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Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 03.12.2019

Zu der am Dienstag, den 3. Dezember 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen stattfindenden 16. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

 

Tagesordnung:    

 

1.    Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

 

2.    Jahresbericht Produkt 121 – Ferienpass

 

3.    Seniorenangebote

 

4.    Haushalt 2020

 

5.    Mitteilungen und Anfragen

 

 

gez. Bieber

(Vorsitzender)

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2019

Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 14.11.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und Ehrenbürgermeister Schlemper.

 

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 19 anwesenden Gemeindevertretern fest, ab TOP 3 = 20 Gemeindevertreter.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 31.10.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.

 

Auf Antrag des Gemeindevorstandes wird der TOP 8 – Bebauungsplan Königsberger Straße / Berliner Straße, Aufstellungsbeschluss – zurückgezogen. Die Nummerierung der Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend. Gegen die restliche Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über die Mandatsniederlegung von Markus Neitz und Simone Gabriel-Neitz. Er spricht beiden seinen Dank für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit aus. Als neue Mitglieder der Gemeindevertretung heißt er Sandra Hanke und Jakob Werner herzlich willkommen. Des Weiteren informiert er die Körperschaftsmitglieder, dass Rainer Stücher neuer Fraktionsvorsitzender der FWG-Fraktion ist.

 

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Im Anschluss an den Bericht wird noch eine Frage zur Zustellung der Wochenzeitung gestellt und beantwortet.

 

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 06.11.2019 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 07.11.2019 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.

 

Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird eine Anmerkung gegeben.

 

 

Punkt 5:        Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Obere Dietzhölze“ (Nachfolger für Markus Herold)

 

Markus Herold wurde am 09.09.2019 in den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ gewählt und scheidet daher aus der Verbandsversammlung aus.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion Dirk Haas vorgeschlagen:

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Dirk Haas zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“.

 

 

Punkt 6:        Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal (Nachfolger für Markus Neitz)

 

Markus Neitz hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit Schreiben vom 06.10.2019 niedergelegt. Dadurch scheidet er auch aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal aus.

 

Als neues Mitglied wird von der FWG-Fraktion Reiner Schwehn vorgeschlagen:

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Reiner Schwehn zum stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal.

 

 

Punkt 7:        Aufhebung und Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“, OT Hirzenhain-Bahnhof

 

a) Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Hirzenhain beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Flächennutzungsplan für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ im Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich in der Gemarkung Hirzenhain und umfasst in der Flur 12 teilweise die Flurstücke 15, 19 und 20 sowie in der Flur 13 teilweise Flurstück 28.

 

Gegenstand der Änderung ist die örtliche Verlagerung einer Sonderbaufläche Vereinsheim sowie einer Wasserfläche „Fischteich“. Die ursprüngliche Verortung auf Flur 12, Flurstück 18 wird hingegen wieder in die Darstellung Wald und Sukzession umgewidmet.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Hirzenhain beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg einstimmig, für den Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ umfasst die Aufhebung des bisher rechtskräftigen gleichnamigen Bebauungsplans und dessen Neuaufstellung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ befindet sich in der Gemarkung Hirzenhain und umfasst in der Flur 12 teilweise die Flurstücke 15, 19 und 20 sowie in der Flur 13 teilweise Flurstück 28. Er umfasst ca. 1,69 ha.

Des Weiteren wird der ursprüngliche Bebauungsplan (rechtskräftig mit der Bekanntmachung vom 17.11.2017, also ab dem 18.11.2017) in der Flur 12, Flurstück 18 aufgehoben.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.

 

 

Punkt 8:      Bebauungsplan „Am Nussbaum“ (Aufstellungsbeschluss)

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB durchführen zu können ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eiershausen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg einstimmig, gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Am Nussbaum“ im Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Nussbaum“ ist wie im Lageplan ersichtlich abgegrenzt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht.

 

Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4 ha.

 

 

Punkt 9:      Plan- und Abrechnungsgebiet „Bergstraße“, OT Eibelshausen

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Erläuterung:

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die dem Original-Protokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Bergstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen. Der Ausbau wurde bereits durch das vorhandene Bauprogramm beschlossen.

 

Abwägungs- und Herstellungsbeschluss:

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

  1. die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und
  2. die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage.

 

Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, die Baumaßnahme entsprechend durchzuführen und Erschließungsbeiträge aufgrund der Erschließungsbeitrags-satzung zu erheben.

 

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung

     „Bergstraße“, Gemarkung Eibelshausen, Flur 24, Flurstück 5/3

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ wurde im Jahr 2018/2019 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Bergstraße“ Flur 24, Flurstück 5/3 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die folgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Bergstraße“ in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 24, Flurstück 5/3

 § 1

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Bergstraße“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

 

§ 2

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

Punkt 10:      Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in

Eschenburg-Simmersbach, Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“

 

Die Deutsche Funkturm (DFMG – Telekom) ist Betreiber der Funkmaststation in Eschenburg-Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ auf dem Flurstück 378. Mit E-Mail Nachricht vom 20.09.2019 teilt die DFMG, Herr Dörr, mit, dass der Antennenträger altersbedingt und aus statischen Gründen ersetzt werden muss. Weiterhin ist der Antennenträger zu klein. Der neue Mast könnte neben dem derzeitigen Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377 errichtet werden. Die DFMG bittet um eine Prüfung, ob die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen kann.

 

Die DFMG plant, den alten Antennenträger nach dem Neubau vollständig inklusive aller Fundamente und Anlagen, die nicht mehr benötigt werden, zu entfernen. Ein Neubau auf dem alten Standort ist nicht möglich, da das Fundament statisch für den neuen Antennenträger nicht geeignet ist. Auch muss der Aufbau des neuen Antennenträgers parallel erfolgen, damit die Funksysteme auf dem alten Antennenträger weiterhin in Betrieb bleiben. Die Stromzufuhr -Stromtrasse- des alten Mastes bleibt bestehen. Aktuell hat der Mast eine Höhe von 30 Meter. Der neue Antennenträger soll eine Höhe von 40 bis 50 Meter haben. Auf den neuen Mast werden als Mitbenutzer wie bisher E-Plus und als neuer Mitbenutzer Vodafone- Anlagen installieren.

 

Derzeit läuft der Vertrag über den Standort bis zum 30.09.2024. Für das Flurstück 377 kann ein Nachtragsvertrag oder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben der DFMG zuzustimmen und eine entsprechende Beschlussempfehlung über den BUA der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem Neubau des Antennenträgers der Funkmaststation in Eschenburg Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ zu. Der Neubau erfolgt in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377.

 

Punkt 11:      Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach

 

Die Firma Standort Akquisition Marc Swacyna sucht im Auftrag der Firma Vodafone in Verbindung mit der Schlosserei Schwan GmbH eine Stellplatzfläche zum temporären Aufstellen eines mobilen Antennenträgers, um die funktechnische Versorgung der Bundesstraße und des Ortsteiles Simmersbach bis zur Erstellung einer neuen feststehenden Mobilfunkstation deutlich zu verbessern.

 

Dieser mobile Mast hat eine Höhe von 25 Meter und soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 4, Flurstück 377 aufgestellt werden. Die Fläche zur Aufstellung des Anhängers beträgt ungefähr 7 Meter x 7 Meter. Die Stromversorgung ist Sache des Mastbetreibers.

 

Monatlich wird der Gemeinde eine Vergütung von 300,00 EUR gezahlt. Das Jahresentgelt beträgt demnach 3.600,00 EUR. Der Vertrag beginnt mit Aufbau der mobilen Station. Die mobile Station soll möglichst zügig – wenn die Zustimmung der Gemeindevertretung vorliegt –  noch im November / Dezember 2019 aufgestellt werden. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2021. Er kann früher enden, wenn die mobile Station nicht mehr benötigt wird. Eine monatliche Verlängerung ist möglich, wenn der feststehende Mobilfunkmast bis dahin noch nicht errichtet wurde.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem Vorhaben der Firma Vodafone GmbH / Firma Schlosserei Schwan GmbH zu. Dem Sportverein Simmersbach ist ein Informationsschreiben zu gegebener Zeit zuzustellen. Die Anregungen des Ortsbeirates Simmersbach sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

 

 

Punkt 12:      Freiwilliger Polizeidienst (Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages)

 

Das hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie das Polizeipräsidium Mittelhessen werben zur Zeit verstärkt für das Projekt „Freiwilliger Polizeidienst“ in Hessen. Die freiwilligen Polizeihelfer sollen von den Städten und Gemeinden zur Verbesserung der inneren Sicherheit, Verstärkung polizeilicher Präsenz, Entlastung der Vollzugspolizei und zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls eingesetzt werden können. Die Aufgaben im „Freiwilligen Polizeidienst“ beinhalten die Funktionen von „qualifizierten“ Zeugen, Ordnungsdiensten bei öffentlichen Veranstaltungen, Fußstreifen, Unterstützung bei Verkehrsüberwachung und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Einstellung und Ausbildung der Polizeihelfer erfolgt durch die Polizei. Die Ausrüstung und Ausstattung im „Freiwilligen Polizeidienst“ besteht aus Uniform, Handy, Pfefferspray und Signalpfeife. Die ehrenamtlich Tätigen stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde, für maximal 25 Stunden im Monat.

 

Den Gemeindevertretern ist der Entwurf des Koordinationsvertrages zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Bischoffen, über den Einsatz des „Freiwilligen Polizeidienst“ im Bereich der Gemeinde Bischoffen sowie im Lahn-Dill-Kreis, zugeleitet worden. Ein solcher Vertrag wird dann auch mit uns abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner bei der Durchführung des Projektes. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2019 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner drei Monate vor Vertragsende eine Kündigung ausspricht.

 

Das Land Hessen schafft Anreize für den „Freiwilligen Polizeidienst“ und fördert die interkommunale Zusammenarbeit von bis zu vier Kommunen mit je 25.000 €. Damit könnten zwei Helferinnen oder Helfer in der Kommune für ca. 5 bis 6 Jahre finanziert werden. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG).

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg hat sich mit den Gemeindevorständen der Gemeinden Dietzhölztal und Bischoffen abgestimmt, die ebenfalls beabsichtigen, sich an dem Projekt des „Freiwilligen Polizeidienstes“ zu beteiligen.

 

Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, den Kooperationsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Eschenburg sowie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des „Freiwilligen Polizeidienstes“ nach dem KGG mit den Gemeinde Dietzhölztal und Bischoffen abzuschließen.

 

Nach eingehender Beratung lehnt die Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Abschluss des Kooperationsvertrages sowie einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab.

 

 

Punkt 13:   Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth

 

Die Gemeindevertretung hat mit dem Haushaltsplan den grundsätzlichen Verkauf des Gaststättengebäudes „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth beschlossen.

 

Das Gebäude sollte zu einem Preis von 150.000 € verkauft werden. Der Gemeinde liegt ein Angebot über 85.000 € vor.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Kaufangebot in Höhe von 85.000,00 EUR nicht anzunehmen.

 

Hierzu wird von Seiten der SPD-Fraktion der folgende Änderungsantrag gestellt:

Vor einer abschließenden Entscheidung soll für das Gebäude durch einen Bausachverständigen ein Wertgutachten erstellt werden, das notwendige Sanierungskosten berücksichtigt. Diesen Änderungsantrag lehnt die Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen ab.

 

Im Anschluss daran beantragt die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, die vom Vorsitzenden gewährt wird.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung lehnt die Gemeindevertretung den Verkauf des Gebäudes der Gaststätte „Zur Linde“ zum Kaufangebot von 85.000 € mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen ab.

 

 

Punkt 14:      Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Eschenburg I (Eibelshausen/Eiershausen)

 

(Hierzu hat der Gemeindevertreter Armin Schneider den Sitzungsraum gemäß § 25 HGO verlassen.)

 

Mit Schreiben vom 15.08.2019 teilt Herr Hans-Günter Reitz mit, dass er als Mitglied des Ortsgerichtes Eschenburg zurücktritt. Herr Reitz war stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher.

 

Von Seiten des Ortsgerichts wird Kai Eckert, OT Eiershausen, als neuer Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen. Zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher sollte der bisherige Ortsgerichtsschöffe Hinrich Schneider, OT Eiershausen, ernannt werden.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, Herrn Kai Eckert zum Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Eschenburg I (Eibelshausen/Eiershausen) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Ebenfalls wird dem Amtsgericht vorgeschlagen, Herrn Hinrich Schneider zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen.

 

 

Punkt 15:   Nachtragshaushalt 2019 (Einbringung)

 

Bürgermeister Konrad bringt die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in die Gemeindevertretung ein.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

 

 

Punkt 16:   Haushalt 2020 (Einbringung)

 

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in die Gemeindevertretung ein.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

 

 

Punkt 17:   Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.10.2019 betr. Hubsteiger

 

Die Anfrage lautet:

 

„Mit Bezug auf die Mitteilung des Bürgermeisters über eine geplante Neuanschaffung des reparaturbedürftigen Hubsteiges der Gemeinde stellen wir nachfolgende Anfrage und bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Das Fahrzeug wurde 2006 gekauft. Das Fahrzeug war nicht neu.

Wie hoch war der Kaufpreis?

Mit welchem Wiederverkaufspreis wird gerechnet?

 

Unterhaltungskosten über die Nutzungszeit. Wie hoch waren die Kosten für:

  • Reparaturen (incl. eigener Personalkosten bei Eigenreparatur)
  • Wartung (incl. eigener Personalkosten bei Eigenwartung)
  • Versicherung und Steuern? pro Jahr und gesamt
  • Energiekosten – Kraftstoff/Öl
  • Sicherheitsprüfungen etc.

Die anstehenden Reparaturen für die Hydraulikschläuche belaufen sich auf vermutlich 25.000 € oder mehr.

Ist darüber hinaus mit weiteren Reparaturen zu rechnen?

Gefahren wurden mit dem Fahrzeug 37.000 km (lt. Bericht des Bürgermeisters)

Wie hoch sind die aufgelaufenen Betriebsstunden der Bühne und des Fahrzeuges?

Wie hoch waren die Betriebsstunden in den einzelnen Jahren insbesondere den letzten beiden Jahren (getrennt)?

Wie viele Betriebsstunden/Arbeitsstunden wurde das Fahrzeug vermietet und welche Mieteinnahmen wurden dafür verbucht?

Wie hoch ist der Stundenverrechnungssatz?

Wurde das Fahrzeug auch für andere Zwecke, z.B. Botenfahrten, Personaltransport eingesetzt?

 

Die Antworten erbitten wir vor der nächsten Finanzausschusssitzung in Schriftform.“

 

Die Anfrage wurde im Vorfeld schriftlich beantwortet und den Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Sie ist als Anlage dem Original-Protokoll beigefügt.

 

 

Ende der Sitzung: 20.10 Uhr

 

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung

 

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2019

Zu der am  Donnerstag, den 28. November 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 28. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresabschluss Gemeindewerke 2018
  3. Wirtschaftsplan 2020 Gemeindewerke
  4. Friedhofsgebührensatzung
  5. Haushalt 2020
  6. Fragen und Mitteilungen

 

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2019

Bericht des Gemeindevorstandes

zur Sitzung der

Gemeindeveretretung

am 14.11.2019

 

Gesamt-Gemeinde:

 

  1. Mehr Kita-Plätze: Für die beiden dritten Gruppen in Eiershausen und Simmersbach (Waldgruppe) werden Anmeldungen angenommen. Das Personal ist, nicht zuletzt dank der Dekanats-Trägerschaft, bereits eingestellt. Der Container in Eiershausen wird eingerichtet und die Hütte für die Waldgruppe wird aufgestellt. Bald wird die Kita-Ampel im Internet (kita-eschenburg.de/kitas) dort freie Plätze anzeigen.

 

  1. Mehr Personal: Fürs Kita-Jahr 2020/2021 haben wir drei zusätzliche Berufspraktikantinnen genehmigt, so dass in den Einrichtungen der evangelischen Kirche dann fünf Praktikantinnen ausgebildet werden können, um die Personalentwicklung in allen Eschenburger Einrichtungen zu stärken.

 

  1. Kommission nach Revision: Nach der genauen Überprüfung der Ausstattung und Ausrüstung unserer Feuerwehr durch den Prüfdienst des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen sind die Standorte Roth, Simmersbach und Eiershausen so nicht mehr tragbar. Während Personal und Fuhrpark auf Stand sind, stimmen die Sicherheitsabstände in den Fahrzeughallen nicht. Auch ist eine Unterbringung von Einsatzkleidung in der Garage nicht mehr statthaft. Die Spinde werden nun in Simmersbach und Eiershausen aus der Halle in den Schulungsraum verlegt – und für den Unterricht wird die Dorfgemeinschaft zusammenrücken müssen, wenn die Unterrichte dann im Saal des DGH abgehalten werden (in Simmersbach am Freitag, in Eiershausen am Montag). Wie mittelfristig der Auftrag erfüllt und die Standorte sicher gemacht werden können, berät nun eine Kommission, die der Gemeindevorstand mit Spitzen der Wehr und der Verwaltung bildet.

 

  1. Verwaltungsgericht weist Klage ab: Eine Klage gegen den Erschließungsbeitrag zur Straße „Am Segelfliegerhang“ hat das Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen. Die fünfseitige Begründung der Entscheidung bestätigt die Gemeinde Eschenburg auf ganzer Linie.

 

  1. Wochenzeitung kommt am Samstag: Der Verlag Linus Wittich (Herbstein) hat den Vertrieb unserer Blättchens umgestellt, nachdem die Kosten bei eigener Zustellung seit Einführung des Mindestlohns gestiegen sind. Der Gemeindevorstand hat einer Vertragsänderung in dem Punkt zugestimmt, dass die Wochenzeitung am Samstag erscheint – und dann mit der Gratis-Zeitung in jeden Haushalt verteilt werden kann. Für den Freitag wäre lediglich die Zustellung mit der Post geblieben, was aber auch nicht sicher gewährleistet werden konnte.

  

  1. Stromlieferung 2020-2022 im Paket: Mit der Stadt Dillenburg und ihrer Stadtwerke sowie unserem Schwimmbad-Zweckverband haben wir die Stromlieferung der drei kommenden Jahre gemeinsam ausgeschrieben und können damit Preisstabilität für die Folgejahre erzielen. Allerdings steigen die Kosten aufgrund des Ausschreibungsergebnisses an.

 

  1. Gemeindewald gemeinsam: Mit der Stadt Haiger hat die Gemeinde Eschenburg gleichlautende Beschlüsse gefasst, künftig nicht nur die Holzvermarktung gemeinsam betreiben zu wollen, sondern auch die fachliche Betreuung. Ein Ausscheiden aus der „Beförsterung“ hat Hessen Forst zum 31.12.2019 mittlerweile bestätigt. Auch wurde die Qualifikation des Försters anerkannt, den Haiger und Eschenburg für die gemeinsame Sache einstellen werden. Auch wenn noch viele Details zu klären sind, freuen wir uns über die vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Nachbarn.

 

  1. Brennholz günstig: Aus dem Gemeindewald wird derzeit nur Fichtenholz verkauft. Bis Jahresende werden Bestellungen noch angenommen zu 15 € pro Festmeter, wobei das Holz in langer Form und gerückt am Weg bereitgestellt wird. Für 2020 ruft der Gemeindevorstand dann mit 20 € den gleichen Preis auf wie die Stadt Haiger, mit der sich Eschenburg dann auch einen Förster „teilt“, und wie der Hauberg Eibelshausen.

 

  1. Hilfe für Aufforstung: Damit der Wald wieder hochkommt, haben wir nicht nur einen Antrag auf Landeshilfe gestellt, sondern wenden uns auch an die Jäger. Jetzt ist ein Anpassen der Wildbestände notwendig, damit möglichst viel nachwachsen kann, gibt die Jagdgenossenschaft als Devise aus. Der Anteil der Gemeinde Eschenburg aus der Jagdpacht (rd. 32.000 €) soll deshalb auch für die eigene Forstwirtschaft, den Waldschutz und den Wegebau verwendet werden.

 

  1. Schlepper anschaffen: Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss den Sperrvermerk aufgehoben hat, konnte die Beschaffung eines „neuen“ Schleppers für den Gemeindewald beschlossen werden. Für 39.900 € soll Landtechnik Noll (Limburg) einen zwölf Jahre alten John Deere 6340 mit Frontlader liefern.

 

  1. Schließanlage erneuern: Fürs Zutrittssystem wird ein neues Programm mit Schließanlage angeschafft werden müssen, weil der bisherige Partner das Update im Betriebssystem nicht mitmacht. Für rd. 17.000 € wird nun erneuert. Die Mittel müssen aber noch im Nachtrag 2019 bereitgestellt werden.

 

  1. Breitband bis zum Betrieb: Während das Erweiterungs-Projekt in Eschenburg gerade abgeschlossen wird, das Glasfaser bis an die Schulen und mehr „graue Kästen“ in die Nähe der Häuser und Unternehmen bringt, arbeitet die Steuerungsgruppe um Hermann Steubing und Klaus Bernhardt bereits an Plänen für das „G-Projekt“ und dann später sogar den Vollausbau. Beim „G-Projekt“ sollen im Kreis 6.370 Unternehmen mit Glasfaser bis ins Gebäude Anschluss an die Gigabit-Gesellschaft bekommen. Durch Fördermittel soll der Eigenanteil bei rd. 3,3 Mio. € bleiben, was mit den Unternehmen zu refinanzieren ist. Auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung mit dem Kreis und „Breitband Lahn-Dill“ hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass wir in Eschenburg beim G-Projekt mitmachen. Dem folgt später das V-Projekt, was den Vollausbau mit Glasfaser „bis zur Couch“ auch im Privaten flächendeckend schaffen soll.

 

  1. „Made in Eschenburg“: Für die Neukonzeption des Marktes sind alle Vereine angeschrieben und alle Unternehmen über die Wochenzeitung eingeladen gewesen, für „Eschenburg blüht (9. + 10. Mai 2020) und „Eschenburg glüht“ (10. + 11. Oktober 2020) ihre genauen Vorschläge einzubringen. Der Montag soll wie bisher den Profis vorbehalten bleiben, aber der Samstag wird neu in die Ausgestaltung aufgenommen. „Nicht viel, aber vielversprechend“ lautete das Fazit zur Resonanz. Mit den Vorschlägen werden die offene Markt-AG und der Gemeindevorstand nun am neuen Konzept feilen.

 

  1. Wertstoffhof geöffnet: Am 21. und 28. Dezember ist der Wertstoffhof geöffnet. In der Winterzeit (1.11.-31.03.) sind die Öffnungszeiten von 9:00 bis 11:30 Uhr.

 

  1. Holderbergstadion: Mit Fußballern und Leichtathleten ist weiter verhandelt worden, wie gemeinsam eine Sanierung angegangen werden kann. Die Kicker sprechen mittlerweile nur noch von 260.000 €, die für eine Erneuerung des Platzes notwendig sein sollen, Entsorgung des alten Materials inklusive. Bis zum Frühjahr will sich der Sportverein „Grün-Rot“ erklären, ob und in welcher Höhe er mit Zuschüssen dafür rechnen kann. Dann soll der ausgehandelte Pachtvertrag unterschrieben werden. Der LC Diabü Eschenburg will unterschreiben, wenn der Sportverein mitmacht.

 

  1. Wir bilden aus: Aus 30 Bewerbungen haben wir eine Bewerberin ausgewählt, die im kommenden Jahr die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beginnt. Für die kommenden fünf Jahre haben wir beschlossen, jeweils eine Ausbildung im Rathaus neu zu beginnen, um aus der Personalentwicklung kommende Nachfolgen regeln zu können.

 

  1. Ratsinformation: Für die Gremienarbeit und zur Information der Bürger wird das Programm „SD.Net“ über die ekom21 beschafft. Für ein umfassendes Dokumentenmanagement und eine einheitliche „E-Akte“ indes fehlt noch die passende Software.

 

  1. Jubiläum 2021 feiern: Die Gemeinde Eschenburg ist zum 1. Oktober 1971 gegründet worden. Zur Feier des 50-jährigen Bestehens hat der Gemeindevorstand den Zeitraum vom 1. bis 11. Oktober festgelegt. Für die Ausgestaltung des Jubiläums sind Vorschläge immer willkommen.

 

  1. Video-Wettbewerb nach Energie-Messe: Die letzten Anmeldungen kamen noch am Tag zuvor und füllten die Mehrzweckhalle. Mit 27 Ausstellern und neun Vorträgen war die 9. Energie-Messe in Eschenburg ein Erfolg. Ein neuer Schwerpunkt liegt erstmals beim Thema Ausbildung. Die Holderbergschule und Bosch Thermotechnik zeigten, wie bereits in Klasse 8 Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Energie in Berührung kommen und interessante Einblicke in die Fertigung des Unternehmens erhalten. Eine ähnliche Praxis-Perspektive vermitteln beim Handwerk die „Azubi-Guides“. Genau da setzt nun die Eschenburger Energie-Messe an, wenn bis zum 20.02.2020 ein Video-Wettbewerb mit dem Titel „Zukunftswerkstatt Energie“ gestartet wird: Jugendliche können einen eigenen Video-Clip zum Zukunfts-Thema einreichen, der z. B. einen dieser Energie-Berufe vorstellt. Mehr Informationen gibt es unter endlich-energie.de/zukunftswerkstatt im Internet. Die 10. Energie-Messe wird geplant für 6. und 7. November 2021, also im Jubiläums-Jahr der Gemeinde Eschenburg.
  2. Energiesprechstunde: Die kostenlose Erstberatung der Hessischen Energiespar-Aktion (HESA) geht weiter am November und 27. Januar. Energieberater und Maurermeister Jürgen Kotz ist am letzten Montag im Monat ab 14 Uhr vor Ort für Gespräche, für die jeweils eine dreiviertel Stunde eingeplant wird. Die Anmeldungen werden im Rathaus jeweils bis zum Freitag vorher gesammelt: Vormittags ist Andrea Wagner, Telefon 02774 915-228, erreichbar. E-Mail an energie@eschenburg.de geht rund um die Uhr.

 

  1. Kinder-Konzert und Jahres-Auftakt beim KKED: Uwe Lal gibt am 29.11.2019 um 10 Uhr im Bürgerhaus ein „Adventskalender-Mitmachkonzert“. Kinder zwischen 2 bis 12 Jahren sind herzlich eingeladen, aber auch die Eltern sind mehr als nur gerngesehene Gäste. Der Eintritt kostet 4 Euro. Karten können reserviert werden bei Karin Reeh unter karin@gmail.com per E-Mail oder 02774 1072 am Telefon. Ohne Eintritt und Reservierung läuft der Jahres-Auftakt des KKED am ersten Freitag im neuen Jahr. Am 3. Januar um 19 Uhr steigt der kulturelle Einstieg, wobei die Blues-Legenden „Öli“ Müller und Peter Schneider Gäste sind. Der Kulturkreis ist unter www.kked.de im Internet zu finden.
  2. Mehr als 13.000 € für Vereine: Für Fahrten, Lager und Freizeiten von acht Veranstaltern gibt die Gemeinde Eschenburg insgesamt 3.428 € Zuschuss (Regel: 2 € pro Teilnehmer und Tag, höchstens zwei Fahrten im Jahr). Die Jugendarbeit wird mit 7.820 € gefördert (5 € pro Jugendlichem). Von den 25 Vereinen haben der TV Eibelshausen (328), der TSV Hirzenhain (296) und der SV „Grün-Rot“ Eibelshausen (197) den meisten Nachwuchs. Mit 2.400 € wurden die kulturell und gemeinnützig tätigen Vereine gefördert (je 100 €).

 

  1. Positive Resonanz auf Stiftung: Ein Enkel von Dr. Albert Heinzel hat sich gemeldet und nach unserer „Stiftung für Eschenburg“ gefragt. Die Familie ist froh darüber, dass die Schenkung von damals heute noch so nachhaltig eingesetzt wird. Mehr noch: Familie Heinzel gefällt die Arbeitsweise des engagierten Stiftungsrats so gut, dass sie mit einem Benefiz-Konzert unterstützen möchte.

 

  1. Kein Grab beanstandet: Bei der Standsicherheitsprüfung der 1.761 Gräber in Eschenburg hat sich keine einzige Beanstandung ergeben. Der Turnus der Überprüfung kann deshalb auf drei Jahre angehoben werden.

 

  1. Bücherei ist nun Mediothek: Durch den Beitritt der Gemeinde Eschenburg zum IMeNS-Verbund des Lahn-Dill-Kreises (Informations- und Mediennetzwerk für Schul- und Gemeindebibliotheken) gibt es nun zusätzlich die Möglichkeit, online im Bestand der Büchereien zu stöbern, Medien vorzubestellen oder zu verlängern. Auch die Ausleihe von E-Books über „Hessen-Onleihe“ ist möglich.

 

  1. „Haus Sonnenwinkel“ gestartet: Kursana hat sein Domizil am Honigbaum eröffnet. Der Name und auch die Bezeichnung der Wohnbereiche sind Vorschläge aus der Bevölkerung. Bei der Gestaltung hat das Regionalmuseum geholfen. Mehr Informationen unter kursana.de/eschenburg im Internet.

 

  1. Volkstrauertag: Am kommenden Sonntag um 14 Uhr ist die zentrale Gedenk-Veranstaltung in Hirzenhain. Kranzniederlegungen sind um 10:45 Uhr in Wissenbach, 11:30 Uhr Eibelshausen, 12:00 Uhr Eiershausen, 13:00 Uhr Simmersbach und 15.30 Uhr aufm Roth.

Behandlung der Beschlüsse:

 

  1. Seniorenarbeit (Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.08.2019): Der Gemeindevorstand hat beschlossen, dem Kultur- und Sozialausschuss bei der Neukonzeption der Seniorenangebote zu helfen und derweil Sorge dafür zu tragen, dass die Belange der Senioren berücksichtigt werden.

 

  1. Wiederkehrende Straßenbeiträge (Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.08.2019): Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss sowie des Bau- und Umweltausschusses sind in der gemeinsamen Sitzung am 07.11.2019 umfassend informiert worden über die Sach- und Rechtslage zum einen und die bereits in Eschenburg geleistete Sanierung und Finanzierung. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge abgelehnt, weil die Möglichkeit auf Ratenzahlung über 20 Jahre besteht.

 

 

Eibelshausen:

 

  1. Die Bauarbeiten an der K 7 haben begonnen. Bis Ende der Woche soll die Nassauer Straße bis zur Friedrichstraße fertiggestellt sein. Im zweiten Abschnitt ist dann die Simmersbacher Straße bis zur Berliner Straße dran. Der dritte Bauabschnitt soll auch im Drei-Wochen-Rhythmus bis zum Hallenbad geschafft sein.

 

  1. Unsere Sanierung von Kanal und Straße ist in der Lessingstraße abgeschlossen und hat – ohne Mehrkosten – länger gedauert. Die EAM hat noch ihre Leitungen für Strom und Gas mitverlegen können.

 

  1. Rund 650 Meter Wasserleitung und auch eine lange Strecke Kanal sind in der Hohen Straße erneuert und teils ganz neu verlegt worden. Durch den großen Ringschluss ist nun die Löschwasserversorgung im ganzen Bereich optimiert und auch die Straße günstig saniert.

 

  1. Die Neugestaltung des Kirchplatzes folgt der Ortskern-Planung, die mit Bauausschuss und Ortsbeirat abgestimmt worden sind. Die Kritik, die Ausschussvorsitzender und Ortsvorsteher über ihre Ortsbesichtigung in das Protokoll des Ausschusses zu tragen versucht haben, trifft daher nicht zu.

 

  1. Für einen sinnvollen Lückenschluss im Bereich der Königsberger Straße und Berliner Straße gibt es keinen anderen Zuschnitt als den vorgeschlagenen Geltungsbereich. Für Grundstücke weiter von der Ortslage weg sehen weder Regionalplan noch Flächennutzungsplan Flächen für Siedlungserweiterung vor. Andere Anforderungen sind beim ersten Schritt eines Bebauungsplanes auch noch gar nicht zu formulieren, markiert der Aufstellungsbeschluss bekanntlich den Beginn des Verfahrens, bei dem Fachbehörden wie Nachbarn zu hören sind. Die Vorstellungen des Ausschussvorsitzenden wie auch des Ortsvorstehers sind in einem Bauleitplanverfahren besser aufgeboben. Auf den § 25 der Hessischen Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) ist auch hinzuweisen. Der Gemeindevorstand wird die Vorlage unverändert für die nächste Beratungsfolge anmelden, für die am 04.12.2019 der Bauausschuss und am 12.12.2019 die Gemeindevertretung öffentlich tagen.

Hirzenhain:

 

  1. Nachdem die Schlucht verfüllt und die Schelde-Lahn-Straße in alle Richtungen saniert worden ist, werden nun von der Gemeinde die Bahnhofstraße (Kanal, Wasser, Straße) und der Endausbau des letzten Stückes der Industriestraße vor dem Winter zu schaffen sein.

 

  1. Auf der „Mittleren Aue“ sind Kanal und Wasser durchgezogen worden, um den Ring zu bilden und Anschlussmöglichkeiten für zwei Neubauten zu bieten.

 

  1. Der Erschließungsbeitrag für die „Obere Aue“ bleibt mit 7,57 € unter dem Wert, den wir bei der Anliegerversammlung vor zwei Jahren genannt haben.

 

  1. Mit dem Stichwort Dorfgemeinschaft sind zwei Faltpavillons mit Zubehör für die Jugendfeuerwehr Hirzenhain beschafft worden, was aus dem neuen Programm „Regionalbudget“ über den Naturpark Lahn-Dill-Bergland gefördert wird.

 

 

Wissenbach:

 

  1. Paul-Ulrich Rabe ist neuer Pfarrer für die evangelischen Kirchengemeinden in Wissenbach und Eiershausen. Die seit zwei Jahren unbesetzte Pfarrstelle übernimmt somit kein Unbekannter: Pfarrer Rabe war vor seiner Zeit in Buchenau von 2000 bis 2015 Seelsorger in Manderbach und in der Erwachsenenbildung des evangelischen Dekanats tätig gewesen.

 

  1. Für den Umbau und die Erweiterung der Kita ist der Bauantrag und der Förderantrag gestellt worden. Damit im neuen Jahr zügig gebaut werden kann, wurden die ersten Ausschreibungen vorgenommen. Begonnen wird freilich nicht vor einem Bescheid. Für eine Förderung des Vorhabens sieht es nun auch wieder besser aus, wenn auch das Land die Investitionen nun fördert, nachdem der „Topf“ des Bundes wohl „leer“ ist. Die ersten Ausschreibungsergebnisse zeigen aber, dass wir mit Mehrkosten rechnen müssen.

 

  1. Für einen Ersatz des Gerätewagens Logistik, der die Schwerpunkt-Ausrüstung für Chemieeinsätze aufnehmen soll, wird es keine Landesförderung geben. Aber auf Vermittlung des Landes können wir ein Fahrgestell zu dem günstigen Preis bekommen, auf dem das Land 130 TSF-W aufbaut.

 

  1. Der SSV Wissenbach feiert 100 Jahre Bestehen mit einem Festkommers am 14.03.2020. Am Tag zuvor ist er in der Mehrzweckhalle Ausrichter des Kreisfußballtages. Und am Sonntag sollen ein gemeinsamer Gottesdienst und ein Mittagessen das Jubiläum abrunden.

 

 

Simmersbach:

 

  1. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Simmersbach und die evangelische Kirchengemeinde Hirzenhain starten eine Zusammenarbeit, die im Internet unter „Evangelisch in Eschenburg“ (https://kirche-eschenburg.de/) beschrieben wird. Als Seelsorger werden Pfarrer Michael Brück, der ab 2020 mit einer halben Stelle stellvertretender Dekan wird, und Pfarrer Eberhard Hoppe, bis zu dessen Ruhestand, für Simmersbach und Hirzenhain tätig werden. Am vierten Advent (22.12.2019) feiern beide Gemeinden ein Kooperationsfest.
  2. Für eine Waldgruppe der Kita am Festplatz an der Hessel sind die Bodenplatte errichtet und die Anschlussleitungen gelegt worden. Auch die ersten Teile des „Bausatzes“ für die größere Gartenhütte sind angekommen, aus denen der Bauhof einen günstigen Unterschlupf für ungünstiges Wetter bauen wird.

 

  1. Wacholderheiden bei Simmersbach sind Thema einer Bachelorarbeit, bei der das Keimverhalten gefährdeter Therophyten untersucht werden soll. Für Untersuchungsflächen in der Gemarkung Simmersbach geben wir grünes Licht.

 

Eiershausen:

 

  1. Die Kanalarbeiten in der Straße „Auf dem Hof“ haben begonnen.

 

  1. Den Wirtschaftsweg von Eibelshausen nach Eiershausen hat das Amt für Bodenmanagement (Marburg) zufrieden abgenommen. Im Herbst 2018 hatten wir hier für rund 150.000 € für Traktor, Fahrrad und Fußgänger die wichtige Verbindung erneuert, wofür EU, Bund und Land mehr als 81.000 € Förderung beigesteuert haben.

 

  1. Eiershausen soll Standort werden für ein gemeinsames Gemeindebüro für Eschenburg, das ab 2020 für die vier evangelischen. Kirchengemeinden Eiershausen, Hirzenhain, Simmersbach und Wissenbach zuständig ist.

 

 

Roth

 

  1. Um eine Wasserader in etwa 40 Metern Tiefe zu erschließen und den Rasenplatz bewässern zu können, möchte der Fußballclub einen Brunnen bohren. Zur Finanzierung wird samstags zwischen 15 und 18 Uhr Metallschrott gesammelt. Die Gemeinde begrüßt diese Initiative und gibt die Zustimmung zum Brunnenbau.

 

  1. Der Friedhofsweg ist fertig, wo Kanal, Wasser und Straße erneuert wurden.

 

  1. Der Innenanstrich im Dorfgemeinschaftshaus ist fertig.

 

 

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

 

  1. Abwasser 4.0: Nachdem die Verbandsversammlung am 02.04.2019 die Ausbau-Strategie für eine zukunftsfähige Erweiterung der Kläranlage beschlossen hat, ist die Zukunftsstudie von Unger Ingenieure den Gremien-Mitgliedern beider Gemeinden vorgestellt worden. In den Jahren 2021 bis 2032 soll der Abwasserverband mit „Abwasser 4.0“ den gemeinsamen Wirtschaftsstandort stärken, indem Entsorgungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten weiter aktiv gestaltet werden.

 

  1. Aufholjagd: Gleich vier Jahresabschlüsse konnten festgestellt werden und bringen uns näher an die aktuellen Ergebnisse. 2015 schließt mit einem Überschuss von 529,02 € ab, 2016 sind es sogar 103.444,34 €, 2017 sind es 101.184,88 € und 2018 dann 80.884,56 €.

 

 

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

 

  1. Revision verlängert sich: Weil ein Zulieferer der beauftragten Elektro-Firma säumig ist, kann die neue Unterverteilung nicht im Zeitplan installiert werden. Die Revision verlängert sich um eine Woche. Für den öffentlichen Badebetrieb wird das Bad am 25.11.2019 öffnen. Die Bezirksmeisterschaft der Schwimmer soll am 23.11.2019 stattfinden können. Der Einnahme-Ausfall wird der säumigen Firma in Rechnung gestellt, zumal der straffe Zeitplan lange bekannt und bei der Ausschreibung benannt war.

 

  1. Schuldenabbau: Der Entwurf des Haushalts 2020 ist mit einem Volumen von 1,178 Mio. € eingebracht worden. Der Schuldenstand wird demnach auf unter 700.000 € gebracht.

 

  1. Geld zurück an Gemeinden: Die Jahresabschlüsse für 2016 und 2017 sind festgestellt. 2016 schließt mit 33.255,50 € Überschuss ab. 2017 waren es – auch durch den Verkauf des früheren Parkplatzes als Baugrundstück des Altenheims, dessen Erlös 267.200 € in der folgenden Zeit zur Ablösung von Darlehen des Verbandes genutzt wurden – sogar 365.083,50 €. Somit verbleibt in 2017 ein Überschuss von 97.883,50 €. Ab 2017 werden Überschüsse an die Mitgliedsgemeinden ausgezahlt.

 

  1. Kredite günstiger: Mit mehr als vier Prozent Zinsen stand ein Darlehen über 361.822 € bis 2023 zur Anpassung an. Mit einem Zinssatz von 0,27 % wird der Kredit bei der DG Hyp bleiben.

 

  1. Antrag für SWIM gestellt: Für die nächsten Schritte im Bauprogramm ist ein Antrag zum Landesprogramm „SWIM“ gestellt worden. Für die anstehende Erneuerung der Heizkesselanlage, MSR-Technik, Füllstandstechnik, weiterer Pumpen, Duschen und Toiletten sind 318.920 € Kosten kalkuliert, worauf wir einen Zuschuss in Höhe von 80.400 € erbitten. Der Kreis hat unser Vorhaben auf Platz zwei seiner Dringlichkeitsliste mit Befürwortung ans Land weitergegeben.

 

  1. Förderverein fördert: Einen Poollifter spendiert der Förderverein für das Freizeitbad, damit auch Schwerbehinderte ins Wasser können. Der Förderverein wird dabei wiederum von der EAM Stiftung mit 5.000 € unterstützt.

 

  1. Neue Praxis: Nach der Fertigstellung des Altenheims hat die Baufirma ihre Büroräume im Untergeschoss des Bades geräumt. Dort will nun eine Heilpraktikerin ihre Praxis für Osteopathie eröffnen.

 

  1. Premium-Plätze im Panoramabad: Die Bannerwerbung an der langen Wand des Freizeitbads ist komplett. 16 Partner von „Panoramablick“ sind dort mit Werbung vertreten, zwei sind auf der Dienstkleidung des Teams zu finden und eine Firma sponsert die Eintrittskarten. Nun schlägt das Freizeitbad ein neues Kapitel auf: An der Glaswand zum Bistro gibt es nun Platz für „Premium“. Dort können Panoramablick-Partner größer und bunter werben als auf den Bannern an der langen Wand. War bislang 2 x 1 Meter das Maß aller Dinge, gehen an die Front drei Flächen mit 241 x 76 Zentimetern Größe. Diese Premium-Plätze vermietet das Freizeitbad für je 1.000 € im Jahr.

 

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.11.2019

Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 06.11.2019 um 19.00 Uhr, im Dienstleistungszentrum, Simmersbacher Straße, der Gemeinde Eschenburg.

 

Beginn: 19:00 Uhr                                                                         Ende: 19:55 Uhr

 

 

TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, Herrn Stefan Kretzer vom Dietzhölztalbahnverein e.V., Kreistagsfraktionsvorsitzende Martina Clement Bündnis 90/Die Grünen, den Vertreter der Presse und die Gäste der Sitzung. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Er macht darauf aufmerksam, dass im Vorfeld der Sitzung eine Besichtigung des Kirchplatzes/Marktplatzes im Ortsteil Eibelshausen stattgefunden hat.

 

 

TOP 2: „Dietzhölztalbahn“ Vorstellung durch Herrn Stefan Kretzer

 

Das Projekt Reaktivierung der „Dietzhölztalbahn“ wird durch Herrn Kretzer ausführlich vorgestellt. Im Anschluss beantwortet er den Interessierten einige Fragen zu diesem Thema. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Kreistags Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Frau Marina Clement, begrüßt. Für interessierte Bürger besteht die Möglichkeit eine Präsentation, bei der Energie Messe 2019 zu besuchen.

 

 

TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“

 

Durch einen Sachbearbeiter-Wechsel beim RP Gießen, ist eine Umplanung der rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderung für den Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof, für den Neubau des Vereinsheimes des ASOG vom 10.11.2017 vorzunehmen.

Die in den vorhergehenden Gesprächen und Beschlüssen angedachte Aushebung der Deponie Kohlhain wurde verworfen.

Glücklicherweise übernimmt die Basalt AG alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für die Änderungen der Bauleitplanung.

 

Der Ortsbeirat Hirzenhain stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung „Vereinsheim am Diabassee“ zu.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu beschließen.

 

 

TOP 4:           Aufhebung/Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“

 

Aufgrund der Schwierigkeiten, die der RP Gießen bei der Umsetzung der ursprünglichen Planungen für den Neubau des Vereinsheimes des ASOG gemacht hatte, musste eine Verlagerung des Standortes für den Neubau des Vereinsheimes vorgenommen werden. Dadurch ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich und der alte, seit dem 18.11.2017 rechtskräftige Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ ist aufzuheben.

 

Der Ortsbeirat Hirzenhain stimmt der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu beschließen.

 

 

Punkt 5: Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Nussbaum“  Gemarkung Eiershausen

 

Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufstellen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinem Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht.

Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4 ha.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.

 

Der Ortsbeirat Eiershausen stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB zu beschließen.

 

 

Punkt 6: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Königsberger Straße/Berliner Straße“

 

Alle Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke haben mündlich erklärt, dass sie der Gemeinde Eschenburg ein notarielles Kaufangebot über ihre Grundstücke vorlegen werden, wenn die Gemeinde Eschenburg das Baurecht für dieses kleine Baugebiet schaffen will.

 

Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufstellen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.

 

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses ist der Meinung, dass es sich hier um „Flickschusterei“ handelt und bemängelt weiterhin dass im Plangebiet noch keine weiteren Straßenführungen zu einer möglichen baulichen Erweiterung Richtung Steinbrücken eingezeichnet sind. Er fordert vor einer weiteren Beschlussfassung die Vorlage einer Straßen- und Baugebietsplanung die weiter über den vorgesehenen Abrundungsabschnitt gehen.

 

Bürgermeister Götz Konrad teilt mit, dass es sich um die Schließung von Baulücken im angrenzenden Ortsgebiet handelt und dies im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes Mittelhessen bereits so beschlossen wurde. Der Regionalplan sieht keine Erweiterung Richtung Steinbrücken vor. Eine Planung über den derzeitigen Planungsstand ist daher nur möglich wenn ein langwieriges, kostenintensives Änderungsverfahren des Regionalplanes beantragt wird. Weiterhin werde die Straßenführung erst im weiteren Bebauungsplanverfahren durch den Fachplaner festgelegt. Es handelt sich hier derzeit im ersten Schritt um den Aufstellungsbeschluss, also einen Planungsauftrag. Reiner Müller ergänzt hinzu, dass der Regionalplan eine Bauflächenreduzierung vorsieht. Die Aussichten eines erfolgreichen Planänderungsverfahrens des Regionalplanes sind gering.

 

Reiner Schwehn, Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses stellt den Antrag diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Der Ortsbeirat Eibelshausen lehnt das Vorhaben ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mit 4 ja Stimmen, 2 nein Stimmen und 1 Enthaltung den genannten Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

 

 

Punkt 7: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss, „Bergstraße“

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Bergstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen. Der Ausbau wurde bereits durch das vorhandene Bauprogramm beschlossen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Abwägungs- und Herstellungsbeschluss, zu beschließen.

 

 

Punkt 8: Erlass einer Abweichungssatzung „Bergstraße“

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ wurde im Jahr 2018/2019 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Bergstraße“ Flur 24, Flurstück 5/3 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Erlass einer Abweichungssatzung, zu beschließen.

 

 

 

Punkt 9: Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in Eschenburg-

    Simmersbach, Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“

 

Die Deutsche Funkturm (DFMG – Telekom) ist Betreiber der Funkmaststation in Eschenburg-Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ auf dem Flurstück 378. Mit E-Mail Nachricht vom 20.09.2019 teilt die DFMG mit, dass der Antennenträger altersbedingt und aus statischen Gründen ersetzt werden muss. Weiterhin ist der Antennenträger zu klein. Der neue Mast könnte neben dem derzeitigen Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377 errichtet werden. Die DFMG bittet um eine Prüfung, ob die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen kann.

 

Die DFMG plant den alten Antennenträger nach dem Neubau vollständig inklusive aller Fundamente und Anlagen, die nicht mehr benötigt werden, zu entfernen. Ein Neubau auf dem alten Standort ist nicht möglich, da das Fundament statisch für den neuen Antennenträger nicht geeignet ist. Auch muss der Aufbau des neuen Antennenträgers parallel erfolgen, damit die Funksysteme auf dem alten Antennenträger weiterhin in Betrieb bleiben. Die Stromzufuhr-Stromtrasse- des alten Mastes bleibt bestehen. Aktuell hat der Mast eine Höhe von 30 Meter. Der neue Antennenträger soll eine Höhe von 40 bis 50 Meter haben. Auf den neuen Mast werden als Mitbenutzer wie bisher E-Plus und als neuer Mitbenutzer Vodafone Anlagen installieren.

 

Der Ortsbeirat Simmersbach stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt, den Neubau neben der bestehenden Sendeanlage zu errichten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Bauvorhaben der DFMG zuzustimmen.

 

 

Punkt 10: Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen

                   Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH

                  ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach

 

Die Firma Standort Akquisition Marc Swacyna teilt mit, dass sie im Auftrag der Firma Vodafone in Verbindung mit der Schlosserei Schwan GmbH eine Stellplatzfläche zum temporären Aufstellen eines mobilen Antennenträgers suchen um die funktechnische Versorgung der Bundesstraße und des Ortsteiles Simmersbach bis zur Erstellung einer neuen feststehenden Mobilfunkstation deutlich zu verbessern.

 

Dieser mobile Mast hat eine Höhe von 25 Meter und soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 4, Flurstück 377 aufgestellt werden. Gewünscht wird der Standort A auf dem beigefügten Foto. Die Fläche zur Aufstellung des Anhängers beträgt 7 Meter x 7 Meter, insgesamt ca. 49 m².

 

Die Stromversorgung ist Sache des Mastbetreibers.

 

Der Ortsbeirat Simmersbach stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt die auf der vorgelegten Karte markierte Stellfläche A.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Bauvorhaben der Firma Standort Akquisition Marc Swacyna zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2019

Niederschrift über die 27. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 07.11.2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Bericht Produkt 214 – Brand-  und Katastrophenschutz

 

Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer gibt den beiden Ausschüssen  den Bericht aus dem Produkt 214 zur Kenntnis. Er geht in seinem Bericht insbesondere auf den Mitgliederstand der Feuerwehren in Eschenburg ein sowie auf die geleisteten Einsätze 2019.

 

Des Weiteren informiert er den Ausschuss über den Stand der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung und über das Ergebnis der Revision der Eschenburger Feuerwehren. Die Revision hat ergeben, dass in allen Feuerwehrgebäuden mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses Wissenbach bauliche Veränderungen bzw. Neubauten notwendig werden.

 

Der vollständige Bericht ist dem Protokoll beigefügt.

 

Punkt 3:      Bauprogramme 2020

 

Von Seiten der Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Bau- und Umweltausschuss das Bauprogramm des Haushaltes 2020 erläutert. Das vollständige Bauprogramm ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Punkt 4:      Wiederkehrende Straßenbeiträge (Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.08.2019)

 

Von Seiten der Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses eine Präsentation zur Kenntnis gegeben, die die Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der Gemeinde darlegt.

 

Die vollständige Präsentation ist dem Protokoll der Körperschaftsmitglieder beigefügt.

 

Nach eingehender Diskussion lehnt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung, die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Eschenburg ab, weil die Möglichkeit besteht, den Beitrag in Raten über 20 Jahre zu begleichen. Die Anfrage der FWG-Fraktion vom 11.08.2019 zu diesem Thema ist damit erledigt. Der Ausschuss bedankt sich bei den Vortragenden für die gute und ausführliche Berichterstattung.

 

Punkt 5:      Freiwilliger Polizeidienst (Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages)

 

Das hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie das Polizeipräsidium Mittelhessen werben zur Zeit verstärkt für das Projekt „Freiwilliger Polizeidienst“ in Hessen. Die freiwilligen Polizeihelfer sollen von den Städten und Gemeinden zur Verbesserung der inneren Sicherheit, Verstärkung polizeilicher Präsenz, Entlastung der Vollzugspolizei und zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls eingesetzt werden können. Die Aufgaben im „Freiwilligen Polizeidienst“ beinhalten die Funktionen von „qualifizierten“ Zeugen, Ordnungsdiensten bei öffentlichen Veranstaltungen, Fußstreifen, Unterstützung bei Verkehrsüberwachung und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Einstellung und Ausbildung der Polizeihelfer erfolgt durch die Polizei. Die Ausrüstung und Ausstattung im „Freiwilligen Polizeidienst“ besteht aus Uniform, Handy, Pfefferspray und Signalpfeife. Die ehrenamtlich Tätigen stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde, für maximal 25 Stunden im Monat.

 

Das Land Hessen schafft Anreize für den „Freiwilligen Polizeidienst“ und fördert die interkommunale Zusammenarbeit von bis zu vier Kommunen mit je 25.000 €. Damit könnten zwei Helferinnen oder Helfer in der Kommune für ca. 5 bis 6 Jahre finanziert werden. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG).

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Den Abschluss des Koordinationsvertrages über den Einsatz des „Freiwilligen Polizeidienstes“ im Bereich der Gemeinde Eschenburg – siehe Anlage.

 

2. Den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des „Freiwilligen Polizeidienstes“ nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) mit den Gemeinden Dietzhölztal und Bischoffen.

 

3. Wenn die in Aussicht gestellten Fördermittel nicht gewährt werden, oder verbraucht sind, soll zur Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts eine erneute Vorlage an die Gemeindevertretung erfolgen.

 

Punkt 6:      Schlepper Forst – Aufhebung Sperrvermerk

 

Im Haushalt 2018 wurden für den Erwerb eines „neuen“ gebrauchten Schlepper für den Gemeindewald 40.000 € im Haushalt eingestellt. Die Haushaltsmittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Die Mittel sollen durch den Haupt- und Finanzausschuss nur dann frei gegeben werden, wenn entweder der Schlepper defekt ist, oder ein Angebot für eine Alternative zur bisherigen Waldbewirtschaftung vorliegt.

Der Schlepper ist defekt und eine Reparatur würde ca. 11.000 € kosten.

Der Schlepper wird für Sicherungsarbeiten bei Baumfällungen und zum Waldwegebau (Instandsetzung) benötigt.

Die Vorgaben zur Aufhebung des Sperrvermerks sind erfüllt. Neue Organisation der Waldbewirtschaftung mit Haiger und Reparaturkosten in einer Höhe, die einem  wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme die Aufhebung des Sperrvermerks für die Investition 32990-0061 Fuhrpark-Traktor-Wald.

 

Punkt 7:      Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth

 

Die Gemeindevertretung hat mit dem Haushaltsplan den grundsätzlichen Verkauf des Gaststättengebäudes „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth beschlossen.

 

Das Gebäude sollte zu einem Preis von 150.000 € verkauft werden. Der Gemeinde liegt ein Angebot über 85.000 € vor.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Kaufangebot in Höhe von 85.000,00 EUR nicht anzunehmen.

 

Punkt 8:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad gibt Mitteilungen weiter zu folgenden Themen:

 

  • Verwaltungsgericht weist Klage gegen Erschließungsbeitrag ab und bestätigt die Gemeinde Eschenburg
  • Stromlieferung 2020-2022 im Paket mit Dillenburg vergeben
  • Brennholzverkauf 2020 nur Fichtenholz für 15 €/Festmeter
  • Ein Antrag auf Landeshilfe für die großen Forstschäden ist gestellt
  • Jagdgenossenschaft bittet Jäger um Anpassung der Wildbestände
  • Für 2020 haben wir die nächste Auszubildende ausgewählt
  • Zur weiteren Personalentwicklung sollen in den vier folgenden Jahren jeweils eine Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte beginnen
  • Rats- und Bürgerinformationssystem „SD.NET Premium“
  • Für Dokumentenmanagement fehlt umfassende Lösung
  • Jubiläum 50 Jahre Gemeinde Eschenburg 1.-11.Oktober 2021
  • Positive Resonanz auf „Stiftung für Eschenburg“

 

Von Seiten des Ausschusses wird darum gebeten, den Kaufpreis für das Fichtenholz ab 2020 auf 20 € anzuheben. Bestellungen bis zum 31.12.2019 sollen mit 15 € berechnet werden. Der Gemeindevorstand wird darüber in seiner nächsten Sitzung beraten.

 

Ende der Sitzung: 22.00 Uhr

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2019

Zu der am  Donnerstag, den 21. November 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 27. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Nachtragshaushalt 2019
  3. Anfrage der CDU-Fraktion „Hubsteiger“
  4. Haushalt 2020
  5. Fragen und Mitteilungen

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2019

Sitzung der Gemeindevertretung

 

Gemäß §§ 56, 58 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung  lade ich Sie zu der am

 

Donnerstag, den 14. November 2019, um 19.00 Uhr,  

 

 

im   Bürgerhaus, OT Eibelshausen, stattfindenden 24. öffentlichen Sitzung – 19. WP – der Gemeindevertretung ein.

 

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

3. Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände und Anfragen

 

4. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

 

Wahlen

 

5. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Obere Dietzhölze“

(Nachfolger für Markus Herold)

 

6. Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal (Nachfolger für Markus Neitz)

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

7. Aufhebung und Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“, OT Hirzenhain-Bahnhof

a) Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellungsbeschluss

 

8. Bebauungsplan „Königsberger Straße / Berliner Straße“ (Aufstellungsbeschluss)

 

9. Bebauungsplan „Am Nussbaum“ (Aufstellungsbeschluss)

 

10. Plan- und Abrechnungsgebiet „Bergstraße“, OT Eibelshausen

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung „Bergstraße“, Gemarkung Eibelshausen, Flur 24, Flurstück 5/3

 

11. Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in Eschenburg-Simmersbach, Gemarkungs-bereich „Am Sportplatz“

 

12. Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach

 

13. Freiwilliger Polizeidienst (Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages)

 

14. Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth

 

15. Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Eschenburg I (Eibelshausen/Eiershausen)

 

16. Nachtragshaushalt 2019 (Einbringung)

 

17. Haushalt 2020 (Einbringung)

 

Anträge der Fraktionen

 

18. Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.10.2019 betr. Hubsteiger

 

 

(Hans-Otto Hermann)

Vorsitzender

Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2019

Zu der am  Donnerstag, den 7. November 2019, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht Produkt 214 – Brand- und Katastrophenschutz
  3. Bauprogramme 2020
  4. Wiederkehrende Straßenbeiträge (Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.08.2019)
  5. Freiwilliger Polizeidienst (Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages)
  6. Schlepper Forst – Aufhebung Sperrvermerk
  7. Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth
  8. Fragen und Mitteilungen

 

gez. Dietrich

(Vorsitzender)

Einladung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.11.2019

Zu der am Mittwoch, den 06. November 2019, um 19.00 Uhr, stattfindenden 22. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, im Dienstleistungszentrum, Simmersbacher Straße, lade ich herzlich ein.

 

Treffen 18.00 Uhr bei der Kirche – Besichtigung Neugestaltung Kirchenplatz

Achtung! Sitzung findet im Dienstleitungszentrum statt!

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung, Mitteilung des Vorsitzenden

 

  1. „Dietzhölztalbahn“ Vorstellung durch Herrn Stefan Kretzer

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee

 

  1. Aufhebung/Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“

 

  1. Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Nussbaum“ Gemarkung Eiershausen

 

  1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Königsberger Straße / Berliner Straße“.

 

  1. Abwägungs- und Herstellungsbeschluss, „Bergstraße“

 

  1. Erlass einer Abweichungssatzung „Bergstraße“

 

  1. Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in Eschenburg-Simmersbach, Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“

 

  1. Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Schwehn

(Vorsitzender)