Autorarchive: Swen Hein

Beantragung Heizkostenzuschuss

Der Heizkosten-Zuschuss (Heizöl Zuschuss) kann über folgenden Link beantragt werden:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Formulare für den Antrag in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Formulare über das Regierungspräsidium Darmstadt anfordern:

Regierungspräsidium Darmstadt
Projektgruppe Heizkostenhilfe
64278 Darmstadt
Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

Der Abwasserbeitrag 2023 war zum 15.04.23 fällig.

Haben Sie vielleicht etwas vergessen … ??? 

Der Abwasserbeitrag 2023 war zum 15. April fällig. Wir möchten alldiejenigen, die diesen noch nicht gezahlt haben bitten, dies innerhalb der nächsten 2 Wochen noch zu tun.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie sich auf unserer Homepage www.gemeindewerke-eschenburg.de oder www.gemeinde-eschenburg.de herunterladen. Gerne übersenden wir Ihnen auch ein Formular. Melden Sie sich einfach. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 02774 – 915 0 oder per E-Mail: info@eschenburg.de.

 Bankverbindungen der Gemeindewerke Eschenburg:

VR Bank Lahn-Dill eG: DE55 5176 2434 0062 2700 04

Sparkasse Dillenburg: DE46 5165 0045 0000 1093 48

Es werden KEINE kostenlosen Zahlungserinnerungen mehr versandt, bei Nicht-Zahlung fallen direkt Mahngebühren und Säumniszuschläge an!!!

Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 9 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Dillenburg und Landgericht Limburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Eschenburg wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 21. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Herrn Deutsch (Tel. 02774 / 915-302) oder Frau Busch (Tel. 02774 / 915-303). Bewerbungs-Formulare können dort angefordert oder Hier heruntergeladen werden.

Unter www.schoeffenwahl.de sind weitere Informationen erhältlich.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 14.04.2023 an den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Tel.-Nr. 06441 407-1501. Bewerbungsformulare sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de erhältlich.

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und KFZ Zulassungsstelle

Das Einwohnermeldeamt ist in der Zeit vom 27.12.2022 – 30.12.2022 geschlossen.

In dringenden Fällen ist ein telefonischer Notdienst eingerichtet, der an den o. g. Tagen jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Nummer 02774/915-225 zu erreichen ist.

 

Die Zulassungsstelle der Gemeinde Eschenburg bleibt vom 27.12.2022 – 02.01.2023 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde in Herborn – Burg.

Ab Dienstag, den 03.01.2023 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Probleme mit der Eschenburg APP unter IOS

Liebe App Nutzerinnen und Nutzer.

Wir sind ständig bemüht, unser digitales Angebot zu verbessern und zu erweitern.

So mussten wir vergangene Woche ein wichtiges Update für die Eschenburg APP durchführen.

Dabei kann es zu Problemem im Bereich IOS (Apple) kommen. Es kann vorkommen, dass Sie die Push Nachrichten doppelt bekommen.

Als Lösung hilft hier nur die deinstallation der alten Version der Eschenburg APP und das neu installieren der neuen Version der Eschenburg APP.

Android User sollten von diesem Problem nicht betroffen sein.

Sollten Sie weitere Fragen zum Vorgehen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Lärmaktionsplan Hessen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und
Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Gießen

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen

Abt. IV Umwelt, Dezernat 43.2, Lärmaktionsplanung

35396 Gießen

Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de

Weihnachtsmarkt Eibelshausen am 25.11. und 26.11.2022

Eibelshäuser Weihnachtsmarkt

 

FREITAG, 25. NOVEMBER 2022

18.00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch den CVJM

Krippenspiel und Lieder des Posaunenchores

Verkauf von Würstchen, Glühwein und Kinderpunsch

 

SAMSTAG, 26. NOVEMBER 2022

11.00 Uhr Auftakt durch die Brassband der

Holderbergschule mit Andacht

11.15 Uhr Öffnung der Verkaufsstände

u.a. Weihnachtsdekorationen aus Holz und

Stoff, Blumen, Strick- und Stickarbeiten,

Holzspielzeuge, Teemischungen,

Köstlichkeiten vom Grill, Speckwaffeln,

Crêpes, Kuchenbuffet, Flammkuchen,…

Feuerzangenbowle, Glühwein, Apfelwein,

Kinderpunsch, …

Konzerte in der evangelischen Kirche:

12.00 Uhr Bläserklassen der Holderbergschule, Frau Czymek

12.45 Uhr Chor IN(M) Takt, Andreas Pfeifer

13.15 Uhr Kath. Kita Regenbogen

14.00 Uhr Flötenchor

15.30 Uhr Westerwald Pipers und der

Nikolaus kommen

18.00 Uhr Abbau der Stände

 

Laufkarten für die Kinderspielstationen

können am Stand der Lederhosenfreunde

abgeholt werden.

Volkstrauertag 2022

Volkstrauertag am 13. November 2022

Am Sonntag, den 13.11.2022 finden Kranzniederlegungen in allen Ortsteilen der Gemeinde Eschenburg statt:

10:00 Uhr      Simmersbach, An der Friedhofshalle

11:00 Uhr      Roth, An der Friedhofshalle

12:00 Uhr      Eibelshausen, An der Friedhofshalle

13:00 Uhr      Hirzenhain, Ehrenmal Friedhof

14:00 Uhr      Wissenbach, Ehrenmal Friedhof

15:30 Uhr      Eiershausen, „Alter Friedhof“

 

Mehr Informationen und die Inschriften unserer Denkmäler mit den Namen der Opfer beider Weltkriege im Internet unter

www.eschenburg.de/volkstrauertag

 

Ausstellen von Spendenbescheinigungen

Die Gemeinde Eschenburg stellt für Spenden, welche über die kommunale Buchhaltung laufen, eine Spendenbescheinigung aus. Das betrifft ALLE Zahlungen an die Gemeinde, welche als Spende gekennzeichnet (z. B. Hinweis im Verwendungszweck und/oder Begleitschreiben) sind. Die Gemeinde Eschenburg leitet diese dann an die gewünschten Spendenempfänger weiter.

Das Spendenrecht sieht vor, dass bei Beträgen (Einzelspenden) von unter 300,00 EUR KEINE Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt benötigt wird. Stattdessen reicht ein einfacher Nachweis (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder Quittung Online-Banking) vollkommen aus.

Die Gemeinde Eschenburg stellt ab sofort nur noch Spendenbescheinigungen bei Spenden ab 300,00 EUR aus. Dies entspricht dem aktuellen Spendenrecht.

Wir bitten dies zu beachten.