Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 03.09.2020, um 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle, OT Wissenbach
Sitzungsverlauf
1. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 23 anwesenden Gemeindevertretern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 20.08.2020 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.
Zur Tagesordnung liegt ein Dringlichkeitsantrag der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion vor. Auf die Tagesordnung soll folgender Punkt genommen werden:
„Dringlichkeitsantrag Offener Brief Verkehrsführung B 253“.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig für die Änderung der Tagesordnung. Die erforderliche Mehrheit zur Änderung der Tagesordnung sind 21 Stimmen (2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung. Diese Mehrheit ist mit 23 Ja-Stimmen erreicht und die Tagesordnung wird um diesen Punkt erweitert.
Gegen die weitere Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
2. |
Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende berichtet, dass eine Sitzung des Ältestenrates nicht stattgefunden hat und er die Aktivität zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der B 253 Abzweig Eibelshausen begrüßt.
3. |
Gemeindevorstand und Verbände |
3.1 |
Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
3.2 |
Fragen und Anregungen |
Im Anschluss daran werden noch einige Fragen zum Bericht beantwortet.
4. |
Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 25.08.2020, der Bau- und Umweltausschuss am 26.08.2020 und der Haupt- und Finanzausschuss am 27.08.2020 getagt. Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
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5. |
Besetzung Ortsgericht II Wissenbach und IV Simmersbach/Roth |
Der Gemeindevertreter Heinz Rieß hat gemäß § 25 HGO den Sitzungsraum verlassen.
In 2020 endet die Amtszeit der nachfolgend aufgeführten Mitglieder der Ortsgerichte Wissenbach und Simmersbach/Roth.
Eschenburg II (Wissenbach)
Rieß, Heinz
Eschenburg IV (Simmersbach/Roth)
Jacobi, Werner
Lauber, Ewald
Zips, Peter
Wagner, Otto
Herr Wagner (Eschenburg IV) hat mitgeteilt, dass er sein Amt nicht mehr weiter ausüben möchte.
Daher wurde vom Ortsgericht IV (Simmersbach/Roth) Sarah Reh als neues Ortsgerichtsmitglied vorgeschlagen. Frau Reh hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt folgende Personen für die nächsten 5 bzw. 10 Jahre zu Ortsgerichtsschöffen bzw. Ortsgerichtsschöffinnen der Ortsgerichte Eschenburg II und IV und schlägt dem Amtsgericht vor, diese zu ernennen.
Eschenburg II (Wissenbach)
Rieß, Heinz (5 Jahre)
Eschenburg IV (Simmersbach/Roth)
Jacobi, Werner (5 Jahre)
Lauber, Ewald (5 Jahre)
Zips, Peter (10 Jahre)
Reh, Sarah (10 Jahre)
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
6. |
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Eschenburg für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt den dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof abgegeben worden sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
7. |
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Eschenburg für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Aufhebung/Neuaufstellung des Bebauungsplans „Vereinsheim am Diabassee“ im Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 (1) BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
8. |
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist auf § 25 HGO hin. Hiervon ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt den dem Originalprotokoll als Anlagen beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum Entwurf der Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof, abgegeben worden sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
9. |
Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“, Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist auf § 25 HGO hin. Hiervon ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vereinsheim am Diabassee“ im Ortsteil Hirzenhain-Bahnhof gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (nach § 91 HBO) werden ebenfalls als Satzung beschlossen und nach § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan ist nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft zu setzen.
Information:
Nach den Bestimmungen des § 10 (2) BauGB bedarf ein Bebauungsplan, der gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB im Parallelverfahren mit dem Flächennutzungsplan bzw. einer Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wurde, keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Nach den Bestimmungen des § 10 (3) BauGB hat die Gemeinde den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist § 10 (3) Satz 2 bis 5 BauGB anzuwenden.
Die Bekanntmachung kann jedoch erst nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung und deren Bekanntmachung erfolgen. Jedoch muss zur Bekanntmachung die Endausfertigung des Bebauungsplanes zur Einsicht bereitliegen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
10. |
Änderung der Wasserversorgungssatzung |
10.1 |
Neukalkulation der Gebührensätze in der Trinkwasserversorgung 2021/2022 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg zum 01.01.2021. Die kalkulierten Gebührensätze für die
a) Verbrauchsgebühr von 2,06 € pro m³ zzgl. Umsatzsteuer = 2,20 € pro m³ (brutto)
b) Grundgebühr je Wasserzähler und Monat
Zähler | Gebühr netto | Gebühr
inkl. Umsatzsteuer |
|
Nenngröße Q3 | 2,5 m³ | 4,05 € | 4,33 € |
Nenngröße Q3 | 6,0 m³ | 11,69 € | 12,51 € |
Nenngröße Q3 | 10,0 m³ | 16,36 € | 17,51 € |
Nenngröße Q3 | 16,0 m³ | 38,83 € | 41,55 € |
FlowlQ 3100 DN | 80 | 92,92 € | 99,42 € |
FlowlQ 3100 DN | 100 | 145,80 € | 156,01 € |
werden in die Wasserversorgungssatzung übernommen. Die Neufassung der Wasserversorgungsatzung enthält auch die am 22.08.2019 beschlossenen Änderungen der Tarife des Schaffens- und des Ergänzungsbeitrages im § 13 der Wasserversorgungssatzung
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Für 2020 ist eine Änderungssatzung zu erlassen, die die bisherigen Gebühren mit einem Bruttobetrag inkl. 5 % ausweist.
a) Verbrauchsgebühr von 1,85 € pro m³ zzgl. Umsatzsteuer = 1,94 € pro m³ (brutto)
b) Grundgebühr je Wasserzähler und Monat
Zähler | Gebühr netto | Gebühr
inkl. Umsatzsteuer |
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Nenngröße Q3 | 2,5 m³ | 4,17 € | 4,38 € | ||
Nenngröße Q3 | 6,0 m³ | 7,22 € | 7,58 € | ||
Nenngröße Q3 | 10,0 m³ | 8,10 € | 8,51 € | ||
Nenngröße Q3 | 16,0 m³ | 12,44 € | 13,06 € | ||
FlowlQ 3100 DN | 80 | 16,36 € | 17,18 € | ||
FlowlQ 3100 DN | 100 | 23,24 € | 24,40 € | ||
Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgenannten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2020 in die Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung zu übernehmen. Diese Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
10.2 |
Datenschutz (§§ 10 + 33) |
Aufgrund der gemeinsamen Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit wurden die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern auf die praktizierte Umsetzung in der Gemeinde Eschenburg geprüft und die Wasserversorgungssatzung ist in den §§ 10 und 33 zu ergänzen:
§ 10 Messeinrichtung
(4) Bei den in Eschenburg eingesetzten, funkbasierenden Messeinrichtungen handelt es sich um Unidirektionale Funkwasserzähler. Diese haben nur eine Sendeeinheit. Das heißt, sie können vorab festgelegte Daten und Protokolle in bestimmten Intervallen (8-16 sec.) senden, aber keine Daten oder Befehle über die Funkschnittstelle empfangen.
§ 33 Allgemeine Mitteilungspflicht
(5) Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt der Vermieter der Gebührenschuldner, ist dieser (Vermieter) verpflichtet die Datenschutzinformation an die (neuen) Mieter (Betroffene im datenschutzrechtlichen Sinne) weiterzuleiten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, ab dem 01.01.2021 die Ergänzungen in die Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
11. |
Änderung der Entwässerungssatzung – Neukalkulation der Gebührensätze 2021/2022 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg zum 01.01.2021. Die kalkulierten Gebührensätze für die
a) Schmutzwassergebühr von 2,29 € pro m³ (brutto)
b) Niederschlagswassergebühr von 0,50 € pro m² (brutto)
werden in die Neufassung der Entwässerungssatzung übernommen. Diese Satzung enthält auch die am 22.08.2019 beschlossenen Änderungen der Tarife des Schaffens- und des Ergänzungsbeitrages im § 10 der Entwässerungssatzung.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
12. |
Freistellung der Eltern von den Kita-Gebühren während der Schließung der Kindertagesstätten – Satzungsänderung |
Der Gemeindevorstand und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen der Gemeindevertretung, auf die Kita-Gebühren während der Schließungszeit (Covid19-Pandemie) zu verzichten. Lediglich die Gebühren für die Notbetreuung sind zu erheben.
Weil die Satzungsänderung rückwirkend erfolgt, sind im § 2 Abs. 1 und Abs. 6 die Gebührensätze für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 und die Gebührensätze ab dem 01.08.2020 (Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2020) aufgeführt.
Im § 3 der Gebührensatzung ist der Absatz 8 eingefügt, der die Regelungen zum Gebührenverzicht während der Schließung beinhaltet.
„Soweit die Kinderbetreuung nach der Satzung wegen des Betretungsverbotes nach der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus einschließlich der jeweiligen Anpassungsverordnung nicht in Anspruch genommen werden konnte und/oder auf den Anspruch auf Notbetreuung aufgrund der Ausnahmen vom Betretungsverbot verzichtet wurde, wird für die Zeit vom 16.03.2020 bis zum 15.07.2020 der Kostenbeitrag nach § 2 der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg nicht erhoben. Die Berechnung für März und Juli erfolgt mit dem halben monatlichen Gebührensatz gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung.“
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird der Kostenbeitrag gemäß der erhaltenen Leistung gemäß § 2 der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg erhoben.
Erstattungen für den Monat März können mit den Beiträgen für den Monat Juli verrechnet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Eschenburg.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
13. |
Gesellschafterbeschluss LDBE – Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag |
Die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag und den Konsortialvertrag gemäß den beigefügten Vorlagen zu ändern.
Der Verein Region Lahn-Dill-Bergland hält einen Anteil von 10 % an der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH. Dieser Anteil soll zu je 5 % an die Gemeinde Dietzhölztal und an die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft verkauft werden.
Dem Austritt des Vereins Region Lahn-Dill Bergland und dem Beitritt der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft e.G. und der Gemeinde Dietzhölztal muss von Seiten der Gesellschafterversammlung zugestimmt werden.
Die Gesellschafter besitzen ein Vorkaufsrecht auf die Gesellschafteranteile, die an die Gemeinde Dietzhölztal verkauft werden. Auf dieses Vorkaufsrecht muss verzichtet werden.
Auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und auf die geänderten Verträge wird verwiesen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst die folgenden Beschlüsse:
- Die Gesellschafter verzichten auf die Erwerbsrechte der zur Veräußerung stehenden Gesellschafteranteile an die Gemeinde Dietzhölztal.
- Der Veräußerung von 5% der Geschäftsanteile des Vereins Region Lahn‐Dill Bergland an der Lahn‐Dill‐Bergland‐Energie GmbH an die Lahn‐Dill‐Bergland Energiegenossenschaft e.G. und von weiteren 5% an die Gemeinde Dietzhölztal wird zugestimmt. Einer notwendigen Teilung des von dem Verein Region Lahn‐Dill Bergland gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 16 mit Nennbetrag von 10.000 Euro in die Geschäftsanteile mit den Nummern 17 und 18 jeweils im Nennbetrag von 5.000 Euro wird zugestimmt.
- Dem Austritt des Vereins Region Lahn‐Dill Bergland aus und dem Beitritt der Lahn‐Dill‐Bergland Energiegenossenschaft e.G. sowie der Gemeinde Dietzhölztal zum Konsortialvertrag betreffend die Lahn‐Dill‐Bergland‐Energie GmbH wird zugestimmt.
- Der Anpassung des Konsortialvertrages entsprechend Anlage A und des Gesellschaftsvertrages entsprechend Anlage B wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
14. |
Tagespflege am Dienstleistungszentrum |
Die Diakoniestation Dietzhölztal-Eschenburg möchte auf dem Gelände des Dienstleistungszentrums (Simmersbacher Straße 17) im hinteren Bereich eine Tagespflege bauen und betreiben. Dafür soll mit der Gemeinde Eschenburg ein langlaufender Pachtvertrag, womöglich eine Erbbauberechtigung, den Weg ebnen. Zur Finanzierung von Bau und Betrieb des Gebäudes soll eine Genossenschaft gegründet werden, zu deren Gründung die Gemeinde Eschenburg aufruft und sich nach erfolgreicher Gründung beteiligt. Der Vorstand des Zweckverbands hat dazu bereits „Grünes Licht“ gegeben und lässt sich derzeit für den Geschäftsplan und die Genossenschaftsgründung beraten. Wie Geschäftsführer Dr. Müller sagt, wäre dem Projekt sehr geholfen, wenn die Gemeinde in der Genossenschaft Mitglied wird und über den Erbpachtvertrag das Grundstück einbringt. „Geld muss nicht fließen, wobei natürlich auch jeder kleine Beitrag ganz herzlich willkommen ist“, so Dr. Müller.
Vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Jürgen Krüll, wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Diese wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung genehmigt.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung beantragt die CDU-Fraktion, die Vorlage an den Kultur- und Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Beschluss:
Der Antrag wird an den Kultur- und Sozialausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
15. |
Übungsräume für Chorproben der Eschenburger Chöre und Posaunenchöre in Corona-Zeiten
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Der Antrag lautet:
„Unsere Chöre und Posaunenchöre können zurzeit in ihren bislang genutzten Übungsräumen keine Chorproben durchführen. Ohne Chorproben ist der Bestand unserer Chöre stark gefährdet.
Die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen:
Alle Chöre/Posaunenchöre, die ihre bisherigen Übungsräumlichkeiten wg. Corona nicht nutzen können, haben die Möglichkeit, gemeindeeigene Bürgerhäuser, DGH usw. für ihre Chorproben zu nutzen. Für diese Nutzung werden in Corona-Zeiten keine Gebühren erhoben. Corona- Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Termine sind mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen.
Weitere Begründungen in der Sitzung.“
Zu diesem Antrag stellt die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag:
„Wir unterstützen den oben genannten Antrag, aber wollen den Antrag noch erweitern:
1. Die Nutzung der öffentlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen soll allen Eschenburger Vereinen möglich gemacht werden. Ein geeignetes Hygienekonzept muss natürlich entsprechend vorliegen.
2. Trotz der aktuellen Lage wollen die Vereine wieder zur Normalität (im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten) zurück. Dies wünschen wir von der Gemeindevertretung uneingeschränkt unterstützt.
3. Die öffentlichen Einrichtungen müssen wieder, soweit vertretbar, zugänglich gemacht werden.
4. Das aktuelle Konzept über die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen sollte überdacht werden. Hier sollen einheitliche Richtlinien zur Nutzung aller Gebäude und Einrichtungen gelten, auch für größere Einrichtungen wie die Mehrzweckhalle in Wissenbach. Somit könnten auch größere Veranstaltungen (z.B. Jahreshauptversammlungen) stattfinden.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der CDU und dem Ergänzungsantrag der SPD zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
16. |
Offener Brief Verkehrsführung B 253
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Der Antrag lautet:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg möge beschließen, den beigefügten offenen Brief zu unterzeichnen.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Wir bitten die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, den Brief auf dem dafür vorgesehenen Beiblatt eigenhändig zu unterschreiben, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen.“
An:
- den Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir
- den Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Wolfgang Schuster
- den Präsidenten von Hessen Mobil, Prof. Gerd Riegelhuth
- den Regionalen Bevollmächtigten für Westhessen bei Hessen Mobil, Eugen Reichwein
Offener Brief der Gemeindevertretung zur Verkehrsführung an der B253
Sehr geehrter Herr Minister Al-Wazir,
sehr geehrter Herr Landrat Schuster,
sehr geehrter Herr Prof. Riegelhuth,
sehr geehrter Herr Reichwein,
die geplante Verkehrsführung der B253 an der Einfahrt nach Eibelshausen hat uns in den vergangenen Wochen vielfach beschäftigt. Nachdem bekannt wurde, dass an dieser Stelle eine Ampelanlage geplant wird, sind von verschiedenen Seiten gewichtige Bedenken gegen eine solche Lösung vorgebracht worden. Die Gemeindevertretung Eschenburg hat bereits mit dem einstimmigen Beschluss vom 13.02.2020, die Errichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen zu wollen, ihren Willen bekundet. Uns ist daran gelegen, die Sicherheit im Straßenverkehr an dieser gefährlichen Stelle zu gewährleisten. Gleichzeitig möchten wir auf eine Verkehrslösung hinwirken, die einen möglichst ungehinderten Verkehrsfluss ermöglicht und Staus vermeidet. Daher halten wir eine Ampelanlage an dieser Stelle für falsch.
Eine Ampel auf „freier Strecke“ führt unweigerlich dazu, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Frankenberg kommen und in Richtung Dillenburg fahren, regelmäßig anhalten müssen.
Bedingt durch die vorangehende Kurve ist die betreffende Stelle nur schwer einsehbar, weshalb eine Ampel vermehrt zu Auffahrunfällen führen wird. Ein Kreisverkehr hingegen ist bereits von weitem erkennbar und bringt es mit sich, dass der Verkehr regelmäßig im Fluss bleibt und Fahrzeuge nur zu Stoßzeiten anhalten müssen.
Bei einer von engagierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführten Verkehrszählung wurde festgestellt, dass an einem „normalen“ Dienstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr rund 5.800 Fahrzeuge an der betroffenen Stelle vorbeifuhren. Diese hohe Auslastung rechtfertigt aus unserer Sicht einen Kreisverkehr. Da sich die für einen solchen infrage kommenden Flächen allesamt in öffentlicher Hand befinden, dürfte auch der Planungsprozess weniger zeitintensiv sein als ursprünglich angenommen.
In unserer Region wohnen viele Menschen, die aus beruflichen Gründen „pendeln“ und die B253 daher täglich befahren. Für sie würde eine Ampelanlage, an der sie oftmals anhalten müssten, eine zusätzliche Belastung darstellen. Es ist der Förderung des ländlichen Raumes nicht zuträglich, mit einer Ampel nun eine weitere Hürde für Pendler auf ihrem Weg zum Arbeitsplatz zu schaffen.
Nicht zuletzt sollten zusätzliche Umweltbelastungen, die von einer Ampelanlage ausgingen, vermieden werden. Durch das häufigere Anfahren an der Ampel nach einer Rotphase werden Stickoxide, CO2 und Feinstaub freigesetzt. Da die betroffene Stelle von Fahrzeugen stark frequentiert wird und die Verkehrslösung auf viele Jahrzehnte angelegt sein soll, liegt hierin ein weiteres beachtenswertes Argument für einen Kreisverkehr. Daneben geht mit einer Ampel, im Gegensatz zur Kreisel-Lösung, ein kontinuierlicher Stromverbrauch einher. Mit einem Kreisverkehr schonen Sie also nicht nur die Umwelt, sondern auch den Staatshaushalt.
Freilich sind wir dran interessiert, möglichst schnell sichere Verhältnisse im Straßenverkehr zu schaffen. Mit einer Ampel mag ein kürzerer Planungszeitraum als mit einem Kreisverkehr verbunden sein. Doch könnten Übergangslösungen während der Planungszeit eines Kreisverkehrs sichere Verkehrsverhältnisse gewährleisten. Die SPD-Fraktion schlug am 13.02.2020 beispielsweise vor, die Geschwindigkeit in beide Richtungen auf maximal 60 km/h herabzusenken und die Einhaltung durch Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen.
Angesichts der zahlreichen guten Argumente, der eindeutigen Haltung der gemeindlichen Gremien sowie der ebenfalls eindeutigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die beispielsweise in Form von Leserbriefen dokumentiert sind, bitten wir Sie, die Entscheidung für eine Ampelanlage zu überdenken. Als Anregung legen wir diesem Schreiben den Entwurf eines ehemaligen Mitarbeiters des Straßenbauamts bei. Er wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.08.2020 vorgestellt, diskutiert und für gut befunden.
Mit besten Grüßen,
Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg,
vertreten durch Hans-Otto Hermann, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Anlage
Unterschriften der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Ergebnisse Verkehrszählung (Quelle: Werner Schmitt)
Entwurf Kreisverkehr (Quelle: Werner Schmitt)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Dringlichkeitsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ende der Sitzung: 20:02 Uhr
Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer | |
Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |