Kategoriearchive: Bürgerinformationen

Landesweiter Warntag am 13.03.25 um 10:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz kurzfristig einen

landesweiten Warntag für den 13. März 2025 um 10:15 Uhr terminiert hat.

Diese Funktionsprüfung findet tagesgleich mit den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen statt.

Es erfolgt die Auslösung der Tetra-Sirenen mit der „Warnung der Bevölkerung“, analoge Sirenen mit dem Feueralarm, sofern diese umgerüstet sind auch mit der „Warnung der Bevölkerung“.

Zusätzlich wird Cell-Broadcast und Mowas (Ansteuerung der Warn-Apps) zentral durch die Leitstelle Kassel ausgelöst.

Eine Entwarnung erfolgt um 10:45 Uhr über die Tetra-Sirenen und über Mowas.

 

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Auch „Schwemmschweine“ melden (05.03.2026)

Bei Hochwasser können tote Wildschweine angeschwemmt werden

Bei Hochwasser kann es dazu kommen, dass tote Wildschweine angeschwemmt werden. Auch diese „Schwemmschweine“ sollen auf den bekannten Wegen gemeldet werden wie alle anderen Wildschwein-Kadaver, bitten Land und Kreis.

Erfahrungen zeigen, dass Schwarzwild insbesondere entlang von Wasserläufen wandert und zudem ausdauernd schwimmen kann. Infolge erhöhter Wasserstände kann es daher vorkommen, dass so genannte „Schwemmschweine“ – also verendete Wildschweine, die mit der Strömung verdriftet werden – an Ufern, in Überschwemmungsbereichen oder an Treibgutsammlungen aufgefunden werden.

Funde direkt melden:


Zauntore geschlossen halten

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, hat das Land Hessen einen Zaun bauen lassen. In Eschenburg verläuft die Barriere auf der Nordseite der B 253.  Der E-Zaun soll später durch einen festen Zaun ersetzt werden. Damit diese Barriere wirksam wird und bleibt, müssen die Zauntore geschlossen bleiben. Der Lahn-Dill-Kreis ruft deshalb dazu auf: Afrikanische Schweinepest: Zauntore geschlossen halten – Lahn-Dill-Kreis

 

Totes Wildschwein aufgefunden?
So verhalten Sie sich richtig

  1. Den Kadaver nicht anfassen, um zu verhindern, dass die ASP weiter verbreitet wird.
  2. Um die Verbreitung einzudämmen, sollten auch Hunde und andere Haustiere Abstand halten!
  3. Den Kadaver nicht bewegen und nicht selbst entsorgen.
  4. Fotos mit dem Smartphone machen.
  5. Fotos und den Standort des Fundes per WhatsApp an das Veterinäramt melden.

Zur Seite ASP des Lahn-Dill-KreisesFür Fundmeldungen via Handy, Formular und Mail hat der Kreis eine Seite www.lahn-dill-kreis.de/asp gestartet.

Bei den Informationen ist auch die Allgemeinverfügung des Landes, das den Suchteams und Bergemannschaften das Recht gibt, dafür Grundstücke zu betreten.

Tote Wildschweine nicht anfassen, aber melden

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie kann aber für Wild- und Hausschweine tödlich sein und wirtschaftlich erhebliche Folgen haben. Wir bitten daher um Aufmerksamkeit und Mithilfe: Wer ein totes Wildschwein findet, sollte es nicht anfassen und umgehend das Veterinäramt oder die Polizei informieren.

Mit dem Handy lässt sich leicht ein Fundort mitteilen (WhatsApp „Standort teilen“, Geodaten per E-Mail). Das Veterinäramt ist per E-Mail an asp@lahn-dill-kreis.de erreichbar.

Medien-Links

Maßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest: Zaunbau im Lahn-Dill-Kreis startet (17.07.2025 14:49)

So laufen Kadaversuche und -bergung ab. Land Hessen und Kreis-Veterinäramt arbeiten bei Seuchenbekämpfung eng zusammen (27.06.2025 15:23 Uhr)

Intensive Kadaversuche im Kreisgebiet gestartet (26.06.2025 LDK 16:22 Uhr)

Afrikanische Schweinepest rückt näher: Lahn-Dill-Kreis bereitet Maßnahmen vor. Kreis-Veterinäramt informiert über nächste Schritte in Zusammenarbeit mit Land Hessen (18.06.2025)


Von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist der erste Fall in Hessen vor einem Jahr aufgetreten, am 15. Juni 2024. Seitdem wurden bis April hessenweit 4.376 Wildschweine bzw. Wildschweinkadaver beprobt. Davon sind 1.590 positiv getestet. Für die Kadaversuche in Hessen waren bislang rund 175.500 Hektar Fläche mithilfe von Drohnen und rund 162.200 Hektar mit Suchhunden abgesucht worden. Über die Internet-Adresse https://schweinepest.hessen.de informiert das Land Hessen. Das Wichtigste vorweg: Für Menschen ist ASP ungefährlich und wird auch nicht auf ihn übertragen. Für Haus- und Wildschweine endet die Viruserkrankung indes meist tödlich.

Mit der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest am 14. Juni.2025 in der Gemeinde Kirchhundem im Landkreis Olpe rückt die Afrikanische Schweinepest nun sehr nah an den Lahn-Dill-Kreis heran. Die „Expertengruppe ASP“ hat Vorkehrungen getroffen, die Gemeinden sind einbezogen. Für Eschenburg und Dietzhölztal stellen wir einen Kadaver-Sammelplatz. Personal der Gemeinde hilft mit im Kadaver-Bergeteam. Alles zum Schutz vor der „Schweinepest“. Hierfür bitte ich um Verständnis und Mithilfe. Mit dem Logo „Dein Handeln zählt“ werden wir auf unserer Seite www.eschenburg.de/schweinepest über die Lage informieren.

Bushaltestelle „Eibelshausen Markt“ ist die Drehscheibe fürs Dietzhölztal

Bushaltestelle am Marktplatz
Links Marktplatz mit Parkplätzen, rechts Wohnanlage mit Praxis: Die Bushaltestelle am Marktplatz in Eibelshausen ist auch die Mitte bei der Linie X41, die im Stundentakt Dillenburg und Biedenkopf verbindet.

Bushaltestelle „Eibelshausen Markt“ ist die Drehscheibe fürs Dietzhölztal

Die Bushaltestelle „Eibelshausen Markt“ ist barrierefrei, digital und schnell.  Am Marktplatz in Eibelshausen bot sich der Bau einer Umsteigehaltestelle an, weil hier sich die meisten Linien kreuzen und weil hier Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten liegen. Der Übergang zu den Arztpraxen am Marktplatz 2 wurde ebenfalls barrierefrei gestaltet, sodass Passagiere an der Haltestelle „Eibelshausen Markt“ aussteigen und hinüber gehen können. Auch lässt sich das mit dem Pkw kombinieren, ist der Marktplatz in Eibelshausen die meiste Zeit ein Parkplatz. Beim VLDW finden sich die Busverbindungen und weitere Informationen zum ÖPNV.

Und auch das Wandern lässt sich mit der Busfahrt kombinieren: Am Marktplatz startet auch ein Zuweg zum Rothaarsteig.

Drehscheibe im Dietzhölztal: Expressbus und Marktplatz

Die Drehscheibe im Dietzhölztal: Neben dem Expressbus X41 sind am Marktplatz in Eibelshausen die drei Linien 300 (Hirzenhain – Roth – Simmersbach – Eiershausen – Eibelshausen), 301 (Holderbergschule – Eschenburg / Dietzhölztal) und 302 (Dietzhölztal – Dillenburg) angebunden.

Der Expressbus macht die Bushaltestelle am Marktplatz in Eibelshausen zur Drehscheibe im Dietzhölztal, die schnelle Verbindungen schafft.  Die Linie X41 verbindet Biedenkopf und Dillenburg im Stundentakt in beide Richtungen – und die barrierefreie Bushaltestelle ist zum Umsteigen und Aussteigen eine zentrale Stelle. Neben der X41 halten hier die drei Linien 300 (Hirzenhain – Roth – Simmersbach – Eiershausen – Eibelshausen), 301 (Holderbergschule – Eschenburg / Dietzhölztal) und 302 (Dietzhölztal – Dillenburg). Hirzenhain ist zudem über die Linie 101 (Hirzenhain – Nanzenbach – Eibach – Dillenburg (ZOB) – Donsbach) angebunden.

 

In Richtung Dillenburg kann man werktags zwischen 4:58 und 21:48 in Eibelshausens Mitte zusteigen und ist in 20 Minuten am Bus-Bahnhof in der Oranienstadt. Samstags fahren die Expressbusse in der Zeit von 6:58 bis 20:48 gen Dillenburg.

In die Gegenrichtung starten die Busse nach Biedenkopf stündlich zwischen 7:07 und 23:07 Uhr. In 33 Minuten ist man von Eibelshausen bis zum Biedenkopfer Bahnhof gefahren.

Neben „Eibelshausen Markt“ werden vom X41 in Eschenburg die Haltestellen „Panoramabad“ am Schwimmbad und Pflegeheim und „Wissenbach Ortsmitte“ angesteuert.

Die Expressbusse verfügen nicht nur über modernes Design und Technik, sind klimatisiert und erfüllen mindestens die Emissionsnorm EURO VI, mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet und verfügen über einen Bereich für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder sowie eine Absenkvorrichtung, die den Einstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtert. Die Fahrgastinformation erfolgt über Bildschirme mit Echtzeitdatenanzeige und akustische Ansagen. Für die Besucher kostenlos gibt es WLAN an Bord.

Fahrplanauskunft des RMW

 

Heute ist die Bundestagswahl – Stimmen abgegeben bis 18 Uhr – Briefwahl noch möglich

Logo WahlenDie Unterlagen für Briefwahl können noch am heitigen Sonntagin der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr im Rathaus (Sitzungszimmer 1.01) abgeholt werden und bis 18 Uhr dort eintreffen.

Danach empfehlen wir Ihnen dringend, die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten (direkt an der Haustüre) einzuwerfen. Dieser wird auch am Wahlsonntag geleert.

Vorzulegen ist die Wahlbenachrichtigung, die auf der Rückseite unbedingt vom Antragsteller auszufüllen ist, sowie eine Vollmacht für den Abholer. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine formlose Vollmacht für den Abholer vorzulegen.

In den Wahllokalen kann man bis 18 Uhr wählen. Auch dort die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis mitbringen.

Ihre Gemeindeverwaltung Eschenburg

Streu und Räumpflicht

Amtliche Bekanntmachung

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen:

–    Fußweg zwischen Hauptstraße 10 und Rehgartenstraße

–    Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße 9 (Alter Friedhof)

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 32 und Hohe Straße 31 (beim Spielplatz)

–    Fußweg zwischen Hosbachstraße 18 und Obere Hosbachstraße 15

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 10 und Hohe Straße 11

  • Fußweg zwischen Berliner Straße 16 und Königsberger Straße 3
  • Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 4 und der Simmersbacher Straße 20

–    Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 6 und der Simmersbacher Straße 26

–    Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße 1 und der Straße Auf der Rütsche 30

–    Fußweg zwischen Lessingstraße 12 und der Straße Am Honigbaum 2

–    Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße 10 und Theodor-Storm-Straße

–    Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße zwischen den Hausnr. 15 und 20 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf den Grünerlen 19 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf der Rütsche 36 und Spielplatz

–    Fußwege zwischen Eiershäuser Straße 23/Eiershäuser Straße 27 und der Verlängerung der Straße Stengershof (nördlich und südlich Pfarrhaus)

OT Hirzenhain-Ort:

–    Fußwegverlängerung der Straße An der Schule durchgehend bis zur Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 36 und der Rehgasse 3 (bei der Sparkasse)

–    Fußweg zwischen Poststraße 6 und Johannesgasse 15

–    Fußweg zwischen Poststraße 12 und Johannesgasse 15

–   Fußweg zwischen Bachstraße 12 und Faulchenstraße 17

–   Fußweg zwischen Im Boden 14 und Faulchenstraße 18

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 5 und der Straße Am Köppel 13

  • Fußweg zwischen der Straße Am Köppel 12 bis Faulchenstraße 45 (Tina-Hermann-Pfad)
  • Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 44 und der Straße Am Kindergarten (bei den Kleingärten Auf dem Löhchen)

OT Hirzenhain-Bahnhof:

–    Fußweg zwischen Habichtstraße 10 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Bussardstraße 3 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Industriestraße 7 und Schelde-Lahn-Straße

OT Eiershausen:

–    Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang 13

–    Fußweg Auf’m Hof 4 zur Gasse 3

–    Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof

–    Fußweg Gasse zum Grainhof 4

–    Fußweg zwischen der Straße Auf’m Hof zum Friedhof

–    Fußweg Auf’m Hof – Dorfstraße 1 (Bushaltestelle)

–    Fußweg Auf’m Hof – Gissestraße

–    Fußweg zwischen Mühlenweg 4 und Teichstraße 4

–    Fußweg Schwarzbachstraße 24 – Gartenstraße 2

 

OT Simmersbach:

–    Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße

–    Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße 32/34 und Hornbergstraße 14

–    Fußweg zwischen Winkelstraße 8 und Feldstraße 2

OT Roth:

  • Fußweg zwischen Turmstraße 6 und Wiesenstraße 7
  • Fußweg zwischen Achenbacher Weg 3 und An den Gärten 3

OT Wissenbach:

–    Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße An der Hardt 4

–    Fußweg zwischen Am Schießrain 17 und In der Hager 12

–    Fußweg zwischen An der Hardt 18 und In der Hager 7

–    Wegverbindung zwischen Bezirksstraße 11 – Birkenweg 16 – Lindenweg 12 und Ahornweg 21

 

gez. Konrad

Bürgermeister