Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.03.2020 und die Sitzuung der Gemeindevertretung am 26.03.2020 sind abgesagt worden.
Sitzungen des Bauausschusses und der Gemeindevertretung abgesagt
Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.03.2020 und die Sitzuung der Gemeindevertretung am 26.03.2020 sind abgesagt worden.
Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 13.02.2020, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und einen Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 21 anwesenden Gemeindevertretern fest, ab TOP 3 = 22 Gemeindevertreter.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 30.01.2020 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.
Zur Tagesordnung liegt jeweils ein Dringlichkeitsantrag des Gemeindevorstandes und der FWG-Fraktion vor.
Antrag der FWG-Fraktion:
Auf die Tagesordnung soll folgender Punkt genommen werden:
„Kreisverkehr B 253, Abzweig Eibelshausen“.
Die Gemeindevertretung stimmt mit 21 Ja-Stimmen für die Änderung der Tagesordnung. Die erforderliche Mehrheit zur Änderung der Tagesordnung sind 21 Stimmen (2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung). Die Mehrheit ist erreicht und die Tagesordnung wird um den beantragten Punkt erweitert.
Antrag des Gemeindevorstandes:
Auf die Tagesordnung soll folgender Punkt genommen werden:
„Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ im OT Eibelshausen“.
Die Gemeindevertretung stimmt mit 15 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für die Änderung der Tagesordnung. Die erforderliche Mehrheit zur Änderung der Tagesordnung sind 21 Stimmen (2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung). Somit ist diese Mehrheit nicht erreicht und die Tagesordnung wird nicht erweitert.
Gegen die weitere Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat
keine
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wird jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
Im Anschluss daran werden noch einige Fragen zum Bericht beantwortet.
Punkt 4: Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 04.02.2020 und der Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2020 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen werden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
Punkt 5: Kindergartengebührensatzung ab dem 01.08.2020
Der Entwurf der neuen Gebührensatzung zur Kindergartensatzung wurde jedem Körperschaftsmitglied mit der Einladung zugeleitet.
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Kultur- und Sozialausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die dem Original-Protokoll beigefügte Kindergartengebührensatzung.
Punkt 6: Antrag der FWG-Fraktion betr. Kreisverkehr B 253, Abzweig
Eibelshausen
Der Antrag lautet:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand dahingehend zu beauftragen, sich mit Hessenmobil in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob es möglich ist, einen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich B 253, Abzweig Eibelshausen, zu errichten.“
Im Anschluss daran erfolgt eine Begründung der antragstellenden Fraktion.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird ein Ergänzungsantrag zum Eilantrag der FWG – Kreisverkehr B 253, Abzweig Eibelshausen – gestellt.
„Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der FWG. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben. Als kurzfristige Zwischenlösung schlagen wir vor:
Im Anschluss daran erfolgt eine Begründung der antragstellenden Fraktion.
Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende der Gemeindevertretung gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antragstext wie folgt fest:
Als kurzfristige Zwischenlösung wird folgendes vorgeschlagen:
Diesem Antrag der FWG-Fraktion, erweitert um den Antrag der SPD-Fraktion, stimmt die Gemeindevertretung mit 22 Ja-Stimmen zu.
Ende der Sitzung: 19.50 Uhr
gez. Hermann gez. Deutsch
Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung
zur Sitzung der
Gemeindevertretung
Behandlung der Beschlüsse:
Eibelshausen:
Roth
Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
Niederschrift über die 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 06.02.2020, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit zunächst 6 anwesenden Mitgliedern fest, ab TOP 2 = 7 Mitglieder. Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.
Bürgermeister Konrad führt hierzu aus, dass vor 13 Jahren die Gemeinde Eschenburg den Beschluss gefasst hat, dass im Jahr 2020 in Eschenburg 20 % der Energie aus regenerativen Energiequellen gewonnen werden soll. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Eschenburg mit 11 weiteren Kommunen und 4 strategischen Partnern die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH gegründet. Des Weiteren wurde eine Genossenschaft gegründet, damit sich auch Bürger/Bürgerinnen an den Projekten der LDB Energie GmbH beteiligen können.
Der Geschäftsführer der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH, Thomas Reuter, führt weiter aus, dass die Idee zur Gründung der GmbH in 2011 mit dem Ziel entstanden ist, die Ressourcen der Region Lahn-Dill-Bergland im Bereich regenerative Energien zu nutzen und die Wertschöpfung in der Region zu halten sowie das Risiko für die beteiligten Gemeinden und der weiteren Partner zu minimieren.
Die Region verfügt über folgende Ressourcen:
Die LDB Energie GmbH verfolgt in erster Linie die Nutzung der Solarenergie (Photovoltaik) und die Errichtung von Windenergieanlagen.
Die gegründete Gesellschaft verfügt über zwei Geschäftsführer und einen Aufsichtsrat.
Projekte werden an einen Projektentwickler vergeben, der auf eigenes Risiko die Baugenehmigung herbeiführt, die Planung vornimmt und den Bau der jeweiligen Anlagen realisiert. Danach werden die Projekte der LDB Energie zur Übernahme angeboten. Die Gemeinden können bis zu 50 % des Projektes übernehmen, müssen dies aber nicht. Weitere 25 % können von der GmbH übernommen werden und 25 % von der Genossenschaft.
Zur Zeit sind mehrere Projekte im Bereich Photovoltaik (Solarparks) und der Nutzung der Windenergie (Windparks) in der Planung.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, das Eigenkapital aufzustocken. Dazu ist es erforderlich, dass die beteiligten Gemeinden 11.500 € in die Gesellschaft einlegen. Mit dieser Eigenkapitalaufstockung soll ein Solarpark in die GmbH übernommen werden, damit die GmbH über dauerhafte Einnahmen verfügt, mit der erste Gewinne erzielt, aber im wesentlichen die laufenden Kosten bestritten werden können, so dass diese Aufwendungen nicht von den Gesellschaftern getragen werden müssen. Für weitere Projekte würden den Gemeinden und weiteren Partnern keine Kosten anfallen, es sei denn, die Gemeinden wollen einen Anteil an den jeweiligen Projekten erwerben. Weitere Einnahmen fließen der GmbH aus der Begleitung einzelner Projekte zu.
Der vollständige Vortrag des Geschäftsführers der LDB Energie GmbH ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Im Anschluss an diesen Bericht werden noch einige Fragen beantwortet. Der Ausschuss ist sich dahingehend einig, dass eine Entscheidung über die Freigabe des Sperrvermerks in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses getroffen werden soll. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt noch Fragen offen sein, wird darum gebeten, diese schriftlich an die Verwaltung weiterzugeben, damit diese bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden können.
Die Gebühren für die Kinderbetreuung sollen gemäß den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes jährlich angepasst werden.
Vorgabe HSK und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührensatzung zum 01.08.2019:
„Die Gemeinde beabsichtigt eine Kostendeckung bei der Kinderbetreuung von 20 % bis zum Jahr 2020, unter Einbeziehung des Landeszuschusses für die Freistellung von den Betreuungsgebühren für Kinder über 3 Jahren mit einem Betreuungsumfang von 30 Wochenstunden“.
Der Landeszuschuss für die Freistellung von Kindern über 3 Jahren für eine Betreuungszeit von 30 Wochenstunden steigt in diesem Jahr um 2 % auf 138,30 € an. In den Folgejahren erhöht sich der Zuschuss um jährlich 2 %. Die Steigerung des Landeszuschusses wird voraussichtlich nicht ausreichend sein, um die tatsächliche Kostenentwicklung auszugleichen.
Zur Zeit gelten folgende Gebühren:
| Modul | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | Jedes weitere Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 216,00 € | 162,00 € | 108,00 € | 0,00 € |
| 12,5 Wochenstunden | 90,00 € | 67,50 € | 45,00 € | 0,00 € |
(Der Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, wird mit der Gebühr nach Nr. 1 berechnet).
| Modul | 1. Kind | 2. Kind | Ab dem 3. Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 220,00 € | 110,00 € | 0,00 € |
| 42,5 Wochenstunden | 310,00 € | 155,00 € | 0,00 € |
Das Haushaltssicherungskonzept hatte einen jährlichen Anstieg von 0,50 € pro Betreuungsstunde vorgesehen. Die Betreuungsstunde würde dann 7,70 € kosten.
Dies ergibt folgende Gebührensätze für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren:
| Modul | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | Jedes weitere Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 230,00 € | 172,00 € | 115,00 € | 0,00 € |
| 12,5 Wochenstunden | 96,00 € | 72,00 € | 48,00 € | 0,00 € |
Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Gebührensteigerung von 0,65 € pro Betreuungsstunde vorgeschlagen. Damit fällt die Gebührensteigerung um 30 % höher aus. Die Betreuungsstunde kostet dann 8,00 €. Für die nachfolgenden Gebühren ist der Stundensatz abgerundet.
| Modul | 1. Kind | 2. Kind | Ab dem 3. Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 240,00 € | 120,00 € | 0,00 € |
| 42,5 Wochenstunden | 340,00 € | 170,00 € | 0,00 € |
Die Gebühren für die Zukaufstunden werden ebenfalls um 0,50 € erhöht.
Die Gebührensatzung soll auf Empfehlung der Steuerungsrunde für die Kindertagesstätten bis zum 01.03.2020 beschlossen werden, weil zu diesem Zeitpunkt die Eltern die Module für das nächste Kita-Jahr auswählen müssen und dabei die Änderung der Gebühren zum 01.08.2020 berücksichtigen können. Die Gebührensatzung wurde der Steuerungsrunde am 29.01.2020 vorgestellt.
Die Kostendeckung für 2017 liegt bei 19,57 %
Die Kostendeckung für 2020 liegt, gemäß der Haushaltsplanung, bei 20,23 %.
Nach kurzer Beratung stimmt der Haupt- und Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung der Änderung der Gebührensatzung zu und empfiehlt der Gemeindevertretung, diese zu beschließen.
Beim jüngsten Jahresbericht am 29.11.2018, so trägt Bürgermeister Götz Konrad vor, sind folgende Ziele für „Wirtschaftsförderung und Tourismus“ genannt worden:
Mit 27 Ausstellern und neun Vorträgen hat die 9. Energie-Messe wieder Tipps und Tricks verraten fürs Sparen und Sanieren, aber auch erstmals mit der „Zukunftswerkstatt Energie“ einen Schwerpunkt auf Ausbildung gelegt. Zwar gelang der Video-Wettbewerb zur Messe noch nicht, aber es etabliert sich ein Dauerthema „Berufe mit Energie“. Entdeckung der EM2019 war die Kooperation der Holderbergschule und Bosch Heiztechnik. Zusammen mit Azubi-Guides aus dem Handwerk machen wir weiter Werbung für die Zukunfts-Jobs. Mehr unter www.endlich-energie.de im Internet.
Seit Februar 2019 läuft immer am letzten Montag im Monat die „Energiesprechstunde“ im Rathaus. Für die Hessische Energieberatung ist Jürgen Kotz jeweils ab 14 Uhr vor Ort für Gespräche, für die jeweils eine dreiviertel Stunde eingeplant wird. Der Maurermeister und Gebäudeenergieberater aus Bad Endbach gibt wertvolle Tipps fürs Sparen und Sanieren. Die Anmeldungen werden im Rathaus jeweils bis zum Freitag vorher gesammelt: Vormittags ist Andrea Wagner, Telefon 02774 915-228, erreichbar. E-Mail an energie@eschenburg.de geht rund um die Uhr. Die nächsten Beratungstermine sind 24. Februar, 23. März, 27. April und 25. Mai. Der 22. Juni ist im ersten Halbjahr eine Ausnahme vom Turnus.
Die Ausbau-Strategie „Abwasser 4.0“ zur Stärkung des gemeinsamen Wirtschafts-Standortes Eschenburg und Dietzhölztal ist am 02.04.2019 von der Verbandsversammlung beschlossen worden, nachdem Mitglieder der beiden Gemeindevertretungen informiert wurden über die Schritte des Sanierens und Strukturierens bis zum Jahr 2032. Der Kostenanteil der Jahre 2021 bis 2026 wird für Eschenburg, wie hier beschlossen, über die Ergänzungsbeiträge finanziert. Aus den Beiträgen für Wasser, Abwasser und Straßen hat Eschenburg jetzt schon mehr als 580.000 € jährlich auf der Ertragsseite aus der so genannten Sonderpostenauflösung. Damit kann die Abschreibung nachhaltig aufgewogen werden; sonst müsste dieser Betrag Jahr für Jahr nochmals eingesammelt werden. Die Balance aus Bauprogrammen und Beiträgen werden wir als „Bürger-Bilanz“ bekannt machen, wird hiermit letztlich allen unnötige Belastung erspart.
Seitdem wir mehr über den Nutzen als über die Kosten nachdenken, kann das Freizeitbad „Panoramablick“ seine Kraft als „Magnet“ immer mehr entfalten. Beim Mega-Thema Gesundheit ist die Neueröffnung des Altenheims nebenan der Meilenstein. Und die Praxis für Osteopathie komplettiert das Angebot im Untergeschoss des Schwimmbades. Für das Mountainbike-Konzept im Lahn-Dill-Bergland haben wir eine Strecke gemeldet, die am Schwimmbad starten und enden kann. Deshalb ist das Thema Stromtankstelle dort auch für Auto und E-Bike wichtig. Für die Bushaltestelle an Bad und Altenheim haben wir eine bessere Anbindung angeregt über den neuen Nahverkehrsplan.
Unter dem Produkt 002 läuft auch unsere Beteiligung an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH, der gleichnamigen Genossenschaft und unserem Windpark am Galgenberg. Hierfür werden 2020 die Natur-Untersuchungen gebündelt und aktualisiert, um den Genehmigungsantrag zu stellen.
Zudem standen im Berichtszeitraum folgende Punkte aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismus an:
Ziele für 2020
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Punkten:
Fragen:
Ende der Sitzung: 20.40 Uhr
gez. Dietrich gez. Deutsch
Ausschussvorsitzender Schriftführer
Niederschrift über die 17. Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 4. Februar 2020, um 19:00 Uhr
Teil 1: Besichtigung und Vorstellung des Netzwerk Jugend durch Karin Ziegler
Karin Ziegler und Dietmar Weber führen die Ausschussmitglieder durch die neuen Räumlichkeiten des Netzwerk-Büros. Des Weiteren geben sie einen detaillierten Überblick über ihre Arbeit. Die Gesamtprojekte haben mittlerweile ein Umsatz-Volumen von rd. 1,5 Mio. € im Jahr. Die Gölkel-Stiftung und die „Aktion Mensch“ unterstützen die Arbeit sehr stark. Als Anlage ist der aktuelle Flyer beigefügt. Da die Arbeit mittlerweile nicht nur für Jugendliche ist, hat sich der Name in „Netzwerk-Büro“ geändert.
Fortsetzung der Sitzung im Sitzungszimmer 1.01 im Rathaus Eibelshausen
Teil 2:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
Thomas Bieber eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Gegen das Protokoll der letzten Sitzung sowie die Einladung zur 17. Sitzung werden keine Einwände erhoben.
TOP 2: Besichtigung und Vorstellung des Netzwerk Jugend durch Karin Ziegler
Siehe Teil 1.
TOP 3: Jahresbericht Produkt 123 – Kindergärten
Der Bericht wurde den Ausschussmitgliedern im Vorhinein mit der Einladung zugesandt. Bürgermeister Konrad beantwortet einige Fragen aus dem Ausschuss.
Der Bericht ist dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Konrad informiert, dass die Eltern-Inititiative „BiBeKiTa“ am 03.02.2020 ihre Petition dem Gemeindevorstand überreicht hat. Die Petition wurde allen Ausschussmitgliedern am 04.02.2020 per E-Mail zugestellt.
Rainer Deutsch stellt die Aufstellung über die Platzkapazität der Eschenburger Kindertageseinrichtungen vor. Die Aufstellung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Die Steuerungsrunde „Kindertagesstätten in Eschenburg“ hat am 29.01.2020 in ihrer Sitzung darum gebeten, dass die Besichtigungen von den Kindertageseinrichtungen durch einen Ausschuss nicht kurz vor Weihnachten stattfinden sollen.
TOP 4: Kindergarten-Gebührensatzung
Die Gebührensatzung, die Kostenberechnung „Kita-Platz 2020“ und die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wurde den Ausschussmitgliedern im Vorhinein mit der Einladung zugesandt.
Die o. g. Unterlagen sind dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Gebühren für die Kinderbetreuung sollen gemäß den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes jährlich angepasst werden.
Vorgabe HSK und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührensatzung zum 01.08.2020:
„Die Gemeinde beabsichtigt eine Kostendeckung bei der Kinderbetreuung von 20 % bis zum Jahr 2020, unter Einbeziehung des Landeszuschusses für die Freistellung von den Betreuungsgebühren für Kinder über 3 Jahren mit einem Betreuungsumfang von 30 Wochenstunden“.
Zurzeit gelten folgende Gebühren:
| Modul | 1. Kind |
2. Kind | 3. Kind |
Jedes weitere Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 216,00 € | 162,00 € | 108,00 € | 0,00 € |
| 12,5 Wochenstunden | 90,00 € | 67,50 € | 45,00 € | 0,00 € |
(Der Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, wird mit der Gebühr nach Nr. 1 berechnet).
| Modul | 1. Kind |
2. Kind |
Ab dem 3. Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 220,00 € | 110,00 € | 0,00 € |
| 42,5 Wochenstunden | 310,00 € | 155,00 € | 0,00 € |
Das Haushaltssicherungskonzept hatte einen jährlichen Anstieg von 0,50 € pro Betreuungsstunde vorgesehen. Die Betreuungsstunde würde dann 7,70 € kosten.
Dies ergibt folgende Gebührensätze für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren:
| Modul | 1. Kind |
2. Kind |
3. Kind |
Jedes weitere Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 230,00 € | 172,00 € | 115,00 € | 0,00 € |
| 12,5 Wochenstunden | 96,00 € | 72,00 € | 48,00 € | 0,00 € |
Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Gebührensteigerung von 0,65 € pro Betreuungsstunde vorgeschlagen. Damit fällt die Gebührensteigerung um 30 % höher aus. Die Betreuungsstunde kostet dann 8,00 €. Für die nachfolgenden Gebühren ist der Stundensatz abgerundet.
| Modul | 1. Kind |
2. Kind |
Ab dem 3. Kind |
| 30,0 Wochenstunden | 240,00 € | 120,00 € | 0,00 € |
| 42,5 Wochenstunden | 340,00 € | 170,00 € | 0,00 € |
Die Gebühren für die Zukaufstunden werden ebenfalls um 0,50 € erhöht.
Die Gebührensatzung soll auf Empfehlung der Steuerungsrunde für die Kindertagesstätten bis zum 01.03.2020 beschlossen werden, weil zu diesem Zeitpunkt die Eltern die Module für das nächste Kita-Jahr auswählen müssen und dabei die Änderung der Gebühren zum 01.08.2020 berücksichtigen können. Die Gebührensatzung wurde der Steuerungsrunde am 29.01.2020 vorgestellt.
Die Kostendeckung für 2017 liegt bei 19,57 %
Die Kostendeckung für 2020 liegt gemäß den Haushaltsplanungen bei 20,23 %.
Der Ausschussvorsitzende Thomas Bieber lässt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses abstimmen. Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Kita-Gebührensatzung zum 01.08.2020 und gibt sie zur weiteren Entscheidung an die Gemeindevertretung.
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
Frau Ebener (Herborn) und Frau Bernhammer (Dillenburg) wären bereit, in einer der nächsten Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses über ihre Arbeit im Seniorenbeirat zu informieren. Jedes Mitglied ist aufgefordert, sich Fragen zu überlegen, die dann erörtert werden können. Als Anlage sind dem Protokoll beigefügt die Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ehringshausen, die Internet-Vorstellung des Seniorenbüros der Gemeinde Hüttenberg und der Stadt Weilburg sowie eine Information des Magazins „Aktive Rentner“ über die Aufgaben und Mitgliedschaft in einem Seniorenbeirat.
Bürgermeister Konrad berichtet zu folgenden Themen:
Ende der Sitzung: 20:54 Uhr
(Bieber) (Tödter)
Vorsitzender Schriftführerin
Zu der am Donnerstag, den 06. Februar 2020, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses, OT Eibelshausen, stattfindenden 30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung:
gez. Dietrich
(Vorsitzender)
Zu der am Dienstag, den 4. Februar 2020, um 19.00 Uhr, stattfindenden
17. öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses lade ich Sie herzlich ein.
Treffpunkt: Dienstleistungszentrum, Räume des Netzwerk Jugend
Anschließend Fortsetzung der Sitzung (ab ca. 20.00 Uhr) im Sitzungszimmer 1.01 des Rathauses Eibelshausen.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
gez. Bieber
(Vorsitzender)
Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 04.12.2019 um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer 1.01, Rathaus der Gemeinde Eschenburg
Beginn: 19:01 Uhr Ende: 20:35 Uhr
TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er macht darauf aufmerksam, dass im Vorfeld der Sitzung zwei Besichtigungen der Kindergärten in Eschenburg stattgefunden haben (2.12.2019 und 3.12.2019), der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Teilnahme und lobt den Zustand der Einrichtungen.
Reiner Schwehn stellt den Antrag die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu tauschen. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu.
Zum Tagesordnungspunkt 5 (Aufstellungsbeschluss Königsberger Straße/Berliner Straße) verweist Bürgermeister Götz Konrad auf § 25 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Der Schriftsatz des Gemeindevorstandes liegt vor und wird dem Original-Protokoll beigefügt.
TOP 2: Informationen zur Baulandentwicklung der Gemeinde Eschenburg
Insgesamt werden 7 Projekte zur Wohnbauentwicklung und 1 Projekt zur Gewerbelandentwicklung vorgestellt. Bei diesen Projekten handelt es sich um kleine Baulandentwicklungsprojekte der Gemeinde Eschenburg. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit der Entwicklung „Nußbaum“ Eiershausen. Vielmehr sind diese separat zu betrachten und beziehen sich auf Forderungen aus dem Regionalplan zum Schließen von Baulücken.
Folgende Projekte werden vorgestellt und erläutert:
TOP 3: Beschlussempfehlung Besichtigung Marktplatz/Kirchplatz
Bei der Besichtigung des Marktplatzes in Eibelshausen sind diverse Fragen aufgekommen zu den ausgeführten Arbeiten (Ortsbeirat Eibelshausen).
Diese Fragen wurden von Reiner Müller beantwortet und erläutert. Weiterhin wird auf die Ortskernplanung verwiesen, die vom Ortsbeirat Eibelshausen und dem Bauausschuss akzeptiert worden war. Alle Arbeiten wurden gemäß dieser Empfehlung geplant und ausgeführt. Auch zukünftig wird der Bauausschuss über die anstehenden Arbeiten informiert.
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ab, dieses Schreiben von der Ortsbesichtigung dem Protokoll beizufügen.
TOP 4: Haushalt 2020 – Bauprogramm – Besichtigungen
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Haushalt 2020 mit folgender Änderung einstimmig zu:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Haushalt 2020 mit den o.g. Änderungen, zu beschließen.
Punkt 5: Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Königsberger Straße/Berliner Straße“
Bei diesem Tagesordnungspunkt verlässt der Ausschussvorsitzende gemäß § 25 HGO den Sitzungssaal, um einem möglichem Interessenwiderstreit, sofern es um eine Ausdehnung des Plangebietes geht, aus dem Wege zu gehen.
Der stellvertretende Vorsitzende Werner Brietzke übernimmt die Leitung der Sitzung bis zum Ende der Ausschusssitzung.
Es wird beraten und festgestellt, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Dieser ist bis zum 31.12.2019 zu fassen, um ein Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch anzustoßen. Alle Fragen zu Details werden dann im Laufe des Verfahrens geklärt.
Die Gemeinde Eschenburg kann die betroffenen Grundstücke erwerben und hat bereits die Zustimmung der Eigentümer. Der Ankaufspreis liegt bei 23,- Euro je Quadratmeter und wurde vom Gutachterausschuss ermittelt. Nach der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die entstandenen Grundstücke zum ortsüblichen Baulandpreis an die Interessenten veräußert.
In der Sitzung vom 06.11.2019 lehnte der Ortsbeirat Eibelshausen dieses Vorhaben ab, es wurde allerdings festgestellt, dass dazu keinerlei Sitzung und Beratung seitens des Ortsbeirates Eibelshausen erfolgt ist. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Werner Brietzke erwartet, dass eine protokollierte Beschlussempfehlung des Ortsbeirates nachgeholt wird.
Der stellv. Vorsitzende des Ausschusses unterbricht die Sitzung für ca. 10 Minuten.
Im Anschluss an diese Unterbrechung erfolgt die Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Diese Empfehlung geschieht vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates.
Punkt 6: Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Punkten:
Eschenburg, den 06.12.2019
Stellv. Vorsitzender Schriftführer
Werner Brietzke Daniel Becker
Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 12.12.2019, um 18.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und Ehrenbürgermeister Schlemper.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 21 anwesenden Gemeindevertretern fest; ab TOP 2 = 23, ab TOP 3 = 24 und ab TOP 9 = 23 Gemeindevertreter.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 02.12.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass die Sitzungstermine für das Jahr 2020 allen zugeleitet wurden. Er weist darauf hin, dass zusätzliche Termine der Ausschüsse, die nicht im Sitzungskalender verzeichnet sind, gemäß der Geschäftsordnung mit ihm vorab abzustimmen sind.
Des Weiteren berichtet er über die Jahreshauptversammlung der Eschenburger Feuerwehren, an der er teilgenommen hat und gibt das Dankeschön der Feuerwehren für die Unterstützung durch die Gemeindegremien weiter.
Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.
Im Anschluss daran wird eine Anmerkung zur Arztversorgung in Hirzenhain gegeben. Bürgermeister Konrad wird das Fotobuch über die Festveranstaltung „750 Jahre Hirzenhain“ als Dank für die Unterstützung durch die Gemeinde überreicht.
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 02., 03. und 04.12.2019, der Haupt- und Finanzausschuss am 21. und 28.11. und 05.12.2019 sowie der Kultur- und Sozialausschuss am 03.12.2019 getagt.
Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschafts-mitgliedern zugeleitet.
Es werden keine Fragen gestellt.
Die Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke haben mündlich erklärt, dass sie der Gemeinde Eschenburg ein notarielles Kaufangebot über ihre Grundstücke vorlegen werden, wenn die Gemeinde Eschenburg das Baurecht für dieses kleine Baugebiet schaffen will. (Der letzte Eigentümer hat heute seine Zustimmung gegeben).
Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB durchführen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.
Nach eingehender Beratung lehnt die Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Königsberger Straße / Berliner Straße ab.
Die Amtszeit von Hans-Otto Hermann (Ortsgerichtsvorsteher) und Karl-Heinz Kaczmarek (stellv. Ortsgerichtsvorsteher) läuft zum 31.12.2019 aus. Beide haben mitgeteilt, dass sie nicht bereit sind, diese Amtszeit noch einmal zu verlängern.
Hans-Otto Hermann hat mitgeteilt, dass das Ortsgericht Ute Blöcher und Uwe Brandl als neue Ortsgerichtsschöffen vorschlägt.
Ute Blöcher und Uwe Brandl haben uns schriftlich mitgeteilt, dass sie bereit sind, das Amt eines Ortsgerichtsschöffen zu übernehmen.
Es wird von Seiten des Ortsgerichts vorgeschlagen, Achim Dobener zum neuen Ortsgerichtsvorsteher und Heiner Baum zum neuen stellv. Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen. Beide sind damit einverstanden.
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, Ute Blöcher und Uwe Brandl zu Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Eschenburg III (Hirzenhain) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Ebenfalls wird dem Amtsgericht vorgeschlagen, Achim Dobener zum neuen Ortsgerichtsvorsteher und Heiner Baum zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Gemeindewerke wurden der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Kenntnis gegeben. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers erteilt.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst der Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 mit der Einladung zugeleitet und durch die Verwaltung vorgestellt.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2020 wird nachstehend festgesetzt.
| Ergebnishaushalt | ||
| Erträge | -3.109.000 | |
| Aufwendungen | 2.973.500 | |
| Jahresergebnis (positiv) | -135.500 | |
| Finanzhaushalt | ||
| Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: | Einzahlungen | 2.777.000 |
| Auszahlungen | -2.261.800 | |
| Zahlungsmittelüberschuss | 515.200 | |
| Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: | Einzahlungen | 838.000 |
| Auszahlungen | -1.471.800 | |
| Zahlungsmittelfehlbedarf | -633.800 | |
| Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: | Einzahlungen | 0 |
| Auszahlungen | -97.500 | |
| Saldo | -97.500 | |
| Änderung Zahlungsmittelbestand
zum Ende des Haushaltsjahres |
-216.100 | |
Kreditaufnahme
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.
Stellenübersicht
Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.
Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2020 geändert.
Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.
a) Investitionsprogramm 2019 – 2022
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem geänderten vorliegenden Investitionsprogramm zu.
b) Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen
Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2019 empfohlen.
Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegende Haushaltssatzung eingearbeitet.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der nachstehenden Nachtragshaushalts-satzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Oktober 2019 (GVBl. 2019 Nr.22 S. 310 ff.), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um
EUR |
vermindert um
EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
|
||
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | |||
| a) im Ergebnishaushalt | ||||
| im ordentlichen Ergebnis | ||||
| die Erträge | -1.657.000 | -1.266.000 | -17.103.750 | -17.494.750 |
| die Aufwendungen | 467.500 | 126.500 | 17.103.750 | 17.444.750 |
| der Saldo | -50.000 | |||
| im außerordentlichen Ergebnis | ||||
| die Erträge | -70.000 | -70.000 | ||
| die Aufwendungen | ||||
| der Saldo | -70.000 | -70.000 | ||
| b) im Finanzhaushalt | ||||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||||
| der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 50.000 | 373.000 | 423.000 | |
| aus Investitionstätigkeit | ||||
| die Einzahlungen | 150.000 | 768.500 | 618.500 | |
| die Auszahlungen | -125.000 | 37.000 | -1.261.500 | -1.349.500 |
| der Saldo | -493.000 | -581.000 | ||
| aus Finanzierungstätigkeit | ||||
| die Einzahlungen | 300.000 | 300.000 | ||
| Die Auszahlungen | -300.000 | -300.000 | ||
| der Saldo | ||||
| Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 120.000 € aus. | ||||
| Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -308.000 € aus. | ||||
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 355.000 EUR um 235.000 EUR vermindert und damit auf 120.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
a) Investitionsprogramm
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem vorliegenden Investitionsprogramm zu.
b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 empfohlen.
Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegende Haushaltssatzung eingearbeitet.
(AFA, Sachkosten) abgesetzt bzw. zugefügt.
Pro Friedhof 1.000 €.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der nachstehenden Haushaltssatzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Haushaltssatzung der Gemeinde Eschenburg
für das Haushaltsjahr 2020
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Oktober 2019 (GVBl. 2019 Nr. 22 S. 310 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 12.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -17.928.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.643.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -285.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -10.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | -10.000 EUR |
| Mit einem Überschuss von | -295.000 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf |
625.600 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 814.500 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.551.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -736.500 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 300.000 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -300.000 Euro |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von |
-110.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 505.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der
Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2019 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2020.
Ende der Sitzung: 19.00 Uhr
gez. Hermann gez. Deutsch
Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung
zur Sitzung der
Gemeindevertretung
Behandlung der Beschlüsse:
Eibelshausen:
Roth
Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“