Kategoriearchive: Bürgerinformationen

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und KFZ Zulassungsstelle

Das Einwohnermeldeamt ist in der Zeit vom 27.12.2022 – 30.12.2022 geschlossen.

In dringenden Fällen ist ein telefonischer Notdienst eingerichtet, der an den o. g. Tagen jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Nummer 02774/915-225 zu erreichen ist.

 

Die Zulassungsstelle der Gemeinde Eschenburg bleibt vom 27.12.2022 – 02.01.2023 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde in Herborn – Burg.

Ab Dienstag, den 03.01.2023 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Probleme mit der Eschenburg APP unter IOS

Liebe App Nutzerinnen und Nutzer.

Wir sind ständig bemüht, unser digitales Angebot zu verbessern und zu erweitern.

So mussten wir vergangene Woche ein wichtiges Update für die Eschenburg APP durchführen.

Dabei kann es zu Problemem im Bereich IOS (Apple) kommen. Es kann vorkommen, dass Sie die Push Nachrichten doppelt bekommen.

Als Lösung hilft hier nur die deinstallation der alten Version der Eschenburg APP und das neu installieren der neuen Version der Eschenburg APP.

Android User sollten von diesem Problem nicht betroffen sein.

Sollten Sie weitere Fragen zum Vorgehen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Lärmaktionsplan Hessen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und
Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Gießen

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen

Abt. IV Umwelt, Dezernat 43.2, Lärmaktionsplanung

35396 Gießen

Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de

Weihnachtsmarkt Eibelshausen am 25.11. und 26.11.2022

Eibelshäuser Weihnachtsmarkt

 

FREITAG, 25. NOVEMBER 2022

18.00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch den CVJM

Krippenspiel und Lieder des Posaunenchores

Verkauf von Würstchen, Glühwein und Kinderpunsch

 

SAMSTAG, 26. NOVEMBER 2022

11.00 Uhr Auftakt durch die Brassband der

Holderbergschule mit Andacht

11.15 Uhr Öffnung der Verkaufsstände

u.a. Weihnachtsdekorationen aus Holz und

Stoff, Blumen, Strick- und Stickarbeiten,

Holzspielzeuge, Teemischungen,

Köstlichkeiten vom Grill, Speckwaffeln,

Crêpes, Kuchenbuffet, Flammkuchen,…

Feuerzangenbowle, Glühwein, Apfelwein,

Kinderpunsch, …

Konzerte in der evangelischen Kirche:

12.00 Uhr Bläserklassen der Holderbergschule, Frau Czymek

12.45 Uhr Chor IN(M) Takt, Andreas Pfeifer

13.15 Uhr Kath. Kita Regenbogen

14.00 Uhr Flötenchor

15.30 Uhr Westerwald Pipers und der

Nikolaus kommen

18.00 Uhr Abbau der Stände

 

Laufkarten für die Kinderspielstationen

können am Stand der Lederhosenfreunde

abgeholt werden.

Volkstrauertag 2022

Volkstrauertag am 13. November 2022

Am Sonntag, den 13.11.2022 finden Kranzniederlegungen in allen Ortsteilen der Gemeinde Eschenburg statt:

10:00 Uhr      Simmersbach, An der Friedhofshalle

11:00 Uhr      Roth, An der Friedhofshalle

12:00 Uhr      Eibelshausen, An der Friedhofshalle

13:00 Uhr      Hirzenhain, Ehrenmal Friedhof

14:00 Uhr      Wissenbach, Ehrenmal Friedhof

15:30 Uhr      Eiershausen, „Alter Friedhof“

 

Mehr Informationen und die Inschriften unserer Denkmäler mit den Namen der Opfer beider Weltkriege im Internet unter

www.eschenburg.de/volkstrauertag

 

Ausstellen von Spendenbescheinigungen

Die Gemeinde Eschenburg stellt für Spenden, welche über die kommunale Buchhaltung laufen, eine Spendenbescheinigung aus. Das betrifft ALLE Zahlungen an die Gemeinde, welche als Spende gekennzeichnet (z. B. Hinweis im Verwendungszweck und/oder Begleitschreiben) sind. Die Gemeinde Eschenburg leitet diese dann an die gewünschten Spendenempfänger weiter.

Das Spendenrecht sieht vor, dass bei Beträgen (Einzelspenden) von unter 300,00 EUR KEINE Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt benötigt wird. Stattdessen reicht ein einfacher Nachweis (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder Quittung Online-Banking) vollkommen aus.

Die Gemeinde Eschenburg stellt ab sofort nur noch Spendenbescheinigungen bei Spenden ab 300,00 EUR aus. Dies entspricht dem aktuellen Spendenrecht.

Wir bitten dies zu beachten.

Weiter wird „Benefiz fürs Babybecken“ gesammelt

Jede Spende hilft Freizeitbad in den nächsten 25 Jahren weiter

Ab „Benefiz fürs Babybecken“ wird weiter gesammelt. Jeder Euro, den der Förderverein für dieses Vorhaben sammeln kann, hilft dem Freizeitbad durch die nächsten 25 Jahre. Wie geht das? Der Großteil des rund 150.000 € teuren Projektes wird über 25 Jahre abgeschrieben. Das hat zur Folge, dass in dieser Zeit jährlich 6.000 € als Abschreibung in der Ergebnisrechnung als Aufwand auftauchen und erwirtschaftet werden müssen. Wird die Investition über eine Spende oder  Förderung finanziert, wird dieser Betrag auf der anderen Seite in die Waagschale geworfen als Ertrag. Die Spende wird als „Sonderposten“ verbucht und ebenfalls über 25 Jahre hinweg „ertragswirksam aufgelöst“. Jeder Euro Spende hilft also dem Freizeitbad „Panoramablick“ über die nächsten 25 Jahre.

Ein Ersatz-Neubau des Babybeckens war notwendig geworden, nachdem bei der Corona-Schließung 2020 die massive Leckage am Plastik-Pool aufgefallen und war während dieser Zeit einfach nicht mehr zu reparieren. Das Becken aus dem Jahr 2001 wird deshalb ersetzt durch ein Edelstahl-Becken mit bunten Attraktionen.

Mit einem Benefiz-Konzert am 2. September ab 18 Uhr am Bürgerhaus in Eibelshausen (Jahnstraße 3) wollen die „Egerländer 6“ fürs Babybecken spielen. Der Erlös aus dem Verkauf von Speisen und Getränken kommt dem Babybecken zugute. Der Eintritt ist frei, die Kosten der Kapelle werden getragen.

Benefiz fürs Babybecken: Jeder Euro Spende fürs neue Babybecken entlastet den Betrieb des Schwimmbads in den den nächsten 25 Jahren. (Foto: Götz Konrad)
Benefiz fürs Babybecken: Jeder Euro Spende fürs neue Babybecken entlastet den Betrieb des Schwimmbads in den den nächsten 25 Jahren. (Foto: Götz Konrad)

Der Förderverein, der sich für eine nachhaltige Lösung eingesetzt und bei der Auswahl der Attraktionen eingebracht hat, sucht weitere Spender und Sponsoren. Diese großen und kleinen Zuweisungen helfen, den Betrieb des Bades so günstig wie möglich zu gestalten.

Es gibt sogar die Möglichkeit, beim Einkaufen im Online-Handel für den Förderverein Gutes zu tun, wie unter www.freizeitbad-panoramablick.de/babybecken im Internet informiert wird. Weitere Sponsoring-Ideen können gerne mit dem Förderverein koordiniert werden, der unter foerderverein@freizeitbad-panoramablick.de erreichbar ist.

 

 

 

 

 

Wasserbeitrag 2022 war zum 15.09. fällig

Haben Sie vielleicht etwas vergessen … ??? 

Der Wasserbeitrag 2022 war zum 15. September fällig. Bei Überweisung geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen an.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie sich auf unserer Homepage www.gemeindewerke-eschenburg.de oder www.gemeinde-eschenburg.de herunterladen. Die Formulare liegen im Foyer des Rathauses aus. Gerne übersenden wir Ihnen auch ein Formular. Melden Sie sich einfach. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 02774 – 915 0 oder per E-Mail: info@eschenburg.de.

 Die Bankverbindungen der Gemeindewerke Eschenburg:

VR Bank Lahn-Dill eG: DE55 5176 2434 0062 2700 04

Sparkasse Dillenburg: DE46 5165 0045 0000 1093 48

Es werden keine kostenlosen Zahlungserinnerungen mehr versandt, es entstehen direkt Mahngebühren und Säumniszuschläge. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindekasse Eschenburg

Bekanntmachung Umlegungsbeschluss „Auf dem Löhchen“

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Eschenburg

Nassauer Straße 11

35713 Eschenburg

(Umlegungsstelle)

BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain, öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig erfolgt die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Umlegungsbeschluss

(gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg vom 21.07.2022 über die Anordnung der Umlegung gem. § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird für das

Verfahrensgebiet „Auf dem Löhchen“

Gemarkung: Hirzenhain (1279)

die Umlegung nach §§ 45 – 79 BauGB eingeleitet

Bezeichnung des Umlegungsgebietes

Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung „Auf dem Löhchen“ und wird begrenzt:

Im Norden durch die Grundstücke „Hirzenhainer Straße 44“ und „Am Kindergarten 5“.

Im Westen durch den Straßenkörper der „Hirzenhainer Straße“.

Im Süden durch die Grundstücke „Hirzenhainer Straße 42“, „Klein-Loh 1“ und „Klein-Loh 3“.

Im Osten durch den Straßenkörper der Straße „Am Kindergarten“.

 

Auflistung der Flurstücke des Umlegungsgebietes

Die nachfolgend aufgeführten Flurstücke liegen im Umlegungsgebiet:

 

Gemeinde: Eschenburg
Gemarkung: Hirzenhain (1279)
Gemarkung Flur Flurstück
Hirzenhain 1 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231,232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292

Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Amt für Bodenmanagement Marburg beauftragt.

Dieser Beschluss wurde am 19.09.2022 vom Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg (Umlegungsstelle) gefasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, zu erheben.

 

Hinweise und Aufforderungen

 

  1. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
  • 48 Baugesetzbuch (BauGB) lautet:
  • Im Umlegungsverfahren sind Beteiligte
  1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
  2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
  3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,
  4. die Gemeinde,
  5. unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 die Bedarfsträger und
  6. die Erschließungsträger.
  • Die in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1) erfolgen.
  • Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen.
  • Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, für die ein Brief erteilt ist, sowie jeder seiner Rechtsnachfolger hat auf Verlangen der Umlegungsstelle eine Erklärung darüber abzugeben, ob ein anderer die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder ein Recht daran erworben hat; die Person des Erwerbers hat er dabei zu bezeichnen. § 208 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

Es wird hiermit aufgefordert, alle Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die inzwischen im Verfahren erfolgten Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen.

Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lasssen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

  • 49 Baugesetzbuch (BauGB) lautet:

Wechselt die Person eines Beteiligten während eines Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet.

II.   Verfügungs- und Veränderungssperre

  • 51 Baugesetzbuch (BauGB) (Auszug) lautet:
  • Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung nach § 71 dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle
  1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
  2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
  3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
  4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
  • Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

III. Vorkaufsrecht, Umlegungsvermerk

 

Mit Wirkung vom heutigen Tage unterliegen gemäß § 24 Abs. 1 BauGB die im Umlegungs-beschluss aufgeführten Grundstücke für die Dauer des Umlegungsverfahrens dem Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Zur Sicherung der Rechtswirkungen dieses Beschlusses wird im Grundbuch bei den vorstehend aufgeführten Grundstücken ein Umlegungsvermerk eingetragen.

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Eigentümerinnen und Eigentümer und Besitzer haben gemäß § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von Ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

V.  Öffentliche Auslegung

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis über das Umlegungsgebiet werden gemäß §53 BauGB in der Zeit vom 10.10.2022 bis 10.11.2022 während den nachstehend aufgeführten allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg (Zimmer E.05) öffentlich ausgelegt.

 

Allgemeine Dienststunden:

Montag                       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr        14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag                     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr        14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch                     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr        14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können während dieser Zeit die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen. Die Einsichtnahme in den Teil des Bestandsverzeichnisses, der die im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen nachweist, ist nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebietes aus und bezeichnet die Eigentümerinnen und Eigentümer nach Ordnungsnummern.

In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

  1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer,
  2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Größe und Nutzungsart sowie der Lage und
  3. die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch hiermit bekannt gemacht.

Eschenburg, den 26.09.2022

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Eschenburg

 

gez. Konrad

(Bürgermeister)

Türöffner-Tag mit der Maus am 3. Oktober

Am 3. Oktober lädt die bekannte Fernseh-Maus vom WDR bundesweit zum „Türöffner-Tag“ ein. Auch das Freizeitbad „Panoramablick“ ist wieder dabei und öffnet die sonst verschlossenen Türen zur Technik. Fans der „Sendung mit der Maus“ können so einmal Sachgeschichten vor Ort erleben: Um 11, 13 und 15 Uhr treffen wir uns zu Rundgängen im Foyer des Freizeitbades. Teilnehmer ab 7 Jahren können einmal sehen, wie viel Aufwand hinter dem Spaß im Nass steckt. Anmeldungen unter buergermeister@eschenburg.de per E-Mail. Das Freizeitbad „Panoramablick“ hat am 3. Oktober von 7 bis 17 Uhr geöffnet.

Dabei können kleine und auch große Besucher unsere „Betriebsgeheimnisse“ kennenlernen: Die Warmbadetage und das beheizte Erlebnis-Außenbecken können Besucher auch weiterhin ohne Reue nutzen. Zum einen ist die Energieversorgung und Wärmegewinnung im Freizeitbad „Panoramablick“ in den vergangenen 40 Jahren auf hohes Effizienz-Niveau gebracht worden. Der Thermo-Behälter unter dem Außenbecken, wo das Wasser nachts kaum Temperatur verliert, oder das Blockheizkraftwerk im Keller sind dafür die wichtigsten Spar-Beispiele. Die Heizung läuft mit Gas. Um Preisanstiege zu verhindern und zu mindern, wurde zusammen mit Dillenburg die Gaslieferung der Jahre 2022-2024 ausgeschrieben und mit festen Preisen gesichert.