Alle Infos gibts hier:
Stadtradeln vom 03.05.-23.05.2026
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09.05.26 – Stadtradeln Sternfahrt zum Dutenhofener See
Im Zuge der Aktion Stadtradeln laden die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen und Marburg-Biedenkopf am 09.05.26 zu einer Sternfahrt an den Dutenhofener See ein.
Gemeinsam mit dem ADFC, den Nahmobilitätskoordinationen der Kreise, sowie Persönlichkeiten aus der Politik wird in den Städten Haiger, Weilburg, Gießen und Marburg am Vormittag gestartet.
Die Tour „Von Haiger nach Wetzlar-Dutenhofen“ führt entlang des Dilltalradweges bis zur alten Lahnbrücke in Wetzlar. Gemeinsam mit der Radgruppe aus Limburg-Weilburg geht es von dort aus weiter über den Lahnradweg Richtung Dutenhofener See.
Die Tour endet in der dortigen Gaststätte „Zum Anker“. Essen und Getränke können Vorort im Biergarten und Kiosk am See auf eigene Rechnung konsumiert werden.
Zeitplan und Abfahrtspunkte:
09:00 Uhr – Startpunkt: Marktplatz am Brunnen, Haiger
09:30 Uhr – Wilhelmsplatz, Dillenburg
10:00 Uhr – Marktplatz, Herborn
11:00 Uhr – Volkshalle, Ehringshausen
12:00 Uhr – Alte Lahnbrücke, Wetzlar
13:00 Uhr – Endpunkt: Dutenhofener See
Durchschnittstempo: 15 km/h
Aufgrund von Wartungsarbeiten, muss die Gemeindemediothek am 02.04.2026 leider geschlossen bleiben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sicher unterwegs auf zwei Rädern:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club lädt zum
Fahrradsicherheitstraining nach Eibelshausen ein
Am Samstag, 18. April 2026 ab 10 Uhr bietet der ADFC Dill e.V. ein Fahrradsicherheitstraining an. Die Veranstaltung findet auf dem Parkplatz am Marktplatz in Eibelshausen statt.
Bei diesem Training werden praktische Tipps zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt. Zudem wird die neue Fahrrad-Servicestelle vorgestellt. Interessierte können sich außerdem an der Info-Box des ADFC über weitere Angebote und Aktivitäten informieren.
Die Teilnahme ist für alle Interessierten offen – wir freuen uns auf Sie!
Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.
Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und zu bestreuen.
Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.
Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.
Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.
Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:
OT Eibelshausen
– Fußweg zwischen Hauptstraße 10 und Rehgartenstraße
– Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße 9 (Alter Friedhof)
– Fußweg zwischen Baumgartenstraße 32 und Hohe Straße 31 (beim Spielplatz)
– Fußweg zwischen Hosbachstraße 18 und Obere Hosbachstraße 15
– Fußweg zwischen Baumgartenstraße 10 und Hohe Straße 11
– Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 6 und der Simmersbacher Straße 26
– Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße 1 und der Straße Auf der Rütsche 30
– Fußweg zwischen Lessingstraße 12 und der Straße Am Honigbaum 2
– Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße 10 und Theodor-Storm-Straße
– Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße zwischen den Hausnr. 15 und 20 und Feldweg
– Fußwegverbindung Auf den Grünerlen 19 und Feldweg
– Fußwegverbindung Auf der Rütsche 36 und Spielplatz
– Fußwege zwischen Eiershäuser Straße 23/Eiershäuser Straße 27 und der Verlängerung der Straße Stengershof (nördlich und südlich Pfarrhaus)
OT Hirzenhain-Ort
– Fußwegverlängerung der Straße An der Schule durchgehend bis zur Rehgasse
– Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse
– Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 36 und der Rehgasse 3 (bei der Sparkasse)
– Fußweg zwischen Poststraße 6 und Johannesgasse 15
– Fußweg zwischen Poststraße 12 und Johannesgasse 15
– Fußweg zwischen Bachstraße 12 und Faulchenstraße 17
– Fußweg zwischen Im Boden 14 und Faulchenstraße 18
– Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 5 und der Straße Am Köppel 13
OT Hirzenhain-Bahnhof
– Fußweg zwischen Habichtstraße 10 und Spiel-/Bolzplatz
– Fußweg zwischen Bussardstraße 3 und Spiel-/Bolzplatz
– Fußweg zwischen Industriestraße 7 und Schelde-Lahn-Straße
OT Eiershausen
– Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang 13
– Fußweg Auf’m Hof 4 zur Gasse 3
– Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof
– Fußweg Gasse zum Grainhof 4
– Fußweg zwischen der Straße Auf’m Hof zum Friedhof
– Fußweg Auf’m Hof – Dorfstraße 1
Busshaltestelle
– Fußweg Auf’m Hof – Gissestraße
– Fußweg zwischen Mühlenweg 4 und Teichstraße 4
– Fußweg Schwarzbachstraße 24 – Gartenstraße 2
OT Simmersbach
– Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße
– Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße 32/34 und Hornbergstraße 14
– Fußweg zwischen Winkelstraße 8 und Feldstraße 2
OT Roth
OT Wissenbach
– Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße An der Hardt 4
– Fußweg zwischen Am Schießrain 17 und In der Hager 12
– Fußweg zwischen An der Hardt 18 und In der Hager 7
– Wegverbindung zwischen Bezirksstraße 11 – Birkenweg 16 – Lindenweg 12 und Ahornweg 21
gez. Konrad
Bürgermeister
Coming Soon: Die neue Onleihe 3!
Am 11. Februar stellen wir auf eine neue Version der Onleihe um. Aufgrund der Migrationsarbeiten wird die Onleihe an diesem Tag ab ca. 9 Uhr nicht erreichbar sein.
Anschließend benötigen Sie auf dem Handy und Tablet eine neue App. Weitere Infos finden Sie hier.
| Das Rathaus ist in der Zeit vom 29.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen.
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt Für das Einwohnermeldeamt ist in dringenden Fällen ein telefonischer Notdienst eingerichtet, der am 29. und 30.12.2025 jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-225 zu erreichen ist. Am 02.01.2026 ist das Einwohnermeldeamt geschlossen. Das Standesamt ist in dringenden Fällen am 29.12. – 30.12.2025 und am 02.01.2026 jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-221 zu erreichen. Ab Montag, den 05.01.2026 ist das Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Öffnungszeiten Abgabe der Wahlunterlagen Für die Abgabe der Wahlunterlagen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02774 915-303. |
Die Gemeindebücherei bleibt in der Zeit vom
18.12.2025 – 06.01.2026 geschlossen.
Ab dem 07.01.2026 sind wir wieder für euch da.
An alle Vereine, Kirchen und christliche Gemeinschaften in Eschenburg – Abgabe Texte Wochenzeitung
Zum diesjährigen Jahreswechsel hat der Linus-Wittich-Verlag drei Vorverlegungswochen, beginnend mit der Ausgabe 49 bis zur Ausgabe 51. Dies bedeutet, dass die Texte für die
Ausgabe 51
bis spätestens Donnerstag, den 11.12.2025, 8:00 Uhr
beim Linus-Wittich-Verlag eingereicht werden müssen.
Bitte geben Sie nach Möglichkeit Ihre Texte schon am Tag vor dem Redaktionsschluss ab.
Die letzte Ausgabe der Wochenzeitung in 2025 wird eine Doppelausgabe KW 51/52 und die erste Ausgabe in 2026 eine Doppelausgabe KW 01/02 sein.
Die Termine für die 52. und die 1. Kalenderwoche sind daher schon für die Ausgabe 51 einzureichen, da die Doppelausgabe des alten Jahres in der Woche 51 und die Doppelausgabe des neuen Jahres erst in der Woche 2/2026 erscheinen wird.