Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 22.08.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit zunächst 6 anwesenden Mitgliedern fest (ab TOP 2 = 7).

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Bericht Produkt 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Dem Ausschuss wird der Produktbericht 211 und 212 von Thomas Stoll vorgestellt. Herr Stoll geht in seinem Produktbericht auf die Geschwindigkeitsmessungen im OT Wissenbach, insbesondere auf die Messung der Geschwindigkeitsbeschränkung in den Abend- und Nachtstunden nach der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Lärmschutz der Anwohner der Bezirksstraße ein.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre eine Ortsumgehung von Wissenbach die effektivste Maßnahme des Lärmschutzes für die Anwohner.

 

Des Weiteren informiert er über die Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen, der Stilllegungen von Fahrzeugen sowie über die geplante Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Dietzhölztal und Bischoffen.

Im Anschluss an diesen Bericht werden Fragen zum geplanten freiwilligen Polizeidienst, zur Einhaltung der Vorschriften von Zweckfeuern sowie zur Erreichbarkeit des Ordnungsamtes in den Abendstunden und zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs gestellt.

 

Herr Stoll informiert dazu, dass zwischen 40 und 50 Parkverstöße in 2019 bearbeitet wurden. Zur Erreichbarkeit des Ordnungsamtes in den Abendstunden wird der Ausschuss darauf hingewiesen, dass in diesen Zeiträumen die Polizei zuständig ist.

 

Punkt 3:      Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss werden hierzu ein Vermerk und die Angebote der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Kenntnis gegeben.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die  JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 der Gemeindewerke zu beauftragen.

 

Punkt 4:      Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

Die Betriebsleitung hat das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Schaffens- und Ergänzungsbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze (jeweils zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer):

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 2,90 € je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,47 € je m² Veranlagungsfläche auf 2,90 € je m² Veranlagungsfläche um 0,43 €/ct. und der Ergänzungsbeitrag erhöht sich von bisher 0,31 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,34 € je m² Veranlagungsfläche um 0,03 €/ct.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen der Gemeindevertretung, auf Grundlage der Kalkulation den § 13 (Wasserbeitrag) der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg in den Absätzen 2 und 3 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

Absatz 2

a) für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsanlage 2,90 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Absatz 3

b) für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme – (Ergänzungsbeitrag) der Wasserversorgungsanlagen – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Punkt 5:      Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Die Betriebsleitung hat das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Ergänzungs- und Schaffensbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg und des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze für die Jahre 2021 bis 2026 beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze:

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 3,72 € je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche (0,45 €/je qm VF ohne Abwasserverband)

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,84 € je m² Veranlagungsfläche auf 3,72 € je m² Veranlagungsfläche um 0,88 €/ct und der Ergänzungsbeitrag verringert sich von bisher 1,24 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,88 € je m² Veranlagungsfläche um 0,36 €/ct unter Berücksichtigung, dass sich der Zeitraum des Bauprogramms von 10 Jahre auf 6 Jahre verkürzt.

Nach eingehender Beratung  empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen der Gemeindevertretung, auf Grundlage der Kalkulation den § 10 (Abwasserbeitrag) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg in Absatz 2 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

a) für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Abwasseranlage 3,72 € je m² Veranlagungsfläche.

 

b) für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme – Ergänzungsbeitrag – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche.

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Punkt 6:      Bericht Produkt 132 (Haushaltsvollzug bis 30.06.2019)

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Zwischenbericht zum Produkt 132 für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2019 zur Kenntnis gegeben. Der vollständige Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 7:      Information Jahresabschluss 2018

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der aufgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis gegeben.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 1.699.164,06 € ab. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt am 31.12.2018 1.564.248,16 €. Die Bilanzsumme wurde mit 48.111.959,60 € festgestellt.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2018 sowie die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung werden dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss bedankt sich für die schnelle Vorlage des Abschlusses.

 

Punkt 8:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad berichtet aus dem Gemeindevorstand zu folgenden Themen:

  • Auszubildende
  • 50 Jahre Dienstjubiläum Dieter Holighaus
  • Förderung der Vereine
  • Neues Konzept für Seniorenarbeit
  • Neue Kita-Kapazitäten
  • Freistellungsantrag für Bahngelände

Es werden Anfragen gestellt zu den Themen:

  • Ortsumgehung (Gerd Müller)
  • Seniorenbeirat (Gerd Müller)