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Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 01.11.2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Ortsteil Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest.
Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Punkt 2: Bericht aus dem Produkt 214 – Brand- und Katastrophenschutz

Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer gibt den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses den Bericht aus dem Produkt 214 zur Kenntnis. Er geht in seinem Bericht insbesondere auf den Mitgliederstand der Feuerwehren in Eschenburg ein, auf die geleisteten Einsätze 2018 sowie auf die Kostenerstattungen für Einsätze der Feuerwehr, insbesondere auf die Notwendigkeit der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung.

Des Weiteren informiert er die Ausschussmitglieder über den Stand der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung. Die Anschaffungskosten für den Gerätewagen der Feuerwehr Wissenbach war ursprünglich mit 100.000 € geschätzt. Nach den vorliegenden Kostenermittlungen wird das Fahrzeug ca. 150.000 € kosten. Außerdem gibt er einen Ausblick über die anstehende Revision in 2019 durch die Unfallkasse Hessen.

Der vollständige Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3: Neufassung der Wasserversorgungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2019 in der Wasserversorgungs-satzung neu festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, die §§ 25 und 27 (3) entsprechend zu ändern.

§ 25 Grundgebühr

Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
§ 25 erhält dann folgende Fassung:

Die Grundgebühr für die nachfolgenden Zählergrößen beträgt monatlich für einen Wasserzähler

4,17 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 2,5 m³
7,22 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 6 m³
8,10 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 10 m³
12,44 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 16 m³
16,36 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 80
23,24 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 100

jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 27 – Verbrauchsgebühr

Die textlichen Festsetzungen der Abs. 1 und 2 bleiben unverändert.

In Abs. 3 ist lediglich die Gebührenhöhe zu ändern, so dass der § 27 (3) folgende Fassung erhält:

Die Gebühr beträgt pro m³ 1,85 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer = pro m³ 1,98 € brutto.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses ist die Kalkulation der Wassergebühren mit dem Protokoll zuzuleiten.

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 4: Neufassung der Entwässerungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 in der Entwässerungssatzung festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, den § 24 (1) sowie den § 26 (1) und (2) entsprechend zu ändern.

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) – (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.

§ 26 – Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen, Hinzu kommt, dass eine redaktionelle Änderung der Formel in Abs. (2) erforderlich ist, so dass es dann heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR.

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der
Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben – bei vorhandenen Teilströmen in diesen – ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel:

Festgestellter CSB
0,5 x __________________ +0,5
600
vervielfacht werden.

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Die Kalkulation der Gebühren ist den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zuzuleiten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 5: Bauprogramm Haushalt 2019

Von Seiten der Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss das Bauprogramm des Haushaltes 2019 erläutert. Das vollständige Bauprogramm ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 6: Bericht aus dem Produkt 132 – Allgemeine Finanzwirtschaft

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Zwischenbericht zum Produkt 132 für den Zeitraum 01.01. – 30.09.2018 zur Kenntnis gegeben.
Der vollständige Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Punkt 3: Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss, dass die zentrale Veranstaltung der Gemeinde Eschenburg zum Volkstrauertag am 18.11.2018 um 14.00 Uhr in Simmersbach stattfinden wird.

Ende der Sitzung: 21.25 Uhr

gez. Dietrich gez. Deutsch
Ausschussvorsitzender Schriftführer