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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 29.08.2019

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 29.08.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 25 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 19.08.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über den Rücktritt des I. Beigeordneten Joachim Kreft. Er spricht Herrn Kreft für seine jahrzehntelange geleistete ehrenamtliche Tätigkeit Dank und Anerkennung aus und drückt sein Bedauern über den Rücktritt aus. Alle Körperschaftsmitglieder bekunden ihren Dank durch stehenden Applaus.

 

3.      Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Bürgermeister Konrad geht im Anschluss insbesondere auf die 750-Jahr-Feier in Hirzenhain ein. Das Festprogramm der Jubiläumsfeier wird im Anschluss von Dr. Paul Cyris erläutert mit der Bitte, dass möglichst alle Körperschaftsmitglieder an diesen Feierlichkeiten teilnehmen.

 

4. Anfragen an den Gemeindevorstand

 

keine

 

5. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 20.08.2019, der Bau- und Umweltausschuss am 21.08.2019 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 22.08.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

6. Einführung eines neuen Beigeordneten / I. Beigeordneten

 

Mit Schreiben vom 24.07.2019 hat der I. Beigeordnete Joachim Kreft sein Amt im Gemeindevorstand niedergelegt.

 

Die Wahl der Beigeordneten erfolgte am 21.04.2016 mittels einer gemeinsamen Kandidatenliste aller drei Fraktionen. Dabei wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion die Reihenfolge der Nachrücker bestimmt, die dann von den Unterzeichnern des Wahlvorschlages geändert wird.

 

Herr Kreft war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein/e Kandidat/in der CDU in den Gemeindevorstand nach. Der nächste Nachrücker des Wahlvorschlages ist Markus Herold von der CDU-Fraktion. Auf Mitteilung der CDU-Fraktion soll eine Änderung der Liste nicht erfolgen. Somit rückt Markus Herold in den Gemeindevorstand nach.

 

Weil Herr Kreft I. Beigeordneter der Gemeinde Eschenburg war – er war der erste Bewerber des gemeinsamen Wahlvorschlages und somit gem. § 55 Abs. 2 Satz 2  HGO erster Beigeordneter – würde das Amt des I. Beigeordneten an den nächsten Bewerber des Wahlvorschlages, Herrn Dr. Rolf Krämer, übergehen, wenn die Reihenfolge des Wahlvorschlages nicht geändert wird.

 

Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie die Reihenfolge ändern möchte. Frau Uta Kasper-Saßmannshausen soll auf die erste Stelle des Wahlvorschlages vorrücken.

Die verbleibenden Unterzeichner des Wahlvorschlages haben die Reihenfolge des Wahlvorschlages gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 HGO wie folgt geändert:

 

  1. Uta Kasper Saßmannshausen (1. Beigeordnete)
  2. Rolf Krämer
  3. Hans-Jürgen Reeh
  4. Ulrich Heinz
  5. Dirk Meuser
  6. Hugo Wege
  7. Markus Herold

 

Durch diese Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages wird Frau Uta Kasper-Saßmannshausen erste Beigeordnete der Gemeinde Eschenburg.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Markus Herold als Nachrücker für den ausgeschiedenen I. Beigeordneten Joachim Kreft zum neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet den neuen Beigeordneten mit Handschlag und führt ihn nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in sein neues Amt ein. Die Aushändigung der Urkunde wird von Herrn Herold schriftlich bestätigt.

 

Im Anschluss daran beruft er Uta Kasper-Saßmannshausen zur neuen I. Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die I. Beigeordnete mit Handschlag und führt sie nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen I. Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.

 

Als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Markus Herold beruft Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die nächste Bewerberin der Liste der CDU, Frau Rabea Krämer-Bender, in die Gemeindevertretung. Frau Krämer-Bender nimmt die Berufung an und nimmt als Gemeindevertreterin an der Sitzung teil.

 

7. Zukunft Seniorenbeirat

 

Durch einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung wurde der Seniorenbeirat Eschenburg  gegründet.  Wegen Unstimmigkeiten mit dem Gemeindevorstand ist der komplette Seniorenbeirat zurück getreten.

 

Wir bedauern diese Entscheidung und danken allen  Bürgerinnen und Bürgern, die bisher ehrenamtlich im Seniorenbeirat Eschenburg tätig waren.

 

Diese für uns wichtige Arbeit für unsere Seniorinnen und Senioren in Eschenburg sollte unbedingt fortgesetzt werden.

 

Diese sollten wir auf eine neue Plattform stellen und mit evtl. Satzungsänderungen klare Regeln schaffen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss wird unter Hinzuziehung sachkundiger Bürger hier weiter beraten und der Gemeindevertretung Vorschläge machen.

 

Nach eingehender Beratung überweist die Gemeindevertretung einstimmig das Thema „Zukunft des Seniorenbeirates“ zur weiteren Beratung an den Kultur- und Sozialausschuss und bittet um Vorschläge für eine zukünftige segensreiche Arbeit zum Wohle unserer Senioren.

 

8. Wahl eines Mitgliedes für die Betriebskommission der Gemeindewerke und ggf. eines Stellvertreters

 

a) Durch seine Berufung in den Gemeindevorstand am 29.08.2019 ist Markus Herold aus der Gemeindevertretung ausgeschieden und somit auch nicht mehr Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Hans-Otto Hermann

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Hans-Otto Hermann zum Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

b) Durch seine Wahl zum Mitglied der Betriebskommission am 29.08.2019 ist Hans-Otto Hermann nicht mehr stellvertretendes Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues stellvertretendes Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Klaus Arhelger

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung  Klaus Arhelger zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

c) Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass Kevin Holighaus mit Wirkung zum 29.08.2019 sein Amt als Mitglied der Betriebskommission niederlegt.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Leo Marcel Müller

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig  Leo Marcel Müller zum Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

d) Durch seine Wahl zum Mitglied der Betriebskommission am 29.08.2019 ist Leo Marcel Müller nicht mehr stellvertretendes Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues stellvertretendes Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Jürgen Krüll

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung  Jürgen Krüll  zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

9. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ und ggf. eines Stellvertreters

 

Für diese Wahl wurde kein Vorschlag unterbreitet, weil erst die Neubesetzung für den Vorstand des Abwasserverbandes im Gemeindevorstand abgewartet werden soll.

 

10. Plan- und Abrechnungsgebiet „Obere Aue“, Ortsteil Hirzenhain-Ort

         

(Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.)

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain – Ort wurde im Jahr 2018 erstmalig endgültig hergestellt werden. Die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke werden, nach Abschluss der Baumaßnahme, erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Obere Aue“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Abwägungs- und Herstellungsbeschluss:

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

 

  1. die dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain – Ort und

 

  1. die erstmalige endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage durch die Gemeinde Eschenburg.

 

Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2018 ausgeführt. Der Gemeindevorstand hat Erschließungsbeiträge aufgrund der §§ 127 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben.

 

      

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung, „Obere Aue“, Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ wurde im Jahr 2018 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Obere Aue“ Flur 1, Flurstück 131/1 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung im Frühjahr 2018 besprochen. Es wird lediglich ein Gehweg errichtet. (Dokumentation zur Abwägung)

Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die nachfolgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Obere Aue“ in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

§ 1

 

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Obere Aue“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch, wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

§ 2

 

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

 

11. Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

Für den Jahresabschluss ist ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von der Gemeindevertretung zu beauftragen. (§ 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 10 Abs. Nr. 13 der Eigenbetriebssatzung). Die Betriebskommission schlägt diesen vor (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 7 der Eigenbetriebssatzung).

 

Die Gemeindevertretung beauftragt einstimmig die  JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021.

 

12. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

Die Gemeinde hatte das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Schaffens- und Ergänzungsbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze (jeweils zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer):

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 2,90 €  je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,47 € je m² Veranlagungsfläche auf 2,90 € je m² Veranlagungsfläche um 0,43 €. und der Ergänzungsbeitrag erhöht sich von bisher 0,31 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,34 € je m² Veranlagungsfläche um 0,03 €.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf der Grundlage der Kalkulation den § 13 (Wasserbeitrag) der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg in den Absätzen 2 und 3 wie folgt zu ändern:

 

Absatz 2

für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die

Wasserversorgungsanlage 2,90 € je  m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Absatz 3

für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme –

(Ergänzungsbeitrag) der Wasserversorgungsanlagen – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

13. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Die Gemeinde hatte das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Ergänzungs- und Schaffensbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg und des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze für die Jahre 2021 bis 2026 beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze:

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 3,72  € je m²  Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,84 € je m² Veranlagungsfläche auf 3,72 € je m² Veranlagungsfläche um 0,88 € und der Ergänzungsbeitrag verringert sich von bisher 1,24 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,88 € je m² Veranlagungsfläche um 0,36 € unter Berücksichtigung, dass sich der Zeitraum des Bauprogramms von 10 Jahre auf 6 Jahre verkürzt.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf der Grundlage der Kalkulation den § 10 (Abwasserbeitrag) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg in Absatz 2 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

1. für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die

Abwasseranlage 3,72 € je  m² Veranlagungsfläche.

 

2. für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme –

Ergänzungsbeitrag – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche.

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

 

Die Satzungsänderung tritt jedoch erst zum 01.01.2021 in Kraft.

 

14. Wiederkehrende Straßenbeiträge

(Antrag der FWG-Fraktion vom 11.08.2019)

 

Die FWG-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Verbindung mit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Bau- und Umweltausschuss, eine Prüfung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Eschenburg (ähnlich dem Prinzip der Ergänzungsbeiträge für Wasser und Abwasser) durchzuführen.

 

  1. Ermittlung des jährlichen Beitragssatz pro m2 Veranlagungsfläche für alle Anlieger
  2. Ermäßigung bzw. zeitlich begrenzte Freistellung von Anliegern, die bereits in den letzten Jahren Straßenbeiträge bezahlt haben
  3. Klärung der Rechtslage
  4. Prüfung der Möglichkeit, ob Zuschüsse von Kreis, Land, Bund oder EU in Anspruch genommen werden können“

 

Im Anschluss daran erfolgt eine Begründung der antragstellenden Fraktion.

 

Die Gemeindevertretung stimmt diesem Antrag mit 21 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zu.

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 29.08.2019

Bericht des Gemeindevorstands

 

zur Sitzung der

Gemeindevertretung

am 29.08.2019

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Vorfahrt für die Ortsumgehung: Die Ortsumgehung der B 253 für Frohnhausen und Wissenbach ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen worden, nachdem eine Linienführung im Bereich der 2001 stillgelegten Bahnlinie angenommen wurde und das wissenschaftliche Gutachten der Kommunen und IHK Lahn-Dill den Vorteil belegt hatte, der in Zeit, Geld und Unfalltoten umgerechnet worden war. Das Land wäre durch diese Position im BVWP nun aufgerufen, die Ortsumgehung zu planen. Weil nach Kenntnisstand des Verkehrsministers bislang kein Freistellungsantrag für die gammelnden Gleise gestellt worden war, übernimmt das nun die Gemeinde Eschenburg. Nach unserer Kenntnis hatte die Bahn das 2011 selbst beantragt, als sie selbst noch Flächen verkaufen wollte. Ohne uns genannten Grund wurde der Antrag zurückgezogen. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, diesen Antrag zu stellen. Im § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) Abs. 1 heißt es: „Die zuständige Planfeststellungsbehörde stellt für Grundstücke, die Betriebsanlage einer Eisenbahn sind oder auf dem sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, auf Antrag des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, des Eigentümers des Grundstücks oder der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken fest, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.“ Wie die Bahn selbst aussagt, ist dies nicht zu erwarten.

 

  1. Erster Beigeordneter zurückgetreten: Joachim Kreft hat am 24.07.2019 sein Mandat niedergelegt und ist somit von allen Ämtern zurückgetreten. Er hat seit 1981 in der Gemeinde mitgewirkt, war seit 30 Jahren im Gemeindevorstand – darunter die längste Zeit Erster Beigeordneter.

 

  1. Seniorenbeirat zurückgetreten: Der Seniorenbeirat ist zurückgetreten, weil wir uns über die Frage des Zuschusses für die Seniorenarbeit nicht einigen konnten. Am 1. Juli hatte der Gemeindevorstand ein Gespräch mit der gewählten Spitze des Seniorenbeirats geführt und wollte am 15. Juli über einen Kompromiss beraten und beschließen. Der Rücktritt des Seniorenbeirats kam dem zuvor. Ohne Seniorenbeirat, so hat der Gemeindevorstand beschlossen, können wir keine Seniorenfahrt ausrichten. Die Grundlage der Seniorenarbeit wurde zunächst im Zuge des Jahresberichtes im Kultur- und Sozialausschuss beraten. Ursprünglich hatten wir uns ja bei der Gründung des Seniorenbeirats 2008 vorgenommen, pro Ortsteil zwei Personen zu finden, die als „Ansprechpartner, Fürsprecher und Sprachrohr“ für die ältere Generation dienen möchten.

 

  1. Seniorenfahrt abgesagt: Die geplante Seniorenfahrt nach Köln, welche beim Seniorennachmittag vorgestellt wurde, kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden, nachdem der Seniorenbeirat zurückgetreten ist.

 

  1. Computer-Treff geht weiter: Theo Klingelhöfer wird donnerstags im Rathaus weiter das Treffen zu aktuellen Computer-Hilfen anbieten, hat der Gemeindevorstand dankend angenommen. Ohne Anmeldungen können Interessierte dort mitmachen. Weitere Auskünfte erteilt Kevin Hofheinz im Rathaus, Zimmer 1.12, Telefon (02774) 915-227.

 

  1. Holderbergstadion: Für eine anstehende Sanierung wird mit den nutzenden Vereinen verhandelt, die mehr Förderung erhalten als die Gemeinde, wenn sie selbst mehr Verantwortung übernehmen.
  2. Planung für Kita-Plätze: Für eine Zwischenlösung für die nächsten zwei Jahre soll eine Interims-Kita aus Containern in Eiershausen gebaut werden, die einer dritten Gruppe Raum bietet und sich in das Ensemble einfügt. Hierfür wurde der Auftrag erteilt und der Bauantrag gestellt. Für eine Waldgruppe wird Simmersbach der Standort, wofür am Festplatz an der Hessel ein Standort entstehen soll, von dem aus das bekannte „Wald-Sofa“ erreicht wird. Wenn alle Genehmigungsbehörden ebenso grünes Licht geben, wird die Kita-Ampel im Internet (kita-eschenburg.de/kitas) dort bald freie Plätze anzeigen. Reservierungen werden in Eiershausen und Simmersbach schon angenommen.

 

  1. Preise fürs Ehrenamt und Sport: Erfolgreiche Sportler und fleißige Vertreter des Ehrenamtes können noch bis Ende August vorgeschlagen werden für die offiziellen Preise der Gemeinde. Die Ausschreibung der Sportlerehrung und des Ehrenamtspreis finden sich im Internet unter eschenburg.de in der Rubrik „Im Rathaus“ bei den Formularen.

 

  1. Ausbildung: Unsere beiden Auszubildenden haben die Abschlussprüfung geschafft und arbeiten nun als Verwaltungsfachangestellte im Rathaus. Zwei neue „Azubis“ haben die Ausbildung angefangen – einer im Rathaus und einer im Forst. Fürs kommende Jahr läuft derzeit die Auswahl unter 30 Bewerbungen. Und für die kommenden fünf Jahre haben wir bereits beschlossen, jeweils eine Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte neu zu beginnen. Das dient der eigenen Personalentwicklung.

 

  1. Fuffzich Jahre im Dienst: Dieter Holighaus hat das seltene Jubiläum, 50 Jahre im öffentlichen Dienst zu sein. Am 1. August 1969 hat er bei der damals noch selbstständigen Gemeinde Hirzenhain begonnen.

 

  1. Berufe mit Energie: Bis 13. Oktober können Jugendliche Beiträge einreichen für einen Video-Wettbewerb, den wir zur Energie-Messe und mit dem Titel „Zukunftswerkstatt Energie“ ausrichten. Dabei können Jugendliche demonstrieren, wie sie das Zukunfts-Thema anpacken. Mehr Informationen gibt es unter endlich-energie.de/zukunftswerkstattenergie im Internet.

 

  1. Mehr Energie von hier: 17,9 % des Stromverbrauchs sind auch hier erzeugt worden, sagt die EAM. Im Vorjahr waren es noch 16,6 %. Davon entfallen fast 80 % auf Fotovoltaik, darunter ein Solarpark mit 2 Megawatt, und 20 % Windkraft, die noch aus den 90er Jahren stammt. „20 + 20 in 2020“ haben wir im Lahn-Dill-Bergland 2007 als Richtschnur ausgegeben, als wir unser Regionales Entwicklungskonzept abgestimmt haben. Mit dem Windpark Gelgenberg werden wir mehr erneuerbare Energie liefern können und für die Sparmöglichkeiten zuhause wird die Energie-Messe am 9. und 10. November 2019 etliche gute Hinweise geben können. Mehr Infos unter endlich-energie.de im Internet.
  2. Jahresabschluss 2018: Wie im Haupt- und Finanzausschuss dargelegt, haben wir aufgeholt bei den Jahresrechnungen. Für 2018 hat der Gemeindevorstand den Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 111.959,60 € und einem Jahresüberschuss von 1.699.164,06 € feststellen können. Damit haben wir alle Auflagen aus der Haushaltsgenehmigung 2019 erfüllt.

 

  1. Keine Knarren beim „Made“: Für die so genannten Anscheinswaffen hat der Gemeindevorstand eine Ächtung ausgesprochen. Diese täuschend echt aussehenden Spielzeuge sollen unsere Händler nicht anbieten, auch wenn sie erlaubt sind. Auch die ortsansässigen Händler sind gebeten, dieses „Spielzeug“ nicht an den bekannten Markttagen zu verkaufen.

 

  1. Neugestaltung des Eibelshäuser Marktes zum Erlebnis in Eschenburg: Im Auftrag des Gemeindevorstands hat sich eine AG Markt gebildet, die ihre ersten Ideen auch den Ortsbeiräten vorgetragen hat. Zusammen mit interessierten Vereinen aus allen Ortsteilen soll nun bis Jahresende das Konzept ausgefeilt werden, mit dem der Traditions-Markt zu einer Innovations-Veranstaltung für die ganze Gemeinde werden kann. Bis zum 31.08.2019 sollen sich interessierte Vereine und Firmen aus Eschenburg melden (im Rathaus, am besten unter buergermeister@eschenburg.de per E-Mail). Am 09.09.2019 um 19 Uhr möchte die AG Markt mit Interessenten die Ergebnisse auswerten und das weitere Vorgehen besprechen. Der Seniorennachmittag, der am Samstag vorm Frühjahrsmarkt war, und die Vereine sollen beim neuen Markt-Konzept mit einbezogen werden, so die Empfehlung. Der Vorstand hatte die Ortsbeiräte mit dem Stichwort „Tag der Vereine“ informiert, um für das „Willkommens-Fest“ eine Nachfolge zu finden. Anregungen können bis 31.08. noch einfließen.

 

  1. Vier Termine für „Verkaufsoffen“: So wie es bislang eigentlich im Gesetz steht, hätten wir es auch gerne. Die Städte und Gemeinden sollen an bis zu vier Sonntagen selbst bestimmen können, wann Geschäfte öffnen dürfen. In der Novelle zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) stand der so genannte „Anlassbezug“ drin, demnach nur geöffnet werden darf, wenn der „Anlass“ mehr Leute zieht als die offenen Geschäfte. Mit der Logik hätte es auch kein „Made“ gegeben und jeder Weg ist verbaut, das Einkaufen vor Ort als Erlebnis zu gestalten. Wir haben darum eine Stellungnahme zum Gesetzes-Entwurf abgegeben.

 

  1. Dialekt-Festival startet: MundART – das Dialekt-Festival“ will Hessens Vielfalt zum Klingen bringen. Am 14. September steigt in Eschenburg die Premiere, wo der Kulturkreis bereits zwei Mal eine „Revue des rollenden R“ veranstaltet hat. Nunmehr soll die Landesliga der Plattschwätzer ab 19 Uhr auf der Bühne der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wissenbach (Forsthausstraße 22) spielen. Das Programm ist gut gefüllt und abwechslungsreich mit Musik, Gedichten und Geschichten, Sketch und Spiel, Satire und Stand-Up-Comedy – das macht den ganzen hessischen Zungenschlag hörbar. Im Kern gibt es ein Wiederhören mit Siegward Roth (Lesung) und Berthold Schäfer (Lieder), die mit Ausschnitten aus ihrem Programm „Fäägmeel – e Geschicht fier sich“ an die Mundart-Pioniere erinnern. Ab 18 Uhr ist Einlass in der Mehrzweckhalle. Und ebenfalls ab 18 Uhr gibt es Essen, damit die Schau nicht gestört wird. In dem zweieinhalbstündigen Programm gibt es eine Pause. Karten gibt es für Erwachsene zum Preis von 5 € an der Abendkasse. Kinder und Jugendliche haben freien Eintritt. Reservierung über E-Mail an den Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal (info@kked.de). Die reservierten Tickets müssen eine halbe Stunde vor Beginn abgeholt werden.

 

  1. Geld für Grundschulen: Für die Mittagsbetreuung an den Grundschulen trägt die Gemeinde aktuell 647,64 € dazu bei.

 

  1. Ersatz für Hubsteiger: Unsere Hubarbeitsbühne (Baujahr 2001) hat uns nicht nur die Umrüstung auf LED in der Straßenbeleuchtung für 35.000 € ermöglicht, wofür andere Kommunen das Mehrfache ausgegeben haben, der gebraucht erworbene „Steiger“ hat seit dem Kauf 2006 hier viele gute Dienste geleistet. Das kann man mehr an Kilometern festmachen (61.500 km seit Kauf, als der Tacho bei 24.500 km stand) als an den Betriebsstunden. (Beim Kauf hatte der Lkw 2.424 und die Bühne 2.635 Stunden auf dem Buckel, seitdem haben der Laster 4.576 und die Bühne 2.815 Stunden geleistet, darunter ein Zehntel im interkommunalen Einsatz). Ein Kauf stellt sich bei unserer Nutzung (u. a. Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung, Baum- und Gehölzschnitt, Dachrinnenreinigung, etc.) als günstiger heraus, weshalb wir jetzt schon an Ersatz denken. Beim Hubsteiger sind 2011 die Hydraulik-Schläuche für rd. 22.000 € erneuert worden, was nun wiederrum ansteht. In unserem Fuhrpark-Bauprogramm war der Steiger erst 2022 zur Ersatzbeschaffung vorgesehen, soll aber wegen der sonst drohenden Kosten schon in 2020 einen günstigen Nachfolger erhalten. Wir wollen das 18 Jahre alte Fahrzeug verkaufen und einen Nachfolger erwerben.

 

  1. Stiftung für Eschenburg spendet: Unsere Bürgerstiftung, die unter dem von der Sparkasse geschaffenen Dach der Stiftergemeinschaft den Anfang gemacht hat, ist mit einem Faltblatt und dem Formular auf der Internetseite der Gemeinde (unter eschenburg.de) zu finden unter „Die Gemeinde“. Die ersten 500 € gehen an die Naturparkschule. Die „Stiftung für Eschenburg“ plant auch eigene Aktionen, die fürs Gemeinwesen einen Benefit bringen sollen: Am 19. Oktober (ab 14 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen) wird ein erster „Ladies Day“ veranstaltet.

 

  1. Neue Kontakte nach Petschau: Eine Abordnung der Feuerwehr hat das Jubiläum zum 150-jährigen Bestehen der Brandbekämpfer dort besucht. Im September fährt die Holderbergschule wieder dorthin.

 

 

Eibelshausen:

 

  1. Die Firma Bernshausen Bau (Bad Laasphe) hat vom VLDW den Auftrag bekommen, die neue Bushaltestelle am Marktplatz zu bauen, damit Fahrgäste ohne Barrieren umsteigen können oder ins Ärztehaus gegenüber die Straße überqueren. Nach der Ausschreibung beträgt der Anteil der Gemeinde an den Kosten 30.000 €. Die Bauzeit wird auf 3 – 4 Wochen geschätzt.

 

  1. Die grundhafte Erneuerung der Lessingstraße hat begonnen und wird bis Ende September dauern.

 

  1. Der Mobilfunkstandort in der Eiershäuser Straße 46 wird erweitert.

 

  1. CVJM und FeG haben eine Müllsammel-Aktion gestartet. Danke dafür!

 

  1. Der asphaltierte Weg zum alten Wissenbacher Sportplatz von Eibelshausen her ist aus den 80er Jahren und auf der Länge von rund 800 Metern, vor allem bedingt durch den Holztransport der letzten Wochen, zu erneuern.

 

  1. Hessen Mobil hat seine Vorhaben verschoben. Die Sanierung der Brücke am Kreisel soll erst im nächsten Jahr erfolgen. Die Sanierung der K 7 (Simmersbacher Straße) wird nach dem Bau der neuen Bushaltestelle am Marktplatz erfolgen. Los geht es im ersten Bauabschnitt in der Nassauer Straße bis zur Friedrichstraße, dem sich die Simmersbacher Straße bis zum ehemaligen Bahnübergang anschließt. Für die beiden Abschnitte sind drei Wochen veranschlagt. Nach der Fertigstellung der Lessingstraße geht es im dritten Bauabschnitt bis zum Hallenbad, was Hessen Mobil auch in drei Wochen geschafft haben will.

 

 

Hirzenhain:

 

  1. Wie im Bauausschuss ausführlich erläutert, gibt es für die Gemeinde Eschenburg keinen Bedarf, den Bebauungsplan „Johannesheeg“ für das Wochenendgebiet zu ändern. Der Kreis hatte zunächst Änderungsbedarf angemeldet, aber nicht weiter belegt. Vor allem, weil eine Überplanung in ein zeitgemäßes Wohngebiet kaum möglich ist und uns auf die weitere Siedlungserweiterungsfläche angerechnet werden sollte, sieht der Gemeindevorstand für uns keinerlei Notwendigkeit.

 

  1. Die Schlucht am Bahnhof ist zu. Die grundlegende Erneuerung der L 3043 und L 3044 in diesem Bereich ist bis auf die Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Aktuell laufen die Arbeiten des III. BA (Richtung Lixfeld).

 

  1. Ob auf dem Gartenland „Auf dem Löhchen“ und am „Kurzbeul“ Bauplätze entstehen können, hängt von der Wertermittlung des Gutachterausschusses und der weiteren Verhandlung ab.

 

  1. Zur Anschaffung von zwei Faltpavillons mit Zubehör und 30 Feldbetten hat die Gemeinde den Antrag für die Jugendfeuerwehr Hirzenhain gestellt beim neuen Programm „Regionalbudget“, das über den Naturpark Lahn-Dill-Bergland läuft.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Die Klinik Eschenburg ist verkauft worden an die Median-Gruppe mit Sitz in Berlin, der auch unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit angeboten wurde. Die betroffene Grünflächen-Pflege in Eschenburg werden zunächst nun unsere Vertrags-Firma und der Bauhof übernehmen.

 

  1. Für die Erweiterung der Kita laufen die Bauplanung und Förderanträge. Für den Zeitraum Februar bis August 2020 werden die Ausweich-Quartiere derzeit klargemacht.

 

  1. Am Lkw-Parkstreifen an der Frohnhäuser Straße haben wir drei Mülleimer aufgestellt und leeren sie. Die Anlieger sind gebeten, beim Sauberhalten zu helfen.

 

  1. Der Drosselweg ist wie geplant fertiggestellt worden.

 

  1. Ausbesserungsarbeiten an der Bombergstraße auf etwa 60 Quadratmetern sind im Zuge der Gewährleistung vorgenommen worden.

 

  1. Die neuen Parkplätze an der Mehrzweckhalle oben werden durch die Mitarbeiter des Bauhofs Zug um Zug hergerichtet.

 

Simmersbach:

 

  1. Die Telekom hat mit dem weiteren Breitbandausbau in Eschenburg begonnen. In Simmersbach geht es los in der Weiherstraße (ab Dorfweiher bis Biedenkopfer Straße und dann weiter bis zum DGH), Biedenkopfer Straße (im Bereich der Schule), Untertor (ab Biedenkopfer Straße bis Lenzstraße und dann weiter bis Lilienweg), Lilienweg (bis Wohnheim der Lebenshilfe) und „Am Forsthaus“, also das komplette Gewerbegebiet.

 

  1. Für eine Waldgruppe der Kita kann an der Hessel ein Standort entstehen, der auch zum Festplatz passt. Nicht nur der Standort wurde mit dem Ortsbeirat abgestimmt, sondern zugleich auch die kommende Nutzung des Grundstücks. Die alten Sportanlagen werden neu gestaltet; aus der Laufbahn etwa soll demnach ein Boule-Platz werden.

 

  1. Eine Kindertagespflegestelle im alten Pfarrhaus, an der mehrere Tagesmütter zusammenarbeiten, wird es zunächst nicht geben. Die Tagespflegepersonen arbeiten nun im privaten Bereich.

 

  1. In der Grundschule sind die Schulleiterin und die Sekretärin nach vielen, vielen Jahren in Ruhestand gegangen, deren Verdienst es nach dem Lob aus allen Seiten bleibt, dass in Simmersbach eine gute Grundschule weiter bestehen kann.

 

Eiershausen:

 

  1. Im Mühlchen ist Strom verlegt worden, damit das älteste Gebäude als Museums-Standort besser genutzt werden kann.

 

  1. Der Bauplatz an der Teichstraße wird vermessen, um ihn verkaufen zu können.

 

Roth

 

  1. Fürs Mobilfunk-Unternehmen Vodafone wird ein Standort am alten Festplatz vereinbart, an dem auch die Telekom moderne Kommunikation anbieten soll.

 

  1. Nach weltweiter Ausschreibung für das 430 m² große Grundstück der Gaststätte „Zur Linde“ am Achenbacher Weg 2 zu dem von der Gemeindevertretung erwarteten Mindest-Preis von 150.000 € ist kein Angebot eingegangen. Daraufhin ist die Pächter-Familie um ein Angebot gebeten worden, das nun in den Gremien beraten werden soll. Weil es für die Gemeinde nicht besser laufen kann, empfiehlt der Gemeindevorstand einen Verkauf der Liegenschaft.

 

  1. Die Bauarbeiten am Friedhofsweg sind Anfang Juni begonnen worden und laufen noch ca. 3 Wochen.

 

  1. Die Erneuerung der K 32 ab Bundesstraße bis Ortseingang Roth plant Hessen Mobil für den Kreis noch für dieses Jahr. Beginn soll im Oktober sein.

 

Gemeindewerke:

 

  1. Ausbildung 2020: Betriebskommission und Gemeindevorstand haben beschlossen, im August 2020 die nächste Ausbildung zur „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“ zu beginnen. Die Ausschreibung findet sich unter

https://www.gemeindewerke-eschenburg.de/stellenausschreibung im Internet.

 

  1. Fortbildung: Unser Wassermeister hat nach der passenden Fortbildung nun auch die Qualifikation als Rohrnetzmeister erreicht.

 

  1. Hochzufrieden an der Hohen Straße: Auch wenn Gemeindewerke und Firmen an manchen Stellen mit argen Überraschungen zu kämpfen hatten, waren die schönen Überraschungen durch die Anwohner sehr positiv. Am „Versorgungsgrad“ der Bauarbeiter lässt sich auch eine hohe Zufriedenheit ablesen. Bei dem rund 430.000 € schweren Projekt, das voraussichtlich noch 4 Wochen andauert, ist das meiste durch die Ergänzungsbeiträge für den Leitungsbau (Wasser, Abwasser) finanziert.

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Kläranlage oder Wiese: Nicht die Gemeinde, sondern der Abwasserverband hat Interesse an Grundstücken im Umfeld der Kläranlage. Anders als früher wurde für den Ankauf etwaiger Erweiterungsflächen der dafür entsprechende Bodenwert ermittelt durch den Gutachterausschuss. 3,90 € pro Quadratmeter sind dabei herausgekommen als Bodenwert. Nur auf der Grundlage dieses Wertes wird es Gespräche mit Grundstückseigentümern geben. Zu verdeutlichen ist dabei, dass nur ein Kauf durch den Abwasserverband diesen Wert ermöglicht. In jedem anderen Fall, bleibt die Wiese Grünland, für die ein Wert von 0,90 € feststeht. Vergleiche zu Baulandpreisen sind unpassend, weil sich die Grundstücke im Außenbereich befinden und anders nie normales „Bauland“ werden können.

 

  1. Neuer Azubi: Am 01.08.2019 hat ein neuer Azubi beim Abwasserverband seine Ausbildung begonnen.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Team komplett, Aushilfen als Verstärkung: Der neue vierte Mann ist ein guter, alter Bekannter, denn ein ehemaliger Auszubildender kommt nach Eibelshausen zurück, nachdem er auch andere Schwimmbäder kennengelernt hat. Beim Service haben wir eine weitere Kraft eingestellt, um die Reinigung zu stärken. Aushilfen werden weiter gesucht zur Ergänzung.

 

  1. Premium-Plätze im Panoramabad: Die Bannerwerbung an der langen Wand des Freizeitbads ist komplett. 16 Partner von „Panoramablick“ sind dort mit Werbung vertreten, zwei sind auf der Dienstkleidung des Teams zu finden und eine Firma sponsert die Eintrittskarten. Nun schlägt das Freizeitbad ein neues Kapitel auf: An der Glaswand zum Bistro gibt es nun Platz für „Premium“. Dort können Panoramablick-Partner größer und bunter werben als auf den Bannern an der langen Wand. War bislang 2 x 1 Meter das Maß aller Dinge, gehen an die Front drei Flächen mit 241×76 Zentimetern Größe. Diese Premium-Plätze vermietet das Freizeitbad für je 1.000 € im Jahr.

 

  1. Schließung vorm Volkstrauertag: Vom 28. Oktober bis einschließlich 17. November ist das Freizeitbad „Panoramablick“ geschlossen, um dann die Steuertechnik und Elektrik zu erneuern.

 

  1. Sanierung der Steuerungstechnik: Als nächste Schritte im Bauprogramm stehen wichtige Teile der Wassertechnik an. Für die Erneuerung der SPS-Technik, Installation eines neuen Schaltschranks und Einbau von Frequenzumformern für Pumpen ist die Pfeiffer Electronic GmbH (Greifenstein) beauftragt worden. Für die Elektro-Unterverteilung, die noch als Erstausstattung im Schwimmmeister-Raum steht, und eine Erneuerung des Bedien- und Anzeige-Tableaus mit KNX-Steuerung wird das Ingenieur-Büro Aßmann (Haiger) die Ausschreibung vornehmen, hat der Vorstand beschlossen. Für 2020 ist wieder ein Antrag beim Förderprogramm „SWIM“ zu stellen.

 

  1. Türöffner-Tag: Am 3. Oktober machen wir wieder mit beim „Türöffnertag“ mit der Maus. Um 11, 13 und 15 Uhr bieten wir kindgerechte Touren durch die Technik an. Unter wdrmaus.de sind die Türen bei den „Extras“ zu finden. Anmeldung bis 2. Oktober (12 Uhr) an buergermeister@eschenburg.de per E-Mail.

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.08.2019

Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 22.08.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit zunächst 6 anwesenden Mitgliedern fest (ab TOP 2 = 7).

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Bericht Produkt 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Dem Ausschuss wird der Produktbericht 211 und 212 von Thomas Stoll vorgestellt. Herr Stoll geht in seinem Produktbericht auf die Geschwindigkeitsmessungen im OT Wissenbach, insbesondere auf die Messung der Geschwindigkeitsbeschränkung in den Abend- und Nachtstunden nach der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Lärmschutz der Anwohner der Bezirksstraße ein.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre eine Ortsumgehung von Wissenbach die effektivste Maßnahme des Lärmschutzes für die Anwohner.

 

Des Weiteren informiert er über die Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen, der Stilllegungen von Fahrzeugen sowie über die geplante Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Dietzhölztal und Bischoffen.

Im Anschluss an diesen Bericht werden Fragen zum geplanten freiwilligen Polizeidienst, zur Einhaltung der Vorschriften von Zweckfeuern sowie zur Erreichbarkeit des Ordnungsamtes in den Abendstunden und zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs gestellt.

 

Herr Stoll informiert dazu, dass zwischen 40 und 50 Parkverstöße in 2019 bearbeitet wurden. Zur Erreichbarkeit des Ordnungsamtes in den Abendstunden wird der Ausschuss darauf hingewiesen, dass in diesen Zeiträumen die Polizei zuständig ist.

 

Punkt 3:      Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss werden hierzu ein Vermerk und die Angebote der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Kenntnis gegeben.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die  JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 der Gemeindewerke zu beauftragen.

 

Punkt 4:      Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

Die Betriebsleitung hat das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Schaffens- und Ergänzungsbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze (jeweils zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer):

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 2,90 € je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,47 € je m² Veranlagungsfläche auf 2,90 € je m² Veranlagungsfläche um 0,43 €/ct. und der Ergänzungsbeitrag erhöht sich von bisher 0,31 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,34 € je m² Veranlagungsfläche um 0,03 €/ct.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen der Gemeindevertretung, auf Grundlage der Kalkulation den § 13 (Wasserbeitrag) der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg in den Absätzen 2 und 3 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

Absatz 2

a) für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsanlage 2,90 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Absatz 3

b) für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme – (Ergänzungsbeitrag) der Wasserversorgungsanlagen – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Punkt 5:      Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Die Betriebsleitung hat das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Ergänzungs- und Schaffensbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg und des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze für die Jahre 2021 bis 2026 beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze:

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 3,72 € je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche (0,45 €/je qm VF ohne Abwasserverband)

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,84 € je m² Veranlagungsfläche auf 3,72 € je m² Veranlagungsfläche um 0,88 €/ct und der Ergänzungsbeitrag verringert sich von bisher 1,24 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,88 € je m² Veranlagungsfläche um 0,36 €/ct unter Berücksichtigung, dass sich der Zeitraum des Bauprogramms von 10 Jahre auf 6 Jahre verkürzt.

Nach eingehender Beratung  empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen der Gemeindevertretung, auf Grundlage der Kalkulation den § 10 (Abwasserbeitrag) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg in Absatz 2 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

a) für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Abwasseranlage 3,72 € je m² Veranlagungsfläche.

 

b) für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme – Ergänzungsbeitrag – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche.

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Punkt 6:      Bericht Produkt 132 (Haushaltsvollzug bis 30.06.2019)

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Zwischenbericht zum Produkt 132 für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2019 zur Kenntnis gegeben. Der vollständige Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 7:      Information Jahresabschluss 2018

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der aufgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis gegeben.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 1.699.164,06 € ab. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt am 31.12.2018 1.564.248,16 €. Die Bilanzsumme wurde mit 48.111.959,60 € festgestellt.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2018 sowie die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung werden dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss bedankt sich für die schnelle Vorlage des Abschlusses.

 

Punkt 8:      Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad berichtet aus dem Gemeindevorstand zu folgenden Themen:

  • Auszubildende
  • 50 Jahre Dienstjubiläum Dieter Holighaus
  • Förderung der Vereine
  • Neues Konzept für Seniorenarbeit
  • Neue Kita-Kapazitäten
  • Freistellungsantrag für Bahngelände

Es werden Anfragen gestellt zu den Themen:

  • Ortsumgehung (Gerd Müller)
  • Seniorenbeirat (Gerd Müller)

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.08.2019

Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 21.08.2019 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg.

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, Herrn Andreas Richter vom Ingenieurbüro KuBuS, den Vertreter der Presse und die Gäste der Sitzung. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Weiterhin verweist er darauf, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt. Ein Rederecht für Besucher besteht nur bei einer Sitzungsunterbrechung.

 

TOP 2: Weitere Bauleitplanung „Johannesheeg“ (Wochenendgebiet Hirzenhain)

 

Der Fachbereichsleiter Bauverwaltung, Reiner Müller, gibt den Ausschussmitgliedern einen kurzen Überblick über den chronologischen Verlauf in dieser Angelegenheit.

  • Massive Beschwerde eines Anwohners gab den Ausschlag in der Verwaltung, tätig zu werden.
  • Gesprächstermin mit Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises und der Gemeinde Eschenburg, mit der Empfehlung, den Bebauungsplan anzupassen bzw. zu prüfen.
  • Mittel wurden im Haushalt 2019 dafür bereitgestellt und der Ortsbeirat Hirzenhain in Kenntnis gesetzt.
  • Planungsbüro KuBuS wurde beauftragt

 

Es wird von Herrn Richter nun erläutert, welche Nachteile sich aus den verschiedenen Möglichkeiten ergeben.

 

  1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • 6 ha würden bei einer Ausweisung als Wohngebiet der Gemeinde Eschenburg bei der Siedlungserweiterungsfläche im Regionalplan gestrichen werden und zukünftigen Zielen ein neues Baugebiet auszuweisen im Weg stehen.
  • Das Gebiet „Johannesheeg“ ist vom Ort abgesetzt, Ziele der Raumordnung sind dadurch nicht erfüllt, es widerspricht dem Baugesetzbuch und wird seitens des Regierungspräsidiums nicht befürwortet.
  • Zusätzlich muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
  • Anträge auf Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen müssen gestellt werden
  • Diverse Gutachten sind einzuholen (Umweltprüfung, Artenschutzgutachten….)
  • Anwohner haben dann Anspruch auf Erschließung, diese kann aber nicht gewährleistet werden (Straßen zu schmal, keine Wendemöglichkeiten, Versorgung ist nicht gesichert, Verbreiterung der Straßen muss geplant werden)

 

  1. Anpassungen im Bebauungsplan „Johannesheeg“ vornehmen
  • Die Problematik des Dauerwohnens kann damit nicht gelöst werden.
  • Die derzeitigen Bauten können dadurch nicht alle legalisiert werden.

 

  1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Johannesheeg“
  • Nicht möglich, da dieser Bereich dann nur noch zum Außerbereich zählt und eine Bebauung dadurch illegal ist und nicht genehmigungsfähig wäre.

 

  1. Den Bebauungsplan belassen wie er derzeit aufgestellt ist
  • Es könnte passieren, dass sich jemand benachteiligt fühlt und es erneut zu Problemen kommt.
  • Das Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden.

 

Festzuhalten bleibt, dass Problem des Dauerwohnens kann nicht gelöst werden. Nur die Planungskosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro, Hinzu kommt der Ausbau des Gebietes mit einer derzeit nicht zu kalkulierenden Summe, diese Kosten sind von den Anliegern zu tragen.

 

Nach kurzer Diskussion wird eine Sitzungsunterbrechung mehrheitlich genehmigt.

 

Es erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 19:25 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

Der Ortsbeirat Hirzenhain möchte in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates über dieses Thema sprechen. Er gibt keine Empfehlung ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss vertagt diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.

 

 

TOP 3: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss/Dokumentation „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Obere Aue“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain und die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

 

TOP 4:           Erlass einer Abweichungssatzung „Obere Aue“

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ wurde im Jahr 2018 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Obere Aue“ weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Abweichungssatzung „Obere Aue“ zu beschließen.

 

 

Punkt 5: Informationen zur KiTa Situation Eschenburg

 

Seitens der Verwaltung berichtet Reiner Müller über die aktuelle Situation und verdeutlicht anhand von Zeichnungen, welche Maßnahmen in der kommenden Zeit umgesetzt werden sollen:

  • Gründung einer Waldgruppe in Simmersbach (Unterkunft am Festplatz)
  • An- und Umbaumaßnahmen KiTa Wissenbach
  • Interims-Kita in Eiershausen (Container-Lösung für 2 Jahre)

Aufgrund der fehlenden KiTa-Plätze sind die Container eine Übergangslösung. Es ist sich in der nächsten Zeit mit einem voraussichtlichen Neubau zu beschäftigen.

Punkt 6: Sachstandsbericht Baugebiet „Am Nußbaum“

Reiner Müller berichtet dem Ausschuss über die derzeitigen Planungen. Anhand eines Lageplanes wird das geplante Gebiet dargestellt. Die Verwaltung prüft derzeit das genaue Verfahren und die Möglichkeiten. Eventuell ist noch in diesem Jahr ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen

Der Beigeordnete Ulrich Heinz und Bauingenieur Reiner Müller geben Mitteilungen zu folgenden Themen weiter:

  • Straßenbauprojekte mit Hessen Mobil
  • Barrierefreie Bushaltestelle am Marktplatz
  • Ohne Kauf des Abwasserverbandes bleiben Wiesen Grünland

 

Niederschrift über die Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 20.08.2019

Niederschrift über die 15. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 20. August 2019, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

 

 

TOP 1:           Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, den Vertreter der Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

 

TOP 2:           Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Kitas in Eschenburg

 

Bauingenieur Reiner Müller berichtet dem Ausschuss von den Planungen, die Zahl der Kita-Plätze zu erhöhen: In Simmersbach soll eine Waldgruppe entstehen mit Unterkunft am Festplatz.

 

Für eine Interims-Kita in Eiershausen ist der Bauantrag gestellt. Eine dritte Gruppe soll dort im Pavillon an die bestehende Kindertageseinrichtung angegliedert werden, wofür zwei Jahre Container gemietet werden. Eiershausen wird auch als Standort für einen Neubau gesehen, der während dieser Zeit zu planen ist.

 

Für den Umbau in Wissenbach, der den Bestand von 80 Plätzen durch Modernisierung des Gebäudes halten soll, laufen die Planungen. Nach Förderantrag und Bescheid soll es im März 2020 losgehen und bis zum neuen Kindergartenjahr fertig werden, berichtet Bauingenieur Müller.

 

Wissenbach ist demnach eine Modernisierung und schafft keine weiteren Plätze. Erweiterungen an allen Kita-Standorten sind wenig sinnvoll, lässt sich schon anhand Karten und Luftbilder aufzeigen.

 

TOP 3:           Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg

 

Der Bericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran werden einige Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

TOP 4:           Jahresbericht Produkt 122 (Vereine)

 

Der Jahresbericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kevin Hofheinz teilt mit, dass Vorschläge für die Sportlerehrung noch bis Ende August bei ihm abgegeben werden können.

 

Im Anschluss daran werden einige Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

TOP 5:           Jahresbericht Produkt 126 (Senioren, Heimat und Kultur)

 

Der Jahresbericht ist mit der Einladung schriftlich an die Ausschussmitglieder verteilt worden und ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Konrad trägt zur aktuellen Situation vor. Daraufhin erfolgt eine rege Diskussion mit der Einigung, dass zurzeit keine Entscheidungen getroffen werden. In einer der nächsten Sitzungen soll über ein neues Konzept der Seniorenarbeit gesprochen werden.

 

TOP 6:           Mitteilungen und Anfragen

 

Bürgermeister Konrad und Beigeordnete Kasper-Saßmannshausen geben Informationen zu folgenden Punkten:

  • Keine Seniorenfahrt ohne Seniorenbeirat
  • Computer-Treff am Donnerstag geht weiter
  • Keine Kindertagespflege im Pfarrhaus Simmersbach, aber eine neue Kindertagespflegeperson
  • 647,64 € für die Mittagsbetreuung an den Grundschulen
  • Vorschläge für Sportlehrehrung und Ehrenamtspreis bis Ende August
  • Feuerwehr-Delegation in Becov nad Teplou
  • Strom im Mühlchen
  • Freizeitbad-Familien-Fest am 24.08.2019
  • 750-Jahr-Feier in Hirzenhain am 14. bis 22.09.2019
  • Bürgerfrühstück am 29.09.2019 (9 Uhr, Bürgerhaus, Jahnstraße 3)

 

Es werden Anfragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Nachtragshaushalt (Stücher)
  • Waldgruppe Simmersbach (Stücher)
  • Wochenzeitung (Stücher)

 

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 29.08.2019

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Donnerstag, den 29. August 2019, um 19.00 Uhr,  

 

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 23. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

  1. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

  1. Anfragen an den Gemeindevorstand

 

  1. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

  1. Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

 

  1. Zukunft Seniorenbeirat

 

 

Wahlen

 

  1. Wahl eines Mitgliedes für die Betriebskommission der Gemeindewerke und ggf. eines Stellvertreters

 

  1. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ und ggf. eines Stellvertreters

 

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

  1. Plan- und Abrechnungsgebiet „Obere Aue“, Ortsteil Hirzenhain-Ort

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung, „Obere Aue“, Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

  1. Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

  1. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

  1. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Anträge der Fraktionen

 

  1. Wiederkehrende Straßenbeiträge

(Antrag der FWG-Fraktion vom 11.08.2019)

 

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.08.2019

Zu der am  Donnerstag, den 22. August 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 25. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht Produkt 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

4. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

5. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021-2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

6. Bericht Produkt 132 (Haushaltsvollzug bis 30.06.2019)

7. Information Jahresabschluss 2018

8. Fragen und Mitteilungen

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.08.2019

Zu der am Mittwoch, den 21. August 2019, um 19.00 Uhr, stattfindenden 21. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Sitzungszimmer 1.01, lade ich herzlich ein.

 

18.00 Uhr Treffen und Besichtigung im Altenheim (Hallenbad)

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung, Mitteilung des Vorsitzenden

 

  1. Weitere Bauleitplanung „Johannesheeg“ (Wochenendgebiet Hirzenhain)

 

  1. Abwägungs- Herstellungsbeschluss/Dokumentation „Obere Aue“

 

  1. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung „Obere Aue“

 

  1. Informationen zur KITA Situation Eschenburg

 

  1. Sachstandsbericht Baugebiet „Am Nußbaum“

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

 

Schwehn

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 20.08.2019

Zu der am Dienstag, den 20. August 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 15. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

 

Tagesordnung:    

 

1.   Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

2.   Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Kitas in Eschenburg

 

3.   Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg

 

4.   Jahresbericht Produkt 122 (Vereine)

 

5.   Jahresbericht Produkt 126 (Senioren, Heimat und Kultur)

 

6.   Mitteilungen und Anfragen

 

gez. Bieber

(Vorsitzender)

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2019

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Dienstag, den 18.06.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

Punkt 1:    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder und die Zuschauer.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27, ab TOP 6 mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über eine geplante Präsentation eines Programms für den Sitzungsdienst sowie ein Bürgerinformationssystem über die Gremienarbeit im Internet.

Des Weiteren kündigt er eine Ältestenratssitzung vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im August an.

 

Punkt 3:     Bericht aus dem Gemeindevorstand und der Verbände

 

Bürgermeister Götz Konrad berichtet aus Vorstand, Verbänden und Verwaltung. Die Vorlage, die dem Protokoll beigefügt ist und im Internet nachzulesen ist, erläutert er an einigen Punkten, insbesondere zur Situation der Kindertagesstätten – hier fehlen für das kommende Kindergartenjahr Betreuungsplätze – und zum Funkmast Roth:

 

Die Mobilfunk-Unternehmen Vodafone und Telekom haben den aus der Bürgerschaft vorgeschlagenen Standort auf der „Hörler Seite“ geprüft und als nicht machbar eingestuft. Das Areal ist zum einen nicht durch Richtfunk anbindbar und – was schwerer wiegt – bietet keine Basis dafür, die Ortslage zu versorgen. Standorte müssen „versorgungsnah errichtet werden, da Mobilfunk heute nur noch im zweiten Schritt der Sprachtelefonie dient, sondern in erster Linie der Datennutzung. Bei einer Entfernung von 1,5 bis 2 Kilometer ist dieses Versorgungsziel nicht mehr zu erreichen.“  Der Standort am alten Festplatz wird als machbar eingestuft. Ein entsprechender Vertrag wird zu diesem Standort abgeschlossen.

 

Aus der Gemeindevertretung ergeben sich Nachfragen zu folgenden Themen:

 

  • AG Markt (Reiner Schwehn)
  • Bedarfsplanung für Kita-Plätze (Reiner Schwehn)
  • Kosten Kita-Container (Gerd Müller)
  • Kopie des Keltensteins (Paul Cyris)

 

Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen zu

  • Tempo-Kontrolle aufm Roth (Rolf Dietrich)
  • Stadion Eibelshausen (Rolf Dietrich)
  • Parteien-Links auf Internet-Seite (Rolf Dietrich)
  • Stellenbewertung (Reiner Schwehn)

 

Die Stellenbewertung, deren Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden ist, soll im Ältestenrat nochmals erörtert werden.

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Kultur- und Sozialausschuss am 04.06.2019 und der Haupt- und Finanzausschuss am 06.06.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

Punkt 5:      Holzvermarktung – Beförsterung

 

Bisher erfolgte die gesamte Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes im Rahmen einer gesetzlichen Beförsterung durch das Land Hessen (Forstamt Herborn). Dies beinhaltete auch den gesamten Holzverkauf. Der Holzverkauf durch das Land Hessen wurde jedoch durch die Kartellbehörden beanstandet. Das Land Hessen hat daher die Holzvermarktung für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ab dem 01.01.2019 eingestellt. Von Seiten des Forstamtes konnten aber noch bis Ende 2018 Kaufverträge für Holz aus dem Gemeindewald  abgeschlossen werden, die in 2019 erfüllt werden. Für die Abwicklung dieser Verträge greift eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2019. Seit dem 01.01.2019 vermarktet die Gemeinde das Holz selbst.

 

Wir werden dabei aber von Seiten des Forstamtes unterstützt (Bereitstellung der benötigten Daten und Lagepläne).

 

Mögliche Vorgehensweisen:

 

Variante 1:

 

Die Gemeinde Eschenburg beteiligt sich mit mehreren Kommunen an der in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisation (HVO). Der finanzielle Aufwand dieser Organisation, die derzeit 4 Vollzeitstellen für die Erledigung der Aufgaben vorsieht, sind von den Mitgliedern anteilig im Verhältnis der Größe des Waldes zur Gesamtwaldfläche und der Aufwendungen für die Holzvermarktung der Kommunen zu tragen.

 

Darüber hinaus wären die Kosten der Beförsterung und der vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf an das Land zu zahlen.

 

Problematisch ist hierbei aus Sicht der Verwaltungen von Eschenburg und Haiger, dass unser Wald zum einen durch das Forstamt und zum anderen durch die HVO  betreut wird, die entweder direkt oder über uns miteinander arbeiten müssen. Also sind an einem Vorgang drei Organisationen beteiligt (HVO, Forstamt, Gemeinde). Die Holzvermarktungsorganisation setzt sich im Wesentlichen aus Kommunen des Südkreises und Kommunen aus dem Landkreis Gießen zusammen. Hier fehlt uns der räumliche Bezug. Wir befürchten, dass der Fokus auf dem Südkreis liegen wird.

 

Variante 2:

 

Die Gemeinde übernimmt in Interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Haiger die Beförsterung selbst. Hierbei bleiben die Produktion, der Betrieb und die Vermarktung in einer Hand.

 

Die Stadt Haiger beabsichtigt, einen eigenen Förster einzustellen. Dieser wird dann auch die Kommunalwaldflächen von Eschenburg betreuen. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser wird ausgehandelt, sobald die grundsätzliche Entscheidung vorliegt, die Beförsterung und die Holzvermarktung in eigener Regie vorzunehmen.

 

Die anfallenden Kosten sollen im Verhältnis der zu bewirtschafteten Waldflächen verteilt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:

 

  1. Übernahme der kompletten Beförsterung des Gemeindewaldes einschließlich der Holzvermarktung mit der Stadt Haiger in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

  1. Kündigung der Beförsterung mit dem Land Hessen bis zum 01.01.2020, sofern möglich.

 

  1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Haiger für die interkommunale Zusammenarbeit.

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den Vertrag auszuhandeln und abzuschließen. Über die Einstellung eines Försters im Beamtenverhältnis bzw. Angestelltenverhältnis ist mit der Stadt Haiger zu beraten.

 

Punkt 6:      Gemeinsamer Aufruf Ortsumgehung Frohnhausen – Wissenbach der Kommunen Dillenburg, Eschenburg, Dietzhölztal

 

Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig den nachfolgenden Aufruf an die Landesregierung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Oranienstadt Dillenburg und die Gemeindevertretungen der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal beschließen den gemeinsamen Aufruf an das Land Hessen:

 

Die Aufnahme der Ortsumgehungen Frohnhausen und Wissenbach in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes  ist erfolgt. Die intensiven Bemühungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, der Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sowie der Oranienstadt Dillenburg sind fortzuführen. Die Beteiligten halten an den Beschlussfassungen zur Schaffung der Ortsumgehungen fest. Sie fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, den mit der Aufnahme des Projektes in den vordringlichen Bedarf verbundenen Planungsauftrag umzusetzen, die Planung der Ortsumgehungen zu priorisieren und alle notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung der Ortsumgehungen zu unternehmen.

 

Punkt 7:      Übertragung des Vollzugs des Prostituiertenschutzgesetzes an den Lahn-Dill-Kreis

 

Bei der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) sind in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Landräte als Kreisordnungsbehörden zuständig. Auch die größeren Städte und Gemeinden, darunter Eschenburg, sehen sich nicht in der Lage, die Aufgaben aus dem Gesetz zu erfüllen. Diese Aufgaben sind, selbst bei einer Fallzahl von Null, statistischer Natur. Sollte jemand die im Gesetz verbriefte Anlaufstelle nach dem Gesetz suchen, hat vor allem der Hinweis auf Beratungsangebote zu erfolgen, die ohnehin beim Kreis angesiedelt sind.

Daraus entstand die Idee, vom Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausarbeiten zu lassen, nach der er für alle Kommunen die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz übernimmt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe maximal mit einer halben Stelle für den kompletten Kreis zu erfüllen ist.

Alternativ könnte die Aufgabe – vom Land Hessen durch die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) vom 24. Januar 2018 (GVBl. S. 19) auf die Kommunen > 7.500 Einwohnern übertragen – selbst vollzogen werden.

Der Lahn-Dill-Kreis erhält für die Übernahme der Aufgabe eine Umlage in Höhe von 5 ct pro Einwohner und Jahr zur Deckung seiner Kosten. Gebühren und Bußgelder verbleiben beim Lahn-Dill-Kreis.

Eine Kündigung ist jährlich möglich. Auf die Aufhebungsregelungen in § 5 Abs. 1 wird hingewiesen.

Die Gemeindevertretung stimmt auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses  einstimmig dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß der vom Lahn-Dill-Kreis vorgelegten Vereinbarung zu. Die Vereinbarung soll nach Möglichkeit auf 10 Jahre abgeschlossen werden.

 

Punkt 8:      Anfrage der SPD-Fraktion „Rentenberatung durch die Gemeinde Eschenburg“

 

Die Anfrage lautet:

„Das Rathaus bietet Beratungsleistungen rund um das Thema Rente an. Diese Aufgabe erfordert sicher kontinuierliche Weiterbildung, um bei den sich ändernden Gesetzen und Rahmenbedingungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Für diese Aufgabe gibt es in Dillenburg durch die Deutsche Rentenversicherung eine professionelle Anlaufstelle. Dort können Fragen gestellt werden und verschiedenste Auskünfte eingeholt werden.

Daher stellen wir als SPD-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?
  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind die erteilten Auskünfte?
  2. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?“

 

Antworten zu den Anfragen:

 

  1. Ist die Rentenberatung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Eschenburg?

 

Im § 93 Abs. 1 + 2 SGB IV sind die Aufgaben der Versicherungsämter und der Kommunalverwaltungen (Gemeindebehörden) normiert.

 

Der § 93 sagt folgendes aus:

 

  • Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.

 

  • Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.

 

Dadurch ist geregelt, dass die Gemeinde eine Pflicht hat, für die Sozialversicherungsträger tätig zu werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei  dieser Pflicht um allgemeine Auskünfte und die Entgegennahme von Rentenanträgen handelt. Eine Rentenberatung kann und darf die Gemeinde nicht vornehmen.

 

Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass sich die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der gesamten Materie der Rentenversicherung auskennen können und müssen.

 

Eine gewisse Ausbildung ist aber sinnvoll. Diese umfasst zwei jeweils einwöchige Grundlehrgänge und im Anschluss können noch einwöchige Aufbaulehrgänge besucht werden. Die Aufbaulehrgänge sind aber nicht zwingend erforderlich.

 

Das Leistungsspektrum der Tätigkeit der Gemeinde umfasst folgende Leistungen.

 

Aufnahme von Rentenanträgen (Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente, Kontenklärungen, sowie einfache Auskünfte).

 

Rente 2017 2018
Altersrente 42 37
Hinterbliebenenrente 63 57
Kontenklärung 40 14
Erwerbsminderungsrente 17 14
Summe 162 122

 

Wir müssen immer wieder feststellen, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen beim Ausfüllen der teilweise doch umfangreichen Anträge schwer tun und die Hilfe der Verwaltung benötigen. Gerade bei Anträgen für Hinterbliebene, wo sich die Angehörigen in einer Ausnahmesituation befinden, ist dies der Fall.

 

Selbstverständlich ist es möglich die Anträge auch selbst zu stellen. Die Rentenversicherung bietet dazu Anträge an, die auf der Homepage heruntergeladen werden können bzw. auch online ausgefüllt werden können.

 

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung sind aber auch behilflich. Allerdings befinden diese sich in Siegen, Marburg und Gießen. Eine Beratung findet auch in Dillenburg statt. Dieses Büro ist aber nur an zwei Tagen in der Woche besetzt und einen Termin erhält man erst in ca. 3 Monaten.

 

  1. Wenn ja, wie rechtsverbindlich sind diese Auskünfte?

 

Wir beraten nicht.

 

  1. Was fallen für Aufwände seitens der Gemeinde an?

 

Die Verwaltung nutzt eine sehr komfortable Software, die das Antragsverfahren sehr erleichtert. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Der Zeitaufwand umfasst in 2017  355 Stunden und in 2018  305 Stunden (lt. Zeitaufschreibung der Bediensteten).

Dazu kommen noch die Portokosten für den Versand der Anträge.

 

Die Kosten für einen einwöchigen Rentenlehrgang liegen bei 400 €.

 

Gebühren dürfen gemäß § 64 Abs. 1 SGB X nicht erhoben werden.

 

Der Gemeindevorstand schlägt vor, in einer Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses einen entsprechenden Informationspunkt aufzunehmen und über die Thematik weiter zu informieren.

 

 

Zu dieser Anfrage werden keine weiteren Fragen gestellt.

 

 

Ende der Sitzung: 20.15 Uhr

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung