Niemand sollte aus Angst um die wirtschaftliche Existenz sich selbst und andere in Gefahr bringen. Deshalb werden viele Hilfen organisiert, die die Wirtschaft in der Corona-Krise unterstützen. Lesen Sie hier einen ersten Überblick und finden die geeigneten Ansprechpartner.

Die Wirtschaftsförderung des Lahn-Dill-Kreises (www.wirtschaftsregion-lahn-dill.de) hat eine Übersichtsliste dieser nützlichen Informationsangebote erstellt, um den Suchaufwand zu senken. Die Seite wird laufend aktualisiert. Über zukünftig neu geschnürte Pakete (z. B. von Bund und Land) wird ebenfalls informiert werden. Sie finden die Übersicht unter https://www.wirtschaftsregion-lahn-dill.de/aktuelles/news-infos/news-details/news/coronavirus-in-der-wirtschaftsregion-lahn-dill/

Weitere Adressen:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen bieten im Auftrag des Landes diverse geförderte Finanzierungsprodukte an. Unterstützt werden sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen und mit Betriebsmitteln. Die Förderkredite müssen über die Hausbank beantragt werden. Ein vereinfachtes Verfahren gibt es folglich bei der WIBank derzeit nicht.

Die WIBank berät die Unternehmer auch bezüglich konkreter Fragen unter 0611 774-7333.

Nähere Informationen dazu: https://www.wibank.de/corona

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ebenfalls im Auftrag des Landes diverse geförderte Finanzierungshilfen an. Ziel ist die kurzfristige Versorgung mit Liquidität zu erleichtern.

Für die Unternehmen, die bereits bei der KfW einen Förderkredit in Anspruch genommen haben, sollen die Konditionen verbessert werden.

Die KfW bietet verschiedene Finanzierungshilfen an.

Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, gibt es den KfW-Unternehmerkredit. Für jüngere Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, gibt es den ERP-Gründerkredit.

Es soll außerdem zeitnah ein Kfw-Sonderprogramm geben. Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Der Start des Sonderprogrammes unterliegt allerdings dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die KfW berät die Unternehmer bezüglich konkreter Fragen unter der Servicenummer: 0800/539-9001. Des Weiteren können die Unternehmen den Newsletter der KfW abonnieren, um alle neuen Informationen / Änderungen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten per E-Mail zu erhalten.

Nähere Informationen dazu: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Wichtig ist es die Unternehmer darauf hinzuweisen, dass die Förderprogramme keine Zuschüsse darstellen.

Weitere Hinweise für die Unternehmen:

Ziel der Bundesregierung ist, dass möglichst keine Unternehmen durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen soll. Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 45555 20

Gleichzeitig wird eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • den Finanzbehörden wird erleichtert, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

 

Nähere Informationen dazu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

 

Hotline des Bundesministeriums zu Fördermaßnahmen:

Förderhotline: 03018615 8000

Montag – Donnerstag

9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de