Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 29.08.2019, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, die Zuschauer und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 25 anwesenden Gemeindevertretern fest.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 19.08.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder über den Rücktritt des I. Beigeordneten Joachim Kreft. Er spricht Herrn Kreft für seine jahrzehntelange geleistete ehrenamtliche Tätigkeit Dank und Anerkennung aus und drückt sein Bedauern über den Rücktritt aus. Alle Körperschaftsmitglieder bekunden ihren Dank durch stehenden Applaus.

 

3.      Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Bürgermeister Konrad geht im Anschluss insbesondere auf die 750-Jahr-Feier in Hirzenhain ein. Das Festprogramm der Jubiläumsfeier wird im Anschluss von Dr. Paul Cyris erläutert mit der Bitte, dass möglichst alle Körperschaftsmitglieder an diesen Feierlichkeiten teilnehmen.

 

4. Anfragen an den Gemeindevorstand

 

keine

 

5. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 20.08.2019, der Bau- und Umweltausschuss am 21.08.2019 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 22.08.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu  keine Fragen gestellt.

 

6. Einführung eines neuen Beigeordneten / I. Beigeordneten

 

Mit Schreiben vom 24.07.2019 hat der I. Beigeordnete Joachim Kreft sein Amt im Gemeindevorstand niedergelegt.

 

Die Wahl der Beigeordneten erfolgte am 21.04.2016 mittels einer gemeinsamen Kandidatenliste aller drei Fraktionen. Dabei wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion die Reihenfolge der Nachrücker bestimmt, die dann von den Unterzeichnern des Wahlvorschlages geändert wird.

 

Herr Kreft war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein/e Kandidat/in der CDU in den Gemeindevorstand nach. Der nächste Nachrücker des Wahlvorschlages ist Markus Herold von der CDU-Fraktion. Auf Mitteilung der CDU-Fraktion soll eine Änderung der Liste nicht erfolgen. Somit rückt Markus Herold in den Gemeindevorstand nach.

 

Weil Herr Kreft I. Beigeordneter der Gemeinde Eschenburg war – er war der erste Bewerber des gemeinsamen Wahlvorschlages und somit gem. § 55 Abs. 2 Satz 2  HGO erster Beigeordneter – würde das Amt des I. Beigeordneten an den nächsten Bewerber des Wahlvorschlages, Herrn Dr. Rolf Krämer, übergehen, wenn die Reihenfolge des Wahlvorschlages nicht geändert wird.

 

Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie die Reihenfolge ändern möchte. Frau Uta Kasper-Saßmannshausen soll auf die erste Stelle des Wahlvorschlages vorrücken.

Die verbleibenden Unterzeichner des Wahlvorschlages haben die Reihenfolge des Wahlvorschlages gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 HGO wie folgt geändert:

 

  1. Uta Kasper Saßmannshausen (1. Beigeordnete)
  2. Rolf Krämer
  3. Hans-Jürgen Reeh
  4. Ulrich Heinz
  5. Dirk Meuser
  6. Hugo Wege
  7. Markus Herold

 

Durch diese Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages wird Frau Uta Kasper-Saßmannshausen erste Beigeordnete der Gemeinde Eschenburg.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Markus Herold als Nachrücker für den ausgeschiedenen I. Beigeordneten Joachim Kreft zum neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet den neuen Beigeordneten mit Handschlag und führt ihn nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in sein neues Amt ein. Die Aushändigung der Urkunde wird von Herrn Herold schriftlich bestätigt.

 

Im Anschluss daran beruft er Uta Kasper-Saßmannshausen zur neuen I. Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die I. Beigeordnete mit Handschlag und führt sie nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen I. Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.

 

Als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Markus Herold beruft Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die nächste Bewerberin der Liste der CDU, Frau Rabea Krämer-Bender, in die Gemeindevertretung. Frau Krämer-Bender nimmt die Berufung an und nimmt als Gemeindevertreterin an der Sitzung teil.

 

7. Zukunft Seniorenbeirat

 

Durch einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung wurde der Seniorenbeirat Eschenburg  gegründet.  Wegen Unstimmigkeiten mit dem Gemeindevorstand ist der komplette Seniorenbeirat zurück getreten.

 

Wir bedauern diese Entscheidung und danken allen  Bürgerinnen und Bürgern, die bisher ehrenamtlich im Seniorenbeirat Eschenburg tätig waren.

 

Diese für uns wichtige Arbeit für unsere Seniorinnen und Senioren in Eschenburg sollte unbedingt fortgesetzt werden.

 

Diese sollten wir auf eine neue Plattform stellen und mit evtl. Satzungsänderungen klare Regeln schaffen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss wird unter Hinzuziehung sachkundiger Bürger hier weiter beraten und der Gemeindevertretung Vorschläge machen.

 

Nach eingehender Beratung überweist die Gemeindevertretung einstimmig das Thema „Zukunft des Seniorenbeirates“ zur weiteren Beratung an den Kultur- und Sozialausschuss und bittet um Vorschläge für eine zukünftige segensreiche Arbeit zum Wohle unserer Senioren.

 

8. Wahl eines Mitgliedes für die Betriebskommission der Gemeindewerke und ggf. eines Stellvertreters

 

a) Durch seine Berufung in den Gemeindevorstand am 29.08.2019 ist Markus Herold aus der Gemeindevertretung ausgeschieden und somit auch nicht mehr Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Hans-Otto Hermann

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Hans-Otto Hermann zum Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

b) Durch seine Wahl zum Mitglied der Betriebskommission am 29.08.2019 ist Hans-Otto Hermann nicht mehr stellvertretendes Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues stellvertretendes Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Klaus Arhelger

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung  Klaus Arhelger zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

c) Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass Kevin Holighaus mit Wirkung zum 29.08.2019 sein Amt als Mitglied der Betriebskommission niederlegt.

 

Als neues Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Leo Marcel Müller

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig  Leo Marcel Müller zum Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

d) Durch seine Wahl zum Mitglied der Betriebskommission am 29.08.2019 ist Leo Marcel Müller nicht mehr stellvertretendes Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

Als neues stellvertretendes Mitglied wird von der CDU-Fraktion

 

Jürgen Krüll

vorgeschlagen.

 

Die Gemeindevertretung wählt mit 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung  Jürgen Krüll  zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission der Gemeindewerke Eschenburg.

 

9. Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ und ggf. eines Stellvertreters

 

Für diese Wahl wurde kein Vorschlag unterbreitet, weil erst die Neubesetzung für den Vorstand des Abwasserverbandes im Gemeindevorstand abgewartet werden soll.

 

10. Plan- und Abrechnungsgebiet „Obere Aue“, Ortsteil Hirzenhain-Ort

         

(Die Gemeindevertreter werden auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO hingewiesen. Hiervon ist jedoch kein Gemeindevertreter betroffen.)

 

a) Abwägungs- und Herstellungsbeschluss

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain – Ort wurde im Jahr 2018 erstmalig endgültig hergestellt werden. Die durch diese Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke werden, nach Abschluss der Baumaßnahme, erschließungsbeitragsrechtlich veranlagt.

 

Gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor (§ 125 Abs. 2), so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absätze 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

 

Dazu ist die dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Dokumentation zur Abwägung gem. § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Absätze 4 bis 7 BauGB und die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Obere Aue“ als Erschließungsanlage zu beschließen.

 

Abwägungs- und Herstellungsbeschluss:

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig

 

  1. die dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße „Obere Aue“ im Ortsteil Hirzenhain – Ort und

 

  1. die erstmalige endgültige Herstellung dieser Gemeindestraße als Erschließungsanlage durch die Gemeinde Eschenburg.

 

Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2018 ausgeführt. Der Gemeindevorstand hat Erschließungsbeiträge aufgrund der §§ 127 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung zu erheben.

 

      

b) Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragsabrechnung, „Obere Aue“, Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

Die Gemeindestraße „Obere Aue“ wurde im Jahr 2018 erstmals endgültig hergestellt.

 

Der Endausbau „Obere Aue“ Flur 1, Flurstück 131/1 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung im Frühjahr 2018 besprochen. Es wird lediglich ein Gehweg errichtet. (Dokumentation zur Abwägung)

Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die nachfolgende Abweichungssatzung:

 

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Obere Aue“ in der Gemarkung Hirzenhain, Flur 1, Flurstück 131/1

 

§ 1

 

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Obere Aue“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch, wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

§ 2

 

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

 

11. Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2019 – 2021

 

Für den Jahresabschluss ist ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von der Gemeindevertretung zu beauftragen. (§ 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 10 Abs. Nr. 13 der Eigenbetriebssatzung). Die Betriebskommission schlägt diesen vor (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 7 der Eigenbetriebssatzung).

 

Die Gemeindevertretung beauftragt einstimmig die  JPLH Treuhand AG, 35216 Biedenkopf mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021.

 

12. Kalkulation der Wasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 13 der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2021

 

Die Gemeinde hatte das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Schaffens- und Ergänzungsbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze (jeweils zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer):

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 2,90 €  je m² Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,47 € je m² Veranlagungsfläche auf 2,90 € je m² Veranlagungsfläche um 0,43 €. und der Ergänzungsbeitrag erhöht sich von bisher 0,31 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,34 € je m² Veranlagungsfläche um 0,03 €.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf der Grundlage der Kalkulation den § 13 (Wasserbeitrag) der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg in den Absätzen 2 und 3 wie folgt zu ändern:

 

Absatz 2

für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die

Wasserversorgungsanlage 2,90 € je  m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Absatz 3

für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme –

(Ergänzungsbeitrag) der Wasserversorgungsanlagen – 0,34 € je m² Veranlagungsfläche zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

13. Kalkulation der Abwasserbeiträge (Schaffensbeitrag & Ergänzungsbeitrag) für das Bauprogramm 2021 – 2026 und Änderung des § 10 der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2021

 

Die Gemeinde hatte das Rechtsanwaltsbüro Rösch (Hüttenberg) mit der Kalkulation für die Finanzierung des Ergänzungs- und Schaffensbeitragssatzes für das Bauprogramm der Gemeindewerke Eschenburg und des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze für die Jahre 2021 bis 2026 beauftragt.

 

Als Ergebnis der im Wege einer Globalkalkulation vorgenommenen Beitragssatzermittlung ergeben sich nunmehr folgende Beitragssätze:

 

  1. Schaffensbeitragssatz – 3,72  € je m²  Veranlagungsfläche
  2. Ergänzungsbeitragssatz – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche

 

Gegenüber den bisherigen Beitragssätzen erhöht sich der Schaffensbeitragssatz von bisher 2,84 € je m² Veranlagungsfläche auf 3,72 € je m² Veranlagungsfläche um 0,88 € und der Ergänzungsbeitrag verringert sich von bisher 1,24 € je m² Veranlagungsfläche auf 0,88 € je m² Veranlagungsfläche um 0,36 € unter Berücksichtigung, dass sich der Zeitraum des Bauprogramms von 10 Jahre auf 6 Jahre verkürzt.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf der Grundlage der Kalkulation den § 10 (Abwasserbeitrag) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg in Absatz 2 wie folgt zu ändern:

 

Der Beitrag beträgt:

 

1. für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die

Abwasseranlage 3,72 € je  m² Veranlagungsfläche.

 

2. für die Durchführung der Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme –

Ergänzungsbeitrag – 0,88 € je m² Veranlagungsfläche.

 

Der ermittelte Beitrag wird in 7 Teilbeträgen, 6 Vorausleistungsbescheiden in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, sowie einem endgültigen Beitragsbescheid in 2027 angefordert.

 

Die Satzungsänderung tritt jedoch erst zum 01.01.2021 in Kraft.

 

14. Wiederkehrende Straßenbeiträge

(Antrag der FWG-Fraktion vom 11.08.2019)

 

Die FWG-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Verbindung mit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Bau- und Umweltausschuss, eine Prüfung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Eschenburg (ähnlich dem Prinzip der Ergänzungsbeiträge für Wasser und Abwasser) durchzuführen.

 

  1. Ermittlung des jährlichen Beitragssatz pro m2 Veranlagungsfläche für alle Anlieger
  2. Ermäßigung bzw. zeitlich begrenzte Freistellung von Anliegern, die bereits in den letzten Jahren Straßenbeiträge bezahlt haben
  3. Klärung der Rechtslage
  4. Prüfung der Möglichkeit, ob Zuschüsse von Kreis, Land, Bund oder EU in Anspruch genommen werden können“

 

Im Anschluss daran erfolgt eine Begründung der antragstellenden Fraktion.

 

Die Gemeindevertretung stimmt diesem Antrag mit 21 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zu.

 

gez. Hermann                                                                     gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung