Autorarchive: Swen Hein

Streu und Räumpflicht

Amtliche Bekanntmachung

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen:

–    Fußweg zwischen Hauptstraße 10 und Rehgartenstraße

–    Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße 9 (Alter Friedhof)

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 32 und Hohe Straße 31 (beim Spielplatz)

–    Fußweg zwischen Hosbachstraße 18 und Obere Hosbachstraße 15

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 10 und Hohe Straße 11

  • Fußweg zwischen Berliner Straße 16 und Königsberger Straße 3
  • Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 4 und der Simmersbacher Straße 20

–    Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 6 und der Simmersbacher Straße 26

–    Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße 1 und der Straße Auf der Rütsche 30

–    Fußweg zwischen Lessingstraße 12 und der Straße Am Honigbaum 2

–    Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße 10 und Theodor-Storm-Straße

–    Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße zwischen den Hausnr. 15 und 20 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf den Grünerlen 19 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf der Rütsche 36 und Spielplatz

–    Fußwege zwischen Eiershäuser Straße 23/Eiershäuser Straße 27 und der Verlängerung der Straße Stengershof (nördlich und südlich Pfarrhaus)

OT Hirzenhain-Ort:

–    Fußwegverlängerung der Straße An der Schule durchgehend bis zur Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 36 und der Rehgasse 3 (bei der Sparkasse)

–    Fußweg zwischen Poststraße 6 und Johannesgasse 15

–    Fußweg zwischen Poststraße 12 und Johannesgasse 15

–   Fußweg zwischen Bachstraße 12 und Faulchenstraße 17

–   Fußweg zwischen Im Boden 14 und Faulchenstraße 18

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 5 und der Straße Am Köppel 13

  • Fußweg zwischen der Straße Am Köppel 12 bis Faulchenstraße 45 (Tina-Hermann-Pfad)
  • Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 44 und der Straße Am Kindergarten (bei den Kleingärten Auf dem Löhchen)

OT Hirzenhain-Bahnhof:

–    Fußweg zwischen Habichtstraße 10 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Bussardstraße 3 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Industriestraße 7 und Schelde-Lahn-Straße

OT Eiershausen:

–    Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang 13

–    Fußweg Auf’m Hof 4 zur Gasse 3

–    Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof

–    Fußweg Gasse zum Grainhof 4

–    Fußweg zwischen der Straße Auf’m Hof zum Friedhof

–    Fußweg Auf’m Hof – Dorfstraße 1 (Bushaltestelle)

–    Fußweg Auf’m Hof – Gissestraße

–    Fußweg zwischen Mühlenweg 4 und Teichstraße 4

–    Fußweg Schwarzbachstraße 24 – Gartenstraße 2

 

OT Simmersbach:

–    Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße

–    Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße 32/34 und Hornbergstraße 14

–    Fußweg zwischen Winkelstraße 8 und Feldstraße 2

OT Roth:

  • Fußweg zwischen Turmstraße 6 und Wiesenstraße 7
  • Fußweg zwischen Achenbacher Weg 3 und An den Gärten 3

OT Wissenbach:

–    Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße An der Hardt 4

–    Fußweg zwischen Am Schießrain 17 und In der Hager 12

–    Fußweg zwischen An der Hardt 18 und In der Hager 7

–    Wegverbindung zwischen Bezirksstraße 11 – Birkenweg 16 – Lindenweg 12 und Ahornweg 21

 

gez. Konrad

Bürgermeister

 

 

Information der Gemeindekasse

ABBUCHUNG VOM 03.02.2025

All diejenigen, deren Wasserabrechnung 2024 eine Gutschrift ergab und uns außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden sich zu Recht über die ungewöhnliche Abbuchung am 03.02.2025 gewundert haben.

Diese Abbuchung hätte nicht stattfinden dürfen.

Grund dafür ist, dass die Gutschriftzeilen um etwa 0,03 € höher als im Bescheid ausgewiesen bei uns eingebucht werden. Im Normalfall findet eine interne Verrechnung statt. Erst dann haben wir im System den gleichen Betrag wie auf dem jeweiligen Bescheid. Diese Verrechnung konnte wegen des zurzeit vermehrten Arbeitsaufkommens wegen der Grundsteuerreform erst deutlich später stattfinden als normal. Leider war da schon die Abbuchung durchgelaufen und konnte nicht mehr aufgehalten werden.

Bezüglich der Höhe der Gemeindeabgaben ist Ihnen kein Schaden entstanden. Die Gutschriften bei uns im System fallen durch die fehlende Verrechnung alle höher aus und werden entsprechend mit den Forderungen verrechnet.

Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Bürgern dafür, dass sie eine unnötige Transaktion auf ihrem Konto stehen haben.

Ihre Gemeindekasse Eschenburg

„Lisa“ hilft bei Entsorgungsfragen

Chatbot „Lisa“ hilft bei Entsorgungsfragen
Wer die Homepage oder die App der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) öfter nutzt, der wird sie vermutlich schon kennengelernt haben: Lisa. So heißt der Chatbot, der seit Jahresbeginn das Serviceteam des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebes bei der Beantwortung gängiger Entsorgungsfragen unterstützt.
Lisa gibt Auskunft über Abfuhrtermine, Standorte und Öffnungszeiten oder hilft bei Fragen der Abfalltrennung. Wo kann man Elektrogeräte abgeben? Wann kommt das Schadstoffmobil? Wie melde ich Sperrabfall an? Der Bürger tippt eine Frage ein, und Lisa liefert die Antwort oder leitet zur gewünschten Information weiter. Dinge, die der Chatbot (noch) nicht weiß, werden geprüft und die Information bei Bedarf ergänzt. Denn wie im echten Leben, lernt auch Chatbot Lisa ständig dazu.
Der Chatbot ist erreichbar auf www.awld.de oder in der Abfall-App der AWLD.

Hinweis zum neuen Grundsteuerbescheid

Die neue Grundsteuer ab 2025

Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt berechnet und erstmals über eine digitale Schnittstelle an das Rechenzentrum der Gemeinde Eschenburg übermittelt.

Vom Finanzamt haben Sie einen Bescheid mit dem neuen Grundsteuermessbetrag erhalten. Bitte gleichen Sie den neuen Grundsteuermessbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Eschenburg für 2025 ab.

Stimmt dieser nicht überein, dann senden Sie uns bitte den Bescheid des Finanzamtes, unter Angabe des Kassenzeichens, per E-Mail an grundbesitzabgaben@eschenburg.de zu.

Auch wenn Sie Einspruch gegen die Berechnung beim Finanzamt eingelegt haben, ist der Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Eschenburg gültig und zu zahlen.

Zu viel gezahlte Steuern erstatten wir, nach der Korrektur vom Finanzamt,  an Sie zurück.

Ihre Finanzabteilung der Gemeinde Eschenburg

Blutspende am 10.01.2025

Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt

Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver Emailletasse.

Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständlich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt.  Allein in Baden-Württemberg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspenden, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können.

Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blutspende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betroffen sind. Wenn man selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensrettende Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spende dafür, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten.

Das DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Region an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel können die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetrieb wieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blutspende ausfallen.

Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspende vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entstehen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleichermaßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen.

Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 17.01.2025 eine exklusive Emailletasse im DRK-Design.

Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspender*in werden!

Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11.

 

NÄCHSTER TERMIN in 35713 Eschenburg / Eibelshausen

Freitag, dem 10.01.2025

von 15:45 Uhr bis 20:00 Uhr

Bürgerhaus, Jahnstr. 3

Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine

Wichtige Presseinfo Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Bitte keine zerschlissenen oder verdreckten
Textilien in die Altkleidercontainer werfen!

Die EU-weite Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle zum 01.01.2025 soll dazu führen, dass mehr Textilien wiederverwendet oder recycelt werden können. Allerdings führt sie auch zu Verunsicherungen. Bei der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) fragen Bürger vermehrt nach, ob künftig auch verschmutzte und zerrissene Textilien in die Altkleidercontainer geworfen werden sollen, wie vereinzelt berichtet. Die AWLD stellt klar, dass stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollten, um die Qualität der Altkleidersammlung nicht zu gefährden.
Im Lahn-Dill-Kreis haben sowohl die DRK-Kreisverbände Wetzlar und Dillenburg als auch der Malteser Hilfsdienst in Kooperation mit der Abfallwirtschaft Lahn-Dill Altkleidercontainer aufgestellt. Kreisweit gibt es knapp 300 Stück. Diese sind weiterhin für saubere, gut wiederverwertbare Textilien zu nutzen. Besonders gute Kleidungsstücke können auch direkt in den Kleiderläden der caritativen Verbände abgegeben werden.

Abfallkalender 2025 sind online

Abfallkalender 2025 sind online
Auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (www.awld.de) und in der AWLD-App sind die Abfuhrtermine für das Jahr 2025 seit kurzem abrufbar. Und wie üblich sind dabei auch wieder Terminerinnerungen per E-Mail oder direkt auf das Smartphone möglich.
Außerdem hat die Verteilung der gedruckten Abfallkalender durch die Deutsche Post begonnen. Wie gewohnt finden sich auf dem Plan alle Abfuhrtermine für die graue, braune und blaue Tonne sowie für die Gelbe Tonne. Außerdem sind die Standorte und Termine des Schadstoffmobiles aufgeführt. Wichtige Telefonnummern und Adressen sowie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe machen den Kalender komplett.