Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 21.08.2019 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, Herrn Andreas Richter vom Ingenieurbüro KuBuS, den Vertreter der Presse und die Gäste der Sitzung. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Weiterhin verweist er darauf, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt. Ein Rederecht für Besucher besteht nur bei einer Sitzungsunterbrechung.

 

TOP 2: Weitere Bauleitplanung „Johannesheeg“ (Wochenendgebiet Hirzenhain)

 

Der Fachbereichsleiter Bauverwaltung, Reiner Müller, gibt den Ausschussmitgliedern einen kurzen Überblick über den chronologischen Verlauf in dieser Angelegenheit.

  • Massive Beschwerde eines Anwohners gab den Ausschlag in der Verwaltung, tätig zu werden.
  • Gesprächstermin mit Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises und der Gemeinde Eschenburg, mit der Empfehlung, den Bebauungsplan anzupassen bzw. zu prüfen.
  • Mittel wurden im Haushalt 2019 dafür bereitgestellt und der Ortsbeirat Hirzenhain in Kenntnis gesetzt.
  • Planungsbüro KuBuS wurde beauftragt

 

Es wird von Herrn Richter nun erläutert, welche Nachteile sich aus den verschiedenen Möglichkeiten ergeben.

 

  1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • 6 ha würden bei einer Ausweisung als Wohngebiet der Gemeinde Eschenburg bei der Siedlungserweiterungsfläche im Regionalplan gestrichen werden und zukünftigen Zielen ein neues Baugebiet auszuweisen im Weg stehen.
  • Das Gebiet „Johannesheeg“ ist vom Ort abgesetzt, Ziele der Raumordnung sind dadurch nicht erfüllt, es widerspricht dem Baugesetzbuch und wird seitens des Regierungspräsidiums nicht befürwortet.
  • Zusätzlich muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
  • Anträge auf Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen müssen gestellt werden
  • Diverse Gutachten sind einzuholen (Umweltprüfung, Artenschutzgutachten….)
  • Anwohner haben dann Anspruch auf Erschließung, diese kann aber nicht gewährleistet werden (Straßen zu schmal, keine Wendemöglichkeiten, Versorgung ist nicht gesichert, Verbreiterung der Straßen muss geplant werden)

 

  1. Anpassungen im Bebauungsplan „Johannesheeg“ vornehmen
  • Die Problematik des Dauerwohnens kann damit nicht gelöst werden.
  • Die derzeitigen Bauten können dadurch nicht alle legalisiert werden.

 

  1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • Nicht möglich, da dieser Bereich dann nur noch zum Außerbereich zählt und eine Bebauung dadurch illegal ist und nicht genehmigungsfähig wäre.

 

  1. Den Bebauungsplan belassen wie er derzeit aufgestellt ist
  • Es könnte passieren, dass sich jemand benachteiligt fühlt und es erneut zu Problemen kommt.
  • Das Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden.

 

Festzuhalten bleibt, dass Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden. Nur die Planungskosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro, Hinzu kommt der Ausbau des Gebietes mit einer derzeit nicht zu kalkulierenden Summe, diese Kosten sind von den Anliegern zu tragen.

 

Nach kurzer Diskussion wird eine Sitzungsunterbrechung mehrheitlich genehmigt.

 

Es erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 19:25 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

Der Ortsbeirat Hirzenhain möchte in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates über dieses Thema sprechen. Er gibt keine Empfehlung ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss vertagt diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.

 

 

TOP 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss/Dokumentation „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Obere Aue“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

 

TOP 4:           Erlass einer Abweichungssatzung „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ wurde im Jahr 2018 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Obere Aue“ weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Abweichungssatzung „Obere Aue“ zu beschließen.

 

 

Punkt 5: Informationen zur KiTa Situation Eschenburg

 

Seitens der Verwaltung berichtet Reiner Müller über die aktuelle Situation und verdeutlicht anhand von Zeichnungen, welche Maßnahmen in der kommenden Zeit umgesetzt werden sollen:

  • Gründung einer Waldgruppe in Simmersbach (Unterkunft am Festplatz)
  • An- und Umbaumaßnahmen KiTa Wissenbach
  • Interims-Kita in Eiershausen (Container-Lösung für 2 Jahre)

Aufgrund der fehlenden KiTa-Plätze sind die Container eine Übergangslösung. Es ist sich in der nächsten Zeit mit einem voraussichtlichen Neubau zu beschäftigen.

Punkt 6: Sachstandsbericht Baugebiet „Am Nußbaum“

Reiner Müller berichtet dem Ausschuss über die derzeitigen Planungen. Anhand eines Lageplanes wird das geplante Gebiet dargestellt. Die Verwaltung prüft derzeit das genaue Verfahren und die Möglichkeiten. Eventuell ist noch in diesem Jahr ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen

Der Beigeordnete Ulrich Heinz und Bauingenieur Reiner Müller geben Mitteilungen zu folgenden Themen weiter:

  • Straßenbauprojekte mit Hessen Mobil
  • Barrierefreie Bushaltestelle am Marktplatz
  • Ohne Kauf des Abwasserverbandes bleiben Wiesen Grünland