Autorarchive: Tanja Busch

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.08.2019

Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 21.08.2019 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, Herrn Andreas Richter vom Ingenieurbüro KuBuS, den Vertreter der Presse und die Gäste der Sitzung. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Weiterhin verweist er darauf, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt. Ein Rederecht für Besucher besteht nur bei einer Sitzungsunterbrechung.

 

TOP 2: Weitere Bauleitplanung „Johannesheeg“ (Wochenendgebiet Hirzenhain)

 

Der Fachbereichsleiter Bauverwaltung, Reiner Müller, gibt den Ausschussmitgliedern einen kurzen Überblick über den chronologischen Verlauf in dieser Angelegenheit.

  • Massive Beschwerde eines Anwohners gab den Ausschlag in der Verwaltung, tätig zu werden.
  • Gesprächstermin mit Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises und der Gemeinde Eschenburg, mit der Empfehlung, den Bebauungsplan anzupassen bzw. zu prüfen.
  • Mittel wurden im Haushalt 2019 dafür bereitgestellt und der Ortsbeirat Hirzenhain in Kenntnis gesetzt.
  • Planungsbüro KuBuS wurde beauftragt

 

Es wird von Herrn Richter nun erläutert, welche Nachteile sich aus den verschiedenen Möglichkeiten ergeben.

 

  1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • 6 ha würden bei einer Ausweisung als Wohngebiet der Gemeinde Eschenburg bei der Siedlungserweiterungsfläche im Regionalplan gestrichen werden und zukünftigen Zielen ein neues Baugebiet auszuweisen im Weg stehen.
  • Das Gebiet „Johannesheeg“ ist vom Ort abgesetzt, Ziele der Raumordnung sind dadurch nicht erfüllt, es widerspricht dem Baugesetzbuch und wird seitens des Regierungspräsidiums nicht befürwortet.
  • Zusätzlich muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
  • Anträge auf Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen müssen gestellt werden
  • Diverse Gutachten sind einzuholen (Umweltprüfung, Artenschutzgutachten….)
  • Anwohner haben dann Anspruch auf Erschließung, diese kann aber nicht gewährleistet werden (Straßen zu schmal, keine Wendemöglichkeiten, Versorgung ist nicht gesichert, Verbreiterung der Straßen muss geplant werden)

 

  1. Anpassungen im Bebauungsplan „Johannesheeg“ vornehmen
  • Die Problematik des Dauerwohnens kann damit nicht gelöst werden.
  • Die derzeitigen Bauten können dadurch nicht alle legalisiert werden.

 

  1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • Nicht möglich, da dieser Bereich dann nur noch zum Außerbereich zählt und eine Bebauung dadurch illegal ist und nicht genehmigungsfähig wäre.

 

  1. Den Bebauungsplan belassen wie er derzeit aufgestellt ist
  • Es könnte passieren, dass sich jemand benachteiligt fühlt und es erneut zu Problemen kommt.
  • Das Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden.

 

Festzuhalten bleibt, dass Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden. Nur die Planungskosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro, Hinzu kommt der Ausbau des Gebietes mit einer derzeit nicht zu kalkulierenden Summe, diese Kosten sind von den Anliegern zu tragen.

 

Nach kurzer Diskussion wird eine Sitzungsunterbrechung mehrheitlich genehmigt.

 

Es erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 19:25 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

Der Ortsbeirat Hirzenhain möchte in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates über dieses Thema sprechen. Er gibt keine Empfehlung ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss vertagt diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.

 

 

TOP 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss/Dokumentation „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Obere Aue“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

 

TOP 4:           Erlass einer Abweichungssatzung „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ wurde im Jahr 2018 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Obere Aue“ weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Abweichungssatzung „Obere Aue“ zu beschließen.

 

 

Punkt 5: Informationen zur KiTa Situation Eschenburg

 

Seitens der Verwaltung berichtet Reiner Müller über die aktuelle Situation und verdeutlicht anhand von Zeichnungen, welche Maßnahmen in der kommenden Zeit umgesetzt werden sollen:

  • Gründung einer Waldgruppe in Simmersbach (Unterkunft am Festplatz)
  • An- und Umbaumaßnahmen KiTa Wissenbach
  • Interims-Kita in Eiershausen (Container-Lösung für 2 Jahre)

Aufgrund der fehlenden KiTa-Plätze sind die Container eine Übergangslösung. Es ist sich in der nächsten Zeit mit einem voraussichtlichen Neubau zu beschäftigen.

Punkt 6: Sachstandsbericht Baugebiet „Am Nußbaum“

Reiner Müller berichtet dem Ausschuss über die derzeitigen Planungen. Anhand eines Lageplanes wird das geplante Gebiet dargestellt. Die Verwaltung prüft derzeit das genaue Verfahren und die Möglichkeiten. Eventuell ist noch in diesem Jahr ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen

Der Beigeordnete Ulrich Heinz und Bauingenieur Reiner Müller geben Mitteilungen zu folgenden Themen weiter:

  • Straßenbauprojekte mit Hessen Mobil
  • Barrierefreie Bushaltestelle am Marktplatz
  • Ohne Kauf des Abwasserverbandes bleiben Wiesen Grünland

 

Niederschrift über die Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 20.08.2019

Niederschrift über die 15. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 20. August 2019, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, den Vertreter der Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

 

TOP 2:           Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Kitas in Eschenburg

 

Bauingenieur Reiner Müller berichtet dem Ausschuss von den Planungen, die Zahl der Kita-Plätze zu erhöhen: In Simmersbach soll eine Waldgruppe entstehen mit Unterkunft am Festplatz.

 

Für eine Interims-Kita in Eiershausen ist der Bauantrag gestellt. Eine dritte Gruppe soll dort im Pavillon an die bestehende Kindertageseinrichtung angegliedert werden, wofür zwei Jahre Container gemietet werden. Eiershausen wird auch als Standort für einen Neubau gesehen, der während dieser Zeit zu planen ist.

 

Für den Umbau in Wissenbach, der den Bestand von 80 Plätzen durch Modernisierung des Gebäudes halten soll, laufen die Planungen. Nach Förderantrag und Bescheid soll es im März 2020 losgehen und bis zum neuen Kindergartenjahr fertig werden, berichtet Bauingenieur Müller.

 

Wissenbach ist demnach eine Modernisierung und schafft keine weiteren Plätze. Erweiterungen an allen Kita-Standorten sind wenig sinnvoll, lässt sich schon anhand Karten und Luftbilder aufzeigen.

 

TOP 3:           Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg

 

Der Bericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran werden einige Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

TOP 4:           Jahresbericht Produkt 122 (Vereine)

 

Der Jahresbericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kevin Hofheinz teilt mit, dass Vorschläge für die Sportlerehrung noch bis Ende August bei ihm abgegeben werden können.

 

Im Anschluss daran werden einige Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

TOP 5:           Jahresbericht Produkt 126 (Senioren, Heimat und Kultur)

 

Der Jahresbericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Konrad trägt zur aktuellen Situation vor. Daraufhin erfolgt eine rege Diskussion mit der Einigung, dass zurzeit keine Entscheidungen getroffen werden. In einer der nächsten Sitzungen soll über ein neues Konzept der Seniorenarbeit gesprochen werden.

 

TOP 6:           Mitteilungen und Anfragen

 

Bürgermeister Konrad und Beigeordnete Kasper-Saßmannshausen geben Informationen zu folgenden Punkten:

  • Keine Seniorenfahrt ohne Seniorenbeirat
  • Computer-Treff am Donnerstag geht weiter
  • Keine Kindertagespflege im Pfarrhaus Simmersbach, aber eine neue Kindertagespflegeperson
  • 647,64 € für die Mittagsbetreuung an den Grundschulen
  • Vorschläge für Sportlehrehrung und Ehrenamtspreis bis Ende August
  • Feuerwehr-Delegation in Becov nad Teplou
  • Strom im Mühlchen
  • Freizeitbad-Familien-Fest am 24.08.2019
  • 750-Jahr-Feier in Hirzenhain am 14. bis 22.09.2019
  • Bürgerfrühstück am 29.09.2019 (9 Uhr, Bürgerhaus, Jahnstraße 3)

 

Es werden Anfragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Nachtragshaushalt (Stücher)
  • Waldgruppe Simmersbach (Stücher)
  • Wochenzeitung (Stücher)

 

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 29.08.2019

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Donnerstag, den 29. August 2019, um 19.00 Uhr,  

 

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 23. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

  1. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

  1. Anfragen an den Gemeindevorstand

 

  1. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

  1. Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

 

  1. Zukunft Seniorenbeirat

 

 

Wahlen

 

  1. Wahl eines Mitgliedes für die Betriebskommission der Gemeindewerke und ggf. eines Stellvertreters

 

  1. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ und ggf. eines Stellvertreters

 

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

  1. Plan- und Abrechnungsgebiet „Obere Aue“, Ortsteil Hirzenhain-Ort

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung, „Obere Aue“, Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

  1. Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

  1. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

  1. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Anträge der Fraktionen

 

  1. Wiederkehrende Straßenbeiträge

(Antrag der FWG-Fraktion vom 11.08.2019)

 

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.08.2019

Zu der am  Donnerstag, den 22. August 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 25. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht Produkt 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

4. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

5. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

6. Bericht Produkt 132 (Haushaltsvollzug bis 30.06.2019)

7. Information Jahresabschluss 2018

8. Fragen und Mitteilungen

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.08.2019

Zu der am Mittwoch, den 21. August 2019, um 19.00 Uhr, stattfindenden 21. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

 

18.00 Uhr Treffen und Besichtigung im Altenheim (Hallenbad)

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung, Mitteilung des Vorsitzenden

 

  1. Weitere Bauleitplanung „Johannesheeg“ (Wochenendgebiet Hirzenhain)

 

  1. Abwägungs- Herstellungsbeschluss/Dokumentation „Obere Aue“

 

  1. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung „Obere Aue“

 

  1. Informationen zur KITA Situation Eschenburg

 

  1. Sachstandsbericht Baugebiet „Am Nußbaum“

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

 

Schwehn

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 20.08.2019

Zu der am Dienstag, den 20. August 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 15. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

 

Tagesordnung:    

 

1.   Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

2.   Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Kitas in Eschenburg

 

3.   Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg

 

4.   Jahresbericht Produkt 122 (Vereine)

 

5.   Jahresbericht Produkt 126 (Senioren, Heimat und Kultur)

 

6.   Mitteilungen und Anfragen

 

gez. Bieber

(Vorsitzender)

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Dienstag, den 18.06.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1:    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder und die Zuschauer.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27, ab TOP 6 mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über eine geplante Präsentation eines Programms für den Sitzungsdienst sowie ein Bürgerinformationssystem über die Gremienarbeit im Internet.

Des Weiteren kündigt er eine Ältestenratssitzung vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im August an.

 

Punkt 3:     Bericht aus dem Gemeindevorstand und der Verbände

 

Bürgermeister Götz Konrad berichtet aus Vorstand, Verbänden und Verwaltung. Die Vorlage, die dem Protokoll beigefügt ist und im Internet nachzulesen ist, erläutert er an einigen Punkten, insbesondere zur Situation der Kindertagesstätten – hier fehlen für das kommende Kindergartenjahr Betreuungsplätze – und zum Funkmast Roth:

 

Die Mobilfunk-Unternehmen Vodafone und Telekom haben den aus der Bürgerschaft vorgeschlagenen Standort auf der „Hörler Seite“ geprüft und als nicht machbar eingestuft. Das Areal ist zum einen nicht durch Richtfunk anbindbar und – was schwerer wiegt – bietet keine Basis dafür, die Ortslage zu versorgen. Standorte müssen „versorgungsnah errichtet werden, da Mobilfunk heute nur noch im zweiten Schritt der Sprachtelefonie dient, sondern in erster Linie der Datennutzung. Bei einer Entfernung von 1,5 bis 2 Kilometer ist dieses Versorgungsziel nicht mehr zu erreichen.“  Der Standort am alten Festplatz wird als machbar eingestuft. Ein entsprechender Vertrag wird zu diesem Standort abgeschlossen.

 

Aus der Gemeindevertretung ergeben sich Nachfragen zu folgenden Themen:

 

  • AG Markt (Reiner Schwehn)
  • Bedarfsplanung für Kita-Plätze (Reiner Schwehn)
  • Kosten Kita-Container (Gerd Müller)
  • Kopie des Keltensteins (Paul Cyris)

 

Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen zu

  • Tempo-Kontrolle aufm Roth (Rolf Dietrich)
  • Stadion Eibelshausen (Rolf Dietrich)
  • Parteien-Links auf Internet-Seite (Rolf Dietrich)
  • Stellenbewertung (Reiner Schwehn)

 

Die Stellenbewertung, deren Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden ist, soll im Ältestenrat nochmals erörtert werden.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Kultur- und Sozialausschuss am 04.06.2019 und der Haupt- und Finanzausschuss am 06.06.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

Punkt 5:      Holzvermarktung – Beförsterung

 

Bisher erfolgte die gesamte Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes im Rahmen einer gesetzlichen Beförsterung durch das Land Hessen (Forstamt Herborn). Dies beinhaltete auch den gesamten Holzverkauf. Der Holzverkauf durch das Land Hessen wurde jedoch durch die Kartellbehörden beanstandet. Das Land Hessen hat daher die Holzvermarktung für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ab dem 01.01.2019 eingestellt. Von Seiten des Forstamtes konnten aber noch bis Ende 2018 Kaufverträge für Holz aus dem Gemeindewald  abgeschlossen werden, die in 2019 erfüllt werden. Für die Abwicklung dieser Verträge greift eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2019. Seit dem 01.01.2019 vermarktet die Gemeinde das Holz selbst.

 

Wir werden dabei aber von Seiten des Forstamtes unterstützt (Bereitstellung der benötigten Daten und Lagepläne).

 

Mögliche Vorgehensweisen:

 

Variante 1:

 

Die Gemeinde Eschenburg beteiligt sich mit mehreren Kommunen an der in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisation (HVO). Der finanzielle Aufwand dieser Organisation, die derzeit 4 Vollzeitstellen für die Erledigung der Aufgaben vorsieht, sind von den Mitgliedern anteilig im Verhältnis der Größe des Waldes zur Gesamtwaldfläche und der Aufwendungen für die Holzvermarktung der Kommunen zu tragen.

 

Darüber hinaus wären die Kosten der Beförsterung und der vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf an das Land zu zahlen.

 

Problematisch ist hierbei aus Sicht der Verwaltungen von Eschenburg und Haiger, dass unser Wald zum einen durch das Forstamt und zum anderen durch die HVO  betreut wird, die entweder direkt oder über uns miteinander arbeiten müssen. Also sind an einem Vorgang drei Organisationen beteiligt (HVO, Forstamt, Gemeinde). Die Holzvermarktungsorganisation setzt sich im Wesentlichen aus Kommunen des Südkreises und Kommunen aus dem Landkreis Gießen zusammen. Hier fehlt uns der räumliche Bezug. Wir befürchten, dass der Fokus auf dem Südkreis liegen wird.

 

Variante 2:

 

Die Gemeinde übernimmt in Interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger die Beförsterung selbst. Hierbei bleiben die Produktion, der Betrieb und die Vermarktung in einer Hand.

 

Die Stadt Haiger beabsichtigt, einen eigenen Förster einzustellen. Dieser wird dann auch die Kommunalwaldflächen von Eschenburg betreuen. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser wird ausgehandelt, sobald die grundsätzliche Entscheidung vorliegt, die Beförsterung und die Holzvermarktung in eigener Regie vorzunehmen.

 

Die anfallenden Kosten sollen im Verhältnis der zu bewirtschafteten Waldflächen verteilt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:

 

  1. Übernahme der kompletten Beförsterung des Gemeindewaldes einschließlich der Holzvermarktung mit der Stadt Haiger in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

  1. Kündigung der Beförsterung mit dem Land Hessen bis zum 01.01.2020, sofern möglich.

 

  1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Haiger für die interkommunale Zusammenarbeit.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Vertrag auszuhandeln und abzuschließen. Über die Einstellung eines Försters im Beamtenverhältnis bzw. Angestelltenverhältnis ist mit der Stadt Haiger zu beraten.

 

Punkt 6:      Gemeinsamer Aufruf Ortsumgehung Frohnhausen – Wissenbach der Kommunen Dillenburg, Eschenburg, Dietzhölztal

 

Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig den nachfolgenden Aufruf an die Landesregierung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal beschließen den gemeinsamen Aufruf an das Land Hessen:

 

Die Aufnahme der Ortsumgehungen Frohnhausen und Wissenbach in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes  ist erfolgt. Die intensiven Bemühungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, der Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sowie der Oranienstadt Dillenburg sind fortzuführen. Die Beteiligten halten an den Beschlussfassungen zur Schaffung der Ortsumgehungen fest. Sie fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, den mit der Aufnahme des Projektes in den vordringlichen Bedarf verbundenen Planungsauftrag umzusetzen, die Planung der Ortsumgehungen zu priorisieren und alle notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung der Ortsumgehungen zu unternehmen.

 

Punkt 7:      Übertragung des Vollzugs des Prostituiertenschutzgesetzes an den Lahn-Dill-Kreis

 

Bei der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) sind in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landräte als Kreisordnungsbehörden zuständig. Auch die größeren Städte und Gemeinden, darunter Eschenburg, sehen sich nicht in der Lage, die Aufgaben aus dem Gesetz zu erfüllen. Diese Aufgaben sind, selbst bei einer Fallzahl von Null, statistischer Natur. Sollte jemand die im Gesetz verbriefte Anlaufstelle nach dem Gesetz suchen, hat vor allem der Hinweis auf Beratungsangebote zu erfolgen, die ohnehin beim Kreis angesiedelt sind.

Daraus entstand die Idee, vom Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausarbeiten zu lassen, nach der er für alle Kommunen die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz übernimmt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe maximal mit einer halben Stelle für den kompletten Kreis zu erfüllen ist.

Alternativ könnte die Aufgabe – vom Land Hessen durch die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) vom 24. Januar 2018 (GVBl. S. 19) auf die Kommunen > 7.500 Einwohnern übertragen – selbst vollzogen werden.

Der Lahn-Dill-Kreis erhält für die Übernahme der Aufgabe eine Umlage in Höhe von 5 ct pro Einwohner und Jahr zur Deckung seiner Kosten. Gebühren und Bußgelder verbleiben beim Lahn-Dill-Kreis.

Eine Kündigung ist jährlich möglich. Auf die Aufhebungsregelungen in § 5 Abs. 1 wird hingewiesen.

Die Gemeindevertretung stimmt auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses  einstimmig dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß der vom Lahn-Dill-Kreis vorgelegten Vereinbarung zu. Die Vereinbarung soll nach Möglichkeit auf 10 Jahre abgeschlossen werden.

 

Punkt 8:      Anfrage der SPD-Fraktion „Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg“

 

Die Anfrage lautet:

„Das Rathaus bietet Beratungsleistungen rund um das Thema Rente an. Diese Aufgabe erfordert sicher kontinuierliche Weiterbildung, um bei den sich ändernden Gesetzen und Rahmenbedingungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Für diese Aufgabe gibt es in Dillenburg durch die Deutsche Rentenversicherung eine professionelle Anlaufstelle. Dort können Fragen gestellt werden und verschiedenste Auskünfte eingeholt werden.

Daher stellen wir als SPD-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?
  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind die erteilten Auskünfte?
  2. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?“

 

Antworten zu den Anfragen:

 

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?

 

Im § 93 Abs. 1 + 2 SGB IV sind die Aufgaben der Versicherungsämter und der Kommunalverwaltungen (Gemeindebehörden) normiert.

 

Der § 93 sagt folgendes aus:

 

  • Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.

 

  • Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.

 

Dadurch ist geregelt, dass die Gemeinde eine Pflicht hat, für die Sozialversicherungsträger tätig zu werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei  dieser Pflicht um allgemeine Auskünfte und die Entgegennahme von Rentenanträgen handelt. Eine Rentenberatung kann und darf die Gemeinde nicht vornehmen.

 

Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass sich die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der gesamten Materie der Rentenversicherung auskennen können und müssen.

 

Eine gewisse Ausbildung ist aber sinnvoll. Diese umfasst zwei jeweils einwöchige Grundlehrgänge und im Anschluss können noch einwöchige Aufbaulehrgänge besucht werden. Die Aufbaulehrgänge sind aber nicht zwingend erforderlich.

 

Das Leistungsspektrum der Tätigkeit der Gemeinde umfasst folgende Leistungen.

 

Aufnahme von Rentenanträgen (Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente, Kontenklärungen, sowie einfache Auskünfte).

 

Rente 2017 2018
Altersrente 42 37
Hinterbliebenenrente 63 57
Kontenklärung 40 14
Erwerbsminderungsrente 17 14
Summe 162 122

 

Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen beim Ausfüllen der teilweise doch umfangreichen Anträge schwer tun und die Hilfe der Verwaltung benötigen. Gerade bei Anträgen für Hinterbliebene, wo sich die Angehörigen in einer Ausnahmesituation befinden, ist dies der Fall.

 

Selbstverständlich ist es möglich die Anträge auch selbst zu stellen. Die Rentenversicherung bietet dazu Anträge an, die auf der Homepage heruntergeladen werden können bzw. auch online ausgefüllt werden können.

 

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sind aber auch behilflich. Allerdings befinden diese sich in Siegen, Marburg und Gießen. Eine Beratung findet auch in Dillenburg statt. Dieses Büro ist aber nur an zwei Tagen in der Woche besetzt und einen Termin erhält man erst in ca. 3 Monaten.

 

  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind diese Auskünfte?

 

Wir beraten nicht.

 

  1. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?

 

Die Verwaltung nutzt eine sehr komfortable Software, die das Antragsverfahren sehr erleichtert. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Der Zeitaufwand umfasst in 2017  355 Stunden und in 2018  305 Stunden (lt. Zeitaufschreibung der Bediensteten).

Dazu kommen noch die Portokosten für den Versand der Anträge.

 

Die Kosten für einen einwöchigen Rentenlehrgang liegen bei 400 €.

 

Gebühren dürfen gemäß § 64 Abs. 1 SGB X nicht erhoben werden.

 

Der Gemeindevorstand schlägt vor, in einer Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses einen entsprechenden Informationspunkt aufzunehmen und über die Thematik weiter zu informieren.

 

 

Zu dieser Anfrage werden keine weiteren Fragen gestellt.

 

 

Ende der Sitzung: 20.15 Uhr

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019

 

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Volles Ferienprogramm: Der 269 Anmeldungen, darunter 24 Erwachsene, hat es für die 63 Aktionen, darunter fünf Fahrten, gegeben. Restplätze werden unter https://eschenburg.ferienprogramm-online.de noch angeboten. Für die Fahrten in den Zoo Neuwied (4. Juli), Holiday Park (10. Juli), Fledermaushaus (19. Juli) und Eintracht Frankfurt (26. Juli) werden noch Erwachsene als Begleitung gesucht.

 

  1. Verbindung für Gemeinden: Der Ferienpass verbindet die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal bei den Angeboten des Kulturkreises (Sommerkino am Juli von 16 bis 18 Uhr, DGH Ewersbach, mit „Paddington 2“ und am 31. Juli, 16 bis 18 Uhr, BGH Eibelshausen, mit „Alles steht Kopf“), des Freizeitbades (Techniktour am 18. Juli um 14 Uhr) und des Abwasserverbandes (Tour auf der Kläranlage am 11. Juli und am 25. Juli, Start ist jeweils um 10 Uhr).

 

  1. Planung für Kita-Plätze: Die Gemeinde ist Träger der Bedarfsplanung und ist dieser Aufgabe auch seit 2013 stets nachgekommen. Dabei wurden die Einschätzungen der Einrichtungen gebündelt und direkte Bedarfsabfragen bei den Eltern erhoben. Daraus waren immer verbleibende Kapazitäten in den sieben Einrichtungen deutlich. Die jetzige Situation ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass mit der Gebühren-Befreiung des Landes für Ü3-Plätze für 30 Stunden (bei einer Erstattung von 135,60 € pro Kind) die Nachfrage gestiegen ist. Die angekündigten Fördermittel stehen zwar bereit, sind aber mit hohem Aufwand verbunden und benötigen lange Vorlaufzeiten. Für die Sicherung der Plätze in Wissenbach werden diese beantragt. Als Zwischenlösung fürs Angebot in Eschenburg wollen wir zusammen mit der gemeinsamen Trägerschaft des evangelischen Dekanats und den Einrichtungen zum Sommer hin eine Container-Lösung finden. Aus allen Vorschlägen, die seit der Steuerungsrunde am 08.05.2019 gesammelt und geprüft wurden, ist Eiershausen hierfür der Standort. Für die Einrichtung einer Waldgruppe werden Simmersbach und Eibelshausen weiter geprüft, wo aktuell auch die meisten Absagen geschrieben werden mussten. An der weiteren Planung für die Modernisierung der Kita Wissenbach ist zur Platzsicherung festzuhalten. Für den Neubau einer Einrichtung ist ein geeigneter, zentraler Standort zu finden, der zur weiteren Siedlungsentwicklung der gesamten Gemeinde passt und den Wirtschaftsstandort stärkt (Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Hierfür ist zudem ein geeigneter Träger zu finden, wofür auch andere freie Träger anzusprechen sind. Dadurch hoffen wir, bald mehr „Grünes Licht“ auf unserer Kita-Ampel anbieten zu können, die im Internet (kita-eschenburg.de/kitas) zeigt, wo es freie Plätze gibt. Eine weitere Option ist der Anbau von Gruppenräumen an bestehende Einrichtungen. Dies wird durch die Verwaltung geprüft und ist dem Kultur- und Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

 

  1. Gemeindevorstand ist Ansprechpartner: Die Ortsbeiräte sind mit Schreiben vom 29.04.2019 nochmals auf die Grundlagen ihrer Geschäftsordnung hingewiesen worden, demnach der Gemeindevorstand ihr Ansprechpartner ist.

 

  1. Baulandentwicklung: Die Gemeinde Eschenburg hat derzeit noch 47 Bauplätze im Angebot, darunter 22 in Eibelshausen, 21 in Hirzenhain, 3 aufm Roth und 2 in Simmersbach. Der Gemeindevorstand hat verschiedene Möglichkeiten der Arrondierung besprochen, die 13 Bauplätze ergeben könnten (in Hirzenhain 7, Eibelshausen 5 und Eiershausen 1). Für die weitere Baulandentwicklung wird das Gebiet „Nussbaum“ in Eiershausen als nächster Schritt gesehen, wo in zentraler Lage für die ganze Gemeinde voraussichtlich 55 Bauplätze entstehen könnten. Durch die Nähe zum erweiterbaren Gewerbegebiet „Heerfeld“ sind hier auch Wohnen und Arbeiten in Einklang zu bringen.

 

  1. Berufe mit Energie: Ferienpass oder Ferienjob liefern auch gewiss gute Ideen, beim Video-Wettbewerb mitzumachen, den wir zur Energie-Messe ausloben. Mit einem Video können sich Jugendliche bis 13. Oktober bewerben. Mehr unter endlich-energie.de/zukunftswerkstattenergie im Internet. Derweil läuft auch die Anmeldung zur 9. Energie-Messe, die am 9. und 10. November 2019 in der Wissenbacher Mehrzweckhalle stattfindet.

 

  1. Neugestaltung des Eibelshäuser Marktes zum Erlebnis in Eschenburg: Im Auftrag des Gemeindevorstands hat sich eine AG Markt gebildet, die ihre ersten Ideen auch den Ortsbeiräten vorgetragen hat. Zusammen mit interessierten Vereinen aus allen Ortsteilen soll nun bis Jahresende das Konzept ausgefeilt werden, mit dem der Traditions-Markt zu einer Innovations-Veranstaltung für die ganze Gemeinde werden kann. Bis zum 31.08.2019 sollen sich interessierte Vereine und Firmen aus Eschenburg melden (im Rathaus, am besten unter buergermeister@eschenburg.de per E-Mail). Am 09.09.2019 um 19 Uhr möchte die AG Markt mit Interessenten die Ergebnisse auswerten und das weitere Vorgehen besprechen. Der Seniorennachmittag, der traditionell am Samstag vor dem Frühjahrsmarkt war, und die Vereine sollen beim neuen Markt-Konzept mit einbezogen werden, lautet die Empfehlung. Der Vorstand hatte die Ortsbeiräte mit dem Stichwort „Tag der Vereine“ informiert, um für das Willkommens-Fest eine Nachfolge zu finden. Alle Anregungen von Vereinen, Ortsbeiräten, Seniorenbeirat, etc. können bis 31.08. noch einfließen.

 

  1. Neuer Kontakt zu Becov nad Teplou: Weil der Schüler-Besuch in Becov nad Teplou vom 17. bis 22.09.2019 in die Zeit der 750-Jahr-Feier in Hirzenhain fällt und sich für einen Besuch unserer Gremien bislang keine Interessenten gemeldet haben, wurde zum 150-jährigen Bestehen der Feuerwehr von Petschau eine neue Initiative gestartet. Eine kleine Abordnung der Feuerwehr hat dort gratuliert.

 

  1. Peter Grimm wird Bürgermeister von Großbreitenbach: Peter Grimm wird der erste Bürgermeister der neu geschaffenen Landgemeinde Großbreitenbach, in der sich zehn Ortschaften und rund 6.500 Einwohner zusammengeschlossen haben. Der bisherige ehrenamtliche Rathaus-Chef unserer Partnergemeinde Altenfeld setzte sich in der Stichwahl mit 65 Prozent der Stimmen durch. Im ersten Wahlgang hatte Grimm unter fünf Bewerbern mit 49,7 Prozent bereits das beste Ergebnis eingefahren und beinahe die Mehrheit auf Anhieb erreicht.

 

  1. Sportlerehrung mit Weltmeisterin gewünscht: Einen „Vorschlag zur Ehrung der Gemeinde Eschenburg für sportliche Erfolge oder ehrenamtliche Tätigkeit“ kann man das ganze Jahr einreichen. Dafür steht das Formular im Internet bereit. Bei der nächsten Sportlerehrung möchten wir auch Weltmeisterin Tina Hermann auszeichnen, wofür ein Termin mit dem Dorf-Jubiläum gesucht wird.

 

  1. Altenheim plant Eröffnung im Oktober: Altenheim-Betreiber Kursana möchte sein Domizil am Honigbaum am 1. Oktober eröffnen. In einem früheren Laden-Lokal am Marktplatz 2 ist ein Büro eröffnet. Zudem gibt es unter kursana.de/eschenburg im Internet weitere Informationen.

 

  1. Guter Gesundheits-Standort: Altenheim-Betreiber Kursana (Berlin) und die Gemeinde Eschenburg wollen gemeinsam für neue „Landärzte“ in Eschenburg werben.

 

  1. Positive Prüfung der Spielplätze: Der jährliche Prüfbericht zeigt, dass die Bauhof-Mitarbeiter die insgesamt 22 Spielplätze bestens betreuen. Im Bericht des Prüfers heißt es: „Die Wartung der Spielgeräte und deren Umfeld wird hier in vorbildlicher Weise durchgeführt. Die geringen Mängel sind durch Verschleiß und Verwitterung entstanden und stellen keine besondere Gefährdung dar.“
  2. Mittel für Vereine: 000 € gibt das Land Hessen mit seinem Programm „Sport und Flüchtlinge“ nach Eschenburg, um vor allem Angebote in den Vereinen und Integration zu fördern. Bei einem Treffen mit unserem Sport-Coach Dr. Paul Cyris waren lediglich die JSG, der SSV Wissenbach und der Tennisclub vertreten. Weitere Vereine können sich jederzeit an den Sport-Coach wenden.

 

  1. Kampf gegen Käfer-Katastrophe: Wie der Förster etlichen Gremien-Vertretern bei einem Rundgang gezeigt hat, steht jetzt der Kampf gegen den Borkenkäfer-Befall an. Hierbei müssen die Bäume aus dem Bestand entfernt werden, durch die sich der Borkenkäfer gerade bohrt. Durch Bohrmehl und Lockstoffe werden weitere Käfer angelockt. Der Gemeindevorstand hat Hessen Forst die Zustimmung gegeben, im Notfall auch Pflanzenschutzmittel zu verwenden. Zudem wird der betroffene Fichtenwald für 15 € pro Festmeter angeboten.

 

  1. Elektroschrott-Entsorgung ist bundesweites Problem: Der Gemeindevorstand hat bei der Abfallwirtschaft Lahn-Dill nachgehakt, warum die Entsorgung von Elektro-Schrott so unfreundlich für Bürger gestaltet wird. Seit 1. Mai dürfen auch „passive“ Geräte, die nur Strom durchleiten (z. B. Verlängerungskabel, Steckdosen, Adapter) nur noch auf genehmigten Standorten der AWLD abgegeben werden (Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, das GWAB-Recyclingzentrum in Wetzlar und die mobile E-Schrott-Annahme an der Altdeponie in Dillenburg-Oberscheld). Ansonsten sind die Händler für die Rücknahme der Elektro-Altgeräte in der Pflicht. Mehr kann die AWLD auch nicht tun, werden Gesetzgebung und Rechtsprechung an dieser Stelle immer schwerer nachzuvollziehen und zu erfüllen: Mittlerweile wird darüber nachgedacht, ob blinkende Turnschuhe auch schon zum Elektro-Schrott zählen. Wie es auch wird, kann Elektroschrott an keinem normalen Wertstoffhof angenommen werden.
  2. DGH-Reservierung – auf einen Blick, mit einem Klick: Über die Adresse http://dgh.gemeinde-eschenburg.de können Bürger, Vereine und Gäste schnell sehen, wann welches Dorf­gemeinschaftshaus oder die Mehrzweckhalle noch frei ist. Im Kalender können die Interessenten auch gleich eine Reservierungsanfrage ins Rathaus schicken und den Wunsch-Termin im Online-Kalender reservieren. Mietbedingungen und Antrags-Formular, die auch im Internet zum Herunterladen bereit stehen, bekommen sie dann zum Ausfüllen und Unterschreiben per Mail zugestellt. Für die Buchung benötigen wir freilich den Antrag, aber das DGH-Reservierungs-System erleichtert die Suche nach freien Terminen.

 

  1. Neue Tresore: Nachdem unser alter Tresor nicht mehr zu öffnen war, brauchten wir zwei neue Sicherheitsschränke, in denen Bargeld und Passunterlagen sicher verwahrt werden. Die Siegbacher Firma Tresorbau Gümbel half uns nicht nur schnell, den alten Tresor zu öffnen, sondern auch günstig, einen Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad 3 für 2.011 € und einen Sicherheitsschrank der Stufe 2 für 1.428 € zu beschaffen.

 

  1. Gemeinsamer Stromeinkauf: Die Stromlieferung in den Jahren 2020 bis 2022 schreiben Stadt Dillenburg, Service-Betriebe der Stadt Dillenburg GmbH, Stadtwerke Dillenburg, Gemeinde Eschenburg, Gemeindewerke und der Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ gemeinsam aus.

 

  1. Eschenburg-App gestartet: Mit einer App hat man nun die ganze Gemeinde auf dem Schirm. Das wegweisende Werkzeug läuft über Android und iOS auf dem Mobiltelefon. Damit wird das Wichtigste gebündelt, was online über die Gemeinde Eschenburg, die Gemeindewerke und das Freizeitbad „Panoramablick“ zu erfahren ist. Die Sitzungen der Gremien und Veranstaltungen in der Gemeinde stehen auf der Startseite. Auf kleinem Bildschirm kommen auch „Aktuelles aus Gemeinde“, Freizeitbad „Panoramablick“ und Gemeindewerke – auf Wunsch auch mit Hinweis aufs Handy, wenn man Push-Benachrichtigungen in den einfachen Einstellungen einschaltet. So einfach soll auch das „Digitale Bürgerbüro“ sein, in dem Formulare, Öffnungszeiten, kurze Wege per E-Mail und der Service der Kfz-Zulassung im Rathaus schnell erreichbar sind. Der direkte Draht per Telefon geht auf, wenn man unter „Rathaus von A-Z“ Ansprechpartner findet. Auch der „Kümmerkasten“ geht nun bequem übers Mobiltelefon.

 

Eibelshausen:

 

  1. Wir warten immer noch auf Hessen Mobil und den Kreis, die in den Monaten April bis Juni die Brücke am Kreisverkehr erneuern will und danach die K 7 bis zum Stadion. Die Brückensanierung ist nun für die Monate Juli – September geplant.

 

  1. Neugestaltung des Platzes südlich der Kirche war zeitlich im Anschluss daran vorgesehen, wird nun aber vorgezogen. Die beauftragte Firma Bernshausen (Bad Laasphe) hat begonnen. Die Planungsunterlagen hat der Ortsbeirat zur Kenntnis erhalten.

 

  1. Mitten im Bau ist die Hohe Straße, wo Wasserleitung und Kanal neu verlegt werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich noch 4 Wochen an.

 

  1. Der Wasserleitungsbau in der Baumgartenstraße ist abgeschlossen.

Hirzenhain:

 

  1. Weil die Auflagen des Abfallrechts so hoch sein würden, müssen wir die Pläne für die Erweiterung des Steinbruchs beim Ersatz für das Angelgewässer ändern: Die ehemalige Deponie „Kohlhain“ wird nicht angetastet, sondern rekultiviert. Ein neues Angelgewässer für den ASOG soll auf dem Steinbruchgelände entstehen, das jetzt aus der Nutzung geht. Die Partner sind sich einig, auf der Grundlage bestehender Beschlüsse die Verträge zu ändern und zu aktualisieren. Zudem erhoffen wir, nachdem wir über zehn Jahre alles gemacht haben, was der RP gefordert hat, dass uns keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden

 

  1. Eine Nachbildung des 1956 bei Hirzenhain gefundenen keltischen Kultsteins soll vom Herborner Stadtmuseum für das Dorf-Jubiläum ausgeliehen werden. Die 1,30 Meter hohe Stele mit menschlichem Antlitz wird Teil einer Ausstellung, die vom 13. bis 22.09.2019 im evangelischen Gemeindehaus zu sehen sein wird.
  2. Der Kindergarten im Ort musste für rund 41.000 € in der Elektrotechnik saniert werden, weil er geltende Anforderungen nicht erfüllte. Die Kosten tragen die Kirche und die Kommune je zur Hälfte. Weil das für den Haushalt 2019 nicht bekannt und benannt war, wird die Kirchengemeinde den Betrag entsprechend vorfinanzieren.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Für die Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges im Wissenbacher Wald ist die Firma Albert Jüngst GmbH (Bad Berleburg) beauftragt worden. Sie hatte unter fünf Bewerbern mit 11.497 € das günstigste Angebot abgegeben. Das teuerste Angebot war fast doppelt so hoch. Für dieses Projekt wurden beim RP Darmstadt Fördermittel in Höhe von 4.150,44 € beantragt und bewilligt.

 

  1. Für den REWE-Markt möchten Gebäudebesitzer und Lebensmittelkonzern gerne die Verkaufsfläche um etwa 200 Quadratmeter erweitern, hat ein Gespräch bei der Regionalplanung des RP ergeben. Dafür werden wir den Bebauungsplan aktualisieren können. Und die Regionalversammlung muss zustimmen.

 

  1. In dem Ende 2013 nach 30 Jahren aufgegebenen Aldi-Standort sollen nach dem Willen des Konzerns im Sommer wieder die Lichter angehen. Eine Wiedereröffnung ist im Bestand möglich, aber bei jedem Bauantrag zur Änderung werden Kreis und RP darauf achten, dass der Bebauungsplan „Im Seifen“ eingehalten wird. Der Lebensmitteldiscounter war im Zuge des Aufstellungsverfahrens beteiligt worden, gab aber nie eine Stellungnahme ab.

 

  1. Der zum wiederholten Male vom Ortsbeirat vorgeschlagene Windschutz an der Friedhofshalle wird vom Gemeindevorstand aus Gründen der Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit abgelehnt. In ähnlichen Fällen wurden zwar auch ein Dach, aber keine Verglasung und kein Windschutz nachgezogen. Solche Investitionen müssten über die Friedhofsgebühr refinanziert werden.

 

  1. Anders als vom Ortsbeirat im Protokoll gefordert, kann ein Abriss des alten Rathauses nicht in Kürze erfolgen, sondern erst, wenn hierfür Geld vorhanden ist und dieses im Haushalt bereitgestellt wird. Dafür sind rund 40.000 Euro erforderlich. Für eine Gestaltung als Dorfplatz sind keine Fördermittel in Sicht.

Simmersbach:

 

  1. Für zwei Windräder am Galgenberg ist der Vertrag mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH auf der Grundlage des Gemeindevertretungs-Beschlusses vom 02.03.2017 abgeschlossen worden. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ortsbeirat sind die Prognosen über Schall und Schattenwurf vorgestellt worden. An der Genehmigungsfähigkeit des gemeinsamen Projektes ergeben sich aus den vorgenannten Gründen keine Zweifel. Die geplanten Anlagen entsprechen in ihrer Dimensionierung (Höhe) den Anlagen, denen die Gemeindevertretung in 2017 zugestimmt hatte. Dies wurde auch explizit in den Vertrag aufgenommen.

 

  1. Nachfragen des Ortsbeirates Simmersbach und aus der Bevölkerung, die sich auf den Windpark am Mattenberg beziehen, können beim Regierungspräsidium Gießen als Genehmigungsbehörde eingebracht werden.

 

 

Eiershausen:

 

  1. Am Fuße des Hirschbergs zwischen Eiershausen und Hirzenhain und in der Wacholderheide bei Simmersbach hat die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill an mehreren Stellen Arnica angepflanzt. Diese Arbeiten sind laut LPV mit den zuständigen Schäfern und dem Kreis abgestimmt. Der Gemeinde entstehen keine Kosten, wir haben lediglich Wasser zum Pflanzen bereitgestellt.

 

  1. Der Schlüssel für das Versorgungsgebäude am Festplatz wird nur den Mietern des Festplatzgeländes zur Verfügung gestellt. Die Toilettenanlage kann nicht ganzjährig als öffentliche Toilette zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Im Bericht vom 11.04.2019 war ein Fehler. Richtig ist: Den Widersprüchen gegen die Erschließungsbeitragsabrechnung für die Teichstraße, die drei Anlieger eingelegt hatten, kann zum Teil abgeholfen werden. Die Teilfläche gegenüber dem Flurstück 42 wird in die Verteilung aufgenommen. Das Grundstück der Gemeinde kann dann aber auch als Bauplatz (Teichstraße 4) verkauft werden.

 

Roth

 

  1. Die Bauarbeiten am Friedhofsweg Roth sind vor zwei Wochen begonnen worden und laufen.

 

  1. Die Naturlandstiftung Lahn-Dill hat vier Biotope an die Gemeinde Eschenburg übergeben und den Naturschutz- und Heimatverein nach einem gemeinsam ausgehandelten Plan beauftragt. Auf einer Fläche von über acht Hektar hat der Verein bereits seit den 80er Jahren mit Ehrenbürgermeister Otto F. Schlemper hier wichtige Aufbauarbeit geleistet, die nun eine neue Qualität erreichen.

 

  1. Naturschutz lebt nicht von Verboten, sondern von Arbeit mit Augenmaß – das hat der Naturschutz- und Heimatverein schon bewiesen, als vor 50 Jahren bei seiner Gründung noch ein ganz anderes Verständnis vorherrschte. Der Verein feiert sein Jubiläum vom 2. bis 4. August im Festzelt, wo am Freitag der Kommers, am Samstagabend Tanz und am Sonntag Festgottesdienst und Frühschoppen geplant sind. Am Samstag ab 12 Uhr soll ein „stehender Festzug“ das ganze Dorf an der Feier beteiligen.

 

  1. Der geplante Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ mitsamt Wohnung ist bekannt gemacht worden. Für das 430 m² große Areal am Achenbacher Weg 2 wird der von der Gemeindevertretung erwartete Preis von mindestens 150.000 € mitgeteilt. Bis heute hat niemand ein Gebot abgegeben.

 

  1. Die Mobilfunk-Unternehmen Vodafone und Telekom haben den aus der Bürgerschaft vorgeschlagenen Standort auf der „Hörler Seite“ geprüft und als nicht machbar eingestuft. Das Areal ist zum einen nicht durch Richtfunk anbindbar und – was schwerer wiegt – bietet keine Basis dafür, die Ortslage zu versorgen. Standorte müssen „versorgungsnah errichtet werden, da Mobilfunk heute nur noch im zweiten Schritt der Sprachtelefonie dient, sondern in erster Linie der Datennutzung. Bei einer Entfernung von 1,5 bis 2 Kilometer ist dieses Versorgungsziel nicht mehr zu erreichen.“ Der Standort am alten Festplatz wird als machbar eingestuft.

 

 

Gemeindewerke:

 

  1. Trinkwasserspender: Kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst spendieren die Gemeindewerke im Rathaus Eschenburger Wasser. An einem Spender kann das Wasser aus der Leitung gezapft und mit viel, wenig oder keinem Sprudel versetzt werden. Gut für die Umwelt ist es, eigene Becher mitzubringen.

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Abwasser 4.0: Die Ausbau-Strategie für eine zukunftsfähige Erweiterung der Kläranlage ist den Gremien-Mitgliedern beider Gemeinden vorgestellt worden. Experten von Unger Ingenieure und vom Abwasserverband haben die Entsorgungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten erläutert, die ab 2021 für den gemeinsamen Wirtschafts-Standort an der „Oberen Dietzhölze“ geschaffen werden sollen.

 

  1. Preis für Erweiterungsflächen: Der Gutachterausschuss für den Lahn-Dill-Kreis hat für die Flächen, die für eine Erweiterung der Kläranlage interessant sein könnten, einen Preis von 3,90 € pro Quadratmeter ermittelt. Erste Eigentümer, darunter auch die Gemeinde Eschenburg, haben Verkaufsbereitschaft gezeigt für dieses gemeinsame Vorhaben.

 

  1. Wissenbach auf Pump: Die Pumpstation mit Druckleitung zur Kläranlage ist fertiggestellt und leistet gute Dienste.

 

  1. Teichanlage wird gebraucht: Das Gelände der ausgedienten Teichkläranlage wird auch weiterhin benötigt, wird der Abwasserverband nun ermitteln – dabei ist auch der Hochwasserschutz nicht zu vernachlässigen.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Strömungskanal strudelt wieder: Für die defekte Pumpe ist endlich Ersatz eingetroffen.

 

  1. Premium-Plätze im Panoramabad: Die Bannerwerbung an der langen Wand des Freizeitbads ist komplett. 16 Partner von „Panoramablick“ sind dort mit Werbung vertreten, zwei sind auf der Dienstkleidung des Teams zu finden und eine Firma sponsert die Eintrittskarten. Nun schlägt das Freizeitbad ein neues Kapitel auf: An der Glaswand zum Bistro gibt es nun Platz für „Premium“. Dort können Panoramablick-Partner größer und bunter werben als auf den Bannern an der langen Wand. War bislang 2 x 1 Meter das Maß aller Dinge, gehen an die Front drei Flächen mit 241×76 Zentimetern Größe. Diese Premium-Plätze vermietet das Freizeitbad für je 1.000 € im Jahr. Das ist doppelt so viel wie die Banner an der Seite kosten, bietet aber auch mehr Platz an prominenter Stelle.

 

  1. Doppel-Jubel: Der Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal wird 50 Jahre alt. Der Förderverein des Freizeitbads feiert 10. Geburtstag. Zusammen soll am 24. August gefeiert werden mit einer Schwimmbad-Party. Los geht es um 7 Uhr mit Brunch im Bistro, danach viele Spiele für die ganze Familie, abends steigt eine Disco-Party.

 

  1. Schließung vorm Volkstrauertag: Erneuerungen in Steuertechnik und Elektrik sieht man nicht, sie sind aber wichtig. Deshalb erfolgt der nächste Sanierungs-Schritt in der Zeit vom 28. Oktober bis einschließlich 17. November. Am 18. November startet das Freizeitbad „Panoramablick“ mit einem Warmbadetag.

 

  1. Sanierung der Steuerungstechnik: Als nächste Schritte im Bauprogramm stehen wichtige Teile der Wassertechnik an. Für die Erneuerung der SPS-Technik, Installation eines neuen Schaltschranks und Einbau von Frequenzumformern für Pumpen ist die Pfeiffer Electronic GmbH (Greifenstein) beauftragt worden. Für die Elektro-Unterverteilung, die noch als Erstausstattung im Schwimmmeister-Raum steht, und eine Erneuerung des Bedien- und Anzeige-Tableaus mit KNX-Steuerung wird das Ingenieur-Büro Aßmann (Haiger) die Ausschreibung vornehmen, hat der Vorstand beschlossen. Für 2020 ist wieder ein Antrag beim Förderprogramm „SWIM“ zu stellen.

 

  1. Team sucht Verstärkung: In der Aufsicht ist ab 1. September eine Stelle für Fachangestellte für Bäderbetriebe zu besetzen. Für die Reinigung wird für 20 Monate ein „Springer“ gesucht, der sich als feste Aushilfe einarbeitet. Mehr unter freizeitbad-panoramablick.de/jobs im Internet.

 

  1. Türöffner-Tag: Am 3. Oktober machen wir wieder mit beim „Türöffnertag“ mit der Maus. Um 11, 13 und 15 Uhr bieten wir kindgerechte Touren durch die Technik an. Unter wdrmaus.de sind die Türen bei den „Extras“ zu finden.

Niederschrift über die Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 04.06.2019

Niederschrift über die 14. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 4. Juni 2019, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der stellv. Ausschussvorsitzende Leo Müller eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, den Vertreter der Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2:           Bericht zum Projekt Drop In(klusive)

 

Karin Ziegler stellt kurz das Projekt Drop In(klusive) vor. Dies ist ein unverbindliches, aber verlässliches Angebot für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, das ihnen hilft, sich locker auszutauschen und wo sie Fragen stellen können. Jeder kann von den Erfahrungen des Anderen profitieren. Auch soll es orts- oder kulturfremden Eltern helfen, sich besser im Ort zu integrieren.

Das Projekt startete am 27.03.2018 in beiden Kindertagesstätten in Eibelshausen und soll über zwei Jahre laufen. Jetzt findet es aber nur noch in den Räumlichkeiten der ev. Kita „Pusteblume“ statt. Das Treffen ist jeweils mittwochs von 15:30 bis 17:30 Uhr.

 

Die beiden Honorarkräfte Katja Künzl und Sandra Schwehn berichten, dass die Erfahrung zeigt, dass diese Kinder, wenn sie aufgrund ihres Alters in die Kita wechseln, sich schneller eingewöhnen, da sie die Erzieherinnen und die Einrichtung bereits kennen.

Auf die Frage hin, ob das Projekt auch nach den zwei Jahren weiterlaufen kann, teilt Frau Ziegler mit, dass dies Kosten von ca. 5.000 € zzgl. Raum verursachen würde. Diese Summe könnte über Spender, Sponsoren und Eigenmittel finanziert werden. Sie schlägt vor, wenn Interesse daran besteht, sich Mitte/Ende des Jahres noch einmal zu treffen, um weiter darüber zu sprechen.

 

TOP 3:           Produktbericht 123 – Kindertagesstätten

 

Bürgermeister Konrad berichtet aus dem Produktbericht 123. Der Bericht wurde allen Ausschussmitgliedern vorab zugestellt und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

TOP 4:           Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung

 

Bezüglich des Platzbedarfs für Betreuungsplätze insbesondere für Kinder ab dem 3. Lebensjahr fand am 23.04.2019 ein Gespräch mit der beim Lahn-Dill-Kreis für unsere Gemeinde zuständigen Sachbearbeiterin statt. Der Gemeindevorstand wurde am 29.04.19 über das Gespräch mit und über den Platzbedarf informiert. Am 08.05.2019 wurde in der Steuerungsrunde „Kita“ ebenfalls über die Problematik gesprochen. In der Sitzung des Gemeindevorstands am 06.05.2019 wurde ausgesagt, dass der Vorstand die Schaffung von Plätzen in Eiershausen favorisiert. Dies wurde der Steuerungsrunde entsprechend mitgeteilt. Der Gemeindevorstand hat am 20.05.2019 die folgenden Beschlüsse zur Bedarfsplanung und zum weiteren Vorgehen gefasst.

 

  1. Die Gemeinde ist Träger der Bedarfsplanung und ist dieser Aufgabe auch seit 2013 nachgekommen. Dabei wurden die Einschätzungen der Einrichtungen gebündelt und direkte Bedarfsabfragen bei den Eltern erhoben. Daraus waren immer verbleibende Kapazitäten in den sieben Einrichtungen ersichtlich.

 

  1. Die jetzige Situation ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass mit der Gebühren-Befreiung der Ü3-Plätze des Landes für 30 Stunden (bei einer Erstattung von 135,60 € pro Kind) die Nachfrage rapide gestiegen ist und die Kosten bei vorher schon 1,7 Mio. € unkalkulierbar waren.

 

  1. Die angekündigten Fördermittel stehen zwar bereit, sind aber mit hohem Aufwand verbunden und benötigen lange Vorlaufzeiten. Für die Sicherung der Plätze in Wissenbach werden diese beantragt.

 

  1. Für eine Zwischenlösung beauftragt der Gemeindevorstand die Verwaltung, zusammen mit der gemeinsamen Trägerschaft der Kirche und den Einrichtungen zum Sommer hin eine Container-Lösung zu finden.

 

  1. Zudem ist die Einrichtung einer weiteren Waldgruppe zu prüfen und nach Möglichkeit einzurichten.

 

  1. An der weiteren Planung für die Modernisierung der Kita Wissenbach ist zur Platzsicherung festzuhalten.

 

  1. Für den Neubau einer Einrichtung ist ein geeigneter, zentraler Standort zu finden, der zur weiteren Siedlungsentwicklung der gesamten Gemeinde passt und den Wirtschaftsstandort stärkt (Vereinbarkeit von Familie und Beruf).

 

  1. Hierfür ist zudem ein geeigneter Träger zu finden, wofür auch andere freie Träger anzusprechen sind.

 

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel müssen bereitgestellt werden. Gegebenenfalls durch einen Nachtragshaushalt.

 

Die Mitglieder der Steuerungsrunde teilen die Auffassung, dass schnellstmöglich Plätze geschaffen werden müssen, auch als Provisorium (Bereitstellung von Containern). Folgende Vorschläge wurden in der Steuerungsrunde besprochen:

 

  1. Vorschlag des Gemeindevorstandes, Plätze in Eiershausen zu schaffen.

 

  1. Die Leitung der ev. Kita „Pusteblume“ in Eibelshausen hat signalisiert, dass sie gerne bereit ist, die Einrichtung in Eibelshausen zu erweitern.

 

  1. Die Leitung der kath. Kita in Eibelshausen hat die Nutzung des Pfarrsaals der kath. Kirche in Eibelshausen vorgeschlagen. Die Kirchengemeinde hat dies aber mittlerweile abgelehnt.

 

  1. Nach Aussage von Herrn Schüler vom Dekanat könnte in Simmersbach eine Waldgruppe eingerichtet werden. Dies wird gegenwärtig geprüft.

 

  1. Eine Erweiterung in Hirzenhain sollte, weil der Bedarf in Eibelshausen und Wissenbach besteht, nicht weiter verfolgt werden.

 

 

Am 06.06.2019 sollen die vorgenannten Vorschläge zusammen mit Herrn Schüler vom Dekanat und Frau Richtmann vom Lahn-Dill-Kreis besprochen werden. Dazu sind auch die notwendigen Ortsbesichtigungen vorgesehen. Wir erwarten, dass am 06.06. von Seiten des LDK Aussagen getroffen werden, in welchem Umfang und mit welcher Ausstattung Container beschafft werden müssen.

 

Das vordringliche Ziel muss es sein, den gegenwärtigen Platzmangel bis zum Beginn des neuen Kita-Jahres 2019 zu beheben. Im Anschluss daran wird die Gemeinde den Bau einer weiteren Kita in Angriff nehmen müssen. Ein Neubau/Anbau wird einen längeren Vorlauf benötigen.

 

Der Ausschuss bittet als weitere Vorschläge zu prüfen:

 

  • Altes Rathaus, Wissenbach, mit Anbau von Containern
  • Räumliche Vergrößerung einer Kita durch Anbau anstatt eines Neubaus

 

Für letzteren Punkt könnte sich insbesondere die Kita in Wissenbach eignen, da diese ohnehin umgebaut wird. Zudem steht dort unmittelbar angrenzend das Grundstück des Spielplatzes zur Verfügung. Der Ausschuss bittet darum, die Möglichkeiten eines Anbaus für alle sieben Kitas zu prüfen, um so ggf. einen Neubau vermeiden zu können, und dem Ausschuss über die Prüfungsergebnisse zu berichten.

 

Unter Einbeziehung der zwei weiteren Vorschläge beschließt der Kultur- und Sozialausschuss einstimmig, die Vorgehensweise des Gemeindevorstandes zur Bedarfsplanung und zur Erweiterung des Betreuungsangebotes zu unterstützen.

 

TOP 5:           Mitteilungen und Anfragen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Punkten:

 

  • Ferienpass mit 63 Aktionen, darunter fünf Fahrten
  • Anmelden bis 16. Juni unter ferienprogramm-online.de online
  • Neugestaltung des Eibelhäuser Marktes zum Eschenburger Erlebnis 2020
  • Einbeziehung der Vereine und Senioren
  • Sportlerehrung mit Weltmeisterin gewünscht
  • Hirzenhain-Jubiläum mit Keltenstein-Kopie
  • Neuer Kontakt zu Becov nad Teplou über Feuerwehr
  • Altenheim plant Eröffnung im Oktober
  • Kursana-Büro am Marktplatz 2
  • Positive Prüfung für 22 Spielplätze
  • Kulturbericht des Lahn-Dill-Kreises
  • Ausschreibung „Aktion Generation“
  • DGH-Reservierung online unter https://dgh.gemeinde-eschenburg.de
  • Eschenburg-App

 

Der stellv. Vorsitzende Leo Müller informiert, dass von der SPD-Fraktion für das bisherige Ausschussmitglied Jacob Manderbach Herr Jan Knöbel für den Ausschuss berufen wird.

 

 

(Müller)                                                                                (Tödter)

Stellv. Vorsitzender                                                           Schriftführerin

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2019

Niederschrift über die 24. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 06.06.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Zur Tagesordnung liegt ein Dringlichkeitsantrag des Gemeindevorstandes vor: Prostituiertenschutzgesetz – Übertragung der Aufgabe an den Lahn-Dill-Kreis. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, diesen Punkt als TOP 4 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Punkt 2:      Holzvermarktung

 

Bisher erfolgte die gesamte Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes im Rahmen einer gesetzlichen Beförsterung durch das Land Hessen (Forstamt Herborn). Dies beinhaltete bislang auch den gesamten Holzverkauf. Der Holzverkauf durch das Forstamt wurde jedoch durch die Kartellbehörden beanstandet. Das Land Hessen hat daher die Holzvermarktung für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ab dem 01.01.2019 eingestellt. Von Seiten des Forstamtes konnten aber noch bis Ende 2018 Kaufverträge abgeschlossen werden, die in 2019 erfüllt werden. Für die Abwicklung dieser Verträge greift eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2019. Seit dem 01.01.2019 vermarktet die Gemeinde das Holz selbst. Wir werden dabei aber von Seiten des Forstamtes unterstützt (Bereitstellung der benötigten Daten und Lagepläne).

 

Mögliche Vorgehensweisen:

 

Variante 1:

 

Die Gemeinde Eschenburg beteiligt sich mit mehreren Kommunen an der in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisation (HVO). Der finanzielle Aufwand dieser Organisation, die derzeit 4 Vollzeitstellen für die Erledigung der Aufgaben vorsieht, sind von den Mitgliedern anteilig im Verhältnis der Größe des Waldes zur Gesamtwaldfläche und der Aufwendungen für die Holzvermarktung der Kommunen zu tragen.

 

Darüber hinaus wären die Kosten der Beförsterung und der vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf an das Land zu zahlen.

 

Problematisch ist hierbei aus Sicht der Verwaltungen von Eschenburg und Haiger, dass unser Wald zum einen durch das Forstamt und zum anderen durch die HVO  betreut wird, die entweder direkt oder über uns miteinander arbeiten müssen. Also sind an einem Vorgang drei Organisationen beteiligt (HVO, Forstamt, Gemeinde). Die Holzvermarktungsorganisation setzt sich im Wesentlichen aus Kommunen des Südkreises und Kommunen aus dem Landkreis Gießen zusammen. Hier fehlt uns der räumliche Bezug. Wir befürchten, dass der Fokus auf dem Südkreis liegen wird.

 

Variante 2:

 

Die Gemeinde übernimmt in Interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger die Beförsterung selbst. Hierbei bleiben die Produktion, der Betrieb und die Vermarktung in einer Hand.

 

Die Stadt Haiger beabsichtigt, einen eigenen Förster einzustellen. Dieser wird dann auch die Kommunalwaldflächen von Eschenburg betreuen. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser wird ausgehandelt, sobald die grundsätzliche Entscheidung vorliegt, die Beförsterung und die Holzvermarktung in eigener Regie vorzunehmen.

 

Die Kosten sollen im Verhältnis der zu bewirtschafteten Waldflächen verteilt werden.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Übernahme der kompletten Beförsterung des Gemeindewaldes einschließlich der Holzvermarktung mit der Stadt Haiger in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

  1. Kündigung der Beförsterung mit dem Land Hessen bis zum 01.01.2020, sofern möglich.

 

  1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Haiger für die interkommunale Zusammenarbeit.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.

 

Punkt 3:      Gemeinsamer Aufruf Dillenburg, Eschenburg und Dietzhölztal zur Ortsumgehung Wissenbach/Frohnhausen

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den nachfolgenden Aufruf an die Landesregierung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal beschließen den gemeinsamen Aufruf an das Land Hessen:

 

Die Aufnahme der Ortsumgehungen Frohnhausen und Wissenbach in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes ist erfolgt. Die intensiven Bemühungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, der Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sowie der Oranienstadt Dillenburg sind fortzuführen. Die Beteiligten halten an den Beschlussfassungen zur Schaffung der Ortsumgehungen fest. Sie fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, den mit der Aufnahme des Projektes in den vordringlichen Bedarf verbundenen Planungsauftrag umzusetzen, die Planung der Ortsumgehungen zu priorisieren und alle notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung der Ortsumgehungen zu unternehmen.

 

Punkt 4:      Prostituiertenschutzgesetz – Übertragung der Aufgabe an den Lahn-Dill-Kreis

 

Bei der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) sind in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landräte als Kreisordnungsbehörden zuständig. Auch die größeren Städte und Gemeinden, darunter Eschenburg, sehen sich nicht in der Lage, die Aufgaben aus dem Gesetz sinnvoll zu erfüllen. Diese Aufgaben sind, selbst bei einer Fallzahl von Null, statistischer Natur. Sollte jemand die im Gesetz verbriefte Anlaufstelle nach dem Gesetz suchen, hat vor allem der Hinweis auf Beratungsangebote zu erfolgen, die ohnehin beim Kreis angesiedelt sind. Daher bietet es der Lahn-Dill-Kreis alle Kommunen an die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu übernehmen (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Es wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe maximal mit einer halben Stelle für den kompletten Kreis zu erfüllen ist. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.

 

Alternative/n zum Beschluss/Entscheidungsvorschlag

Alternativ könnte die Aufgabe – vom Land Hessen durch die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) vom 24. Januar 2018 (GVBl. S. 19) auf die Kommunen > 7.500 Einwohnern übertragen – selbst vollzogen werden.

Finanzielle Auswirkungen/Folgekostenbelastungen:

Der Lahn-Dill-Kreis erhält für die Übernahme der Aufgabe eine Umlage in Höhe von 5 ct pro Einwohner und Jahr zur Deckung seiner Kosten. Gebühren und Bußgelder verbleiben beim Lahn-Dill-Kreis.

Befristung der Regelung/en

Keine. Eine Kündigung ist jährlich möglich. Auf die Aufhebungsregelungen in § 5 Abs. 1 wird hingewiesen.

Begründung

 

Die Übernahme der Aufgabe durch die Gemeinde selbst hätte folgende Konsequenzen:

  • Anschaffung eines Spezialdruckers für die Erstellung fälschungssicherer Anmeldebescheinigung für Prostituierte, der den Vorgaben der Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung – ProstAV) entspricht.
  • Anschaffung einer Fachanwendung (Software), die gewährleistet, dass der (Prostitutions-Statistikverordnung – ProstStatV entsprochen werden kann.
  • Durchführung von Beratungsgesprächen, in deren Rahmen die P. zu informieren ist über
    • die Rechtslage nach dem ProstSchG
    • die Absicherung im Krankheitsfall
    • gesundheitliche und soziale Beratungsangebote auch bei Schwangerschaft
    • Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und
    • die bestehenden steuerrechtlichen Verpflichtungen
  • Organisation der Hinzuziehung von Fachberatungsstellen und Sprachmittlern (beide kostenpflichtig) zum Beratungsgespräch nach § 8 ProstSchG
  • Fortbildungsbedarf bei den zuständigen Mitarbeiter(inne)n
  • Schaffung eines vertraulichen Rahmens für das Beratungsgespräch (zugangsgeschützter Bereich)
  • Durchführungen von Erlaubnisverfahren für Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen und –vermittlungen
  • Erteilung von Stellvertretungserlaubnissen
  • Rücknahmen und Widerrufe der Erlaubnisse
  • Überwachung der Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen und –vermittler inklusive
    • unangekündigter Betriebskontrollen (mit der Polizei, dem Finanzamt, dem Zoll, dem Gesundheitsamt),
    • Überwachung der strengen Buchführung und des Betriebskonzeptes,
    • Überwachung der Einhaltung der Kondompflicht
    • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zur Beschaffenheit und Ausstattung der Zimmer
    • Überwachung der Einhaltung der Anmeldpflicht
    • Überwachung der Aufzeichnungspflichten der Betreiber
    • Führung von Widerspruchsverfahren
    • Führung von Verwaltungsstreitverfahren

 

Weitere Aspekte

Effizienz

Aufgrund der in Eschenburg nicht zu erwartenden hohen Fallzahlen ist davon auszugehen, dass sich effiziente Routine beim Vollzug dieses Gesetzes nicht ergeben kann. Belastbares Erfahrungswissen kann so nicht entstehen. Zuständige Sachbearbeiter/innen müssten sich immer neu in die Materie einlesen oder andernorts nachfragen. Das erhöht die Gefahr von Vollzugsdefiziten und den Zeitaufwand. Die Konzentration der Aufgabe ist beim Kreis auch deswegen sinnvoll, da unangekündigte Überwachungsmaßnahmen erfolgen müssen. Die Organisation und Durchführung dieser mit der Polizei, ggf. den Finanzbehörden und dem Gesundheitsamt ist komplex und brisant und sollte deswegen gebündelt erfolgen.

Einheitlicher Vollzug im Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis / der Landrat bietet auch den anderen zuständigen Städten und Gemeinden > 7.500 Einwohnern mit Ausnahme der Stadt Wetzlar an, die Aufgabe zu übernehmen. Alle Kommunen, die sich gegenüber dem Kreis geäußert haben – das sind derzeit acht von zehn – wollen die Aufgabe übertragen. Bei den zwei ausstehenden ist es nicht ausgeschlossen. Damit wäre ein einheitlicher Vollzug gewährleistet.

Bündelung beim Lahn-Dill-Kreises

Andere Dienststellen des Kreises sind ohnehin bereits mit Bordellen bzw. Prostituierten befasst, nämlich das Gesundheitsamt, das die gesundheitliche Beratung der Prostituierten nach § 10 ProstSchG durchführen muss und die Bauaufsichtsbehörde, die sich mit den baurechtlichen Aspekten von Bordellen als baulichen Anlagen zu befassen hat. Insofern ist auch aus diesem Blickwinkel eine Bündelung der Aufgabe beim Lahn-Dill-Kreis sinnvoll.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß der vom Lahn-Dill-Kreis vorgelegten Vereinbarung zuzustimmen. Diese Vereinbarung soll nach Möglichkeit auf 10 Jahre abgeschlossen werden.

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad hat Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Vertrag für gemeinsamen Windpark Galgenberg unterzeichnet
  • Prognosen für Schall und Schatten positiv
  • Gemeinsame Ausschreibung für Stromlieferung 2020 bis 2022
  • Kampf im Wald gegen Borkenkäfer-Befall, auch mit Pflanzenschutzmitteln
  • Video-Wettbewerb endlich-energie.de/zukunftswerkstattenergie
  • Verhandlungen für „Feuerwehrticket“
  • Umsatzsteuer-Problem fürs Schulschwimmen
  • Elektroschrott-Entsorgung ist bundesweites Problem
  • Eschenburg-App
  • Kita-Ampel und Bedarfsplanung

 

Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt:

 

  • Parkende LKW und Verunreinigung in Wissenbach
  • Baubeginn Brücke K 7
  • Ehemaliger Lebensmittelmarkt Wissenbach

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer