Niederschrift über die 32. Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 27.08.2020, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

 

1.

Eröffnung und Begrüßung

 

Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Dr. Paul Cyris, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 anwesenden Mitgliedern fest. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Zur Tagesordnung wird der Antrag gestellt, den TOP 7 von der Tagesordnung abzusetzen. Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

2.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

 

 

2.1

Neukalkulation der Gebührensätze in der Trinkwasserversorgung 2021/2022

 

 

 

Die Betriebskommission hat in der Sitzung vom 05. Oktober 2017 beschlossen, für die Jahre 2021/2022 die Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung neu kalkulieren zu lassen. Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze mit Datum 05.05.2020 vorgelegt. Als Ergebnis der Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende

 

A – Verbrauchsgebühr

Bestand Neukalkulation Neukalkulation Mittelwert – neu Abweichung
2019/2020 2021 2022 2021/2022 2019/2020 zu 2019/2022
Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto
€/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³
1,85 € 1,98 € 2,01 € 2,15 € 2,11 € 2,26 € 2,06 € 2,20 € +0,21 € +0,22 €

 

B – Grundgebühr

Nenngröße Bestand Neukalkulation-Mittel Abweichung
der Wasserzähler 2019/2020 2021/2022 2019/2020 zu 21/22
Größe Anzahl Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto
Stück €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³
Q3 – 2,5 m³ 3.500 4,17 € 4,46 € 4,05 € 4,33 € – 0,12 € – 0,13 €
Q3 – 6 m³ 12 7,22 € 7,73 € 11,69 € 12,51 € + 4,47 € + 4,78 €
Q3 – 10 m³ 15 8,10 € 8,67 € 16,36 € 17,51 € + 8,26 € + 8,84 €
Q3 – 16 m³ 6 12,44 € 13,31 € 38,83 € 41,55 € + 26,39 € + 28,24 €
DN 80 2 16,36 € 17,51 € 92,92 € 99,42 € + 76,56 € + 81,91 €
DN 100 2 23,24 € 24,87 € 145,80 € 156,01 € + 122,56 € + 131,14 €

 

Das Rechtsanwaltsbüro Rösch empfiehlt, die ermittelten Gebührensätze in die gemeindliche Trinkwasserversorgungssatzung aufzunehmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird darüber informiert, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2020 über die Neufassung der Wasserversorgungssatzung ab dem 01.01.2021 beschlossen wird. Diese Satzung enthält die Festsetzungen gemäß der Vorlage zu Punkt 2.1 und 2.2 sowie die im letzten Jahr beschlossenen Änderungen der Tarife des Schaffensbeitrages und des Ergänzungsbeitrages.

 

Des Weiteren ist eine Änderungssatzung zum 01.01.2020 zu beschließen. Diese ändert die Gebührensätze für den Wasserbezug und die Grundgebühr dahingehend, dass für das Jahr 2020 der Mehrwertsteuersatz in der Wasserversorgung 5 % beträgt.

 

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die kalkulierten Gebührensätze für die

 

A – Verbrauchsgebühr von 2,06 € pro m³ zzgl. Umsatzsteuer = 2,20 € pro m³ (brutto)

 

B – Grundgebühr je Wasserzähler und Monat

 

Zähler Gebühr netto Gebühr

inkl. Umsatzsteuer

Nenngröße Q3 2,5 m³ 4,05 € 4,33 €
Nenngröße Q3 6,0 m³ 11,69 € 12,51 €
Nenngröße Q3 10,0 m³ 16,36 € 17,51 €
Nenngröße Q3 16,0 m³ 38,83 € 41,55 €
FlowlQ 3100 DN 80 92,92 € 99,42 €
FlowlQ 3100 DN 100 145,80 € 156,01 €

 

ab dem 01.01.2021 in die Wasserversorgungssatzung zu übernehmen.

 

Für 2020 ist eine Änderungssatzung zu erlassen, die die bisherigen Gebühren mit einem Bruttobetrag inkl. 5 % ausweist.

 

A – Verbrauchsgebühr von 1,85 € pro m³ zzgl. Umsatzsteuer = 1,94 € pro m³ (brutto)

 

B – Grundgebühr je Wasserzähler und Monat

Zähler Gebühr netto Gebühr

inkl. Umsatzsteuer

Nenngröße Q3 2,5 m³ 4,17 € 4,38 €
Nenngröße Q3 6,0 m³ 7,22 € 7,58 €
Nenngröße Q3 10,0 m³ 8,10 € 8,51 €
Nenngröße Q3 16,0 m³ 12,44 € 13,06 €
FlowlQ 3100 DN 80 16,36 € 17,18 €
FlowlQ 3100 DN 100 23,24 € 24,40 €

ab dem 01.01.2020 in die Wasserversorgungssatzung zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

2.2

Datenschutz (§§ 10 + 33 Wasserversorgungssatzung)

 

§Aufgrund der gemeinsamen Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit wurden die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern auf die praktizierte Umsetzung in der Gemeinde Eschenburg geprüft und die Wasserversorgungssatzung ist in den §§ 10 und 33 zu ergänzen:

 

§ 10 Messeinrichtung

 

(4) Bei den in Eschenburg eingesetzten, funkbasierenden Zähler handelt es sich um Unidirektionale Funkwasserzähler. Diese haben nur eine Sendeeinheit. Das heißt, sie können vorab festgelegte Daten und Protokolle in bestimmten Intervallen (8-16 sec.) senden, aber keine Daten oder Befehle über die Funkschnittstelle empfangen.

 

§ 33 Allgemeine Mitteilungspflicht

 

(5) Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt der Vermieter der Gebührenschuldner bzw. der Vertragspartner des Wasserversorgers, ist dieser (Vermieter) verpflichtet die Datenschutzinformation an die (neuen) Mieter (Betroffene im datenschutzrechtlichen Sinne) weiterzuleiten.

 

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, ab 01.01.2021 die Ergänzungen in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

3.

Änderung der Entwässerungssatzung – Neukalkulation der Gebührensätze 2021/2022

 

 

 

Die Betriebskommission hat in der Sitzung vom 05. Oktober 2017 beschlossen, für die Jahre 2021/2022 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserentsorgung neu kalkulieren zu lassen. Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze mit Datum 05.05.2020 vorgelegt. Als Ergebnis der Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende

 

A – Schmutzwassergebühr

 

Mittel-Bestand Neukalkulation Mittel-Neu Abweichung
2019/2020 2021 2022 2021/2022 Neu zu 2019/2020
Brutto Brutto Brutto Brutto Brutto
€/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³
2,47 € 2,27 € 2,31 € 2,29 € -0,18 €

 

B – Niederschlagswassergebühr

 

Mittel-Bestand Neukalkulation Mittel-Neu Abweichung
2019/2020 2021 2022 2021/2022 Neu zu 2019/2020
Brutto Brutto Brutto Brutto Brutto
€/m² €/m³ €/m² €/m² €/m²
0,52 € 0,48 € 0,51 € 0,50 € -0,02 €

 

Das Rechtsanwaltsbüro Rösch empfiehlt, die ermittelten Gebührensätze in die gemeindliche Entwässerungssatzung aufzunehmen.

 

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum 01.01.2021 die kalkulierten Gebührensätze für die

 

A – Schmutzwassergebühr von 2,29 € pro m³ (brutto)

 

B – Niederschlagswassergebühr von 0,50 € pro m² (brutto)

 

in die Entwässerungssatzung zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

4.

Freistellung der Eltern von den Kita-Gebühren während der Schließung der Kindertagesstätten – Satzungsänderung

 

 

 

Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss haben beschlossen, dass auf die Kita-Gebühren während der Schließungszeit verzichtet werden soll. Lediglich die Gebühren für die Notbetreuung sind zu erheben. Dazu war nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eine Satzungsänderung notwendig.

 

Weil die Satzungsänderung rückwirkend erfolgen muss sind im § 2 Abs. 1 und Abs. 6 die Gebührensätze für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 und die Gebührensätze ab dem 01.08.2020 (Satzungsbeschluss der Gemeinde­vertretung vom 13.02.2020) aufgeführt.

 

Im § 3 der Gebührensatzung ist der Absatz 8 eingefügt, der die Regelungen zum Gebührenverzicht während der Schließung beinhaltet.

 

„Soweit die Kinderbetreuung nach der Satzung wegen des Betretungsverbotes nach der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung  des Corona-Virus einschließlich der jeweiligen Anpassungsverordnung nicht in Anspruch genommen werden konnte und/oder auf den Anspruch auf Notbetreuung aufgrund der Ausnahmen vom Betretungsverbot verzichtet wurde, wird für die Zeit vom 16.03.2020 bis zum 15.07.2020 der Kostenbeitrag nach § 2 der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg nicht erhoben. Die Berechnung für März und Juli erfolgt mit dem halben monatlichen Gebührensatz gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung.“

 

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird der Kostenbeitrag gemäß der erhaltenen Leistung gemäß § 2 der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg erhoben.

 

Erstattungen für den Monat März können mit den Beiträgen für den Monat Juli verrechnet werden.

 

Die Kitas konnten ab dem 06.07.2020 wieder öffnen. Allerdings war dies nicht allen Einrichtungen möglich. Daher ist das Enddatum auf den 15.07.2020 gesetzt worden.

 

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

5.

Bericht Beteiligung an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH

(GVE 25.06.2020 TOP 10)

 

Paul Cyris und Gerd Müller informieren den Haupt- und Finanzausschuss über das Gespräch mit den Vertretern der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH anhand der Unterlagen, die allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugeleitet wurden.

 

 

6.

Gesellschafterbeschluss LDBE – Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag

 

 

Die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH beabsichtigt den Gesellschaftsvertrag und den Konsortialvertrag gemäß den beigefügten Vorlagen zu ändern.

 

Die Region Lahn-Dill-Bergland e. V. hält einen Anteil von 10 % an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH. Dieser Anteil soll zu je 5 % an die Gemeinde Dietzhölztal und an die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft verkauft werden.

 

Dem Austritt des Region Lahn-Dill Bergland e. V. und dem Beitritt der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft e.G. und der Gemeinde Dietzhölztal muss von Seiten der Gesellschafterversammlung zugestimmt werden.

 

Die Gesellschafter besitzen ein Vorkaufsrecht auf die Gesellschafteranteile, die an die Gemeinde Dietzhölztal verkauft werden. Auf dieses Vorkaufsrecht muss verzichtet werden.

 

Die Beschlüsse wären von Seiten der Gemeindevertretung bis zum 30.09.2020 zu fassen.

 

Auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und auf die geänderten Verträge wird verwiesen.

 

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Gesellschafter verzichten auf die Erwerbsrechte der zur Veräußerung stehenden Gesellschafteranteile an die Gemeinde Dietzhölztal.

 

  1. Der Veräußerung von 5% der Geschäftsanteile des Region Lahn‐Dill Bergland e.V. an der Lahn‐Dill‐Bergland‐Energie GmbH an die Lahn‐Dill‐Bergland Energiegenossenschaft e.G. und von weiteren 5% an die Gemeinde Dietzhölztal wird zugestimmt. Einer notwendigen Teilung des von der Region Lahn‐Dill Bergland e.V. gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 16 mit Nennbetrag von 10.000 Euro in die Geschäftsanteile mit den Nummern 17 und 18 jeweils im Nennbetrag von 5.000 Euro wird zugestimmt.

 

  1. Dem Austritt des Region Lahn‐Dill Bergland e.V. aus und dem Beitritt der Lahn‐Dill‐Bergland Energiegenossenschaft e.G. sowie der Gemeinde Dietzhölztal zum Konsortialvertrag betreffend die Lahn‐Dill‐Bergland‐Energie GmbH wird zugestimmt.

 

  1. Der Anpassung des Konsortialvertrages entsprechend Anlage A und des Gesellschaftsvertrages entsprechend Anlage B wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

 

 

7.

Personalentwicklung – Aufhebung Stellenbesetzungssperre (Bauhof)

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Tagesordnungspunkt wird am Ende der Sitzung behandelt.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Einladung eine Vorlage zugeleitet. Hierzu wurden von Seiten der Verwaltung weitere Informationen gegeben.

 

Nach eingehender Diskussion unterbricht der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses die Sitzung für 5 Minuten.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der Aufhebung der Stellenbesetzungssperre mit der Maßgabe zu, dass bis zum Ende des Jahres von Seiten der Verwaltung ein Bericht über die Arbeit des Bauhofes und seiner Organisation gegeben wird. Des Weiteren sind Vorschläge zur Änderung der Struktur von Seiten der Verwaltung zu unterbreiten.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Stellenbesetzungssperre aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

8.

Personalentwicklung – Aufhebung Stellenbesetzungssperre (Reinigungskraft Rathaus)

 

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde hierzu mit der Einladung ein Vermerk zugeleitet.

 

Nach eingehender Diskussion ist sich der Haupt- und Finanzausschuss dahingehend einig, dass in der heutigen Sitzung hierzu keine Entscheidung getroffen wird.

Von Seiten der Verwaltung soll ein Angebot eingeholt werden, die Reinigungsleistung des Rathauses durch einen privaten Dienstleister zu vergeben. Nach Vorlage des Angebotes soll über die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre erneut beraten werden.

 

 

9.

Entlastung der Bürger und Unternehmen sowie Selbständige der Gemeinde Eschenburg in Zeiten der Corona-19 Pandemie

 

 

Die Gemeindevertretung hat am 25.06.2020 unter TOP 11 einstimmig beschlossen, „in Verbindung mit dem Gemeindevorstand und dem Haupt und Finanzausschuss, auf welche Weise die Gemeinde Eschenburg Bürgern und Unternehmen sowie Selbstständige von Steuern, Gebühren oder Hebesätze, sowie Vorauszahlungen in der Zeit von Corona-19 auszusetzen oder zu erlassen (und dieses zeitnah dem Parlament zur Abstimmung zu geben.)“

 

Weiter heißt es im Protokoll: „Auf Nachfrage wird von Seiten der antragstellenden Fraktion erklärt, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt. Die Ergebnisse sind im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten.“

 

Der Gemeindevorstand ist hierzu der Auffassung, dass mit der Gebührenbefreiung für die Kindergärten während der Schließungszeit sehr viel getan ist. Des Weiteren werden die Bürger durch die Umsatzsteuersenkung bei den Wassergebühren entlastet.

 

Unternehmen kann dadurch geholfen werden, indem die Gemeinde Aufträge erteilt und vorgesehene Investitionen nicht verschiebt oder streicht. Entsprechend sind auch die Hilfeleistungen von Bund und Land zu verstehen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können und nicht in die Krise hineinsparen und diese dadurch verschärft.

 

Beschluss:

 

Während der Corona-Zeit beabsichtigt die Gemeinde, keine Steuererhöhung bei der Grund- und Gewerbesteuer vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

10.

Halbjahres-Bericht Finanzen (Produkt 132)

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Zwischenbericht zum Produkt 132 für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2019 zur Kenntnis gegeben.

Der vollständige Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

11.

Fragen und Mitteilungen

 

Bürgermeister Konrad informiert den Haupt- und Finanzausschuss über folgende Sachverhalte:

 

  • Landeszuschuss IKZ Holzvermarktung, Beförsterung
  • Zuschuss LF 10 Wissenbach
  • Antrag für ein neues Staffellöschfahrzeug Feuerwehr Hirzenhain wurde gestellt
  • Zuschuss Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal aus dem Landesprogramm SWIM in Höhe von 80.000 €
  • Zuschuss für die Renaturierung der Dietzhölze durch Staatsministerin Hinz übergeben
  • Auftrag für die Geschwindigkeitsmessanlage in Wissenbach, Fahrtrichtung Frohnhausen nach Eibelshausen, wurde erteilt
  • Anzeigetafel für die Geschwindigkeitsmessung Verkehrswacht
  • Besuch des Bürgermeisters der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (ehemals Altenfeld)

 

stellv. Ausschussvorsitzender Schriftführer
Dr. Paul-Heinz Cyris Rainer Deutsch