Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt-  und Finanzausschusses am Donnerstag, den 22.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

 

Punkt 1:      Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich,  eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

 

Punkt 2:      Produktbericht 211 / 212 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Der Bericht wird dem Ausschuss durch Thomas Stoll und Sascha Nickel erläutert. Schwerpunkt des Berichtes sind die Aufgaben des Ordnungs-amtes im Zusammenhang mit dem Tier- und Seuchenschutz und ordnungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung. Insbesondere wird in dem Bericht auf die ordnungsrechtlichen Vorkehrungen zur Schweinepest und zur Vogelgrippe eingegangen sowie zu einer Fischseuche, die Anfang des Jahres den Lahn-Dill-Kreis, aber auch die Gemeinde Eschenburg, insbesondere die Angelgewässer in Eibelshausen betroffen  hat. Im Sommer diesen Jahres sind verstärkt Anfragen zum Thema Wespen und Hornissen beim Ordnungsamt eingegangen. Die Trockenheit hat auch die Ratten- und Mäusepopulation begünstigt.

 

Ein weiteres Thema war die Fundtierversorgung. Hier hat die Gemeinde zusammen mit anderen Gemeinden schon seit einigen Jahren einen Kooperationsvertrag mit dem Tierheim Dillenburg geschlossen. Außerdem wurde zur Hundehaltung, insbesondere zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden berichtet sowie zum Antrag der Gemeindevertretung über eine Anleinpflicht für Hunde vom 06.09.2018.

Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Im Anschluss an diesen Bericht werden weitere Fragen der Ausschuss-mitglieder behandelt, insbesondere zur Parksituation in Wissenbach im Bereich der Klinik und der Forsthausstraße, im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Simmersbach inkl. Lärmbelästigung und dem Abbrennen von Feuerwerken. Der Ausschuss regt einen verstärkten Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und zu Lärmbelästigungen bei Feierlichkeiten an, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden.

 

Darüber hinaus wurde die Frage  zur Schrottsammlung durch Firmen gestellt und die Möglichkeit beraten, die Ordnungspolizei durch private Dienstleister zu unterstützen. Außerdem soll der Einsatz von geringfügig Beschäftigten geprüft werden.

 

Der Ausschuss wünscht für den nächsten Bericht, dass die Parksituation in Eschenburg und die Tempo-Messungen in Eschenburg thematisiert werden sollen, inkl. der entsprechenden Fallzahlen.

 

Punkt 3:      Stiftung für Eschenburg

 

Die Sparkasse Dillenburg bietet an, unter dem Dach der von ihr gegründeten Bürgerstiftung ohne größeren Aufwand eigene Vor-Ort-Stiftungen zu gründen und zu begleiten. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Dillenburg an, ab einem Startkapital von 10.000 € zusätzlich ein Dotationskapital von 5.000 € und eine Spende in gleicher Höhe zu geben. Somit kann die Stiftung, die sich sonst eigentlich von den Erträgen ihres Kapitals speist, schon im ersten Jahr über Mittel verfügen.

 

Bei der Suche nach einem Stiftungs-Startkapital kam der Gemeindevorstand auf die Heinzel-Schenkung aus dem Jahr 1985. Dr. Albert Heinzel hat dem Gemeindevorstand ein Sparbuch geschenkt, dessen Erträge für „soziale Zwecke, nach Möglichkeit im Bereich der Schule in Eibelshausen zu verwenden“ sind. Das Sparbuch war mit 20.000 DM ausgestattet, was heute gerundet 10.225 € ausmacht.

 

Über dieses Angebot der Sparkasse und die Möglichkeit, ein Startkapital aufzubringen, sind die Gemeindevertretung am 14.06.2018 und der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018 vom Gemeindevorstand informiert worden.

Das weitere Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht geprüft worden mit der Empfehlung, dass die Gemeindevertretung die Errichtung einer Stiftung gem. §§ 115 und 116 HGO beschließen kann.

Mit den Beratern der Sparkasse ist die Satzung ausgearbeitet worden, die im Entwurf auch mit der Deutschen Stiftungstreuhand (Fürth) abgestimmt worden ist, die Träger der Stiftergemeinschaft und Partner der Sparkasse sein wird. Aktuell stehen hier nur noch redaktionelle Aktualisierungen aufgrund des neuen  Datenschutzrechts an.

Der Stiftungszweck (§ 2) ist bewusst als Rahmen weit gefasst, damit hier Zustiftungen, die das Kapital erhöhen, und Spenden auch gemäß Abgabenordnung als mildtätige und gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigend quittiert werden können. Innerhalb dieses Rahmens kann über die Erträge und Spenden verfügt werden.

Gedacht wurde vom Gemeindevorstand auch an die Infrastruktur unseres Gemeinwesens, als gezielte Unterstützung für Spiel- und Sportplätze, Schwimmbad und ähnlichen Einrichtungen.

 

Der Stiftungsrat (§ 8) ist mit bis zu acht Personen besetzt, von denen der Bürgermeister und ein Vertreter der Sparkasse (als Schriftführer, ohne Stimmrecht) gesetzt sind. Darüber hinaus können vom Gemeindevorstand bis zu sechs weitere Mitglieder in den Stiftungsrat berufen werden, wobei möglichst aus jedem Eschenburger Ortsteil ein Mitglied dem Stiftungsrat angehören soll.

Wie von der Sparkasse betont, werden hierfür vor allem „Kümmerer“ und kreative Köpfe gesucht, die sich für das Gemeinwesen einsetzen. Da der Gemeindevorstand die Gemeinde nach außen vertritt, obliegt ihm die Bestellung auf vier Jahre wie auch etwaige Nachbestellungen.

Der Stiftungsrat selbst bestimmt per Wahl aus seiner Mitte heraus den Vorsitz und die Stellvertretung.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, der Errichtung der „Stiftung für Eschenburg“ gemäß der vorliegenden Vereinbarung zuzustimmen. Als Startkapital der Gemeinde wird die Heinzel-Schenkung in Höhe von 10.225 € verwendet.

 

Punkt 4:      Haushalt und HSK 2019

 

a) Wald- und Forstwirtschaft

 

Herr Arnold und Herr Prahl von Hessenforst informieren den Ausschuss, dass ab dem 01.01.2019 die Forstämter grundsätzlich die Holzvermarktung nicht mehr für die Gemeinden und private Waldbesitzer ab einer bestimmten Größe (ca. 100 Hektar Waldbesitz) übernehmen dürfen. Lediglich für das Kalamitätsholz (windwurf- und borkenkäfergeschädigtes Holz) sind Ausnahmen in Aussicht gestellt worden. Für einzelne Forstämter, in denen die Waldflächen von Körperschaften weniger als 25 % betragen, ist eine Holzvermarktung bis zum 31.12.2020 möglich.

Die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises planen, die Holzvermarktung ab dem Jahr 2019 über eine noch zu gründende GmbH „Holzvermarktung Mittelhessen“ vorzunehmen. Der Rückzug von Hessenforst aus Holzvermarktung hat kartellrechtliche Gründe. Im Falle eines Verfahrens der Kartellbehörden könnten  Schadensersatzforderungen in Höhe von 10 € pro Festmeter und Jahr auf die Kommunen und Hessenforst zukommen.

 

Des Weiteren informieren sie über die aktuelle Situation bezüglich der Holzvermarktung. Gegenwärtig bestehen keine Schwierigkeiten, Laubholz zu vermarkten. Allerdings bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Vermarktung von Fichtenholz. Hintergrund ist, dass durch den Sturm Friederike rund 3 Mio. Festmeter allein in Hessen angefallen sind.      Weiterhin müssen erhebliche Mengen Fichtenholz durch die Trockenheit und den Borkenkäferbefall aufgearbeitet werden sowie rund 15 Mio. Festmeter aus den Unwettern in Norditalien und Österreich. Diese Mengen können nur mit erheblichen Preisabschlägen verkauft werden, so dass mit erheblichen Erlöseinbußen zu rechnen ist. Die Aufwendungen für die Aufarbeitung des Holzes bleiben hingegen bestehen und werden in den nächsten Jahren durch Kosten für die Wiederbewaldung und Pflege steigen. Wie hoch die Schäden für Eschenburg allein durch die Trockenheit und den Borkenkäferbefall sein werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

 

Die Gefahr durch den Borkenkäfer ist noch nicht gebannt. Wir müssen davon ausgehen, dass weitere Folgeschäden in den nächsten zwei bis drei Jahren durch einen weiteren Borkenkäferbefall drohen werden. Dadurch entstehen weitere Kosten durch die Aufarbeitung des Holzes und durch den eventuell notwendigen Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Rahmen von Polterbegiftung.

 

Im Frühjahr  des kommenden Jahres wird die hauptsächliche Aufgabe darin bestehen, befallene Bäume zu identifizieren und schnellstmöglich zu fällen und aufzuarbeiten. Hier wird nur ein kurzes Zeitfenster von maximal 6 – 8 Wochen zur Verfügung stehen, in der diese Arbeiten erledigt werden müssen. Weil dieses Problem bundesweit auftritt, werden kaum freie Kapazitäten durch private Dienstleister vorhanden sein und es ist mit steigenden Preisen für den Unternehmereinsatz zu rechnen. Die eigenen Mitarbeiter werden nicht in der Lage sein, die gesamten anfallenden Arbeiten zu erledigen.

Zur Zeit wird versucht, private Dienstleister vertraglich zu binden.

Hessenforst plant, zur Identifizierung von mit Borkenkäfern befallenen Bäumen freiwillige Helfer zu gewinnen und diese zu schulen.

 

b) Haushalt und HSK 2019

 

Der Ausschuss wird dahingehend informiert, dass die Verwaltung zur Zeit noch nicht absehen kann, ob und in welcher Höhe die Gemeinde Mittel aus dem Landesausgleichsstock erhalten wird. Aus diesem Grund kann eine Beschlussfassung über den Haushalt und das HSK zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Von Seiten des Ausschusses werden keine Einwände zum Stellenplan und für das HSK 2019 geäußert.

 

Zum Haushalt 2019 sollen folgende Änderungen eingearbeitet werden:

 

(a)   Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung ist um 21.250 € zu reduzieren.

(b)   Der Ansatz für die Kreisumlage ist um 8.000 € zu reduzieren.

(c)   Der Ansatz für die Schulumlage ist um 3.250 € zu reduzieren.

(d)   Es ist ein Ansatz für die Erneuerung der Kontaktstreifen der Messanlage in Wissenbach in Höhe von 7.500 € zu bilden.

(e)   Der Ansatz für die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgelder ist um 7.500 € zu erhöhen. Hintergrund ist die Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Wissenbach in den Nachtstunden von 22.00 – 6.00 Uhr

(f)    Der Ansatz für eine Verpflichtungsermächtigung für einen Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr Wissenbach ist von 100.000 € auf 150.000 € zu erhöhen.

(g)   In den Finanzhaushalt sind Planungskosten in Höhe von 1.000 € für einen durch mit Zuschüssen und Spenden finanzierten Eschenburgsturm einzustellen. Diesbezüglich ist bei der Region Lahn-Dill-Bergland anzufragen, inwieweit LEADER+-Mittel verwandt werden können.

(h)  Der geplante Verkaufserlös für das alte Rathaus Wissenbach in Höhe von 70.000 € ist aus dem Haushalt zu streichen. Das alte Rathaus in Wissenbach soll abgerissen werden, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde Eschenburg erlaubt. An dieser Stelle wäre dann ein Dorfplatz anzulegen. Ein Verkauf des Gebäudes wird auch für die Zukunft abgelehnt.

(i)    Der geplante Verkaufserlös für die Gaststätte Linde in Roth ist um 70.000 € auf 150.000 € anzuheben.

(j)    Bei der Investitionmaßnahme Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH ist ein Sperrvermerk anzubringen, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn dem Ausschuss weitere Informationen für diese Investition vorgelegt werden. Des Weiteren regt der Ausschuss an, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinsförderung in Höhe von 1.500 € 750 € für die Feuerwehren zusätzlich bereitzustellen. Darüber hinaus soll in 2019 ein Vereinsförderungskonzept von Seiten der Verwaltung erstellt werden.

(k)   Die Erneuerung der Tür für das Feuerwehrgerätehaus Simmersbach soll erst nach der Prüfung durch die Unfallkasse Hessen erfolgen.

(l)    Im Finanzplan (2021) sind Mittel für die Planung des Marktplatzes in Eibelshausen einzustellen.

(m)  Der Ausschuss bittet den Gemeindevorstand aus den Mitteln zur Unterstützung des Ehrenamtes 750 € für die Feuerwehren bereitzustellen.

 

Punkt 5:      Fragen und Informationen

 

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:

 

– Schiedsmann gesucht

– gemeinsame Kindertagespflege in Simmersbach

– neuer Kurs Kindertagespflege ab Februar

– EKM-Förderung für Elektroauto

– Bus zum Berufsbildungszentrum Breidenbach

– Holzvermarktung Mittelhessen GmbH

 

Ende der Sitzung: 22.15 Uhr

 

gez. Dietrich                                                          gez. Deutsch

Ausschussvorsitzender                                      Schriftführer