Autorarchive: Swen Hein

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Amtliche Bekanntmachung

Schneeräumungs- und Streupflicht (Winterdienst)

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber fordern bei Verletzungen von Fußgängern, die durch Unfälle bei Schnee- und Eisglätte verursacht wurden, Schadenersatz von denen, die zur Schneeräumung und Streuung verpflichtet sind. Deshalb weisen wir hiermit wiederholt auf die Schneeräumungs- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach der für die Gemeinde Eschenburg gültigen Satzung sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher verpflichtet, bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Gehwege (Bürgersteige), Überwege (besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen in Verlängerung der Gehwege), Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und  zu bestreuen.

Sonderfall: In dem Teilstück der Bachstraße im OT Hirzenhain-Ort, das als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 StVO „Spielende Kinder“ beschildert und in dem kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Straßenfläche ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die beidseitigen Anlieger in jährlichem Wechsel zum Winterdienst verpflichtet, und zwar in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger an der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite.

Des Weiteren sind die in den Gehwegen befindlichen Vorrichtungen zur Brandbekämpfung (Wasserabsperrschieber- und Hydrantenkappen) von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Tauwetter müssen die Abflussrinnen von Schnee freigehalten werden.

Besonderer Hinweis: Für Fußwegeverbindungen obliegt der Winterdienst der Gemeinde. Nach der Rechtsprechung ist die Räum- und Streupflicht jedoch nur auf „verkehrswichtigen sowie unentbehrlichen“ Fußgängerwegen durchzuführen. Beispielsweise sind die nachstehend aufgeführten Fußgängerwege und –treppen nicht als verkehrswichtig bzw. unentbehrlich eingestuft, so dass hier die Räum- und Streupflicht entfällt:

OT Eibelshausen

–    Fußweg zwischen Hauptstraße 10 und Rehgartenstraße

–    Fußweg zwischen Rehgartenstraße und Baumgartenstraße 9 (Alter Friedhof)

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 32 und Hohe Straße 31 (beim Spielplatz)

–    Fußweg zwischen Hosbachstraße 18 und Obere Hosbachstraße 15

–    Fußweg zwischen Baumgartenstraße 10 und Hohe Straße 11

  • Fußweg zwischen Berliner Straße 16 und Königsberger Straße 3
  • Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 4 und der Simmersbacher Straße 20

–    Wegeverbindung zwischen der Straße An der Bahn 6 und der Simmersbacher Straße 26

–    Fußweg zwischen der Heinrich-Heine-Straße 1 und der Straße Auf der Rütsche 30

–    Fußweg zwischen Lessingstraße 12 und der Straße Am Honigbaum 2

–    Fußwegverbindung Hermann-Löns-Straße 10 und Theodor-Storm-Straße

–    Fußwegverbindung Heinrich-Heine-Straße zwischen den Hausnr. 15 und 20 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf den Grünerlen 19 und Feldweg

–    Fußwegverbindung Auf der Rütsche 36 und Spielplatz

–    Fußwege zwischen Eiershäuser Straße 23/Eiershäuser Straße 27 und der Verlängerung der Straße                              Stengershof (nördlich und südlich Pfarrhaus)

OT Hirzenhain-Ort

–    Fußwegverlängerung der Straße An der Schule durchgehend bis zur Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hofstraße und Rehgasse

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 36 und der Rehgasse 3 (bei der Sparkasse)

–    Fußweg zwischen Poststraße 6 und Johannesgasse 15

–    Fußweg zwischen Poststraße 12 und Johannesgasse 15

–   Fußweg zwischen Bachstraße 12 und Faulchenstraße 17

–   Fußweg zwischen Im Boden 14 und Faulchenstraße 18

–    Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 5 und der Straße Am Köppel 13

  • Fußweg zwischen der Straße Am Köppel 12 bis Faulchenstraße 45 (Tina-Hermann-Pfad)
  • Fußweg zwischen Hirzenhainer Straße 44 und der Straße Am Kindergarten (bei den Kleingärten Auf dem Löhchen)

OT Hirzenhain-Bahnhof

–    Fußweg zwischen Habichtstraße 10 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Bussardstraße 3 und Spiel-/Bolzplatz

–    Fußweg zwischen Industriestraße 7 und Schelde-Lahn-Straße

OT Eiershausen

–    Fußweg zwischen der Schwarzbachstraße und Sonnenhang 13

–    Fußweg Auf’m Hof 4 zur Gasse 3

–    Fußweg von der Gasse bis zum Friedhof

–    Fußweg Gasse zum Grainhof 4

–    Fußweg zwischen der Straße Auf’m Hof zum Friedhof

–    Fußweg Auf’m Hof – Dorfstraße 1

Busshaltestelle

–    Fußweg Auf’m Hof – Gissestraße

–    Fußweg zwischen Mühlenweg 4 und Teichstraße 4

–    Fußweg Schwarzbachstraße 24 – Gartenstraße 2

OT Simmersbach

–    Treppe Biedenkopfer Straße – Lange Lenzstraße

–    Fußweg (Postweg) zwischen Biedenkopfer Straße 32/34 und Hornbergstraße 14

–    Fußweg zwischen Winkelstraße 8 und Feldstraße 2

OT Roth

  • Fußweg zwischen Turmstraße 6 und Wiesenstraße 7
  • Fußweg zwischen Achenbacher Weg 3 und An den Gärten 3

OT Wissenbach

–    Fußweg zwischen Forsthausstraße und der Straße An der Hardt 4

–    Fußweg zwischen Am Schießrain 17 und In der Hager 12

–    Fußweg zwischen An der Hardt 18 und In der Hager 7

–    Wegverbindung zwischen Bezirksstraße 11 – Birkenweg 16 – Lindenweg 12 und Ahornweg 21

 

gez. Konrad

Bürgermeister

Rathaus geschlossen

Das Rathaus ist in der Zeit vom 29.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen.

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt

Für das Einwohnermeldeamt ist in dringenden Fällen ein telefonischer Notdienst eingerichtet, der am 29. und 30.12.2025 jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-225 zu erreichen ist.

Am 02.01.2026 ist das Einwohnermeldeamt geschlossen.

Das Standesamt ist in dringenden Fällen am 29.12. – 30.12.2025 und am 02.01.2026 jeweils in der Zeit von

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-221 zu erreichen.

Ab Montag, den 05.01.2026 ist das Rathaus wieder zu den

gewohnten Zeiten geöffnet.

Öffnungszeiten Abgabe der Wahlunterlagen

Für die Abgabe der Wahlunterlagen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02774 915-303.

Abgabe der Texte für die Wochenzeitung

An alle Vereine, Kirchen und christliche Gemeinschaften in Eschenburg – Abgabe Texte Wochenzeitung

Zum diesjährigen Jahreswechsel hat der Linus-Wittich-Verlag drei Vorverlegungswochen, beginnend mit der Ausgabe 49 bis zur Ausgabe 51. Dies bedeutet, dass die Texte für die

Ausgabe 51

bis spätestens Donnerstag, den 11.12.2025, 8:00 Uhr

beim Linus-Wittich-Verlag eingereicht werden müssen.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit Ihre Texte schon am Tag vor dem Redaktionsschluss ab.

Die letzte Ausgabe der Wochenzeitung in 2025 wird eine Doppelausgabe KW 51/52 und die erste Ausgabe in 2026 eine Doppelausgabe KW 01/02 sein.

Die Termine für die 52. und die 1. Kalenderwoche sind daher schon für die Ausgabe 51 einzureichen, da die Doppelausgabe des alten Jahres in der Woche 51 und die Doppelausgabe des neuen Jahres erst in der Woche 2/2026 erscheinen wird.

L3043 zwischen Eiershausen und Hirzenhain ab 03.11 zeitweise voll gesperrt

Hessen Mobil – Straßen- und VerkehrsmanagementL 3043: Gehölzarbeiten zwischen Eschenburg-Eiershausen und Eschenburg-Hirzenhain
Vollsperrungen in der kommenden Woche tagsüber

Wegen kurzfristig erforderlichen Gehölzarbeiten muss die Landesstraße 3043 zwischen Eschenburg-Eiershausen und Eschenburg-Hirzenhain in der kommenden Woche voll gesperrt werden. Die Sperrung gilt von Montag, 03. November, bis Freitag, 7. November, jeweils in der Zeit von etwa 8 Uhr morgens bis etwa 16 Uhr nachmittags. Außerhalb der Arbeitszeiten wird die Sperrung aufgehoben. Für die Zeit der Arbeiten wird der Verkehr ab Eiershausen über die Bundesstraße 253 sowie die Kreisstraßen 6, 63, 64 und 31 über Simmersbach umgeleitet. In der Gegenrichtung gilt die Umleitung entsprechend umgekehrt

Zusammenfassung Lärmaktionsplan 4. Runde

Zusammenfassung des Lärmaktionsplan der 4. Runde

Seit dem 28.10.2024 ist der Lärmaktionsplan der 4. Runde für den Regierungsbezirk Gießen veröffentlicht und in Kraft.

Die Ergebnisse der 4. Runde der Lärmaktionsplanung sind in einer Broschüre dargestellt und zusammengefasst.

Diese Broschüre fasst die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung zusammen und stellt die geplanten sowie bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, mit den aufgezeigten Maßnahmen die Lärmbelastung zu verringern und die Lebensqualität weiter zu verbessern.

Die Broschüre steht ab sofort hier zum Download  zur Verfügung und kann bei Bedarf auch in gedruckter Form im Rathaus eingesehen werden.