Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Dienstag, den 18.06.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1:    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder und die Zuschauer.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27, ab TOP 6 mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über eine geplante Präsentation eines Programms für den Sitzungsdienst sowie ein Bürgerinformationssystem über die Gremienarbeit im Internet.

Des Weiteren kündigt er eine Ältestenratssitzung vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im August an.

 

Punkt 3:     Bericht aus dem Gemeindevorstand und der Verbände

 

Bürgermeister Götz Konrad berichtet aus Vorstand, Verbänden und Verwaltung. Die Vorlage, die dem Protokoll beigefügt ist und im Internet nachzulesen ist, erläutert er an einigen Punkten, insbesondere zur Situation der Kindertagesstätten – hier fehlen für das kommende Kindergartenjahr Betreuungsplätze – und zum Funkmast Roth:

 

Die Mobilfunk-Unternehmen Vodafone und Telekom haben den aus der Bürgerschaft vorgeschlagenen Standort auf der „Hörler Seite“ geprüft und als nicht machbar eingestuft. Das Areal ist zum einen nicht durch Richtfunk anbindbar und – was schwerer wiegt – bietet keine Basis dafür, die Ortslage zu versorgen. Standorte müssen „versorgungsnah errichtet werden, da Mobilfunk heute nur noch im zweiten Schritt der Sprachtelefonie dient, sondern in erster Linie der Datennutzung. Bei einer Entfernung von 1,5 bis 2 Kilometer ist dieses Versorgungsziel nicht mehr zu erreichen.“  Der Standort am alten Festplatz wird als machbar eingestuft. Ein entsprechender Vertrag wird zu diesem Standort abgeschlossen.

 

Aus der Gemeindevertretung ergeben sich Nachfragen zu folgenden Themen:

 

  • AG Markt (Reiner Schwehn)
  • Bedarfsplanung für Kita-Plätze (Reiner Schwehn)
  • Kosten Kita-Container (Gerd Müller)
  • Kopie des Keltensteins (Paul Cyris)

 

Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen zu

  • Tempo-Kontrolle aufm Roth (Rolf Dietrich)
  • Stadion Eibelshausen (Rolf Dietrich)
  • Parteien-Links auf Internet-Seite (Rolf Dietrich)
  • Stellenbewertung (Reiner Schwehn)

 

Die Stellenbewertung, deren Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden ist, soll im Ältestenrat nochmals erörtert werden.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Kultur- und Sozialausschuss am 04.06.2019 und der Haupt- und Finanzausschuss am 06.06.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

Punkt 5:      Holzvermarktung – Beförsterung

 

Bisher erfolgte die gesamte Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes im Rahmen einer gesetzlichen Beförsterung durch das Land Hessen (Forstamt Herborn). Dies beinhaltete auch den gesamten Holzverkauf. Der Holzverkauf durch das Land Hessen wurde jedoch durch die Kartellbehörden beanstandet. Das Land Hessen hat daher die Holzvermarktung für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ab dem 01.01.2019 eingestellt. Von Seiten des Forstamtes konnten aber noch bis Ende 2018 Kaufverträge für Holz aus dem Gemeindewald  abgeschlossen werden, die in 2019 erfüllt werden. Für die Abwicklung dieser Verträge greift eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2019. Seit dem 01.01.2019 vermarktet die Gemeinde das Holz selbst.

 

Wir werden dabei aber von Seiten des Forstamtes unterstützt (Bereitstellung der benötigten Daten und Lagepläne).

 

Mögliche Vorgehensweisen:

 

Variante 1:

 

Die Gemeinde Eschenburg beteiligt sich mit mehreren Kommunen an der in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisation (HVO). Der finanzielle Aufwand dieser Organisation, die derzeit 4 Vollzeitstellen für die Erledigung der Aufgaben vorsieht, sind von den Mitgliedern anteilig im Verhältnis der Größe des Waldes zur Gesamtwaldfläche und der Aufwendungen für die Holzvermarktung der Kommunen zu tragen.

 

Darüber hinaus wären die Kosten der Beförsterung und der vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf an das Land zu zahlen.

 

Problematisch ist hierbei aus Sicht der Verwaltungen von Eschenburg und Haiger, dass unser Wald zum einen durch das Forstamt und zum anderen durch die HVO  betreut wird, die entweder direkt oder über uns miteinander arbeiten müssen. Also sind an einem Vorgang drei Organisationen beteiligt (HVO, Forstamt, Gemeinde). Die Holzvermarktungsorganisation setzt sich im Wesentlichen aus Kommunen des Südkreises und Kommunen aus dem Landkreis Gießen zusammen. Hier fehlt uns der räumliche Bezug. Wir befürchten, dass der Fokus auf dem Südkreis liegen wird.

 

Variante 2:

 

Die Gemeinde übernimmt in Interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger die Beförsterung selbst. Hierbei bleiben die Produktion, der Betrieb und die Vermarktung in einer Hand.

 

Die Stadt Haiger beabsichtigt, einen eigenen Förster einzustellen. Dieser wird dann auch die Kommunalwaldflächen von Eschenburg betreuen. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser wird ausgehandelt, sobald die grundsätzliche Entscheidung vorliegt, die Beförsterung und die Holzvermarktung in eigener Regie vorzunehmen.

 

Die anfallenden Kosten sollen im Verhältnis der zu bewirtschafteten Waldflächen verteilt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:

 

  1. Übernahme der kompletten Beförsterung des Gemeindewaldes einschließlich der Holzvermarktung mit der Stadt Haiger in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

  1. Kündigung der Beförsterung mit dem Land Hessen bis zum 01.01.2020, sofern möglich.

 

  1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Haiger für die interkommunale Zusammenarbeit.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Vertrag auszuhandeln und abzuschließen. Über die Einstellung eines Försters im Beamtenverhältnis bzw. Angestelltenverhältnis ist mit der Stadt Haiger zu beraten.

 

Punkt 6:      Gemeinsamer Aufruf Ortsumgehung Frohnhausen – Wissenbach der Kommunen Dillenburg, Eschenburg, Dietzhölztal

 

Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig den nachfolgenden Aufruf an die Landesregierung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal beschließen den gemeinsamen Aufruf an das Land Hessen:

 

Die Aufnahme der Ortsumgehungen Frohnhausen und Wissenbach in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes  ist erfolgt. Die intensiven Bemühungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, der Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sowie der Oranienstadt Dillenburg sind fortzuführen. Die Beteiligten halten an den Beschlussfassungen zur Schaffung der Ortsumgehungen fest. Sie fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, den mit der Aufnahme des Projektes in den vordringlichen Bedarf verbundenen Planungsauftrag umzusetzen, die Planung der Ortsumgehungen zu priorisieren und alle notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung der Ortsumgehungen zu unternehmen.

 

Punkt 7:      Übertragung des Vollzugs des Prostituiertenschutzgesetzes an den Lahn-Dill-Kreis

 

Bei der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) sind in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landräte als Kreisordnungsbehörden zuständig. Auch die größeren Städte und Gemeinden, darunter Eschenburg, sehen sich nicht in der Lage, die Aufgaben aus dem Gesetz zu erfüllen. Diese Aufgaben sind, selbst bei einer Fallzahl von Null, statistischer Natur. Sollte jemand die im Gesetz verbriefte Anlaufstelle nach dem Gesetz suchen, hat vor allem der Hinweis auf Beratungsangebote zu erfolgen, die ohnehin beim Kreis angesiedelt sind.

Daraus entstand die Idee, vom Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausarbeiten zu lassen, nach der er für alle Kommunen die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz übernimmt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe maximal mit einer halben Stelle für den kompletten Kreis zu erfüllen ist.

Alternativ könnte die Aufgabe – vom Land Hessen durch die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) vom 24. Januar 2018 (GVBl. S. 19) auf die Kommunen > 7.500 Einwohnern übertragen – selbst vollzogen werden.

Der Lahn-Dill-Kreis erhält für die Übernahme der Aufgabe eine Umlage in Höhe von 5 ct pro Einwohner und Jahr zur Deckung seiner Kosten. Gebühren und Bußgelder verbleiben beim Lahn-Dill-Kreis.

Eine Kündigung ist jährlich möglich. Auf die Aufhebungsregelungen in § 5 Abs. 1 wird hingewiesen.

Die Gemeindevertretung stimmt auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses  einstimmig dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß der vom Lahn-Dill-Kreis vorgelegten Vereinbarung zu. Die Vereinbarung soll nach Möglichkeit auf 10 Jahre abgeschlossen werden.

 

Punkt 8:      Anfrage der SPD-Fraktion „Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg“

 

Die Anfrage lautet:

„Das Rathaus bietet Beratungsleistungen rund um das Thema Rente an. Diese Aufgabe erfordert sicher kontinuierliche Weiterbildung, um bei den sich ändernden Gesetzen und Rahmenbedingungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Für diese Aufgabe gibt es in Dillenburg durch die Deutsche Rentenversicherung eine professionelle Anlaufstelle. Dort können Fragen gestellt werden und verschiedenste Auskünfte eingeholt werden.

Daher stellen wir als SPD-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?
  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind die erteilten Auskünfte?
  2. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?“

 

Antworten zu den Anfragen:

 

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?

 

Im § 93 Abs. 1 + 2 SGB IV sind die Aufgaben der Versicherungsämter und der Kommunalverwaltungen (Gemeindebehörden) normiert.

 

Der § 93 sagt folgendes aus:

 

  • Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.

 

  • Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.

 

Dadurch ist geregelt, dass die Gemeinde eine Pflicht hat, für die Sozialversicherungsträger tätig zu werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei  dieser Pflicht um allgemeine Auskünfte und die Entgegennahme von Rentenanträgen handelt. Eine Rentenberatung kann und darf die Gemeinde nicht vornehmen.

 

Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass sich die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der gesamten Materie der Rentenversicherung auskennen können und müssen.

 

Eine gewisse Ausbildung ist aber sinnvoll. Diese umfasst zwei jeweils einwöchige Grundlehrgänge und im Anschluss können noch einwöchige Aufbaulehrgänge besucht werden. Die Aufbaulehrgänge sind aber nicht zwingend erforderlich.

 

Das Leistungsspektrum der Tätigkeit der Gemeinde umfasst folgende Leistungen.

 

Aufnahme von Rentenanträgen (Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente, Kontenklärungen, sowie einfache Auskünfte).

 

Rente 2017 2018
Altersrente 42 37
Hinterbliebenenrente 63 57
Kontenklärung 40 14
Erwerbsminderungsrente 17 14
Summe 162 122

 

Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen beim Ausfüllen der teilweise doch umfangreichen Anträge schwer tun und die Hilfe der Verwaltung benötigen. Gerade bei Anträgen für Hinterbliebene, wo sich die Angehörigen in einer Ausnahmesituation befinden, ist dies der Fall.

 

Selbstverständlich ist es möglich die Anträge auch selbst zu stellen. Die Rentenversicherung bietet dazu Anträge an, die auf der Homepage heruntergeladen werden können bzw. auch online ausgefüllt werden können.

 

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sind aber auch behilflich. Allerdings befinden diese sich in Siegen, Marburg und Gießen. Eine Beratung findet auch in Dillenburg statt. Dieses Büro ist aber nur an zwei Tagen in der Woche besetzt und einen Termin erhält man erst in ca. 3 Monaten.

 

  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind diese Auskünfte?

 

Wir beraten nicht.

 

  1. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?

 

Die Verwaltung nutzt eine sehr komfortable Software, die das Antragsverfahren sehr erleichtert. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Der Zeitaufwand umfasst in 2017  355 Stunden und in 2018  305 Stunden (lt. Zeitaufschreibung der Bediensteten).

Dazu kommen noch die Portokosten für den Versand der Anträge.

 

Die Kosten für einen einwöchigen Rentenlehrgang liegen bei 400 €.

 

Gebühren dürfen gemäß § 64 Abs. 1 SGB X nicht erhoben werden.

 

Der Gemeindevorstand schlägt vor, in einer Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses einen entsprechenden Informationspunkt aufzunehmen und über die Thematik weiter zu informieren.

 

 

Zu dieser Anfrage werden keine weiteren Fragen gestellt.

 

 

Ende der Sitzung: 20.15 Uhr

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung