Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 14.11.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und Ehrenbürgermeister Schlemper.

 

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 19 anwesenden Gemeindevertretern fest, ab TOP 3 = 20 Gemeindevertreter.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 31.10.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.

 

Auf Antrag des Gemeindevorstandes wird der TOP 8 – Bebauungsplan Königsberger Straße / Berliner Straße, Aufstellungsbeschluss – zurückgezogen. Die Nummerierung der Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend. Gegen die restliche Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

Punkt 2:     Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über die Mandatsniederlegung von Markus Neitz und Simone Gabriel-Neitz. Er spricht beiden seinen Dank für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit aus. Als neue Mitglieder der Gemeindevertretung heißt er Sandra Hanke und Jakob Werner herzlich willkommen. Des Weiteren informiert er die Körperschaftsmitglieder, dass Rainer Stücher neuer Fraktionsvorsitzender der FWG-Fraktion ist.

 

 

Punkt 3:     Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Im Anschluss an den Bericht wird noch eine Frage zur Zustellung der Wochenzeitung gestellt und beantwortet.

 

 

Punkt 4:     Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 06.11.2019 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 07.11.2019 getagt. Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.

 

Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird eine Anmerkung gegeben.

 

 

Punkt 5:        Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Obere Dietzhölze“ (Nachfolger für Markus Herold)

 

Markus Herold wurde am 09.09.2019 in den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ gewählt und scheidet daher aus der Verbandsversammlung aus.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion Dirk Haas vorgeschlagen:

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Dirk Haas zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“.

 

 

Punkt 6:        Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal (Nachfolger für Markus Neitz)

 

Markus Neitz hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit Schreiben vom 06.10.2019 niedergelegt. Dadurch scheidet er auch aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal aus.

 

Als neues Mitglied wird von der FWG-Fraktion Reiner Schwehn vorgeschlagen:

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Reiner Schwehn zum stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal.

 

 

Punkt 7:        Aufhebung und Neuaufstellung Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“, OT Hirzenhain-Bahnhof

 

a) Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Hirzenhain beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Flächennutzungsplan für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ im Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof zu ändern.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich in der Gemarkung Hirzenhain und umfasst in der Flur 12 teilweise die Flurstücke 15, 19 und 20 sowie in der Flur 13 teilweise Flurstück 28.

 

Gegenstand der Änderung ist die örtliche Verlagerung einer Sonderbaufläche Vereinsheim sowie einer Wasserfläche „Fischteich“. Die ursprüngliche Verortung auf Flur 12, Flurstück 18 wird hingegen wieder in die Darstellung Wald und Sukzession umgewidmet.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Hirzenhain beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg einstimmig, für den Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan „Vereinsheim am Diabassee“ umfasst die Aufhebung des bisher rechtskräftigen gleichnamigen Bebauungsplans und dessen Neuaufstellung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ befindet sich in der Gemarkung Hirzenhain und umfasst in der Flur 12 teilweise die Flurstücke 15, 19 und 20 sowie in der Flur 13 teilweise Flurstück 28. Er umfasst ca. 1,69 ha.

Des Weiteren wird der ursprüngliche Bebauungsplan (rechtskräftig mit der Bekanntmachung vom 17.11.2017, also ab dem 18.11.2017) in der Flur 12, Flurstück 18 aufgehoben.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.

 

 

Punkt 8:      Bebauungsplan „Am Nussbaum“ (Aufstellungsbeschluss)

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB durchführen zu können ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Bau- und Umweltausschusses und des Ortsbeirates Eiershausen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg einstimmig, gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Am Nussbaum“ im Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Nussbaum“ ist wie im Lageplan ersichtlich abgegrenzt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht.

 

Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4 ha.

 

 

Punkt 9:      Plan- und Abrechnungsgebiet „Bergstraße“, OT Eibelshausen

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Erläuterung:

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen wurde erstmals endgültig hergestellt und die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke müssen erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt werden.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die dem Original-Protokoll beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Bergstraße“ als Erschließungsanlage zu beschließen. Der Ausbau wurde bereits durch das vorhandene Bauprogramm beschlossen.

 

Abwägungs- und Herstellungsbeschluss:

 

Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

  1. die beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Bergstraße“ im Ortsteil Eibelshausen und
  2. die endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage.

 

Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, die Baumaßnahme entsprechend durchzuführen und Erschließungsbeiträge aufgrund der Erschließungsbeitrags-satzung zu erheben.

 

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung

     „Bergstraße“, Gemarkung Eibelshausen, Flur 24, Flurstück 5/3

 

Die Gemeindestraße „Bergstraße“ wurde im Jahr 2018/2019 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Bergstraße“ Flur 24, Flurstück 5/3 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die folgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Bergstraße“ in der Gemarkung Eibelshausen, Flur 24, Flurstück 5/3

 § 1

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Bergstraße“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

 

§ 2

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

Punkt 10:      Zustimmung zum Neubau des Antennenträgers des Funkmastes in

Eschenburg-Simmersbach, Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“

 

Die Deutsche Funkturm (DFMG – Telekom) ist Betreiber der Funkmaststation in Eschenburg-Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ auf dem Flurstück 378. Mit E-Mail Nachricht vom 20.09.2019 teilt die DFMG, Herr Dörr, mit, dass der Antennenträger altersbedingt und aus statischen Gründen ersetzt werden muss. Weiterhin ist der Antennenträger zu klein. Der neue Mast könnte neben dem derzeitigen Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377 errichtet werden. Die DFMG bittet um eine Prüfung, ob die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen kann.

 

Die DFMG plant, den alten Antennenträger nach dem Neubau vollständig inklusive aller Fundamente und Anlagen, die nicht mehr benötigt werden, zu entfernen. Ein Neubau auf dem alten Standort ist nicht möglich, da das Fundament statisch für den neuen Antennenträger nicht geeignet ist. Auch muss der Aufbau des neuen Antennenträgers parallel erfolgen, damit die Funksysteme auf dem alten Antennenträger weiterhin in Betrieb bleiben. Die Stromzufuhr -Stromtrasse- des alten Mastes bleibt bestehen. Aktuell hat der Mast eine Höhe von 30 Meter. Der neue Antennenträger soll eine Höhe von 40 bis 50 Meter haben. Auf den neuen Mast werden als Mitbenutzer wie bisher E-Plus und als neuer Mitbenutzer Vodafone- Anlagen installieren.

 

Derzeit läuft der Vertrag über den Standort bis zum 30.09.2024. Für das Flurstück 377 kann ein Nachtragsvertrag oder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg sind Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben der DFMG zuzustimmen und eine entsprechende Beschlussempfehlung über den BUA der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem Neubau des Antennenträgers der Funkmaststation in Eschenburg Simmersbach im Gemarkungsbereich „Am Sportplatz“ zu. Der Neubau erfolgt in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Mast auf dem gemeindeeigenen Flurstück 377.

 

Punkt 11:      Zustimmung zur Aufstellung eines zeitlich befristeten mobilen Antennenträgers der Firma Schwan für den Mobilfunkanbieter Vodafone GmbH ebenfalls im Bereich des derzeitigen Funkmastes in Simmersbach

 

Die Firma Standort Akquisition Marc Swacyna sucht im Auftrag der Firma Vodafone in Verbindung mit der Schlosserei Schwan GmbH eine Stellplatzfläche zum temporären Aufstellen eines mobilen Antennenträgers, um die funktechnische Versorgung der Bundesstraße und des Ortsteiles Simmersbach bis zur Erstellung einer neuen feststehenden Mobilfunkstation deutlich zu verbessern.

 

Dieser mobile Mast hat eine Höhe von 25 Meter und soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 4, Flurstück 377 aufgestellt werden. Die Fläche zur Aufstellung des Anhängers beträgt ungefähr 7 Meter x 7 Meter. Die Stromversorgung ist Sache des Mastbetreibers.

 

Monatlich wird der Gemeinde eine Vergütung von 300,00 EUR gezahlt. Das Jahresentgelt beträgt demnach 3.600,00 EUR. Der Vertrag beginnt mit Aufbau der mobilen Station. Die mobile Station soll möglichst zügig – wenn die Zustimmung der Gemeindevertretung vorliegt –  noch im November / Dezember 2019 aufgestellt werden. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2021. Er kann früher enden, wenn die mobile Station nicht mehr benötigt wird. Eine monatliche Verlängerung ist möglich, wenn der feststehende Mobilfunkmast bis dahin noch nicht errichtet wurde.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem Vorhaben der Firma Vodafone GmbH / Firma Schlosserei Schwan GmbH zu. Dem Sportverein Simmersbach ist ein Informationsschreiben zu gegebener Zeit zuzustellen. Die Anregungen des Ortsbeirates Simmersbach sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

 

 

Punkt 12:      Freiwilliger Polizeidienst (Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages)

 

Das hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie das Polizeipräsidium Mittelhessen werben zur Zeit verstärkt für das Projekt „Freiwilliger Polizeidienst“ in Hessen. Die freiwilligen Polizeihelfer sollen von den Städten und Gemeinden zur Verbesserung der inneren Sicherheit, Verstärkung polizeilicher Präsenz, Entlastung der Vollzugspolizei und zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls eingesetzt werden können. Die Aufgaben im „Freiwilligen Polizeidienst“ beinhalten die Funktionen von „qualifizierten“ Zeugen, Ordnungsdiensten bei öffentlichen Veranstaltungen, Fußstreifen, Unterstützung bei Verkehrsüberwachung und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Einstellung und Ausbildung der Polizeihelfer erfolgt durch die Polizei. Die Ausrüstung und Ausstattung im „Freiwilligen Polizeidienst“ besteht aus Uniform, Handy, Pfefferspray und Signalpfeife. Die ehrenamtlich Tätigen stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde, für maximal 25 Stunden im Monat.

 

Den Gemeindevertretern ist der Entwurf des Koordinationsvertrages zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Bischoffen, über den Einsatz des „Freiwilligen Polizeidienst“ im Bereich der Gemeinde Bischoffen sowie im Lahn-Dill-Kreis, zugeleitet worden. Ein solcher Vertrag wird dann auch mit uns abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner bei der Durchführung des Projektes. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2019 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner drei Monate vor Vertragsende eine Kündigung ausspricht.

 

Das Land Hessen schafft Anreize für den „Freiwilligen Polizeidienst“ und fördert die interkommunale Zusammenarbeit von bis zu vier Kommunen mit je 25.000 €. Damit könnten zwei Helferinnen oder Helfer in der Kommune für ca. 5 bis 6 Jahre finanziert werden. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG).

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg hat sich mit den Gemeindevorständen der Gemeinden Dietzhölztal und Bischoffen abgestimmt, die ebenfalls beabsichtigen, sich an dem Projekt des „Freiwilligen Polizeidienstes“ zu beteiligen.

 

Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, den Kooperationsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Eschenburg sowie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des „Freiwilligen Polizeidienstes“ nach dem KGG mit den Gemeinde Dietzhölztal und Bischoffen abzuschließen.

 

Nach eingehender Beratung lehnt die Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Abschluss des Kooperationsvertrages sowie einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab.

 

 

Punkt 13:   Verkauf der Gaststätte „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth

 

Die Gemeindevertretung hat mit dem Haushaltsplan den grundsätzlichen Verkauf des Gaststättengebäudes „Zur Linde“ in Eschenburg-Roth beschlossen.

 

Das Gebäude sollte zu einem Preis von 150.000 € verkauft werden. Der Gemeinde liegt ein Angebot über 85.000 € vor.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Kaufangebot in Höhe von 85.000,00 EUR nicht anzunehmen.

 

Hierzu wird von Seiten der SPD-Fraktion der folgende Änderungsantrag gestellt:

Vor einer abschließenden Entscheidung soll für das Gebäude durch einen Bausachverständigen ein Wertgutachten erstellt werden, das notwendige Sanierungskosten berücksichtigt. Diesen Änderungsantrag lehnt die Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen ab.

 

Im Anschluss daran beantragt die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung, die vom Vorsitzenden gewährt wird.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung lehnt die Gemeindevertretung den Verkauf des Gebäudes der Gaststätte „Zur Linde“ zum Kaufangebot von 85.000 € mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen ab.

 

 

Punkt 14:      Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Eschenburg I (Eibelshausen/Eiershausen)

 

(Hierzu hat der Gemeindevertreter Armin Schneider den Sitzungsraum gemäß § 25 HGO verlassen.)

 

Mit Schreiben vom 15.08.2019 teilt Herr Hans-Günter Reitz mit, dass er als Mitglied des Ortsgerichtes Eschenburg zurücktritt. Herr Reitz war stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher.

 

Von Seiten des Ortsgerichts wird Kai Eckert, OT Eiershausen, als neuer Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen. Zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher sollte der bisherige Ortsgerichtsschöffe Hinrich Schneider, OT Eiershausen, ernannt werden.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, Herrn Kai Eckert zum Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Eschenburg I (Eibelshausen/Eiershausen) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Ebenfalls wird dem Amtsgericht vorgeschlagen, Herrn Hinrich Schneider zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen.

 

 

Punkt 15:   Nachtragshaushalt 2019 (Einbringung)

 

Bürgermeister Konrad bringt die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in die Gemeindevertretung ein.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

 

 

Punkt 16:   Haushalt 2020 (Einbringung)

 

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in die Gemeindevertretung ein.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

 

 

Punkt 17:   Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.10.2019 betr. Hubsteiger

 

Die Anfrage lautet:

 

„Mit Bezug auf die Mitteilung des Bürgermeisters über eine geplante Neuanschaffung des reparaturbedürftigen Hubsteiges der Gemeinde stellen wir nachfolgende Anfrage und bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Das Fahrzeug wurde 2006 gekauft. Das Fahrzeug war nicht neu.

Wie hoch war der Kaufpreis?

Mit welchem Wiederverkaufspreis wird gerechnet?

 

Unterhaltungskosten über die Nutzungszeit. Wie hoch waren die Kosten für:

  • Reparaturen (incl. eigener Personalkosten bei Eigenreparatur)
  • Wartung (incl. eigener Personalkosten bei Eigenwartung)
  • Versicherung und Steuern? pro Jahr und gesamt
  • Energiekosten – Kraftstoff/Öl
  • Sicherheitsprüfungen etc.

Die anstehenden Reparaturen für die Hydraulikschläuche belaufen sich auf vermutlich 25.000 € oder mehr.

Ist darüber hinaus mit weiteren Reparaturen zu rechnen?

Gefahren wurden mit dem Fahrzeug 37.000 km (lt. Bericht des Bürgermeisters)

Wie hoch sind die aufgelaufenen Betriebsstunden der Bühne und des Fahrzeuges?

Wie hoch waren die Betriebsstunden in den einzelnen Jahren insbesondere den letzten beiden Jahren (getrennt)?

Wie viele Betriebsstunden/Arbeitsstunden wurde das Fahrzeug vermietet und welche Mieteinnahmen wurden dafür verbucht?

Wie hoch ist der Stundenverrechnungssatz?

Wurde das Fahrzeug auch für andere Zwecke, z.B. Botenfahrten, Personaltransport eingesetzt?

 

Die Antworten erbitten wir vor der nächsten Finanzausschusssitzung in Schriftform.“

 

Die Anfrage wurde im Vorfeld schriftlich beantwortet und den Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Sie ist als Anlage dem Original-Protokoll beigefügt.

 

 

Ende der Sitzung: 20.10 Uhr

 

 

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung