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Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 06.09.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Thomas Bieber, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder sowie die Vertreterin der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 26 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 24.08.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

keine

Punkt 3: Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

Im Anschluss daran werden noch einige Fragen zum Bericht beantwortet.

Punkt 4: Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 28.08.2018, der Bau- und Umweltausschuss am 29.08.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 30.08.2018 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

Punkt 5: Jahresabschluss der Gemeinde

a) 2009

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

Jahresabschluss 2009:

Das Haushaltsjahr 2009 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.394.879,57 € abgeschlossen.

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt zum 31.12. 898.485,01 €. Darin sind Kassenkredite von 3.000.000 € enthalten.

Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 41.126,41 € verschlechtert.

Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Planungskosten für den Bebauungsplan „Heerfeld“ aus dem Anlagevermögen in den Aufwand umgebucht werden mussten.

Prüfungsvermerk:

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2009 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.394.879,57 € aus.
2. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 887.541,92 € aus und beträgt 898.485,01€.
3. Die Bilanzsumme beträgt 50.428.724,39 €.
4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
5. Das Jahresergebnis 2008 und 2009 tlw. wird aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 926.898,42 € ausgeglichen.
Fehlbetrag 2008 = 693.439,81 €.
Ergebnisrücklage für Ausgleich 2009 233.458,61 €.

b) 2010

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

Jahresabschluss 2010:

Das Haushaltsjahr 2010 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.976.538,36 € abgeschlossen.

Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungsmittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt nunmehr 65.555,61 €.

Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.298,71 € verbessert.

Prüfungsvermerk:

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2010 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.976.538,36 € aus.
2. Der Finanzhaushalt weist eine Verminderung des Zahlungs-mittelbestandes von 832.929,40 € aus und beträgt 65.555,61 € zum Bilanzstichtag.
3. Die Bilanzsumme beträgt 48.975.549,16 €.
4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

c) 2011

Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreis (RPA) hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Eschenburg geprüft. Die Prüfung wurde durch eine vom RPA beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Rödl & Partner GbR, Köln – vorgenommen.

Jahresabschluss 2011:

Das Haushaltsjahr 2011 wurde mit einem Fehlbedarf von -2.377.470,13 € abgeschlossen.

Der Finanzhaushalt weist eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.

Der Bestand an Kassenkrediten hat sich in 2011 auf 8 Mio. € erhöht.

Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.

Das Jahresergebnis hat sich durch die Prüfung gegenüber dem von Seiten der Verwaltung aufgestellten Jahresergebnis um 1.693,83 € geändert.

Prüfungsvermerk:

Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Allerdings wurde, ohne die Beurteilung einzuschränken, von Seiten des Prüfers darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des (inzwischen behobenen) Aufstellungsrückstandes und des ungeprüften Zeitraumes von aktuell 6 Haushaltsjahren die Buchführung der Gemeinde Eschenburg … als nicht vollständig konform mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung einzustufen ist. Dies liegt ausschließlich an den noch ausstehenden Jahresabschlussprüfungen.

Die Gemeindevertretung fasst auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2011 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:

1. Das Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag von 2.377.470,13 €
aus.
2. Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 597.843,02 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 663.398,63 €.
3. Die Bilanzsumme beträgt 48.140.228,51 €.
4. Das Jahresergebnis wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Punkt 6: Hundesteuersatzung – Neufassung zum 01.01.2019

Die Hundesteuersatzung soll auf Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 23.07.2018 neu gefasst werden.

Folgende Änderungen werden von Seiten des Gemeindevorstandes vorgeschlagen:

1. Höhere Besteuerung gefährlicher Hunde (Kampfhunde)

Eine erstmalige Einführung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde. Eschenburg ist diesbezüglich eine der wenigen Gemeinden, die hiervon noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Da es auch in unserer Gemeinde Probleme mit sog. Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden gibt, wäre eine höhere Steuer ein Mittel, die Haltung dieser Hunde einzudämmen. Eine solche Steuer wird nicht nur für Hunde erhoben, die einer bestimmten Rasse angehöhren, sondern auch für alle anderen Hunde, die auffällig im Sinne der Hundeverordnung geworden sind. Es wird eine Steuer von 300 € vorgeschlagen.

Steuersätze von Nachbargemeinden für gefährliche Hunde:

Kommune Steuersatz
Dillenburg 700 €
Dietzhölztal 0 €
Breitscheid 300 €
Ehringshausen 500 €
Angelburg 300 €

2. Änderungen bei den Steuerbefreiungs- bzw.
-ermäßigungstatbeständen

Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung bei einem Erwerb eines Hundes aus dem Tierheim für das laufende und das folgende Jahr mit dem Ziel in die Satzung aufgenommen wurde, das Tierheim Dillenburg zu entlasten. In den letzten Jahren sind aber einige Vereine entstanden, die sich dem Tierschutz verpflichten und im Wesentlichen Hunde aus dem Ausland holen. Auch der Erwerb dieser Hunde ist, wie oben beschrieben, steuerbefreit.

Aus einer Anlage ergibt sich, wie viele Hunde aus dem Tierheim Dillenburg stammen und die Anzahl der Hunde, die von sonstigen Tierschutzvereinen nach Deutschland importiert wurden.

Die Gemeinde unterstützt das Tierheim Dillenburg, wie alle anderen Städte und Gemeinden auch, mit jährlich 0,60 € pro Einwohner.

Dies war nicht das genannte Ziel, als die Hundesteuersatzung mit diesem Befreiungstatbestand versehen wurde. Daher empfiehlt der Gemeindevorstand, den entsprechenden Tatbestand aus der Satzung zu streichen.

Therapiehunde

Der Gemeindevorstand empfiehlt die Aufnahme eines Steuerermäßigungs-tatbestandes für „Therapiehunde“ in der Satzung. Für Therapiehunde, die eine entsprechende Ausbildung haben, soll die Steuer um 50 % ermäßigt werden.

Wachhunde (§ 7 der Hundesteuersatzung)

Wir haben hier zwei Tatbestände in der Satzung verankert.

• Einmal für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen und
• von Hunden zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m von der Ortslage entfernt sind.

Lt. HSGB ist es nur möglich, eine der beiden Regelungen in die Satzung aufzunehmen. Daher sollten wir die Regelung zur Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Anwesen streichen. Diese Gebäude werden automatisch mit der Regelung zur Bewachung von Gebäuden mit einer Entfernung von 100 m zum nächsten bewohnten Gebäude umfasst.

Der Gemeindevorstand empfiehlt, beide Befreiungstatbestände aus der Satzung zu streichen.

Zusammenfassung

1. Einführung einer sogenannten Kampfhundesteuer
2. Abschaffung der zeitlichen Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim
3. Steuerermäßigung für Therapiehunde
4. Abschaffung der Steuerermäßigung für Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen und Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten Gebäude entfernt liegen.

Mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschließt die Gemeindevertretung auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses die dem Original-Protokoll beigefügte Hundesteuer-satzung.

7. Feld- und Waldwegesatzung

Die Gemeindevertretung hatte am 29.06.2017 beschlossen, eine Feld- und Waldwegesatzung aufstellen zu lassen. Nach Vorarbeit und Vorlage des Gemeindevorstandes hat sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2017 dafür ausgesprochen, die Satzung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung noch nicht zu verabschieden. „Vor der Verabschiedung sollen noch weitere Satzungsentwürfe zum Vergleich vorgelegt werden und die Satzung mit den Ortslandwirten erörtert werden, um die Absichten und Hintergründe für den Erlass der Satzung zu erläutern und Anregungen entgegenzunehmen. Daraufhin hat die Gemeindevertretung am 21.09.2017 beschlossen, den Satzungsentwurf zurückzuziehen.

Das Thema wird nun aktuell, weil seit 13.08.2018 das Amt für Bodenmanagement (AfB) klar gemacht hat, dass der beantragte Wirtschaftsweg Eibelshausen-Eiershausen möglicherweise gefördert werden kann. Eine Förderung in Höhe von etwa 150 T€ wurde in Aussicht gestellt. Voraussetzung wäre, dass das Projekt noch 2018 ausgeführt wird. Zu den Förderbedingungen gehört auch, dass eine Feld- und Waldwegesatzung besteht, wohl um den Fortbestand des geförderten Weges zu sichern.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung die dem Original-Protokoll beigefügte Feld- und Waldwegesatzung.

8. Errichtung einer Hochfrequenzanlage (LTE) auf dem bestehenden Mobilfunkmast in der Gemarkung Simmersbach, Am Sportplatz

Die Firma Vodafone GmbH hat die pbz Planungs- und Baubetreuungs-gesellschaft mbH mit der Erbringung von Akquisitionsdienstleitungen für den Ausbau ihres Telekommunikationsnetzes beauftragt. Hierzu ist geplant eine neue Mobilfunksendeanlage auf den bestehenden Mast auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Gemarkung Simmersbach, Flur 4, Flurstück 378 zu errichten.

Der Mast auf diesem Grundstück wird von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH betrieben. Es besteht ein Mietverhältnis zwischen der Gemeinde Eschenburg und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH.

Die neue Mobilfunksendeanlage soll die Telekommunikationsinfrastruktur in der Gemeinde Eschenburg in der Qualität und Kapazität des Vodafone Mobilfunknetzes verbessern. Es besteht ein dringender Bedarf. Geplant ist die bestehende Mobilfunksendeanlage mit dem Funksystem LTE zu erweitern.

Die Mobilfunkvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern sieht einen Zeitraum von 8 Wochen zur Einbeziehung der betroffenen Kommune vor. In diesem Zeitfenster muss eine Stellungnahme erfolgen.

Der Vertrag mit der DFMG und der Gemeinde Eschenburg sieht die Möglichkeit der Mitbenutzung des Mastes durch andere Betreiber vor. So nutzt die Firma O2 den Mobilfunkmast Simmersbach mit. Eine Mitbenutzung durch die Firma Vodafone GmbH liegt noch nicht vor. Daher sollte bei einer Befürwortung des Ausbaus des Mobilfunknetzes als Stellungahme mitgeteilt werden, dass auf eine Vertragsanpassung mit der DFMG hinsichtlich der Aufnahme der Firma Vodafone GmbH bestanden wird. Das jährliche Mitbenutzungsentgelt sollte wie bei O2 1.500,00 EUR betragen.

Gemäß der Hauptsatzung sind Grundstücksangelegenheiten, die im Zusammenhang mit Mobilfunkangelegenheiten stehen, in jedem Fall der Gemeindevertretung zu Beschlussfassung vorzulegen.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Ortsbeirates Simmersbach beschließt die Gemeindevertretung mit 24 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Ausbau des Mobilfunknetzes mit LTE durch die Firma Vodafone GmbH zu billigen und stimmt der Anpassung des Vertrages zwischen der Gemeinde Eschenburg und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH über den Mobilfunkmaststandort Simmersbach, Am Sportplatz, zu. Die Firma Vodafone GmbH ist als Mitbenutzer des Mastes aufzunehmen.

9. Anleinpflicht für Hunde
(Antrag der FWG-Fraktion vom 14.06.2018)

Die FWG-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, über eine Anleinpflicht für Hunde zu beraten und in der Satzung zu verankern, wie es bereits in anderen Bundesländern wie z. B. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gesetzlich geregelt ist.
Möglich wäre auch eine Anleinpflicht zumindest in der Brut- und Setzzeit vom 15.03. bis 15.07. eines jeweiligen Jahres, wie bereits in Südhessen umgesetzt (ebenfalls in Bremen und Niedersachsen).“

Es erfolgen mehrere Begründungen der antragstellenden Fraktion sowie Stellungnahmen der anderen Fraktionen und des Gemeindevorstandes.

Die Gemeindevertretung stimmt diesem Antrag mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

10. Entschärfung der Gefahrensituation Rother Straße – Schloßbergstraße auf dem Roth, durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und evtl. Beschränkungen
(Antrag der CDU- Fraktion vom 22.08.2018)

Die CDU-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand bzw. den Bürgermeister, bei den dafür zuständigen Ämtern, Stellen und Ministerien darauf hinzuwirken, dass eine geeignete Maßnahme gefunden wird, die Geschwindigkeit auf der K 32 (Rother Straße) im Bereich des Ortseingangs, aus Richtung Dietzhölztal kommend, zu verringern.
Außerdem sollen in diesem Bereich verstärkt Geschwindigkeits-messungen (auch am frühen Morgen und in den späten Abendstunden) durch die Polizei und unser Ordnungsamt durchgeführt werden.“

Im Anschluss daran erfolgen eine Begründung der antragstellenden Fraktion sowie Stellungnahmen der anderen Fraktionen und des Gemeindevorstandes.

Die Gemeindevertretung stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Ende der Sitzung: 19.30 Uhr

gez. Bieber gez. Deutsch
stellv. Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung