Autorarchive: Tanja Busch

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Dienstag, den 18. Juni 2019, um 19.00 Uhr,

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 22. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

  1. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände und Anfragen

 

  1. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

  1. Holzvermarktung / Beförsterung

 

  1. Gemeinsamer Aufruf Ortsumgehung Frohnhausen / Wissenbach der Kommunen Dillenburg, Eschenburg, Dietzhölztal

 

  1. Übertragung des Vollzuges des Prostituiertenschutzgesetzes an den Lahn-Dill-Kreis

 

Anfragen der Fraktionen

 

  1. Anfrage der SPD-Fraktion „Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg“

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2019

Zu der am  Donnerstag, den 06. Juni 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 24. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Holzvermarktung
  3. Gemeinsamer Aufruf Dillenburg, Eschenburg und Dietzhölztal zur Ortsumgehung Wissenbach/Frohnhausen
  4. Fragen und Mitteilungen

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 04.06.2019

Zu der am Dienstag, den 4. Juni 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 14. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:    

1.    Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

  1. Bericht zum Projekt Drop In(klusive)

 

  1. Produktbericht 123 – Kindertagesstätten

 

  1. Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

 

gez. Bieber

(Vorsitzender)

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2019

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 11.04.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 28.03.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Antrag gestellt, die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu nehmen.

Der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu. Somit wird dieser Punkt als TOP 6 behandelt.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über die letzte Sitzung des Ältestenrates. In dieser Sitzung wurde über die Sanierung des Holderbergstadions, die Partnerschaft mit Petschau sowie über Regularien zum Ablauf der Gemeindevertretersitzungen gesprochen.

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Insbesondere weist Bürgermeister Konrad auf den Termin der Vereine mit dem Sportcoach für das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ am 09.05.2019 hin sowie auf die Umsetzung der Baumaßnahmen von Hessen Mobil in der Gemeinde.

 

Im Anschluss daran wird zum Bericht eine Frage gestellt zum Thema „Eschenburg blüht und glüht – Neugestaltung des Made“.

 

Unabhängig zum Bericht wird eine Frage zur noch nicht erfolgten Veröffentlichung des Protokolls des Ortsbeirates Wissenbach vom 25.02.2019 gestellt.

 

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 03.04.2019 und der Haupt- und Finanzausschuss am 04.04.2019 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

 

Punkt 5:      Standortsuche der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Firma Vodafone GmbH in der Gemarkung Roth

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Firma Vodafone GmbH – vertreten durch die Firma eubanet GmbH – haben die Gemeinde Eschenburg gemäß § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über die geplante Errichtung einer Mobilfunkstation in der Gemarkung Roth informiert.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH gibt keinen Suchkreisradius vor, da die örtliche Topographie und Bebauung maßgeblichen Einfluss auf die spätere Standortauswahl haben. Die Deutsche Telekom Technik GmbH bittet um Standortvorschläge in der Nähe des Suchkreismittelpunktes, die durch die Firma ergebnisoffen auf ihre Eignung geprüft werden.

 

Ebenfalls zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur sucht die Firma Vodafone einen geeigneten Standort für eine Mobilfunkstation in der Gemarkung Roth. Die benötigte Grundfläche beträgt 10 x 10 Meter. Der Mast wird eine ungefähre Höhe von 20 Meter – je nach Standort – haben.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Grundstücksangelegenheiten, die im Zusammenhang mit Mobilfunk stehen, in jeden Fall der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gemeindevorstand möchte verhindern, dass ein Funkmast auf einem Privatgrundstück innerhalb der Ortslage oder in der Nähe der Ortslage errichtet wird und empfiehlt daher den Firmen, ein Angebot für einen gemeinsamen Standort zu unterbreiten.

Über dieses Thema wurde auf einer Bürgerversammlung am 28.03.2019 im OT Roth informiert.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist darauf hin, dass der Verwaltung ein Schreiben und eine Unterschriftenliste von Rother Bürgern vorliegen. Das Schreiben und die Unterschriftenliste wurde allen Körperschaftsmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.

 

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:

 

Der erste Standortvorschlag soll weiterhin die Hörler Seite sein. Als Alternative wird der alte Festplatz vorgeschlagen. Es soll nur ein Mobilfunkmast für beide Anbieter genehmigt werden.

 

 

Punkt 6:      Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg – Anleinpflicht für Hunde

 

Die Gemeindevertretung hat am 06.09.2018 (Punkt 9) beschlossen:

 

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über eine Anleinpflicht für Hunde zu beraten und in der Satzung zu verankern, wie es bereits in anderen Bundesländern wie z. B. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich geregelt ist. Möglich wäre auch eine Anleinpflicht zumindest in der Brut- und Setzzeit vom 15.03. bis 15.07. eines jeweiligen Jahres, wie bereits in Südhessen umgesetzt (ebenfalls in Bremen und Niedersachsen).“

 

Die Gemeinde kann in der Eschenburger Gefahrenabwehrverordnung Flächen nennen, wo Leinenzwang bestehen soll.

 

Zum Beispiel:

 

  1. während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und/oder auf Wiesen
  2. innerhalb bebauter Ortslagen
  3. generell im Wald
  4. oder auch einfach alles lassen wie es ist und auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinweisen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 04.04.2019 dafür ausgesprochen, die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg im § 3 (Tiere) den Absatz 1 zu ergänzen.

 

  • Die Eigentümer, Halter oder die Begleitpersonen von Hunden und anderen Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere sich nicht ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen. Sie haben die Tiere von Kinderspielplätzen oder Spielanlagen, Friedhöfen und Anpflanzungen fern zu halten. Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg im § 3 (Tiere) den Absatz 1 um den folgenden Satz zu ergänzen: „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.“ Die Gefahrenabwehrverordnung ist neu zu fassen.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wird angeregt, auf den Hundesteuer-bescheiden auf diese Regelung hinzuweisen.

 

 

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2019

 

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2019

 

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Weltmeisterin zu feiern: Der Tina Hermann aus Hirzenhain ist im kanadischen Whistler im Skeleton wieder Weltmeisterin geworden. Nach zwei WM-Titeln mit der Mannschaft und dem Solo-Erfolg von 2016 in Igls wiederholte die 27-Jährige ihren Triumph und verwies ihre Team-Kolleginnen auf die Plätze. Am Wochenende wird sie ihr Heimatverein willkommen heißen. Für die Gemeinde möchten wir sie nun mit dem Sportehrenpreis auszeichnen.

 

  1. Start für Stiftung: Der Stiftungsrat hat in seiner ersten Sitzung Manuel Stößinger (Simmersbach) zum Vorsitzenden gewählt, Michaela Eckhardt (Eibelshausen) ist seine Stellvertreterin. Weiter gehören Jan Niklas Müller (Wissenbach), Dirk Holighaus (Hirzenhain), Monika Hartmann (Eiershausen) und Rainer Pliska (Roth) zu dem Team, das nicht nur aus den Erträgen der bislang 15.255 € Startkapital der Stiftung Gutes tun möchte. Mit 5.000 € Spende hilft die Sparkasse Dillenburg, bevor es aus den Zinsen etwas zu verteilen gibt. Zudem will die „Stiftung für Eschenburg“ eigene Projekte starten und für gemeinsame Ziele sammeln. So ist auch daran gedacht, für Spenden zur Sanierung des Holderbergstadions Spendenbescheinigungen auszustellen.

 

  1. Video-Wettbewerb „Zukunftswerkstatt Energie“: Am 13. Oktober ist Einsendeschluss für einen Video-Wettbewerb, der bereits vor der Energie-Messe am 9. und 10. November jungen Forscherdrang locken soll. Mit einem Video können Jugendliche mitmachen bei der „Zukunftswerkstatt Energie“. Im Blick auf die Energie-Messe können zu diesem Wettbewerb beispielsweise Berufe mit Energie vorgestellt werden oder auch knifflige Fragen, z. B. wieviel Energie meine Handynutzung braucht. Bei der Energie-Messe am 9. und 10. November 2019 in der Wissenbacher Mehrzweckhalle sollen die Gewinner vorgestellt werden. Aussteller, Referenten und Interessenten können sich auch schon anmelden oder anbieten für die „kleine Messe der großen Möglichkeiten“. Mehr Informationen unter endlich-energie.de im Internet.

 

  1. Günstiges Fichtenbrennholz: Die max. Bestellmenge für Brennholz gerückt am Weg in langer Form (Industrieholz) ist aufgehoben worden. 20 € kostet der Festmeter Fichtenholz.

 

  1. Eschenburg blüht und glüht: Für eine Neugestaltung des „Made“ entwickelt die AG Markt derzeit Ideen, aus der Eibelshäuser Veranstaltung ab 2020 ein Eschenburger Erlebnis zu machen. Der Frühjahrs-Termin am zweiten Mai-Wochenende kann demnach dann unter dem Motto „Eschenburg blüht“ laufen; „Eschenburg glüht“ ist im Herbst die Devise am zweiten Oktober-Wochenende. Die nächste Vorbereitungsrunde ist am 25.04.2019 um 19 Uhr im Rathaus.

 

  1. Schüleraustausch mit Becov nad Teplou: Der neue Bürgermeister Miroslav Nepras hat zum Besuch eingeladen und die Holderbergschule plant für die Zeit vom 17. bis 22.09.2019, wenn bei uns die 750-Jahr-Feier in Hirzenhain ansteht.

 

  1. Programm „Sport und Flüchtlinge“ hilft Vereinen:000 € gibt das Land Hessen mit seinem Programm „Sport und Flüchtlinge“ nach Eschenburg. Wie die Mittel bei Sport und Miteinander helfen können, soll am 09.05.2019 um 19 Uhr ein Treffen im Rathaus zeigen, zu dem unser Sport-Coach Dr. Paul Cyris einlädt.

 

  1. Neues Auto im „Pool“: Für Fortbildungen und andere Fahrten der Verwaltung hat im jüngsten Jahr ein Hybrid-Auto geholfen. Neben dem „Stromer“ hat sich ein zweites Poolfahrzeug als günstig erwiesen, mussten durch diese Kombination deutlich weniger Reisekosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug erstattet werden. Unter fünf Leasing-Angeboten stach nun ein Ford Kuga vor, der zu 101 € netto über zwei Jahre geleast wird.

 

  1. Bach ist der Schreiner: Für Schreinerarbeiten in vier Objekten hat die Gemeinde Eschenburg per E-Vergabe ausgeschrieben, wofür sich fünf Firmen interessiert haben. Das günstigste Angebot kam von Fa. Bach (Eschenburg) mit 10.436 €.

 

  1. Sparen bei der Straßenbeleuchtung: Tüchtigen Mitarbeitern ist es zu verdanken, dass wir seit 1993 die Verbräuche kontrolliert haben und die Umrüstung auf LED selbst stemmen konnten. Der Erfolg lässt sich sehen: Der Verbrauch ist von 365.852 kWh in 2016 auf 122.279 kWh in 2018 zurück- gegangen. Es wird mit einem weiteren Rückgang des Verbrauchs gerechnet, weil der OT Wissenbach erst Mitte 2018 vollständig auf die neue LED-Beleuchtung umgestellt wurde. Oder über die ganze Zeit betrachtet: 1993 hatte die Gemeinde Eschenburg 1.221 Straßenlampen, die im Jahr 591.288 kWh „gefressen“ haben. 2018 waren es 1.464 Leuchten, die 122.279 kWh verbrauchten. Damit war die LED-Umrüstung noch nicht vollendet, aber der Trend war klar. Auch dank der verkürzten Brenndauer und Investition in Spar-Technik sind die Kosten pro Straßenlampe gesunken von umgerechnet 55,62 € in 1993 auf 19,04 € in 2018. Und das trotz steigender Stromkosten.

 

  1. Informationsabend Medienkonsum und Computerspiele: Zusammen mit der Holderbergschule wird die Gemeinde am 14.05.2019 abends im Bürgerhaus Eibelshausen einen Informationsabend anbieten.

 

  1. Jedes Jahr neue Azubis: Zur Personalentwicklung hat der Gemeindevorstand beschlossen, bis 2024 jedes Jahr eine neue Ausbildung zum Beruf der Verwaltungsfachangestellten zu beginnen.

 

  1. Neuer Schiedsmann: Gerhard Karle ist der neue Streitschlichter, den das Amtsgericht Dillenburg eingesetzt hat. Wie ein Schiedsrichter soll er nun in Konflikten vermitteln. Vorgänger Volker Hermann wurde nach mehr als 8 Dienstjahren aus dem Ehrenamt verabschiedet.

 

  1. Museumstag mit Manderbach: Wissenbach war eine Wiege der Auto-Industrie. In Wissenbach stellte die Firma Manderbach bis in die 50er Jahre Laster in Handarbeit her. Einer der wenigen noch fahrbaren Vehikel wird zum Museumstag am 18.05.2019 am Trafohaus in Wissenbach (Am Berg) erwartet, das zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet ist. Mehr unter regionalmuseum-eschenburg.de im Internet.

 

  1. Digitaler Rechnungsworkflow im Betrieb: Die Gemeinde, die Gemeindewerke und die beiden Verbände bearbeiten seit dem 01.04.2019 sämtliche Rechnungen digital. Vom Posteingang über die Verarbeitung in der Finanzabteilung bis zur Auszahlung durch die Gemeindekasse und der anschließenden Archivierung läuft dieser Prozess nun digital.

 

  1. Keine Elektro-Kleingeräte: Am Wertstoffhof, der für die Abfallwirtschaft Lahn-Dill nach deren Regeln betrieben wird, dürfen keine Elektrokleingeräte mehr angenommen werden. Dass im Hinweis auf die Wertstoffhof-Sommerzeit (April – Oktober) in der Wochenzeitung zwei Mal ein alter Text erschien, ist dem Verlag als Fehler unterlaufen. In beiden Fällen waren vom Rathaus aktualisierte Texte zugesandt worden. Es verhält sich aber auch während der „Sommerzeit“ so, dass aufgrund neuer Vorschriften keine Elektrokleingeräte am Wertstoffhof angenommen werden dürfen.

 

Behandlung gefasster Beschlüsse

 

  • Eschenburgturm (zuletzt Bauausschuss am 13.02.2019): Die Ortsbeiräte werden gebeten, bis zum 30.06.2019 weitere Vorschläge über geeignete Standorte für einen Eschenburgturm zu unterbreiten und eine Aussage dazu zu treffen, in welchem Umfang ein solcher Turm realisiert werden soll (Bauausführung, Möglichkeit der touristischen Erschließung). Vor der weiteren Beratung sind die vorgeschlagenen Standorte mit der dreidimensionalen Darstellung in einer gemeinsamen Sitzung zu betrachten.

 

Eibelshausen:

 

  1. Wenn der Marktplatz wegen Brückensanierung und Bushaltestellen-Neubau nicht erreichbar sein wird, werden die Busse über den Wiesenweg, im Hof und die Dammstraße fahren. An der Apotheke am Wiesenweg und an der Hauptstraße auf der Höhe des Haus Schulz wird das Halteverbot einzuhalten sein, will man den kompletten Verkehr nicht lahm legen. Hessen Mobil lässt für den Kreis die Brücke am Kreisel grundhaft erneuern. In dieser Zeit, deren Beginn Hessen Mobil noch nicht sagen kann, wird Eibelshausen „geteilt“ sein, weil keine Brücken für schwere Lasten ausgelegt sind.
  2. Nach der Brücke schließt sich die Sanierung der Kreisstraße 7 vom Kreisel bis zum Stadion an.
  3. Den Kirchplatz gestaltet die Firma Bernshausen (Bad Laasphe). Unter vier Firmen hat sie mit rd. 35.000 das günstigste Angebot abgegeben. Das teuerste lag bei über 42.000 €.
  4. Der förmliche Vergleich einer öffentlichen Ausschreibung ergab die Spannweite zwischen 180.345 € und 274.323 €, in der sechs Firmen die Sanierung der Lessingstraße und den Austausch des Kanals angeboten hatten. Die Firma Bernshausen (Bad Laasphe) hat den Zuschlag erhalten.
  5. Mit 79.084,74 € bleiben die Kosten für die Breslauer Straße deutlich unter dem, was vorher in der Anliegerversammlung angegeben werden konnte. Mit 7,62 € Straßenbeitrag pro Quadratmeter kommen die Anlieger günstiger weg als angenommen.

Hirzenhain:

 

  1. Die Bauarbeiten an der ausgedienten Bahnschlucht haben begonnen. Die Firma Lauber hat von Hessen Mobil das 1,78 Millionen Euro schwere Projekt bekommen, bei dem auch der Gehweg der Gemeinde, die Trinkwasserleitung der Gemeindewerke Eschenburg sowie eine 20-KV-Leitung und Straßenbeleuchtung für die Energienetz Mitte erledigt werden.

 

  1. Nach dem letzten Stück Industriestraße wird das Ende der Bahnhofstraße saniert. Der Austausch des Abwassersammlers wie auch der Trinkwasserleitung wurde zusammen mit dem Straßenbau geplant und ausgeschrieben. Die Firma Grimm aus Hörbach hatte unter sechs Firmen das günstigste Angebot mit 227.037 €. Der teuerste Anbieter wollte dafür mehr als 314.000 €.

 

  1. Die dienstälteste Nachwuchs-Truppe im Dillgebiet wird 50 Jahre alt. Die Jugendfeuerwehr von Hirzenhain kann am 24. und 25. Mai Jubiläum feiern. Zudem ist sie am Fronleichnams-Wochenende am Flugplatz Gastgeber beim Zeltlager des Feuerwehrverbandes.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Leitungsbau und Straßensanierung für den Drosselweg haben die Gemeindewerke ausgeschrieben und im Paket einen günstigen Preis erzielt: Unter den sieben Angeboten hatte die Firma Bernshausen (Bad Laasphe) mit knapp 80.000 € brutto den kleinsten Preis. Der Baubeginn ist für die 17. KW (direkt nach Ostern) vorgesehen.

 

Simmersbach:

 

  1. Für eine Kindertagespflege im leerstehenden Pfarrhaus ringen Kirchenvorstand und die Gemeindevorstände der beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal. Mittlerweile sind sogar drei Personen daran interessiert, hier Kinder zu betreuen. Die Verhandlungen mit der Kirche und der Pfarreivermögensverwaltung dauern an.

 

  1. Für zwei Windräder am Galgenberg haben die Hermann-Hofmann-Gruppe und unsere gemeinsame Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH einen akzeptablen aktualisierten Vertrag vorgelegt. Auf der Grundlage des Gemeindevertretungs-Beschlusses vom 02.03.2017 werden nun noch die Prognosen über Schall und Schattenwurf in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ortsbeirat Simmersbach vorgestellt.

 

 

Eiershausen:

 

  1. Den Widersprüchen gegen die Erschließungsbeitragsabrechnung für Teichstraße, die drei Anlieger eingelegt hatten, kann zum Teil abgeholfen werden: Das Flurstück 42 wird in die Verteilung aufgenommen. Das Grundstück der Gemeinde kann dann aber auch als Bauplatz (Teichstraße 4) verkauft werden.

 

  1. Gegen die Straßenbeitragsrechnung „An der Zäun“ haben drei Anlieger Widerspruch eingelegt, dem teilweise abgeholfen werden kann: Das Flurstück 400 wird als Wiese an der Umlage beteiligt.

 

  1. Beim 33. Berglauf des LC Eschenburg am 19.10.2019 mit Start am DGH Eiershausen wird sich die Gemeinde ebenso an den Preisen beteiligen wie beim 12. Volkslauf, der am 30.05.2019 im Holderbergstadion starten soll.

 

Roth

 

  1. Mit 233.071 € war die Firma Oppermann der günstigste Bieter für die Sanierung des Friedhofswegs, die in der 19. Kalenderwoche beginnen soll. Das teuerste der sieben Angebote lag nach der Ausschreibung bei über 286.000 €.

 

  1. Im Dorfgemeinschaftshaus wird die Firma Donath (Eschenburg) die Anstreicherarbeiten übernehmen. Nach Ausschreibung unter sieben Fachfirmen hatte sie mit 10.539 € das günstigste Angebot für das Paket, das neben dem DGH aufm Roth auch das Dienstleistungszentrum umfasst.

 

  1. Der Naturschutz- und Heimatverein, der auch für die Gemeinde wichtige Projekte angestoßen hat, kann vom 2. bis 4. August sein 50-jähriges Bestehen feiern.

 

 

Gemeindewerke:

 

  1. Team komplett: Zum April konnte ein Fachmann aus der Gemeinde die Arbeit bei der Wasserversorgung beginnen. Das Quartett ist wieder komplett.

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Abwasser 4.0 als Ausbau-Strategie: Eine zukunftsfähige Erweiterung der Kläranlage hat die Verbandsversammlung beschlossen. „Abwasser 4.0“ nennen wir die Ausbau-Strategie für den gemeinsamen Wirtschafts-Standort an der „Oberen Dietzhölze“, die Entsorgungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten gleichermaßen gewährleisten soll. Dabei sind ab 2021 in zwölf Jahren rund 12 Millionen Euro zu investieren. Am 22. Mai um 19 Uhr soll das gemeinsame Programm im DGH Ewersbach den Gremien-Mitgliedern beider Gemeinden vorgestellt werden.

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Schulden werden günstiger: Mit 4,14 % Zinsen lief noch ein altes Darlehen aus dem Jahre 2009. Die rd. 361.000 € Restschuld werden weiterhin bei der DG Hyp beglichen und bis Ende 2023 getilgt, aber zu einem Zinssatz von 0,27 %.

 

  1. Bannerwerbung im Bad komplett: Den letzten Werbeplatz in der Schwimmhalle hat die Firma Kärcher belegt, deren Außenstelle in Siegen uns eine neue Scheuermaschine besorgt hat.

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.04.2019

Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, den 03.04.2019 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

Beginn: 19:02 Uhr                                                                           Ende: 20:11 Uhr

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Gäste der Sitzung und den Vertreter der Presse. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Weiterhin verweist er darauf, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt. Ein Rederecht für Besucher besteht nur bei einer Sitzungsunterbrechung.

 

TOP 2: Standortsuche der Deutschen Telekom Technik GmbH und er Firma Vodafone GmbH in der Gemarkung Roth

 

Den Ausschussmitgliedern ist die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Einladung übersandt worden.

Zur Einleitung in diesen Tagesordnungspunkt gibt der stellvertretende Vorsitzende, Werner Brietzke einen kurzen Überblick über den Ablauf der bereits geführten Sitzungen zu diesem Thema. Weiterhin verweist er auf das Protokoll der Bürgerversammlung welches allen Ausschussmitgliedern zugegangen ist. Auch die Anforderung einer Flächendeckenden Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger wird erläutert.

 

Der I. Beigeordnete Joachim Kreft verweist nochmal darauf, dass die Unterlagen zur Prüfung eines Standortes in der Gemarkung Roth, Hörler Seite, nicht nur der Deutschen Telekom übersandt worden ist, sondern auch die Firma Vodafone GmbH diesen Vorschlag erhalten hat. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurden diese Unterlagen erneut zur Prüfung an die Mobilfunkbetreiber übersendet.

 

Nach kurzer Diskussion wird eine Sitzungsunterbrechung mit 4 ja Stimmen, mehrheitlich genehmigt.

Es erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 19:08 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig und empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der 1. Standortvorschlag soll weiterhin die Hörler Seite (siehe beigefügte Karte) sein.

Als Alternative wird der Alte Festplatz (siehe Karte Vorschlag Nr.1) vorgeschlagen.

Es soll nur ein Mobilfunkmast für beide Anbieter genehmigt werden.

 

TOP 3:           Bauprogramm der Gemeindewerke – Informationen

 

Durch den Betriebsleiter der Gemeindewerke Eschenburg, Reiner Müller, werden die künftigen Bauprogramme (2021-2026) vorgestellt und erläutert. Die Bauprogramme werden dem Protokoll beigefügt.

  

TOP 4:           Produktbericht 321 – Verkehrsflächen und Anlagen, weitere Informationen

 

Den Ausschussmitgliedern ist die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Einladung übersandt worden. Zur Vorlage gab es keine weiteren Fragen, Bautechniker Harald Hermann erläutert einige abgeschlossene Baumaßnahmen aus dem Jahr 2018 und einige für 2020 anstehende Projekte.

 

Punkt 5: Mitteilungen und Anfragen

 

Der Erste Beigeordnete Joachim Kreft gibt im Auftrag von Bürgermeister Konrad Informationen zu folgenden Punkten:

 

  • Vereinbarung der Gemeinde mit der Jagdgenossenschaft über Erstattung von Büro-, Sach- und Personalkosten
  • Vergabe Jahresverträge Grünflächenpflegearbeiten Friedhöfe (Wedis), Unterhaltungsarbeiten Verkehrsflächen und Gehwege (Grimm), Feldwege- und Gewässerbau (Grimm)
  • Vergünstigte Brennholzpreise für schlecht vermarktbares Nadelholz (20 €/Festmeter)
  • Baustart an der ehemaligen Bahnschlucht durch Hessen Mobil
  • Vertrag zur weiteren Schlucht-Verfüllung mit Fa. Heinrich Lauber
  • Leasing für Poolfahrzeug günstig (101 € brutto mtl. für 24 Monate)
  • Vorgehensweise zum Holderbergstadion mit Vereinen besprochen
  • Vergabe Tiefbauarbeiten für Lessingstraße (Bernshausen), Friedhofsweg (Oppermann), Bahnhofstraße (Grimm), Kirchplatz (Bernshausen) und Drosselweg (Bernshausen)
  • Auftrag nach Ausschreibung für Bodenbelagsarbeiten an Fa. Donath, Schreinerarbeiten an Fa. Bach und Anstreicherarbeiten an Fa. Donath
  • Gestattungsvertrag für Windpark Galgenberg (Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH)
  • Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung durch LED um zwei Drittel zurückgegangen (von 365.852 kWh in 2016 auf 122.279 kWh in 2018)
  • Bauarbeiten an Brücke und K 7 sowie Bushaltestelle Marktplatz (ab April ca. 3 Monate)
  • Punktlandung bei Erschließungsbeitrag Holderbergsrain
  • Widersprüchen zum Erschließungsbeitrag der Teichstraße und zum Straßenbeitrag „An der Zäun“ teilweise abgeholfen

 

Eschenburg, den 04.04.2019

 

 

Vorsitzender                                                                        Schriftführer

Werner Brietzke                                                                  Daniel Becker

 

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.04.2019

Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 04.04.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 6 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

TOP 4 – Holzvermarktung – Beförsterung – Sachstand wird als TOP 5 behandelt.

 

Punkt 2:      Personalentwicklung – Aufhebung der Stellenbesetzungssperre – Finanzabteilung

 

In der Finanzabteilung wird ab Ende Juni eine Stelle frei. Eine Stelle in der Personalabteilung wird zum 01.07.2020 frei.

Der Gemeindevorstand hat am 11.03.2019 dazu wie folgt beschlossen:

 

  1. Die Nachbesetzung einer Stelle in der  Personalverwaltung erfolgt nach einer internen Ausschreibung.
  2. Ein Auszubildender wird nach erfolgreich bestandener Ausbildung zunächst für ein Jahr übernommen. Einsatz in der Finanzabteilung.
  3. Der Gemeindevorstand beantragt beim Haupt- und Finanzausschuss die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre einer Stelle in der Finanzabteilung.
  4. Die Nachbesetzung zu Nr. 3 erfolgt in 2020 für den freien Stellenanteil.
  5. Die Nachbesetzung der Stelle in einer Größenordnung von 0,15 Stellen im Bauamt erfolgt nach der Aufhebung der Stellenbesetzungssperre und Freiwerden der Stelle in der Finanzabteilung.
  6. Die Anhebung des Stellenanteils der Verwaltungsstelle der Gemeindewerke in einer Größenordnung von 0,2 Stellen erfolgt nach der Änderung der Stellenübersicht im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke.
  7. Die Gemeinde bietet dem Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ und dem Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ die Übernahme der Arbeiten der Personalverwaltung an.

 

Der Beschluss stand unter den folgenden Voraussetzungen:

 

  1. Der Stellenplan der Gemeinde soll nicht erweitert werden
  2. Möglichkeiten der Umorganisation sind zu nutzen.
  3. Schnittstellen im Arbeitsablauf der Verwaltung sollen abgebaut werden
  4. Ein Auszubildender soll dauerhaft für die Verwaltung gewonnen werden.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Haupt- und Finanzausschuss mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme den nachfolgenden Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss hebt die Stellenbesetzungssperre für die freiwerdende Stelle in der Finanzabteilung auf.
  2. Die Stellenbesetzungssperre für die freiwerdende Stelle in der Personalabteilung ist durch den Haupt- und Finanzausschuss bereits erfolgt. Durch die internen Nachbesetzungen kann es vorkommen, dass Stellen freiwerden, die dann sofort wieder mit einer Besetzungssperre belegt sind. Der Haupt- und Finanzausschuss gibt diese Stellen für eine interne Nachbesetzung ebenfalls frei.

 

Punkt 3:      Bauprogramme der Gemeindewerke – Vorstellung

 

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses werden die Bauprogramme für den Bereich der Wasserversorgung, der Abwasser- beseitigung für die Jahre 2021 – 2026 vorgestellt.

Die Bauprogramme für den Wasser- und Abwasserbereich bilden die Grundlage für die Kalkulation der Ergänzungsbeiträge der Jahre 2021 – 2026, die in diesem Jahr kalkuliert werden.

 

Das Bauprogramm für den Trinkwasserbereich umfasst eine Investitionssumme von 1.950.000 €, davon sollen 920.000 € in das Leitungsnetz und 625.000 € in die Hochbehälter und Zwischenbehälter investiert werden. Für den Zaunbau werden 55.000 € und für die Erneuerung von technischen Anlagen werden 350.000 € investiert.

 

Die Investitionskosten in das Kanalnetz werden 2.960.000 € betragen. Dazu kommen noch die Investitionen des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“. Diese betragen rd. 5.200.000 €. Der Anteil der Gemeinde Eschenburg an diesen Investitionen beträgt 3.010.000 €, die ebenfalls in die Beitragskalkulation für den Abwasserergänzungsbeitrag einzubeziehen sind.

Die detaillierten Aufstellungen der einzelnen Investitionsprogramme sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 4:      Anleinpflicht für Hunde – Prüfungsergebnis des Gemeindevorstandes

 

Die Gemeindevertretung hat am 06.09.2018 (Punkt 9) beschlossen:

 

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über eine Anleinpflicht für Hunde zu beraten und in der Satzung zu verankern, wie es bereits in anderen Bundesländern wie z. B. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich geregelt ist. Möglich wäre auch eine Anleinpflicht zumindest in der Brut- und Setzzeit vom 15.03. bis 15.07. eines jeweiligen Jahres, wie bereits in Südhessen umgesetzt (ebenfalls in Bremen und Niedersachsen).“

 

Zur Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.09.2018 beauftragt der Gemeindevorstand die Verwaltung, die rechtliche und praktische Umsetzung des Beschlusses, auch hinsichtlich Verfolgung von Verstößen, zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

 

In Hessen gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003. Schon im § 1 steht über das Halten und Führen von Hunden: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden“.

 

Generalklausel (§ 1 Abs. 1): Die Vorschrift enthält in Abs. 1 Satz 1 (ähnlich § 1 der Straßenverkehrsordnung, StVO) ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme. Hunde, auch ungefährliche, sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen. Diese Gefahren können zum Beispiel dadurch entstehen, dass Hunde von nicht geeigneten Personen geführt werden, sich losreißen können und durch ihr Weglaufen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Die Gefahren können auch eintreten, wenn Hunde nicht ordnungsgemäß gehalten werden, sei es, dass sie nicht ausreichend beaufsichtigt werden oder dass sie von Grundstücken oder aus Wohnungen entweichen beziehungsweise weglaufen können, weil diese nicht genügend gesichert sind.

Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1). Erfasst wird auch fahrlässiges Verhalten, zum Beispiel wenn der zunächst unter Aufsicht laufen gelassene Hund plötzlich wegläuft. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 StVO ist es verboten, Hunde von Kraftfahrzeugen aus zu führen.

 

Sobald der Hundehalter sein eigenes Grundstück verlässt, hat der Hund nach § 1 Abs. 2 „ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.“ Das gilt fürs Führen und Laufenlassen des Hundes. Verstöße können gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt werden.

 

Genauer geregelt und für die Gefahrenabwehrbehörde zu handeln sind die „gefährlichen Hunde“ nach der HundeVO. Eine Einstufung als „gefährlicher Hund“ hat zur Folge, dass die Hundehaltung nur noch mit einer Erlaubnis, mit eventuellen Auflagen, z.B. genereller Leinenzwang außerhalb des eingefriedeten Besitztums, möglich ist. Gefährliche Hunde sind Listenhunde, aber auch diejenigen, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen (§ 2 Abs. 2 HundeVO).

 

Durch unsere Gefahrenabwehrverordnung (Gemeindesatzung) haben wir auch eine gesetzliche Grundlage, die sich mit diesem Thema befasst.

In § 3 werden der Eigentümer, Halter oder die Begleitpersonen von Hunden aufgefordert, dass ihre Tiere sich nicht ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen. Verstöße können mit bis zu 5.000,00 € Geldbuße geahndet werden.

In den Wäldern Hessens müssen die Tiere nicht zwangsläufig an der Leine geführt werden. Dennoch müssen sie einer stetigen Aufsicht unterliegen, sowie jederzeit vom Halter abrufbar sein. Sollten die Vierbeiner den Einwirkungsbereich ihres Halters verlassen und auf die Jagd nach Wild gehen, ist es dem Jäger erlaubt den Hund abzuschießen. Bevor der Jäger dies tun darf, muss er jedoch jegliche andere Maßnahme unternommen haben, um den Hund vom Wild fern zu halten.

Auch Tiere, die im Wald in Fanggeräten gefangen wurden, dürfen nicht getötet werden, sondern müssen als Fundtier in nahe gelegene Tierheime gebracht werden – dies unterscheidet sich zu vielen anderen Bundesländern, wo diese getötet werden dürfen.

Ob nun HundeVO oder Gefahrenabwehrverordnung, usw. – es gilt immer: Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden.

 

Leinenzwang regelt der Gesetzgeber in § 9 der HundeVO:

(1) 1Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. 2Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. 3Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. 4Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.

(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  2. auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.

(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.

  • 9 Abs. 2 legt für das Land Hessen fest, dass bei den in Nr. 1 genannten Anlässen und an den genannten Orten für alle Hunde Leinenzwang besteht. Nr. 2 enthält die Option für die Gemeinden, weitere örtliche Bereiche für einen generellen Leinenzwang selbst zu bestimmen (zum Beispiel durch ergänzende Gefahrenabwehrverordnung, vgl. § 72 Abs. 2 HSOG). Die Gemeinden können auch auf Grundstücken, die nicht umfriedet oder anderweitig begrenzt sind, Leinenzwang anordnen. Diese Grundstücke müssen jedoch im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz im Einzelnen genau bezeichnet werden. Nach der Rechtsprechung ist es jedoch nicht zulässig, Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet anzuordnen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2001, NVwZ 2002, S. 765).

 

Fazit: Auf eine generelle Anleinpflicht hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet.

 

Die Gemeinde kann in der Eschenburger Gefahrenabwehrverordnung Flächen nennen, wo Leinenzwang bestehen soll.

 

Zum Beispiel:

 

  1. während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und/oder auf Wiesen
  2. innerhalb bebauter Ortslagen
  3. generell im Wald
  4. oder auch einfach alles lassen wie es ist und auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinweisen.

 

Der Gemeindevorstand hat am 03.12.2018 den folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeindevorstand ist der Auffassung, dass die vorhandenen Regelungen ausreichend sind. Sollte die Gemeindevertretung aber der Auffassung sein, die vorhandenen Regelungen zu konkretisieren, soll eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg vorbereitet werden mit dem Ziel, eine Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit aufzunehmen.

 

Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die Gefahren-abwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg in § 3 Abs. 1 um einen Satz zu ergänzen: „Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an der Leine zu führen.“

Die Satzungsänderung soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2019 beschlossen werden. Die Tagesordnung ist entsprechend zu erweitern.

 

Punkt 5:      Holzvermarktung – Beförsterung – Sachstand

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt beschließt der Ausschuss einstimmig den Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss werden die Planungen des Gemeindevorstandes zur Holzvermarktung und zur Beförsterung des Gemeindewaldes zur Kenntnis gegeben.

 

Beschlüsse hierzu werden nicht gefasst.

 

Punkt 6:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

  • 52.000 € Mehraufwand durch Nachtrags-Etat des Kreises
  • 6.000 € Zuschuss für „Sport und Flüchtlinge“
  • Termin für Vereine am 09.05.2019 um 19 Uhr im Rathaus
  • Start der Stiftung für Eschenburg
  • Vorschlag zur Vorgehensweise mit dem Holderbergstadion
  • 2019 bis 2024 jeweils eine neue Ausbildung beginnen
  • Waldbegehung mit Förster Prahl am 30.03.2019
  • Borkenkäfer-Information am 09.04.2019 (19 Uhr, DGH Roth)
  • Vorstellung Ausbaustrategie Abwasser 4.0 für alle Gremien-Mitglieder am 22.05.2019 (19 Uhr DGH Ewersbach)

 

Im Anschluss daran wird eine Anfrage gestellt:

 

Beschilderung zu den freien Gewerbeflächen der Gemeinde Eschenburg sowie die dazugehörigen Informationen im Internet.

 

 

Ende der Sitzung: 21.00 Uhr

 

gez. Dietrich                                                       gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer

Niederschrift über die Bürgerversammlung am 28.03.2019

Niederschrift über die Bürgerversammlung am Donnerstag, den 28.03.2019, um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Roth

 

Mit einem am 22.03.2019 in der Wochenzeitung der Gemeinde Eschenburg veröffentlichten Schreiben hat der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eschenburg gemäß § 8 a HGO zu einer Bürgerversammlung eingeladen.

 

Dieser Einladung sind rd. 60 Personen gefolgt.

 

 

Punkt 1:   Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung

 

Um 19.00 Uhr begrüßt der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, die Anwesenden.

Der Grund für die Einladung zu dieser Bürgerversammlung ist die Information zum geplanten Funkmast im OT Roth.

 

Punkt 2:   Informationen zum geplanten Funkmast im OT Roth

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung und der I. Beigeordnete informieren die Anwesenden über die Beweggründe der Gemeinde, sich mit der Errichtung eines Funkmastes im OT Roth nochmals zu befassen, obwohl vor mehr als 10 Jahren die Errichtung eines Funkmastes auf erheblichen Widerstand von Seiten der Rother Bürger gestoßen ist.

 

Die Firma Vodafone und die Telekom sind an die Gemeinde Eschenburg herangetreten mit dem Wunsch, jeweils einen Funkmast im OT Roth zu errichten. Der Gemeinde war von Anfang an klar, dass sie letztlich einen Funkmast nicht verhindern kann, wenn die vorgenannten Firmen ein privates Grundstück pachten, um dort einen Funkmast zu errichten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde eigene Grundstücke, die innerhalb des von den Firmen vorgegebenen Suchraums liegen, angeboten, die so weit wie möglich von der bebauten Ortslage entfernt liegen, weil der Gemeinde klar ist, dass auch weiterhin Vorbehalte von Seiten der Bevölkerung gegen einen Funkmast bestehen.

 

 

Die Beratungen im Bau- und Umweltausschuss wurden bewusst im Dorfgemeinschaftshaus Roth vorgenommen, um die Bevölkerung von Roth über das geplante Vorhaben zu informieren. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss wurde den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen. Weil Fragen vorhanden waren, die nicht durch die Vertreter der Gemeinde beantwortet werden konnten, hat sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung dazu entschlossen, eine Bürgerversammlung einzuberufen.

 

Der I. Beigeordnete ergänzt dazu, dass es für den Gemeindevorstand von Anfang an klar war, dass es nur einen Funkmast auf dem Roth geben kann, den sich beide Anbieter teilen.

 

Im Anschluss daran legt Herr Gillis von der Vodafone GmbH die Gründe dar, warum die Firma Vodafone auf dem Roth einen Funkmast errichten möchte. Vodafone hat LTE-Lizenzen ersteigert und ist dabei eine Verpflichtung eingegangen, eine Netzabdeckung von 80 % zu gewährleisten. Ein Bedarf wird u. a. auch im OT Roth gesehen.

 

Herr Senger von der Eubanet informiert die Anwesenden, dass die Firma Eubanet die Errichtung von Funkmasten plant und baut. Gemäß § 26 Bundesimmissionsschutzverordnung hat sie gegenüber der Gemeinde Eschenburg das Vorhaben angekündigt und um Mithilfe gebeten, einen entsprechenden Standort zu suchen. Er stellt klar, dass innerhalb der bebauten Ortslage weder die Errichtung einer Funkanlage auf einem Dach noch ein Mastbau in Frage kommt.

 

Beide Vertreter sagen aus, dass, wenn es technisch möglich ist, wovon sie ausgehen, ein Mast für Vodafone und Telekom ausreichend wäre.

 

Auf die Frage, nach welchen Kriterien der Suchraum ausgewählt wurde, teilen beide mit, dass das Kriterium die „Versorgung möglichst vieler Haushalte im OT Roth“ ist. Die Frage, ob zu befürchten ist, dass sich auch noch mehrere Anbieter diesen Mast teilen können und dies auch nutzen, wird ausgesagt, dass dies durchaus der Fall sein kann, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Auf die Frage, ob es möglich ist, gegen den Willen der Rother Bevölkerung einen Funkmast zu errichten, sagen diese aus, dass es natürlich nicht geht, wenn die Gemeinde und sämtliche Grundstückseigentümer nicht bereit sind, entsprechende Grundstücke zur Verfügung zu stellen, um einen Mast zu errichten.

 

Zur Frage, ob es denkbar ist, dass in einem Pachtvertrag geregelt werden kann, dass nur ein Anbieter einen Funkmast nutzen darf, wird ausgesagt, dass dies sicherlich möglich ist, es aber das Risiko gibt, dass weitere Anbieter einen Zugang einklagen könnten, wenn diese einen Bedarf sehen.

 

Von Seiten der Anwesenden wird gefragt, was von Seiten der Firmen Vodafone und Eubanet gegen die Errichtung eines Funkmastes auf der Hörler Seite spricht.

 

Der I. Beigeordnete sagt dazu aus, dass die Gemeinde diesbezüglich angefragt hat und von der Telekom die Aussage bekommen hat, dass der Standort zu weit entfernt wäre, um eine ausreichende Abdeckung zu gewährleisten.

Den Vertretern der Firmen Eubanet und Vodafone ist der Standort Hörler Seite nicht bekannt, sie sind aber gerne bereit, diesen Standort auf die Machbarkeit zur Errichtung eines Funkmastes zu prüfen.

 

Auf die Frage, ob die geplanten Windenergieanlagen, die in diesem Bereich errichtet werden sollen, nicht dazu genutzt werden können, die Funktechnik entsprechend zu installieren, wird ausgesagt, dass dies durchaus möglich ist und auch schon praktiziert wurde, Betreiber von Windenergieanlagen es aber oftmals nicht zulassen. Dies müsste abgeklärt werden. Für die Errichtung eines Funkmastes auf der Hörler Seite würde auch die Abdeckung der Bundesstraße B 253 sprechen.

 

Des Weiteren wird angefragt, ob sich der Standort Roth aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt lohnt. Die Aussage dazu ist, dass es eine Verpflichtung für einen Netzausbau von 80 % für die Firma Vodafone gibt und somit auch Gebiete, die nicht ganz so rentabel sind, zu erschließen sind.

 

Von Seiten der Anwesenden wird kritisiert, dass sich die Diskussion im Wesentlichen um die technischen Machbarkeiten und um die Versorgung mit dem Funknetz befasst, allerdings die gesundheitlichen Bedenken, die auch in der Vergangenheit geäußert wurden, keine Rolle spielen und dafür keine Fachleute eingeladen wurden. Zu den Emissionen wird ausgesagt, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.

 

An die Vertreter der Gemeinde wird die Frage gestellt, wie gewährleistet werden kann, dass die Hörler Seite geprüft wird. Hierzu wird ausgesagt, dass die Gemeinde schon die entsprechende Anfrage gestellt hat. Weil diese allerdings nicht bei der Firma Vodafone angekommen ist, wird diese Anfrage von Seiten der Gemeinde nochmals gestellt werden.

 

Der I. Beigeordnete fragt, ob die Anwesenden mit folgendem Kompromiss einverstanden sein könnten:

Die Errichtung eines Funkmastes auf der Hörler Seite wird geprüft. Wenn dies aber aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird einer der beiden in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung vorgeschlagenen Standorte von Seiten der Gemeinde den Firmen Vodafone und Telekom angeboten. Dies wird von den Anwesenden abgelehnt. Man wäre bereit, nach einer Prüfung durch die Firma Vodafone GmbH und Mitteilung der Ergebnisse den Standort auf der Hörler Seite zu akzeptieren, allerdings keinen anderen der bisher genannten möglichen Standorte.

 

Die Anwesenden bitten darum, dass die Gemeinde Informationen an Frau Christina Ahlert weitergibt. Dies wird von gemeindlicher Seite zugesagt.

 

Zur Frage über das weitere Vorgehen führt der Vorsitzende der Gemeindevertretung aus, dass sich die Anfrage über die Errichtung eines Funkmastes noch immer im Geschäftsgang der Gemeindevertretung befindet. Der Bau- und Umweltausschuss wird in seiner nächsten Sitzung über das Thema beraten. Nachdem eine Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses ausgesprochen wurde, wird die Gemeindevertretung, die dieses Thema in ihrer nächsten Sitzung am 11.04.2019 auf der Tagesordnung hat, ggf. dazu einen Beschluss fassen bzw. bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Standortes Hörler Seite die Angelegenheit vertagen.

 

Die Anwesenden sind sich dahingehend einig, dass eine weitere Diskussion bis zum Vorliegen der Prüfung der Machbarkeit der Hörler Seite nicht sinnvoll ist.

 

Punkt 3:   Verschiedenes

 

Es werden folgende Fragen gestellt:

 

  • Ausbau des Radweges Roth – Oberdieten: Hierzu wird ausgesagt, dass der Ausbau von Seiten der Gemeinde weiterhin geplant ist, sobald die hierfür beantragten Zuschüsse gewährt werden.
  • Eine Frage zum Sachstand Eschenburgturm wird dahingehend beantwortet, dass noch weiterhin Vorschläge für einen Standort gesucht werden sowie die nötigen Geldgeber.

 

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20.15 Uhr.

 

 

gez. Hermann                                                                          gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                      Schriftführer

Gemeindevertretung

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2019

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Donnerstag, den 11. April 2019, um 19.00 Uhr,  

 

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 21. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

  1. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände und Anfragen

 

  1. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

  1. Standortsuche der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Firma Vodafone GmbH in der Gemarkung Roth

 

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.04.2019

Zu der am  Donnerstag, den 04. April 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Personalentwicklung – Aufhebung der Stellenbesetzungssperre – Finanzabteilung
  3. Bauprogramme  der Gemeindewerke – Vorstellung
  4. Holzvermarktung – Beförsterung – Sachstand
  5. Anleinpflicht für Hunde – Prüfungsergebnis des Gemeindevorstandes
  6. Fragen und Mitteilungen

 

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)