Kategoriearchive: Bürgerinformationen

Lesestart 1-2-3 Gemeindemediothek Eschenburg ist dabei

Lesestart 1 – 2 – 3,  drei Meilensteine für das Lesen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Die Initiative möchte Eltern zum Vorlesen und mehr Kinder zum Lesen motivieren.

Lesestart begleitet Kinder in den entscheidenden frühen Lebensjahren bis zum Eintritt in die Schule.

Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes wurden Lesestart-Sets von den Kinderarztpraxen verteilt.  Das dritte Set für das 3. Lebensjahr erhalten Eltern kostenlos in der Bücherei vor Ort. Zu dem Set gehört ein Bilderbuch, Infos für die Eltern mit Alltagstipps zum Vorlesen und Erzählen.

Dienstagnachmittags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr können diese Sets in der Gemeindemediothek abgeholt werden.

Corona-Impfung ohne Termin donnerstags in der Praxis Schwehn und Sommer

Wir bieten ab Februar 2022 ohne vorherige Terminvereinbarung Corona-Impfungen an.

Möglich sind Erst-, Zweit-und Booster-Impfungen.

Verimpft wird der Impfstoff von Moderna für alle über dem 30. Lebensjahr.

Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff von Biontech (je nach Verfügbarkeit)

(in diesem Fall bitte vorherige Rücksprache).

Impfwillige, die bereits einen Termin in unserer Praxis zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart haben, können die Impfung natürlich auf die angebotenen Termine vorziehen.

Mitzubringen sind:

  • Impfausweis und die Krankenversichertenkarte
  • Anamnesebogen und Einwilligungserklärung ->

Download

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

 

 

Termine:   

 jeweils immer Donnerstags:

 vormittags 8.00-12.00 und

nachmittags 15.00-18.00 Uhr

 

 

Weitere Informationen und Kontakt

Allgemeinarztpraxis Schwehn und Sommer

35713 Eschenburg-Eibelshausen

Tel. 02774-91083

E-Mail: post@gp-schwehn-sommer.de

Impfaktion Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer

Corona-Impfung ohne Termin

Die Allgemeinärztliche Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer in Eibelshausen bietet im Januar Corona-Schutzimpfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an.  Möglich sind Erst-, Zweit-und Booster-Impfungen.  Verimpft wird der Impfstoff von Moderna für alle über dem 30. Lebensjahr.

Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff von Biontech (je nach Verfügbarkeit). In diesem Fall bitten wir um vorherige Rücksprache.

Impfwillige, die bereits einen Termin in unserer Praxis zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart haben, können die Impfungen natürlich auf die angebotenen Termine vorziehen.

Mitzubringen sind:

Termine:  jeweils immer von 15.00 bis 18.00 Uhr

  • Montag, den 10.01.
  • Freitag, den 14.01.
  • Montag, den 17.01.
  • Freitag, den 21.01.
  • Montag, den 24.01.
  • Freitag, den 28.01.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinschaftspraxis Schwehn und Sommer
Berliner Straße 1
35713 Eschenburg
Tel.: 02774-91083
E-Mail: post@gp-schwehn-sommer.de

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Eschenburg ... echte Perspektiven!

Auf der Straße Platz lassen für den Winterdienst

Winterdienst
So sieht’s aus: Unsere Kollegen vom Bauhof kommen an vielen Stellen einfach nicht weiter, weil Autos an der Straße geparkt sind. Das ist manchmal nach Straßenverkehrsordnung gerade noch so richtig, aber für den Winterdienst hinderlich. Bitte auf den Straßen genügend Platz lassen, damit auch geräumt werden kann.

In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge so abgestellt haben, dass es dem Winterdienst der Gemeinde Eschenburg nicht möglich war, seinen Räum- und Streudienst ordnungsgemäß zu verrichten.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken ist unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286).

Bitte beachten Sie vorangegangene Hinweise um auch in Ihrem eigenen Interesse Müllfahrzeugen, Räumfahrzeugen des Winterdienstes und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt zu ermöglichen.

Bei Nichtbeachtung wird zukünftig kein Winterdienst im betroffenen Straßenabschnitt ausgeführt werden.


Winterdienst der Kommune

Was im Blickwinkel vieler Bürger als Winterdienst der Kommune versteht, geht eigentlich über die Pflicht weit hinaus: Auf den rund 100 Kilometer Gemeinde-Straßen räumt das Bauhof-Team mit einem Lkw, zwei Traktoren und zwei Unimog. Nach dem Hessischen Straßengesetz (§10 HStrG Absatz 4) hat die Gemeinde innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.  Das heißt, eine Gemeinde muss demnach eigentlich nur an (für die Allgemeinheit) bedeutsamem oder gefährlichen Stellen Winterdienst leisten.

In der Pflicht hingegegen ist die Gemeinde, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Das sind z. B. öffentliche Straßenüberquerungen und Gehwege an den Bushaltestellen. Das ist nicht überall und rund um die Uhr zu leisten, weshalb die Gemeinde Eschenburg einen ausgeklügelten Räum- und Streuplan für ihre sechs Ortsteile hat.


Schneeräumungs- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen

  • Fußweg von Hauptstraße 10 bis Rehgartenstraße
  • Fußweg von Rehgartenstraße bis Baumgartenstraße (Alter Friedhof)
  • Fußweg von Baumgartenstraße 30 bis Hohe Straße 29
  • Fußweg von Baumgartenstraße 8 bis Hohe Straße 9
  • Fußweg von Berliner Straße bis Königsberger Straße
  • Wegeverbindung von der Straße „An der Bahn 4“ bis Simmersbacher Straße 20
  • Wegeverbindung von der Straße „An der Bahn 6“ bis Simmersbacher Straße 26
  • Fußweg von  Heinrich-Heine-Straße 1 bis Straße „Auf der Rütsche 30“
  • Fußweg von  Hosbachstraße 18 bis Obere Hosbachstraße 15
  • Fußweg von  Lessingstraße 12 bis Straße „Am Honigbaum 2“
  • Fußweg von  Eiershäuser Straße 25 und der Verlängerung der Straße „Stengershof“

OT Hirzenhain-Ort

  • Fußwegverlängerung der Straße „An der Schule“ durchgehend bis zur Rehgasse
  • Fußweg von  Hofstraße bis Rehgasse
  • Fußweg von  Poststraße 6 bis Johannesgasse15
  • Fußweg von  Poststraße 12 bis Johannesgasse 15
  • Fußweg von  Bachstraße 12 bis Faulchenstraße  17
  • Fußweg von  Hirzenhainer Straße 5 bis Straße „Am Köppel 13“
  • Fußweg von Straße „Am Köppel 12“ bis Faulchenstraße 43 – Tina-Hermann-Pfad
  • Fußweg von Hirzenhainer Straße bis Straße „Am Kindergarten“ (bei  den Kleingärten)
  • Fußweg von  Hirzenhainer Straße 34 bis Rehgasse 3

OT Hirzenhain-Bahnhof

  • Das steile Straßenstück von Bahnhofstraße bis Sammetwiesenstraße
  • die Verbindungsstraße von Habichtstraße bis Bahnhofstraße in Höhe der Katholischen Kirche

OT Eiershausen

  • Fußweg „Aufm Hof“ zur Gasse
  • Fußweg Gasse bis Friedhof
  • Fußweg Gasse bis Grainhof
  • Fußweg von der Straße „Auf’m Hof“ bis Friedhof
  • Fußweg von der Schwarzbachstraße bis Sonnenhang
  • Fußweg von Mühlenweg bis Teichstraße
  • Fußweg „Aufm Hof“ – Dorfstraße Bushaltestelle)
  • Fußweg „Aufm Hof“ – Gissestraße
  • Fußweg Schwarzbachstraße – Gartenstraße

OT Simmersbach

  • Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße
  • Fußweg (Postweg) von Biedenkopfer Straße bis Hornbergstraße
  • Fußweg von der Winkelstraße bis Feldstraße

OT Roth

  • Fußweg von Turmstraße 8 bis Wiesenstraße 7
  • Fußweg von Achenbacher Weg 3 bis „An den Gärten 8“

OT Wissenbach

  • Fußweg von Forsthausstraße 32 bis „An der Hardt 4“
  • Wegverbindung von Bezirksstraße bis Ahornweg
  • Fußweg von Bezirksstraße 17 bis Birkenweg 4

 

 

Trauer um Manfred Dobener

Nachruf

Wir trauern um den ehemaligen Bürgermeister von Wissenbach und um unseren Mitarbeiter und Kollegen

Manfred Dobener

aus Wissenbach, der am 18. Dezember 2021 im Alter von 87 Jahren verstorben ist.

Herr Dobener war vom 01.10.1961 bis zum 30.09.1971 Bürgermeister von Wissenbach und vom 01.10.1971 bis zum 30.04.1972 staatsbeauftragter I. Beigeordneter der Gemeinde Eschenburg.

Ab dem 01.05.1972 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 01.10.1996 war er bei der   Gemeindeverwaltung als Leiter des Hauptamtes beschäftigt.

Während dieser Zeit hat er sich durch seinen Fleiß, seine Zuverlässigkeit und seine Hilfsbereitschaft die  Wertschätzung vieler erworben.

Wir danken ihm für seinen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde und werden ihn und seine freundliche Art in guter Erinnerung behalten.

Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

10 Jahre Selbsthilfegruppe Burn-Out in Wissenbach

Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.

10 Jahre Selbsthilfegruppe Burn-Out in Wissenbach

Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.
Erfahrungsaustausch bleibt wichtig (von links): Zum zehnjährigen Bestehen der Burn-Out-Selbsthilfegruppe gratulierte Bürgermeister Götz Konrad dem „Kümmerer“ Dieter Meuser und überreichte einen Schwimmbad-Gutschein für die Runde.

Im Jahr 2011 gab es in Herborn einen Vortrag zum Thema Burn-Out, der große Resonanz verzeichnete und in Eschenburg nachhaltige Wirkung hatte: Auf Initiative des damaligen Klinik-Chefs Dr. Thomas Klein wurde eine Selbsthilfegruppe in Wissenbach gegründet. Nun konnte die SHG zehn Jahre ihres Bestehens feiern – auch wenn der Rahmen unter Corona-Bedingungen klein war, wird der Erfahrungsaustausch auch künftig wichtiges Thema bleiben.

Dr. Klein begleitete als Mentor die Gründung der SHG und hielt laufend mit der Gemeinschaft Kontakt. Aktuell sind die Teilnehmer, der nun seit 10 Jahren bestehenden SHG, 70 Prozent Menschen der ersten Stunde. Im „Sängerheim“, den Räumlichkeiten des Gesangvereins in der Mehrzweckhalle, finden 14-tägig mittwochs die Treffen von 18.30 Uhr bis ca. 20 Uhr statt. In der regionalen Presse werden wöchentlich unter der Rubrik Selbsthilfegruppen diese Kontaktdaten kommuniziert.

Die Abende haben keinen festen organisatorischen Rahmen.
Im Vordergrund steht der ehrliche und offene Austausch in der Gemeinschaft, um so jedem einzelnen Betroffenen die Chance zu geben, seinen eigenen Weg aus bzw. mit der Krankheit zu bewältigen. Im Austausch werden Erfahrungen über Medikation, Literatur und persönliche Erfahrungen weitergegeben. „Man kann sagen, dass hier mehr als Kontakte und Freundschaften entstanden sind. Ein gewisser Humor wird auch gepflegt“, sagt Dieter Meuser, der die Kontakte hält und sich um die Gruppe kümmert.

In jedem Jahr wird ein fachkundiger Referent zum Thema „Burn-Out“ zum Vortrag eingeladen. Jedes neue Gesicht ist herzlich willkommen in der Runde.

Das zehnjährige Bestehen der Selbsthilfegruppe wurde am 1. Dezember in der „Bauernstube“ gefeiert. Bürgermeister Götz Konrad gratulierte danach mit einem Schwimmbad-Gutschein und wünschte der Runde für die Zukunft alles Gute.

Kontakt: Dieter Meuser, (0151) 57485737

 

Eltern spenden 1500 Euro Erlös  der Kinderkleiderbörse fürs  Babybecken

Eltern spenden 1500 Euro Erlös  der Kinderkleiderbörse fürs  Babybecken

Spendenübergabe im alten Babybecken (von links): Stefan Nadler und Daniela Scheffel vom Förderverein freuen sich über den Erlös der Rittershäuser Kinderkleiderbörse, den Julia Ciliox und Sandra Becker überreichen. Roman Vomrath vom Freizeitbad und Bürgermeister Götz Konrad freuen sich über das Engagement der Eltern.

„Das ist ein gutes Zeichen, dass die Eltern im Dietzhölztal sagen: Das ist unser Schwimmbad und wir brauchen ein Babybecken“, freut sich Stefan Nadler. Der Vorsitzende des Fördervereins Freizeitbad Panoramablick staunte nicht schlecht, als ihm eine Spende fürs Babybecken angekündigt wurde.

1.500 € sind der Erlös der Kinderkleider- und Spielzeugbörse. Unter den Problemen der Pandemie konnte der farbenfrohe Basar Anfang September im Rudolf-Loh-Center stattfinden. Nachdem die Eltern-Initiative alle Kindergärten in der Gemeinde Dietzhölztal bedacht hatte, kam der Spendenaufruf für ein neues Babybecken gerade recht.

„Uns ist es wichtig, dass der Erlös den Kindern in der Umgebung zugute kommt“, sagte Sandra Becker bei der Spendenübergabe. Zusammen mit Julia Ciliox überreichte sie den Scheck und erzählte, wie die Eltern-Initiative als „Team farbenfroh“ mittlerweile als Abteilung des CVJM Rittershausen arbeitet. Eine Handvoll Eltern ist das ganze Jahr über mit der Kinderkleider- und Spielzeugbörse befasst, bei der Veranstaltung sind gut 20 Personen ein Wochenende über eingebunden.

Das Vorsortieren der Kleidung und des Spielzeugs an vielen Tischen füllt das Rudolf-Loh-Center in Rittershausen; diese Mehrzweckhalle war im September auch unter Corona-Sicherheitsregeln groß genug.

Der Veranstalter „verdient“ an der Teilnehmer-Gebühr pro Etikette und einem Zehntel des Verkaufserlöses mit, auch beim Kuchenbuffett kommt – Stück für Stück – Geld zusammen. Das funktioniert aber auch nur, weil viele für das Kuchenbuffett spenden und beim Helfen keine Rechnung stellen.

„Diese 1.500 Euro sind ein wichtiger Beitrag, wenn man die Mühe dahinter erahnt, die sich viele Eltern gegeben haben“, lobt Bürgermeister Götz Konrad als Schwimmbad-Verbandsvorsteher das Engagement. „Das Babybecken ist für uns alle wichtig und zeigt, dass das Schwimmbad die Sportstätte für alle ist“, ergänzt Stefan Nadler.

Für den Förderverein des Freizeitbads nahm Kassiererin Daniela Scheffel die 1.500 € gerne auf. 22 solcher privater Spenden sind bereits eingegangen. Der Förderverein kann bereits ein Drittel der etwa 150.000 € Kosten aufbieten. Das neue Babybecken aus Edelstahl ist bereits bestellt worden, damit der Einbau während der nächsten Sanierungs-Schließung (28. Februar bis 20. März) laufen kann. Zur nachhaltigen Komplett-Finanzierung des Babybeckens und zur Gestaltung mit Attraktionen werden noch weitere Spender und Sponsoren gesucht. Hierbei können auch noch Wünsche geäußert werden, ob Rutsche, Krabbe, Wasserkanone, Sprühbogen, Nashorn oder andere Attraktionen den Badespaß im Babybecken steigen.

Weitere Sponsoring-Ideen können gerne mit dem Förderverein koordiniert werden, der unter foerderverein@freizeitbad-panoramablick.de erreichbar ist. Mehr Informationen gibt es unter www.freizeitbad-panoramablick.de/babybecken im Internet.

 

 

Impfaktion des DRK im Bürgerhaus Eibelshausen

Corona-Schutzimpfung

Das Deutsche Rote Kreuz bietet am Freitag, den 19.11.2021, von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr eine Impftaktion für alle Personen ab 12 Jahren, ohne vorherige Anmeldung, im Bürgerhaus Eibelshausen an.

Es werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Johnson und Johnson verimpft.

Bitte bringen Sie die Krankenversicherungskarte und den Personalausweis mit.

Impfung von Minderjährigen:

Minderjährige müssen von einem Elternteil begleitet werden. Auch das Kind sollte einwilligungsfähig sein. Verimpft wird ausschließlich der Impfstoff Biontech/Pfizer.