Niederschrift über die 24. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 06.06.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Zur Tagesordnung liegt ein Dringlichkeitsantrag des Gemeindevorstandes vor: Prostituiertenschutzgesetz – Übertragung der Aufgabe an den Lahn-Dill-Kreis. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, diesen Punkt als TOP 4 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Punkt 2:      Holzvermarktung

 

Bisher erfolgte die gesamte Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes im Rahmen einer gesetzlichen Beförsterung durch das Land Hessen (Forstamt Herborn). Dies beinhaltete bislang auch den gesamten Holzverkauf. Der Holzverkauf durch das Forstamt wurde jedoch durch die Kartellbehörden beanstandet. Das Land Hessen hat daher die Holzvermarktung für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ab dem 01.01.2019 eingestellt. Von Seiten des Forstamtes konnten aber noch bis Ende 2018 Kaufverträge abgeschlossen werden, die in 2019 erfüllt werden. Für die Abwicklung dieser Verträge greift eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2019. Seit dem 01.01.2019 vermarktet die Gemeinde das Holz selbst. Wir werden dabei aber von Seiten des Forstamtes unterstützt (Bereitstellung der benötigten Daten und Lagepläne).

 

Mögliche Vorgehensweisen:

 

Variante 1:

 

Die Gemeinde Eschenburg beteiligt sich mit mehreren Kommunen an der in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisation (HVO). Der finanzielle Aufwand dieser Organisation, die derzeit 4 Vollzeitstellen für die Erledigung der Aufgaben vorsieht, sind von den Mitgliedern anteilig im Verhältnis der Größe des Waldes zur Gesamtwaldfläche und der Aufwendungen für die Holzvermarktung der Kommunen zu tragen.

 

Darüber hinaus wären die Kosten der Beförsterung und der vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf an das Land zu zahlen.

 

Problematisch ist hierbei aus Sicht der Verwaltungen von Eschenburg und Haiger, dass unser Wald zum einen durch das Forstamt und zum anderen durch die HVO  betreut wird, die entweder direkt oder über uns miteinander arbeiten müssen. Also sind an einem Vorgang drei Organisationen beteiligt (HVO, Forstamt, Gemeinde). Die Holzvermarktungsorganisation setzt sich im Wesentlichen aus Kommunen des Südkreises und Kommunen aus dem Landkreis Gießen zusammen. Hier fehlt uns der räumliche Bezug. Wir befürchten, dass der Fokus auf dem Südkreis liegen wird.

 

Variante 2:

 

Die Gemeinde übernimmt in Interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger die Beförsterung selbst. Hierbei bleiben die Produktion, der Betrieb und die Vermarktung in einer Hand.

 

Die Stadt Haiger beabsichtigt, einen eigenen Förster einzustellen. Dieser wird dann auch die Kommunalwaldflächen von Eschenburg betreuen. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser wird ausgehandelt, sobald die grundsätzliche Entscheidung vorliegt, die Beförsterung und die Holzvermarktung in eigener Regie vorzunehmen.

 

Die Kosten sollen im Verhältnis der zu bewirtschafteten Waldflächen verteilt werden.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Übernahme der kompletten Beförsterung des Gemeindewaldes einschließlich der Holzvermarktung mit der Stadt Haiger in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

  1. Kündigung der Beförsterung mit dem Land Hessen bis zum 01.01.2020, sofern möglich.

 

  1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Haiger für die interkommunale Zusammenarbeit.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.

 

Punkt 3:      Gemeinsamer Aufruf Dillenburg, Eschenburg und Dietzhölztal zur Ortsumgehung Wissenbach/Frohnhausen

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den nachfolgenden Aufruf an die Landesregierung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal beschließen den gemeinsamen Aufruf an das Land Hessen:

 

Die Aufnahme der Ortsumgehungen Frohnhausen und Wissenbach in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes ist erfolgt. Die intensiven Bemühungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, der Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sowie der Oranienstadt Dillenburg sind fortzuführen. Die Beteiligten halten an den Beschlussfassungen zur Schaffung der Ortsumgehungen fest. Sie fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, den mit der Aufnahme des Projektes in den vordringlichen Bedarf verbundenen Planungsauftrag umzusetzen, die Planung der Ortsumgehungen zu priorisieren und alle notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung der Ortsumgehungen zu unternehmen.

 

Punkt 4:      Prostituiertenschutzgesetz – Übertragung der Aufgabe an den Lahn-Dill-Kreis

 

Bei der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) sind in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landräte als Kreisordnungsbehörden zuständig. Auch die größeren Städte und Gemeinden, darunter Eschenburg, sehen sich nicht in der Lage, die Aufgaben aus dem Gesetz sinnvoll zu erfüllen. Diese Aufgaben sind, selbst bei einer Fallzahl von Null, statistischer Natur. Sollte jemand die im Gesetz verbriefte Anlaufstelle nach dem Gesetz suchen, hat vor allem der Hinweis auf Beratungsangebote zu erfolgen, die ohnehin beim Kreis angesiedelt sind. Daher bietet es der Lahn-Dill-Kreis alle Kommunen an die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu übernehmen (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Es wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe maximal mit einer halben Stelle für den kompletten Kreis zu erfüllen ist. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.

 

Alternative/n zum Beschluss/Entscheidungsvorschlag

Alternativ könnte die Aufgabe – vom Land Hessen durch die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) vom 24. Januar 2018 (GVBl. S. 19) auf die Kommunen > 7.500 Einwohnern übertragen – selbst vollzogen werden.

Finanzielle Auswirkungen/Folgekostenbelastungen:

Der Lahn-Dill-Kreis erhält für die Übernahme der Aufgabe eine Umlage in Höhe von 5 ct pro Einwohner und Jahr zur Deckung seiner Kosten. Gebühren und Bußgelder verbleiben beim Lahn-Dill-Kreis.

Befristung der Regelung/en

Keine. Eine Kündigung ist jährlich möglich. Auf die Aufhebungsregelungen in § 5 Abs. 1 wird hingewiesen.

Begründung

 

Die Übernahme der Aufgabe durch die Gemeinde selbst hätte folgende Konsequenzen:

  • Anschaffung eines Spezialdruckers für die Erstellung fälschungssicherer Anmeldebescheinigung für Prostituierte, der den Vorgaben der Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung – ProstAV) entspricht.
  • Anschaffung einer Fachanwendung (Software), die gewährleistet, dass der (Prostitutions-Statistikverordnung – ProstStatV entsprochen werden kann.
  • Durchführung von Beratungsgesprächen, in deren Rahmen die P. zu informieren ist über
    • die Rechtslage nach dem ProstSchG
    • die Absicherung im Krankheitsfall
    • gesundheitliche und soziale Beratungsangebote auch bei Schwangerschaft
    • Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und
    • die bestehenden steuerrechtlichen Verpflichtungen
  • Organisation der Hinzuziehung von Fachberatungsstellen und Sprachmittlern (beide kostenpflichtig) zum Beratungsgespräch nach § 8 ProstSchG
  • Fortbildungsbedarf bei den zuständigen Mitarbeiter(inne)n
  • Schaffung eines vertraulichen Rahmens für das Beratungsgespräch (zugangsgeschützter Bereich)
  • Durchführungen von Erlaubnisverfahren für Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen und –vermittlungen
  • Erteilung von Stellvertretungserlaubnissen
  • Rücknahmen und Widerrufe der Erlaubnisse
  • Überwachung der Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen und –vermittler inklusive
    • unangekündigter Betriebskontrollen (mit der Polizei, dem Finanzamt, dem Zoll, dem Gesundheitsamt),
    • Überwachung der strengen Buchführung und des Betriebskonzeptes,
    • Überwachung der Einhaltung der Kondompflicht
    • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zur Beschaffenheit und Ausstattung der Zimmer
    • Überwachung der Einhaltung der Anmeldpflicht
    • Überwachung der Aufzeichnungspflichten der Betreiber
    • Führung von Widerspruchsverfahren
    • Führung von Verwaltungsstreitverfahren

 

Weitere Aspekte

Effizienz

Aufgrund der in Eschenburg nicht zu erwartenden hohen Fallzahlen ist davon auszugehen, dass sich effiziente Routine beim Vollzug dieses Gesetzes nicht ergeben kann. Belastbares Erfahrungswissen kann so nicht entstehen. Zuständige Sachbearbeiter/innen müssten sich immer neu in die Materie einlesen oder andernorts nachfragen. Das erhöht die Gefahr von Vollzugsdefiziten und den Zeitaufwand. Die Konzentration der Aufgabe ist beim Kreis auch deswegen sinnvoll, da unangekündigte Überwachungsmaßnahmen erfolgen müssen. Die Organisation und Durchführung dieser mit der Polizei, ggf. den Finanzbehörden und dem Gesundheitsamt ist komplex und brisant und sollte deswegen gebündelt erfolgen.

Einheitlicher Vollzug im Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis / der Landrat bietet auch den anderen zuständigen Städten und Gemeinden > 7.500 Einwohnern mit Ausnahme der Stadt Wetzlar an, die Aufgabe zu übernehmen. Alle Kommunen, die sich gegenüber dem Kreis geäußert haben – das sind derzeit acht von zehn – wollen die Aufgabe übertragen. Bei den zwei ausstehenden ist es nicht ausgeschlossen. Damit wäre ein einheitlicher Vollzug gewährleistet.

Bündelung beim Lahn-Dill-Kreises

Andere Dienststellen des Kreises sind ohnehin bereits mit Bordellen bzw. Prostituierten befasst, nämlich das Gesundheitsamt, das die gesundheitliche Beratung der Prostituierten nach § 10 ProstSchG durchführen muss und die Bauaufsichtsbehörde, die sich mit den baurechtlichen Aspekten von Bordellen als baulichen Anlagen zu befassen hat. Insofern ist auch aus diesem Blickwinkel eine Bündelung der Aufgabe beim Lahn-Dill-Kreis sinnvoll.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß der vom Lahn-Dill-Kreis vorgelegten Vereinbarung zuzustimmen. Diese Vereinbarung soll nach Möglichkeit auf 10 Jahre abgeschlossen werden.

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad hat Informationen zu folgenden Themen:

 

  • Vertrag für gemeinsamen Windpark Galgenberg unterzeichnet
  • Prognosen für Schall und Schatten positiv
  • Gemeinsame Ausschreibung für Stromlieferung 2020 bis 2022
  • Kampf im Wald gegen Borkenkäfer-Befall, auch mit Pflanzenschutzmitteln
  • Video-Wettbewerb endlich-energie.de/zukunftswerkstattenergie
  • Verhandlungen für „Feuerwehrticket“
  • Umsatzsteuer-Problem fürs Schulschwimmen
  • Elektroschrott-Entsorgung ist bundesweites Problem
  • Eschenburg-App
  • Kita-Ampel und Bedarfsplanung

 

Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt:

 

  • Parkende LKW und Verunreinigung in Wissenbach
  • Baubeginn Brücke K 7
  • Ehemaliger Lebensmittelmarkt Wissenbach

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer