Autorarchive: Swen Hein

Bundesweiter Warntag am 12.09.24

Am 12. September 2024 ist bundesweiter Warntag

Testlauf für Notfälle jährlich am zweiten Donnerstag im September / Ernstfall wird mit Sirenen und Smartphone-Nachrichten geprobt

 Der bundesweite Warntag dient dazu, zu prüfen, wie gut die Bevölkerung im Ernstfall gewarnt und informiert werden kann. Um diesen Test im Bewusstsein der Menschen zu verankern, findet dieser jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. In diesem Jahr ist das der 12. September. Auch im Lahn-Dill-Kreis werden wieder verschiedene Wege der Warnung in allen Kommunen getestet und im Nachgang ausgewertet. „Frühzeitiges und flächendeckendes Warnen in Notfällen kann Leben retten. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, wie gut diese Warnungen funktionieren“, sagt Landrat Wolfgang Schuster.

 Auch in diesem Jahr ist für den Warntag geplant, dass die Warnmittel, die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angebunden sind, zentral durch den Bund ausgelöst werden. Dazu gehören zum Beispiel KATWARN, NINA, Werbetafeln, Rundfunk und Cell Broadcast. Zudem sollen alle Sirenen dezentral durch die hessischen Zentralen Leitstellen ausgelöst werden.

 Der Test beginnt um 11 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, Sirenen in ihren Wohnorten zu hören und Warn-Mitteilungen auf ihr Smartphone zu erhalten. Aus technischen Gründen können aber nicht alle Mobiltelefone in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen, teilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit. „Als Ergänzung zu Cell Broadcast sollte man auf eine der Warnapps, wie zum Beispiel KATWARN oder NINA, zurückgreifen und diese installieren. Helfen Sie mit, damit wir Sie im Ernstfall schnell informieren können. Denken Sie im Ernstfall auch an hilfsbedürftige Nachbarn, die eventuell nicht über ein Smartphone verfügen“, appelliert Harald Stürtz, Kreisbrandinspektor und Leiter der Abteilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Lahn-Dill-Kreises.

 Die Sirenenwarnung beginnt mit der „Warnung der Bevölkerung“, ein auf- und abschwellender Heulton über eine Minute. Zum Abschluss wird das Signal „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) über die Sirenen ausgestrahlt. In Kommunen, in denen das Auslösen des Signaltons „Warnung der Bevölkerung“ nicht möglich ist, wird der „Feueralarm“ (dreimal 15 Sekunden Dauerton mit zweimal sieben Sekunden Pause) zu hören sein. Nach der „Warnung der Bevölkerung“ sollte ab 11:45 Uhr das Signal „Entwarnung“ zu hören sein.

 Orte, in denen die Sirenen noch nicht über den Tetra-Digitalfunk angesteuert werden oder noch nicht für eine hessenweite Auslösung programmiert sind, werden durch die Zentrale Leitstelle in Wetzlar ausgelöst. Das betrifft die Kommunen Aßlar, Dillenburg, Ehringshausen, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Hohenahr, Hüttenberg, Lahnau, Siegbach und Solms.

 Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es beim BBK unter www.bit.ly/BBKwarntag

 Hinweise für die Vorsorge im Ernstfall finden Sie unter: www.bit.ly/BBKNotfallvorsorge.

 

Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung

Bekanntmachung

der Vorwegnahme der Entscheidung

(gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung )

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Verfahrensgebiet: Auf dem Löhchen“

in der Gemarkung: Hirzenhain (1279)

Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern: 1.2; 3; 4; 7; 8; 9; 10; 11; 13; 14; 15; 16; 17; 18; 19; 21; 22; 24; 25; 26; 28; 29; 30; 32; 33; 36; 37; 38; 39; 40; 41; 42; 44; 46; 48; 50; 51; 52; 53; 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 61; 62; 63; 64; 65 und 66

 

ONR Flurstück (Alt) Flurstück (Neu)
Flur Nummer Flur Nummer
1.2 1 210, 230, 239, 252, 260, 266, 277, 280, 282, 285 1 207, 209/1, 215/1, 229/1, 237/1, 239/1, 249/1, 251/1, 266/1, 275/1, 277/1, 282/1, 291/1
3 1 242    
4 1  267    
7 1 211    
8 1 246,    
9 1 275    
10 1 291    
11 1 227    
13 1 248    
14 1 218    
15 1 269, 270    
16 1 237    
17 1 286    
18 1 287    
19 1 254    
21 1 268    
22 1 225    
24 1 224    
25 1 231    
26 1 283    
28 1 249    
29 1 278    
30 1 226    
32 1 245    
33 1 217    
36 1 256, 257, 258    
37 1 273    
38 1 234    
39 1 220    
40 1 212    
41 1 272    
42 1 232    
44 1 247    
46 1 235    
48 1 240    
50 1 244    
51 1 262    
52 1 243    
53 1 229    
54 1 215    
55 1 274    
56 1 222    
57 1 223    
58 1 253    
59 1 251    
60 1 219    
61 1 209    
62 1 261    
63 1 255    
64 1 207    
65 1 216    
66 1 236    

 

Die Vorwegnahme vom 27.11.2023 ist am 27.08.2024 unanfechtbar geworden und tritt hiermit in Kraft.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grundstücksverzeichnis zum Vorwegnahmebeschluss gemäß § 76 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen (Spalte 3 des Beiblattes zum Umlegungsverzeichnis) sind fällig.

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg  (Umlegungsstelle), Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eschenburg den 05.09.2024

gez. Konrad, Bürgermeister

Gemeindemediothek in den Sommerferien geöffnet

Damit in den Sommerferien keine Langeweile aufkommt, ist die Gemeindemediothek zu den gewohnten Öffnungszeiten

Montags            von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstags   von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

und                       von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

geöffnet.

Ein besonderer Dank den Verantwortlichen des Kleiderbörsenteams „2 Jahreszeiten“,

die die Gemeindebücherei mit einem Gutschein bedacht haben

Landrats-Stichwahl am 30.06.24 – Briefwahlunterlagen am Samstag abholen

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Am 30.06.2024 findet die Stichwahl für den Landrat des Lahn-Dill-Kreises statt.

Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, sich an dieser Wahl zu beteiligen. Eine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie nicht mehr. Es gilt die Wahlbenachrichtigung, die Sie für die Europa- und Landratswahl am 09.06.2024 erhalten haben. Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen, können Sie trotzdem wählen. Bitte bringen Sie für die Wahl Ihren Personalausweis mit.

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Briefwahl beantragen am Samstag (29. Juni) von 11 bis 12 Uhr im Rathaus (Raum 1.01).