Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, dem 06.11.2019 um 19.00 Uhr, im Dienstleistungszentrum, Simmersbacher Straße, der Gemeinde Eschenburg.
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:55 Uhr
TOP 1: Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, Herrn Stefan Kretzer vom Dietzhölztalbahnverein e.V., Kreistagsfraktionsvorsitzende Martina Clement Bündnis 90/Die Grünen, den Vertreter der Presse und die Gäste der Sitzung. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er macht darauf aufmerksam, dass im Vorfeld der Sitzung eine Besichtigung des Kirchplatzes/Marktplatzes im Ortsteil Eibelshausen stattgefunden hat.
TOP 2: „Dietzhölztalbahn“ Vorstellung durch Herrn Stefan Kretzer
Das Projekt Reaktivierung der „Dietzhölztalbahn“ wird durch Herrn Kretzer ausführlich vorgestellt. Im Anschluss beantwortet er den Interessierten einige Fragen zu diesem Thema. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Kreistags Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Frau Marina Clement, begrüßt. Für interessierte Bürger besteht die Möglichkeit eine Präsentation, bei der Energie Messe 2019 zu besuchen.
TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“
Durch einen Sachbearbeiter-Wechsel beim RP Gießen, ist eine Umplanung der rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderung für den Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof, für den Neubau des Vereinsheimes des ASOG vom 10.11.2017 vorzunehmen.
Die in den vorhergehenden Gesprächen und Beschlüssen angedachte Aushebung der Deponie Kohlhain wurde verworfen.
Glücklicherweise übernimmt die Basalt AG alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für die Änderungen der Bauleitplanung.
Der Ortsbeirat Hirzenhain stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung „Vereinsheim am Diabassee“ zu.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu beschließen.
TOP 4: Aufhebung/Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“
Aufgrund der Schwierigkeiten, die der RP Gießen bei der Umsetzung der ursprünglichen Planungen für den Neubau des Vereinsheimes des ASOG gemacht hatte, musste eine Verlagerung des Standortes für den Neubau des Vereinsheimes vorgenommen werden. Dadurch ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich und der alte, seit dem 18.11.2017 rechtskräftige Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ ist aufzuheben.
Der Ortsbeirat Hirzenhain stimmt der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ zu beschließen.
Punkt 5: Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Nussbaum“ Gemarkung Eiershausen
Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufstellen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinem Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht.
Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4 ha.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.
Der Ortsbeirat Eiershausen stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB zu beschließen.
Punkt 6: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Königsberger Straße/Berliner Straße“
Alle Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke haben mündlich erklärt, dass sie der Gemeinde Eschenburg ein notarielles Kaufangebot über ihre Grundstücke vorlegen werden, wenn die Gemeinde Eschenburg das Baurecht für dieses kleine Baugebiet schaffen will.
Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufstellen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses ist der Meinung, dass es sich hier um „Flickschusterei“ handelt und bemängelt weiterhin dass im Plangebiet noch keine weiteren Straßenführungen zu einer möglichen baulichen Erweiterung Richtung Steinbrücken eingezeichnet sind. Er fordert vor einer weiteren Beschlussfassung die Vorlage einer Straßen- und Baugebietsplanung die weiter über den vorgesehenen Abrundungsabschnitt gehen.
Bürgermeister Götz Konrad teilt mit, dass es sich um die Schließung von Baulücken im angrenzenden Ortsgebiet handelt und dies im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes Mittelhessen bereits so beschlossen wurde. Der Regionalplan sieht keine Erweiterung Richtung Steinbrücken vor. Eine Planung über den derzeitigen Planungsstand ist daher nur möglich wenn ein langwieriges, kostenintensives Änderungsverfahren des Regionalplanes beantragt wird. Weiterhin werde die Straßenführung erst im weiteren Bebauungsplanverfahren durch den Fachplaner festgelegt. Es handelt sich hier derzeit im ersten Schritt um den Aufstellungsbeschluss, also einen Planungsauftrag. Reiner Müller ergänzt hinzu, dass der Regionalplan eine Bauflächenreduzierung vorsieht. Die Aussichten eines erfolgreichen Planänderungsverfahrens des Regionalplanes sind gering.
Reiner Schwehn, Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses stellt den Antrag diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Der Ortsbeirat Eibelshausen lehnt das Vorhaben ab.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mit 4 ja Stimmen, 2 nein Stimmen und 1 Enthaltung den genannten Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Punkt 7: Abwägungs- und Herstellungsbeschluss, „Bergstraße“
Die Gemeindestraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragrechtlich veranlagt werden.
Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.
Dazu ist die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Bergstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen. Der Ausbau wurde bereits durch das vorhandene Bauprogramm beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Abwägungs- und Herstellungsbeschluss, zu beschließen.
Punkt 8: Erlass einer Abweichungssatzung „Bergstraße“
Die Gemeindestraße „Bergstraße“ wurde im Jahr 2018/2019 erstmals endgültig hergestellt.
Der Endausbau „Bergstraße“ Flur 24, Flurstück 5/3 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.
Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Erlass einer Abweichungssatzung, zu beschließen.
Punkt 9: Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in Eschenburg-
Simmersbach, Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“
Die Deutsche Funkturm (DFMG – Telekom) ist Betreiber der Funkmaststation in Eschenburg-Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ auf dem Flurstück 378. Mit E-Mail Nachricht vom 20.09.2019 teilt die DFMG mit, dass der Antennenträger altersbedingt und aus statischen Gründen ersetzt werden muss. Weiterhin ist der Antennenträger zu klein. Der neue Mast könnte neben dem derzeitigen Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377 errichtet werden. Die DFMG bittet um eine Prüfung, ob die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen kann.
Die DFMG plant den alten Antennenträger nach dem Neubau vollständig inklusive aller Fundamente und Anlagen, die nicht mehr benötigt werden, zu entfernen. Ein Neubau auf dem alten Standort ist nicht möglich, da das Fundament statisch für den neuen Antennenträger nicht geeignet ist. Auch muss der Aufbau des neuen Antennenträgers parallel erfolgen, damit die Funksysteme auf dem alten Antennenträger weiterhin in Betrieb bleiben. Die Stromzufuhr-Stromtrasse- des alten Mastes bleibt bestehen. Aktuell hat der Mast eine Höhe von 30 Meter. Der neue Antennenträger soll eine Höhe von 40 bis 50 Meter haben. Auf den neuen Mast werden als Mitbenutzer wie bisher E-Plus und als neuer Mitbenutzer Vodafone Anlagen installieren.
Der Ortsbeirat Simmersbach stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt, den Neubau neben der bestehenden Sendeanlage zu errichten.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Bauvorhaben der DFMG zuzustimmen.
Punkt 10: Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen
Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH
ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach
Die Firma Standort Akquisition Marc Swacyna teilt mit, dass sie im Auftrag der Firma Vodafone in Verbindung mit der Schlosserei Schwan GmbH eine Stellplatzfläche zum temporären Aufstellen eines mobilen Antennenträgers suchen um die funktechnische Versorgung der Bundesstraße und des Ortsteiles Simmersbach bis zur Erstellung einer neuen feststehenden Mobilfunkstation deutlich zu verbessern.
Dieser mobile Mast hat eine Höhe von 25 Meter und soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 4, Flurstück 377 aufgestellt werden. Gewünscht wird der Standort A auf dem beigefügten Foto. Die Fläche zur Aufstellung des Anhängers beträgt 7 Meter x 7 Meter, insgesamt ca. 49 m².
Die Stromversorgung ist Sache des Mastbetreibers.
Der Ortsbeirat Simmersbach stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt die auf der vorgelegten Karte markierte Stellfläche A.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Bauvorhaben der Firma Standort Akquisition Marc Swacyna zuzustimmen.