Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 10.12.2020, um 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Wissenbach

 

Sitzungsverlauf

 

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit zunächst 26 anwesenden Gemeindevertretern fest, ab TOP 6 = 25 Gemeindevertreter.

 

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 27.11.2020 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag „Bebauung von Bauplätzen aus dem Besitz der Gemeinde Eschenburg innerhalb von 3 Jahren“ zurück.

 

 

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende berichtet, dass Uta Kasper-Saßmannshausen ihr Amt als I. Beigeordnete am 23.11.2020 niedergelegt hat. Er dankt Frau Kasper-Saßmannshausen für ihre geleistete Arbeit.

 

Darüber hinaus informiert er die Körperschaftsmitglieder über die Ältestenratssitzung vom 05.11.2020. In dieser Sitzung wurden die Termine für das Jahr 2021 festgelegt sowie das Verfahren für besondere Vorschläge der Ortsbeiräte. Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Seiten des Gemeindevorstandes vom Hess. Städte- und Gemeindebund und der Kommunalaufsicht überprüft. Die Schreiben sind in der letzten Woche zugegangen. Die Empfehlungen des HSGB und der Kommunalaufsicht entsprechen dem vereinbarten Vorgehen im Ältestenrat. Ggf. notwendige Änderungen der Geschäftsordnungen sollten aber erst von der neuen Gemeindevertretung beschlossen werden.

Darüber hinaus hat der Ältestenrat über die Sitzung der Ausschüsse beraten. Hierüber wurden auch die Ausschussvorsitzenden informiert. Pro Ausschusssitzung soll nur ein Vortrag mit einer Dauer von max. 45 Minuten gehalten werden. Außerdem sollen auf die Tagesordnungen der Ausschüsse nur Punkte aufgenommen werden, die dem Ausschuss von Seiten der Gemeindevertretung zugewiesen wurden.

 

 

3.

Gemeindevorstand und Verbände

 

3.1

Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

 

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage diesem Protokoll beigefügt.

 

Der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher von Eibelshausen, Gerd Müller, merkt zu diesem Bericht an, dass unter der Rubrik „Eibelshausen“ Punkt 2 der letzte Satz wie folgt abgeändert werden sollte: „Somit ist die Anregung des Ortsbeirates für einen autofreien Marktplatz nicht zu schaffen.“

 

Darüber hinaus wird eine weitere Frage zur Infrastrukturabgabe der Basalt AG gestellt.

 

 

3.2

Fragen und Anregungen

 

Weitere Fragen und Anregungen werden nicht gestellt bzw. gegeben.

 

 

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 01.12.2020, der Bau- und Umweltausschuss am 02.12.2020 und der Haupt- und Finanzausschuss am 19.11., 26.11. und 03.12.2020 getagt.

Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

 

 

5.

Einführung eines neuen Beigeordneten

 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 hat die I. Beigeordnete Uta Kasper-Saßmannshausen ihr Amt im Gemeindevorstand niedergelegt.

 

Frau Kasper-Saßmannshausen war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein Kandidat der CDU in den Gemeindevorstand nach. Der nächste Nachrücker des Wahlvorschlages ist Klaus Arhelger von der CDU-Fraktion. Auf Mitteilung der CDU-Fraktion soll eine Änderung der Liste erfolgen und Jürgen Krüll in den Gemeindevorstand nachrücken.

 

Weil Frau Kasper-Saßmannshausen I. Beigeordnete der Gemeinde Eschenburg war – sie war die erste Bewerberin des gemeinsamen Wahlvorschlages und somit gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 HGO erste Beigeordnete – würde das Amt des I. Beigeordneten an den nächsten Bewerber des Wahlvorschlages, Herrn Dr. Rolf Krämer, übergehen, wenn die Reihenfolge des Wahlvorschlages nicht geändert wird.

 

(Bei Ausscheiden des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten sind nicht nur die bislang ohne Amt gebliebenen Bewerber, sondern auch die übrigen Beigeordneten desselben Wahlvorschlages als „noch nicht berufene Bewerber“ im Sinne des § 34 KWG anzusehen.)

 

Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie die Reihenfolge ändern möchte. Herr Jürgen Krüll soll auf die erste Stelle des Wahlvorschlages vorrücken.

 

Die verbleibenden Unterzeichner des Wahlvorschlages haben die Reihenfolge des Wahlvorschlages gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 HGO wie folgt geändert:

 

  1. Jürgen Krüll (1. Beigeordneter)
  2. Rolf Krämer
  3. Hans-Jürgen Reeh
  4. Ulrich Heinz
  5. Dirk Meuser
  6. Hugo Wege
  7. Markus Herold

 

Durch diese Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages wird Herr Jürgen Krüll erster Beigeordneter der Gemeinde Eschenburg.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Jürgen Krüll als Nachrücker für die ausgeschiedene I. Beigeordnete Uta Kasper-Saßmannshausen zum neuen I. Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet den neuen I. Beigeordneten und führt ihn nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen I. Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in sein neues Amt ein. Die Aushändigung der Urkunde wurde von Herrn Krüll schriftlich bestätigt.

 

Als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Jürgen Krüll beruft Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die nächste Bewerberin der Liste der CDU, Frau Marita Groth, in die Gemeindevertretung. Frau Groth hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sie die Berufung annimmt, hat sich aber für die heutige Sitzung entschuldigt.

 

Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende der Gemeindevertretung, dass Rolf Dietrich neuer Fraktionsvorsitzender der CDU ist.

 

 

6.

Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte

 

Es liegen keine besonderen Vorschläge der Ortsbeiräte vor.

 

 

 

Vorlagen des Gemeindevorstandes

 

 

7.

Benennung Hans-Haas-Weg

 

 

Der SSV Wissenbach stellt den Antrag auf eine Hausnummer für den Sportplatz mit gleichzeitiger Bitte, den befestigten Zufahrtsweg (bisher Wald- bzw. Feldweg) zum Sportplatz Wissenbach als neue Straße zu benennen. Die Benennung der Zufahrtsstraße würde 2 Parzellen betreffen, die bisher im Grundbuch nur mit den Gemarkungsbezeichnungen Flur 8, Flurstück 2 „Bombergswinterseite“ und Flur 9, Flurstück 59 „Vordere Schluftern“ versehen sind.

 

Der Wunsch für den Namen des Zufahrtsweges wäre „Hans-Haas-Weg“.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Benennung der Feldwegeparzellen Gemarkung Wissenbach, Flur 8, Flurstück 2 und Flur 9, Flurstück 59 mit den Straßennamen „Hans-Haas-Weg“.

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

8.

Ortsumgehung  (Planungsvereinbarung)

 

 

Nach der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 22.09.2020, demnach zehn Bundesstraßen – darunter auch die Ortsumgehung der B 253 für Frohnhausen und Wissenbach – geplant werden sollen können, geht es nun weiter. Die Nachfragen des Landtagsabgeordneten Müller, das Schreiben von Staatssekretär Deutschendorf und nun die Kontaktaufnahme durch die Abteilung Planung von Hessen Mobil zeigen uns, dass es ernst wird.

Bevor wir uns in Detailfragen verlieren, ist weiterhin eine Allianz zu schmieden mit den drei Kommunen – Dietzhölztal will mittun – der IHK Lahn-Dill und nun Hessen Mobil. Die Straßenbauverwaltung wird für die Kooperation mit den 10 Projekten eine neue Abteilung aufbauen und Personal-Kapazitäten aufbringen müssen.  Auch wenn die Kosten für die Planungsbeiträge der Kommunen von der Straßenbauverwaltung übernommen werden und als Erstattung des eigenen Aufwands 10 % des abgerechneten Aufwands an die Kommunen gegeben werden sollen, ist für eine solche Vereinbarung ein Beschluss der Gemeindevertretung wegweisend.

 

Hierzu wird von allen drei Fraktionen ein Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag gestellt.

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt lauten:

 

Für den Bau einer Ortsumgehung der B 253 Frohnhausen-Wissenbach soll der Gemeindevorstand die Planungsvereinbarung abschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Für den Bau einer Ortsumgehung der B 253 Frohnhausen-Wissenbach soll der Gemeindevorstand die Planungsvereinbarung abschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

Der Änderungsantrag ist somit angenommen und damit entfällt eine Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes.

 

 

9.

Feuerwehrgebührensatzung – Neufassung

 

 

Die Feuerwehrgebührensatzung, die allen Gemeindevertretern vorliegt, wurde neu gefasst und an das Muster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst.

 

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

 

  • Der § 2 Abs. 5 wurde neu aufgenommen.
  • Der § 3 Abs. 4 wurde neu aufgenommen.
  • Der bisherige Abs. 4 des § 3 wurde zu Abs. 5
  • Der § 8 wurde neu aufgenommen.
  • Die Nummerierung der weiteren §§ ändert sich entsprechend

 

Die Gebührensätze wurden neu kalkuliert. Das Gebührenverzeichnis ändert sich nur geringfügig durch neue Fahrzeuge und geänderte Kosten für Unterhaltung und Versicherung sowie den auf die Fahrzeuge entfallenden Anteil der Gebäudekosten. Ein weiter Grund ist die Reduzierung des Mindestteilers für die Einsatzzeiten der Fahrzeuge. Dieser Teiler ist heranzuziehen, wenn die tatsächlichen Einsatzzeiten unterhalb dieses Wertes liegen.

 

Fahrzeug

 

Gebühr – alt Gebühr – neu
Einsatzleitwagen

 

19,34 € 20,64 €
Mannschaftstransportfahrzeug

 

3,76 € 5,55 €
TSF-W

 

10,78 € 12,22 €
LF 10

 

26,78 € 29,86 €
TLF 16/25

 

20,34 € 22,36 €
LKW

 

4,85 € 5,73 €

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Feuerwehrgebührensatzung und empfiehlt dies auch der Gemeindevertretung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

10.

Friedhofsgebührensatzung – Neufassung

 

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2021 geändert. Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

11.

Jahresabschluss 2019 Gemeindewerke

 

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Eschenburg für das Jahr 2019 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro J&P Gruppe, Biedenkopf, geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Das Ergebnis der beiden Betriebszweige stellt sich wie folgt dar:

 

Betriebszweig 2019

Wasser (neg.) 14.967,22
Abwasser (pos.) -162.186,63
Ergebnis 147.141,55

 

Beschluss:

 

1. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem Jahresgewinn von 147.141,55 €. festgestellt.

 

2. Die Betriebsleitung wird entlastet.

 

3. Der Jahresgewinn 2019 wird in eine Rücklage gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

12.

Wirtschaftsplan Gemeindewerke 2021

 

 

Der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 mit der Einladung zugeleitet.

 

Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan 2021 wird nachstehend festgesetzt.

 

Ergebnishaushalt
  Erträge -3.069.500
Aufwendungen 2.967.100
Jahresergebnis (positiv) -102.400
Finanzhaushalt
Finanzmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 2.720.500
Auszahlungen -2.252.400
Zahlungsmittelüberschuss 468.100
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen 980.000
Auszahlungen -1.451.500
Zahlungsmittelfehlbedarf -471.500
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 0
Auszahlungen -97.500
Saldo -97.500
Änderung Zahlungsmittelbestand

zum Ende des Haushaltsjahres

-100.900

 

Kreditaufnahme

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

13.

Nachtragshaushalt 2020 – Gemeinde

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318 ff.), hat die Gemeindevertretung am xx.xx.xxxx folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge -1.106.000 -474.500 -17.928.000 -18.559.500
die Aufwendungen 290.000 73.500 17.643.000 17.859.500
der Saldo       -700.000
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge -120.000 -10.000 -130.000
die Aufwendungen
der Saldo     -10.000 -130.000
 
b)        im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 672.100 625.600 1.297.700
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 22.500 31.000 814.500 806.000
die Auszahlungen -169.750 -37.750 -1.551.000 -1.683.000
der Saldo     -736.500 -877.000
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 300.000 300.000
die Auszahlungen -300.000 -300.000
der Saldo        
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 830.000 € aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 420.700 € aus.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 505.000 EUR um 205.000 EUR vermindert und damit auf 300.000 EUR neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

§ 8

 

§ 8 wird nicht geändert

 

 

13.1

Investitionsprogramm

 

Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung das Investitionsprogramm 2020.

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

13.2

Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen

 

Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2020.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

14.

Haushalt 2021 – Gemeinde

 

14.1

Investitionsprogramm

 

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses stimmt die Gemeindevertretung dem vorliegenden Investitionsprogramm 2021 – 2024 zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

14.2

Haushaltssicherungskonzept 2021

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Haushaltssicherungskonzept 2021, das dem Original-Protokoll als Anlage beigefügt ist, zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

14.3

Haushaltssatzung mit Anlagen

 

Der Gemeindevorstand, der Haupt- und Finanzausschuss, der Kultur- und Sozialausschuss und der Bau- und Umweltausschuss haben die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 empfohlen. Änderungen von Seiten der Ausschüsse zur vorliegenden Haushaltssatzung wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor der Sitzung zugeleitet.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der nachstehenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021, einschließlich der Änderungen aus den Ausschüssen, zu.

 

  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. I S. 318 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am XX.XX.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.363.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 18.438.000 EUR
mit einem Saldo von 1.075.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -10.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -10.000 EUR
mit einem Fehlbetrag von 1.065.000 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf  

-612.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 791.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.842.000 EUR
mit einem Saldo von -2.051.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.900.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -385.000 Euro
mit einem Saldo von 1.515.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von                

-1.148.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.900.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 505.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf             400 H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO

 

§ 98 II Nr. 3 HGO

 

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der

 

Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.

 

§ 98 II Nr. 4 HGO

 

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.

 

§ 100 HGO

 

Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.

 

§ 12 GemHVO

 

Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Ehrungen

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ernennt den Gemeindevertreter Reiner Schwehn zum Ehrengemeindevertreter der Gemeinde Eschenburg und dankt ihm für seine bisherige geleistete ehrenamtliche Arbeit für die Gemeinde Eschenburg.

 

Herr Schwehn ist seit dem 01.04.1993 Mitglied der Gemeindevertretung und langjähriger Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses. Den Ehrenbrief des Landes Hessen hat er am 11.12.2007 und den Ehrenteller der Gemeinde Eschenburg am 11.12.2008 erhalten.

 

Im Anschluss daran überreicht Bürgermeister Konrad dem Gemeindevertreter Dr. Paul Cyris eine Ehrenurkunde des Landes Hessen für seine Tätigkeit als Sportcoach. Dr. Cyris ist seit 5 Jahren Sportcoach im Rahmen des Förderprogrammes Sport und Flüchtlinge der Gemeinde Eschenburg.

 

 

Im Anschluss daran bedankt sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2020 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2021.

 

Ende der Sitzung: 20:10 Uhr

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführer
Hans-Otto Hermann Rainer Deutsch