wenn wir also eine Investition komplett über Spenden oder auch als Zuweisung von Mitgliedsgemeinden finanzieren, rechnet sich die Investition auf diesem Finanzierungsweg gewissermaßen von selbst.

Von diese so genannten Sonderposten Auflösung erzähle ich jedes Jahr, wenn ich darüber informiere, wie wir kommunale Infrastruktur finanzieren im Bereich von Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Straßenbau. Das geschieht weitestgehend mit Beiträgen, auch mit unseren Ergänzungsbeiträgen für die Bauprogramme Wasser und Abwasser 2021-2026. Auch diese Beiträge werden wie Zuschüsse und Spenden über die Sonderposten Auflösung in die Waagschale „Ertrag“ geworfen. Und weil wir die Abschreibungen erwirtschaften müssen, ist dieser Ertrag wichtig, um den Aufwand aufzuwiegen. Alles eine Frage der Waage.

AfA Sopo Quote
Wasser        320.000 €        154.000 € 48%
Abwasser        345.000 €        186.000 € 54%
Straße        380.000 €        270.000 € 71%
    1.045.000 €        610.000 € 58%

In diesen drei Bereichen zusammengerechnet haben wir über eine Million Euro zu erwirtschaften, dazu tragen die Ergänzungsbeiträge für Wasser und Abwasser sowie die Erschließungs- und Straßenbeiträge mit 610.000€ erheblich bei.

Anders formuliert: Hätten wir diese Beitragsfinanzierung nicht, müssten wir jedes Jahr diese 610.000 € auf anderem Wege einsammeln. Und bitte nicht vergessen: Von der Gewerbesteuer bleibt nur ein Fünftel hier in der Gemeinde.

Beispiel Abwasserverband: Das System mit Investitionszuweisung der beiden Gemeinden haben wir bereits 2011 dort eingeführt, um den Verband zu entschulden und künftige Investitionen finanzieren zu können. Es gibt seit 2008 nämlich keine Förderprogramme, dafür aber noch genügend alte Schulden, die abgebaut werden wollen.

Seit 2015 haben wir auch im Abwasserverband Obere Dietzhölze ein Bauprogramm. Der Eschenburger Anteil an der Investitionszuweisungen wird über unsere Ergänzungsbeiträge aufgebracht.

Bauprogramme und vorausschauende Finanzierung schaffen Stabilität:

  • Seit 2015 erhebt die Gemeinde Eschenburg kostendeckende Gebühren auf Wasser und Abwasser.
  • Seit 2015 sind unsere Steuersätze gleich geblieben bei 380 % Gewerbesteuer und 400 % Grundsteuer.

2015 war für uns das Jahr der Bauprogramme, denn auch für den Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ wurde eine Grundlage für eine zukunftsfähige Zusammenarbeit gelegt, indem hier Ziele für die Jahre 2017-2022 formuliert worden sind mit einem gedeckelten Volumen von 500.000 €. Mit dieser Einigung haben wir es auch geschafft, dass das Freizeitbad 2023 seinen 50. Geburtstag feiern kann und der Zweckverband schuldenfrei wird.

Das Schönste an der Einigung war, ist und bleibt: Wir brauchen uns nicht mehr über die Kosten zu streiten, sondern können uns über den Nutzen freuen.

Eine Frage der Waage – zwischen Abschreibung und Sonderposten – auch bei den beiden Verbänden und den Gemeindewerken:

AV OD        580.000 €        215.000 € 37%
ZV MPS        176.000 €          71.500 € 41%
GWE        665.000 €        340.000 € 51%

Die Haushaltsberatungen haben eigentlich gestern Abend schon angefangen in der Betriebskommission der Gemeindewerke. Wir haben neue Abwassergebühren berechnen lassen müssen und empfehlen sie zum Beschluss. Wir mussten ein Defizit in Höhe von 300.000 im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke, Abteilung Abwasser, regelrecht einfangen. Das steht nicht in diesem Haushalt, aber das steht als Beispiel für unser neues Denken, wenn wir für die Zukunft Investitionen in Echtzeit finanzieren.

Die Klärschlammvererdung ist 2008 fertiggestellt worden, als die erste Abschreibung als Aufwand im Haushalt aufschlug. Die erste Räumung der Beete war für 2014 vorgesehen. Durch effiziente Beschickung der Beete konnte die Leerung herausgezögert werden und ist eigentlich für 2027 geplant gewesen. Nun war sie aber schon vorher notwendig geworden, um Flächen für die erforderlichen Umbauarbeiten in der Kläranlage zu haben.

Baggerarbeiten an der Klärschlamm-Vererdungsanlage

Für die Räumung der Beete hatten wir eigentlich seit 2008 jährlich 20.000 € als Rücklage in den Haushalt eingestellt. Diese Zahl war uns auch von der Herstellerfirma empfohlen worden – das ist allerdings 20 Jahre her. Und diese Rücklage ist von der Aufsicht mehr als einmal moniert worden, denn für so etwas würden eigentlich keine Rücklagen gebildet. Das sei ja normaler Aufwand…

Nun kommen wir als Kommune und kommunale Verbände nicht aus der Gewinnzone, sondern bestenfalls auf unsere Kosten. Das ist auch richtig so. Nur kann ich damit ganz schlecht Kostensteigerungen abfangen, die vor 20 Jahren oder auch nur vor 12 Monaten nicht planbar waren. Weder die Rücklage noch die schon höher eingeplanten Haushaltsmittel reichten in diesem Sommer aus, um die Kostensteigerungen bei der Entsorgung aufzufangen.
Weitere Kostensteigerungen drohen, wenn Umweltpolitik und Behördenpraxis keine naturnahe Entsorgung wie zuletzt als Abdeckmaterial eine Deponie erlauben, sondern in die teure Verbrennungsanlage führen.

Nun heißt es „Umlage statt Rücklage“. Die Kosten für die Räumung des zweiten Beetes ist mit 500.000 € im Haushalt des Abwasserverbands eingeplant. Das ist zwar so viel wie im Gemeindehaushalt Dorfplätze veranschlagt werden, nur fließt beim Abwasser der Aufwand in die Gebühr ein. Das haben wir uns – Walter Jank kann sich noch daran erinnern, als wir diesen Weg einschlugen – anders vorgestellt. Und womöglich wäre es auch für unsere Gebühren-Gestaltung besser gewesen, wir hätten mehr Geld in die Rücklage nehmen dürfen. Was nämlich übrig bleibt, kann bei der Nachkalkulation noch angerechnet werden. Nicht angerechnet werden kann die Kostensteigerung, wenn wir sie nicht zeitgleich mit dem Haushalt in die Gebühr aufnehmen. Deshalb wollen wir am 15. Dezember mehrere Haushalte und eine neue Abwassergebühr beschließen.

Bis dahin wird der Haushalt 2023 in die Beratung eingebracht, wie der Gemeindevorstand ihn am 14.11.2022 per Beschluss festgestellt hat:

20.930.000 € an Erträgen stehen
20.635.000 € an Aufwendungen gegenüber
Auch wenn der Saldo ein negatives Vorzeichen hat, ist -295.000 € ein Plus unterm Strich.
Mit dem außerordentlichen Ergebnis planen 305.000 € Überschuss

855.000 € beträgt der Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf.
Wir investieren 2.302.500 €
Dafür holen wir 744.500 € aus Beiträgen und Zuschüssen

Bei Finanzierung steht 1.000.000 € Einzahlungen. Das ist Kreditaufnahme.

435.500 € bei den Auszahlungen sind die Tilgungsleistungen auf bestehende Kredite.

Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen 2023 beträgt 4.450.000 €. Wir wollen ja diese Kita, die wir nun planen und bauen lassen, womöglich kaufen. Das ist – am besten im Einklang mit den Haushaltsberatungen – zu entscheiden. Im Plan brauchen wir aber einen Rahmen für unsere Entscheidungen.

Die Steuerhebesätze bleiben – wie seit 2015 – gleich bei 380 % Gewerbesteuer und 400 % Grundsteuer!!!

Beim Kleingedruckten in § 8 heißt es zu „Deckungsfähigkeit“: „Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.“ Ist eigentlich klar, halten wir aber schon mal in der Haushalts-Satzung fest, damit wir nicht wegen höherer Steuereinnahmen einen Nachtrag brauchen, weil ja auch wieder ein Großteil abfließt an Kreis, Land und Bund.

Was wir hier tun können, habe ich eben in meinem Geleitwort umrissen. Auch wenn wir noch immer auf einen Gesamtabschluss verzichten, haben wir – schon mehr als andere – den Blick aufs große Ganze. Auch wenn wir dieses Miteinander zwischen der Kommune und ihren Beteiligungen austarieren müssen, wie das Beispiel Abwassergebühr zeigt, ist dieses Miteinander wichtig und zielführend.

Diese interkommunale Kooperation baut auf Bauprogramme und Sonderposten-Strategie, um für die Zukunft folgendes zu erreichen und zu erhalten

  • ein intelligentes Investieren
  • eine verlässliche Vorgehensweise
  • eine zielorientierte Zusammenarbeit

Nachhaltigkeit in der Finanzierung gibt uns auch Neugestaltungskraft für weitere Ideen. Am Beispiel Babybecken und unsere gerade angelaufenen Bürgerbeteiligung „Mehr Spielplätze“ lässt sich erahnen, wie wir mehr Gestaltungs-Spielraum im wahren Wortsinn erreichen.

Ich wünsche mir für die kommende Beratung, den Haushalt und das kommende Jahr weniger „Mer müsste mal“ als solche Ideen und Initiativen.

Zusammenarbeit braucht Zielorientierung und das können wir gemeinsam mit diesem Haushalt 2023 beraten – hierzu sind alle Ausschüsse und alle Ortsbeiräte eingeladen – und dann im Dezember zu beschließen.

Ich danke fürs Zuhören und jede zielorientierte Zusammenarbeit.“