Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 12.12.2019, um 18.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

 

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und Ehrenbürgermeister Schlemper.

 

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 21 anwesenden Gemeindevertretern fest; ab TOP 2 = 23, ab TOP 3 = 24 und ab TOP 9 = 23 Gemeindevertreter.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 02.12.2019 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

 

 

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass die Sitzungstermine für das Jahr 2020 allen zugeleitet wurden. Er weist darauf hin, dass zusätzliche Termine der Ausschüsse, die nicht im Sitzungskalender verzeichnet sind, gemäß der Geschäftsordnung mit ihm vorab abzustimmen sind.

Des Weiteren berichtet er über die Jahreshauptversammlung der Eschenburger Feuerwehren, an der er teilgenommen hat und gibt das Dankeschön der Feuerwehren für die Unterstützung durch die Gemeindegremien weiter.

 

     

3.    Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

 

Im Anschluss daran wird eine Anmerkung zur Arztversorgung in Hirzenhain gegeben. Bürgermeister Konrad wird das Fotobuch über die Festveranstaltung „750 Jahre Hirzenhain“ als Dank für die Unterstützung durch die Gemeinde überreicht.

       

 

  1. Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 02., 03. und 04.12.2019, der Haupt- und Finanzausschuss am 21. und 28.11. und 05.12.2019 sowie der Kultur- und Sozialausschuss am 03.12.2019 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschafts-mitgliedern zugeleitet.

Es werden keine Fragen gestellt.

 

 

  1. Bebauungsplan „Königsberger Straße / Berliner Straße“ (Aufstellungsbeschluss)

 

Die Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke haben mündlich erklärt, dass sie der Gemeinde Eschenburg ein notarielles Kaufangebot über ihre Grundstücke vorlegen werden, wenn die Gemeinde Eschenburg das Baurecht für dieses kleine Baugebiet schaffen will. (Der letzte Eigentümer hat heute seine Zustimmung gegeben).

 

Um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB durchführen zu können, ist es gemäß dieser Vorschrift erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 zu fassen. Das Plangebiet muss sich in Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen. Die Festsetzung von allgemeinen Wohngebiet „WA“ ist erforderlich. Die Grundfläche muss weniger als 10.000 m² betragen (Wohnbaufläche).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es einen Versuch wert ist, das Baurecht nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB zu schaffen, da dieses Verfahren zeitliche und finanzielle Vorteile bietet. Sollte sich im Rahmen des Verfahrens herausstellen, dass ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich ist, ist ein Wechsel zum regulären Bauleitplanverfahren unproblematisch. Planerische Leistungen und schon durchgeführte Untersuchungen können in das allgemeine Verfahren übernommen werden.

 

Nach eingehender Beratung lehnt die Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Königsberger Straße / Berliner Straße ab.

 

 

  1. Wahl von zwei Ortsgerichtsschöffen/schöffinnen für das Ortsgericht Eschenburg III (Hirzenhain)

 

Die Amtszeit von Hans-Otto Hermann (Ortsgerichtsvorsteher) und Karl-Heinz Kaczmarek (stellv. Ortsgerichtsvorsteher) läuft zum 31.12.2019 aus. Beide haben mitgeteilt, dass sie nicht bereit sind, diese Amtszeit noch einmal zu verlängern.

 

Hans-Otto Hermann hat mitgeteilt, dass das Ortsgericht Ute Blöcher und Uwe Brandl als neue Ortsgerichtsschöffen vorschlägt.

 

Ute Blöcher und Uwe Brandl haben uns schriftlich mitgeteilt, dass sie bereit sind, das Amt eines Ortsgerichtsschöffen zu übernehmen.

 

Es wird von Seiten des Ortsgerichts vorgeschlagen, Achim Dobener zum neuen Ortsgerichtsvorsteher und Heiner Baum zum neuen stellv. Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen. Beide sind damit einverstanden.

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, Ute Blöcher und Uwe Brandl zu Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Eschenburg III (Hirzenhain) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Ebenfalls wird dem Amtsgericht vorgeschlagen, Achim Dobener zum neuen Ortsgerichtsvorsteher und Heiner Baum zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher zu ernennen.

 

 

  1. Jahresabschluss der Gemeindewerke 2018

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Gemeindewerke wurden der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Kenntnis gegeben. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk von Seiten des Wirtschaftsprüfers erteilt.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst der Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem Jahresgewinn von 893,63 €. festgestellt.
  2. Die Betriebsleitung wird entlastet.
  3. Der Jahresgewinn 2018 wird in eine Rücklage gestellt.

 

 

  1. Wirtschaftsplan 2020 Gemeindewerke

 

Der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 mit der Einladung zugeleitet und durch die Verwaltung vorgestellt.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2020 wird nachstehend festgesetzt.

 

 

 

Ergebnishaushalt
  Erträge -3.109.000
Aufwendungen 2.973.500
Jahresergebnis (positiv) -135.500
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.777.000
Auszahlungen -2.261.800
Zahlungsmittelüberschuss 515.200
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 838.000
Auszahlungen -1.471.800
Zahlungsmittelfehlbedarf -633.800
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -97.500
Saldo -97.500
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-216.100

 

Kreditaufnahme

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

 

  1. Friedhofsgebührensatzung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2020 geändert.

 

Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die dem Original-Protokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.

 

 

  1. Nachtragshaushalt 2019

 

a) Investitionsprogramm 2019 – 2022

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem geänderten vorliegenden Investitionsprogramm zu.

 

b) Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen

 

Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2019 empfohlen.

 

Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegende Haushaltssatzung eingearbeitet.

 

  • Elektronisches Zutrittssystem        –           17.000 € neu aufgenommen.
  • Lessingstraße                                  –           37.000 € reduziert.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der nachstehenden Nachtragshaushalts-satzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Oktober 2019 (GVBl. 2019 Nr.22 S. 310 ff.), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt
a)   im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge -1.657.000 -1.266.000 -17.103.750 -17.494.750
die Aufwendungen 467.500 126.500 17.103.750 17.444.750
der Saldo       -50.000
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge -70.000 -70.000
die Aufwendungen
der Saldo     -70.000 -70.000
 
b)  im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 50.000 373.000 423.000
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 150.000 768.500 618.500
die Auszahlungen -125.000 37.000 -1.261.500 -1.349.500
der Saldo     -493.000 -581.000
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 300.000 300.000
Die Auszahlungen -300.000 -300.000
der Saldo        
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 120.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -308.000 € aus.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 355.000 EUR um 235.000 EUR vermindert und damit auf 120.000 EUR neu festgesetzt.

 

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

 

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.

 

§ 7

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

  1. Haushalt 2020

 

a) Investitionsprogramm

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Kultur- und Sozialausschusses stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem vorliegenden Investitionsprogramm zu.

 

b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und der Kultur- und Sozialausschuss haben die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 empfohlen.

 

Von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses wurden die nachfolgenden Änderungen vorgeschlagen. Diese Änderungen sind in die der Gemeindevertretung vorliegende Haushaltssatzung eingearbeitet.

 

  • Reduzierung der Kreisumlage um 92.000 €.
  • Erhöhung der Schulumlage um 2.000 €.
  • Erhöhung der Erträge aus der Umsatzsteuer um 80.000 €.
  • Abschlusszahlungen zur Forsteinrichtung an Hessenforst in Höhe von 12.000 €.
  • Einnahme Gaststätte Zur Linde 85.000 € abgesetzt.
  • Kita Wissenbach 75.000 € Erhöhung der Investitionssumme.
  • Hubsteiger 95.000 € abgesetzt.
  • Miete Hubsteiger 6.500 €.
  • Investitionsplan 2021 – 45.000 € für Platz „alte Bushaltestelle“.
  • Geschwindigkeitsmessanlage 65.000 €
  • Buß- und Verwarngelder 65.000 €.
  • Kita Pusteblume 2.000 € für Garderobe – abgesetzt.
  • Wertgutachten Gaststätte Zur Linde – 5.000 €.
  • Änderungen Kostenstelle Hubsteiger und Geschwindigkeitsmessung

(AFA, Sachkosten) abgesetzt bzw. zugefügt.

  • Windschutz Friedhof Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach

Pro Friedhof 1.000 €.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der nachstehenden Haushaltssatzung inkl. der Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Eschenburg

für das Haushaltsjahr 2020

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Oktober 2019 (GVBl. 2019 Nr. 22 S. 310 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 12.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.928.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.643.000 EUR
mit einem Saldo von -285.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -10.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  0 EUR
mit einem Saldo von -10.000 EUR
Mit einem Überschuss von -295.000 EUR

 

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  

625.600 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 814.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.551.000 EUR
mit einem Saldo von -736.500 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von                       

-110.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 505.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                    380 v. H.

 

 

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO

 

§ 98 II Nr. 3 HGO

 

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge,  die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der

 

Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.

 

§ 98 II Nr. 4 HGO

 

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.

 

§ 100 HGO

 

Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.

 

§ 12 GemHVO

 

Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.

 

Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2019 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2020.

 

Ende der Sitzung: 19.00 Uhr

 

 

gez. Hermann                                                                      gez. Deutsch

Vorsitzender der                                                                 Schriftführer

Gemeindevertretung