Autorarchive: Swen Hein

Landesweiter Warntag am 13.03.25 um 10:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz kurzfristig einen

landesweiten Warntag für den 13. März 2025 um 10:15 Uhr terminiert hat.

Diese Funktionsprüfung findet tagesgleich mit den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen statt.

Es erfolgt die Auslösung der Tetra-Sirenen mit der „Warnung der Bevölkerung“, analoge Sirenen mit dem Feueralarm, sofern diese umgerüstet sind auch mit der „Warnung der Bevölkerung“.

Zusätzlich wird Cell-Broadcast und Mowas (Ansteuerung der Warn-Apps) zentral durch die Leitstelle Kassel ausgelöst.

Eine Entwarnung erfolgt um 10:45 Uhr über die Tetra-Sirenen und über Mowas.

 

Heute ist die Bundestagswahl – Stimmen abgegeben bis 18 Uhr – Briefwahl noch möglich

Logo WahlenDie Unterlagen für Briefwahl können noch am heitigen Sonntagin der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr im Rathaus (Sitzungszimmer 1.01) abgeholt werden und bis 18 Uhr dort eintreffen.

Danach empfehlen wir Ihnen dringend, die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten (direkt an der Haustüre) einzuwerfen. Dieser wird auch am Wahlsonntag geleert.

Vorzulegen ist die Wahlbenachrichtigung, die auf der Rückseite unbedingt vom Antragsteller auszufüllen ist, sowie eine Vollmacht für den Abholer. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine formlose Vollmacht für den Abholer vorzulegen.

In den Wahllokalen kann man bis 18 Uhr wählen. Auch dort die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis mitbringen.

Ihre Gemeindeverwaltung Eschenburg

Streu und Räumpflicht

Amtliche Bekanntmachung

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen:

–    Fußweg zwischen Hauptstraße 10 und Rehgartenstraße

–    Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße 9 (Alter Friedhof)

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 32 und Hohe Straße 31 (beim Spielplatz)

–    Fußweg zwischen Hosbachstraße 18 und Obere Hosbachstraße 15

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 10 und Hohe Straße 11

  • Fußweg zwischen Berliner Straße 16 und Königsberger Straße 3
  • Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 4 und der Simmersbacher Straße 20

–    Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 6 und der Simmersbacher Straße 26

–    Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße 1 und der Straße Auf der Rütsche 30

–    Fußweg zwischen Lessingstraße 12 und der Straße Am Honigbaum 2

–    Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße 10 und Theodor-Storm-Straße

–    Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße zwischen den Hausnr. 15 und 20 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf den Grünerlen 19 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf der Rütsche 36 und Spielplatz

–    Fußwege zwischen Eiershäuser Straße 23/Eiershäuser Straße 27 und der Verlängerung der Straße Stengershof (nördlich und südlich Pfarrhaus)

OT Hirzenhain-Ort:

–    Fußwegverlängerung der Straße An der Schule durchgehend bis zur Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 36 und der Rehgasse 3 (bei der Sparkasse)

–    Fußweg zwischen Poststraße 6 und Johannesgasse 15

–    Fußweg zwischen Poststraße 12 und Johannesgasse 15

–   Fußweg zwischen Bachstraße 12 und Faulchenstraße 17

–   Fußweg zwischen Im Boden 14 und Faulchenstraße 18

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 5 und der Straße Am Köppel 13

  • Fußweg zwischen der Straße Am Köppel 12 bis Faulchenstraße 45 (Tina-Hermann-Pfad)
  • Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 44 und der Straße Am Kindergarten (bei den Kleingärten Auf dem Löhchen)

OT Hirzenhain-Bahnhof:

–    Fußweg zwischen Habichtstraße 10 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Bussardstraße 3 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Industriestraße 7 und Schelde-Lahn-Straße

OT Eiershausen:

–    Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang 13

–    Fußweg Auf’m Hof 4 zur Gasse 3

–    Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof

–    Fußweg Gasse zum Grainhof 4

–    Fußweg zwischen der Straße Auf’m Hof zum Friedhof

–    Fußweg Auf’m Hof – Dorfstraße 1 (Bushaltestelle)

–    Fußweg Auf’m Hof – Gissestraße

–    Fußweg zwischen Mühlenweg 4 und Teichstraße 4

–    Fußweg Schwarzbachstraße 24 – Gartenstraße 2

 

OT Simmersbach:

–    Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße

–    Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße 32/34 und Hornbergstraße 14

–    Fußweg zwischen Winkelstraße 8 und Feldstraße 2

OT Roth:

  • Fußweg zwischen Turmstraße 6 und Wiesenstraße 7
  • Fußweg zwischen Achenbacher Weg 3 und An den Gärten 3

OT Wissenbach:

–    Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße An der Hardt 4

–    Fußweg zwischen Am Schießrain 17 und In der Hager 12

–    Fußweg zwischen An der Hardt 18 und In der Hager 7

–    Wegverbindung zwischen Bezirksstraße 11 – Birkenweg 16 – Lindenweg 12 und Ahornweg 21

 

gez. Konrad

Bürgermeister

 

 

Information der Gemeindekasse

ABBUCHUNG VOM 03.02.2025

All diejenigen, deren Wasserabrechnung 2024 eine Gutschrift ergab und uns außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden sich zu Recht über die ungewöhnliche Abbuchung am 03.02.2025 gewundert haben.

Diese Abbuchung hätte nicht stattfinden dürfen.

Grund dafür ist, dass die Gutschriftzeilen um etwa 0,03 € höher als im Bescheid ausgewiesen bei uns eingebucht werden. Im Normalfall findet eine interne Verrechnung statt. Erst dann haben wir im System den gleichen Betrag wie auf dem jeweiligen Bescheid. Diese Verrechnung konnte wegen des zurzeit vermehrten Arbeitsaufkommens wegen der Grundsteuerreform erst deutlich später stattfinden als normal. Leider war da schon die Abbuchung durchgelaufen und konnte nicht mehr aufgehalten werden.

Bezüglich der Höhe der Gemeindeabgaben ist Ihnen kein Schaden entstanden. Die Gutschriften bei uns im System fallen durch die fehlende Verrechnung alle höher aus und werden entsprechend mit den Forderungen verrechnet.

Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Bürgern dafür, dass sie eine unnötige Transaktion auf ihrem Konto stehen haben.

Ihre Gemeindekasse Eschenburg