Autorarchive: Swen Hein

Blutspendetermin 25.10.24

Blut spenden, Leben schenken und Erlebnisse gewinnen!

Blutspenderinnen und Blutspender schenken Leben. Mit der Aktion „Wir feiern das Leben“ gewinnen Lebensretter im Anschluss an ihre Blutspende mit etwas Glück Erlebniswochenenden.

Worauf warten? Das DRK bietet zahlreiche Blutspendetermine in der Region an.

 Nächster Termin:

Freitag, dem 25.10.2024

von 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr

Bürgerhaus, Jahnstr. 3

35713 Eschenburg / Eibelshausen

Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine

Leben retten & gewinnen: DRK-Blutspendedienst startet „Wir feiern das Leben“- Aktion

Das Leben ist wertvoll. Blutspender*innen retten Leben und schenken Mitmenschen Hoffnung. Diese Leistung muss gefeiert werden! Unter allen Blutspender*innen verlost das DRK im Aktionszeitraum (30.09.-29.11.2024) 10x ein Erlebniswochenende für zwei Personen im Erlebnispark Tripsdrill oder im Technikmuseum Sinsheim/Speyer sowie 500x zwei Cineplex-Kinokarten.

So geht‘s: Termin buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen:

www.blutspende.de/aktion-leben-feiern

Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutschland täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag.

Demografischer Wandel als Herausforderung: Blutspendenachwuchs benötigt!

Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Blutspende Im Moment ist die Generation der sogenannten „Babyboomer“ das Fundament für Blutspenden. Sie werden aber perspektivisch zunehmend selbst Spenden benötigen. Durch den demografischen Wandel braucht es „ein breiteres Fundament“ – also mehr junge Leute, die konsequent und regelmäßig bereit sind, Blut zu spenden, verdeutlicht Martin Oesterer, Pressesprecher DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen. Das DRK appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!

So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich trinken (2-3 Liter, alkoholfrei). Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises anmelden. Medizinischen Fragebogen ausfüllen. Mittels einer kleinen Laborkontrolle und eines ärztlichen Gesprächs wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende, die lediglich 5-10 Minuten dauert und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks.

Die Blutspende findet mit Terminreservierung statt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11.

 

Wichtiger Hinweis für alle Eschenburger Vereine

An alle Vereine in Eschenburg

Auch in diesem Jahr unterstützt die Gemeinde Eschenburg die örtlichen Vereine.

Vereine, die Jugendarbeit machen, werden besonders unterstützt. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Eschenburg, Bürgerservice, Formulare, können Sie die Anträge herunterladen.

Die Anträge müssen bis zum 31.10.2024 gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Der Wasserbeitrag war zum 15.09. fällig.

Der Wasserbeitrag 2024 sowie der neue Ergänzungsbeitrag zum Wasserbeitrag waren zum 15. September fällig. Viele Grundstückseigentümer haben nur den neuen Ergänzungsbeitrag zum Wasserbeitrag bezahlt, der alte Bescheid behält jedoch seine Gültigkeit und der Betrag ist wie gehabt zusätzlich zum neuen Ergänzungsbeitrag weiter zu bezahlen.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben wurden beide Beiträge bereits abgebucht!

Bei Überweisung geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen an.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie sich auf unserer Homepage www.gemeindewerke-eschenburg.de oder www.gemeinde-eschenburg.de herunterladen. Die Formulare liegen im Foyer des Rathauses aus. Gerne übersenden wir Ihnen auch ein Formular. Melden Sie sich einfach. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 02774 – 915 0 oder per E-Mail: info@eschenburg.de.

Die Bankverbindungen der Gemeindewerke Eschenburg:

VR Bank Lahn-Dill eG: DE55 5176 2434 0062 2700 04

Sparkasse Dillenburg: DE46 5165 0045 0000 1093 48

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Ihre Gemeindekasse Eschenburg

Bundesweiter Warntag am 12.09.24

Am 12. September 2024 ist bundesweiter Warntag

Testlauf für Notfälle jährlich am zweiten Donnerstag im September / Ernstfall wird mit Sirenen und Smartphone-Nachrichten geprobt

 Der bundesweite Warntag dient dazu, zu prüfen, wie gut die Bevölkerung im Ernstfall gewarnt und informiert werden kann. Um diesen Test im Bewusstsein der Menschen zu verankern, findet dieser jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. In diesem Jahr ist das der 12. September. Auch im Lahn-Dill-Kreis werden wieder verschiedene Wege der Warnung in allen Kommunen getestet und im Nachgang ausgewertet. „Frühzeitiges und flächendeckendes Warnen in Notfällen kann Leben retten. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, wie gut diese Warnungen funktionieren“, sagt Landrat Wolfgang Schuster.

 Auch in diesem Jahr ist für den Warntag geplant, dass die Warnmittel, die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angebunden sind, zentral durch den Bund ausgelöst werden. Dazu gehören zum Beispiel KATWARN, NINA, Werbetafeln, Rundfunk und Cell Broadcast. Zudem sollen alle Sirenen dezentral durch die hessischen Zentralen Leitstellen ausgelöst werden.

 Der Test beginnt um 11 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, Sirenen in ihren Wohnorten zu hören und Warn-Mitteilungen auf ihr Smartphone zu erhalten. Aus technischen Gründen können aber nicht alle Mobiltelefone in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen, teilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit. „Als Ergänzung zu Cell Broadcast sollte man auf eine der Warnapps, wie zum Beispiel KATWARN oder NINA, zurückgreifen und diese installieren. Helfen Sie mit, damit wir Sie im Ernstfall schnell informieren können. Denken Sie im Ernstfall auch an hilfsbedürftige Nachbarn, die eventuell nicht über ein Smartphone verfügen“, appelliert Harald Stürtz, Kreisbrandinspektor und Leiter der Abteilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Lahn-Dill-Kreises.

 Die Sirenenwarnung beginnt mit der „Warnung der Bevölkerung“, ein auf- und abschwellender Heulton über eine Minute. Zum Abschluss wird das Signal „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) über die Sirenen ausgestrahlt. In Kommunen, in denen das Auslösen des Signaltons „Warnung der Bevölkerung“ nicht möglich ist, wird der „Feueralarm“ (dreimal 15 Sekunden Dauerton mit zweimal sieben Sekunden Pause) zu hören sein. Nach der „Warnung der Bevölkerung“ sollte ab 11:45 Uhr das Signal „Entwarnung“ zu hören sein.

 Orte, in denen die Sirenen noch nicht über den Tetra-Digitalfunk angesteuert werden oder noch nicht für eine hessenweite Auslösung programmiert sind, werden durch die Zentrale Leitstelle in Wetzlar ausgelöst. Das betrifft die Kommunen Aßlar, Dillenburg, Ehringshausen, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Hohenahr, Hüttenberg, Lahnau, Siegbach und Solms.

 Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es beim BBK unter www.bit.ly/BBKwarntag

 Hinweise für die Vorsorge im Ernstfall finden Sie unter: www.bit.ly/BBKNotfallvorsorge.

 

Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung

Bekanntmachung

der Vorwegnahme der Entscheidung

(gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung )

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Verfahrensgebiet: Auf dem Löhchen“

in der Gemarkung: Hirzenhain (1279)

Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern: 1.2; 3; 4; 7; 8; 9; 10; 11; 13; 14; 15; 16; 17; 18; 19; 21; 22; 24; 25; 26; 28; 29; 30; 32; 33; 36; 37; 38; 39; 40; 41; 42; 44; 46; 48; 50; 51; 52; 53; 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 61; 62; 63; 64; 65 und 66

 

ONR Flurstück (Alt) Flurstück (Neu)
Flur Nummer Flur Nummer
1.2 1 210, 230, 239, 252, 260, 266, 277, 280, 282, 285 1 207, 209/1, 215/1, 229/1, 237/1, 239/1, 249/1, 251/1, 266/1, 275/1, 277/1, 282/1, 291/1
3 1 242    
4 1  267    
7 1 211    
8 1 246,    
9 1 275    
10 1 291    
11 1 227    
13 1 248    
14 1 218    
15 1 269, 270    
16 1 237    
17 1 286    
18 1 287    
19 1 254    
21 1 268    
22 1 225    
24 1 224    
25 1 231    
26 1 283    
28 1 249    
29 1 278    
30 1 226    
32 1 245    
33 1 217    
36 1 256, 257, 258    
37 1 273    
38 1 234    
39 1 220    
40 1 212    
41 1 272    
42 1 232    
44 1 247    
46 1 235    
48 1 240    
50 1 244    
51 1 262    
52 1 243    
53 1 229    
54 1 215    
55 1 274    
56 1 222    
57 1 223    
58 1 253    
59 1 251    
60 1 219    
61 1 209    
62 1 261    
63 1 255    
64 1 207    
65 1 216    
66 1 236    

 

Die Vorwegnahme vom 27.11.2023 ist am 27.08.2024 unanfechtbar geworden und tritt hiermit in Kraft.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grundstücksverzeichnis zum Vorwegnahmebeschluss gemäß § 76 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen (Spalte 3 des Beiblattes zum Umlegungsverzeichnis) sind fällig.

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg  (Umlegungsstelle), Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eschenburg den 05.09.2024

gez. Konrad, Bürgermeister