Bundestagswahl am 23.02.2025

Briefwahl:

Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, sollte die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich anfordern.

Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern.

Der Online-Wahlscheinantrag befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Eschenburg www.gemeinde-eschenburg.de oder nutzen Sie hierfür den Link https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6532009  und füllen die entsprechenden Felder aus. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 18. Februar 2025 freigeschaltet.

Sie können auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, ausfüllen und per frankierten Brief an die Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg senden oder direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen direkt im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eschenburg während der Öffnungszeiten. Bringen Sie dazu den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit.

Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch Vollmacht vorzuweisen. Sie können dafür die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.

Wir weisen darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versendet werden können. Ein früherer Beginn wird nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und Ende Januar der Landeswahlausschuss und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.

 

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig wieder im Rathaus ankommen (spätestens am 23. Februar 2025, 18:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel ausgezählt werden können.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und Wahlschein wird von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Mittwoch, den 19. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

Danach empfehlen wir Ihnen dringend, die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten (direkt an der Haustüre) einzuwerfen. Dieser wird auch am Wahlsonntag geleert.

Ihre Gemeindeverwaltung Eschenburg