Autorarchive: Swen Hein

Am kommenden Wochenende Markt in Eschenburg

Eschenburg lädt ein zum
Frühjahrsmarkt in Eibelshausen


Es geht rund: Vor 25 Jahren kam die Eiershäuser Straße zum Marktgelände und ermöglichte den „Rundlauf“, was das „Made“ in Eibelshausen zu etwas Besonderem macht. Die befürchteten Baustellen an der Brücke am Kreisel bleiben im Frühjahr noch aus.

Anders als vorab mitgeteilt, wird in Eibelshausen die Brücke am Kreisel noch nicht gesperrt. Die Baustelle von Hessen Mobil an der Kreisstraße lässt auf sich warten und stört den Frühjahrsmarkt noch nicht.

Deshalb hoffen Gemeinde und Gewerbetreibende, dass auch die weiteren Rahmenbedingungen günstig sind für den Markt, der seit 1781 Tradition und Triebfeder der Innovation ist.

Am Marktplatz geht es für die Kleinsten schon am Samstag (11. Mai) los, wo Autoskooter, Karussells und Fahrgeschäfte zu familienfreundlichen Preisen ihre ersten Runden drehen.

Seit 25 Jahren gehört die Eiershäuser Straße zum Marktgelände. Dieser „Rundlauf“ macht seitdem Eibelshausen besonders und auch bei den Schaustellern beliebt. Seit 1994 ist Ulrike Alde in Eibelshausen mit ihrem Schaustellerbetrieb dabei und weiß das „Made“ in Eibelshausen zu schätzen. Zum Jubiläum gibt’s Zuckerwatte im besonderen Angebot. Gegen Vorlage des Gutscheins in dieser Wochenzeitung gibt es am Stand „Süße Leckereien“ in der Eiershäuser Straße die Jubiläums-Portion Zuckerwatte für einen Euro. Preise (fast) wie vor 25 Jahren. Mit einem Imbiss gegenüber der Sparkasse hilft Familie Alde übrigens, dass es in Eibelshausen auch weiter um die sprichwörtliche Wurst geht.


Man trifft sich: Der Frühjahrsmarkt in Eibelshausen soll auch in Zukunft ein Erlebnis in Eschenburg bleiben, beraten die Gremien wie auch die Menschen auf der Gass‘.

Einkaufen vor Ort als erlebbare Alternative zum Online-Handel soll der Markt am Sonntag (12. Mai) zeigen: In den Straßen zwischen Kirche und Rathaus bauen rund 80 „fliegende Händler“ ihre Stände und Buden auf und legen nach dem Gottesdienst los. In der Zeit von 13 bis 18 Uhr ist zudem am Sonntag „verkaufsoffen“. Etliche Geschäfte in der Gemeinde – vom Bekleidungsgeschäft am Platz bis zum Wohncentrum in Wissenbach – haben dann geöffnet. Am Montag (13. Mai) öffnet der Markt von 8 bis 18 Uhr. Autoskooter und Karussells fahren noch ein Weilchen länger.

Wer weiter denkt, kauft näher ein – nach diesem Motto unterstützt die Gemeinde Eschenburg auch ein Regional-Portal im Internet (www.regional-portal.com), über das Handel, Handwerk und hilfreiche Dienstleister zu finden sind.

Aus dem Eibelshäuser „Made“ ein Eschenburger Erlebnis zu machen, ist für 2020 erklärtes Ziel der Gemeinde. Eine „AG Markt“ möchte dann mit einem Konzept die Attraktivität steigern, neue Anreize bieten und Atmosphäre schaffen. Im Frühjahr wird dann das Motto sein „Eschenburg blüht“. Und im Herbst werden Vereine und Gewerbe eingebunden, wenn es heißt „Eschenburg glüht“.

Alte Freunde treffen und neue Ideen bekommen, das ist in Eschenburg jetzt schon „auf dem Markt“ – am kommenden Wochenende beim Frühjahrsmarkt in Eibelshausen.

Anlässlich des Frühjahrsmarktes müssen folgende Straßen und Plätze gesperrt werden.

1. Eiershäuser Straße in Höhe der Luisenstraße bis Ecke Habachstraße
2. Marktstraße
3. Marktplatz
4. Dammstraße
5. Kirchstraße von Ecke Marktstraße bis zur Kirche

Die Anwohner der oben genannten Straßen bitte ich, Ihren PKW in dieser Zeit an anderer Stelle abzustellen.
Für diese Straßen und Plätze gilt natürlich auch für diese Zeit ein absolutes Halteverbot, damit die Marktbeschicker ihre Stände aufbauen können.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Stoll, Apparat 220, zur Verfügung. Für Ihr Verständnis und Ihre Toleranz bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich. Ich wünsche uns allen ein schönes Markterlebnis, das von negativen Ereignissen verschont bleiben möge.

Gez.
(Konrad)
Bürgermeister

Rathaus am Montag, den 13. Mai 2019 geschlossen!
Wegen des Frühjahrsmarktes ist das Rathaus am 13.05.2019 ab 12 Uhr geschlossen.

Seniorennachmittag der Gemeinde Eschenburg

Am Samstag dem 11.05.19 letzter Senioren-Nachmittag

Abschluss der Altenfeier: Zum wohl letzten Seniorennachmittag laden wir für den Samstag ein ins Bürgerhaus Eibelhausen. Im Programm ab 14:30 Uhr ist auch die Mundart-AG der Grundschule Frohnhausen.

Am Samstag (11. Mai) findet der Seniorennachmittag der Gemeinde Eschenburg statt. Los geht es um 14:30 Uhr im Bürgerhaus in Eibelshausen (Jahnstraße 3).

Weil die Anmeldungen schleppend liefen, stand das Traditions-Treffen auf der Kippe. Nun soll aber doch bei Kaffee und Kuchen ein Programm für die betagten Bürgerinnen und Bürger geboten werden, hat der Gemeindevorstand beschlossen. Aller Voraussicht nach, wird es die letzte „Alten-Feier“ dieser Art sein. Ziel ist es, dass ab 2020 die Wochenenden zu den beiden Markt-Terminen im Mai und Oktober neu gestaltet werden.
Am Samstag bietet der Seniorenbeirat auf jeden Fall noch einmal alles auf. Die Musik ist bestellt (André Schüler – „Mir Zwo“). Andacht und Gebet hält Pastor Karsten Künzl von der FeG Eibelshausen. Der Seniorenbeirat hat Informationen zur geplanten Herbstfahrt. Die Landfrauen Eibelshausen servieren Kaffee und Kuchen. Die Laienspielgruppe „Herrjelshinkelcher“ vom Roth hat einen Sketch parat.
Als Höhepunkt wird die Mundart-AG der Grundschule Frohnhausen erwartet. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit Sybille Holighaus-Sauer „Platt“.
Mundart war immer ein belebendes Element in Eschenburg, weshalb niemand um den Fortgang bangen muss: Das Dialekt-Festival wird auf den 14. September 2019 verschoben. Und rund um das „Made“ plant derzeit eine Arbeitsgruppe, im Frühjahr und im Herbst künftig zu Erlebnissen in Eschenburg einzuladen.
Die Abfahrtszeiten der Busse sind dem Fahrplan zu entnehmen. Auch betagte Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht im Vorfeld angemeldet haben, sind willkommen zum (vielleicht letzten) Seniorennachmittag der Gemeinde Eschenburg.

Programmablauf

1. Musikalische Einleitung, André Schüler

2. Begrüßung, Bürgermeister Götz Konrad

3. Andacht und Gebet, Pastor Karsten Künzl

4. Gemeinsames Lied

5. Gemeinsames Kaffeetrinken

6. Mundartgruppe Schule am Brunnen aus Frohnhausen,
Frau Sybille Holighaus-Sauer

7. Gemeinsames Lied

8. Seniorenbeirat, Information zu geplanten Herbstfahrt

9. Schlusswort, Bürgermeister Götz Konrad

10. Gemeinsames Schlusslied

Abfahrtszeiten

Roth, Haltestelle am Brunnen 13:30 Uhr

Simmersbach, beide Hst. (Fahrtrichtung Biedenkopf) 13:40 Uhr

Hirzenhain Bhf., beide Hst. (Fahrtrichtung Hihai-Ort) 13:55 Uhr

Hirzenhain-Ort, beide Haltestellen 14:00 Uhr

Eiershausen, Kirche 14:10 Uhr

Wissenbach, Klinik & MZH 14:20 Uhr

Bitte steigen Sie in Ihrem Wohnort ein und nicht in einem anderen Ortsteil.

Ansprechpartner für Fragen:

Herr Kevin Hofheinz
Tel.: 02774 / 915-227

Hessisches Landesamt f. Naturschutz, Umwelt u. Geologie informiert

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Hessisches Landesamt
für Naturschutz
Umwelt und Geologie

Die landesweite Hessische Lebensraum- und Biotop-Kartierung (HLBK) ist das Instrument zur Erfassung der Lebensräume (LRT) gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der gesetzlich geschützten Biotope auf hessischer Gesamtfläche im Rahmen des Landesmonitorings. Ziele dieser Erfassung sind die Datenbereitstellung zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie, die Aktualisierung der bereits vorliegenden Datengrundlagen, die Schaffung von Grundlagen für das FFH-Gebietsmana-gement und das Erkennen von Veränderungen des Erhaltungszustands von Lebensräumen. Außerdem dient die Kartierung der flächenbezogenen Datenbereitstellung zu den nach dem Bundes- und dem Landesnaturschutzge-setz (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und § 13 HAGBNatschG) geschützten Biotopen.

In diesem Rahmen findet 2019 eine Kartierung in ausgewählten Bereichen statt (Karte siehe Homepage des HLNUG oder Auslage im Rathaus Ihrer Stadt bzw. Gemeinde). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke im Außen-bereich zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.12.2019 aufgesucht werden. Den dazu beauftragten Kartierern ist laut Hessischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 20 HAGBNatschG -Duldungspflichten-) erlaubt diese Flächen im Außenbereich zu betreten. Sie sind in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen und haben sich im Laufe der letzten Jahre besondere Spezialkenntnisse für die Kartierung und detaillierte Kenntnisse vor Ort erworben. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Einschränkungen für die Eigentümer oder Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im Jahr 2020 im Internet (Naturegviewer: http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.

Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch die Abteilung Naturschutz des HLNUG in Gießen (Tel.: 0641-4991-264). Falls Sie an genaueren Informa-tionen interessiert sind, können Sie sich gerne per E-Mail, Brief oder telefonisch an Frau Wude (-269) wenden.

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Abteilung Naturschutz
Europastr. 10
D-35394 Gießen
Tel.: +49(0)641 4991-264
Fax: +49(0)641 4991-260
E-Mail: naturschutz@hlnug.hessen.de
Internet: www.hlnug.de

Informationsabend am 14.05.19 im Bürgerhaus Eibelshausen

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Informationsabend über die aktuellen Themen
„Medienkonsum“ und „Computerspiele“ bei Kindern und Jugendlichen

Die Themenbereiche „Medienkonsum“, „Computerspiele“, „Handynutzung“ haben in vielen Familien und in der Schule immer mehr Konfliktpotenzial. Die Eltern fühlen sich oft verunsichert oder überfordert: „Was macht mein Kind in der Online-Welt?“ – „Wie viel Kontrolle muss sein?“ – „Wie viel Vertrauen soll ich wagen?“ Die Kinder und Jugendlichen ihrerseits fühlen sich bevormundet und reagieren meistens gereizt, wenn die Eltern die Nutzungszeit von Handys und Computerspielen einschränken oder ihnen die Nutzung ganz verbieten.

Die Holderbergschule bietet deshalb zu diesem Thema einen Informationsabend an:
am Dienstag, 14. Mai, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen in der Jahnstraße

Eingeladen sind interessierte Eltern, Schülerinnen und Schüler und alle im pädagogischen Bereich tätigen Personen. Referentin des Abends ist die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Nicole Wehrum, die seit 2006 an der Vitos Klinik in Herborn tätig ist.

Inhaltliche Punkte des Abends sind:

– Vorstellen einiger populärer Computerspiele (z.B. „Call of Duty“, „Fortnite“, „Minecraft“)
– Warum sind Computerspiele (besonders „Ego-Shooter“) so faszinierend?
– Aktuelle Zahlen zur Nutzung von „Netflix“ und Co. durch Kinder und Jugendliche
– Was ist „übermäßiger Medienkonsum“?
– Was ist „Mediensucht“ / „Spielsucht“?
– Welche Risikofaktoren im Umfeld können zu einer übermäßigen Nutzung führen?
– Was kann ich als Elternteil tun?

Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und mit der Referentin zu diskutieren.

Gemeinde Eschenburg veräußert Gebäude…

Die Gemeinde Eschenburg veräußert das

Gaststättengebäude mit Wohnung „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth

Es handelt sich um ein zentral gelegenes Grundstück in Eschenburg-Roth, Flur 1, Flurstück 201 mit einer Größe von ca. 430 m², Achenbacher Weg 2. Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der späteren Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg. Gebäude: Baujahr um 1928, gut erhaltener Zustand, KG, EG 1. OG und DG. Gaststättenbereich: 115 qm, Wohnung 1. OG 75 qm, Wohnung DG 50 qm. Biergarten und Pkw-Stellplatz. Das Objekt ist derzeit verpachtet.

Endenergiebedarf des Gebäudes: 310 kWh/(m².a)

Kaufinteressenten können Angebote bis zum 15.06.2019 bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Weitere Informationen / Besichtigungstermin:

Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg – Grundstücksverwaltung –
Nassauer Straße 11 in 35713 Eschenburg
Telefon 02774/915-106, Telefax 02774/915-112
Internet: http://www.eschenburg.de
Email: t.treupel@eschenburg.de

Einladung zur Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses am 28.11.18

Bau- und Umweltausschuss

Zu der am Mittwoch, den 28. November 2018, um 19.00 Uhr, stattfindenden 18. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1. Eröffnung und Begrüßung, Mitteilung des Vorsitzenden

2. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss „Holderbergsrain“

3. Erlass einer Abweichungssatzung „Holderbergsrain“

4. Haushalt 2019 – Bauprogramm Fachbereich 3

5. Informationen der Gemeindewerke:

a) Investitionen/Bauprojekte
b) Wirtschaftsplan 2019

6. Bericht zum Produkt 314 Planung und Entwicklung

7. Mitteilungen und Anfragen

Schwehn
(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Kultur- u. Sozialausschusses am 27.11.18

Kultur- und Sozialausschuss

Zu der am Dienstag, den 27. November 2018, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 12. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Wahl einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden

3. Stiftung für Eschenburg

4. Bericht aus dem Produkt 121 – Jugendarbeit (Ferienpass)

5. Neugestaltung Neubürger-Fest

6. Busverbindung Holderbergschule am Nachmittag

7. Haushalt 2019

8. Mitteilungen und Anfragen

gez. Bieber
(Vorsitzender)

Gedenkfeier der Gemeinde Eschenburg zum Volkstrauertag am 18.11.18

Gedenkfeier der Gemeinde Eschenburg
zum Volkstrauertag im Ortsteil Simmersbach

Die Gedenkfeier der Gemeinde Eschenburg zum Volkstrauertag findet am Sonntag, den 18. November 2018, um 14:00 Uhr, auf dem Friedhof in Simmersbach bei den Gedenktafeln statt. Bei Regen findet die Veranstaltung in der Friedhofskapelle statt.
Alle Eschenburger sind hierzu herzlich eingeladen.

Programm

1. Vortrag des Posaunenchors der ev. Kirchengemeinde Simmersbach
„Wirf dein Anliegen auf den Herrn“ von Felix Mendelssohn-Bartholdy

2. Begrüßung durch Bürgermeister Götz Konrad

3. Liedvortrag des GV „Liederkranz“ Simmersbach
„Chor der Gefangenen“ von Guiseppe Verdi

4. Andacht und Gebet durch Pastor Martin Simon, Freie ev. Gemeinde Simmersbach

5. Liedvortrag des GV „Liederkranz“ Simmersbach
„Jahre kommen, Jahre ziehen“ von Rudi Kühn

6. Ansprache des Bürgermeisters

7. Kranzniederlegung und Totenehrung
Begleitung durch den Posaunenchor „Ich hatt` einen Kameraden“ von Ludwig Uhland

8. Vortrag des Posaunenchors
„Wachet auf, ruft uns die Stimme“

Kranzniederlegungen finden in den einzelnen Ortsteilen statt:

10:30 Uhr Roth
11:30 Uhr Eiershausen, „Alter Friedhof“ (Mitwirken des Gesangvereines)
12:00 Uhr Wissenbach, Ehrenmal Friedhof
12:30 Uhr Eibelshausen, An der Friedhofshalle
13:00 Uhr Hirzenhain, Ehrenmal Friedhof

Niederschrift über die 18. öff. Sitzung der Gemeindevertretung 08.11.18

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 08.11.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder sowie den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27 anwesenden Gemeindevertretern fest (ab TOP 5 = 26 Gemeindevertreter).

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 25.10.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass seit der letzten Sitzung keine Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat. Er gibt einen Rückblick auf die Bürgerversammlung zum Thema „Gesundheitsversorgung in Eschenburg“.
Des Weiteren gibt er den Anwesenden eine Einladung der IHK zu einem Konzert bekannt. Die erforderliche Anmeldung ist an das Vorzimmer des Bürgermeisters zu richten.
Weiterhin informiert er darüber, dass in 2019 eine Fahrt der Körperschaftsmitglieder nach Petschau geplant ist.

Punkt 3: Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

Punkt 4: Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 31.10.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 01.11.2018 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

Punkt 5: Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert die Körperschafts- mitglieder darüber, dass der Beigeordnete Manfred Brunhofer sein Amt im Gemeindevorstand niedergelegt hat. Er dankt Herrn Brunhofer im Namen aller Körperschaftsmitglieder für seine mehr als 30-jährige Tätigkeit für die Gemeinde Eschenburg und wünscht ihm und seiner Familie alles erdenklich Gute.

Die Wahl der Beigeordneten erfolgte am 21.04.2016 mittels einer gemeinsamen Kandidatenliste aller drei Fraktionen. Dabei wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion die Reihenfolge der Nachrücker bestimmt, die dann von den Unterzeichnern des Wahlvorschlages geändert wird.

Herr Brunhofer war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein/e Kandidat/in der CDU in den Gemeindevorstand nach. Die nächste Nachrückerin von Seiten der CDU-Fraktion ist Uta Kasper-Saßmannshausen. Eine Änderung der Liste erfolgt nicht.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Uta Kasper-Saßmannshausen als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Beigeordneten Manfred Brunhofer zur neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die neue Beigeordnete mit Handschlag und führt sie nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.
Die Aushändigung der Urkunde wird von Frau Kasper-Saßmannshausen schriftlich bestätigt.

Als Nachrücker für die ausgeschiedene Gemeindevertreterin Uta Kasper-Saßmannshausen wird Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die/den nächste/n Bewerber/in der Liste der CDU in die Gemeindevertretung berufen.

Punkt 6: Verkaufsangebot Bombergstraße 2, OT Wissenbach

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Anwesens Bombergstraße 2 bieten dieses der Gemeinde Eschenburg zum Kauf an. Das Kaufangebot wurde näher geprüft, da eventuell durch die Niederlegung der Gebäude in der Bombergstraße 2 ggf. Parkplatzflächen für die Mehrzweckhalle geschaffen werden könnten.

Es fand eine ortsgerichtliche Schätzung des Anwesens statt. Der Wert des Anwesens entspricht in etwa einem Bauplatzwert im Neubaugebiet „Dombachseite Nr. 2“. Die Erbengemeinschaft ist bereit, hier ein entsprechendes kostenneutrales Tauschgeschäft abzuschließen. Zusätzlich wären aber seitens der Gemeinde die Vertragsnebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer usw. zu zahlen.

Das Anwesen Bombergstraße 2 wurde am 01.10.2018 zusammen mit dem Ortsbeirat besichtigt. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erwerb (Tausch) der Grundstücke aus, sofern die dafür entstehenden Gesamtkosten (Abrisskosten sowie weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Statik der umliegenden Gebäude usw.) eine Summe von 35.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Ortsbeirat hatte allerdings seit der Ortsbesichtigung Kenntnis davon, dass die Kostenkalkulation der Verwaltung diese Summe übersteigt.
Somit lehnt der Ortsbeirat den Erwerb / Tausch des Grundstückes ab.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates und des Bau- und Umweltausschusses lehnt die Gemeindevertretung einstimmig den Tausch/Erwerb aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.

Punkt 7: Wasserversorgungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2019 in der Wasserversorgungs-satzung neu festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, die §§ 25 und 27 (3) entsprechend zu ändern.

§ 25 Grundgebühr

Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
§ 25 erhält dann folgende Fassung:

Die Grundgebühr für die nachfolgenden Zählergrößen beträgt monatlich für einen Wasserzähler

4,17 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 2,5 m³
7,22 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 6 m³
8,10 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 10 m³
12,44 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 16 m³
16,36 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 80
23,24 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 100

jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 27 – Verbrauchsgebühr

Die textlichen Festsetzungen der Abs. 1 und 2 bleiben unverändert.

In Abs. 3 ist lediglich die Gebührenhöhe zu ändern, so dass der § 27 (3) folgende Fassung erhält:

Die Gebühr beträgt pro m³ 1,85 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer = pro m³ 1,98 € brutto.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 8: Entwässerungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 in der Entwässerungssatzung festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, den § 24 (1) sowie den § 26 (1) und (2) entsprechend zu ändern.

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) – (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.

§ 26 – Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen, Hinzu kommt, dass eine redaktionelle Änderung der Formel in Abs. (2) erforderlich ist, so dass es dann heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR.

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der
Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben – bei vorhandenen Teilströmen in diesen – ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel:

Festgestellter CSB
0,5 x __________________ +0,5
600
vervielfacht werden.

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 9: Einbringung Haushalt 2019

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.117.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.107.500 EUR

mit einem Saldo von -10.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 70.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR

mit einem Saldo von -70.000 EUR

Mit einem Überschuss von -80.000 EUR

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
383.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 768.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.260.500 EUR

mit einem Saldo von -492.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro

mit einem Saldo von 0 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
-109.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 305.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungs- konzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Anschüsse.

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

gez. Hermann gez. Deutsch
Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung